親衛隊と警察の融合過程
突撃隊幕僚長レーム殺害等「レーム粛清」 ・・・親衛隊。
Mit ihrer Aktion vom 30. Juni 1934 hatte sich die SS
bewährt. Gerade eine derartige Formation brauchten die Verschwörer für den
ersten wichtigen Schritt in ihrem Programm, die Übernahme der Kontrolle
über die Polizei; denn eine der ersten wesentlichen Voraussetzungen zur
Aufrechterhaltung eines Regimes liegt in der Kontrolle über die Polizei. Es war
die Absicht der Verschwörer, die SS und Polizei ineinander
aufgehen zu lassen, um sie zu einem einzigen, einheitlichen Unterdrückungsinstrument
zu verschmelzen.
Ich gehe nun dazu über, die Entwicklung zu
schildern, wie SS und Polizei ineinander übergingen. Kurz nach der
Machtübernahme fingen die Verschwörer an, geheime politische Polizeistellen als
Teil des Staatsapparates einzurichten.
1933年、プロイセンでゲーリングの下にゲシュタポ創設。
Dies
geschah zuerst in Preußen, wo durch Erlaß des Angeklagten Göring im Jahre 1933
die Gestapo geschaffen wurde. Diese Entwicklung wird in dem Vortrag
gegen die Gestapo geschildert werden.
1934年、親衛隊ライヒ(全国・帝国・最高)指導者ヒムラーが、プロイセンを除く全ドイツ諸州の秘密政治警察の長官になる。
1934 war der Reichsführer-SS Chef der geheimen politischen
Polizei in allen deutschen Ländern mit Ausnahme Preußens und stellvertretender
Chef der preußischen Gestapo geworden. In
dieser Eigenschaft brachte er langsam in diese Stellen Mitglieder der SS
hinein, bis schließlich erreicht wurde, daß die Mitgliedschaft bei der Gestapo
mit der bei der SS gleichzusetzen war.
1936年6月17日の政令で、ヒムラーが、親衛隊ライヒ指導者・ドイツ内務省ドイツ警察長官に任命された。
Am 17. Juni 1936 wurde durch Erlaß über die Einsetzung eines
Chefs der Deutschen Polizei, veröffentlicht im Reichsgesetzblatt 1936,
Teil I, Seite 487 und 488, unser Dokument 2073-PS, - das Gericht wird davon,
wie ich annehme, amtlich Kenntnis nehmen - der neue Posten eines Chefs der
Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern geschaffen. Auf Grund der
Bestimmungen dieses Erlasses wurde Himmler an diesen Posten mit dem Titel »Reichsführer-SS
und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern«
gestellt.
警察と親衛隊の最高のポストの同一人物への融合・・二つの組織の恒常的結合
Die Vereinigung dieser beiden Stellungen, nämlich des Führers der SS und
des Chefs der gesamten Polizei im Reich, war keine zufällige, sondern man
beabsichtigte, eine dauernde Verbindung dieser beiden Organe
herzustellen und nicht nur eine vorübergehende Verschmelzung des Personals.
1938年8月17日の秘密命令で、ヒトラーがこの警察と親衛隊の融合の重要性を指摘。
Die Wichtigkeit der Verbindung dieser zwei Posten
wurde von Hitler in einem Geheimerlaß vom 17. August 1938 über die
Organisation und Mobilmachung der SS geschildert, unser Dokument 647-PS, das
ich als US-443 vorlege. Ich werde nur das Vorwort verlesen, das auf Seite 1
unseres Dokuments 647-PS und am Anfang des Originalerlasses steht. Ich zitiere:
»Durch Ernennung des Reichsführers-SS und Chefs
der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern am 17. 6. 1936
(Reichsgesetzbl. I, Seite 487) habe ich die Grundlage zur Vereinheitlichung und
Neugliederung der Deutschen Polizei geschaffen. Damit sind auch die dem
Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei bereits vorher unterstehenden
Schutzstaffeln der NSDAP in eine enge Verbindung zu den Aufgaben der Deutschen
Polizei getreten.«
Unmittelbar nach seiner Ernennung schritt Himmler zur Umorganisation der
gesamten Polizeikräfte, indem er zwei getrennte Gliederungen schuf: erstens die
reguläre uniformierte Polizei, die sogenannte Ordnungspolizei oder Orpo und
zweitens die sogenannte Sicherheitspolizei oder Sipo, wie sie mit ihren
abgekürzten Namen genannt wurden. Die Sipo setzte sich aus der gesamten
Kriminalpolizei des Reiches und der ganzen Gestapo zusammen. Die Reorganisation
wurde durch einen Erlaß vollzogen, der die Stellenbesetzung im Amte des Chefs
der Deutschen Polizei bestimmte. Er ist im Reichsministerialblatt 1936, Seite
946 bis 948, veröffentlicht. Es ist unser Dokument 1551-PS. Ich nehme an, daß
der Gerichtshof von ihm amtlich Kenntnis nehmen wird.
