ガス自動車の使用に関する証言・資料・・・・ニュルンベルク裁判
setzen. Dem Führer der oben bereits erwähnten Partisanengruppe,
Klimatis, der hierbei in erster Linie herangezogen wurde, gelang es, auf Grund
der ihm von dem in Kauen eingesetzten kleinen Vorkommando gegebenen Hinweise ein
Pogrom einzuleiten, ohne daß nach außen irgendein deutscher Auftrag oder
eine deutsche Anregung erkennbar wurde. Im Verlaufe des ersten Pogroms in der
Nacht vom 25. zum 26. Juni wurden über 1500 Juden von den litauischen
Partisanen beseitigt, mehrere Synagogen angezündet oder anderweitig zerstört
und ein jüdisches Wohnviertel mit rund 60 Häusern niedergebrannt. In den
folgenden Nächten wurden in derselben Weise 2300 Juden unschädlich gemacht.«
Vom letzten Teil des Absatzes 3, Seite 7, lese
ich:
»Es gelang zwar, auch in Riga durch
entsprechende Einwirkung auf die lettische Hilfspolizei ein Judenpogrom in Gang
zu setzen, in dessen Verlauf sämtliche Synagogen zerstört und etwa 400 Juden
getötet wurden.«
ユダヤ人大量殺戮手段としてのガス自動車=特殊自動車の開発・投入
Die Erfindungsgabe der Nazis erreichte einen neuen Höhepunkt mit der
Konstruktion und dem Betrieb von Gaswagen als Mittel
für die Massenvernichtung von Juden.
1942年5月16日の秘密文書
Eine vollständige Beschreibung dieser Schreckens-
und Todeswagen und ihrer Verwendung finden wir in einem erbeuteten geheimen
Dokument vom 16. Mai 1942, das an SS-Obersturmbannführer Rauff, Berlin,
Prinz-Albrecht-Straße 8, von SS-Untersturmführer Dr. Becker gerichtet war.
Ich unterbreite dieses Dokument 501-PS als Beweisstück US-288. Ich zitiere:
ガス自動車の最初のシリーズは、あまりたいした悪天候でなければ投入可能だが、第二シリーズ(ザウラー型)は、雨天では完全に止まってしまう。半時間雨が降れば、投入できない。乾燥した天候のときだけ利用できる。
»Die Überholung der Wagen bei der Gruppe D und C ist beendet. Während die Wagen
der ersten Serie auch bei nicht allzu schlechter Wetterlage eingesetzt
werden können, liegen die Wagen der zweiten Serie (Saurer) bei
Regenwetter vollkommen fest. Wenn es zum Beispiel nur eine halbe Stunde
geregnet hat, kann der Wagen nicht eingesetzt werden, weil er glatt wegrutscht.
Benutzbar ist er nur bei ganz trockenem Wetter. Es tritt nun die Frage auf, ob
man den Wagen nur am Ort der Exekution im Stand benutzen kann. Erstens muß der
Wagen an diesen Ort gebracht werden, was nur bei guter Wetterlage möglich ist. Der
Ort der Exekution befindet sich aber meistens 10-15 km abseits der Verkehrswege
und ist durch seine Lage schon schwer zugänglich, bei feuchtem oder nassem
Wetter überhaupt nicht. Fährt oder führt man die zu Exekutierenden an diesen Ort,
so merken sie sofort, was los ist und werden unruhig, was nach Möglichkeit
vermieden werden soll. Es bleibt nur der eine Weg übrig, sie am Sammelorte
einzuladen und dann hinauszufahren.
Dグループの車は、キャンピングカーに偽装。
Die Wagen der Gruppe D
habe ich als Wohnwagen tarnen lassen, indem ich
an den kleinen Wagen auf jeder Seite einen, an den großen Wagen auf jeder Seite
zwei
Fensterläden anbringen ließ, wie man sie oft an den Bauernhäusern auf
dem Lande sieht.
