総力戦敗退過程の占領統治の難問群・圧力群
・・・ついにはフランクは解任要請(ヒトラーは「それは論外」と)
JUSTICE JACKSON: Im Hinblick auf den hier
erhobenen Vorwurf, wir hätten mit den in unserem Besitz befindlichen
Informationen zurückgehalten, muß ich wohl ein paar aufklärende Worte
hinzufügen: Kaltenbrunner ist verhört worden. Er hat niemals eine derartige
Behauptung aufgestellt. Dies ist mir von unseren Untersuchungsbeamten
mitgeteilt worden. Gemäß dem Statut ist es unsere Pflicht, den Fall für die
Anklage vorzutragen. In keinem Falle werde ich zwei Herren dienen.
VORSITZENDER: Ich erteile nun Major Walsh das
Wort. Ist das Dokumentenbuch, über das Sie sprechen werden, mit einem
Buchstaben gekennzeichnet?
1942年8月のフランクの日記・・・ユダヤ人100万人飢餓戦略
MAJOR WALSH: Ja, Herr Präsident, mit dem
Buchstaben »T«.
Während der letzten Sitzung legte die Anklagebehörde kurz die
vorbereitenden Maßnahmen dar, die zu dem Endziel der Nazi-Partei und der durch
die Nazis kontrollierten Staaten führten, nämlich zur Ausrottung
der Juden. Propaganda, Erlasse, die berüchtigten Nürnberger Gesetze,
Boykotts, Registrierung und Ghettoisierung waren die ersten Maßnahmen in diesem
Programm.
Mit Erlaubnis des Hohen Gerichtshofs werde ich die Erörterung der zur
Vernichtung des jüdischen Volkes angewandten Methoden fortsetzen.
Zuerst möchte ich über Aushungerung sprechen. Richtlinien, die darauf
abzielten, die Juden der elementarsten Lebensnotwendigkeiten zu berauben,
wurden entworfen und ausgeführt. Der Angeklagte Hans Frank, damals
Generalgouverneur von Polen, schrieb in seinem Tagebuch, daß Hungerrationen im
Warschauer Ghetto eingeführt worden seien. Zu den neuen Ernährungsvorschriften
vom August 1942 bemerkt er gefühllos und ziemlich beiläufig, daß er durch diese
Vorschriften tatsächlich über eine Million Juden zum Tode verurteilt habe.
Ich lege jenen Teil der Urkunde 2233(e)-PS, des Tagebuchs von Hans Frank,
Korrespondenzband vom 24. August 1942, zum Beweis vor; es ist US-283. Ich
zitiere:
»Daß wir 1,2 Millionen Juden zum Hungertod verurteilen, sei nur am Rande
festgestellt. Es ist selbstverständlich, daß ein Nichtverhungern der Juden
hoffentlich eine Beschleunigung der antijüdischen Maßnahmen zur Folge haben
wird.«
Franks Tagebuch war nicht der einzige Hinweis auf die vorsätzliche,
gegen die Juden angewandte Aushungerungspolitik. Sie durften keine
landwirtschaftliche Tätigkeit verrichten, damit sie zu Nahrungsmittelquellen
keinen Zutritt erhielten.
Ich lege Dokument 1138-PS, Beweisstück US-284, vor. Ich verweise den
Gerichtshof auf Seite 4 der Übersetzung, unter der römischen Zahl V, Absätze a
und b.
Die Urkunde trägt den Titel: »Vorläufige Richtlinien für die Behandlung
der Juden...«; sie waren vom Reichskommissar für das Ostland herausgegeben. Ich
lese vor:
»Das flache Land ist von Juden zu säubern. Die Juden sind aus dem
gesamten Handel, vordringlich aber aus dem Handel mit landwirtschaftlichen
Erzeugnissen und anderen Lebensmitteln zu entfernen.«
Juden wurden vom Einkauf lebenswichtiger
Nahrungsmittel, wie Weizenprodukte, Fleisch, Eier und Milch ausgeschlossen.
