トーマスの本は、ニュルンベルク裁判証拠資料に。

 

 

   »Der Zeitabschnitt, der hinter uns liegt, ist wohl ausgenützt worden. Alle Maßnahmen sind in richtiger Folge und in Übereinstimmung mit unseren Zielen ausgeführt worden.«

    Eine der bezeichnendsten direkten Vorbereitungen für den Angriffskrieg kann in dem geheimen Reichsverteidigungsgesetz vom 21. Mai 1935 gefunden werden, das ich, gestern als Beweisstück US-24 vorgelegt und ausreichend besprochen habe. Ich brauche diese Erklärungen nicht zu wiederholen. Das Gesetz trat mit seiner Annahme in Kraft. Es beginnt mit der Erklärung seiner sofortigen Veröffentlichung. Am Ende jedoch versah Adolf Hitler den Erlaß mit der Anordnung, daß es geheim zu halten sei. Ich habe gestern darüber genügend berichtet.

    General Thomas, - Thomas, wie wir ihn nennen - der mit der Kriegsrüstungswirtschaft beauftragt war, und der für einige Zeit ein hohes Mitglied des deutschen Hohen Rates war, bezeichnet dieses Gesetz als »Grundstein für die Kriegsvorbereitungen«. Er sagt, daß, obwohl das Gesetz bis zum Ausbruch des Krieges nicht veröffentlicht wurde, es sofort als ein Programm für die Vorbereitungen in Kraft trat. Ich bitte das Gericht, vom Werk des Generals Thomas rechtliche Kenntnis zu nehmen:

    »Geschichte der deutschen Kriegs- und Rüstungswirtschaft, 1933-1944«, Seite 35.

    Wir haben diesen Band hier in deutscher Sprache, so daß er jeden auf Wunsch zwecks Prüfung zur Verfügung steht. Ich will nicht das ganze Buch als Beweismaterial vorlegen, es sei denn, daß das Gericht es wünscht. Es ist unser Beweisstück US-35, doch möchte ich es in die Akten des Gerichts als Quellenwerk zur amtlichen Kenntnisnahme einreichen, falls dies gangbar ist.

 

VORSITZENDER: Wünschen Sie es lediglich für den Zweck, um zu beweisen, daß General Thomas sagte, daß jenes Gesetz der Grundstein des Krieges war? Es befindet sich bereits im Protokoll.

 

MR. ALDERMAN: Ich möchte den Verteidigern mitteilen, daß es hier ist, und daß es zu jeder Zeit benutzt werden kann.

 

VORSITZENDER: Gut.

 

MR. ALDERMAN: Ich möchte es mit unserer Nummer 2353-PS identifizieren. Dieses Geheimgesetz blieb bis zum 4. September 1938 in Kraft, zu welcher Zeit es durch ein anderes geheimes Verteidigungsgesetz ersetzt wurde, das das System der Verteidigungsorganisation verbesserte und mehr ins einzelne gehende Vorbereitungen für den sich nähernden Mobilisierungszustand gab, was, wie ich glaube, der beschönigende Ausdruck für Krieg war. Diese Gesetze werden gründlicher im Zusammenhang mit anderen Phasen

[Der Nürnberger Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1814 (vgl. NP Bd. 2, S. 345 ff.)]