秘密再軍備 1933年から1935年3月まで。
1935年3月の公然たる一般兵役義務導入など、
ヒトラーの国会演説(5月21日)とその論理。
→公然たる軍備増強
Reichsverteidigungsgesetz, das als geheime
Reichssache beigefügt wurde.
Als nächstes beziehe ich mich auf Anklageschrift
Abschnitt IV F 2a. Dieser Abschnitt der Anklage bezieht sich auf vier Punkte,
nämlich:
(1) Geheime Wiederaufrüstung von 1933 bis März 1935.
(2) Ausbildung von Militärpersonal (und das
bedeutet auch die geheime oder getarnte Ausbildung).
(3) Herstellung von Kriegsmunitionen.
(4) Schaffung einer Luftflotte.
Alle diese vier Punkte
findet man in dem allgemeinen Plan für den Bruch des Vertrags von Versailles
und die darauffolgenden Angriffsunternehmungen. Die Tatsachen der
Wiederaufrüstung und ihrer Geheimhaltung sind durch die nachfolgenden
Ereignisse ganz augenscheinlich. Die Bedeutung dieser Phase, soweit sie die
Anklageschrift betrifft, ergibt sich daraus, daß all dies notwendig war, um die
Beschränkungen des Vertrags von Versailles und des Locarno-Abkommens
niederzubrechen, und um die Angriffskriege, die folgen sollten, zu ermöglichen.
Das Ausmaß und die Natur dieser Unternehmungen konnte nur den Angriffsplänen
gewidmet sein, und die höchste Wichtigkeit, die die Regierung der Geheimhaltung
dieses Programms beimaß, ist betont durch die getarnte Finanzierung,
sowohl vor als auch nach der Ankündigung der allgemeinen Wehrpflicht und
dem Wiederaufbau des Heeres am 16. März 1935.
Ich habe hier eine nicht unterschriebene
Aktennotiz des Angeklagten Schacht vom 3. Mai 1935, benannt: »Die Finanzierung
der Rüstung«. Wie ich sagte, ist dieselbe nicht vom Angeklagten Schacht
unterschrieben, aber er hat sie als seine Aktennotiz identifiziert, und zwar in
einem Verhör am 16. Oktober 1945. Ich nehme an, daß er auch heute noch zugeben
würde, daß es seine Aktennotiz ist. Das Memorandum ist zwar schon erwähnt
worden, aber ich glaube, es ist noch nicht als Beweismaterial unterbreitet. Ich
identifiziere es als Urkunde 1168-PS und unterbreite es als unser Beweisstück
US-37.
Ich glaube, daß es recht bedeutsam ist, und mit Erlaubnis des
Gerichtshofs möchte ich die ganze Notiz verlesen und erinnere Sie daran, daß
der deutsche Dolmetscher den deutschen Originaltext vor sich hat und ihn zwecks
Niederschrift vorliest:
シャハトの再軍備テンポに関するヒトラーへの覚書
Aktennotiz von Schacht an Hitler, identifiziert durch den Angeklagten
Schacht als Beweisstück A, Verhör vom 16. Oktober 1945. Seite 40. Das Datum der
Aktennotiz ist der 3. Mai 1935.
»Finanzierung der Rüstung. Die nachfolgenden Ausführungen gehen davon
aus, daß die Durchführung des Rüstungsprogramms nach Tempo und Ausmaß die
Aufgabe der deutschen Politik ist, daß alles andere daher
[Der Nürnberger
Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S.
1817 (vgl. NP Bd. 2, S. 346 ff.)]
diesem
Zweck so lange untergeordnet werden muß, soweit nicht durch Vernachlässigung
anderer Fragen das eine Hauptziel etwa gefährdet wird. Sogar nach dem 16. März
1935 besteht die Schwierigkeit fort, daß man eine propagandistische Bearbeitung
des deutschen Volkes zur Unterstützung der Rüstung nicht vornehmen kann, ohne
unsere Lage international zu gefährden ohne Verlust für unseren Auslandshandel.
Die an sich schon nahezu unmögliche Finanzierung des Wehrprogramms wird hierdurch ganz besonders erschwert.
