ゲーリングのユダヤ人問題(ドイツ経済からの排除・・・四カ年計画全権として)との関連

 

1941731日のゲーリングのハイドリヒ宛、「ユダヤ人問題の全体的解決」の依託文書について。

 

Seine Anfangshaltung kenne ich nicht.

 

JUSTICE JACKSON: Ich möchte nun mit Ihnen kurz das durchsprechen, was die Anklage als von Ihnen im Zusammenhang mit der jüdischen Frage durchgeführte öffentliche Maßnahmen bezeichnet. Von Anfang an betrachteten Sie die Eliminierung der Juden aus dem Wirtschaftsleben Deutschlands als eine der Phasen des Vierjahresplanes, der unter Ihrer Leitung stand. Stimmt das?

 

GÖRING: Ja, zum Teil stimmt das. Die Eliminierung, soweit es sich vor allem um die größeren Betriebe handelte, weil dort fortgesetzt dadurch Unruhe entstand, daß darauf hingewiesen wurde, daß hier große Betriebe und auch Rüstungsbetriebe zum Teil noch unter jüdischen Direktoren oder Aktionären standen; und das gab immer von den unteren Stellen Anlaß einer gewissen Beunruhigung für den Betrieb.

 

JUSTICE JACKSON: Wollen Sie den Gerichtshof glauben machen, daß Sie nur an den großen jüdischen Unternehmen interessiert waren? Meinen Sie das so?

 

GÖRING: Mich störten zunächst die kleinen Läden - und zwar für den Vierjahresplan - nicht.

 

JUSTICE JACKSON: Wann fingen die kleinen Läden an Sie zu stören?

 

GÖRING: Als der übersetzte Handel zurückgeschraubt werden sollte - der Einzelhandel -, wurde bestimmt, daß hierzu in erster Linie bei Einstellung von Geschäften jüdische zu nehmen seien.

 

JUSTICE JACKSON: Nun wollen wir die Gesetze durchgehen, die Sie in Verbindung mit der Judenfrage zur Durchführung gebracht haben. Erstens, haben Sie die Nürnberger Gesetze proklamiert?

 

GÖRING: Als Reichstagspräsident jawohl, das habe ich schon betont.

 

JUSTICE JACKSON: Wann war das?

 

GÖRING: 1935 glaube ich, hier in Nürnberg, im September.

 

JUSTICE JACKSON: Und das war die erste gesetzliche Maßnahme gegen die Juden. Stimmt das?

 

GÖRING: Das war eine legale Maßnahme.

 

JUSTICE JACKSON: Das war die erste gesetzliche Maßnahme, die Ihre Regierung gegen die Juden unternommen hat, nicht wahr?

 

GÖRING: Nein, ich glaube die Ausscheidung aus dem Berufsbeamtentum liegt vorher.

 

JUSTICE JACKSON: Wann war das?

 

[Der Nürnberger Prozeß: Sechsundachtzigster Tag. Mittwoch, 20. März 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 10821 (vgl. NP Bd. 9, S. 571 ff.)]

 

 

 

GÖRING: Ich will mich auf das Datum nicht festlegen. Aber das, glaube ich, war bereits im Jahre 1933.

 

JUSTICE JACKSON: Am 1. Dezember 1936 erließen Sie dann ein Gesetz, wonach über Deutsche, die ihr Vermögen ins Ausland schafften oder dort beließen, die Todesstrafe verhängt wurde.

 

GÖRING: Das ist richtig.

 

JUSTICE JACKSON: Mit anderen Worten, dieses Eigentum des Schuldigen verfiel dem Staate, und der Volksgerichtshof übernahm die Strafverfolgung, nicht wahr?

 

GÖRING: Das ist richtig, die Devisenschutzverordnung, das heißt, wer ohne Erlaubnis der Regierung ein Konto im Ausland hat.

 

JUSTICE JACKSON: Ihr drittes Gesetz wurde am 22. April 1938 erlassen und sieht Strafen für die Verschleierung eines jüdischen Unternehmens im Reiche vor.

 

GÖRING: Jawohl.

 

JUSTICE JACKSON: Dann erteilten Sie, Hermann Göring, am 28. Juli 1939 gewisse Richtlinien über die Zuständigkeit der Gerichte bei der Behandlung jener in der Verordnung vorgesehenen Fälle. Stimmt das?

