1943年4月19日〜5月24日 ワルシャワ・ゲットー蜂起
蜂起の鎮圧・蜂起者徹底的抹殺・ゲットー解体(鎮圧者シュトループ報告)
keinen jüdischen Wohnbezirk in Warschau mehr!«; es ist als Beweisstück US-275 bezeichnet.
Dieses ausgezeichnete Probestück deutscher Handwerkskunst, in Leder eingebunden, reich illustriert, auf schwerem Büttenpapier gedruckt, enthält einen beinahe unglaublich klingenden Bericht einer stolzen Leistung des Generalmajors der Polizei, Stroop, der diesen Bericht mit kühner Hand unterzeichnet hat. General Stroop rühmt in diesem Bericht erst die Tapferkeit und das Heldentum der deutschen Streitkräfte, die an der rücksichtslosen und erbarmungslosen Aktion gegen eine hilf- und schutzlose Gruppe von Juden teilnahmen, die sich, um genau zu sein, auf 56065 Personen belief, selbstverständlich einschließlich Frauen und Kinder. In diesem Dokument gibt er eine tägliche, fortlaufende Beschreibung der schließlichen Erfüllung seiner Aufgabe: Der Zerstörung und Vernichtung des Warschauer Ghettos.
Nach diesem Bericht lebten in dem Ghetto, das im November 1940 in Warschau errichtet wurde, ungefähr 400000 Juden.
Vor der Aktion zur Zerstörung dieses Ghettos waren schon etwa 316000 Juden von dort deportiert worden.
Der Gerichtshof wird bemerken, daß dieser Bericht etwa 75 Seiten lang ist; die Anklagebehörde ist der Ansicht, daß sein Inhalt solch schlagenden Beweiswert hat, daß keiner seiner Teile in dem Gerichtsprotokoll fehlen und daß der Gerichtshof den ganzen Bericht bei der Beurteilung der Schuld dieser Angeklagten in Betracht ziehen sollte.
Die Angeklagten haben verschiedene Photokopien dieses Gesamtdokuments vor mindestens 20 Tagen erhalten; ich bin sicher, daß sie genügend Zeit hatten, es gründlich zu prüfen. Falls der Gerichtshof nach seinem Ermessen findet, daß der ganze Bericht vollständig angenommen werden kann, dann glaubt die Anklagebehörde, daß die Verlesung eines Teils der Zusammenfassung, zusammen mit kurzen Auszügen aus den täglichen Fernschreibberichten für das mündliche Protokoll genügen würde.
Ich bitte den Gerichtshof, den Bericht zu prüfen, und überreiche ihn zusammen mit dem Duplikat des Originals. Ich bitte um die Entscheidung des Gerichtshofs, dahingehend, daß das ganze Dokument als Beweismittel angenommen wird.
VORSITZENDER: Major Walsh, der Gerichtshof wird so verfahren, vorausgesetzt, daß die Anklagebehörde sobald wie möglich den sowjetischen sowohl als auch den französischen Mitgliedern des Gerichtshofs Kopien des ganzen Dokuments in russischer und französischer Sprache zur Verfügung stellt.
MAJOR WALSH: Ja, Herr Vorsitzender; darf ich mich besprechen mit...
VORSITZENDER: Das braucht nicht sofort zu geschehen, aber so bald wie möglich.
MAJOR WALSH: Jawohl.
VORSITZENDER: Werden Sie jetzt die Teile, die Sie für wichtig erachten, verlesen?
MAJOR WALSH: Jawohl. Von Seite 6 der dem Gerichtshof vorliegenden Übersetzung des Dokuments 1061-PS möchte ich die prahlerische, aber dennoch lebhafte Schilderung der rücksichtslosen Aktion im Warschauer Ghetto verlesen.
Ich zitiere den zweiten Absatz auf Seite 6:
1943年4月23日、ヒムラーによる徹底的鎮圧の命令。
»Der von den Juden und Banditen geleistete Widerstand konnte nur durch energischen unermüdlichen Tag- und Nacht-Einsatz der Stoßtrupps gebrochen werden.
Am 23. April 1943 erging vom Reichsführer-SS über den höheren SS- und Polizeiführer Ost in Krakau der Befehl, die Durchkämmung des Ghettos in Warschau mit größter Härte und unnachsichtlicher Zähigkeit zu vollziehen.