貨幣価値の維持が許す限りでの軍需金融。
いかなるインフレも、外国原料価格の高騰をもたらし、国内価格を引き上げ、悪循環となる。
Eine weitere Voraussetzung muß ferner vorangestellt werden. Die Notenpresse kann zur Finanzierung der Rüstung nur in dem Umfang herangezogen werden, als die Aufrechterhaltung des Geldwertes es erlaubt. Jede Inflation steigert die Preise der ausländischen Rohstoffe und steigert die inländischen Preise, es ist also eine Schlange, die sich in den Schwanz beißt.
1935年3月16日まで再軍備が完全に隠蔽されなければならなかったし、それ以降もまだ隠蔽されなければならない事情の結果として、再軍備計画のそもそものはじめから紙幣印刷が採用されたが、
Der Umstand, daß unsere Aufrüstung
bis zum 16. März 1935 vollständig getarnt werden mußte und seitdem immer noch
getarnt werden muß, hat dazu geführt, daß die Notenpresse schon am Anfang des
ganzen Rüstungsprogramms in Anspruch genommen worden ist, während an sich das
Natürliche gewesen wäre, sie an den Endpunkt der Finanzierung zu setzen.
Im Portefeuille der
Reichsbank von 3775 Millionen und 866 Millionen abgezweigte Wechsel = insgesamt
4641 Millionen machen die Rüstungswechsel 2374 Millionen aus. (Stand vom 30.
April 1935.) Die Reichsbank hat die ihrer Verwaltung zugänglichen, den Aus
[Der Nürnberger
Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S.
1819 (vgl. NP Bd. 2, S. 347 ff.)]
ländern gehörenden Markbeträge, größtenteils in Rüstungswechsel
angelegt. Unsere Rüstungen werden also zum Teil mit den Guthaben unserer
politischen Gegner finanziert. Außerdem wurden 500 Millionen Reichsmark
verwendet für Rüstungsfinanzierung, die im Januar 1935 aus
der bei den Sparkassen untergebrachten Reichsanleihe
entstanden. Im regulären Haushalt sind für die Wehrmacht vorgesehen gewesen: Für
die Budget-Periode 1933 bis 1934 RM 750 Millionen, für die Budget-Periode
1934-1935 RM 1100 Millionen und für die Budget-Periode 1935-36 RM 2500
Millionen.
国庫赤字額は、1928年以降増加し、1935年−36年、50ないし60億ライヒスマルクに。
Die
Summe der Fehlbeträge in den Etats steigert sich seit 1928 in dem Voranschlag
für 1935-1936 auf 5-6 Milliarden Reichsmark. Dieser Totalfehlbetrag ist
gegenwärtig bereits durch kurzfristige Kreditinanspruchnahme des Geldmarktes
finanziert. Er vorbelastet also in dieser Höhe die Möglichkeiten der
Inanspruchnahme des öffentlichen Marktes für die Rüstung.«
Mit Recht sagt der Reichsfinanzminister in seiner
Etatsbegründung: »Da auf die Dauer ein jährliches Defizit eine Unmöglichkeit
ist und da wir nicht mit Sicherheit auf erhöhte Steuereinkünfte in Beträgen
rechnen können, die den Fehlbetrag ausgleichen und andere Vorausbelastungen, da
auf der anderen Seite nur ein gedeckter Haushalt die sichere Basis für die
wehrpolitisch uns obliegende große Aufgabe bietet.«
Ich möchte einfügen, daß der Angeklagte Schacht wahrscheinlich wußte,
welche große militärische Aufgabe Deutschland in kurzer Zeit zu bewältigen
haben würde.
»Es muß grundsätzlich und bewußt eine Etatspolitik getrieben
werden, welche das Problem der Rüstungsfinanzierung durch organische und
geplante Reduzierung anderer Ausgaben, nicht nur von der Einnahme-, sondern
auch von der Ausgabenseite, das heißt, durch Sparen löst.
Wie dringlich diese Forderung ist, ergibt sich des weiteren daraus, daß
eine unendliche Menge von Aufgaben durch Staat und Partei in Angriff
genommen«...
