1941年7月31日のゲーリング令
710, US-509, vorlegen lassen.
VORSITZENDER: Das ist 710-PS?
JUSTICE JACKSON: 710-PS,
Herr Vorsitzender.
[Das Dokument wird dem Zeugen vorgelegt.]
この文書にあなたの署名がありますが、これは本物ですか?
Nun, dieses Dokument trägt Ihre Unterschrift, ist das richtig?
本物です。
GÖRING: Das ist richtig.
この文書は、治安警察・保安部長官、親衛隊中将ハイドリヒあてのものですか?
JUSTICE JACKSON: Und es ist an den Chef der
Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes, SS- Gruppenführer Heydrich,
gerichtet?
そのとおりです。
GÖRING: Das ist richtig.
JUSTICE JACKSON: Ich weiß nicht, ob das
Ganze in das Protokoll aufgenommen worden ist. Aber ich denke, daß das
geschehen sollte. Damit wir bei der Übersetzung keine Schwierigkeiten haben;
korrigieren Sie mich bitte, falls meine Angaben nicht richtig sind.
»In Vollendung der Ihnen am 24. Januar
1939 übertragenen Aufgabe...«
GÖRING: Darin ist ein Fehler, das heißt: In
»Ergänzung«, nicht »in Vollendung der Ihnen übertragenen Aufgabe.«
JUSTICE JACKSON: Gut, ich nehme das an.
»... welche sich mit der gründlichen, in
möglichst günstiger Weise stattzufindenden Emigration und Evakuierung als
Lösung des jüdischen Problems befaßte, beauftrage ich Sie hiermit, alle
notwendigen Vorbereitungen bezüglich Organisierung und Finanzierung zum Zweck
einer Endlösung der jüdischen Frage in dem deutschen Einflußgebiet in Europa zu
treffen.«
Ist das soweit richtig?
GÖRING: Ich finde das in keiner Weise
korrekt.
JUSTICE JACKSON: Geben Sie bitte Ihre Übersetzung.
GÖRING: Darf ich es genau verlesen, wie es hier steht?
»In Ergänzung der Ihnen bereits mit Erlaß vom 24. Januar 1939,«
also vor Kriegsbeginn, ȟbertragenen Aufgabe, die Judenfrage in Form der
Auswanderung oder Evakuierung einer den Zeitverhältnissen entsprechend
möglichst günstigen Lösung zuzuführen, beauftrage ich Sie hiermit, alle
erforderlichen Vorbereitungen in organisatorischer, sachlicher und materieller
Hinsicht zu treffen...«
Und jetzt kommt das entscheidende Wort, das falsch
übersetzt wurde, es heißt hier nämlich: »für eine Gesamtlösung«,
und nicht
»für
eine Endlösung«,
»für eine Gesamtlösung der Judenfrage im
deutschen Einflußgebiet in Europa.
Sofern hierbei die
Zuständigkeiten anderer Zentralin
[Der Nürnberger Prozeß: Sechsundachtzigster Tag.
Mittwoch, 20. März 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 10829 (vgl. NP Bd. 9, S.
575 ff.)]
stanzen berührt werden, sind diese zu
beteiligen.
Ich beauftrage Sie
weiter, mir in Bälde einen Gesamtentwurf über die organisatorischen, sachlichen
und materiellen Vorausmaßnahmen zur Durchführung der angestrebten Endlösung
der Judenfrage vorzulegen.«
»In Ergänzung des Ihnen mit Erlaß vom 24. Januar 1939,«
das heißt also, zu einem Zeitpunkt, wo keinerlei Krieg begonnen oder in
Aussicht stand.
JUSTICE JACKSON: Machen Sie jetzt eine Erklärung
oder lesen Sie den Brief vor?
GÖRING: Ich habe jetzt eine Erklärung zum Zitat
dieses Briefes geben wollen, um besonders auf dieses Datum hinzuweisen.
JUSTICE JACKSON: Ich wollte nur, daß es nicht als
ein Teil Ihres Briefes aufgefaßt wird. Das letzte, was in dem Brief steht, ist:
»Ich beauftrage Sie weiter, mir in Bälde einen
Gesamtentwurf über die organisatorischen, sachlichen und materiellen
Vorausmaßnahmen zur Durchführung der angestrebten Endlösung der Judenfrage
vorzulegen.«
Ist das nicht eine im wesentlichen genaue
Übersetzung Ihres Auftrages an Heydrich und Himmler?
GÖRING: An Heydrich und die übrigen daran
beteiligten zentralen Instanzen. Es ergibt sich das aus dem ersten Teil
des Briefes, der Schlußsatz.
