ワイマール期における密かな軍事生産(技術)継続の努力

 

    Die großangelegte Unterstützung, die die deutschen Industriellen dem Nazi-Kriegsprogramm angedeihen ließen, ist gebührend ausgedrückt in dem Entwurf eines Vortrags, den Gustav Krupp im Januar 1944 in der Berliner Universität halten sollte; ich muß nochmals auf D-317 hinweisen. Ich werde natürlich den Gerichtshof nicht mit dem Vorlesen der ganzen Urkunde langweilen, aber ich möchte daraus zitieren, ohne aus dem Zusammenhang herauszureißen; die Erklärungen stehen in Abschnitt 3 und Abschnitt 4, der erste lange Abschnitt auf der ersten Seite:

 

    »Kriegs-Material ist lebensparend für das eigene Volk und stolz darf sein, wer auch immer in dieser Sphäre werkt und wirkt. Hier findet Unternehmertum seine höchste Bewährung. Diese Bewährung - ich darf das hier einflechten - erhärtete sich besonders in der Zeit des 'Interregnums' zwischen 1919 und 1933, als Deutschland entwaffnet darniederlag.« 

戦争物資は、自民族にとって生命を節約するものであり、この分野で仕事をし活動するものは誇りをもっていい。ここに企業家魂はその最高の証明を見出す。この証明は、

ドイツが武装解除された1919年から1933年の間の「空位期間」において、とりわけ堅固となっていた。

Interregnum [ntrnm] 〈中〉 〜s/Interregnen 暫定政権[の期間]; 《史》 空位期間; (特に125473 年の神聖ローマ帝国の)大空位時代.  [ラテン語] 三省堂 『クラウン独和辞典』

 

全ドイツ防衛経済がこの最悪の年月、不活動ではなかったことが、全ドイツ防衛経済の大きな貢献である。

長年の静かな仕事のなかで、科学的で実質的な前提諸条件が創出された。そこで、一定の時が到来すれば、時間や経験の喪失なしにふたたびドイツ国防軍のための仕事をする準備が整っていたのだ。

 

    Und weiterhin heißt es:

    »Es ist das große Verdienst der gesamten deutschen Wehrwirtschaft, daß sie in diesen schlimmen Jahren nicht untätig gewesen ist, mochte auch aus einleuchtenden Gründen ihre Tätigkeit dem Lichte der Öffentlichkeit entzogen sein. In jahrelanger stiller Arbeit wurden die wissenschaftlichen und sachlichen Voraussetzungen geschaffen, um zur gegebenen Stunde ohne Zeit- und Erfahrungsverlust wieder zur Arbeit für die deutsche Wehrmacht bereit zu stehen.«

 

 

    Und ich zitiere weiterhin aus derselben Ansprache, besonders den letzten Abschnitt auf der ersten Seite:

 ドイツ企業家のこうした沈黙の活動を通してのみ

また、ワイマール期の平和生産物の生産で得られた経験を元にしてのみ、1933年以降、防衛力再強化の新しい課題と連結。

総統の四カ年計画によってドイツ企業家に課されたまったく新しい多様な問題を克服。

    »Nur durch diese verschwiegene Tätigkeit deutschen Unternehmertums, aber auch auf Grund der Erfahrungen, die mittlerweile durch Erzeugung von Friedensprodukten gewonnen wurden, konnte nach 1933 unmittelbar der Anschluß an die neuen Aufgaben der Wiederwehrhaftmachung erreicht, konnten dann auch die ganz neuen vielfältigen Probleme gemeistert werden, die durch die Vierjahrespläne des Führers für das deutsche Unternehmertum aufgeworfen wurden. Es war notwendig, neue Rohmaterialien zu erschließen und zu experimentieren, Geldmittel zu investieren, um Deutschlands Volkswirtschaft unabhängig und stark, mit einem Worte, um sie kriegsstark zu machen.«

    Ich zitiere weiter noch aus derselben Ansprache:

[Der Nürnberger Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1654 (vgl. NP Bd. 2, S. 258 ff.)]

 

 

 

    »Ich darf wohl hier sagen, daß die deutschen Unternehmer die neuen Wege aus vollem Herzen gingen, daß sie sich die großen Intentionen des Führers in edlem Wettstreit und in bewußter Dankbarkeit zu eigen machten und seine treuen Gefolgsmänner wurden. Wie hätten sonst die Aufgaben zwischen 1933 und 1939 und besonders jene nach 1939 bewältigt werden können?«

 

ヒトラーの権力掌握後、直ちに再軍備開始。

    Es muß hervorgehoben werden, daß sofort nach der Machtergreifung der Nazi-Verschwörer die geheime Aufrüstung begonnen wurde.

 

193344日、内閣は、「帝国防衛評議会」の設立を決定。

    Am 4. April 1933 nahm das Reichskabinett eine Entschließung zur Errichtung eines »Reichsverteidigungsrats« an. Die geheime Arbeitsweise dieses Rates bestand darin, für den Krieg zu mobilisieren.

 

1933426日、カイテルが、「帝国防衛評議会」が戦争緊急事態のための一歩を踏み出すことになると宣言。

Anläßlich der zweiten Sitzung des Arbeitsausschusses der Referenten für die Reichsverteidigung, dem Vorläufer des Reichsverteidigungsrats, erklärte der Angeklagte Keitel, damals Oberst, als Vorsitzender am 26. April 1933, daß der Reichsverteidigungsrat sofort Schritte für den Kriegsnotstand einleiten werde.

 

カイテルは、戦争経済構築の課題の緊急性を示唆。

「評議会がすべての障害を除去する」と宣言。

Er wies auf die Dringlichkeit der Aufgabe hin, eine Kriegswirtschaft zu errichten und verkündete, daß der Rat bereit sei, alle Hindernisse beiseite zu stoßen.

 

この行動がベルサイユ条約の明らかな侵害であるという事実を完全に自覚しながら、カイテルは、絶対的な秘密保持の重要性を強調。

Im vollen Bewußtsein der Tatsache, daß die Handlung eine offenkundige Verletzung des Vertrages von Versailles war, betonte der Angeklagte Keitel die höchste Wichtigkeit absoluter Geheimhaltung, indem er sagte, und ich zitiere aus dem Dokument EC-177 von Seite 8 - Oberst Keitel:

 

たとえ一片の文書であれ、失ってはならない。そうでなければ、敵の情報機関がその資料を手に入れることができるからだ。口頭でつたえたことがらは証明できない。口頭で伝えたことは、ジュネーブでは否認することができる。

    »Kein Schriftstück darf in Verlust geraten, da sonst der feindliche Nachrichtendienst Material in die Hände bekommen kann. Mündlich übermittelte Dinge sind nicht nachweisbar, sie können von uns in Genf abgestritten werden.«

 

1934123日会議(帝国防衛評議会の第6回作業委員会)の秘密報告(日付は193427日):

 ベックの発言・・・実際上の準備状況の確認が会議の目的。

    Die einzigartige Zielsetzung, mit welcher die Nazi- Verschwörer die deutsche Wirtschaft für das Schmieden einer Kriegsmaschine ausstatteten, wird weiter noch durch den geheimen Bericht der am 23. Januar 1934 abgehaltenen sechsten Sitzung des Arbeitsausschusses des sogenannten Reichsverteidigungsrats bewiesen. Es geht dies aus dem Dokument EC-404, bezeichnet mit »Geheime Kommandosache«, hervor; es ist datiert vom 7. Februar 1934. In dieser Sitzung wies Generalleutnant Beck darauf hin, daß »der tatsächliche Bereitschaftszustand der Zweck dieser Sitzung ist«.

