秘密再軍備の金融手段・・・メフォ手形・・シャハトの工夫
(四カ年計画・トーマス)
macht arbeiteten. Studien über die Möglichkeit
eines Tauschhandels mit Ländern, von denen man »annahm«, daß sie im Kriegsfalle
sich neutral verhielten, wurden ausgearbeitet.
軍需計画のための資金調達は、ナチ支配者にとって難しい問題。
1934年と1935年には、ドイツ経済は、拡大した再軍備計画の資金を租税や公的な債務で調達することができなかった。
Die Finanzierung des Rüstungsprogramms
stellte ein schwieriges Problem für die Verschwörer dar. Im Jahre 1934 und 1935
hätte die deutsche Wirtschaft unmöglich die Mittel für ihr ausgedehntes Aufrüstungsprogramm
durch Steuern und öffentliche Anleihen aufbringen können. Von Anfang an schloß das Rüstungsprogramm »die Inanspruchnahme der
letzten Reserven« ein.
再軍備計画に必要となる巨額の資金の問題の他に、政権初期には、猛烈な再軍備活動を隠す必要もあった。
Außer dem Problem, diese ungeheuren Summen zu
beschaffen, die die Ausführung dieses Programms erforderlich machte,
waren, besonders zu Anfang, die Nazi-Verschwörer darauf bedacht, das Ausmaß
ihrer fieberhaften Rüstungstätigkeit zu verbergen.
そこで、シャハトが「メフォ手形」を考案し、提案。専ら軍需金融。
Nachdem verschiedene Methoden der Finanzierung des Rüstungsprogramms
erwogen worden waren, schlug der Angeklagte Schacht die
Verwendung der sogenannten »MEFO-Wechsel« vor. Einer der Hauptvorteile
dieser Methode war die Tatsache, daß die Zahlen, die das Ausmaß der Rüstung bei
Verwendung anderer Methoden der Öffentlichkeit bekannt gegeben hätten, durch
den Gebrauch der »MEFO-Wechsel« geheim blieben. »MEFO-Wechsel«
wurden ausschließlich zur Rüstungsfinanzierung verwendet. Geschäfte in
»MEFO-Wechsel« wurden wie folgt ausgeführt:
»MEFO-Wechsel« wurden von Rüstungsfabriken ausgestellt und von einer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung angenommen. Das Wort »MEFO«
kam von: »Metallurgische
Forschungsgesellschaft m. b. H.« Aus den Anfangsbuchstaben ist der Name
dieses Unternehmens gebildet.
メフォ手形は、1938年4月1日までに120億ライヒスマルク。
Die
Gesellschaft hatte ein Stammkapital nominell von 1000000 Reichsmark und war
daher nur eine Scheinfirma. Die Wechsel wurden von
allen deutschen Banken für eine mögliche Rediskontierung bei der Reichsbank
angenommen. Die Wechsel waren vom Reich garantiert. Die
Geheimhaltung war dadurch gesichert, daß sie weder in den öffentlichen Bilanzen
der Reichsbank, noch in den Haushaltzahlen erschienen. Das
System der »MEFO-Wechsel« wurde bis zum 1. April 1938 fortgesetzt. Bis
zu diesem Tage wurden 12 Milliarden Reichsmark in »MEFO-Wechsel« zur
Finanzierung der Rüstung ausgegeben. Mit der MEFO-Finanzierung wurde zu
diesem Zeitpunkt aufgehört, nachdem es nicht mehr nötig erschien, den großen
Fortschritt der deutschen Rüstung zu verheimlichen.
Eine weitere Quelle, aus der der Angeklagte Schacht Mittel zog, um das geheime Rüstungsprogramm zu finanzieren, waren die Guthaben politischer Gegner der Nazi-Herrschaft und die Markguthaben von Ausländern bei der Reichsbank. Wie Schacht erklärte: »Unsere Rüstungen werden also teilweise finanziert mit den Guthaben unserer politischen Gegner.« Diese Feststellung wurde in einer Mitteilung Schachts an Hitler vom 3. Mai 1935 gemacht; sie hat die Nummer 1168-PS. Dieser besondere Satz kann im zweiten Abschnitt gefunden werden.
メフォ手形は、通貨安定の恒常的な危機要因(インフレ要因)。
Die außenstehenden »MEFO-Wechsel« stellten immer eine Bedrohung der Stabilität der Währung dar, da sie der Reichsbank zur Diskontierung gegeben werden konnten und in diesem Fall der Notenumlauf automatisch hätte vergrößert werden müssen. Deshalb war die Drohung einer Inflation immer vorhanden.
Trotzdem verfolgte Schacht seinen Weg, weil »er mit standhafter Treue zum Führer steht, weil er die Grundlage des Nationalsozialismus vollkommen anerkennt, und weil schließlich die Störungen, verglichen mit der großen Aufgabe, als unbedeutend betrachtet werden können.« Hohe Offiziere lobten die Findigkeit des Angeklagten Schacht für die Nazi-Kriegsmaschine. In einem Artikel in dem »Militärischen Wochen-Blatt« vom Januar 1937 heißt es:
1937年1月の『軍週報』・・・シャハトの功績をたたえる。「通過の困難にもかかわらず、10万人の軍隊から今日の状態にまで計画的に成長させることができた」。
»Die deutschen Verteidigungskräfte gedenken heute Dr.
Schachts als einer der Männer, die unvergängliche Dinge für sie und ihre
Entwicklung in Übereinstimmung mit Befehlen vom Führer und Reichskanzler getan
haben. Die Verteidigungskräfte schulden der Geschicklichkeit und großen
Fähigkeit von Schacht, daß sie trotz aller Währungsschwierigkeiten plangemäß zu
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1663 (vgl.
NP Bd. 2, S. 263 ff.)]
ihrer
jetzigen Stärke, ausgehend von dem Heer von 100000 Mann, haben wachsen können.«
ラインラント再占領後、ナチ支配者はドイツを戦争への準備の努力を倍化した。
Nach der Wiederbesetzung des Rheinlands verdoppelten die
Nazi-Verschwörer ihre Anstrengungen, Deutschland zu einem bedeutenden Krieg
vorzubereiten.
1936年9月9日、ニュルンベルク党大会の演説で、ヒトラーによって四カ年計画が宣言された。1936年10月18日の四カ年計画遂行令により法律的基礎が作られた。この政令によりゲーリングが計画を託された。
In
seiner Rede auf dem Nürnberger Parteitag vom 9. September 1936 wurde der
Vierjahresplan von Hitler proklamiert und fand eine gesetzliche Grundlage durch
die Verordnung zur Ausführung des Vierjahresplans vom 18. Oktober 1936,
die im Reichsgesetzblatt 1936, Teil I, Seite 887, zu finden ist. Durch diesen
Erlaß wurde der Angeklagte Göring mit dem Plan beauftragt.
Er war zu gesetzlichen und Verwaltungsmaßnahmen
bevollmächigt, die ihm zur Erfüllung seiner Aufgabe als notwendig erschienen,
ferner dazu, Befehle und Anweisungen an alle Regierungsstellen, einschließlich
der obersten Reichsbehörden, herauszugeben.
四カ年計画の目的は、原料の完全自給であり、特にエネルギー、ゴム、繊維、非鉄金属の完全自給を目指すもの。従ってまた戦争準備を強化すること。
Der
Zweck des Planes war, Nazi-Deutschland in die Lage zu versetzen, vollständige
Autarkie in wesentlichen Rohmaterialien, besonders Betriebsstoffen, Gummi,
Textilfasern, Nichteisenmetallen zu erlangen, und auch die
Kriegsvorbereitungen zu verstärken.
合成生産物の開発が加速された。
Die Entwicklung synthetischer Erzeugnisse wurde
stark beschleunigt, trotz ihrer hohen Kosten.
