ガス自動車の使用に関する証言・資料・・・・ニュルンベルク裁判

 

    setzen. Dem Führer der oben bereits erwähnten Partisanengruppe, Klimatis, der hierbei in erster Linie herangezogen wurde, gelang es, auf Grund der ihm von dem in Kauen eingesetzten kleinen Vorkommando gegebenen Hinweise ein Pogrom einzuleiten, ohne daß nach außen irgendein deutscher Auftrag oder eine deutsche Anregung erkennbar wurde. Im Verlaufe des ersten Pogroms in der Nacht vom 25. zum 26. Juni wurden über 1500 Juden von den litauischen Partisanen beseitigt, mehrere Synagogen angezündet oder anderweitig zerstört und ein jüdisches Wohnviertel mit rund 60 Häusern niedergebrannt. In den folgenden Nächten wurden in derselben Weise 2300 Juden unschädlich gemacht.«

 

Vom letzten Teil des Absatzes 3, Seite 7, lese ich:

    »Es gelang zwar, auch in Riga durch entsprechende Einwirkung auf die lettische Hilfspolizei ein Judenpogrom in Gang zu setzen, in dessen Verlauf sämtliche Synagogen zerstört und etwa 400 Juden getötet wurden.«

 

ユダヤ人大量殺戮手段としてのガス自動車=特殊自動車の開発・投入

    Die Erfindungsgabe der Nazis erreichte einen neuen Höhepunkt mit der Konstruktion und dem Betrieb von Gaswagen als Mittel für die Massenvernichtung von Juden.

 

1942516日の秘密文書

Eine vollständige Beschreibung dieser Schreckens- und Todeswagen und ihrer Verwendung finden wir in einem erbeuteten geheimen Dokument vom 16. Mai 1942, das an SS-Obersturmbannführer Rauff, Berlin, Prinz-Albrecht-Straße 8, von SS-Untersturmführer Dr. Becker gerichtet war.

    Ich unterbreite dieses Dokument 501-PS als Beweisstück US-288. Ich zitiere:

 

ガス自動車の最初のシリーズは、あまりたいした悪天候でなければ投入可能だが、第二シリーズ(ザウラー型)は、雨天では完全に止まってしまう。半時間雨が降れば、投入できない。乾燥した天候のときだけ利用できる。

    »Die Überholung der Wagen bei der Gruppe D und C ist beendet. Während die Wagen der ersten Serie auch bei nicht allzu schlechter Wetterlage eingesetzt werden können, liegen die Wagen der zweiten Serie (Saurer) bei Regenwetter vollkommen fest. Wenn es zum Beispiel nur eine halbe Stunde geregnet hat, kann der Wagen nicht eingesetzt werden, weil er glatt wegrutscht. Benutzbar ist er nur bei ganz trockenem Wetter. Es tritt nun die Frage auf, ob man den Wagen nur am Ort der Exekution im Stand benutzen kann. Erstens muß der Wagen an diesen Ort gebracht werden, was nur bei guter Wetterlage möglich ist. Der Ort der Exekution befindet sich aber meistens 10-15 km abseits der Verkehrswege und ist durch seine Lage schon schwer zugänglich, bei feuchtem oder nassem Wetter überhaupt nicht. Fährt oder führt man die zu Exekutierenden an diesen Ort, so merken sie sofort, was los ist und werden unruhig, was nach Möglichkeit vermieden werden soll. Es bleibt nur der eine Weg übrig, sie am Sammelorte einzuladen und dann hinauszufahren.

 

Dグループの車は、キャンピングカーに偽装。

        Die Wagen der Gruppe D habe ich als Wohnwagen tarnen lassen, indem ich an den kleinen Wagen auf jeder Seite einen, an den großen Wagen auf jeder Seite zwei Fensterläden anbringen ließ, wie man sie oft an den Bauernhäusern auf dem Lande sieht.