Es ist nicht nur der
Staat, es ist der Staat und die Partei. »und in Ausführung begriffen sind,
welche alle nicht durch den Etat gedeckt sind, sondern aus Beiträgen und
Krediten, welche neben den ordentlichen Steuern von der Wirtschaft aufgebracht
werden müssen. Dieses Nebeneinanderbestehen der verschiedensten Etats, die
jedoch alle mehr oder weniger öffentlichen Aufgaben dienen, sind das größte
Hindernis für Gewinnung einer klaren Übersicht über die
Finanzierungsmöglichkeiten der Rüstung. Eine ganze Reihe von Ministerien und
zahlreiche Stellen der Partei haben eigene Etats neben ihrem Anteil am Reichsetat
und aus diesem Grunde haben sie Möglichkeiten für Einnahme und Ausgaben, die
zwar auf die Finanzhoheit des Staates gegründet sind, der Kontrolle des
Finanzministers aber und damit auch der Kontrolle des Kabinetts nicht
unterliegen. Genau wie auf dem Gebiete der Politik, die allzuweit reichende
Delegation gesetzgeberischer Vollmachten auf Einzelpersonen in Deutschland den
Zustand von lauter Staaten im Staate zur Folge hat, genau so wirkt sich dieser
Zustand des Nebeneinanders und
[Der Nürnberger
Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S.
1820 (vgl. NP Bd. 2, S. 348 ff.)]
Gegeneinanders zahlloser Staats- und Parteistellen für die Finanzierungsmöglichkeit
der Rüstung geradezu verheerend aus. Wenn auf diesem Gebiet keine zusammenschließende
und einheitliche Kontrolle amtlich eingeführt wird, so muß für die Lösung der
an sich bereits fast unmöglichen Aufgabe der Rüstungsfinanzierung das
Schlimmste befürchtet werden.
Es ergeben sich demnach
folgende Aufgaben:
1. Es muß ein
Beauftragter zunächst alle Quellen und Einkünfte feststellen, welche aus
Reichs-, Staats- und Parteiabgaben, sowie Gewinnen der öffentlichen oder
Partei-Unternehmungen fließen.
2. Alsdann hat ein vom
Führer beauftragtes Gremium zu untersuchen, wie diese Beträge bisher verwendet
wurden und was künftig aus diesen Beträgen dem bisherigen Zweck entzogen und
der Rüstungsfinanzierung zugeführt werden kann.
3. Das gleiche Gremium
hat die Vermögensbestände aller öffentlichen und Parteiorganisationen daraufhin
zu prüfen, wie das Vermögen angelegt ist, in welchem Umfang dieses Vermögen für
Rüstungszwecke verwendet werden kann.
4. Das
Reichsfinanzministerium ist zu beauftragen, die Möglichkeiten eines erhöhten
Steueraufkommens auf dem Wege von neuen Steuern oder Erhöhung der gegenwärtigen
Steuern zu prüfen.
これまでのライヒスバンクによる軍需金融は、所与の条件のもとで必然的だった。・・・
いまや、諸状況を踏まえて、軍需金融の別の道が切り開かれなければならなかった・・・
Die bisherige
Finanzierung der Rüstung durch die Reichsbank war unter den gegebenen
politischen Verhältnissen eine Notwendigkeit und der politische Erfolg hat die
Richtigkeit der Handlung bewiesen. Nunmehr müssen unter allen Umständen die anderen
Wege der Rüstungsfinanzierung eröffnet werden.
Dabei müssen sämtliche
nicht dringend benötigte Ausgaben auf anderen Gebieten unterbleiben und die
ganze an sich geringe Finanzkraft Deutschlands muß auf die eine Aufgabe
konzentriert werden, das Rüstungsprogramm zu finanzieren. Ob das Finanzproblem
mit dieser Marschroute erfolgreich sein wird, steht noch völlig dahin, aber
ohne eine solche Konzentration wird es mit Sicherheit scheitern.«
Da ich selber etwas Finanzmann bin, fühle ich etwas Sympathie mit dem
Angeklagten Schacht, weil er sich mit diesem Programm befassen mußte.
VORSITZENDER: Jetzt würde ein geeigneter Zeitpunkt
sein, für 10 Minuten zu vertagen.