Himmler ernannte zum Chef der Sipo, also der Kriminalpolizei und der
Gestapo, Reinhard Heydrich, der damals Chef des SD, das heißt, des bereits
erwähnten SS-Nachrichtendienstes war. So wurde durch Himmlers Doppelstellung
als Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei und durch Heydrichs
Doppelstellung als Führer des Sicherheitsdienstes und der Sicherheitspolizei
eine personelle Vereinigung in der Führung der SS und Sicherheitspolizei
erreicht.
Es wurden jedoch noch weitere Schritte zu einer Vereinheitlichung
unternommen. Im Jahre 1939 wurden die Sicherheitspolizei und der SD, der bis
dahin nur ein Organ der SS war, zu einem Amt zusammengefaßt, dem
Reichssicherheitshauptamt, allgemein RSHA genannt. Eine wesentliche und
beachtliche Tatsache hierbei ist, daß dieses neugeschaffene Amt, das
Reichssicherheitshauptamt, nicht nur eine Regierungsbehörde war, sondern einen
doppelten Charakter hatte.
Es war gleichzeitig Dienststelle der Regierung und als solche
organisatorisch in das Innenministerium eingebaut, und eines der wichtigsten
Ämter der SS, und als solches gehörte es organisatorisch der obersten Führung
der SS an. Diese Einteilung der SS erscheint auf dem Schema vor Ihnen, wobei
das sechste Kästchen von links auf dem Schema das RSHA bedeutet. Jedoch kamen
nicht nur Gestapo und Kriminalpolizei unter den Einfluß der SS, auch die
ordentliche uniformierte Polizei wurde erfaßt. Wie das RSHA, so war auch die
Ordnungspolizei nicht nur eine Abteilung im Reichsministerium des Innern,
sondern zugleich in der obersten Führung der SS. Ihre Stellung in der SS wird
durch den siebten Block auf der linken Seite der Tafel angegeben.
Diese Vereinheitlichung in der Führung der SS und Polizei betraf nicht
nur die höchsten Führungsstellen, sondern erstreckte sich hinab bis in die
Ausführungsorgane. Der Gerichtshof wird aus dem Schema ersehen, daß der Höhere
SS- und Polizeiführer in den einzelnen Gebieten, der Himmler unmittelbar
unterstand, sowohl die Sicherheitspolizei, Sipo, wie auch die ordentliche
uniformierte Polizei, die Ordnungspolizei, befehligte; daß auch diese
Polizei-Kräfte, Sipo und Orpo, nicht nur dem Befehl des Höheren SS- und Polizeiführers
unterstanden, sondern, wie die blaue Linie zeigt, auch dem Befehl des RSHA und
der Abteilung der Ordnungspolizei und der SS. Daraus ergibt sich die
organisatorische Zusammenfassung der SS und der Polizei.
Diese Organisation war jedoch nicht das einzige Mittel, durch das
Einheitlichkeit erzielt wurde. Auch Einheitlichkeit des Personals wurde
erreicht. Freiwerdende Stellen in der Polizei wurden mit SS-Mitgliedern
besetzt. Polizeibeamte dieser Verbände waren in der Lage, sich der SS anzuschließen,
und Schulen wurden von der SS sowohl für die Polizei als auch für
SS-Funktionäre eingerichtet.
Diese Maßnahmen sind in Himmlers Artikel »Wesen und Aufgabe der SS und
der Polizei«, unserem Dokument 1992(a)-PS, geschildert. Sie sind des weiteren beschrieben
in einem amtlichen Buch über die Polizei, mit dem Titel: »Die Deutsche
Polizei«. Das Buch ist im Jahre 1940 erschienen und von Dr. Werner Best, einem
Ministerialdirektor im Innenministerium und Abteilungschef der
Sicherheitspolizei, verfaßt. Es trägt auf dem Vorsatzblatt die Druckbewilligung
der Nazi-Partei und steht auf der offiziellen Liste der Nazi-Bücher. Kapitel 7
dieses Buches ist unser Dokument 1852-PS. Ich lege dieses Dokument als
Beweisstück US-449 vor.