Ich lege die Urkunde 1347-PS, Beweisstück US- 285, vor und zitiere aus
dem zweiten Absatz der ersten Seite der Übersetzung. Dies ist ein Originalerlaß
des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 18.
September 1942. Ich zitiere:
1942年10月19日以降の第42配給期間に、ユダヤ人は以下の食物の配給はない・・・
»Juden erhalten von der 42. Zuteilungsperiode (19. Oktober
1942) ab folgende Lebensmittel nicht mehr: Fleisch,
Fleischwaren, Eier, Weizenerzeugnisse (Kuchen, Weißbrot, Weizenkleingebäck,
Weizenmehl usw.), Vollmilch, entrahmte Frischmilch, desgleichen solche
Lebensmittel, die nicht auf reichseinheitlich eingeführte Lebensmittelkarten,
sondern auf örtliche Bezugsausweise oder durch Sonderaufrufe der
Ernährungsämter auf freie Abschnitte der Lebensmittelkarten abgegeben werden.
Jüdische Kinder und Jugendliche über 10 Jahre erhalten die Brotrationen der
Normalverbraucher.«
[Der Nürnberger Prozeß: Zwanzigster Tag. Freitag,
14. Dezember 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 3320 (vgl. NP Bd. 3, S. 614 ff.)]
Die Kranken, Greise und schwangeren Mütter wurden von den besonderen
Lebensmittelzuschüssen, die Nichtjuden zustanden, ausgeschlossen. Die
Beschlagnahme von Lebensmittelsendungen aus dem Ausland an Juden durch die
Staatspolizei war erlaubt. Die jüdischen Lebensmittelkarten trugen eine
farbige, deutlich erkennbare, quer über die Karte gedruckte Aufschrift »Jude«,
so daß der Kaufmann sofort den jüdischen Kunden erkennen und benachteiligen
konnte.
Die tschechische Regierung gab im Jahr 1943 ein offizielles Dokument
unter dem Titel »Die Tschechoslowakei wehrt sich« heraus. Ich lege dieses Buch
als Dokument 1689-PS, US-286, vor. Den Inhalt der Seite 110 will ich
zusammenfassen. Es heißt dort, daß jüdische Käufer von Lebensmitteln nicht nur
an bestimmte Bezirke, sondern auch an bestimmte Tage und Stunden gebunden
waren. Wie man sich denken kann, waren die Stunden für den Einkauf von
Lebensmitteln auf Tageszeiten festgesetzt, zu denen die Nahrungsmittel
gewöhnlich ausverkauft waren.
Auf Grund der besonderen Anordnung Nummer 44 für die besetzten
Ostgebiete vom 4. November 1941 wurden die Rationen der Juden so herabgesetzt,
daß sie sich nur auf die Hälfte der niedrigsten Rations-Kategorie anderer Leute
beliefen, und das Landwirtschaftsministerium war ermächtigt, Juden ganz oder
teilweise von der Nahrungsmittel-Belieferung auszuschließen und so die jüdische
Einwohnerschaft dem Hungertode auszusetzen. Ich unterbreite nun als Beweis
Dokument L-165.
VORSITZENDER: Haben Sie etwas aus 1689-PS
verlesen?
MAJOR WALSH: Ich habe nur den Inhalt der Seite 110
zusammengefaßt.
VORSITZENDER: Gut. Nun unterbreiten Sie L....
MAJOR WALSH: L-165, Beweisstück US-287, Herr
Präsident. Ich verweise den Gerichtshof auf die letzte Hälfte des ersten
Absatzes der Übersetzung. Dies ist eine vom polnischen Informationsministerium
am 15. November 1942 herausgegebene Presse-Bekanntmachung. Das polnische
Ministerium kommt zu dem Schluß, daß das System der Sonder-Rationierung und der
Kürzung der Nahrungsmittelzuweisung für Juden in den Ghettos von Warschau und
Krakau den Hungertod bezweckte.