JUSTICE JACKSON: Wir wollen nun aber über diese
Übersetzung keine Mißverständnisse aufkommen lassen. Der Brief ging an den Chef
der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes, SS-Gruppenführer Heydrich.
Das stimmt, nicht wahr?
GÖRING: Das ist richtig, und dazu muß ich aber nun
die Erklärung abgeben...
JUSTICE JACKSON: Gut.
GÖRING:... die Erklärung abgeben, daß ich deshalb
den Brief an ihn gerichtet habe, weil Heydrich mit Erlaß vom 24. Januar
1939 beziehungsweise Himmler die Aufgabe der Judenauswanderung übertragen war;
infolgedessen war dies die Zentralstelle, und ich mußte mich für die ganzen
materiellen und wirtschaftlich sich daraus ergebenden Dinge an die Stelle
wenden, welche den Zentralauftrag hatte.
JUSTICE JACKSON: Und Sie haben alle anderen
Zentralstellen beauftragt, mit der Sicherheitspolizei und SS in der Endlösung
der Judenfrage zusammenzuarbeiten?
GÖRING: Hier kommt nichts von der SS vor, nur
von der Sicherheitspolizei, einer staatlichen Stelle.
Daß Heydrich SS-Gruppenführer ist, hat damit ja direkt nichts zu tun, denn es
wendet sich an den Chef der Sicherheitspolizei und erwähnt seinen Rang:
SS-Gruppenführer Heydrich.
[Der Nürnberger Prozeß: Sechsundachtzigster Tag.
Mittwoch, 20. März 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 10831 (vgl. NP Bd. 9, S.
576 ff.)]
JUSTICE JACKSON: Und die Erwähnung seines Ranges
in der SS war überflüssig und hat mit dieser Angelegenheit nichts zu tun?
GÖRING: Da muß ich doch erklären, wenn ich an den
Oberbefehlshaber des Heeres schreibe, dann schreibe ich: »An den
Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst oder Feldmarschall Brauchitsch« zum
Beispiel, und wenn ich an den Chef der Sicherheitspolizei schreibe, dann muß
ich das an den Chef der Sicherheitspolizei, SS-Gruppenführer Heydrich, das war
ja sein Rang und Titel, richten, das hat aber mit einer Verwendung der SS
nichts zu tun.
JUSTICE JACKSON: Und als Sie seinerzeit diesen
Befehl erließen, hatten Sie bereits ausführliche Berichte über die
Ausschreitungen von 1938 und Heydrichs Teilnahme an ihnen erhalten, nicht wahr?
GÖRING: Ich hatte keine Kenntnis der Teilnahme von
Heydrich an diesen Krawallen, nicht zu diesem Zeitpunkt, sondern nur den Bericht
Heydrichs über die Krawalle, den ich angefordert hatte.
JUSTICE JACKSON: Nun gut, wir legen Ihnen jetzt
Dokument 3058-PS, US-508, vor. Dies ist Heydrichs Bericht vom 11. November
1938, den Sie erhalten haben. Stimmt das?
[Dem Zeugen wird das Dokument übergeben.]
GÖRING: Das ist richtig.
JUSTICE JACKSON: Darin wird Ihnen über die
Plünderung jüdischer Geschäfte, die Verhaftung von 174 Personen wegen
Plünderung, die Zerstörung von 815 Läden, die Zerstörung oder Vernichtung durch
Brand von 171 Wohnungen berichtet, und es wird erklärt, daß dies nur einen Teil
des tatsächlichen Schadens darstelle; 101 Synagogen wurden in Brand gesetzt und
weitere 76 vollkommen zerstört. Außerdem wurden 11 Gemeindehäuser,
Friedhofkapellen und ähnliche Gebäude in Brand gesetzt und 3 weitere vollkommen
zerstört. 20000 Juden sowie 7 Arier und 3 Ausländer wurden verhaftet. Die
Letzteren wurden zu ihrer eigenen Sicherheit festgenommen. 36 Tote wurden
gemeldet, und die Zahl der Schwerverletzten, betrug ebenfalls 36. Die Toten und
Verletzten waren Juden. Ein Jude wird noch vermißt. Unter den getöteten Juden
befand sich ein polnischer Staatsbürger, unter den Verletzten waren zwei Polen.
Diesen Bericht bekamen Sie ungefähr am 11. November 1938, ist das
richtig?
GÖRING: Das ist richtig. Das ist gerade der
Bericht, von dem ich gesprochen habe, und den ich angefordert habe von der
Polizei, weil ich wissen wollte, was
[Der Nürnberger Prozeß: Sechsundachtzigster Tag.
Mittwoch, 20. März 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 10833 (vgl. NP Bd. 9, S.
577 ff.)]