トーマスの本は、ニュルンベルク裁判証拠資料に。
»Der
Zeitabschnitt, der hinter uns liegt, ist wohl ausgenützt worden. Alle Maßnahmen
sind in richtiger Folge und in Übereinstimmung mit unseren Zielen ausgeführt
worden.«
Eine der bezeichnendsten direkten Vorbereitungen
für den Angriffskrieg kann in dem geheimen Reichsverteidigungsgesetz vom 21. Mai
1935 gefunden werden, das ich, gestern als Beweisstück US-24 vorgelegt und
ausreichend besprochen habe. Ich brauche diese Erklärungen nicht zu
wiederholen. Das Gesetz trat mit seiner Annahme in Kraft. Es beginnt mit der
Erklärung seiner sofortigen Veröffentlichung. Am Ende jedoch versah Adolf
Hitler den Erlaß mit der Anordnung, daß es geheim zu halten sei. Ich habe
gestern darüber genügend berichtet.
General Thomas, - Thomas, wie wir ihn nennen - der mit der
Kriegsrüstungswirtschaft beauftragt war, und der für einige Zeit ein hohes
Mitglied des deutschen Hohen Rates war, bezeichnet dieses Gesetz als
»Grundstein für die Kriegsvorbereitungen«. Er sagt, daß, obwohl das Gesetz bis
zum Ausbruch des Krieges nicht veröffentlicht wurde, es sofort als ein Programm
für die Vorbereitungen in Kraft trat. Ich bitte das Gericht, vom Werk des
Generals Thomas rechtliche Kenntnis zu nehmen:
»Geschichte der deutschen Kriegs- und Rüstungswirtschaft,
1933-1944«, Seite 35.
Wir haben diesen Band hier in deutscher Sprache, so daß er jeden auf
Wunsch zwecks Prüfung zur Verfügung steht. Ich will nicht das ganze Buch als
Beweismaterial vorlegen, es sei denn, daß das Gericht es wünscht. Es ist unser
Beweisstück US-35, doch möchte ich es in die Akten des Gerichts als Quellenwerk
zur amtlichen Kenntnisnahme einreichen, falls dies gangbar ist.
VORSITZENDER: Wünschen Sie es lediglich für den
Zweck, um zu beweisen, daß General Thomas sagte, daß jenes Gesetz der
Grundstein des Krieges war? Es befindet sich bereits im Protokoll.
MR. ALDERMAN: Ich möchte den Verteidigern
mitteilen, daß es hier ist, und daß es zu jeder Zeit benutzt werden kann.
VORSITZENDER: Gut.
MR. ALDERMAN: Ich möchte es mit unserer Nummer
2353-PS identifizieren. Dieses Geheimgesetz blieb bis zum 4. September 1938 in
Kraft, zu welcher Zeit es durch ein anderes geheimes Verteidigungsgesetz
ersetzt wurde, das das System der Verteidigungsorganisation verbesserte und
mehr ins einzelne gehende Vorbereitungen für den sich nähernden
Mobilisierungszustand gab, was, wie ich glaube, der beschönigende Ausdruck für
Krieg war. Diese Gesetze werden gründlicher im Zusammenhang mit anderen Phasen
[Der Nürnberger
Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S.
1814 (vgl. NP Bd. 2, S. 345 ff.)]