 

出席者:

 ベックのほか、ヨードル、シュムント、グデリアン、フォン・ライヒェナウ、ヴァーリモント、

 将来の戦争の資金調達を議論。

    Ich möchte in Paranthese sagen, aus der ersten Seite dieses Dokumentes geht hervor, daß außer Generalleutnant Beck, der Angeklagte Jodl, damals Oberstleutnant Jodl, anwesend war. Ferner war anwesend Hauptmann Schmundt, ferner Oberst Guderian, weiter ein Generalmajor von Reichenau, ein Major Warlimont. Von diesen Namen wird das Hohe Gericht im Laufe des Vortrags noch mehr hören. Es wurden die Einzelheiten der Geldbeschaffung für einen künftigen Krieg erörtert. Es wurde darauf hingewie

[Der Nürnberger Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1656 (vgl. NP Bd. 2, S. 259 ff.)]

 

戦時経済の金融的観点は、ライヒ大蔵省とシャハト率いるライヒスバンクによって、指導された。

sen, daß die finanziellen Gesichtspunkte der Kriegswirtschaft durch das Reichsfinanzministerium und die Reichsbank unter dem Angeklagten Schacht geleitet werden sollten.

 

シャハトは、秘密に、1935531日、戦争経済全権に任命された。

    Wie bereits in der Sitzung des heutigen Vormittags festgestellt ist, wurde der Angeklagte Schacht am 31. Mai 1935 geheim zum Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft benannt, und er hatte die ausdrückliche Aufgabe, alle volkswirtschaftlichen Kräfte des Volkes in den Dienst der Nazi-Kriegsmaschine zu stellen.

 

1935521日の秘密防衛法

    Durch ein geheimes Verteidigungsgesetz vom 21. Mai 1935, durch das Schacht geheim dazu ernannt wurde, wurde er mit der vollen Verantwortung für die Kriegswirtschaft betraut.

 

戦時の場合、ドイツの経済独裁者になるべきもの。

Im Kriegsfalle sollte er der deutsche Wirtschaftsdiktator werden.

 

Seine Aufgabe war es, alle volkswirtschaftlichen Kräfte in den Dienst der Kriegsführung zu stellen und wirtschaftlich das Leben des deutschen Volkes zu gewährleisten. Die Reichsminister für Wirtschaft, Ernährung, Landwirtschaft, Arbeit, Forstwirtschaft, ebenso alle Reichsämter, die dem Führer unterstanden, waren ihm untergeordnet. Er sollte verantwortlich sein sowohl für die Finanzierung als auch für die Führung des Krieges; und er war sogar bevollmächtigt, Verordnungen innerhalb seiner Verantwortungssphäre zu erlassen, selbst wenn sie von den bestehenden Gesetzen abwichen.

 

驚異的な再軍備テンポ

    Die Wiederaufrüstung Deutschlands erfolgte in einem erstaunlich schnellem Tempo.

 

1935年夏、ラインラント再占領計画を作成するまでに。

Im Sommer 1935 waren die Nazi-Verschwörer kühn genug, Pläne für die Wiederbesetzung des Rheinlands zu machen;

 

10回作業委員会の会議で、計画されたラインラント再占領に関連して、その諸措置の問題が出された。

und anläßlich der 10. Sitzung des gleichen Arbeitsausschusses wurde im Zusammenhang mit der beabsichtigten Wiederbesetzung des Rheinlands die Frage der Maßnahmen aufgeworfen.

 

1935626

    Ich beziehe mich hierbei auf das Dokument, das die Nr. EC-405 trägt. In dieser Sitzung, die am 26. Juni 1935 stattfand, wurde erwähnt, daß die Frage des Rheinlands besondere Beachtung verdiene, weil Hitler Frankreich Zusicherungen gegeben habe, von militärischen Aktionen in der entmilitarisierten Zone Abstand zu nehmen. Unter den Punkten, die besondere Beachtung verdienten, war die Vorbereitung der wirtschaftlichen Mobilisierung, eine Aufgabe, die besonders dem Angeklagten Schacht in seiner Eigenschaft als geheimem Bevollmächtigten für die Kriegswirtschaft anvertraut war.

 

VORSITZENDER: Lesen Sie gerade aus diesem Schriftstück?

 

MR. DODD: Ich erwähne Teile hieraus, Herr Vorsitzender, und zwar ist es Seite 4 und 5 dieses Dokuments, auf die ich meine Feststellungen stütze. Ich

[Der Nürnberger Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1658 (vgl. NP Bd. 2, S. 261 ff.)]

 

 

will den Gerichtshof nicht mit fortwährenden Erwägungen dieser Dokumente belästigen, sondern ich dachte, es wäre der beste Weg, fortzufahren und so den Gerichtshof in vollem Umfange zu unterrichten.

 

VORSITZENDER: Wenn Sie uns sagen, welche Stelle es in dem Dokument ist, können wir ihr in dem Dokument folgen.

 

MR. DODD: Seite 4, in der Mitte der Seite, der fünfte Absatz, erster Satz: »Die entmilitarisierte Zone erfordert eine Sonderbehandlung...« Und auf Seite 5, (j), unter »Die Vorbereitungen«, »Vorbereitungen der wirtschaftlichen Mobilisierung«. Auf Seite 4, im letzten Absatz vor den Buchstaben (a), (b), (c) und (d), heißt es...

 

VORSITZENDER: Ich meine, Sie sollten von Seite 4 den letzten Absatz lesen: »Da zur Zeit außenpolitische Verwicklungen...«

 

MR. DODD: »... Da zur Zeit außenpolitische Verwicklungen unter allen Umständen vermieden werden müssen, dürfen... nur unabweisbar notwendige Vorarbeiten durchgeführt werden. Die Tatsache solcher Vorarbeiten oder die Absicht hierzu unterliegt sowohl in der Zone selbst wie auch im übrigen Reiche strengster Geheimhaltung.«

 

    Sodann wurden Vorbereitungen getroffen, die, wie ich vor einigen Minuten andeutete, als Letztes in den Vorbereitungsstufen zur wirtschaftlichen Mobilisierung erscheinen.