Durch diese Zusammenlegung der Organisation und des Personals wurden SS
und Polizei in ihrem Aufbau und in ihrer Tätigkeit ein und dasselbe. Die daraus
sich ergebende Lage ist in Bests Buch, unserem Dokument 1852-PS, das ich eben
als Beweis vorgelegt habe, beschrieben. Ich zitiere Seite 7, Absatz 5 des
Dokuments, im Originalbuch ist es Seite 95, Absatz 3:
»So bilden die SS und die Polizei sowohl in ihrem Aufbau wie in ihrem
Wirken eine Einheit, ohne daß ihre einzelnen Einrichtungen ihre sachliche
Eigenart und ihre Einordnung in die nach anderen Gesichtspunkten
zusammengehörigen größeren Einheiten der Partei und der Staatsverwaltung
verloren haben.«
Mit Hilfe der Polizei war die SS in der Lage, einen großen Teil der ihr
zugewiesenen Aufgaben durchzuführen. Die Arbeitsgemeinschaft zwischen der
Gestapo, der Kriminalpolizei und dem Sicherheitsdienst unter Leitung des
Reichsführers-SS führte schließlich zu einer auf Unterdrückung abgestellten und
uneingeschränkten Handhabung der Polizeigewalt. Dies wird in dem Anklagevortrag
gegen die Gestapo behandelt werden. Bei der Würdigung dieser Beweise wird der
Gerichtshof nicht vergessen dürfen, daß die Polizeibetätigung, die sich aus den
Beweisen ergibt, nur ein Teil der SS-Aufgaben, ein Teil des gesamten
SS-Verbrechersystems war. Ich werde mich daher nicht mit den Beweisen befassen,
die nur die Polizeitätigkeit der SS im engeren Sinne betreffen.
Die Kontrolle über die Polizei genügte jedoch nicht. Jede nur mögliche
Quelle der Opposition konnte vom Sicherheitsdienst aufgespürt werden. Verdächtige
konnten von der Kriminalpolizei und der Gestapo verhaftet werden. Aber mit
diesen Mitteln allein war eine völlige Unterdrückung aller tatsächlichen und
möglichen Gegner des Regimes nicht sichergestellt. Zu diesem Zwecke wurden
Konzentrationslager erfunden. Das bereits dem Gerichtshof vorgelegte
Beweismaterial hat gezeigt, was das System der Konzentrationslager bedeutete;
und das Endergebnis dieses Systems wurde in dem Film, der vor ungefähr zehn
Tagen gezeigt wurde, schwarz auf weiß vor Augen geführt. Die Verantwortlichkeit
der SS für dieses System ist der Gegenstand, dem ich mich jetzt zuwende.
Das erste Erfordernis für diese Lager war Wach- und Verwaltungspersonal.
Freiwillige der Allgemeinen SS, die den Dienst als Nebenbeschäftigung versahen,
wurden ursprünglich als Wachen verwendet. Aber diese konnten den Erfordernissen
des ausgedehnten und auf lange Zeit berechneten Programms nicht entsprechen. So
wurden seit 1933 vollbeschäftigte Berufswachmannschaften gebildet, die
SS-Totenkopfverbände, die ich bereits beschrieben habe. Während des Krieges
übernahmen Mitglieder der Allgemeinen SS wieder die Bewachung der Lager, eine
Aufgabe, die sie ursprünglich durchgeführt hatten, als die Lager gegründet
wurden. Der Gerichtshof wird sich der Bestimmungen des Hitlererlasses erinnern,
den ich vor wenigen Minuten verlesen habe, und der anordnete, daß die
Totenkopfverbände im Mobilmachungsfalle durch Mitglieder der Allgemeinen SS
ersetzt werden sollten. Es ist nicht notwendig, die Beweise über die Roheiten,
die Quälereien und die Morde zu wiederholen, die von SS-Wachen begangen wurden.
Es waren nicht vereinzelte Verbrechen, die von unverantwortlichen Elementen
begangen wurden, sondern diese waren ein Teil einer klaren und überlegten
Politik, einer Politik, die sich notwendigerweise aus der SS-Weltanschauung
ergab, einer Politik, die seit der ersten Gründung der Konzentrationslager
durchgeführt wurde.
Himmler erklärte klipp und klar die Einstellung der SS zu den Häftlingen
der Konzentrationslager in sei
[Der Nürnberger
Prozeß: Dreiundzwanzigster Tag. Mittwoch, 19. Dezember 1945. Der Nürnberger
Prozess, S. 3804 (vgl. NP Bd. 4, S. 207 ff.)]