 

しかし、この車のことはよく知られ、この車が現われると、当局だけではなく民間人にまで、「死の車」と呼ばれた。

Die Wagen waren so bekannt geworden, daß nicht nur die Behörden, sondern auch die Zivilbevölkerung den Wagen als »Todeswagen« bezeichneten, sobald eines dieser Fahrzeuge auftauchte. Nach meiner Meinung kann er auch

[Der Nürnberger Prozeß: Zwanzigster Tag. Freitag, 14. Dezember 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 3338 (vgl. NP Bd. 3, S. 624 ff.)]

 

偽装していても、長期間は、秘密を保持することはできない。

    getarnt nicht auf die Dauer verheimlicht werden.«

 

Und dann der vierte Absatz auf dieser Seite:

    »Durch das unebene Gelände und die kaum zu beschreibenden Wege- und Straßenverhältnisse lockern sich im Laufe der Zeit die Abdichtungen und Nietstellen. Ich wurde gefragt, ob in solchen Fällen der Wagen zur Reparatur nach Berlin überführt werden soll. Eine Überführung nach Berlin käme viel zu teuer und würde zu viel Betriebsstoff erfordern. Um diese Ausgaben zu sparen, gab ich die Anordnung, kleinere undichte Stellen selbst zu löten und, wenn das nicht mehr zu machen wäre, sofort Berlin durch Funk zu benachrichtigen, daß der Wagen Pol. Nr.... ausgefallen sei. Außerdem ordnete ich an, bei den Vergasungen alle Männer vom Wagen möglichst fernzuhalten, damit sie durch eventuell ausströmende Gase gesundheitlich nicht geschädigt werden. Bei dieser Gelegenheit möchte ich auf folgendes aufmerksam machen: Verschiedene Kommandos lassen nach der Vergasung durch die eigenen Männer ausladen. Die Kommandeure der betreffenden S.K. habe ich darauf aufmerksam gemacht, welch ungeheure seelische und gesundheitliche Schäden diese Arbeit auf die Männer, wenn auch nicht sofort, so doch später haben kann. Die Männer beklagten sich bei mir über Kopfschmerzen, die nach jeder Ausladung auftreten. Trotzdem will man von dieser Anordnung nicht abgehen, weil man befürchtet, daß die für die Arbeit herangezogenen Häftlinge einen günstigen Augenblick zur Flucht benutzen könnten. Um die Männer vor diesen Schäden zu bewahren, bitte ich, dementsprechende Anordnungen heraus    zugeben.

 

ガス殺のやり方・・・運転手がアクセルいっぱい踏み込んで走るため、「中毒死」となってしまう。作戦としては、「睡眠死」のやり方。適切な指針に従えば、眠り込むような死になり、顔が引きつったりしない・・・・

        Die Vergasung wird durchweg nicht richtig vorgenommen. Um die Aktion möglichst schnell zu beenden, geben die Fahrer durchweg Vollgas. Durch diese Maßnahme erleiden die zu Exekutierenden den Erstickungstod und nicht, wie vorgesehen, den Einschläferungstod. Meine Anleitungen haben nun ergeben, daß bei richtiger Einstellung der Hebel der Tod schneller eintritt und die Häftlinge friedlich einschlafen. Verzerrte Gesichter und Ausscheidungen, wie sie seither gesehen wurden, konnten nicht mehr bemerkt werden.

        Im Laufe des heutigen Tages erfolgt meine Weiterreise nach der Gruppe B, wo mich weitere Nachrichten erreichen können.«

        Unterschrift: »Dr. Becker, SS Untersturmführer.«

 

 

 

    Auf Seite 3 des Dokuments 501-PS finden wir einen vom Hauptsturmführer Trühess unterzeichneten Brief betreffs S-Wagen, gerichtet an das Reichssicherheitshauptamt Berlin II D 3 A, als »Geheime Reichssache« gekennzeichnet. Dieser Brief zeigt, daß jene Wagen für die Vernichtung von Juden gebraucht wurden. Ich zitiere diese »Geheime Reichssache« mit dem Betreff »S-Wagen«:

    »Beim Kommandeur der Sipo und des SD Weißruthenien trifft wöchentlich ein Judentransport ein, der einer Sonderbehandlung zu unterziehen ist.