 

    Natürlich gibt es noch viele andere vorbereitende Maßnahmen wie die Erfassung von Kraftfahrzeugen, Pferdegespannen, Vorbereitung von Evakuierungen usw.

 

    Wir verlassen nun dieses Dokument, um zu dem raschen Fortschritt der deutschen Wiederaufrüstung überzugehen; das war hauptsächlich der Arbeit des Angeklagten Schacht zu verdanken.

 

1934年秋、「新計画」・・・輸出入コントロール。再軍備のための原料確保。

    Im Herbst 1934 verkündeten die Nazi-Verschwörer den sogenannten »Neuen Plan«, der auf die Kontrolle der Ein- und Ausfuhr abzielte, um Rohmaterialien zu erhalten, die für die Aufrüstung benötigt wurden, um Devisen hereinzubekommen, die erforderlich waren, damit das Aufrüstungsprogramm durchgeführt werden konnte.

 

Der »Neue Plan« war die Schöpfung des Angeklagten Schacht. Mit diesem Plan kontrollierte der Angeklagte Schacht die Einfuhr, indem er das System der Überwachungsausschüsse für Einfuhrkontrolle, die sich bisher nur mit der Hauptgruppe der Rohmaterialien befaßte, nun auf alle Güter, die nach Deutschland importiert wurden, ausdehnte, gleichgültig ob Rohmaterialien, Halb- oder Fertigprodukte. Die Notwendigkeit von Einfuhrlizenzen ermöglichte den Nazi-Verschwörern die Einfuhr auf Güter zu be

[Der Nürnberger Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1660 (vgl. NP Bd. 2, S. 261 ff.)]

 

19352月、為替法。

schränken, die ihren Kriegszielen dienten.

    Darauf folgte im Februar 1935 das Devisengesetz, das im Reichsgesetzblatt 1935, Teil I, 105 ff. gefunden werden kann. Nach diesem Gesetz unterlagen alle Transaktionen in fremden Währungen der Genehmigung durch die Devisenstellen.

外貨の流通のコントロールによって、外国貿易を、ドイツの必要と希望に合致するように操作できた。

Durch Kontrollierung des Umlaufs ausländischen Geldes waren die Nazi- Verschwörer in der Lage, den Außenhandel ihren Bedürfnissen und Wünschen entsprechend zu lenken.

 

1934930日付け戦時経済動員研究で示されたこと。

 軍需品倉庫の建設の前進。

 不足している武器の製造の新たな可能性の創出。

 新しい販路を確保するための工業の転換。

 金融・通商政策のコントロール。

    So wurde jeder Teil der deutschen Wirtschaft unter der Führung der Nazi-Verschwörer, besonders des Angeklagten Schacht, auf Krieg eingestellt. In einer Studie über wirtschaftliche Mobilmachung für den Krieg vom 30. September 1934 wurde ausgeführt, daß bereits Schritte unternommen waren, um große Warenlager zu bilden, neue Möglichkeiten für die Herstellung von knappen Waren zu schaffen, die Industrie umzustellen, um neue Absatzgebiete zu sichern, und schließlich, die Finanz- und Handelspolitik zu kontrollieren.

 

In der Studie wurde darauf hingewiesen, daß die Aufgabe, Lager anzuhäufen durch die Erfordernisse der Geheimhaltung und Vortäuschung behindert worden sei.

燃料備蓄・石炭在庫の収集。

Reserven von Betriebsstoff und Kohlenlager wurden gesammelt;

合成ガソリン生産の加速化。

die Produktion von synthetischem öl wurde beschleunigt.

 

民需品の納品が意図的に組織され、ほとんどの工場施設が事実上国防軍の仕事をするように仕向けられた。Die Belieferung für Zivilbedarf war absichtlich so organisiert, daß die meisten Betriebsanlagen tatsächlich für die Wehrmacht arbeiteten.

 

戦時の場合中立を保つであろう諸国との物々交換取引の可能性の研究が仕上げられた。

Studien über die Möglichkeit eines Tauschhandels mit Ländern, von denen man »annahm«, daß sie im Kriegsfalle sich neutral verhielten, wurden ausgearbeitet.

 

軍需計画の資金調達は、困難な問題。

Die Finanzierung des Rüstungsprogramms stellte ein schwieriges Problem für die Verschwörer dar. Im Jahre 1934 und 1935 hätte die deutsche Wirtschaft unmöglich die Mittel für ihr ausgedehntes Aufrüstungsprogramm durch Steuern und öffentliche Anleihen aufbringen können. Von Anfang an schloß das Rüstungsprogramm »die Inanspruchnahme der letzten Reserven« ein. Außer dem Problem, diese ungeheuren Summen zu beschaffen, die die Ausführung dieses Programms erforderlich machte, waren, besonders zu Anfang, die Nazi-Verschwörer darauf bedacht, das Ausmaß ihrer fieberhaften Rüstungstätigkeit zu verbergen.

 

メフォ手形の創出。

    Nachdem verschiedene Methoden der Finanzierung des Rüstungsprogramms erwogen worden waren, schlug der Angeklagte Schacht die Verwendung der sogenannten »MEFO-Wechsel« vor. Einer der Hauptvorteile dieser Methode war die Tatsache, daß die Zahlen, die das Ausmaß der Rüstung bei Verwendung anderer Methoden der Öffentlichkeit bekannt gegeben hätten, durch den Gebrauch der »MEFO-Wechsel« geheim blieben. »MEFO-Wechsel« wurden ausschließlich zur Rüstungsfinanzierung verwendet. Geschäfte in »MEFO-Wechsel« wurden wie folgt ausge

[Der Nürnberger Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1662 (vgl. NP Bd. 2, S. 262 ff.)]

 

 

führt:

「メフォ手形」・・・帝国(ドイツ国家)の保証・・・すべての銀行がメフォ手形を割引(貸付)。再割引(再信用)ライヒスバンクで与えられる。

    »MEFO-Wechsel« wurden von Rüstungsfabriken ausgestellt und von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung angenommen. Das Wort »MEFO« kam von: »Metallurgische Forschungsgesellschaft m. b. H.« Aus den Anfangsbuchstaben ist der Name dieses Unternehmens gebildet. Die Gesellschaft hatte ein Stammkapital nominell von 1000000 Reichsmark und war daher nur eine Scheinfirma. Die Wechsel wurden von allen deutschen Banken für eine mögliche Rediskontierung bei der Reichsbank angenommen. Die Wechsel waren vom Reich garantiert.

 

Die Geheimhaltung war dadurch gesichert, daß sie weder in den öffentlichen Bilanzen der Reichsbank, noch in den Haushaltzahlen erschienen.