GÖRING: Ich bitte mir das Gesetz vorzulegen. Ich habe es nicht im Kopfe.

 

JUSTICE JACKSON: Ich will durch seine Verlesung keine Zeit verschwenden. Bestreiten Sie, daß Sie das im Reichsgesetzblatt 1939 auf Seite 1370 veröffentlichte Gesetz über die Zuständigkeit der Gerichte in Strafsachen gegen die Juden erlassen haben? Können Sie sich daran erinnern?

 

GÖRING: Ich kann mich nicht an das Gesetz erinnern. Wenn es im Reichsgesetzblatt steht und meinen Namen trägt, ist es selbstverständlich. Ich weiß nur nicht den Inhalt jetzt.

 

JUSTICE JACKSON: Dann haben Sie am 26. April 1938 im Rahmen des Vierjahresplanes eine Verordnung erlassen nach der jüdisches Vermögen angegeben werden mußte, und Juden im In- und Auslande ihr Vermögen anmelden mußten. Stimmt das?

 

GÖRING: Ich nehme es an. Ich habe es nicht in Erinnerung, aber wenn Sie dort den Erlaß haben, und wenn der Erlaß meine Unterschrift trägt, so kann kein Zweifel darüber bestehen.

 

JUSTICE JACKSON: Am 26. April 1938 erließen Sie im Rahmen des Vierjahresplanes eine Verordnung, gemäß der jede Verfügung über jüdische Unternehmen von der Regierung zuvor genehmigt werden

[Der Nürnberger Prozeß: Sechsundachtzigster Tag. Mittwoch, 20. März 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 10823 (vgl. NP Bd. 9, S. 572 ff.)]

 

 

mußte.

 

GÖRING: Daran erinnere ich mich.

 

水晶の夜の被害に関して、ユダヤ人に10億マルクの罰金を命じる。

JUSTICE JACKSON: Und dann veröffentlichten Sie am 12. November 1938 auch im Rahmen des Vierjahresplanes einen Erlaß, durch den eine Geldstrafe in Höhe von einer Milliarde Mark über alle Juden verhängt wurde.

 

GÖRING: Ich habe bereits ausgeführt, daß ich diese sämtlichen damals erlassenen Gesetze gezeichnet habe und dafür die Verantwortung trage.

 

JUSTICE JACKSON: Ich frage Sie, ob Sie dieses besondere Gesetz unterzeichnet haben. Ich werde Ihnen darüber später noch einige Fragen stellen.

 

GÖRING: Jawohl.

 

水晶の夜の被害は、ユダヤ人自身に支払わせる。

JUSTICE JACKSON: Dann unterzeichneten Sie am 12. November 1938 einen weiteren Erlaß im Rahmen des Vierjahresplanes, in welchem bestimmt wird, daß alle den Juden in den Unruhen von 1938 zugefügten Schäden sofort durch die Juden selbst auf eigene Kosten wieder gut zu machen seien, und daß ihre Versicherungsansprüche dem Staat verfallen. Haben Sie das Gesetz persönlich unterzeichnet?

 

GÖRING: Ein ähnliches Gesetz habe ich unterschrieben, ob es genau so die Zusammenhänge wiedergibt, wie Sie es soeben ausdrückten, weiß ich nicht.

 

JUSTICE JACKSON: Sie leugnen aber nicht, daß das im großen und ganzen der Inhalt des Gesetzes war?

 

GÖRING: Ja.

 

水晶の夜の後のゲーリング令

JUSTICE JACKSON: Und haben Sie am 12. November 1938 nicht persönlich einen Erlaß unterzeichnet, auch im Rahmen des Vierjahresplans, nach dem es den Juden untersagt war, Einzelhandelsgeschäfte zu besitzen, ein selbständiges Handwerk auszuüben, auf Märkten oder Ausstellungen Waren oder Dienste gegen Bezahlung anzubieten, oder sich als Leiter von Unternehmungen oder als Genossenschaftsmitglieder zu betätigen? Erinnern Sie sich daran?

 

ユダヤ人の経済生活からの排除

GÖRING: Ja, das waren alles Teile der Erlasse zum Ausscheiden des Judentums aus dem Wirtschaftsleben.

