ヒトラーは、フランクの法治国家を求める演説・強制収用反対などの演説に不満・不興

  フランクのそうした演説の禁止

 

Machtergreifung 1933 wurde er bayerischer Justizminister. Gleichzeitig wurde er Reichskommissar für die Justizreform, und dann wurde er später - das Jahr kann ich nicht genau angeben - Reichsminister ohne Geschäftsbereich, war Präsident der Akademie für Deutsches Recht und ist dann schließlich Generalgouverneur geworden

 

VORSITZENDER: Uns wurden die Stellungen des Angeklagten Frank schon bewiesen, und ich glaube, schon mehr als einmal. Wir brauchen nicht Dr. Lammers dafür.

 

DR. SEIDL: Ich kann eine andere Frage an den Zeugen richten. Herr Zeuge! Wie war das Verhältnis zwischen Frank und Hitler?

 

LAMMERS: Das Verhältnis zwischen beiden war anfangs, möchte ich sagen gut, korrekt, aber nicht sonderlich eng. Er gehörte jedenfalls in der ganzen Zeit nicht zu denjenigen Leuten, die man als die engsten Berater des Führers bezeichnen kann.

 

DR. SEIDL: Wie war die Einstellung Dr. Franks zum Polizeistaat und zur Frage der Konzentrationslager?

 

LAMMERS: Frank hat wiederholt öffentliche Reden gehalten, in denen er sich eingesetzt hat für den Rechtsstaat, für Recht und Gesetz, indem er den Polizeistaat bekämpft hat und in denen er auch, wenn auch nicht in sehr krasser Form, immer wieder Stellung genommen hat gegen die Haft in den Konzentrationslagern, weil diese Haft ja ohne eine Rechtsgrundlage erfolgt war.

    Und diese Reden, die Frank gehalten hat, die haben ihm mehrfach die scharfe Mißbilligung des Führers eingebracht, so daß ich schließlich vom Führer den Auftrag bekam, ihm ein Redeverbot zuzustellen, und ferner, daß ihm auch die Herausgabe, die gedruckte Herausgabe dieser Reden, verboten wurde. Und letzten Endes hatte diese Tätigkeit von Frank, in der er sich für den Rechtsstaat einsetzte, zur Folge, daß er entfernt wurde aus seinem Amt als Reichsleiter des Rechtsamtes der Partei.

 

DR. SEIDL: Wurde er aus diesen Gründen nicht dann abgesetzt als Präsident der Akademie für Deutsches Recht?

 

LAMMERS: Ja, das erfolgte gleichzeitig und auch als Leiter des Rechtswahrerbundes.

 

DR. SEIDL: Eine andere Frage. Hatte Dr. Frank in seiner Eigenschaft als Generalgouverneur eine umfassende Machtstellung, oder war es nicht vielmehr so, daß seine Stellung in vieler Hinsicht weitgehend durchlöchert war?

 

LAMMERS: Man kann schon ruhig sagen, daß die

[Der Nürnberger Prozeß: Einhundertzweiter Tag. Montag, 8. April 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 12813 (vgl. NP Bd. 11, S. 51 ff.)]

 

 

1942年におけるフランクの解任要請

 Grundsatz der Sippenhaftung anerkannt?

 

FRANK: Nein. Ich habe im Gegenteil, wie mir die erste Meldung darüber kam, mich bei Reichsminister Lammers über diese merkwürdige Rechtsentwicklung schriftlich beschwert.

 

DR. SEIDL: Der erste Höhere SS- und Polizeiführer Ost war der SS-Obergruppenführer Krüger. Wann wurde dieser SS-Führer abberufen, und wie ist es zu seiner Abberufung gekommen?

 

FRANK: Das Verhältnis zwischen ihm und mir wurde einfach ein vollkommen unmögliches. Er wollte ein ganz eigenes SS- und Polizeiregime, und es war nicht anders mehr zu lösen, als daß er oder ich ging. Es ist dann im letzten Augenblick, glaube ich, geglückt, durch die Intervention von Kaltenbrunner, wenn ich mich noch erinnere, und von Bach-Zelewski, diesen merkwürdigen Menschen zu beseitigen.

 

DR. SEIDL: Von der Anklage wurde einmal nebenbei erwähnt, daß es sich hier mehr um einen persönlichen Machtkampf gehandelt habe. Oder ist es richtig, daß es sich hier um Meinungsverschiedenheiten in ganz grundsätzlichen Fragen gehandelt hat?

 

FRANK: Es war selbstverständlich ein Machtkampf. Ich wollte eine Macht aufrichten im Sinne meiner Memoranden an den Führer und mußte daher die Macht der Gewalt bekämpfen. Persönliche Gesichtspunkte scheiden hier völlig aus.