 

「メフォ手形」システムは、19384月1日まで継続。

この日までに、120億ライヒスマルクが「メフォ手形」の形で、軍需金融のために発行された。

Das System der »MEFO-Wechsel« wurde bis zum 1. April 1938 fortgesetzt. Bis zu diesem Tage wurden 12 Milliarden Reichsmark in »MEFO-Wechsel« zur Finanzierung der Rüstung ausgegeben.

「メフォ手形」金融は、ドイツ軍備の巨大な進展を秘密にすることがもはや必要なくなった時点で、廃止された。

Mit der MEFO-Finanzierung wurde zu diesem Zeitpunkt aufgehört, nachdem es nicht mehr nötig erschien, den großen Fortschritt der deutschen Rüstung zu verheimlichen.

 

    Eine weitere Quelle, aus der der Angeklagte Schacht Mittel zog, um das geheime Rüstungsprogramm zu finanzieren, waren die Guthaben politischer Gegner der Nazi-Herrschaft und die Markguthaben von Ausländern bei der Reichsbank. Wie Schacht erklärte: »Unsere Rüstungen werden also teilweise finanziert mit den Guthaben unserer politischen Gegner.« Diese Feststellung wurde in einer Mitteilung Schachts an Hitler vom 3. Mai 1935 gemacht; sie hat die Nummer 1168-PS. Dieser besondere Satz kann im zweiten Abschnitt gefunden werden.

 

 

「メフォ手形」はつねに通貨安定への脅威だった。なぜなら、メフォ手形がライヒスバンクに再割引のために差し出される可能性があり、その場合には紙幣流通量が自動的に増やされなければならないだろうからであった。したがって、インフレーションの脅威は常に存在した。

Die außenstehenden »MEFO-Wechsel« stellten immer eine Bedrohung der Stabilität der Währung dar, da sie der Reichsbank zur Diskontierung gegeben werden konnten und in diesem Fall der Notenumlauf automatisch hätte vergrößert werden müssen. Deshalb war die Drohung einer Inflation immer vorhanden.

 

 

Trotzdem verfolgte Schacht seinen Weg, weil »er mit standhafter Treue zum Führer steht, weil er die Grundlage des Nationalsozialismus vollkommen anerkennt, und weil schließlich die Störungen, verglichen mit der großen Aufgabe, als unbedeutend betrachtet werden können.« Hohe Offiziere lobten die Findigkeit des Angeklagten Schacht für die Nazi-Kriegsmaschine. In einem Artikel in dem »Militärischen Wochen-Blatt« vom Januar 1937 heißt es:

 

19371月の「週刊軍事情報」におけるシャハトの高い評価(賞賛)

    »Die deutschen Verteidigungskräfte gedenken heute Dr. Schachts als einer der Männer, die unvergängliche Dinge für sie und ihre Entwicklung in Übereinstimmung mit Befehlen vom Führer und Reichskanzler getan haben. Die Verteidigungskräfte schulden der Geschicklichkeit und großen Fähigkeit von Schacht, daß sie trotz aller Währungsschwierigkeiten plangemäß zu

[Der Nürnberger Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1664 (vgl. NP Bd. 2, S. 263 ff.)]

 

 

シャハトの巧みさと能力で、通貨問題でのあらゆる困難にもかかわらず、10万人の陸軍から出発して、今日の強さ(勢力)にまで計画的に成長させることができた。

 

    ihrer jetzigen Stärke, ausgehend von dem Heer von 100000 Mann, haben wachsen können.«

 

ラインラント再占領後、ドイツの戦争準備はいっそう進展。

    Nach der Wiederbesetzung des Rheinlands verdoppelten die Nazi-Verschwörer ihre Anstrengungen, Deutschland zu einem bedeutenden Krieg vorzubereiten.

 

193699日のニュルンベルク党大会におけるヒトラー演説・・・四カ年計画を宣言。

 その法律的基礎は、19361018日の四カ年計画遂行令。

 In seiner Rede auf dem Nürnberger Parteitag vom 9. September 1936 wurde der Vierjahresplan von Hitler proklamiert und fand eine gesetzliche Grundlage durch die Verordnung zur Ausführung des Vierjahresplans vom 18. Oktober 1936, die im Reichsgesetzblatt 1936, Teil I, Seite 887, zu finden ist.

 

この政令で、ゲーリングが四カ年計画の実行を託された。

Durch diesen Erlaß wurde der Angeklagte Göring mit dem Plan beauftragt.

 

ゲーリングは、彼の任務にとって必要だと思われる法律的行政的措置のために、全政府官庁(再校中央官庁を含め手)に命令や指示を出す全権を与えられた。

Er war zu gesetzlichen und Verwaltungsmaßnahmen bevollmächigt, die ihm zur Erfüllung seiner Aufgabe als notwendig erschienen, ferner dazu, Befehle und Anweisungen an alle Regierungsstellen, einschließlich der obersten Reichsbehörden, herauszugeben.

 

計画の目的は、基本的原料、とくに燃料、ゴム、繊維、非鉄金属のアウタルキー(自給自足)を達成すること、そして戦争準備を強化することであった。

Der Zweck des Planes war, Nazi-Deutschland in die Lage zu versetzen, vollständige Autarkie in wesentlichen Rohmaterialien, besonders Betriebsstoffen, Gummi, Textilfasern, Nichteisenmetallen zu erlangen, und auch die Kriegsvorbereitungen zu verstärken.

 

化学合成品の開発が、コストがかかるにもかかわらず、非常に促進された。

Die Entwicklung synthetischer Erzeugnisse wurde stark beschleunigt, trotz ihrer hohen Kosten.

 

Neben dem Autarkie-Programm benötigten die Nazi- Verschwörer aber auch Devisen, um ihre Propaganda- und Spionagetätigkeit im Auslande zu finanzieren. So hat General Thomas in einer Rede am 1. November 1937 vor der Wehrmachtsakademie erklärt:

    »Wenn Sie berücksichtigen, daß man während des Krieges beträchtliche Mittel benötigt, um die notwendige Propaganda zu organisieren, um den Spionagedienst und ähnliche Zwecke bezahlen zu können, muß man sich darüber im klaren sein, daß unsere Inlandmark von keinem Wert wäre und daß deshalb ausländische Devisen notwendig sind.«

 

海外情報活動では、民間企業の情報力も活用・・・クルップの文書。

    Der besondere Bedarf an ausländischen Devisen wurde teilweise dadurch verringert, daß einige führende deutsche Industrieunternehmen Spionage- und Propagandadienste dem Nazi-Staat kostenlos zur Verfügung stellten. Ich halte hier in meiner Hand ein Dokument mit der Nummer D-206, mit dem Datum Essen, den 12. Oktober 1935. Es wurde in den Akten der Firma Krupp durch amerikanische und englische Vertreter gefunden. Ich will nicht das ganze Dokument verlesen, es sei denn, daß der Gerichtshof es wünscht; doch will ich mit dem Anfang beginnen, damit Zweck und Inhalt des Dokumentes festgelegt werden kann. Es ist überschrieben: »Aktenvermerk«, darunter: »Betrifft: Verbreitung amtlicher Propaganda-Schriften im Auslande mit Hilfe unserer Auslandsbeziehungen.« Weiter heißt es:

    »Am Morgen des 11. Oktober meldete sich der Gaubeauftragte von Ribbentrops privatem Auswärtigen Amt (Dienststelle Ribbentrop) telephonisch an... Zur verabredeten Zeit erschien ein gewisser Herr Lackmann... Als

[Der Nürnberger Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1666 (vgl. NP Bd. 2, S. 264 ff.)]