四カ年計画の目的のひとつは、外貨獲得。
Neben dem Autarkie-Programm benötigten die Nazi-
Verschwörer aber auch Devisen, um ihre Propaganda- und Spionagetätigkeit im
Auslande zu finanzieren. So hat General Thomas in einer Rede
am 1. November 1937 vor der Wehrmachtsakademie erklärt:
»Wenn Sie berücksichtigen, daß man während des
Krieges beträchtliche Mittel benötigt, um die notwendige Propaganda zu
organisieren, um den Spionagedienst und ähnliche Zwecke bezahlen zu können, muß
man sich darüber im klaren sein, daß unsere Inlandmark von keinem Wert wäre und
daß deshalb ausländische Devisen notwendig sind.«
Der besondere Bedarf an ausländischen Devisen wurde teilweise dadurch
verringert, daß einige führende deutsche Industrieunternehmen Spionage- und
Propagandadienste dem Nazi-Staat kostenlos zur Verfügung stellten. Ich halte
hier in meiner Hand ein Dokument mit der Nummer D-206, mit dem Datum Essen, den
12. Oktober 1935. Es wurde in den Akten der Firma Krupp durch
amerikanische und englische Vertreter gefunden. Ich will nicht das ganze
Dokument verlesen, es sei denn, daß der Gerichtshof es wünscht; doch will ich
mit dem Anfang beginnen, damit Zweck und Inhalt des Dokumentes festgelegt
werden kann. Es ist überschrieben: »Aktenvermerk«, darunter: »Betrifft:
Verbreitung amtlicher Propaganda-Schriften im Auslande mit Hilfe unserer
Auslandsbeziehungen.« Weiter heißt es:
»Am Morgen des 11. Oktober meldete sich der Gaubeauftragte von
Ribbentrops privatem Auswärtigen Amt (Dienststelle Ribbentrop) telephonisch
an... Zur verabredeten Zeit erschien ein gewisser Herr Lackmann... Als
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1666 (vgl.
NP Bd. 2, S. 264 ff.)]
Antwort auf meine Frage, mit wem ich es zu tun
hätte und mit welchem Amte, teilte er mir mit, daß er nicht selbst der
Gaubeauftragte von Ribbentrops privatem Auswärtigen Amte sei, sondern daß dies
ein gewisser Landrat Bollmann sei, er selbst sei auf Herrn Bollmanns Befehl
gekommen.«
Im nächsten Abschnitt heißt es:
»... daß ein großes Durcheinander auf dem Gebiete der
Auslands-Propaganda herrsche, und daß Ribbentrops privates Auswärtiges Amt eine
straffere Organisation für ausländische Propaganda schaffen wolle. Hierzu sei
die Unterstützung unserer Firma, und vor allem Adressenmaterial... nötig.«
Im nächsten Satz im dritten Abschnitt:
»Ich teilte Herrn L. mit, daß sich unsere Firma schon seit Jahren den
amtlichen Stellen für Auslands-Propaganda zur Verfügung gestellt habe, daß wir
alle Ersuchen, die an uns gerichtet wurden, weitgehend unterstützten.«
Ich halte jetzt das Dokument D-167 in meiner Hand. Es ist ebenfalls die
Kopie eines Dokuments, das in den Schriften der Firma Krupp von amerikanischen
und englischen Vertretern gefunden wurde. Es ist datiert vom 14. Oktober 1937
und ist ein Memorandum des Herrn Sonnenberg über ein Treffen in Essen vom 12.
Oktober 1937. Es zeigt, daß ein gewisser Menzel von der dem Wehrmachtsamt
unterstehenden Abwehrabteilung des Reichskriegsministeriums die Firma Krupp
bat, die ihr von ihren Auslandsvertretungen zugehenden Nachrichten über
Auslandsrüstungen (ausschließlich Pressenachrichten) der Abwehrabteilung des
Reichskriegsministeriums laufend zuzuleiten. Schließlich sagte der dritte
Absatz: »Von unserer Seite wurde zugesagt, das Reichskriegsministerium im
angegebenen Sinne... zu unterrichten.«
Nachdem ich meinen Vortrag aus diesem Dokument beendet habe, will ich
das Programm der Verschwörer weiter behandeln; es schritt, wie ich hier heute
oft gesagt habe, in einer erstaunlichen, wirklich erstaunlichen Schnelligkeit
voran.
鉄鋼生産の増加
Die Stahlproduktion zum Beispiel, wie in
offiziellen deutschen Veröffentlichungen gezeigt wird, stieg wie folgt an:
im Jahre 1933
74000 Tonnen
im Jahre 1934 105000 Tonnen
im Jahre 1935 145000 Tonnen
im Jahre 1936 186000 Tonnen
im Jahre 1937 217000 Tonnen
im Jahre 1938 477000 Tonnen
合成ガソリン生産の増加
Die Benzinerzeugung vergrößerte sich sogar noch stärker:
Von 370000 Tonnen im Jahre 1934 auf 1494000 Tonnen im Jahre 1938.
Die Nazi-Verschwörer trieben die Vollendung des Rüstungsprogramms in
einer Eile an, die klar verriet, daß sie von dem bevorstehenden Kriege wußten.
In einer Sitzung vom 4. September 1936 betonte Gö
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1668 (vgl.
NP Bd. 2, S. 265 ff.)]
1936年9月4日のゲーリング発言・・・「戦争の危機が迫っているかのように、すべての措置が講じられなければならない。」「明日戦争になっても・・・・」、戦争になれば、十分な資源がない・・・
ring: »Alle Maßnahmen haben so zu
erfolgen, als ob wir im Stadium der drohenden Kriegsgefahr uns befänden«,
und erklärte weiter: »Maßnahmen, an die heranzugehen wir uns jetzt... noch
scheuen, müßten wir zwangsläufig ergreifen, wenn morgen Krieg wäre. Sie sind
infolgedessen durchführbar.« Die äußerste Eile wurde durch Görings Bemerkung
offenbart: »Vorhandene Reserven müssen zur Überbrückung bis zur Erreichung des
vom Führer befohlenen Endziels angegriffen werden... Für den Kriegsfall«, fügte
er hinzu, »sind sie kein in jedem Falle brauchbarer Rückhalt.«
1936年8月21日のヒトラーからシャハト宛の書簡(極秘書簡)
In einem streng geheimen Brief vom 21. August 1936 wurde
Schacht von Hitlers Befehl unterrichtet, daß alle Verbände der Luftwaffe
bis
zum 1. April 1937 bereit sein müssen. Dies sollte die Eile betonen, mit
der die Nazi-Wirtschaft von Anfang an durchdrungen sein sollte, ermutigt durch
ihre Erfolge im Rheinland, mit denen die Nazi-Verschwörer die Grundlage für
weitere Angriffshandlungen legten.
VORSITZENDER: Soweit ich verstehe, haben Sie auf
kein Dokument seit Dokument 167 verwiesen.
MR. DODD: Nein. Die Zahlen über Produktion von
Stahl und von öl rühren aus dem Statistischen Jahrbuch des Deutschen Reiches
von 1939 und 1940 und aus dem Statistischen Jahrbuch des Deutschen Reiches von
1941 und 1942 her. Diese Angabe bezieht sich auf die Zahlen der
Stahlproduktion; die Zahlen für die Benzinproduktion sind aus dem
Statistischen Jahrbuch des Deutschen Reiches von 1941 und 1942 entnommen.
Die Feststellungen des Angeklagten Göring beruhen auf Dokument EC-416.
VORSITZENDER: Das ist das Dokument, auf das Sie
bereits verwiesen haben?
MR. DODD: Ja, es wurde darauf, soviel ich weiß,
bereits Bezug genommen. Einige dieser Dokumente enthalten Hinweise auf mehr als
einen Teil der Darlegung, und ich muß auf sie verschiedentlich in meinem
Vortrag zurückkommen.
VORSITZENDER: Gut. Fahren Sie fort, wenn Sie sich
darauf beziehen wollen.
MR. DODD: Der sechste Abschnitt auf der ersten
Seite:
»Vorhandene Reserven müssen zur Überbrückung bis
zur Erreichung des vom Führer befohlenen Endziels angegriffen werden; für den
Kriegsfall sind sie kein in jedem Falle brauchbarer Rückhalt.«
Und auf der zweiten Seite, unten der achte Abschnitt:
»Maßnahmen, an die heranzugehen wir uns jetzt vielleicht noch scheuen,
müßten wir zwangsläufig ergreifen, wenn morgen Krieg wäre. Sie sind
infolgedessen
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1670 (vgl.
NP Bd. 2, S. 267 ff.)]
durchführbar.«
Hinsichtlich der Behauptung, daß der Angeklagte Schacht davon in
Kenntnis gesetzt wurde, Hitler habe angeordnet, alle
Verbände der Luftwaffe müßten bis 1. April 1937 bereit sein, verweise
ich auf Dokument 1301-PS, datiert 31. August 1936.
Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, daß das
Dokument noch eine weitere Nr. haben soll, es soll heißen: 1301-PS-7. Auf der
ersten Seite heißt es im dritten Absatz, nach dem Wort »Luftwaffe«, daß gemäß
einem Befehl des Führers die Aufstellung aller Einheiten der Luftwaffe bis zum
1. April 1937 beendet sein müsse; wenn Sie auf Seite 20 umwenden, so werden Sie
ungefähr in der Mitte der Seite finden, daß eine Kopie dieses Dokuments an den Präsidenten
der Reichsbank, Dr. Schacht, gesandt wurde.
1938年10月14日、ポーランドに対する最初の要求を突きつける直前のゲーリングの発言。
Nach ihrem Erfolg in Österreich und im
Sudetenland verdoppelten die Nazi-Verschwörer ihre Anstrengungen, sich für
ihren geplanten Angriffskrieg auszurüsten. In einer Sitzung am 14.
Oktober 1938, kurz bevor die Nazi-Verschwörer ihre erste Forderung an Polen
richteten, erklärte der Angeklagte Göring, daß der Führer ihn angewiesen habe,
ein gigantisches Programm durchzuführen, gegen das die bisherigen Leistungen
bedeutungslos seien. Demgegenüber beständen Schwierigkeiten, die er mit der
größten Energie und Rücksichtslosigkeit überwinden werde.
Diese Erklärung finden Sie im Dokument 1301-PS auf Seite 25 des
Dokumentenbuches und besonders im zweiten Satz des Einführungsabsatzes:
»Jeder wisse ja aus der
Presse wie die Lage in der Welt sei, und der Führer habe ihn infolgedessen
angewiesen, ein gigantisches Programm durchzuführen, gegen das
die bisherigen Leistungen bedeutungslos seien. Demgegenüber beständen
Schwierigkeiten, die er mit der größten Energie und Rücksichtslosigkeit
überwinden werde.«
外貨残高、縮小
Die Bestände an ausländischen Zahlungsmitteln hätten sich
verringert, und zwar infolge der Vorbereitungen für den Einfall in die
Tschechoslowakei, und es wäre deshalb notwendig, sie zu ergänzen.
Ich beziehe mich jetzt auf den dritten Absatz
des Dokuments 1301-PS:
輸出利得は、軍備増強に投入されなければならない。軍備は、輸出活動によって縮小されてはならない。フューラーから、軍備を巨大に増強することを託された。特に、空軍を。空軍は最大限、可及的速やかに、5倍にされなければならない。海軍も。
»Diese Exportgewinne sind einzusetzen für die Verschärfung der Rüstung.
Die Rüstung dürfe durch die Exporttätigkeit nicht gekürzt werden. Er habe vom
Führer den Auftrag, die Rüstung abnorm zu steigern, wobei in erster Linie die
Luftwaffe stände. Die Luftwaffe sei schnellstens zu verfünffachen; auch die
Marine müsse schneller rüsten und das Heer müsse schneller
große Mengen von Angriffswaffen schaffen, in Sonderheit schwere Artillerie und
schwere Tanks. Daneben hergehen muß die fabrikatorische
Rüstung, wobei in Sonderheit Treibstoffe,... Pulver- und Sprengstoffe in den
Vordergrund treten. Diese müßten verbunden werden mit der beschleunigten
Herstellung von Autostraßen, Kanä
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1672 (vgl.
NP Bd. 2, S. 268 ff.)]
len und besonders Eisenbahnlinien.«
戦争準備の一定の進展段階で、ゲーリングとシャハトの間の対立発生(表面化)
Im Laufe dieser Vorbereitungen für den Krieg kam es zu einem Zwischenfall
zwischen zwei Männern, dem Angeklagten Göring und dem Angeklagten Schacht.
その結果、1937年11月、シャハトは経済大臣を退く。
さらに、1939年1月には、ライヒスバンク総裁の地位も退く。
Als Resultat trat der Angeklagte Schacht im
November 1937 als Chef des Wirtschaftsministeriums zurück und auch als
Generalbevollmächtigter der Kriegswirtschaft, und im Januar des
Jahres 1939 wurde er seines Postens als Reichsbankpräsident enthoben.
Ich beabsichtige jetzt nicht, hier die Einzelheiten dieser
Meinungsverschiedenheit vorzubringen. Über dieses Thema wird später in dem
Verfahren mehr gesagt werden. In diesem Augenblick bitte ich zur Kenntnis zu
nehmen, daß wir behaupten, Schachts Rücktritt habe nicht auf einer Mißbilligung
der Nazi- Ziele beruht. Der Angeklagte Schacht war besonders stolz auf die
Erfolge, die er auf finanziellem und wirtschaftlichem Gebiet der
Nazi-Kriegsmaschine verschafft hat. Im Dokument EC-257, das die Abschrift eines
Briefes des Angeklagten Schacht an General Thomas
darstellt, schrieb er im ersten Absatz:
シャハトから、ゲオルグ・トーマス宛の書簡
防衛能力再建において、金融的にまた経済領域で貢献したことを誇る。
»Ich denke mit großer innerer Befriedigung zurück an die Arbeit im
Reichswirtschaftsministerium, die mir die Gelegenheit gab, die von mir immer
als conditio sine qua non unserer neuen Volksverordnung angesehene Wiederwehrhaftmachung
in der entscheidendsten Periode nicht nur wie bisher auf finanziellem, sondern
auch auf
wirtschaftlichem Gebiet mit durchführen zu helfen.«
Der zweite Absatz ist mehr persönlicher Natur und hat nichts mit diesem
Verfahren zu tun. In dem Dokument EC-252, einem Brief, datiert vom 8.
Juli 1937 an General von Blomberg, erklärt der Angeklagte Schacht:
1937年7月8日のフォン・ブロンベルク将軍宛のシャハト書簡:
»Die Führung der Wirtschaft durch den Generalbevollmächtigten
wird auf diese Weise niemals völlig unabhängig von dem übrigen
Kriegsmechanismus erfolgen, sondern die Erreichung des politischen Kriegszieles
mit allen wirtschaftlichen Kräften erstreben. Ich bin daher durchaus bereit, an
der Durchführungsverordnung zum Reichsverteidigungsgesetz
mitzuarbeiten.«
1937年春、シャハトは、陸海空の三軍の代表と防衛経済の模擬戦に参加。
Im Frühjahr des Jahres 1937 nahm der Angeklagte Schacht zusammen mit
Vertretern der drei Wehrmachtsteile an den wehrwirtschaftlichen Kriegsspielen
teil. Nebenbei gesagt handelte es sich dabei wahrscheinlich um etwas Neues auf
dem Gebiet militärischer Übungen. Die wehrwirtschaftlichen Kriegsspiele wurden
in Godesberg, Deutschland, abgehalten. Ich beziehe mich dabei auf das Dokument
EC-174. Es trägt den Titel oder Untertitel »Wehrwirtschaftliche
Generalstabsreise vom 25. Mai bis 2. Juni nach Godesberg« und fährt
fort, in Einzelheiten darzulegen, daß eine Begrüßung stattfand. Es sagt vage
und wenig klar, wie ein solches wehrwirtschaftliches Kriegsspiel durchgeführt
wurde, aber es läßt keinen Zweifel darüber, daß ein solches Kriegsspiel seiner
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1674 (vgl.
NP Bd. 2, S. 269 ff.)]
zeit in Godesberg durchgeführt wurde. Auf Seite 2
im letzten Absatz ist der Willkommengruß für Dr. Schacht zu
ersehen. Es heißt dort:
»Ehe ich mit der Besprechung des wehrwirtschaftlichen Kriegsspiels
beginne, ist es mir ein besonderes Bedürfnis, Ihnen, sehr verehrter Herr
Präsident Dr. Schacht, unser aller Dank zu sagen, daß Sie sich trotz
Ihrer großen Belastung der Mühe unterzogen haben, an der heutigen
Schlußbesprechung persönlich teilzunehmen. Wir sehen darin das große Interesse
bestätigt, das Sie jederzeit den wehrwirtschaftlichen Arbeiten entgegengebracht
haben, und Ihr Hiersein ist uns ein erneuter Beweis, daß Sie gewillt
sind, uns Soldaten die schwierige wehrwirtschaftliche Vorbereitung zu
erleichtern und die harmonische Zusammenarbeit mit Ihren Dienststellen zu
vertiefen.«
Ich möchte den Gerichtshof auf den vorletzten
Absatz der ersten Seite aufmerksam machen. Es ist ein Absatz aus nur einem Satz
und lautet einfach: »Ich möchte jedoch darauf hinweisen, daß alle Angelegenheiten
und alle erhaltenen Informationen als höchst geheim zu behandeln sind«; dies
unter Hinweis auf den vorangehenden Absatz das wehrwirtschaftliche Kriegsspiel.