Ich verlese aus dem Zitat:
»Es gibt ein besonderes System für ihre Nahrungsmittelversorgung, und
dieses zielt offensichtlich darauf hin, ihnen die elementarsten Notwendigkeiten
des Lebens zu verweigern.«
Ich möchte nunmehr von der Ausrottung innerhalb der Ghettos sprechen.
Justice Jackson erwähnte in seiner Eröffnungsrede das Dokument 1061-PS. »Es
gibt keinen jüdischen Wohnbezirk in Warschau mehr!«; es ist als Beweisstück
US-275 bezeichnet.
Dieses ausgezeichnete Probestück deutscher Handwerkskunst, in Leder
eingebunden, reich illustriert, auf schwerem Büttenpapier gedruckt, enthält
einen beinahe unglaublich klingenden Bericht einer stolzen Leistung des
Generalmajors der Polizei, Stroop, der diesen Bericht mit kühner Hand
unterzeichnet hat. General Stroop rühmt in diesem Bericht erst die Tapferkeit
und das Heldentum der deutschen Streitkräfte, die an der rücksichtslosen und
erbarmungslosen Aktion gegen eine hilf- und schutzlose Gruppe von Juden
teilnahmen, die sich, um genau zu sein, auf 56065 Personen belief,
selbstverständlich einschließlich Frauen und Kinder. In diesem Dokument gibt er
eine tägliche, fortlaufende Beschreibung der schließlichen Erfüllung seiner
Aufgabe: Der Zerstörung und Vernichtung des Warschauer Ghettos.
Nach diesem Bericht lebten
in dem
Ghetto, das im November 1940 in Warschau errichtet wurde, ungefähr 400000 Juden.
Vor der Aktion zur Zerstörung dieses Ghettos waren schon etwa
316000 Juden von dort deportiert worden. Der Gerichtshof wird bemerken,
daß dieser Bericht etwa 75 Seiten lang ist; die Anklagebehörde ist der Ansicht,
daß sein Inhalt solch schlagenden Beweiswert hat, daß keiner seiner Teile in
dem Gerichtsprotokoll fehlen und daß der Gerichtshof den ganzen Bericht bei der
Beurteilung der Schuld dieser Angeklagten in Betracht ziehen sollte.
Die Angeklagten haben verschiedene Photokopien dieses Gesamtdokuments
vor mindestens 20 Tagen erhalten; ich bin sicher, daß sie genügend Zeit hatten,
es gründlich zu prüfen. Falls der Gerichtshof nach seinem Ermessen findet, daß
der ganze Bericht vollständig angenommen werden kann, dann glaubt die
Anklagebehörde, daß die Verlesung eines Teils der Zusammenfassung, zusammen mit
kurzen Auszügen aus den täglichen Fernschreibberichten für das mündliche
Protokoll genügen würde.
Ich bitte den Gerichtshof, den Bericht zu prüfen, und überreiche ihn
zusammen mit dem Duplikat des Originals. Ich bitte um die Entscheidung des
Gerichtshofs, dahingehend, daß das ganze Dokument als Beweismittel angenommen
wird.
VORSITZENDER: Major Walsh, der Gerichtshof wird so
verfahren, vorausgesetzt, daß die Anklagebehörde sobald wie möglich den
sowjetischen sowohl als auch den französischen Mitgliedern des Gerichtshofs
Kopien des ganzen Dokuments in russischer und französischer Sprache zur
Verfügung stellt.
MAJOR WALSH: Ja, Herr Vorsitzender; darf ich mich
besprechen mit...
VORSITZENDER: Das braucht nicht sofort zu
geschehen, aber so bald wie möglich.
MAJOR WALSH: Jawohl.
VORSITZENDER: Werden Sie jetzt die Teile, die Sie
für wichtig erachten, verlesen?
MAJOR WALSH: Jawohl. Von Seite 6 der dem Gerichtshof
vorliegenden Übersetzung des Dokuments 1061-PS möchte ich die prahlerische,
aber dennoch lebhafte Schilderung der rücksichtslosen Aktion im Warschauer
Ghetto verlesen.