 

 

    Antwort auf meine Frage, mit wem ich es zu tun hätte und mit welchem Amte, teilte er mir mit, daß er nicht selbst der Gaubeauftragte von Ribbentrops privatem Auswärtigen Amte sei, sondern daß dies ein gewisser Landrat Bollmann sei, er selbst sei auf Herrn Bollmanns Befehl gekommen.«

    Im nächsten Abschnitt heißt es:

    »... daß ein großes Durcheinander auf dem Gebiete der Auslands-Propaganda herrsche, und daß Ribbentrops privates Auswärtiges Amt eine straffere Organisation für ausländische Propaganda schaffen wolle. Hierzu sei die Unterstützung unserer Firma, und vor allem Adressenmaterial... nötig.«

    Im nächsten Satz im dritten Abschnitt:

    »Ich teilte Herrn L. mit, daß sich unsere Firma schon seit Jahren den amtlichen Stellen für Auslands-Propaganda zur Verfügung gestellt habe, daß wir alle Ersuchen, die an uns gerichtet wurden, weitgehend unterstützten.«

 

    Ich halte jetzt das Dokument D-167 in meiner Hand. Es ist ebenfalls die Kopie eines Dokuments, das in den Schriften der Firma Krupp von amerikanischen und englischen Vertretern gefunden wurde. Es ist datiert vom 14. Oktober 1937 und ist ein Memorandum des Herrn Sonnenberg über ein Treffen in Essen vom 12. Oktober 1937. Es zeigt, daß ein gewisser Menzel von der dem Wehrmachtsamt unterstehenden Abwehrabteilung des Reichskriegsministeriums die Firma Krupp bat, die ihr von ihren Auslandsvertretungen zugehenden Nachrichten über Auslandsrüstungen (ausschließlich Pressenachrichten) der Abwehrabteilung des Reichskriegsministeriums laufend zuzuleiten. Schließlich sagte der dritte Absatz: »Von unserer Seite wurde zugesagt, das Reichskriegsministerium im angegebenen Sinne... zu unterrichten.«

 

    Nachdem ich meinen Vortrag aus diesem Dokument beendet habe, will ich das Programm der Verschwörer weiter behandeln; es schritt, wie ich hier heute oft gesagt habe, in einer erstaunlichen, wirklich erstaunlichen Schnelligkeit voran.

 

ドイツの鉄鋼生産の急速な拡大。生産量統計。

Die Stahlproduktion zum Beispiel, wie in offiziellen deutschen Veröffentlichungen gezeigt wird, stieg wie folgt an:

    im Jahre 1933    74000 Tonnen

    im Jahre 1934  105000 Tonnen

    im Jahre 1935  145000 Tonnen

    im Jahre 1936  186000 Tonnen

    im Jahre 1937  217000 Tonnen

    im Jahre 1938  477000 Tonnen

 

合成ガソリン生産・・・生産の増加は、鉄鋼よりも顕著。

1934年の37万トンから、1938年の1494000トンへ。

    Die Benzinerzeugung vergrößerte sich sogar noch stärker:

    Von 370000 Tonnen im Jahre 1934 auf 1494000 Tonnen im Jahre 1938.

 

 

    Die Nazi-Verschwörer trieben die Vollendung des Rüstungsprogramms in einer Eile an, die klar verriet, daß sie von dem bevorstehenden Kriege wußten. In einer Sitzung vom 4. September 1936 betonte Gö

[Der Nürnberger Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1668 (vgl. NP Bd. 2, S. 265 ff.)]

 

193694日の会議でのゲーリング発言

  戦争の危険が差し迫っているかの野用に、すべての措置が講じられなければならない。

ring: »Alle Maßnahmen haben so zu erfolgen, als ob wir im Stadium der drohenden Kriegsgefahr uns befänden«, und erklärte weiter: »Maßnahmen, an die heranzugehen wir uns jetzt... noch scheuen, müßten wir zwangsläufig ergreifen, wenn morgen Krieg wäre. Sie sind infolgedessen durchführbar.« Die äußerste Eile wurde durch Görings Bemerkung offenbart: »Vorhandene Reserven müssen zur Überbrückung bis zur Erreichung des vom Führer befohlenen Endziels angegriffen werden... Für den Kriegsfall«, fügte er hinzu, »sind sie kein in jedem Falle brauchbarer Rückhalt.«

 

1936821日のヒトラーからシャハト宛の極秘命令(書簡)

 193741日までに空軍のすべての部隊の用意ができていなければならない。

    In einem streng geheimen Brief vom 21. August 1936 wurde Schacht von Hitlers Befehl unterrichtet, daß alle Verbände der Luftwaffe bis zum 1. April 1937 bereit sein müssen.

 

Dies sollte die Eile betonen, mit der die Nazi-Wirtschaft von Anfang an durchdrungen sein sollte, ermutigt durch ihre Erfolge im Rheinland, mit denen die Nazi-Verschwörer die Grundlage für weitere Angriffshandlungen legten.

 

VORSITZENDER: Soweit ich verstehe, haben Sie auf kein Dokument seit Dokument 167 verwiesen.

 

 

鉄鋼およびガソリンの生産統計は、帝国統計年鑑から。

MR. DODD: Nein. Die Zahlen über Produktion von Stahl und von öl rühren aus dem Statistischen Jahrbuch des Deutschen Reiches von 1939 und 1940 und aus dem Statistischen Jahrbuch des Deutschen Reiches von 1941 und 1942 her. Diese Angabe bezieht sich auf die Zahlen der Stahlproduktion; die Zahlen für die Benzinproduktion sind aus dem Statistischen Jahrbuch des Deutschen Reiches von 1941 und 1942 entnommen. Die Feststellungen des Angeklagten Göring beruhen auf Dokument EC-416.

 

VORSITZENDER: Das ist das Dokument, auf das Sie bereits verwiesen haben?