しかし、この車のことはよく知られ、この車が現われると、当局だけではなく民間人にまで、「死の車」と呼ばれた。
Die Wagen waren so bekannt geworden, daß nicht nur
die Behörden, sondern auch die Zivilbevölkerung den Wagen als
»Todeswagen« bezeichneten, sobald eines dieser Fahrzeuge auftauchte. Nach
meiner Meinung kann er auch
[Der Nürnberger Prozeß: Zwanzigster Tag. Freitag,
14. Dezember 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 3338 (vgl. NP Bd. 3, S. 624 ff.)]
偽装していても、長期間は、秘密を保持することはできない。
getarnt nicht auf die Dauer verheimlicht
werden.«
Und dann der vierte Absatz auf dieser Seite:
»Durch
das unebene Gelände und die kaum zu beschreibenden Wege- und
Straßenverhältnisse lockern sich im Laufe der Zeit die Abdichtungen und Nietstellen.
Ich wurde gefragt, ob in solchen Fällen der Wagen zur Reparatur nach Berlin
überführt werden soll. Eine Überführung nach Berlin käme viel zu teuer und
würde zu viel Betriebsstoff erfordern. Um diese Ausgaben zu sparen, gab ich die
Anordnung, kleinere undichte Stellen selbst zu löten und, wenn das nicht mehr
zu machen wäre, sofort Berlin durch Funk zu benachrichtigen, daß der Wagen Pol.
Nr.... ausgefallen sei. Außerdem ordnete ich an, bei
den Vergasungen alle Männer vom Wagen möglichst fernzuhalten, damit sie durch
eventuell ausströmende Gase gesundheitlich nicht geschädigt werden. Bei
dieser Gelegenheit möchte ich auf folgendes aufmerksam machen: Verschiedene
Kommandos lassen nach der Vergasung durch die eigenen Männer ausladen. Die
Kommandeure der betreffenden S.K. habe ich darauf aufmerksam gemacht, welch
ungeheure seelische und gesundheitliche Schäden diese Arbeit auf die Männer,
wenn auch nicht sofort, so doch später haben kann. Die Männer beklagten sich
bei mir über Kopfschmerzen, die nach jeder Ausladung auftreten. Trotzdem will
man von dieser Anordnung nicht abgehen, weil man befürchtet, daß die für die
Arbeit herangezogenen Häftlinge einen günstigen Augenblick zur Flucht benutzen
könnten. Um die Männer vor diesen Schäden zu bewahren, bitte ich, dementsprechende
Anordnungen heraus
zugeben.
ガス殺のやり方・・・運転手がアクセルいっぱい踏み込んで走るため、「中毒死」となってしまう。作戦としては、「睡眠死」のやり方。適切な指針に従えば、眠り込むような死になり、顔が引きつったりしない・・・・
Die
Vergasung wird durchweg nicht richtig vorgenommen. Um die Aktion
möglichst schnell zu beenden, geben die Fahrer durchweg Vollgas. Durch diese
Maßnahme erleiden die zu Exekutierenden den Erstickungstod und nicht, wie
vorgesehen, den Einschläferungstod. Meine
Anleitungen haben nun ergeben, daß bei richtiger Einstellung der Hebel der Tod
schneller eintritt und die Häftlinge friedlich einschlafen. Verzerrte Gesichter
und Ausscheidungen, wie sie seither gesehen wurden, konnten nicht mehr bemerkt
werden.
Im Laufe des heutigen
Tages erfolgt meine Weiterreise nach der Gruppe B,
wo mich weitere Nachrichten erreichen können.«
Unterschrift: »Dr.
Becker, SS Untersturmführer.«
Auf Seite 3 des Dokuments 501-PS finden wir einen vom Hauptsturmführer
Trühess unterzeichneten Brief betreffs S-Wagen, gerichtet an das Reichssicherheitshauptamt Berlin II D 3 A, als »Geheime
Reichssache« gekennzeichnet. Dieser Brief zeigt, daß jene Wagen für die Vernichtung
von Juden gebraucht wurden. Ich zitiere diese »Geheime
Reichssache« mit dem Betreff »S-Wagen«:
»Beim Kommandeur der Sipo und des SD Weißruthenien trifft
wöchentlich ein Judentransport ein, der einer Sonderbehandlung
zu unterziehen ist.