[Pause von 10 Minuten.]
1935年5月21日、秘密国防法発布。
再軍備活動の秘密保持は既にうまく隠し通せはしないような水準にまで達していた。
ところが、軍拡は予定されていた。
MR. ALDERMAN: Der 21. Mai 1935 war ein sehr wichtiges Datum
im Nazi-Kalender. Wie ich bereits mitgeteilt habe, war dies der Tag, an
dem das geheime Reichsverteidigungsgesetz genehmigt wurde,
welches unser Dokument 2261-PS ist. Die Geheimhaltung der Aufrüstungstätigkeit
hatte bereits den Punkt erreicht, daß eine erfolgreiche Verbergung nicht mehr
aufrechterhalten werden konnte; und da das Programm weitere Ausdehnung vorsah,
zeigten die Nazis die einseitige
[Der Nürnberger
Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S.
1822 (vgl. NP Bd. 2, S. 349 ff.)]
ヒトラーの国会演説(5月21日)とその論理。
Aufgabe der Rüstungsbestimmungen des
Vertrags von Versailles am gleichen Tage, dem 21. Mai 1935, an.
Ich beziehe mich auf Hitlers Reichstagsrede am 21. Mai 1935, unser Dokument Nummer 2288-PS. Wir besitzen hier den Originalband des »Völkischen
Beobachter«, (des »Popular Observer«, ich denke, das ist die richtige
Übersetzung), Band 48, 1935, Nr. 122-151, Mai, und die Ausgabe vom 22. Mai
1935, welche seine Rede auf der Titelseite mit der Überschrift »Der Führer
zeigt der Welt den Weg zum wahren Frieden« bringt.
Ich lege diesen Teil des Bandes, welcher mit unserer Nummer 2288-PS
versehen ist, als Beweisstück US-38 vor, und ich lese daraus, beginnend mit dem
5. Paragraph der englischen Übersetzung, vor: - Es tut mir leid, ich sagte der 5.
Paragraph... es muß heißen auf Seite 3. Es folgt, nachdem er einige, allgemeine
Schlüsse zieht, ein Paragraph mit der Nummer 1, in dem er sagt:
»1. Das Deutsche Reich weigert sich, dem Genfer
Beschluß vom 17. März beizutreten.... Der Vertrag von Versailles wurde nicht
einseitig von Deutschland gebrochen, sondern die wohlbekannten Bestimmungen des
Diktates von Versailles wurden verletzt und daher ungültig gemacht durch jene
Mächte, die sich nicht entschließen konnten, der von Deutschland geforderten Abrüstung
mit ihrer eigenen Abrüstung zu folgen, so wie es im Vertrag vorgesehen war.
2. Da die anderen Mächte ihren Verpflichtungen unter
dem Abrüstungsprogramm nicht nachkamen, betrachtet sich das Deutsche Reich
nicht mehr länger an diese Artikel gebunden, welche nichts anderes als eine
Diskriminierung des deutschen Volkes sind... Deutschland wäre für unbegrenzte
Zeit in einseitiger Weise gebunden, entgegen dem Geiste der Vereinbarung.«
Hoher Gerichtshof! Ich brauche nicht zu erwähnen, daß, wenn ich Hitler
zitiere, ich nicht unbedingt für die absolute Wahrheit alles dessen, was er sagt,
einstehe. Das ist eine öffentliche Rede, die er an die Welt hielt, und ich
überlasse es dem Gerichtshof, zu beurteilen, ob er die Unwahrheit sagt oder die
Wahrheit spricht.
Im Zusammenhang mit anderen Phasen der Planung und Vorbereitung zum
Angriffskrieg gab es verschiedene Programme für direkte und indirekte
militärische Ausbildung. Das schließt nicht allein die Ausbildung von Militär,
sondern auch die Organisierung und Ausbildung halbmilitärischer Verbände ein,
wie der Polizei, welche mit der Armee vereinigt werden konnte und auch wurde.
Dies wird in anderen Teilen des Falles durch die Anklagevertretung
gezeigt werden. Die Ausdehnung des Programms für militärische Ausbildung ist
jedoch durch Hitlers Prahlen mit der Ausgabe von 90 Milliarden Reichsmark
während der Jahre 1933 bis 1939
[Der Nürnberger
Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S.