 

MR. DODD: Ja, es wurde darauf, soviel ich weiß, bereits Bezug genommen. Einige dieser Dokumente enthalten Hinweise auf mehr als einen Teil der Darlegung, und ich muß auf sie verschiedentlich in meinem Vortrag zurückkommen.

 

VORSITZENDER: Gut. Fahren Sie fort, wenn Sie sich darauf beziehen wollen.

 

MR. DODD: Der sechste Abschnitt auf der ersten Seite:

    »Vorhandene Reserven müssen zur Überbrückung bis zur Erreichung des vom Führer befohlenen Endziels angegriffen werden; für den Kriegsfall sind sie kein in jedem Falle brauchbarer Rückhalt.«

    Und auf der zweiten Seite, unten der achte Abschnitt:

 

あるいは躊躇するかもしれないような諸措置だが、それらは、もち明日戦争になればということで必死で取り掛からなければならない。

    »Maßnahmen, an die heranzugehen wir uns jetzt vielleicht noch scheuen, müßten wir zwangsläufig ergreifen, wenn morgen Krieg wäre. Sie sind infolgedessen

[Der Nürnberger Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1670 (vgl. NP Bd. 2, S. 267 ff.)]

 

 

    durchführbar.«

 

 

    Hinsichtlich der Behauptung, daß der Angeklagte Schacht davon in Kenntnis gesetzt wurde, Hitler habe angeordnet, alle Verbände der Luftwaffe müßten bis 1. April 1937 bereit sein, verweise ich auf Dokument 1301-PS, datiert 31. August 1936. Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, daß das Dokument noch eine weitere Nr. haben soll, es soll heißen: 1301-PS-7. Auf der ersten Seite heißt es im dritten Absatz, nach dem Wort »Luftwaffe«, daß gemäß einem Befehl des Führers die Aufstellung aller Einheiten der Luftwaffe bis zum 1. April 1937 beendet sein müsse; wenn Sie auf Seite 20 umwenden, so werden Sie ungefähr in der Mitte der Seite finden, daß eine Kopie dieses Dokuments an den Präsidenten der Reichsbank, Dr. Schacht, gesandt wurde.

 

    Nach ihrem Erfolg in Österreich und im Sudetenland verdoppelten die Nazi-Verschwörer ihre Anstrengungen, sich für ihren geplanten Angriffskrieg auszurüsten.

 

19381014日の会議で(ポーランドに対する要求を出す直前の会議)のゲーリングの発言:

 フューラーが自分に、これまで達成したことが無意味になるくらいの大々的な計画を遂行するように命じられた、と。

In einer Sitzung am 14. Oktober 1938, kurz bevor die Nazi-Verschwörer ihre erste Forderung an Polen richteten, erklärte der Angeklagte Göring, daß der Führer ihn angewiesen habe, ein gigantisches Programm durchzuführen, gegen das die bisherigen Leistungen bedeutungslos seien. Demgegenüber beständen Schwierigkeiten, die er mit der größten Energie und Rücksichtslosigkeit überwinden werde.

 

    Diese Erklärung finden Sie im Dokument 1301-PS auf Seite 25 des Dokumentenbuches und besonders im zweiten Satz des Einführungsabsatzes:

    »Jeder wisse ja aus der Presse wie die Lage in der Welt sei, und der Führer habe ihn infolgedessen angewiesen, ein gigantisches Programm durchzuführen, gegen das die bisherigen Leistungen bedeutungslos seien. Demgegenüber beständen Schwierigkeiten, die er mit der größten Energie und Rücksichtslosigkeit überwinden werde.«

 

外貨準備の減少

    Die Bestände an ausländischen Zahlungsmitteln hätten sich verringert, und zwar infolge der Vorbereitungen für den Einfall in die Tschechoslowakei, und es wäre deshalb notwendig, sie zu ergänzen.

    Ich beziehe mich jetzt auf den dritten Absatz des Dokuments 1301-PS:

 

輸出利得は、軍備強化に投じられる。軍備は、輸出活動によって削減されてはならない。

フューラーは、彼(ゲーリング)に、軍備の巨大に増強するよう課題を命じた。特に、空軍増強。

    »Diese Exportgewinne sind einzusetzen für die Verschärfung der Rüstung. Die Rüstung dürfe durch die Exporttätigkeit nicht gekürzt werden. Er habe vom Führer den Auftrag, die Rüstung abnorm zu steigern, wobei in erster Linie die Luftwaffe stände.

空軍力は可及的速やかに5倍化しなければならない。

Die Luftwaffe sei schnellstens zu verfünffachen;

海軍ももっと早く装備を整えなければならない。

auch die Marine müsse schneller rüsten

陸軍も大量の攻撃用武器を創出しなければならない。特に、重火器、重戦車。

それと並んで、特に、燃料、火薬爆薬。

und das Heer müsse schneller große Mengen von Angriffswaffen schaffen, in Sonderheit schwere Artillerie und schwere Tanks. Daneben hergehen muß die fabrikatorische Rüstung, wobei in Sonderheit Treibstoffe,... Pulver- und Sprengstoffe in den Vordergrund treten.

これらの生産増大はさらに、高速自動車道路(アウトバーン)、運河、そしてとくに鉄道などの建設加速化と結合しなければならない。

Diese müßten verbunden werden mit der beschleunigten Herstellung von Autostraßen, Kanä

[Der Nürnberger Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1672 (vgl. NP Bd. 2, S. 268 ff.)]

 

 

    len und besonders Eisenbahnlinien.«

 

この四カ年計画・戦争準備・軍需拡大過程で、ゲーリングとシャハトの対立が表面化。

その帰結として、193711月、シャハトは経済大臣を辞任。したがってまた戦争経済全権の地位も辞任。

 

 さらに、19391月には、ライヒスバンク総裁の地位も辞任。

    Im Laufe dieser Vorbereitungen für den Krieg kam es zu einem Zwischenfall zwischen zwei Männern, dem Angeklagten Göring und dem Angeklagten Schacht. Als Resultat trat der Angeklagte Schacht im November 1937 als Chef des Wirtschaftsministeriums zurück und auch als Generalbevollmächtigter der Kriegswirtschaft, und im Januar des Jahres 1939 wurde er seines Postens als Reichsbankpräsident enthoben.