Die drei dort vorhandenen S-Wagen reichen für diesen Zweck nicht
aus! Ich bitte um Zuweisung eines weiteren S-Wagens (5 Tonner).
Gleichzeitig wird gebeten, für
[Der Nürnberger Prozeß: Zwanzigster Tag. Freitag,
14. Dezember 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 3340 (vgl. NP Bd. 3, S. 625 ff.)]
特別車(ガス車)の気密のための部品(排気ガス管)要請。
die
vorhandenen drei S-Wagen (2 Diamond, 1
Saurer) noch 20 Abgasschläuche mitzusenden, da die vorhandenen bereits undicht
sind.« Unterschrift: »Der Befehlshaber der Sipo und des SD Ostland.«
Nach dem dokumentarischen Beweismaterial könnte der Eindruck entstehen,
daß gewisse Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertretern der Deutschen
Regierung über die geeigneten Mittel und Methoden, die in Verbindung mit dem
Programm der Ausrottung angewandt wurden, bestanden haben. Ein geheimer, an den
Angeklagten Rosenberg gerichteter Bericht vom 18. Juni 1943 führt Klage
darüber, daß 5000 von der Polizei und SS getötete Juden für
Zwangsarbeit hätten verwendet werden sollen, und wirft ihnen vor, daß die
Leichen der von ihnen Ermordeten nicht begraben wurden. Ich lege zum Beweis
diese Akte, Dokument R-135, Beweisstück US-289, vor.
VORSITZENDER: Ist das in diesen Bänden enthalten,
Major Walsh?
MAJOR WALSH: Ich glaube, Herr Vorsitzender,
daß es sich in der Sammlung des Dokumentenbuchs unseres Falles befindet; es
kommt vor R-124. Ich zitiere ans diesem erwähnten Briefe, der an den
Reichsminister für die besetzten Ostgebiete gerichtet ist, den ersten Absatz
der Übersetzung:
ユダヤ人が特別処理されたことは、詳しく述べてはならない。
»Daß die Juden sonderbehandelt werden, bedarf keiner weiteren Erörterung.
Daß dabei aber Dinge vorgehen, wie sie in dem Bericht des
Generalkommissars vom 1. Juni 1943 vorgetragen werden, erscheint kaum
glaubhaft. Was ist dagegen Katyn? Man stelle sich nur einmal vor, solche
Vorkommnisse würden auf der Gegenseite bekannt und dort ausgeschlachtet!
Wahrscheinlich würde eine solche Propaganda einfach nur deshalb wirkungslos
bleiben, weil Hörer und Leser nicht bereit wären, derselben Glauben zu
schenken.«
Der letzte Teil von Absatz 3 auf dieser Seite lautet:
»Männer, Frauen und Kinder in Scheunen zu sperren und diese anzuzünden,
scheint mir selbst dann keine geeignete Methode der Bandenbekämpfung zu sein,
wenn man die Bevölkerung ausrotten will. Diese Methode ist der deutschen Sache
nicht würdig und tut unserem Ansehen stärksten Abbruch.«
Der Strafanstaltsverwalter von Minsk, Günther, übte in einem an den
Generalkommissar für Weißruthenien gerichteten Brief vom 31.