Es scheint, die Annektierung Österreichs war ein Ziel, das
der Angeklagte Schacht lange gesucht hat. In einer Rede an die Angestellten der
ehemaligen österreichischen Nationalbank (EC-297) und besonders im zweiten
Absatz der ersten Seite des Dokuments finden wir die Worte:
オーストリア併合を祝うシャハトの演説(オーストリア国立銀行職員に対して)
»Österreich hat bestimmt eine große Mission,
nämlich die, ein Kulturträger deutschen Wesens zu sein, für die Achtung und das
Ansehen des deutschen Namens insbesondere nach dem Südosten hin zu sorgen. Eine
solche Mission kann es aber nur erfüllen innerhalb des großen Deutschen Reiches
und gestützt auf die Macht eines 75-Millionenvolkes, das - ob
es nun die. Gegner wollen oder nicht - das Herz und die Seele Europas
bildet.«
Dr. Schacht fährt dann fort:
»Wir haben in den letzten Tagen in der ausländischen Presse auch viel davon gelesen, daß zwar das Ziel, die Vereinigung dieser beiden Länder, eine gewisse Berechtigung habe, daß aber die Methode dieser Vereinigung schrecklich gewesen sei.... Diese Methode, die gewiß dem einen oder anderen Ausländer nicht gepaßt hat, ist nichts anderes als die Folge der zahllosen Treubrüche und brutalen Vergewaltigungen, die das Ausland uns gegenüber angewandt hat.«
Ich beziehe mich jetzt auf Seite 3 des gleichen Dokuments und lese:
»Ich bin bekannt dafür, daß ich manchmal Dinge ausspreche, die hie und
da Anstoß erregen. Ich möchte auch heute von dieser Gewohnheit nicht abgehen.
Ich weiß, daß es auch hier in diesem Lande noch Leute gibt, - ich glaube sie
sind nicht sehr zahlreich - die an den Geschehnissen der letzten Tage etwas
auszusetzen haben. Aber das Ziel, glaube ich, bezweifelt niemand, und die Meckerer
an den Methoden müssen sich gesagt
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1676 (vgl.
NP Bd. 2, S. 270 ff.)]
sein
lassen, daß man es nicht allen Menschen recht machen kann. Der eine sagt, das
hätte er so gemacht oder vielleicht so, aber das Merkwürdige ist, sie haben es
nicht gemacht, sondern gemacht hat es eben unser Adolf Hitler! Und wenn es noch
etwas zu verbessern gibt, dann sollen es diese Nörgler innerhalb des Deutschen
Reiches und innerhalb der deutschen Gemeinschaft zu verbessern versuchen, aber
nicht von außen her stören.«
1939年1月7日のヒトラーにあてたシャハトとその他のライヒスバンク理事のメモ:
インフレの危機を警告し、国家予算の均衡を要請。
In dem Memorandum vom 7. Jauar 1939, das von dem
Angeklagten Schacht und anderen Direktoren der Reichsbank an Hitler gerichtet
wurde, wurde ein Ausgleich des Budgets verlangt in Hinsicht auf
die drohende Gefahr einer Inflation und darin wurde festgestellt: - ich
beziehe mich nun auf das Dokument, das die Bezeichnung EC-369 trägt und
insbesondere auf den Absatz zu Beginn der ersten Seite dieses Dokuments:
»Von Anfang an war die Reichsbank sich darüber klar, daß außenpolitische
Erfolge nur erreichbar sein konnten auf Grund der Wiederherstellung der
deutschen Wehrmacht. Sie hat deshalb in großem Ausmaß die Finanzierung
der Rüstung auf sich genommen, trotz der darinliegenden
währungspolitischen Gefahren. Die Rechtfertigung dafür war die
Notwendigkeit, welche alle anderen Erwägungen zurückgedrängt hat, sofort, aus
dem Nichts und anfangs noch dazu getarnt, eine Rüstung aufzustellen, die eine
Achtung verlangende Außenpolitik ermöglichte.«
ライヒスバンクの理事たちは、これ以上の軍需生産の増大が財政的金融的に不可能な地点に到達したことを確信。
Die Reichsbankdirektoren als Geldsachverständige glaubten, daß
ein Punkt erreicht war, wo eine größere Rüstungsproduktion nicht mehr möglich sei.
Wir behaupten, dies war nur eine Beurteilung der Lage und nicht ein moralisches
Prinzip, denn es gab keinen Widerstand gegen Hitlers Aggressionspolitik. Die
Zweifel bezogen sich nur darauf, ob eine solche Politik finanziert werden
konnte.
Hitlers Brief an den Angeklagten Schacht, als dieser die Reichsbank verließ (EC-397), sprach eine große Anerkennung für Schachts starke Anstrengungen aus, das Programm der Nazi-Verschwörer zu fördern. Die Wehrmacht hatte es Hitler ermöglicht, Österreich und das Sudetenland zu besetzen. Wir sagen, Schachts Aufgabe bis dahin war gut erfüllt. Wir zitieren aus Dokument EC-397 mit Hitlers Worten aus diesem Brief: »Ihr Name wird vor allem für immer mit der ersten Epoche der nationalen Wiederaufrüstung verbunden sein.«
ライヒスバンク総裁としては解任。
シャハトは、無任所大臣としてヒトラー政府に留まる。
Obwohl als Präsident der
Reichsbank entlassen, blieb Schacht doch Minister ohne Portefeuille und als
Hitlers besonderer vertraulicher Berater. Der Angeklagte Funk folgte dem
Angeklagten Schacht als Präsident der Reichsbank, und hier möge der Gerichtshof
amtlich von einer Veröffentlichung im »Völkischen Beobachter« vom 21. Januar
1939 Kenntnis nehmen. Der Angeklagte Funk hatte keinerlei Angst
vor einer
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1678 (vgl.
NP Bd. 2, S. 271 ff.)]
シャハトの後任ライヒスバンク総裁フンク(経済大臣)は、インフレに対し何の危惧も抱かず。
Inflation; denn genau wie der
Angeklagte Göring, dem er hinsichtlich des Vierjahresplans gedient hatte,
kannte er kein Hindernis auf dem Wege zum Angriff gegen Polen.
1939年8月25日(ポーランド侵攻直前)のヒトラー宛フンクの書簡:
Im Dokument 699-PS, einem Briefe des Angeklagten Funk an Hitler vom 25.
August 1939, also nur wenige Tage vor dem Angriff gegen Polen, berichtet der
Angeklagte Funk,
daß die Reichsbank auch die schwersten Erschütterungen im internationalen Geld-
und Kreditwesen durch einen Krieg großen Ausmaßes absolut nicht berühren können.
Er sagte, daß er in völlig unauffälliger Weise alle verfügbaren Gelder der
Reichsbank im Ausland in Gold verwandelt hätte, und daß Deutschland bereit sei
für die finanziellen und Wirtschaftlichen Aufgaben, die kommen würden.
ナチ支配者は、国民に、「バターの代わりに大砲を」与えた。
Und so erscheint es mir klar aus den Schriftstücken, aus den Taten, aus
den Reden der Nazi-Verschwörer selbst hervorzugehen, daß sie tatsächlich die
gesamte deutsche Wirtschaft auf die Vorbereitung zu einem Angriffskrieg
ausrichteten. Um die Worte des Angeklagten Göring zu gebrauchen: die
Verschwörer gaben dem Volke »Kanonen statt Butter«.
Sie gaben der Geschichte auch das ungewöhnliche Beispiel einer
Nation, die sieh in Friedenszeiten auf das einzige Ziel eines Angriffskriegs
vorbereitet hat. Ihre wirtschaftlichen Vorbereitungen, formuliert und
angewendet mit der rücksichtslosen Energie des Angeklagten Göring, der
zynischen, finanziellen Schlauheit des Angeklagten Schacht und der
bereitwilligen Mittäterschaft des Angeklagten Funk - außer anderen - waren die
unerläßlichen ersten Taten in der herzzerreißenden Tragödie, die ihre Angriffe
der Welt bereitet hat.