 

JUSTICE JACKSON: Dann unterzeichneten Sie am 21. Februar 1939 einen Erlaß, nach dem die Juden alle käuflich erworbenen Wertsachen und Juwelen innerhalb von zwei Wochen an die Behörde abzuliefern hatten.

 

GÖRING: Ich erinnere mich nicht, aber es wird zweifelsohne stimmen.

[Der Nürnberger Prozeß: Sechsundachtzigster Tag. Mittwoch, 20. März 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 10825 (vgl. NP Bd. 9, S. 573 ff.)]

 

 

JUSTICE JACKSON: Ich verweise auf Band I des Reichsgesetzblattes von 1939, Seite 282. Sie können sich nicht mehr daran erinnern?

 

GÖRING: Ich habe das Reichsgesetzblatt nicht vor mir, aber, wenn im Reichsgesetzblatt ein Erlaß oder ein Gesetz mit meinem Namen unterschrieben steht, dann habe ich dieses Gesetz unterschrieben und erlassen.

 

JUSTICE JACKSON: Haben Sie nicht ebenfalls, am 3. März 1939, einen Erlaß unterzeichnet über die Zeitspanne, in welcher die Juden ihre Schmucksachen abliefern mußten? Ich verweise auf das Reichsgesetzblatt, Band I, 1939, Seite

387.

GÖRING: Ich nehme an, daß es der Ausführungserlaß zu dem eben vorher erwähnten Ablieferungserlaß ist. Ein Gesetz erfordert ja manchmal Ausführungsbestimmungen und Ausführungserlasse im Gefolge des Gesetzes. Zusammen gesehen ist das eine einzige Maßnahme.

 

JUSTICE JACKSON: Haben Sie nicht auch im Rahmen des Vierjahresplanes am 17. September 1940 den Erlaß unterzeichnet, welcher die Beschlagnahme des jüdischen Eigentums in Polen befahl?

 

GÖRING: Jawohl, das habe ich neulich schon ausgeführt, und zwar in den Teilen Polens, ich darf darauf hinweisen, die als alte deutsche Provinzen wieder eingedeutscht werden sollten.

 

JUSTICE JACKSON: Haben Sie am 30. November 1940 in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzender des Reichsverteidigungsrats einen Erlaß unterzeichnet, der bestimmte, daß Juden für Schäden, die durch Feindeinwirkung oder durch deutsche Truppen entstanden waren, keine Entschädigung erhalten sollten? Ich verweise auf das Reichsgesetzblatt, Band I, 1940, Seite

1547.

GÖRING: Wenn Sie das dort stehen haben, dann ist das richtig.

 

JUSTICE JACKSON: Sie können sich nicht daran erinnern?

 

GÖRING: Nicht an alle einzelnen Gesetze und Erlasse, das ist unmöglich.

 

1941731日のゲーリングのハイドリヒへの命令書

JUSTICE JACKSON: Dann haben Sie am 31. Juli 1941 einen Erlaß unterzeichnet, in dem Himmler und der Chef der Sicherheitspolizei, SS-Gruppenführer Heydrich, aufgefordert wurden, Pläne für die vollkommene Lösung der Judenfrage auszuarbeiten?

 

GÖRING: Nein, so ist das nicht richtig, diesen Erlaß kenne ich genau.

 

JUSTICE JACKSON: Ich werde Ihnen Dokument

[Der Nürnberger Prozeß: Sechsundachtzigster Tag. Mittwoch, 20. März 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 10827 (vgl. NP Bd. 9, S. 574 ff.)]

 

 

710, US-509, vorlegen lassen.

 

VORSITZENDER: Das ist 710-PS?

 

JUSTICE JACKSON: 710-PS, Herr Vorsitzender.

 

[Das Dokument wird dem Zeugen vorgelegt.]

 

    Nun, dieses Dokument trägt Ihre Unterschrift, ist das richtig?

 

GÖRING: Das ist richtig.

 

JUSTICE JACKSON: Und es ist an den Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes, SS- Gruppenführer Heydrich, gerichtet?

 

GÖRING: Das ist richtig.