Ich entschloß mich deshalb, nunmehr die totale Vernichtung des jüdischen Wohnbezirks durch Abbrennen sämtlicher Wohnblocks, auch der Wohnblocks bei den Rüstungsbetrieben, vorzunehmen. Es wurde systematisch ein Betrieb nach dem anderen geräumt und anschließend durch Feuer vernichtet.
Fast immer kamen dann die Juden aus ihren Verstecken und Bunkern heraus. Es war nicht selten, daß die Juden in den brennenden Häusern sich so lange aufhielten, bis sie es wegen der Hitze und aus Angst vor dem Verbrennungstod vorzogen, aus den Stockwerken herauszu springen, nachdem sie vorher Matratzen und andere Polstersachen aus den brennenden Häusern auf die Straße geworfen hatten. Mit gebrochenen Knochen versuchten sie dann noch über die Straße in Häuserblocks zu kriechen, die noch nicht oder nur teilweise in Flammen standen.
Oft wechselten die Juden auch ihre Verstecke während der Nacht, indem sie sich in bereits abgebrannte Ruinen verzogen und dort so lange Unterschlupf fanden, bis sie von den einzelnen Stoßtrupps aufgefunden wurden. Auch der Aufenthalt in den Kanälen war schon nach den ersten 8 Tagen kein angenehmer mehr. Häufig konnten auf der Straße durch die Schächte laute Stimmen aus den Kanälen heraus gehört werden.
Mutig kletterten dann die Männer der Waffen-SS oder der Polizei oder Pioniere der Wehrmacht in die Schächte hinein, um die Juden herauszuholen, und nicht selten stolperten sie dann über bereits verendete Juden oder wurden beschossen. Immer mußten Nebelkerzen in Anwendung gebracht werden, um die Juden herauszutreiben. So wurden an einem Tag 183 Kanaleinsteiglöcher geöffnet und in diese zu einer festgelegten Zeit Nebelkerzen herabgelassen mit dem Erfolg, daß die Banditen vor dem angeblichen Gas flüchtend im Zentrum des ehemaligen jüdischen Wohnbezirks zusammenliefen und aus den dort befindlichen Kanalöffnungen herausgeholt werden konnten. Zahlreiche Juden, die nicht gezählt werden konnten, wurden in Kanälen und Bunkern durch Sprengungen erledigt.
Je länger der Widerstand andauerte, desto härter wurden die Männer der Waffen-SS, Polizei und der Wehrmacht, die auch hier in treuer Waffenbrüderschaft unermüdlich an die Erfüllung ihrer Aufgabe herangingen und stets beispielhaft und vorbildlich ihren Mann standen. Der Einsatz ging oft vom frühen Morgen bis in die späten Nachtstunden. Nächtliche Spähtrupps, mit Lappen um die Füße gewickelt, blieben den Juden auf, den Fersen und hielten sie ohne Unterbrechung unter Druck. Nicht selten wurden Juden, welche die Nacht benutzten, um aus verlassenen Bunkern ihre Lebensmittelvorräte zu ergänzen oder mit Nachbargruppen Verbindung aufzunehmen, beziehungsweise Nachrichten auszutauschen, gestellt und erledigt.
Wenn man berücksichtigt, daß die Männer der Waffen-SS zum größten Teil vor ihrem Einsatz nur eine drei- bis vierwöchentliche Ausbildung hinter sich hatten, so muß der von ihnen gezeigte Schneid, Mut und die Einsatzfreudigkeit besonders anerkannt werden. Es ist festzustellen, daß auch die Pioniere der Wehrmacht, die von ihnen vorgenommenen Sprengungen von Bunkern, Kanälen und Betonhäusern in unermüdlicher, einsatzfreudiger Arbeit vollbrachten. Offiziere und Männer der Polizei, die zu einem großen Teil bereits Fronterfahrung hatten, bewährten sich erneut durch beispielhaftes Draufgängertum.
徹底的な追跡で5万6000人余のユダヤ人を捕まえ、抹殺。
Nur durch den ununterbrochenen und unermüdlichen Einsatz sämtlicher Kräfte ist es gelungen, insgesamt 56065 Juden zu erfassen und nachweislich zu vernichten. Dieser Zahl hinzuzusetzen sind noch die Juden, die durch Sprengungen, Brände usw. ums Leben gekom men sind, aber nicht zahlenmäßig erfaßt werden konnten.«
VORSITZENDER: Major Walsh, sollten Sie nicht aus dem Teil, mit dem Sie sich gerade befassen, die einleitenden Absätze dieses Dokuments verlesen, die über die Verluste der deutschen Truppen sprechen?