Wenn es gestattet ist, möchte ich jetzt die Dokumente vorlegen, die ich
schon besprochen habe. Wir haben hier die Originaldokumente in ihren Mappen;
sie stimmen überein mit den Übersetzungen, welche dem Gericht überreicht
wurden.
VORSITZENDER: Haben die Angeklagten Gelegenheit
gehabt, diese Dokumente zu sehen?
MR. DODD: Ich bezweifle, daß sie ausreichend
Gelegenheit hatten, sie zu sehen. Die Photokopien sind vorhanden, aber ich
glaube nicht, daß sie Zeit hatten, sie eingehend zu prüfen, weil sie zu diesem
Zwecke nicht lange genug vorlagen.
VORSITZENDER: Gut. - Ich glaube, sie sollten
ausreichende Gelegenheit haben, sie zu prüfen und sie mit den Kopien zu
vergleichen, die uns vorgelegt wurden, bevor die Originale vorgelegt werden.
MR. DODD: Es ist gut. Verstehe ich recht, daß wir
sie dann später vorlegen können?
VORSITZENDER: Gewiß. Der Gerichtshof wird
sich jetzt für 10 Minuten vertagen.
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1680 (vgl.
NP Bd. 2, S. 272 ff.)]
[Pause von 10 Minuten.]
OBERST STOREY: Meine Herren Richter! Die Staatsanwaltschaft geht nun zur
Phase des Angriffskriegs über und wird dies durch Herrn Alderman darlegen.
MR. ALDERMAN: Meine Herren Richter! Ich habe die
Absicht, im Namen des Hauptanklagevertreters der Vereinigten Staaten
Beweismaterial zur Belegung der in Anklagepunkt Eins der Anklageschrift
enthaltenen Anschuldigungen vorzulegen, die sich auf die Planung, Vorbereitung,
Entfesselung und Führung von unrechtmäßigen Angriffskriegen und die
Verschwörung für die Begehung solcher Verbrechen beziehen.
Das Thema des Angriffskriegs mit der für dieses Thema in Anklagepunkt
Eins angeführten Verschwörung und das Thema des Angriffskriegs für den gesamten
Fall ist nach unserer Ansicht in Wirklichkeit das Herzstück des ganzen
Prozesses.
Wenn wir das bei unserem Vortrag nicht erreichen
würden, so würden wir an dem Kern des Falles vorbeigehen, und wenn wir nicht
die nötigen Einzelheiten dem Gericht darlegen würden, so würden wir es
unterlassen, das darzulegen, was für den Kern der Sache nötig ist. Alles
andere, so dramatisch, so schmutzig, so abstoßend und empörend es auch auf den
gewöhnlichen Instinkt zivilisierter Völker wirken möge, ist demgegenüber eine
völlige Nebenerscheinung, oder es ist den Merkmalen des Angriffskriegs bei
diesem Sachverhalt untergeordnet. All die dramatischen Ereignisse in
Deutschland in der Anfangsperiode der Verschwörung, die Ideologien, deren man
sich bediente, die Terrormaßnahmen, die angewendet wurden, die Unterdrückung
aller menschlichen Freiheiten bei der Machtergreifung, und selbst die
Konzentrationslager und die Verbrechen gegen die Humanität, die Verfolgungen,
die Folterungen und die Morde, die begangen wurden, alle diese Dinge würden
wenig Bedeutung für die Fragen des internationalen Rechtes haben, wenn sie
nicht die Vorbereitung für die Durchführung von Angriffen auf friedliche
Nachbarnationen wären.
Selbst die Merkmale des ganzen Sachverhalts, die mit Kriegsverbrechen im
engeren Sinn des Wortes verbunden sind, sind nur Merkmale, die das
unvermeidliche Ergebnis der Angriffskriege bilden; diese sind von den
Verschwörern entfesselt und geführt worden. Die Art der Kriegsführung, die sie
sich dabei zu eigen gemacht haben, nämlich der totale Krieg, ist das natürliche
Resultat eines totalitären, von einer Partei beherrschten Staates, die diesen
führte; der verwilderte Krieg ist das natürliche Ergebnis der abscheulichen
Lehrsätze, Pläne und Ziele dieser Kriegstreiber.
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1682 (vgl.
NP Bd. 2, S. 273 ff.)]
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den Angriffskrieg zu sein.
Ich will einen Druckfehler verbessern. Es war General von Blomberg und
nicht General von Brauchitsch.
Ich besitze das Original dieser Dokumente. Ich bitte Sie, es als
Beweisstück US-24 zuzulassen.
Die oberste Seite dieses Schriftstücks werde ich ganz lesen, und zwar
ist das der Brief, der mit »von Blomberg, Berlin, 24. Juni 1935, Geheime
Kommandosache« gezeichnet und »Reichskriegsminister und Oberbefehlshaber
der Wehrmacht« überschrieben ist. »Nr. 1820/35 g. Kdos. L. II a«:
»An den Herrn Oberbefehlshaber des Heeres,
den Herrn Oberbefehlshaber der Kriegsmarine,
den Herrn Oberbefehlshaber der Luftwaffe.
1935年5月21日・・・帝国防衛法・・・ヒトラーの命令により非公表
In der Anlage übersende ich je 1 Abdruck des Reichsverteidigungsgesetzes
vom 21. Mai 1935 und einer Entschließung der Reichsregierung vom 21. Mai
1935 betr. Reichsverteidigungsrat.
Die Veröffentlichung des Reichsverteidigungsgesetzes ist auf Anordnung des
Führers und Reichskanzlers zunächst ausgesetzt worden.
戦争経済全権にシャハトを任命。
Zum 'Generalbevollmächtigten für
die Kriegswirtschaft' hat der Führer und Reichskanzler den Präsidenten des
Reichsbankdirektoriums Dr. Schacht ernannt.
Ich bitte bis 1. 7. 1935 bei Wehrmachtsamt (L) die innerhalb der
Wehrmacht benötigten Exemplare des Reichsverteidigungsgesetzes anzufordern,
wobei der Anforderung zu Grund zu legen ist, daß das Gesetz außerhalb des
Reichskriegsministeriums nur bis zu den Korpskommandos pp. verteilt werden
soll.
Auf
die Notwendigkeit strengster Geheimhaltung weise ich nochmals hin. gez.
von Blomberg.«
Dies wurde also gezeichnet »von Blomberg« und darunter befindet sich
folgender Zusatz: »Berlin, 3. Sept. 1935; No. 1820/35L g. Kods. IIa. An Wehr- Wirtschaftsgruppe Ia, Abdruck übersandt. gez. Jodl.«
Weiter ist das Reichsverteidigungsgesetz vom 21.
Mai 1935 beigelegt, es beginnt mit folgender Erklärung:
»Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit
verkündet wird.«
Dann folgt das Gesetz in seinen Einzelheiten, welches die
Vorbereitungen für Verteidigungszustand, Mobilmachung und Ernennung des
Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft mit Autorität als
Bevollmächtigter für die wirtschaftliche Vorbereitung des Krieges umfaßt,
ferner ein Abschnitt III, der das Ausmaß von Strafen festsetzt.
Das
Gesetz ist gezeichnet: »Der Führer und Reichskanzler gez. Adolf Hitler, Der
Reichskriegsminister gez. von Blomberg, Der Reichsminister des Innern gez.
Frick«, einer der Angeklagten. Am unteren Ende, und zwar, wenn ich nicht
irre, auf Seite 4 des deutschen Originals steht folgender Vermerk:
»Vermerk zum Reichsverteidigungsgesetz vom 21. Mai 1935. Die
Veröffentlichung des Reichsverteidigungsge
[Der Nürnberger
Prozeß: Fünfter Tag. Montag, 26. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1723
(vgl. NP Bd. 2, S. 294 ff.)]
setzes
vom 21. Mai 1935 bleibt ausgesetzt. Das Gesetz tritt am 1. Mai 1935 in Kraft.
Der Führer und Reichskanzler gez. Adolf Hitler.«
Obwohl das Gesetz die öffentliche Bekanntmachung vorsah, wurde seine
Veröffentlichung durch Adolf Hitler verhindert, und das, trotzdem es sofort
rechtswirksam wurde.