 

JUSTICE JACKSON: Ich weiß nicht, ob das Ganze in das Protokoll aufgenommen worden ist. Aber ich denke, daß das geschehen sollte. Damit wir bei der Übersetzung keine Schwierigkeiten haben; korrigieren Sie mich bitte, falls meine Angaben nicht richtig sind.

    »In Vollendung der Ihnen am 24. Januar 1939 übertragenen Aufgabe...«

 

    GÖRING: Darin ist ein Fehler, das heißt: In »Ergänzung«, nicht »in Vollendung der Ihnen übertragenen Aufgabe.«

 

JUSTICE JACKSON: Gut, ich nehme das an.

    »... welche sich mit der gründlichen, in möglichst günstiger Weise stattzufindenden Emigration und Evakuierung als Lösung des jüdischen Problems befaßte, beauftrage ich Sie hiermit, alle notwendigen Vorbereitungen bezüglich Organisierung und Finanzierung zum Zweck einer Endlösung der jüdischen Frage in dem deutschen Einflußgebiet in Europa zu treffen.«

    Ist das soweit richtig?

 

GÖRING: Ich finde das in keiner Weise korrekt.

 

JUSTICE JACKSON: Geben Sie bitte Ihre Übersetzung.

 

GÖRING: Darf ich es genau verlesen, wie es hier steht?

    »In Ergänzung der Ihnen bereits mit Erlaß vom 24. Januar 1939,« also vor Kriegsbeginn, »übertragenen Aufgabe, die Judenfrage in Form der Auswanderung oder Evakuierung einer den Zeitverhältnissen entsprechend möglichst günstigen Lösung zuzuführen, beauftrage ich Sie hiermit, alle erforderlichen Vorbereitungen in organisatorischer, sachlicher und materieller Hinsicht zu treffen...«

    Und jetzt kommt das entscheidende Wort, das falsch übersetzt wurde, es heißt hier nämlich: »für eine Gesamtlösung«, und nicht »für eine Endlösung«,

    »für eine Gesamtlösung der Judenfrage im deutschen Einflußgebiet in Europa.

        Sofern hierbei die Zuständigkeiten anderer Zentralin

[Der Nürnberger Prozeß: Sechsundachtzigster Tag. Mittwoch, 20. März 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 10829 (vgl. NP Bd. 9, S. 575 ff.)]

 

 

    stanzen berührt werden, sind diese zu beteiligen.

        Ich beauftrage Sie weiter, mir in Bälde einen Gesamtentwurf über die organisatorischen, sachlichen und materiellen Vorausmaßnahmen zur Durchführung der angestrebten Endlösung der Judenfrage vorzulegen.«

    »In Ergänzung des Ihnen mit Erlaß vom 24. Januar 1939,« das heißt also, zu einem Zeitpunkt, wo keinerlei Krieg begonnen oder in Aussicht stand.

 

JUSTICE JACKSON: Machen Sie jetzt eine Erklärung oder lesen Sie den Brief vor?

 

GÖRING: Ich habe jetzt eine Erklärung zum Zitat dieses Briefes geben wollen, um besonders auf dieses Datum hinzuweisen.

 

JUSTICE JACKSON: Ich wollte nur, daß es nicht als ein Teil Ihres Briefes aufgefaßt wird. Das letzte, was in dem Brief steht, ist:

    »Ich beauftrage Sie weiter, mir in Bälde einen Gesamtentwurf über die organisatorischen, sachlichen und materiellen Vorausmaßnahmen zur Durchführung der angestrebten Endlösung der Judenfrage vorzulegen

    Ist das nicht eine im wesentlichen genaue Übersetzung Ihres Auftrages an Heydrich und Himmler?

 

GÖRING: An Heydrich und die übrigen daran beteiligten zentralen Instanzen. Es ergibt sich das aus dem ersten Teil des Briefes, der Schlußsatz.

 

JUSTICE JACKSON: Wir wollen nun aber über diese Übersetzung keine Mißverständnisse aufkommen lassen. Der Brief ging an den Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes, SS-Gruppenführer Heydrich. Das stimmt, nicht wahr?

 

GÖRING: Das ist richtig, und dazu muß ich aber nun die Erklärung abgeben...

 

JUSTICE JACKSON: Gut.