1824 (vgl. NP Bd. 2, S. 350 ff.)]
für den Aufbau der Wehrmacht gekennzeichnet.
Ich habe einen anderen Band des »Völkischen Beobachter« vorliegen, Band
52, 1939, die Ausgabe des 2. und 3. September 1939, welchen ich als Beweisstück
US-39 vorlege, worin eine Rede Adolf Hitlers mit seinem Bild unter folgender
Überschritt erscheint:
»Der Führer kündigt den Kampf für Sicherheit und Recht des Reiches an.«
Hoher Gerichtshof! Dies ist eine Rede Adolf Hitlers vom 1.
September 1939, dem Tage des Angriffs auf Polen,
identisch mit unserer Nummer 2322-PS, und ich lese daraus unten auf Seite 3 den
letzten Absatz, der auf dieser Seite beginnt:
1939年9月1日のヒトラー演説。
»Seit mehr als sechs Jahren war ich bemüht, die
deutsche Wehrmacht aufzubauen. Während dieser Zeit wurden 90 Milliarden KM zum
Wiederaufbau der Wehrmacht verwendet. Heute ist unsere Armee die
bestausgerüstete der ganzen Welt und weit überlegen unserer Armee von 1914.
Mein Vertrauen in sie ist unerschütterlich.«
Das Geheimhalten dieses Ausbildungsprogramms und die Tatsache seines
frühzeitigen Beginns geht klar aus einem Hinweis auf die geheime Ausbildung von
Fliegerpersonal, die schon im Jahre 1932 einsetzte, hervor, ebenso wie aus den
frühen Vorbereitungen zum Aufbau einer militärischen Luftwaffe.
Ein Bericht wurde an den Angeklagten Heß in einem Brief eines gewissen
Schickedantz an den Angeklagten Rosenberg zur Weiterleitung an Heß gesandt.
Ich nehme an, daß Schickedantz sehr besorgt
war, daß außer Heß kein anderer diesen Brief erhalten sollte, und er sandte
diesen daher an Rosenberg zur persönlichen Weitergabe. Dieses Schriftstück
weist darauf hin, daß die Zivilpiloten so zu organisieren seien, daß ihre
Überführung in die militärische Luftwaffe möglich sei.
Dieser Brief ist unsere Urkunde 1143-PS vom 20. Oktober 1932,
und ich lege ihn als Beweisstück US-40 vor. Er beginnt: »Lieber Alfred« er ist
an Rosenberg gerichtet und unterzeichnet: »Mit bestem Gruß, Dein Amo«. Amo,
glaube ich, war der Vorname von Schickedantz.
»Lieber Alfred!
In der Anlage übersende ich Dir eine mir eben von unserem Vertrauensmann
gemachte Mitteilung aus dem RWM, die wirklich sehr interessant ist. Ich
glaube, da müssen irgendwelche Schritte unternommen werden, damit die Sache
nicht allein dem Stahlhelm zugeschanzt wird.
Dieser Bericht ist
niemandem anders bekannt. Ich habe auch absichtlich unseren langen Freund nicht
darüber informiert.«
Ich nehme an, er meint damit »unseren hohen Freund«. Ich möchte hier
einschalten, daß der Angeklagte Rosenberg in einer Vernehmung vom 5. Okto
[Der Nürnberger
Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S.
1826 (vgl. NP Bd. 2, S. 351 ff.)]
ber 1945 den
»langen« oder »hohen« Freund als einen gewissen von Alvensleben identifiziert
hat. -
»Ich lege Dir nur einen
weiteren Durchschlag dazu für Heß und bitte Dich, den Brief Heß durch einen
Boten zuzustellen, da ich Heß keinen Brief schreiben will aus Angst, daß er
irgendwo gelesen werden könne.
Mit bestem Gruß, Dein Amo.«
Beigelegt ist die
»Wehrflugorganisation«.