Ferner ist eine Abschrift der Entschließung der Reichsregierung vom 21. Mai 1935 betr. Reichsverteidigungsrat beigelegt, welche sich hauptsächlich mit der Organisation von wirtschaftlichen Kriegsvorbereitungen befaßt. Ich glaube, es wurde vorige Woche von meinem Kollegen Herrn Dodd besprochen.
1935年5月21日の帝国防衛法は、戦争準備の礎石。
Dieses Gesetz vom 21. Mai 1935, darüber besteht kein Zweifel, war
der Grundstein der Kriegsvorbereitungen der Nazi-Verschwörer. Die
Beziehung des Angeklagten Schacht zu dieser Vorbereitung ist sonnenklar durch
die Erbeutung dieser Dokumente bewiesen.
So viel für jetzt über die vorbereitende Zeitspanne der Verschwörung 1933-1936.
Wie früher ausgeführt, war der nächste Zeitabschnitt in dieser Reihe ausgefüllt mit der Vorbereitung und Ausführung des Angriffsplanes auf Österreich und die Tschechoslowakei in der genannten Reihenfolge. Das ist die Zeitspanne der Angriffe, auf die die Paragraphen 3 (a) (b) und (c) des Abschnitts IV (F) der Anklageschrift bezugnehmen, die auf Seite 7 und 8 des englischen gedruckten Textes der Anklageschrift erscheinen.
1937年11月5日のホスバッハ・メモ
ヒトラーの「遺言」
Eines der eindrucksvollsten und aufschlußreichsten aller dieser
Dokumente ist ein Schriftstück, das wir als die Hoßbach-Notizen über eine
Konferenz in der Reichskanzlei am 5. November 1937 von 16.15 bis 20.00 Uhr
kennen, im Verlaufe derer Hitler den Anwesenden die Möglichkeiten und
Notwendigkeiten der Erweiterung der Außenpolitik aufzeigte und forderte: »daß
seine Ausführungen im Falle seines Ablebens als seine
testamentarische Hinterlassenschaft anzusehen seien.« Daher werden wir
mit diesem Schriftstück dem Hohen Gericht und der Oeffentlichkeit den letzten
Willen und das Testament Adolf Hitlers bekanntgeben, so
wie er am 5. November 1937 diesen letzten Willen und dieses Testament darlegte.
Wir verfügen über dieses Schriftstück durch das State-Departement der
Vereinigten Staaten, und es ist durch das Siegel des Staatssekretärs für Äußere
Angelegenheiten der Vereinigten Staaten beglaubigt. Es trägt die Nummer 386-PS
in unserer numerierten Dokumentenfolge.
Ich lege es vor als Beweisstück US-25.
Ehe ich beginne vorzulesen, will ich bemerken, daß der Protokollführer
dieser Sitzung, der damalige Oberst Hoßbach, Adjutant des Führers war.
Ich will auch auf die Anwesenheit des Angeklagten Erich Raeder in dieser
Verschwörerzusammenkunft hinweisen.
[Der Nürnberger
Prozeß: Fünfter Tag. Montag, 26. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1725
(vgl. NP Bd. 2, S. 295 ff.)]
Auch der Angeklagte Constantin
von Neurath war anwesend, ebenso der Angeklagte Hermann Wilhelm Göring.
Das Protokoll dieser Sitzung zeigt gegen das Ende des Jahres 1937 eine Klärung
der Politik der Nazi-Regierung.
オーストリアとチェコスロヴァキアを力で併合。
Österreich und die Tschechoslowakei sollten mit
Gewalt erworben werden. Sie würden Lebensraum gewähren und die militärische
Lage Deutschlands für künftige Aktionen verbessern. Obwohl es richtig ist, daß
sich die Ereignisse in einer etwas verschiedenen Art abspielten, als sie in
dieser Sitzung geplant wurden, so sind doch im wesentlichen die in dieser
Sitzung gestellten Ziele ausgeführt worden. Das Schriftstück zerstört jeden nur
möglichen Zweifel über die wohlüberlegten Pläne der Nazis bezüglich ihrer
Verbrechen gegen den Frieden. Dieses Schriftstück ist von so ungeheurer
Bedeutung, daß ich mich verpflichtet fühle, es in seinem vollen Wortlaut
vorzulesen:
ホスバッハ・メモ
»Berlin, den 10. November 1937. Niederschrift über die Besprechung in
der Reichskanzlei am 5. 11. 37 von 16.15 bis 20.30 Uhr.
1937年11月5日
会議出席者
Anwesend: Der Führer und Reichskanzler,
der Reichskriegsminister Generalfeldmarschall von Blomberg,
der Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst Freiherr von Fritsch,
der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, Generaladmiral Dr. h. c. Raeder,
der Oberbefehlshaber der Luftwaffe, Generaloberst Göring,
der Reichsminister des Auswärtigen, Freiherr von Neurath, Oberst
Hoßbach«, der Adjutant.
»Der Führer stellte einleitend fest, daß der Gegenstand der heutigen Besprechungen von derartiger Bedeutung sei, daß dessen Erörterung in anderen Staaten wohl vor das Forum des Regierungskabinetts gehörte, er - der Führer - sähe aber gerade im Hinblick auf die Bedeutung der Materie davon ab, diese in dem großen Kreise des Reichskabinetts zum Gegenstand der Besprechung zu machen.
熟慮の結果、4年半の政権担当の経験を踏まえて・・・外交政策の基本・・・遺言
Seine nachfolgenden Ausführungen seien das
Ergebnis eingehender Überlegungen und der Erfahrungen seiner 4 1/2jährigen
Regierungszeit; er wolle den anwesenden Herren seine grundlegenden
Gedanken über die Entwicklungsmöglichkeiten und Notwendigkeiten unserer
außenpolitischen Lage auseinandersetzen, wobei er im Interesse einer auf
weite Sicht eingestellten deutschen Politik seine Ausführungen als seine
testamentarische Hinterlassenschaft für den Fall seines Ablebens
anzusehen bitte.«
ドイツの政治の目標は、民族大衆の安全と意地であり、その増大である。したがって、空間(生存圏)が問題となる。
Der Führer führte sodann aus:
»Das Ziel der deutschen Politik sei die Sicherung und Erhaltung der
Volksmasse und deren Vermehrung. Somit handle es sich um das Problem des
Raumes.
Die deutsche Volksmasse verfüge über 85 Millionen Menschen,
die nach der Anzahl der Menschen und der Geschlossenheit des Siedlungsraumes in
Europa einen
[Der Nürnberger
Prozeß: Fünfter Tag. Montag, 26. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1727
(vgl. NP Bd. 2, S. 296 ff.)]
in sich so fest geschlossenen Rassekern darstelle, wie er in keinem
anderen Land wieder anzutreffen sei und wie er andererseits das Anrecht auf
größeren Lebensraum mehr als bei anderen Völkern in sich schlösse.
Wenn kein dem deutschen Rassekern entsprechendes
politisches Ergebnis auf dem Gebiete des Raumes vorläge, so sei das eine Folge
mehrhundertjähriger historischer Entwicklung und bei Fortdauer dieses
politischen Zustands die größte Gefahr für die Erhaltung des deutschen
Volkstums auf seiner jetzigen Höhe. Ein Aufhalten des Rückgangs des Deutschtums
in Österreich und in der Tschechoslowakei sei ebensowenig möglich, als die
Erhaltung des augenblicklichen Standes in Deutschland selbst. Statt Wachstum
setze Sterilisation ein, in deren Folge Spannungen sozialer Art nach einer
Reihe von Jahren einsetzen müßten, weil politische und weltanschauliche Ideen
nur solange von Bestand seien, als sie die Grundlage zur Verwirklichung der
realen Lebensansprüche eines Volkes abzugeben vermögen. Die deutsche Zukunft
sei daher ausschließlich durch die Lösung der Raumnot bedingt, eine solche
Lösung könne naturgemäß nur für eine absehbare, etwa 1 bis 3 Generationen
umfassende Zeit gesucht werden.
Bevor er sich der Frage der Behebung der Raumnot zuwende, sei die Überlegung
anzustellen, ob im Wege der Autarkie oder einer gesteigerten Beteiligung an der
Weltwirtschaft eine zukunftsreiche Lösung der deutschen Lage zu erreichen sei.