    Die drei dort vorhandenen S-Wagen reichen für diesen Zweck nicht aus! Ich bitte um Zuweisung eines weiteren S-Wagens (5 Tonner). Gleichzeitig wird gebeten, für

[Der Nürnberger Prozeß: Zwanzigster Tag. Freitag, 14. Dezember 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 3340 (vgl. NP Bd. 3, S. 625 ff.)]

 

特別車(ガス車)の気密のための部品(排気ガス管)要請。

    die vorhandenen drei S-Wagen (2 Diamond, 1 Saurer) noch 20 Abgasschläuche mitzusenden, da die vorhandenen bereits undicht sind.« Unterschrift: »Der Befehlshaber der Sipo und des SD Ostland.«

    Nach dem dokumentarischen Beweismaterial könnte der Eindruck entstehen, daß gewisse Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertretern der Deutschen Regierung über die geeigneten Mittel und Methoden, die in Verbindung mit dem Programm der Ausrottung angewandt wurden, bestanden haben. Ein geheimer, an den Angeklagten Rosenberg gerichteter Bericht vom 18. Juni 1943 führt Klage darüber, daß 5000 von der Polizei und SS getötete Juden für Zwangsarbeit hätten verwendet werden sollen, und wirft ihnen vor, daß die Leichen der von ihnen Ermordeten nicht begraben wurden. Ich lege zum Beweis diese Akte, Dokument R-135, Beweisstück US-289, vor.

 

VORSITZENDER: Ist das in diesen Bänden enthalten, Major Walsh?

 

MAJOR WALSH: Ich glaube, Herr Vorsitzender, daß es sich in der Sammlung des Dokumentenbuchs unseres Falles befindet; es kommt vor R-124. Ich zitiere ans diesem erwähnten Briefe, der an den Reichsminister für die besetzten Ostgebiete gerichtet ist, den ersten Absatz der Übersetzung:

 

ユダヤ人が特別処理されたことは、詳しく述べてはならない。

    »Daß die Juden sonderbehandelt werden, bedarf keiner     weiteren Erörterung. Daß dabei aber Dinge vorgehen, wie sie in dem Bericht des Generalkommissars vom 1. Juni 1943 vorgetragen werden, erscheint kaum glaubhaft. Was ist dagegen Katyn? Man stelle sich nur einmal vor, solche Vorkommnisse würden auf der Gegenseite bekannt und dort ausgeschlachtet! Wahrscheinlich würde eine solche Propaganda einfach nur deshalb wirkungslos bleiben, weil Hörer und Leser nicht bereit wären, derselben Glauben zu schenken.«

    Der letzte Teil von Absatz 3 auf dieser Seite lautet:

    »Männer, Frauen und Kinder in Scheunen zu sperren und diese anzuzünden, scheint mir selbst dann keine geeignete Methode der Bandenbekämpfung zu sein, wenn man die Bevölkerung ausrotten will. Diese Methode ist der deutschen Sache nicht würdig und tut unserem Ansehen stärksten Abbruch.«

    Der Strafanstaltsverwalter von Minsk, Günther, übte in einem an den Generalkommissar für Weißruthenien gerichteten Brief vom 31. Mal 1943 unter dem Betreff »Judenaktion« verhüllt Kritik. Wenn der Gerichtshof gestattet, möchte ich den gesamten Brief verlesen, der einen Teil des Dokuments R-135 bildet, Seite 5. Betreff: »Judenaktion.«

 

ユダヤ人の医師夫妻を使って、連行したユダヤ人たちから金のブリッジ、金冠などを剥奪させる。

    »Am 13. April 1943 wurde der deutsche ehemalige Zahnarzt Ernst Israel Tischauer und seine Frau Elisa Sara Tischauer, geb. Rosenthal durch den SD... ins Gerichtsgefängnis eingeliefert. Seit dieser Zeit wurden bei den eingelieferten deutschen und russischen Juden die Goldbrücken, Kronen und Plomben ausgezogen, bezie

[Der Nürnberger Prozeß: Zwanzigster Tag. Freitag, 14. Dezember 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 3342 (vgl. NP Bd. 3, S. 626 ff.)]