 

 

    Ich beabsichtige jetzt nicht, hier die Einzelheiten dieser Meinungsverschiedenheit vorzubringen. Über dieses Thema wird später in dem Verfahren mehr gesagt werden. In diesem Augenblick bitte ich zur Kenntnis zu nehmen, daß wir behaupten, Schachts Rücktritt habe nicht auf einer Mißbilligung der Nazi- Ziele beruht. Der Angeklagte Schacht war besonders stolz auf die Erfolge, die er auf finanziellem und wirtschaftlichem Gebiet der Nazi-Kriegsmaschine verschafft hat. Im Dokument EC-257, das die Abschrift eines Briefes des Angeklagten Schacht an General Thomas darstellt, schrieb er im ersten Absatz:

 

    »Ich denke mit großer innerer Befriedigung zurück an die Arbeit im Reichswirtschaftsministerium, die mir die Gelegenheit gab, die von mir immer als conditio sine qua non unserer neuen Volksverordnung angesehene Wiederwehrhaftmachung in der entscheidendsten Periode nicht nur wie bisher auf finanziellem, sondern auch     auf wirtschaftlichem Gebiet mit durchführen zu helfen.«

 

    Der zweite Absatz ist mehr persönlicher Natur und hat nichts mit diesem Verfahren zu tun. In dem Dokument EC-252, einem Brief, datiert vom 8. Juli 1937 an General von Blomberg, erklärt der Angeklagte Schacht:

193778日のシャハトのフォン・ブロンベルク宛書簡。

 

    »Die Führung der Wirtschaft durch den Generalbevollmächtigten wird auf diese Weise niemals völlig unabhängig von dem übrigen Kriegsmechanismus erfolgen, sondern die Erreichung des politischen Kriegszieles mit allen wirtschaftlichen Kräften erstreben. Ich bin daher durchaus bereit, an der Durchführungsverordnung zum Reichsverteidigungsgesetz mitzuarbeiten.«

 

1937年春には、三軍の代表者が、防衛経済演習を実施。シャハトがこれに参加。

    Im Frühjahr des Jahres 1937 nahm der Angeklagte Schacht zusammen mit Vertretern der drei Wehrmachtsteile an den wehrwirtschaftlichen Kriegsspielen teil. Nebenbei gesagt handelte es sich dabei wahrscheinlich um etwas Neues auf dem Gebiet militärischer Übungen. Die wehrwirtschaftlichen Kriegsspiele wurden in Godesberg, Deutschland, abgehalten. Ich beziehe mich dabei auf das Dokument EC-174. Es trägt den Titel oder Untertitel »Wehrwirtschaftliche Generalstabsreise vom 25. Mai bis 2. Juni nach Godesberg« und fährt fort, in Einzelheiten darzulegen, daß eine Begrüßung stattfand. Es sagt vage und wenig klar, wie ein solches wehrwirtschaftliches Kriegsspiel durchgeführt wurde, aber es läßt keinen Zweifel darüber, daß ein solches Kriegsspiel seiner

[Der Nürnberger Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1674 (vgl. NP Bd. 2, S. 269 ff.)]

 

 

zeit in Godesberg durchgeführt wurde. Auf Seite 2 im letzten Absatz ist der Willkommengruß für Dr. Schacht zu ersehen. Es heißt dort:

 

    »Ehe ich mit der Besprechung des wehrwirtschaftlichen Kriegsspiels beginne, ist es mir ein besonderes Bedürfnis, Ihnen, sehr verehrter Herr Präsident Dr. Schacht, unser aller Dank zu sagen, daß Sie sich trotz Ihrer großen Belastung der Mühe unterzogen haben, an der heutigen Schlußbesprechung persönlich teilzunehmen. Wir sehen darin das große Interesse bestätigt, das Sie jederzeit den wehrwirtschaftlichen Arbeiten entgegengebracht haben, und Ihr Hiersein ist uns ein erneuter Beweis, daß Sie gewillt sind, uns Soldaten die schwierige wehrwirtschaftliche Vorbereitung zu erleichtern und die harmonische Zusammenarbeit mit Ihren Dienststellen zu vertiefen.«

 

 

    Ich möchte den Gerichtshof auf den vorletzten Absatz der ersten Seite aufmerksam machen. Es ist ein Absatz aus nur einem Satz und lautet einfach: »Ich möchte jedoch darauf hinweisen, daß alle Angelegenheiten und alle erhaltenen Informationen als höchst geheim zu behandeln sind«; dies unter Hinweis auf den vorangehenden Absatz das wehrwirtschaftliche Kriegsspiel.

 

オーストリア併合・オーストリア中央銀行の統合に際してのシャハトの演説。

 ドイツとオーストリアの合併の必要性・重要性。

    Es scheint, die Annektierung Österreichs war ein Ziel, das der Angeklagte Schacht lange gesucht hat. In einer Rede an die Angestellten der ehemaligen österreichischen Nationalbank (EC-297) und besonders im zweiten Absatz der ersten Seite des Dokuments finden wir die Worte:

 

    »Österreich hat bestimmt eine große Mission, nämlich die, ein Kulturträger deutschen Wesens zu sein, für die Achtung und das Ansehen des deutschen Namens insbesondere nach dem Südosten hin zu sorgen. Eine solche Mission kann es aber nur erfüllen innerhalb des großen Deutschen Reiches und gestützt auf die Macht eines 75-Millionenvolkes, das - ob es nun die. Gegner wollen oder nicht - das Herz und die Seele Europas bildet.«

 

    Dr. Schacht fährt dann fort:

    »Wir haben in den letzten Tagen in der ausländischen Presse auch viel davon gelesen, daß zwar das Ziel, die Vereinigung dieser beiden Länder, eine gewisse Berechtigung habe, daß aber die Methode dieser Vereinigung schrecklich gewesen sei.... Diese Methode, die gewiß dem einen oder anderen Ausländer nicht gepaßt hat, ist nichts anderes als die Folge der zahllosen Treubrüche und brutalen Vergewaltigungen, die das Ausland uns gegenüber angewandt hat.«

 

    Ich beziehe mich jetzt auf Seite 3 des gleichen Dokuments und lese:

 

    »Ich bin bekannt dafür, daß ich manchmal Dinge ausspreche, die hie und da Anstoß erregen. Ich möchte auch heute von dieser Gewohnheit nicht abgehen. Ich weiß, daß es auch hier in diesem Lande noch Leute gibt, - ich glaube sie sind nicht sehr zahlreich - die an den Geschehnissen der letzten Tage etwas auszusetzen haben. Aber das Ziel, glaube ich, bezweifelt niemand, und die Meckerer an den Methoden müssen sich gesagt

[Der Nürnberger Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1676 (vgl. NP Bd. 2, S. 270 ff.)]

