ヒトラーは、フランクの法治国家を求める演説・強制収用反対などの演説に不満・不興
フランクのそうした演説の禁止
Machtergreifung 1933 wurde er bayerischer
Justizminister. Gleichzeitig wurde er Reichskommissar für die Justizreform, und
dann wurde er später - das Jahr kann ich nicht genau angeben - Reichsminister
ohne Geschäftsbereich, war Präsident der Akademie für Deutsches Recht und ist
dann schließlich Generalgouverneur geworden
VORSITZENDER: Uns wurden die Stellungen des
Angeklagten Frank schon bewiesen, und ich glaube, schon mehr als einmal. Wir
brauchen nicht Dr. Lammers dafür.
DR. SEIDL: Ich kann eine andere Frage an den
Zeugen richten. Herr Zeuge! Wie war das Verhältnis zwischen Frank und Hitler?
LAMMERS: Das Verhältnis zwischen beiden war
anfangs, möchte ich sagen gut, korrekt, aber nicht sonderlich eng. Er gehörte
jedenfalls in der ganzen Zeit nicht zu denjenigen Leuten, die man als die
engsten Berater des Führers bezeichnen kann.
DR. SEIDL: Wie war die Einstellung Dr. Franks zum
Polizeistaat und zur Frage der Konzentrationslager?
LAMMERS: Frank hat wiederholt öffentliche Reden
gehalten, in denen er sich eingesetzt hat für den Rechtsstaat, für Recht und
Gesetz, indem er den Polizeistaat bekämpft hat und in denen er auch, wenn auch
nicht in sehr krasser Form, immer wieder Stellung genommen hat gegen die Haft
in den Konzentrationslagern, weil diese Haft ja ohne eine Rechtsgrundlage
erfolgt war.
Und diese Reden, die Frank gehalten hat, die haben ihm mehrfach die
scharfe Mißbilligung des Führers eingebracht, so daß ich schließlich vom Führer
den Auftrag bekam, ihm ein Redeverbot zuzustellen, und ferner, daß ihm auch die
Herausgabe, die gedruckte Herausgabe dieser Reden, verboten wurde. Und letzten
Endes hatte diese Tätigkeit von Frank, in der er sich für den Rechtsstaat
einsetzte, zur Folge, daß er entfernt wurde aus seinem Amt als Reichsleiter des
Rechtsamtes der Partei.
DR. SEIDL: Wurde er aus diesen Gründen nicht dann
abgesetzt als Präsident der Akademie für Deutsches Recht?
LAMMERS: Ja, das erfolgte gleichzeitig und auch
als Leiter des Rechtswahrerbundes.
DR. SEIDL: Eine andere Frage. Hatte Dr. Frank in
seiner Eigenschaft als Generalgouverneur eine umfassende Machtstellung, oder
war es nicht vielmehr so, daß seine Stellung in vieler Hinsicht weitgehend
durchlöchert war?
LAMMERS: Man kann schon ruhig sagen, daß die
[Der Nürnberger Prozeß: Einhundertzweiter Tag.
Montag, 8. April 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 12813 (vgl. NP Bd. 11, S. 51
ff.)]
1942年におけるフランクの解任要請
Grundsatz der Sippenhaftung
anerkannt?
FRANK: Nein. Ich habe im Gegenteil, wie mir die
erste Meldung darüber kam, mich bei Reichsminister Lammers über diese
merkwürdige Rechtsentwicklung schriftlich beschwert.
DR. SEIDL: Der erste Höhere SS- und Polizeiführer
Ost war der SS-Obergruppenführer Krüger. Wann wurde dieser SS-Führer abberufen,
und wie ist es zu seiner Abberufung gekommen?
FRANK: Das Verhältnis zwischen ihm und mir wurde
einfach ein vollkommen unmögliches. Er wollte ein ganz eigenes SS- und
Polizeiregime, und es war nicht anders mehr zu lösen, als daß er oder ich ging.
Es ist dann im letzten Augenblick, glaube ich, geglückt, durch die Intervention
von Kaltenbrunner, wenn ich mich noch erinnere, und von Bach-Zelewski, diesen
merkwürdigen Menschen zu beseitigen.
DR. SEIDL: Von der Anklage wurde einmal nebenbei
erwähnt, daß es sich hier mehr um einen persönlichen Machtkampf gehandelt habe.
Oder ist es richtig, daß es sich hier um Meinungsverschiedenheiten in ganz
grundsätzlichen Fragen gehandelt hat?
FRANK: Es war selbstverständlich ein Machtkampf. Ich
wollte eine Macht aufrichten im Sinne meiner Memoranden an den Führer und mußte
daher die Macht der Gewalt bekämpfen. Persönliche Gesichtspunkte scheiden hier
völlig aus.