 

    hungsweise ausgebrochen. Dieses geschieht jedesmal 1-2 Stunden vor der betreffenden Aktion. Es wurden seit dem 13. April 1943 516 deutsche und russische Juden erledigt. Nach genauer Feststellung wurden aber nur bei 2 Aktionen die Goldsachen abgenommen, und zwar am 14. April 1943 bei 172 und am 27. April 1943 bei 164 Juden. Ungefähr 50 % der Juden hatten Goldzähne, Brücken oder Plomben. Hauptscharführer Rübe vom SD war jedesmal persönlich zugegen und hat auch die Goldsachen mitgenommen. Vor dem 13. April 1943 ist dies nicht gemacht worden. Gezeichnet: Günther, Strafanstaltsverwalter.«

    Dieser Brief wurde an den Angeklagten Rosenberg als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete am 1. Juni 1943 weitergeleitet. Ich will nun den Begleitbrief, der ein Teil des Dokuments R-135, Seite 4, ist, verlesen. Er ist an den Reichsminister für die besetzten Ostgebiete, Berlin, über den Reichskommissar für das Ostland, Riga, gerichtet und betrifft: »Judenaktionen im Gefängnis von Minsk«.

    »Die beigefügte dienstliche Meldung des Strafanstaltsverwalters vom Gefängnis in Minsk überreiche ich dem Herrn Reichsminister und dem Reichskommissar zur Kenntnis.«

    Unterschrift: »Der Generalkommissar in Minsk.«

 

    VORSITZENDER: Bedeutet »betreffende Aktion«, wie im Brief vom 31. Mai 1943 angeführt, »Exekution«?

MAJOR WALSH: Ja, Herr Vorsitzender, wir legen es so aus. Der Gerichtshof wird sich erinnern, daß die Vernichtung von Juden in Gaswagen sehr eng mit dem zweiten Brief über den Transport von Juden, der zu diesem Zweck ankam, zusammenhängt.

 

VORSITZENDER: Wurde dieses Dokument im Archiv Rosenbergs gefunden?

 

MAJOR WALSH: Ich wurde dahin unterrichtet, Herr Vorsitzender. Eine weitere Beschwerde befindet sich in einem geheimen Brief an den General der Infanterie Thomas, den Chef des Wirtschaftsrüstungsamts vom 2. Dezember 1941. Es kann daraus die interessante Wahrnehmung entnommen werden, daß der besorgte Schreiber dieses Briefes bemerkt, daß er die Weiterleitung dieses Briefes auf dem Dienstwege nicht wünsche. Ich lege das erbeutete Dokument 3257-PS als Beweisstück vor und zitiere den ersten Absatz. Es ist Beweisstück US-290:

    »Zur persönlichen Unterrichtung des Herrn Chefs des Wirtschaftsrüstungsamtes übergebe ich einen Gesamtbericht über die derzeitige Lage im Reichskommissariat Ukraine, in welchem die bisher aufgetretenen Schwierigkeiten und Spannungen, sowie die zu ernsten Besorgnissen Anlaß gebenden Fragen mit vollster Offenheit und unmißverständlicher Deutlichkeit niedergelegt sind.

        Ich habe bewußt davon Abstand genommen, einen

[Der Nürnberger Prozeß: Zwanzigster Tag. Freitag, 14. Dezember 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 3344 (vgl. NP Bd. 3, S. 627 ff.)]