»Zweck: Vorbereitung von
Material und Ausbildung von Personal für den Fall einer Aufrüstung der
Fliegertruppen. Die Gesamtleitung wird als Zivilorganisation dem Herrn Oberst
von Willberg (z. Zt. Kommandeur von Breslau) übertragen, der unter Wahrung
seiner Stellung in der Reichswehr beurlaubt wird.
a) Formung des
Fliegermaterials der gesamten zivilen Luftfahrt, um einen Übergang zur
Wehrflugorganisation zu ermöglichen.
b) Aussicht über die
Ausbildung der Besatzungen zum Wehrflug.
Die Ausbildung erfolgt im
Wege der Wehrflugorganisation des Stahlhelms, die dem Oberst a. D. Hänel
übertragen wird.
Alle bestehenden Sportflugorganisationen werden zum Wehrfliegen
herangezogen. Die Weisungen über die Art und Aufgabe des Wehrfluges werden von
der Stahlhelmleitung ausgegeben.
Für
Wehrflieger werden seitens der Stahlhelmorganisation Fluggelder gezahlt, und
zwar pro Stunde Flug RM. 50.-. Diese fallen voll dem Flugzeugbesitzer zu, falls
derselbe gleichfalls den Flug ausführt. Sie verteilen sich bei Nichtbesitzern von Flugzeugen auf
die Flugorganisation. Besitzer und Besatzung im Verhältnis 10 zu 20 zu 20....
Der
Wehrflug ist hiemit besser gezahlt als der Reklameflug (40). Es ist daher zu
erwarten, daß die meisten Flugzeugbesitzer oder Flugvereine zur
Stahlhelmorganisation übergehen. Es müßte erreicht werden, daß gleiche
Bedingungen auch für die NSDAP-Organisation beim RWM erreicht werden.«
Das Programm der
Wiederaufrüstung und die Ziele der Umgehung und Brechung des Vertrags von
Versailles werden anschaulich gezeigt durch eine Anzahl von
Marineschriftstücken, die die Teilnahme und Mitarbeit der deutschen Marine in
diesem Aufrüstungsprogramm nachweisen, und die zuerst geheimgehalten wurden.
Von dem Augenblick an, wo
sie glaubten, ungefährdet darüber sprechen zu können, gaben sie offen zu, daß
sie immer die Absicht gehabt hatten, den Vertrag von Versailles zu brechen.
Im Jahre 1937
veröffentlichte das Oberkommando der Marine ein geheimes Buch unter dem Titel
»Kampf der Marine gegen Versailles, 1919-1935«. Im Vorwort bezieht es sich auf
den Kampf der Marine gegen die untragbaren Bestimmungen des Friedensvertrags
von Versailles. Das Inhaltsverzeichnis enthält verschiedene Marinetätigkeiten,
wie zum Beispiel den Schutz der Küstenbatterien vor Zerstörung, wie
[Der Nürnberger
Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S.
1828 (vgl. NP Bd. 2, S. 352 ff.)]
sie der Vertrag
von Versailles forderte, selbständige Rüstungsmaßnahmen hinter dem Rücken der
Regierung und der gesetzgebenden Körperschaften; Wiedereinführung der
U-Bootwaffe; wirtschaftliche Wiederaufrüstung und deren Tarnung von 1933 bis
zur Aufhebung der Beschränkungen im Jahre 1935.
Diese Urkunde weist darauf
hin, welche Bedeutung die Machtübernahme der Nazis im Jahre 1933 auf die
Vergrößerung und das Wiederaufrüstungsprogramm hatte. Es bezog sich auch auf
eine weitgehende Unabhängigkeit im Aufbau und in der Entwicklung der Marine.
Das einzige Hemmnis dabei war nur, daß auf die Geheimhaltung der
Wiederaufrüstung dergestalt Bedacht genommen werden mußte, daß sie im Einklang
mit dem Versailler Vertrag blieb.
Mit der Wiederherstellung
der sogenannten Wehrhoheit des Reiches im Jahre 1935 und der Wiederbesetzung
der entmilitarisierten Rheinlande kam die äußere Tarnung der Wiederaufrüstung
in Wegfall. Wir haben eine Photokopie des gedruckten deutschen Buches, auf das
ich mich bezogen habe, und das den Titel trägt »Der Kampf der Marine gegen
Versailles, 1919-1935«, bearbeitet von Kapitän zur See Schüssler. Es trägt das
Abzeichen der nationalsozialistischen Partei, den Adler mit dem Hakenkreuz auf
dem Einband und ist mit der unterstrichenen Überschrift: »Geheim« versehen. Es
ist unser Dokument C-156. Es besteht aus 76 Seiten Text, Tabellen und einem
Inhaltsverzeichnis.