アウタルキー・・・一定の分野で一定期間だけ可能
Autarkie: Durchführung nur möglich bei straffer nationalsozialistischer
Staatsführung, welche die Voraussetzung sei«, der Autarkie nämlich,
»als Resultat der Verwirklichungsmöglichkeiten sei festzustellen:
A. Auf dem Gebiete der Rohstoffe nur bedingte, nicht aber totale
Autarkie.
1. Soweit Kohle zur
Gewinnung von Rohprodukten in Betracht komme, sei Autarkie durchführbar.
2. Schon auf dem Gebiet
der Erze sei die Lage viel schwieriger. Eisenbedarf - Selbstdeckung möglich und
Leichtmetall, bei anderen Rohstoffen - Kupfer, Zinn dagegen nicht.
3. Faserstoffe -
Selbstdeckung, soweit Holzvorkommen reicht. Eine Dauerlösung nicht möglich.
4. Ernährungsfette
möglich.
B. Auf dem Gebiet der Lebensmittel sei die Frage der Autarkie mit einem
glatten 'nein' zu beantworten.
Mit der allgemeinen
Steigerung des Lebensstandards sei gegenüber den Zeiten vor 30-40 Jahren eine
Steigerung des Bedarfs und ein gesteigerter Eigenkonsum auch der Produzenten,
der Bauern, Hand in Hand gegangen. Die Erlöse der landwirtschaftlichen
Produktionssteigerung seien in die Deckung der Bedarfssteigerung übergegangen,
stellten daher keine absolute Erzeugnissteigerung dar. Eine weitere Steigerung
der Produktion unter Anspannung des Bodens, der infolge der Kunstdüngung
bereits Ermüdungserscheinungen aufweise, sei kaum möglich und daher sicher, daß
selbst bei höchster Produktionssteigerung eine Beteiligung am Weltmarkt nicht
zu umgehen sei. Der schon bei guten Ernten nicht unerhebliche Ansatz von
Devisen zur Si
[Der Nürnberger
Prozeß: Fünfter Tag. Montag, 26. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1729
(vgl. NP Bd. 2, S. 297 ff.)]
cherstellung der Ernährung durch Einfuhr steigere sich bei Mißernten zu
katastrophalem Ausmaß.« Wenn ich ihn richtig verstehe, daß trotz aller Autarkie
am Welthandel teilgenommen werden muß. »Die Möglichkeit der Katastrophe wachse
in dem Maße der Bevölkerungszunahme, wobei der Geburtenüberschuß von jährlich
560000 auch insofern einen erhöhten Brotkonsum im Gefolge habe, da das Kind ein
stärkerer Brotesser als der Erwachsene sei.
Den
Ernährungsschwierigkeiten durch Senkung des Lebensstandards und durch
Rationalisierung auf die Dauer zu begegnen, sei in keinem Erdteil annähernd
gleicher Lebenshaltung unmöglich. Seitdem mit Lösung des Arbeitslosenproblems
die volle Konsumkraft in Wirkung getreten sei, wären wohl noch kleine
Korrekturen unserer landwirtschaftlichen Eigenproduktion, nicht aber eine
tatsächliche Änderung der Ernährungsgrundlage möglich.
アウタルキーは、食糧分野でも全体性においても、無効。
Damit sei die Autarkie
sowohl auf dem Ernährungsgebiet als auch in der Totalität hinfällig.
世界経済への参加はどうか?
Beteiligung an der
Weltwirtschaft: Ihr seien Grenzen gezogen, die wir nicht zu beheben vermöchten.
Einer sicheren Fundierung der deutschen Lage ständen die Konjunkturschwankungen
entgegen; die Handelsverträge böten keine Gewähr für die praktische
Durchführung. Insbesondere sei grundsätzlich zu bedenken, daß seit dem
Weltkrieg eine Industrialisierung gerade früherer Ernährungsausfuhrländer
stattgefunden habe. Wir lebten im Zeitalter wirtschaftlicher Imperien, in
welchem der
Trieb zur Kolonisierung sich wieder dem Urzustand nähere; bei Japan und Italien
lägen dem Ausdehnungsdrang wirtschaftliche Motive zugrunde ebenso wie auch für
Deutschland die wirtschaftliche Not den Antrieb bilden würde. Für Länder
außerhalb der großen Wirtschaftsreiche sei die Möglichkeit wirtschaftlicher
Expansion besonders erschwert.
Der durch die
Rüstungskonjunkturen verursachte Auftrieb in der Weltwirtschaft könne niemals
die Grundlage zu einer wirtschaftlichen Regelung für einen längeren Zeitraum
bilden, welch letzterer vor allem auch die vom Bolschewismus ausgehenden
Wirtschaftszerstörungen im Wege stünden. Es sei eine ausgesprochene
militärische Schwäche derjenigen Staaten, die ihre Existenz auf dem Außenhandel
aufbauten. Da unser Außenhandel über die durch England beherrschten Seegebiete
führe, sei es mehr eine Frage der Sicherheit des Transportes, als eine solche
der Devisen, woraus die große Schwäche unserer Ernährungssituation im Kriege
erhelle. Die einzige, uns vielleicht traumhaft erscheinende Abhilfe läge in der
Gewinnung eines größeren Lebensraums, ein Streben, das zu allen Zeiten die
Ursache der Staatenbildungen und Völkerbewegung gewesen sei. Daß dieses Streben
in Genf und bei den gesättigten Staaten keinem Interesse begegne, sei
erklärlich. Wenn die Sicherheit unserer Ernährungslage im Vordergrund stände, so
könne der hierfür notwendige Raum nur in Europa
[Der Nürnberger
Prozeß: Fünfter Tag. Montag, 26. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1731
(vgl. NP Bd. 2, S. 298 ff.)]
ヨーロッパで領土を拡大しなければならない。海外に探してはならない。一世代から2世代の間。
gesucht werden, nicht aber ausgehend von
liberalistisch-kapitalistischen Auffassungen in der Ausbeutung von
Kolonien. Es handele sich nicht um die Gewinnung von Menschen,
sondern von landwirtschaftlich nutzbarem Raum. Auch die
Rohstoffgebiete seien zweckmäßiger im unmittelbaren Anschluß an das Reich in
Europa und nicht in Übersee zu suchen, wobei die Lösung sich für ein bis zwei
Generationen auswirken müsse.
その先は、後の世代に任せる。
Was darüber hinaus in späteren Zeiten notwendig werden sollte, müsse nachfolgenden Geschlechtern überlassen bleiben.
強固な人種的核をもつドイツ民族は、ヨーロッパ大陸の真ん中で最良の前提条件を見出す。
Die Entwicklung großer Weltgebilde gehe nun
einmal langsam vor sich, das deutsche Volk mit seinem starken Rassekern
finde hierfür die günstigsten Voraussetzungen inmitten des europäischen
Kontinents.
いかなる生存圏拡大も、抵抗を粉砕することによって、危険を犯して行われうる。
以前にも今日も、主人のいない生存圏は存在しなかった。攻撃者は常に所有者にぶち当たった。
Daß jede Raumerweiterung nur durch Brechen
von Widerstand und unter Risiko vor sich gehen könne, habe die Geschichte aller
Zeiten - Römisches Weltreich, Englisches Empire - bewiesen. Auch Rückschläge
seien unvermeidbar. Weder früher noch heute habe es herrenlosen Raum gegeben,
der Angreifer stoße stets auf den Besitzer.«
VORSITZENDER: Es tritt nun eine Pause von 10 Minuten ein.
[Pause von 10 Minuten.]
MR. ALDERMAN: Nach der etwas verwickelten Diskussion, die ich gerade
vorgelesen habe über die geopolitische und wirtschaftliche Theorie und die
Notwendigkeit, den Lebensraum auszudehnen, hat Adolf Hitler nach diesen
Hoßbach-Notizen die folgende Frage gestellt und ich zitiere:
»Für Deutschland laute die Frage, wo größter Gewinn unter geringstem
Einsatz zu erreichen sei. Die deutsche Politik habe mit den beiden Haßgegnern
England und Frankreich zu rechnen, denen ein starker deutscher Koloß
inmitten Europas ein Dom im Auge sei, wobei beide Staaten eine weitere deutsche
Erstarkung, sowohl in Europa als auch in Übersee, ablehnten, sich in dieser
Ablehnung auf die Zustimmung aller Parteien stützen könnten. In der Errichtung
deutscher militärischer Stützpunkte in Übersee sehen beide Länder eine
Bedrohung ihrer Überseeverbindungen, eine Sicherung des deutschen Handels und
rückwirkend eine Stärkung der deutschen Position in Europa.
