ソ連占領地域でドイツの軍及び本国の食糧調達のため、

ユダヤ人や都市住民など「大食漢」(Esser)を「一掃」(Ausmerzung

 

ドキュメント:1941122日のウクライナ担当軍需査閲官から国防軍最高司令部防衛経済・軍需局長トーマス歩兵大将宛の書簡。

 

sten Kriegsjahres der Appetit der Hitler-Faschisten bei der Ausplünderung der Ukraine so groß war, daß sogar bei einigen von ihnen selbst Zweifel aufkamen.

    Ich werde nunmehr einen Auszug aus dem Brief des Rüstungsinspekteurs für die Ukraine verlesen, der an den Chef des Wehrwirtschafts- und Rüstungsamtes im OKW, General der Infanterie Thomas, gerichtet war. Der Brief ist vom 2. Dezember 1941 datiert. Dieses Dokument wurde dem Gerichtshof von der Amerikanischen Anklagevertretung am 14. Dezember als US-290 überreicht. Ich verlese einen kurzen Auszug:

ウクライナからドイツの食糧目的のために農業余剰を汲みつくすことは、ウクライナ内部の物資交換を最小限に押さえ込んだ場合にだけ考えられる。これを実現するために、行っていることは以下のとおり。

    »Eine Abschöpfung landwirtschaftlicher Überschüsse aus der Ukraine für die Ernährungszwecke des Reiches ist mithin nur denkbar, wenn der ukrainische Binnenverkehr auf ein Minimum herabgedrückt wird. Es wird versucht, dies zu erreichen:

 

1)過剰な大食漢(ユダヤ人、ウクライナの大都市の住民は、キエフのように、そもそも食糧配給は一切ない)の一掃。

    1) durch Ausmerzung überflüssiger Esser (Juden, Bevölkerung der ukrainischen Großstädte, die, wie Kiew, überhaupt keine Lebensmittelzuteilung erhalten);

    2) durch äußerste Reduktion der den Ukrainern der übrigen Städte zur Verfügung gestellten Rationen;

    3) durch Verminderung des Verzehrs der bäuerlichen Bevölkerung.«

 

    Nachdem der Verfasser dieses Programm vorgelegt hat, erwägt er weiter und schreibt:

    »Wenn der Ukrainer arbeiten soll, dann müssen wir für seine physische Existenz sorgen, und zwar nicht aus     einem Sentiment heraus, sondern aus sehr nüchternen wirtschaftlichen Erwägungen.«

    Ich lasse die nächsten Absätze dieses Zitats aus.

    Der Reichskommissar für die Ukraine, Koch, setzte jedoch die Politik unbarmherziger Ausplünderung der Ukraine hartnäckig fort. Ich werde Ihnen später zahlreiche neue und ebenfalls echte Dokumente vorlegen, die das Vorstehende bekräftigen. Die Politik Kochs hatte die volle Zustimmung der Hitler-Regierung.

    Es ist bemerkenswert, daß zu Beginn des Krieges die Plünderung der besetzten Gebiete der USSR in Übereinstimmung mit Anweisungen organisiert wurde, die in der bereits erwähnten »Grünen Mappe« enthalten waren.

 

194196日のゲーリングの書簡「原料の確保と投入のための査閲官に関して」:

 「グリューネ・マッペ」に占領地経済活用指針(現地経済の活用に関する指針)

    Ich unterbreite dem Gerichtshof als USSR-13 einen Brief Görings vom 6. September 1941, betreffend: »Inspekteur für Erfassung und Einsatz von Rohstoffen«, in dem er unter anderem folgendes schrieb, die Herren Richter finden diesen Auszug auf Seite 131 des Dokumentenbuches:

    »Die Kriegslage verlangt, daß die in den neu besetzten Ostgebieten vorgefundenen Rohstoffvorräte mit größter Beschleunigung der deutschen Kriegswirtschaft nutzbar gemacht werden. Hierfür sind die 'Richtlinien für die Führung der Wirtschaft in den besetzten Ostgebieten' (Grüne Mappe) maßgebend.«

    Ich lasse den letzten Teil des Zitates aus.

    Später jedoch, als die Deutschen insbesondere in der Ukraine ihre sogenannte Zivilverwaltung einrichteten und eine Anzahl besonderer wirtschaftlicher Körperschaften errichteten, begann ein Hader zwischen den deutschen militärischen und zivilen Körperschaften und Organisationen, von denen eine jede mit der Ausplünderung der besetzten Gebiete beschäftigt war.

    Rosenberg begann als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete darauf zu bestehen, daß alle militärischen Wirtschaftsorganisationen in der Ukraine liquidiert und ihre Ämter in die deutsche Zivilverwaltung überführt werden sollten.

    Ich unterbreite dem Gerichtshof als USSR-180 den Entwurf des Berichts für Staatssekretär Körner über diesen Gegenstand vom 3. Dezember 1943. Ich verlese:

    »Betrifft: 1) Wirtschaftsverwaltung in den besetzten Ostgebieten.

        2) Allgemeiner Wirtschaftsstab für die besetzten Gebiete.

        Minister Rosenberg hat mit Schreiben vom 20. November 1943, das an den Reichsmarschall gerichtet und in Abschrift dem Chef OKW und dem Leiter der Parteikanzlei zugegangen ist, folgende Forderungen erhoben:

        1) Für die Ukraine

    a) Auflösung der noch bestehenden militärischen Wirtschaftsdienststellen.

    b) Aufhebung der Institution des Heeresgruppen-Wirt

[Der Nürnberger Prozeß: Dreiundsechzigster Tag. Mittwoch, 20. Februar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 8361 (vgl. NP Bd. 8, S. 46 ff.)]