Ich zitiere den zweiten Absatz auf Seite 6:
»Der von den Juden und Banditen geleistete Widerstand konnte nur durch
energischen unermüdlichen Tag- und Nacht-Einsatz der Stoßtrupps gebrochen
werden. Am 23. April 1943 erging vom Reichsführer-SS über den höheren SS- und
Polizeiführer Ost in Krakau der Befehl, die Durchkämmung des Ghettos in
Warschau mit größter Härte und unnachsichtlicher Zähigkeit zu vollziehen. Ich
entschloß mich deshalb, nunmehr die totale Vernichtung des jüdischen
Wohnbezirks durch Abbrennen sämtlicher Wohnblocks, auch der Wohnblocks bei den
Rüstungsbetrieben, vorzunehmen. Es wurde systematisch ein Betrieb nach dem
anderen geräumt und anschließend durch Feuer vernichtet. Fast immer kamen dann
die Juden aus ihren Verstecken und Bunkern heraus. Es war nicht selten, daß die
Juden in den brennenden Häusern sich so lange aufhielten, bis sie es wegen der
Hitze und aus Angst vor dem Verbrennungstod vorzogen, aus den Stockwerken
herauszu
[Der Nürnberger Prozeß: Zwanzigster Tag. Freitag,
14. Dezember 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 3323 (vgl. NP Bd. 3, S. 616 ff.)]
フランクは、1942年に軍への復帰、従って総督解任をヒトラーに要請
→「それは論外」とのヒトラーの反応
aus dem Lager Sagan geflohenen Flieger bei ihrer
Wiederergreifung bei der Polizei anordnete, und nachdem Sie ferner versichert
haben, daß auch eine Besprechung mit dem Reichsmarschall Göring in Berlin nicht
stattgefunden hat, habe ich zu diesem Komplex nur noch folgende Fragen: Haben
Sie einige Wochen nach dieser erwähnten Flucht von dem Generalstab der
Luftwaffe, und zwar von dem Generalquartiermeister, ein Schreiben erhalten, in
dem die Luftwaffe erklärte, daß sie ihre Gefangenenlager abgeben wolle und um
Übernahme durch das OKW ersuchte?
KEITEL: Jawohl, das trifft zu. Dieses Schreiben
ist auch bei mir eingegangen und dann auch, nach Vortrag bei Hitler, von mir
abgelehnt worden.
DR. STAHMER: Ich habe keine weiteren Fragen mehr.
DR. SEIDL: Herr Zeuge! Der Angeklagte Dr. Frank
war zu Beginn des Krieges Leutnant im 9. Infanterieregiment. Ist das richtig?
KEITEL: Jawohl, das stimmt.
総督解任要請
DR. SEIDL: Erinnern Sie sich, im Jahre 1942 einen
Brief des damaligen Generalgouverneurs Dr. Frank erhalten zu haben, in dem
dieser Sie um die Wiedereinberufung zur Wehrmacht gebeten hat? Der Zweck dieses
Schreibens war natürlich, auf diese Weise von seinem Amt als
Generalgouverneur entbunden zu werden. Ist das richtig?
ヒトラー・・・「それは論外」
KEITEL: Ja, einen solchen Brief habe ich damals
erhalten. Ich habe ihn dann dem Führer vorgelegt, der nur mit einer
Handbewegung sagte, »das kommt überhaupt nicht in Frage«. Das habe
ich dann durch den Offizier, der beim Generalgouverneur Frank damals zeitweise
war, ihm mitteilen lassen.
DR. SEIDL: Das ist alles.
DR. DIX: Euer Lordschaft! Es ist drei Minuten vor
13.00 Uhr. Ich habe nicht lange, aber es könnte nach 13.00 Uhr werden. Ist es
nicht vielleicht besser, wenn wir jetzt Pause machen und ich dann mit meinen
Fragen nach der Mittagspause beginne?
VORSITZENDER: Gut. Wir vertagen die Sitzung
nunmehr bis 2.00 Uhr.
[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]
[Der Nürnberger Prozeß: Einhundertster Tag.
Freitag, 5. April 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 12563 (vgl. NP Bd. 10, S.
651 ff.)]