England könne aus seinem
Kolonialbesitz infolge des Widerstands der Dominien keine Abtretungen an uns
vornehmen. Nach dem durch Übergang Abessiniens in italienischen Besitz
eingetretenen Prestigeverlust Englands, sei mit einer Rück-
gabe Ostafrikas nicht zu
rechnen. Das Entgegenkommen Englands werde sich bestenfalls in dem
Anheimstellen äußern, unsere Kolonialwünsche durch Wegnahme solcher Kolonien zu
befriedigen, die sich zur Zeit in nichtenglischem Besitz befinden, z. B.
Angola. In der gleichen Linie werde sich auch das französische Entgegenkommen
bewegen. Eine ernsthafte Diskussion
[Der Nürnberger
Prozeß: Fünfter Tag. Montag, 26. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1733
(vgl. NP Bd. 2, S. 300 ff.)]
wegen
der Rückgabe von Kolonien an uns käme nur zu einem Zeitpunkt in Betracht, in
dem England sich in einer Notlage befinde und das Deutsche Reich stark und
gerüstet sei. Die Auffassung, daß das Empire unerschütterlich sei, teilt der
Führer nicht.«
Ich glaube natürlich, daß er das
englische Empire meint.
»Die Widerstände gegen das Empire lägen weniger in den eroberten
Ländern, als bei den Konkurrenten. Das Empire und das Römische Weltreich seien
hinsichtlich der Dauerhaftigkeit nicht vergleichbar; dem letzteren habe seit
den Punischen Kriegen kein machtpolitischer Gegner ernsthafteren Charakters
gegenübergestanden.
Erst die vom Christentum
ausgehende auflösende Wirkung und die sich bei jedem Staat einstellenden
Alterserscheinungen hätten das alte Rom dem Ansturm der Germanen erliegen
lassen.
Neben dem englischen
Empire ständen schon heute eine Anzahl ihm überlegener Staaten. Das englische
Mutterland sei nur im Bunde mit anderen Staaten, nicht aus eigener Kraft, in
der Lage, seinen Kolonialbesitz zu verteidigen. Wie solle
England allein z. B. Kanada gegen einen Angriff Amerikas, seine ostasiatischen
Interessen gegen einen solchen Japans verteidigen.
Das Herausstellen der
englischen Krone als Träger des Zusammenhalts des Empire sei bereits ein
Eingeständnis, daß das Weltreich machtpolitisch auf die Dauer nicht
zu halten sei. Bedeutungsvolle Hinweise in dieser Richtung seien:
a) Das Streben Irlands nach Selbständigkeit.
b) Die
Verfassungskämpfe in Indien, wo England durch seine halben Maßnahmen den
Indern die Möglichkeit eröffnet habe, späterhin die Nichterfüllung der
verfassungsrechtlichen Versprechungen als Kampfmittel gegen England zu
benutzen.
c) Die
Schwächung der englischen Position in Ostasien durch Japan.
d) Der Gegensatz im Mittelmeer zu Italien, welches - unter Berufung auf seine Geschichte, getrieben aus Not und geführt durch ein Genie - seine Machtstellung ausbaue und sich hierdurch in zunehmendem Maße gegen englische Interessen wenden müsse. Der Ausgang des abessinischen Krieges sei ein Prestigeverlust Englands, den Italien durch Schüren in der mohammedanischen Welt zu vergrößern bestrebt sei.
In summa sei
festzustellen, daß trotz aller ideeller Festigkeit das Empire machtpolitisch
auf die Dauer nicht mit 45 Millionen Engländern zu halten sei. Das Verhältnis
der Bevölkerungszahl des Empires zu der des Mutterlandes von 9:1 sei eine
Warnung für uns, bei Raumerweiterungen nicht die in der eigenen Volkszahl
liegende Plattform zu gering werden zu lassen.«
Ich denke, er meinte: Halte die Bevölkerung der besetzten Gebiete
niedrig im Vergleich mit der unseren.
»Die Stellung Frankreichs sei günstiger als die Englands. Das
französische Reich sei territorial besser gelagert, die Einwohner seines Kolonialbesitzes
stellten einen militärischen Machtzuwachs dar. Aber Frankreich gehe
innenpolitischen Schwierigkeiten entgegen.
Im Leben der Völker
nehmen die parlamentarischen
[Der Nürnberger
Prozeß: Fünfter Tag. Montag, 26. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1735
(vgl. NP Bd. 2, S. 301 ff.)]
Regierungsformen
etwa 10 %, die autoritären etwa 90 % der Zeit ein. Immerhin seien heute in
unsere politischen Berechnungen als Machtfaktoren einzusetzen: England,
Frankreich, Rußland und die angrenzenden kleineren Staaten.
ドイツの問題の解決のためには、ゲバルト(武力)の道しかない。もちろん危険な市にはありえないが。
Zur Lösung der deutschen
Frage könne es nur den Weg der Gewalt geben,
dieser kann niemals risikolos sein. Die Kämpfe Friedrichs des Großen um
Schlesien und die Kriege Bismarcks gegen Österreich und Frankreich seien von
unerhörtem Risiko gewesen und die Schnelligkeit des preußischen Handelns 1870
habe Österreich vom Eintritt in den Krieg ferngehalten.
危険を冒しても武力に訴える決断をする場合、問題となるのは、「いつ」、「どのように」である。三つの場合が考えられる。
Stelle man an die Spitze der nachfolgenden
Ausführungen den Entschluß zur Anwendung von Gewalt unter Risiko,
dann bleibe noch die Beantwortung der Fragen 'wann' und 'wie'. Hierbei seien
drei Fälle zu entscheiden.«
Ich füge hinzu: Der Gerichtshof wird sich erinnern, daß die Anklageschrift ausdrücklich davon spricht, daß bei dieser Sitzung drei verschiedene Pläne aufgestellt wurden, von denen jeder zur Anwendung kommen konnte.
»Fall
1: Zeitpunkt 1943-1945.
Nach dieser Zeit sei nur noch eine Veränderung zu unseren Ungunsten zu
erwarten.
Die Aufrüstung der Armee, Kriegsmarine, Luftwaffe sowie die Bildung des
Offizierskorps seien annähernd beendet.«
Ich erinnere den Gerichtshof daran, daß diese Zusammenkunft am 5.
November 1937 stattfand, aber daß er den Zeitraum 1943 bis 1945 behandelte.
Die materielle
Ausstattung und Bewaffnung seien modern, bei weiterem Zuwarten läge die Gefahr
ihrer Veraltung vor. Besonders der Geheimhaltungsschutz der 'Sonderwaffen'
ließe sich nicht immer aufrechterhalten. Die Gewinnung von Reserven beschränke
sich auf die laufenden Rekrutenjahrgänge, ein Zusatz aus älteren
unausgebildeten Jahrgängen sei nicht mehr verfügbar.
Im Verhältnis zu der bis
dahin durchgeführten Aufrüstung der Umwelt nähmen wir an relativer Stärke ab.
Wenn wir bis 1943/45 nicht handeln, könne infolge des Fehlens von Reserven
jedes Jahr die Ernährungskrise bringen, zu deren Behebung ausreichende Devisen
nicht verfügbar seien. Hierin sei ein 'Schwächungsmoment des Regimes' zu
erblicken. Zudem erwarte die Welt unseren Schlag und treffe ihre Gegenmaßnahmen
von Jahr zu Jahr mehr. Während die Umwelt sich abriegele, seien wir zur
Offensive gezwungen. Wie die Lage in den Jahren 1943/45 tatsächlich sein würde,
wisse heute niemand. Sicher sei nur, daß wir nicht länger warten können.
Auf der einen Seite die
große Wehrmacht mit der Notwendigkeit der Sicherstellung ihrer Unterhaltung,
das Älterwerden der Bewegung und ihrer Führer, auf der anderen Seite die
Aussicht auf Senkung des Lebensstandards und auf Geburteneinschränkung ließen
keine andere Wahl als zu handeln. Sollte der Führer noch am Leben sein, so sei
es sein unabänderlicher Entschluß, spätestens 1943/45 die deutsche Raumfrage zu
lösen.
[Der Nürnberger
Prozeß: Fünfter Tag. Montag, 26. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1737
(vgl. NP Bd. 2, S. 302 ff.)]