 

DR. SEIDL: Der Nachfolger des SS-Obergruppenführers Krüger war der SS-Obergruppenführer Koppe. War er in seinen grundsätzlichen Einstellungen anders als sein Vorgänger?

 

FRANK: Ja, ich hatte den absoluten Eindruck gehabt, und ich denke auch gerade an ihn, wenn ich sage, daß gerade auch in der SS hervorragend anständige und auch für das Recht empfängliche Menschen vorhanden waren.

 

DR. SEIDL: Hat es im Generalgouvernement polnische und ukrainische Polizei gegeben?

 

FRANK: Ja. Es gab 25000 Mann polnische Sicherheits-, Kriminal- und Ordnungspolizei und es gab etwa 5000 Mann ukrainische Polizei. Auch die unterstanden natürlich dem deutschen Polizeiführer.

 

DR. SEIDL: Herr Zeuge! Ich komme nun zu einer der wichtigsten Fragen.

    Sie haben im Jahre 1942 in Berlin, in Wien, in Heidelberg und in München große Reden gehalten zu einer großen Zuhörerschaft. Was war der Zweck dieser Reden und welche Folgen haben sich für Sie daraus ergeben?

 

FRANK: Die Reden liegen in ihrem Wortlaut fest. Es war der letzte Versuch, den ich gemacht habe, Adolf Hitler durch eine überwältigende Resonanz der deutschen Öffentlichkeit auf die Unsterblichkeit der Rechtsidee aufmerksam zu machen. Ich habe damals erklärt, daß ein Reich ohne Recht und ohne Menschlichkeit nicht mehr lange bestehen wird, und anderes in dieser Richtung mehr. Nachdem ich einige Tage auf Grund dieser Reden unter polizeilicher Sicherstellung war, in München, wurde ich meiner sämtlichen Parteiämter enthoben. Da es sich um einen innenpolitischen deutschen Vorgang handelte, der unter der Souveränität des Deutschen Reiches vor sich ging, erspare ich mir hier weitere Ausführungen.

 

DR. SEIDL: Ist es richtig, daß Sie im Zusammenhang damit neuerdings Ihren Rücktritt erklärt haben, und was haben Sie darauf für eine Antwort bekommen?

 

FRANK: Ja. Meinen Rücktritt habe ich ja sozusagen permanent erklärt. Daraufhin wurde dieselbe Antwort erteilt: Aus außenpolitischen Gründen könnte ich jetzt nicht entlassen werden.

 

DR. SEIDL: Ich hatte zunächst vor, Herr Zeuge, Ihnen aus dem Tagebuch eine Reihe von Zitaten, die die Anklage vorgelegt hat, vorzuhalten. Mit Hinblick darauf, daß wahrscheinlich die Anklage im Kreuzverhör das ja von sich aus tun wird, verzichte ich im In

[Der Nürnberger Prozeß: Einhundertelfter Tag. Donnerstag, 18. April 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 14109 (vgl. NP Bd. 12, S. 32 ff.)]

 

総督府次官ビューラー証言・・・フランクの解任要請

 sämtlichen Parteistellungen enthoben. Welche Auswirkungen hatte das für seine Stellung als Generalgouverneur?

 

BÜHLER: Ich habe bereits darauf Bezug genommen. Es hat seine Autorität sehr geschwächt, und das Verwalten im Generalgouvernement ist dadurch noch viel schwerer geworden.

 

DR. SEIDL: Ist es richtig, daß der Generalgouverneur wiederholt, und zwar schriftlich und auch mündlich, seinen Rücktritt erklärt hat?

 

BÜHLER: Das schriftliche Rücktrittsersuchen habe ich mehrmals ausgearbeitet. Ich weiß auch, daß er mündlich des öfteren seinen Rücktritt erbeten hat, aber nie bewilligt erhalten hat.

 

DR. SEIDL: Ich habe keine weiteren Fragen mehr an den Zeugen.

 

VORSITZENDER: Will noch ein Verteidiger Fragen stellen?

 

DR. ROBERT SERVATIUS, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN SAUCKEL, VERTEIDIGER FÜR DAS KORPS DER POLITISCHEN LEITER: Herr Zeuge! Ist es richtig, daß der weitaus größte Teil der polnischen Arbeiter, die nach Deutschland kamen, bereits vor April 1942, also vor dem Dienstantritt

[Der Nürnberger Prozeß: Einhundertzwölfter Tag. Dienstag, 23. April 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 14247 (vgl. NP Bd. 12, S. 99 ff.)]