DR. SEIDL: Der Nachfolger des
SS-Obergruppenführers Krüger war der SS-Obergruppenführer Koppe. War er in
seinen grundsätzlichen Einstellungen anders als sein Vorgänger?
FRANK: Ja, ich hatte den absoluten Eindruck
gehabt, und ich denke auch gerade an ihn, wenn ich sage, daß gerade auch in der
SS hervorragend anständige und auch für das Recht empfängliche Menschen
vorhanden waren.
DR. SEIDL: Hat es im Generalgouvernement polnische
und ukrainische Polizei gegeben?
FRANK: Ja. Es gab 25000 Mann polnische
Sicherheits-, Kriminal- und Ordnungspolizei und es gab etwa 5000 Mann
ukrainische Polizei. Auch die unterstanden natürlich dem deutschen
Polizeiführer.
DR. SEIDL: Herr Zeuge! Ich komme nun zu einer der
wichtigsten Fragen.
Sie haben im Jahre 1942 in Berlin, in Wien, in Heidelberg und in München
große Reden gehalten zu einer großen Zuhörerschaft. Was war der Zweck dieser
Reden und welche Folgen haben sich für Sie daraus ergeben?
FRANK: Die Reden liegen in ihrem Wortlaut fest. Es
war der letzte Versuch, den ich gemacht habe, Adolf Hitler durch eine
überwältigende Resonanz der deutschen Öffentlichkeit auf die Unsterblichkeit
der Rechtsidee aufmerksam zu machen. Ich habe damals erklärt, daß ein Reich
ohne Recht und ohne Menschlichkeit nicht mehr lange bestehen wird, und anderes
in dieser Richtung mehr. Nachdem ich einige Tage auf Grund dieser Reden unter
polizeilicher Sicherstellung war, in München, wurde ich meiner sämtlichen
Parteiämter enthoben. Da es sich um einen innenpolitischen deutschen Vorgang
handelte, der unter der Souveränität des Deutschen Reiches vor sich ging,
erspare ich mir hier weitere Ausführungen.
DR. SEIDL: Ist es richtig, daß Sie im Zusammenhang
damit neuerdings Ihren Rücktritt erklärt haben, und was haben
Sie darauf für eine Antwort bekommen?
FRANK: Ja. Meinen Rücktritt habe ich ja
sozusagen permanent erklärt. Daraufhin wurde dieselbe Antwort erteilt:
Aus außenpolitischen Gründen könnte ich jetzt nicht entlassen werden.
DR. SEIDL: Ich hatte zunächst vor, Herr Zeuge,
Ihnen aus dem Tagebuch eine Reihe von Zitaten, die die Anklage vorgelegt hat,
vorzuhalten. Mit Hinblick darauf, daß wahrscheinlich die Anklage im Kreuzverhör
das ja von sich aus tun wird, verzichte ich im In
[Der Nürnberger Prozeß: Einhundertelfter Tag. Donnerstag,
18. April 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 14109 (vgl. NP Bd. 12, S. 32 ff.)]
総督府次官ビューラー証言・・・フランクの解任要請
sämtlichen Parteistellungen
enthoben. Welche Auswirkungen hatte das für seine Stellung als
Generalgouverneur?
BÜHLER: Ich habe bereits darauf Bezug genommen. Es
hat seine Autorität sehr geschwächt, und das Verwalten im Generalgouvernement
ist dadurch noch viel schwerer geworden.
DR. SEIDL: Ist es richtig, daß der
Generalgouverneur wiederholt, und zwar schriftlich und auch mündlich, seinen
Rücktritt erklärt hat?
BÜHLER: Das
schriftliche Rücktrittsersuchen habe ich mehrmals ausgearbeitet. Ich
weiß auch, daß er mündlich des öfteren seinen Rücktritt erbeten hat, aber nie
bewilligt erhalten hat.
DR. SEIDL: Ich habe keine weiteren Fragen mehr an
den Zeugen.
VORSITZENDER: Will noch ein Verteidiger Fragen
stellen?
DR. ROBERT SERVATIUS, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN
SAUCKEL, VERTEIDIGER FÜR DAS KORPS DER POLITISCHEN LEITER: Herr Zeuge! Ist es
richtig, daß der weitaus größte Teil der polnischen Arbeiter, die nach
Deutschland kamen, bereits vor April 1942, also vor dem Dienstantritt
[Der Nürnberger Prozeß: Einhundertzwölfter Tag. Dienstag,
23. April 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 14247 (vgl. NP Bd. 12, S. 99 ff.)]