日独伊・三国軍事同盟
27. September 1940
(Freitag)
Politik
日本は、ヨーロッパにおけるドイツとイタリアの指導的地位(指導権)を承認し、ドイツとイタリアは大アジア圏における日本の指導権を承認する。
三国は、もし三国のいずれかが「現在はヨーロッパの戦争あるいは中国と日本の紛争に絡んでいないいずれかの列強に攻撃された場合には、相互に軍事的経済的員支援する義務を負う」と。
Zwischen Deutschland, Italien und Japan wird ein
»Dreimächtepakt« abgeschlossen, mit dem Japan die Führung Deutschlands und
Italiens in Europa, Deutschland und Italien die Führung Japans im
großostasiatischen Raum anerkennen. Die drei Mächte verpflichten sich
zu gegenseitiger militärischer und wirtschaftlicher Unterstützung für den Fall,
daß eine der drei Mächte »von einer Macht
angegriffen wird, die gegenwärtig nicht in den europäischen Krieg oder
in den chinesisch-japanischen Konflikt verwickelt ist« (Art. III). Nach Art. V
soll dieser Vertrag »in keiner Weise den politischen Status berühren, der
gegenwärtig zwischen jedem der vertragschließenden Teile und Sowjetrußland
besteht.« Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft.
[Tageschronik:
27. September 1940. Das Dritte Reich, S. 4460 (vgl. DGK Bd. 2.2, S. 117) (c)
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