Ich lege es als Beweisstück
US-41 dem Gericht vor. Ich darf wohl sagen, daß der Angeklagte Raeder dieses
Buch in einem kürzlichen Verhör identifizierte und ausführte, daß die Marine
versuchte, den Buchstaben des Versailler Vertrags zu erfüllen und gleichzeitig
Fortschritte in der Marine-Entwicklung zu machen. Mit Genehmigung des
Gerichtshofs möchte ich aus diesem Buch, und zwar das Vorwort und ein oder zwei
Abschnitte verlesen.
»Zweck und Ziel dieser
Denkschrift ist, auf Grund von aktenmäßigen Unterlagen und Bekundungen der
beteiligten Persönlichkeiten ein sachlich einwandfreies Bild von dem Kampf der
Marine gegen die unerträglichen Bestimmungen des Friedensvertrags von
Versailles zu entwerfen. Sie zeigt, daß die Reichsmarine nach den befreienden
Taten der Freikorps und von Scapa Flow nicht geruht, sondern mit
unverwüstlichem Lebenswillen neben dem Aufbau der 15000-Mann-Marine, Mittel und
Wege gefunden hat, die Keime für eine zukünftige größere Entwicklung zu legen
und so durch die Arbeit des Soldaten und Fachmanns die erste Vorbedingung für
eine spätere Aufrüstung zu schaffen.
Sie
soll ferner die Verdienste jener Männer in helleres Licht rücken, die sich -
ohne in größerem Kreise immer bekannt zu sein - mit außerordentlicher
Verantwortungsfreudigkeit in den Dienst des Kampfes gegen den Friedensvertrag
gestellt haben; sie haben dabei, ge
[Der Nürnberger
Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S.
1830 (vgl. NP Bd. 2, S. 354 ff.)]
tragen von höchstem
Pflichtgefühl, besonders in den Anfängen dieses Kampfes ihre Person und
Stellung für die teilweise sich selbst gestellten Aufgaben voll in die
Waagschale geworfen.
Diese Ausarbeitung führt aber weiter vor Augen, daß auch noch so Ideale
und hochfliegende Pläne sich nur zum kleinen Teil verwirklichen lassen, wenn
nicht hinter der wagemutigen Tat des Soldaten die geballte, einheitliche Kraft
des ganzen Volkes steht. Erst als in der Zusammenfassung der gesamten Nation
durch den Führer und im Zusammenklingen der politischen, finanziellen und
seelischen Kräfte die zweite, noch wichtigere Vorbedingung für eine
wirkungsvolle Aufrüstung geschaffen war, erst dann konnte die Arbeit des
Soldaten ihre Erfüllung finden.
Unter der Stoßkraft dieses einheitlichen Willens brach das Gebäude
dieses schändlichsten Friedensvertrags, den die Weltgeschichte kennt, zusammen.
Pillau, 20. April 1937.
Der
Bearbeiter.«
Nun erlaube ich mir, die
Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf das Inhaltsverzeichnis zu lenken, und zwar
dies um so mehr, als die Kapitelbezeichnungen allein für die vorliegende
Aufgabe hinlänglich bezeichnend sind.
»I. Erste Abwehrhandlungen
gegen die Durchführung des Vertrags von Versailles (Vom Kriegsende bis zum
Ruhreinbruch 1923)
1.
Rettung von Küstengeschützen vor der Zerstörung 7
2.
Verschiebung von Artilleriegeräten und Munition, von Hand- und Maschinenwaffen
12
3.
Einschränkungen der Zerstörungsarbeiten auf Helgoland 18
II. Selbständige
Rüstungsmaßnahmen hinter dem Rücken der Reichsregierung und der gesetzgebenden
Körperschaften (von 1923 bis zum Lohmann-Fall 1927)
1.