「ワルシャワにはユダヤ人居住区はもはや存在しない」
MAJOR WALSH: Ich will es gerne tun, Herr Präsident. Ich zitiere von Seite 1 der Übersetzung. Überschrift: »Es gibt keinen jüdischen Wohnbezirk in Warschau mehr.«
»Für den Führer und für ihr Vaterland sind im Kampf bei der Vernichtung von Juden und Banditen im ehemaligen jüdischen Wohnbezirk in Warschau gefallen:...«
und dann folgen 15 Namen.
»Ferner fiel in Ausübung seines Dienstes am 19. April 1943 der polnische Polizei-Wachtmeister Julian Zielinski, geboren am 13. November 1891, 8. Kommissariat.
Sie setzten ihr Höchstes, ihr Leben, ein. Wir werden sie nie vergessen.
Es wurden verwundet:...«
Dann folgen die Namen von 60 Waffen-SS-Männern, 11 Wachtposten von Schulungslagern, wahrscheinlich Litauer, 12 Sicherheitspolizei-Offiziere in SS-Einheiten, 5 Männer der polnischen Polizei und 2 Soldaten der Wehrmacht-Pioniere.
Ich möchte nunmehr einige kurze Auszüge der täglichen Fernschreibeberichte verlesen. Seite 13 der Übersetzung aus dem Fernschreiben vom 22. April 1943 lautet:
»Die Anlegung des Brandes hatte im Laufe der Nacht das Ergebnis, daß die unter den Dächern, beziehungsweise in den Kellern und sonstigen Schlupfwinkeln sich trotz aller Durchsuchungsaktionen noch verborgenen Juden an den äußeren Fronten des Häuserblocks zeigten, um dem Feuer irgendwie zu entgehen. In Massen - ganze Familien - sprangen die Juden, schon vom Feuer erfaßt, aus dem Fenster oder versuchten, sich durch aneinandergeknüpfte Bettlaken usw. herabzulassen. Es war Vorsorge getroffen, daß diese sowohl als auch die anderen Juden sofort liquidiert wurden.«
Von Seite 28 der Übersetzung lese ich den letzten Teil des Absatzes:
»Bei der Vernichtung des vorgenannten Häuserblocks wurden 120 Juden erfaßt und ungezählte Juden, die infolge des Brandes aus dem Dachgeschoß auf die inneren Hofe absprangen, vernichtet. Weiter sind viele Juden in den Flammen umgekommen, beziehungsweise wurde eine weitere Anzahl von Juden durch vorgenommene Sprengungen von Bunkern und Kanalöffnungen ebenfalls vernichtet.«
Und ich lese nun von Seite 30 die zweite Hälfte des zweiten Absatzes:
»Erst nachdem die Häuserblocks durch Feuer der Vernichtung entgegengingen, kamen eine erhebliche Zahl von Juden, durch das Feuer und den Rauch gezwungen, zum Vorschein. Immer wieder versuchten die Juden, selbst durch brennende Gebäude hindurchzuwechseln. Ungezählte Juden, die sich während der Feuersbrunst auf den Dächern zeigten, sind in den Flammen umgekommen. Andere kamen erst im letzten Augenblick in den höchsten Stockwerken zum Vorschein und konnten sich nur durch Abspringen vor dem Verbrennungstod retten. Es wurden am heutigen Tage insgesamt 2283 Juden erfaßt, davon 204 erschossen, ungezählte Juden wurden in Bunkern und durch Feuer vernichtet.«
Und nun lese ich von Seite 34, Absatz 2, beginnend mit der zweiten Zeile:
»Die Juden sagen aus, daß sie nachts an die frische Luft kommen, da ein ununterbrochener Aufenthalt in ihren Bunkern für sie durch die längere Dauer der Aktion unerträglich wird. Durchschnittlich werden durch die Stoßtrupps in jeder Nacht 30-50 Juden erschossen. Nach diesen Aussagen muß angenommen werden, daß immer noch eine größere Zahl von Juden sich unterirdisch im Ghetto aufhält. Heute wurde ein Betongebäude, das durch Feuer nicht zu vernichten war, gesprengt. Hierbei wurde festgestellt, daß das Sprengen von Häusern ungemein langwierig ist und eine Riesenmenge an Munition erfordert. Die einzige und beste Methode zur Vernichtung der Juden ist daher immer noch die Anlegung von Bränden.«
Ich lese jetzt den letzten Teil des zweiten Absatzes auf Seite 35:
»Nach gemachten Aussagen sollen sich noch etwa 3-4000 Juden in den unterirdischen Löchern, Kanälen und Bunkern aufhalten. Der Unterzeichnete ist entschlossen, die Großaktion nicht eher zu beenden, bis auch der letzte Jude vernichtet ist.«
Aus dem Fernschreiben vom 15. Mai 1943 auf Seite 44 müssen wir entnehmen, daß das Unternehmen seinem Ende entgegengeht. Ich verlese den Schluß des ersten Absatzes auf Seite 44:
»Durch ein Sonderkommando wurde der letzte noch vorhandene unversehrte Gebäudekomplex des Ghettos nochmals durchsucht und anschließend vernichtet. Am Abend wurden auf dem jüdischen Friedhof die Kapelle, Leichenhalle und sämtliche Nebengebäude gesprengt, beziehungsweise durch Feuer vernichtet.«
シュトループの総括(1943年5月24日)
Am 24. Mai 1943 hat Generalmajor Stroop die Bilanz gezogen. Er berichtet auf Seite 45, letzter Absatz:
»Von den 56065 insgesamt erfaßten Juden sind ca. 7000 im Zuge der Großaktion im ehemaligen jüdischen Wohnbezirk selbst vernichtet. Durch Transport nach T. II« - wir glauben, das ist Treblinka, Lager Nr. 2, auf das wir später zurückkommen werden, - »wurden 6929 Juden vernichtet, so daß insgesamt 13929 Juden vernichtet wurden. Über die Zahl 65065 hinaus sind schätzungsweise 5-6000 Juden bei Sprengungen und durch Feuer vernichtet worden.«
Der Gerichtshof hat in dem Bericht 1061-PS eine Anzahl von Photographien bemerkt, und ich möchte einige dieser Lichtbilder auf der Leinwand zeigen, falls ein Hinweis auf den Originaltext dem Gerichtshof nicht ausreichend erscheint.
VORSITZENDER: Nein. Wenn Sie diese Bilder auf der Leinwand zeigen wollen, sollten Sie das tun. Vielleicht können wir eine Pause einschalten und die Bilder nachher sehen.
[Pause von 10 Minuten.]
[Lichtbilder werden im Gerichtssaal auf der Leinwand gezeigt.]
[Bild auf der Leinwand.]
MAJOR WALSH: Das erste Bild ist auf Seite 27 der Photographien in Dokument 1061-PS zu finden. Es hat den Titel »Vernichtung eines Häuserblocks«. Der Gerichtshof wird sich der Teile der Fernschreibenachrichten erinnern, die sich auf die Brandlegung bezogen, um die Juden aus den Häusern zu treiben. Dieses Bild, das der Urkunde entnommen ist, zeigt solch eine Szene.
[Bild auf der Leinwand.]
Dieses Bild mit der Überschrift: »Ausräucherung der Juden und Banditen« ist von Seite 21 der im Beweisstück enthaltenen Bilder. Auszüge aus den Fernschreibenachrichten, die in das Protokoll verlesen wurden, sprechen von der Rauchanwendung als einem Mittel, die Juden aus ihren Verstecken herauszutreiben.
[Bild auf der Leinwand.]
Dieses Bild, »Bekämpfung eines Widerstandsnestes«, ist von Seite 36 der Photographien des Beweisstücks. Es zeigt eine Explosion, die offenbar bei der Zerstörung eines dieser Gebäude stattfand. Der Gerichtshof wird sich erinnern, daß die Fernschreibenachricht vom 7. Mai 1943 besagte, daß die Sprengung von Häusern langwierig ist und eine Riesenmenge Sprengstoff erfordert. Derselbe Bericht besagte, daß die beste Methode zur Vernichtung der Juden die Anlegung von Bränden ist.
[Bild auf der Leinwand.]
Dieses Bild stammt von Seite 36 der Photographien. Ich möchte den Gerichtshof besonders auf einen Mann in der Luft aufmerksam machen, ungefähr in der Mitte zwischen dem Zentrum und der oberen rechten Ecke des Bildes. Er ist von einem der oberen Stockwerke des brennenden Hauses heruntergesprungen. Wenn der Gerichtshof eine nähere Untersuchung der Original-Photographie vornehmen will, wird er
[Der Nürnberger Prozeß: Zwanzigster Tag. Freitag, 14. Dezember 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 3325 (vgl. NP Bd. 3, S. 617 ff.)]