Mal 1943 unter dem Betreff »Judenaktion« verhüllt Kritik. Wenn der
Gerichtshof gestattet, möchte ich den gesamten Brief verlesen, der einen Teil
des Dokuments R-135 bildet, Seite 5. Betreff: »Judenaktion.«
ユダヤ人の医師夫妻を使って、連行したユダヤ人たちから金のブリッジ、金冠などを剥奪させる。
»Am 13. April 1943 wurde der deutsche ehemalige Zahnarzt Ernst Israel
Tischauer und seine Frau Elisa Sara Tischauer, geb. Rosenthal durch den SD...
ins Gerichtsgefängnis eingeliefert. Seit dieser Zeit wurden bei den
eingelieferten deutschen und russischen Juden die Goldbrücken, Kronen und
Plomben ausgezogen, bezie
[Der Nürnberger Prozeß: Zwanzigster Tag. Freitag,
14. Dezember 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 3342 (vgl. NP Bd. 3, S. 626 ff.)]
hungsweise ausgebrochen. Dieses geschieht jedesmal 1-2 Stunden vor der
betreffenden Aktion. Es wurden seit dem 13. April 1943 516 deutsche und
russische Juden erledigt. Nach genauer Feststellung wurden aber nur bei 2
Aktionen die Goldsachen abgenommen, und zwar am 14. April 1943 bei 172 und am
27. April 1943 bei 164 Juden. Ungefähr 50 % der Juden hatten Goldzähne, Brücken
oder Plomben. Hauptscharführer Rübe vom SD war jedesmal persönlich zugegen und
hat auch die Goldsachen mitgenommen. Vor dem 13. April 1943 ist dies nicht
gemacht worden. Gezeichnet: Günther, Strafanstaltsverwalter.«
Dieser Brief wurde an den Angeklagten Rosenberg als Reichsminister für
die besetzten Ostgebiete am 1. Juni 1943 weitergeleitet. Ich will nun den
Begleitbrief, der ein Teil des Dokuments R-135, Seite 4, ist, verlesen. Er ist
an den Reichsminister für die besetzten Ostgebiete, Berlin, über den
Reichskommissar für das Ostland, Riga, gerichtet und betrifft: »Judenaktionen
im Gefängnis von Minsk«.
»Die beigefügte dienstliche Meldung des Strafanstaltsverwalters vom
Gefängnis in Minsk überreiche ich dem Herrn Reichsminister und dem
Reichskommissar zur Kenntnis.«
Unterschrift: »Der Generalkommissar in Minsk.«
VORSITZENDER: Bedeutet »betreffende Aktion«, wie im Brief vom 31. Mai
1943 angeführt, »Exekution«?
MAJOR WALSH: Ja, Herr Vorsitzender, wir
legen es so aus. Der Gerichtshof wird sich erinnern, daß die Vernichtung von
Juden in Gaswagen sehr eng mit dem zweiten Brief über den Transport von Juden,
der zu diesem Zweck ankam, zusammenhängt.
VORSITZENDER: Wurde dieses Dokument im Archiv
Rosenbergs gefunden?
MAJOR WALSH: Ich wurde dahin unterrichtet,
Herr Vorsitzender. Eine weitere Beschwerde befindet sich in einem geheimen
Brief an den General der Infanterie Thomas, den Chef des
Wirtschaftsrüstungsamts vom 2. Dezember 1941. Es kann daraus die
interessante Wahrnehmung entnommen werden, daß der besorgte Schreiber dieses
Briefes bemerkt, daß er die Weiterleitung dieses Briefes auf dem Dienstwege
nicht wünsche. Ich lege das erbeutete Dokument 3257-PS als Beweisstück vor und
zitiere den ersten Absatz. Es ist Beweisstück US-290:
»Zur persönlichen Unterrichtung des Herrn Chefs des
Wirtschaftsrüstungsamtes übergebe ich einen Gesamtbericht über die derzeitige
Lage im Reichskommissariat Ukraine, in welchem die bisher
aufgetretenen Schwierigkeiten und Spannungen, sowie die zu ernsten Besorgnissen
Anlaß gebenden Fragen mit vollster Offenheit und unmißverständlicher
Deutlichkeit niedergelegt sind.
Ich habe bewußt davon
Abstand genommen, einen
[Der Nürnberger Prozeß: Zwanzigster Tag. Freitag,
14. Dezember 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 3344 (vgl. NP Bd. 3, S. 627 ff.)]