Versuch einer personellen Stärkung der Reichsmarine 22
2.
Beitrag zur Stärkung des vaterländischen Gedankens im Volk 24
3.
Unternehmungen des Kapitäns zur See Lohmann 25«
Ich bedauere, daß mir die
Geschichte über Kapitän Lohmann nicht bekannt ist.
»4.
Vorbereitung für das Wiedererstehen der deutschen U-Boot-Waffe 38
5.
Aufbau der Luftwaffe 50
6.
Versuch der Stärkung unserer Minenwaffe 64
7.
Wirtschaftliche Aufrüstung 65
8.
Verschiedene Maßnahmen:
a)
die N.V.Ärogeodetic 67
b)
geheime Erkundung 68
III. Planmäßige
Rüstungsarbeiten mit Duldung der Reichsregierung, aber hinter dem Rücken der
gesetzgebenden Körperschatten (von 1928 bis zur Machtübernahme 1933) 70
IV. Aufrüstung unter
Führung der Reichsregierung in getarnter Form (von 1933 bis zur Wehrfreiheit
1935)
[Der Nürnberger
Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S.
1832 (vgl. NP Bd. 2, S. 355 ff.)]
75«
Ich bitte nunmehr den
Dolmetscher, der das Original des deutschen Bandes in Händen hat, sich Kapitel
4, Seite 75 zuzuwenden. Haben Sie römisch IV: »Aufrüstung... Geheime Aufrüstung
unter Führung der Reichsregierung?«
»Von 1933 zur militärischen
Freiheit 1935 war der mit der Machtübernahme am 30. Januar 1933 verbundene
einheitliche Zusammenschluß der ganzen Nation von entscheidendem Einfluß auf
Umfang und Form der weiteren Rüstungsarbeiten. Während der Reichsrat seiner
Auflösung entgegenging und als gesetzgebende Körperschaft hinfort ausschied,
erfuhr der Reichstag eine Zusammensetzung, die der Aufrüstung der Wehrmacht
gegenüber nur noch eine eindeutige Haltung einnehmen konnte.
Auf
dieser Grundlage übernahm nun die Reichsregierung die Führung in den
Aufrüstungsarbeiten.
Aufbau der
Wehrmacht.
Für die Wehrmacht wirkte
sich die Übernahme dieser Führung durch die Reichsregierung dahin aus, daß der
Reichskriegsminister Generaloberst von Blomberg und durch ihn die drei
Wehrmachtsteile vom Reichskabinett eine weitgehende Ermächtigung zum Aufbau der
Wehrmacht erhielten, in dessen Arbeiten nunmehr die gesamte Organisation des
Reiches eingeschaltet wurde.
Infolge dieser Ermächtigung
kam die Mitwirkung des
bisherigen Mitprüfungsausschusses bei der Bewirtschaftung der geheimen
Ausgaben künftig in Fortfall; es verblieb lediglich die nachprüfende Tätigkeit
des Rechnungshofs des Deutschen Reiches.
Selbständigkeit des
Oberbefehlshabers der Kriegsmarine.
Der Oberbefehlshaber der
Kriegsmarine, Admiral Dr. h. c. Raeder, hatte damit beim Auf- und Ausbau der
Kriegsmarine eine weitgehende Selbständigkeit erhalten, die nur insofern noch
eine Einschränkung erfuhr, als mit Rücksicht auf den Versailler Vertrag die
bisherige Tarnung der Rüstungsarbeiten beibehalten werden mußte. Neben dem
offenen Etat blieb daher der bisherige Sonderetat bestehen, der unter
Berücksichtigung der vom Reich für die Aufrüstung zur Verfügung gestellten
erheblichen Arbeitsbeschaffungsmittel eine ganz wesentliche Erhöhung erfuhr. In
der Bewirtschaftung dieser Mittel waren dem Leiter der
Marine-Haushalts-Abteilung - bis 1934 Kapitän zur See Schüssler, danach Kapitän
zur See Foerster - weitgehende Befugnisse erteilt worden, die der gestiegenen
Verantwortung des Etatchefs Rechnung trugen.
[Der Nürnberger
Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S.
1834 (vgl. NP Bd. 2, S. 356 ff.)]