 

GÖRING:... die Erklärung abgeben, daß ich deshalb den Brief an ihn gerichtet habe, weil Heydrich mit Erlaß vom 24. Januar 1939 beziehungsweise Himmler die Aufgabe der Judenauswanderung übertragen war; infolgedessen war dies die Zentralstelle, und ich mußte mich für die ganzen materiellen und wirtschaftlich sich daraus ergebenden Dinge an die Stelle wenden, welche den Zentralauftrag hatte.

 

JUSTICE JACKSON: Und Sie haben alle anderen Zentralstellen beauftragt, mit der Sicherheitspolizei und SS in der Endlösung der Judenfrage zusammenzuarbeiten?

 

GÖRING: Hier kommt nichts von der SS vor, nur von der Sicherheitspolizei, einer staatlichen Stelle. Daß Heydrich SS-Gruppenführer ist, hat damit ja direkt nichts zu tun, denn es wendet sich an den Chef der Sicherheitspolizei und erwähnt seinen Rang: SS-Gruppenführer Heydrich.

[Der Nürnberger Prozeß: Sechsundachtzigster Tag. Mittwoch, 20. März 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 10831 (vgl. NP Bd. 9, S. 576 ff.)]

 

JUSTICE JACKSON: Und die Erwähnung seines Ranges in der SS war überflüssig und hat mit dieser Angelegenheit nichts zu tun?

 

GÖRING: Da muß ich doch erklären, wenn ich an den Oberbefehlshaber des Heeres schreibe, dann schreibe ich: »An den Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst oder Feldmarschall Brauchitsch« zum Beispiel, und wenn ich an den Chef der Sicherheitspolizei schreibe, dann muß ich das an den Chef der Sicherheitspolizei, SS-Gruppenführer Heydrich, das war ja sein Rang und Titel, richten, das hat aber mit einer Verwendung der SS nichts zu tun.

 

JUSTICE JACKSON: Und als Sie seinerzeit diesen Befehl erließen, hatten Sie bereits ausführliche Berichte über die Ausschreitungen von 1938 und Heydrichs Teilnahme an ihnen erhalten, nicht wahr?

 

GÖRING: Ich hatte keine Kenntnis der Teilnahme von Heydrich an diesen Krawallen, nicht zu diesem Zeitpunkt, sondern nur den Bericht Heydrichs über die Krawalle, den ich angefordert hatte.

 

JUSTICE JACKSON: Nun gut, wir legen Ihnen jetzt Dokument 3058-PS, US-508, vor. Dies ist Heydrichs Bericht vom 11. November 1938, den Sie erhalten haben. Stimmt das?

 

 

[Dem Zeugen wird das Dokument übergeben.]

 

    GÖRING: Das ist richtig.

 

JUSTICE JACKSON: Darin wird Ihnen über die Plünderung jüdischer Geschäfte, die Verhaftung von 174 Personen wegen Plünderung, die Zerstörung von 815 Läden, die Zerstörung oder Vernichtung durch Brand von 171 Wohnungen berichtet, und es wird erklärt, daß dies nur einen Teil des tatsächlichen Schadens darstelle; 101 Synagogen wurden in Brand gesetzt und weitere 76 vollkommen zerstört. Außerdem wurden 11 Gemeindehäuser, Friedhofkapellen und ähnliche Gebäude in Brand gesetzt und 3 weitere vollkommen zerstört. 20000 Juden sowie 7 Arier und 3 Ausländer wurden verhaftet. Die Letzteren wurden zu ihrer eigenen Sicherheit festgenommen. 36 Tote wurden gemeldet, und die Zahl der Schwerverletzten, betrug ebenfalls 36. Die Toten und Verletzten waren Juden. Ein Jude wird noch vermißt. Unter den getöteten Juden befand sich ein polnischer Staatsbürger, unter den Verletzten waren zwei Polen.

    Diesen Bericht bekamen Sie ungefähr am 11. November 1938, ist das richtig?

 

GÖRING: Das ist richtig. Das ist gerade der Bericht, von dem ich gesprochen habe, und den ich angefordert habe von der Polizei, weil ich wissen wollte, was

[Der Nürnberger Prozeß: Sechsundachtzigster Tag. Mittwoch, 20. März 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 10833 (vgl. NP Bd. 9, S. 577 ff.)]