 

 

    sein lassen, daß man es nicht allen Menschen recht machen kann. Der eine sagt, das hätte er so gemacht oder vielleicht so, aber das Merkwürdige ist, sie haben es nicht gemacht, sondern gemacht hat es eben unser Adolf Hitler! Und wenn es noch etwas zu verbessern gibt, dann sollen es diese Nörgler innerhalb des Deutschen Reiches und innerhalb der deutschen Gemeinschaft zu verbessern versuchen, aber nicht von außen her stören.«

 

193917日のシャハトおよびその他のライヒスバンク理事のヒトラー宛意見書:

 インフレの脅威の観点から、予算の均衡を求める。

    In dem Memorandum vom 7. Jauar 1939, das von dem Angeklagten Schacht und anderen Direktoren der Reichsbank an Hitler gerichtet wurde, wurde ein Ausgleich des Budgets verlangt in Hinsicht auf die drohende Gefahr einer Inflation und darin wurde festgestellt: - ich beziehe mich nun auf das Dokument, das die Bezeichnung EC-369 trägt und insbesondere auf den Absatz zu Beginn der ersten Seite dieses Dokuments:

 

「ライヒスバンクは、外交的成功がドイツ国防軍の再建に基づいてのみ達成できると確信していた。したがってライヒスバンクは、軍需金融を大規模に−そこには通貨政策的危険が存在したのだが−、引き受けた。

    »Von Anfang an war die Reichsbank sich darüber klar, daß außenpolitische Erfolge nur erreichbar sein konnten auf Grund der Wiederherstellung der deutschen Wehrmacht. Sie hat deshalb in großem Ausmaß die Finanzierung der Rüstung auf sich genommen, trotz der darinliegenden währungspolitischen Gefahren.

 

その正当化は、他のあらゆる考慮を押しのけた必要性にあった。すなわち、直ちに、無から、しかも最初は隠蔽して、軍備を整える必要性であった。それこそが尊敬を求める外交政策を可能にするものだった。

Die Rechtfertigung dafür war die Notwendigkeit, welche alle anderen Erwägungen zurückgedrängt hat, sofort, aus dem Nichts und anfangs noch dazu getarnt, eine Rüstung aufzustellen, die eine Achtung verlangende Außenpolitik ermöglichte.«

 

ライヒスバンクの理事たちは、通貨専門家として、これ以上の軍需生産がもはや不可能な点に達したと信じた。

    Die Reichsbankdirektoren als Geldsachverständige glaubten, daß ein Punkt erreicht war, wo eine größere Rüstungsproduktion nicht mehr möglich sei.

 

Wir behaupten, dies war nur eine Beurteilung der Lage und nicht ein moralisches Prinzip, denn es gab keinen Widerstand gegen Hitlers Aggressionspolitik. Die Zweifel bezogen sich nur darauf, ob eine solche Politik finanziert werden konnte.

 

ヒトラーのシャハト宛の書簡:再軍備におけるシャハトの貢献を評価。

    Hitlers Brief an den Angeklagten Schacht, als dieser die Reichsbank verließ (EC-397), sprach eine große Anerkennung für Schachts starke Anstrengungen aus, das Programm der Nazi-Verschwörer zu fördern. Die Wehrmacht hatte es Hitler ermöglicht, Österreich und das Sudetenland zu besetzen. Wir sagen, Schachts Aufgabe bis dahin war gut erfüllt. Wir zitieren aus Dokument EC-397 mit Hitlers Worten aus diesem Brief: »Ihr Name wird vor allem für immer mit der ersten Epoche der nationalen Wiederaufrüstung verbunden sein.«

    Obwohl als Präsident der Reichsbank entlassen, blieb Schacht doch Minister ohne Portefeuille und als Hitlers besonderer vertraulicher Berater.

 

シャハト退陣後、後継者はフンク。

フンクは、インフレに対する何の不安も持たなかった。

Der Angeklagte Funk folgte dem Angeklagten Schacht als Präsident der Reichsbank, und hier möge der Gerichtshof amtlich von einer Veröffentlichung im »Völkischen Beobachter« vom 21. Januar 1939 Kenntnis nehmen. Der Angeklagte Funk hatte keinerlei Angst vor einer

[Der Nürnberger Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1678 (vgl. NP Bd. 2, S. 271 ff.)]

 

 

Inflation; denn genau wie der Angeklagte Göring, dem er hinsichtlich des Vierjahresplans gedient hatte, kannte er kein Hindernis auf dem Wege zum Angriff gegen Polen.

 

1939825日のフンクのヒトラー宛書簡:

 

    Im Dokument 699-PS, einem Briefe des Angeklagten Funk an Hitler vom 25. August 1939, also nur wenige Tage vor dem Angriff gegen Polen, berichtet der Angeklagte Funk, daß die Reichsbank auch die schwersten Erschütterungen im internationalen Geld- und Kreditwesen durch einen Krieg großen Ausmaßes absolut nicht berühren können. Er sagte, daß er in völlig unauffälliger Weise alle verfügbaren Gelder der Reichsbank im Ausland in Gold verwandelt hätte, und daß Deutschland bereit sei für die finanziellen und Wirtschaftlichen Aufgaben, die kommen würden.

 

 

    Und so erscheint es mir klar aus den Schriftstücken, aus den Taten, aus den Reden der Nazi-Verschwörer selbst hervorzugehen, daß sie tatsächlich die gesamte deutsche Wirtschaft auf die Vorbereitung zu einem Angriffskrieg ausrichteten. Um die Worte des Angeklagten Göring zu gebrauchen: die Verschwörer gaben dem Volke »Kanonen statt Butter«. Sie gaben der Geschichte auch das ungewöhnliche Beispiel einer Nation, die sieh in Friedenszeiten auf das einzige Ziel eines Angriffskriegs vorbereitet hat.

 

 Ihre wirtschaftlichen Vorbereitungen, formuliert und angewendet mit der rücksichtslosen Energie des Angeklagten Göring, der zynischen, finanziellen Schlauheit des Angeklagten Schacht und der bereitwilligen Mittäterschaft des Angeklagten Funk - außer anderen - waren die unerläßlichen ersten Taten in der herzzerreißenden Tragödie, die ihre Angriffe der Welt bereitet hat.

 

    Wenn es gestattet ist, möchte ich jetzt die Dokumente vorlegen, die ich schon besprochen habe. Wir haben hier die Originaldokumente in ihren Mappen; sie stimmen überein mit den Übersetzungen, welche dem Gericht überreicht wurden.

 

VORSITZENDER: Haben die Angeklagten Gelegenheit gehabt, diese Dokumente zu sehen?

 

MR. DODD: Ich bezweifle, daß sie ausreichend Gelegenheit hatten, sie zu sehen. Die Photokopien sind vorhanden, aber ich glaube nicht, daß sie Zeit hatten, sie eingehend zu prüfen, weil sie zu diesem Zwecke nicht lange genug vorlagen.

 

VORSITZENDER: Gut. - Ich glaube, sie sollten ausreichende Gelegenheit haben, sie zu prüfen und sie mit den Kopien zu vergleichen, die uns vorgelegt wurden, bevor die Originale vorgelegt werden.

 

MR. DODD: Es ist gut. Verstehe ich recht, daß wir sie dann später vorlegen können?

 

VORSITZENDER: Gewiß. Der Gerichtshof wird sich jetzt für 10 Minuten vertagen.

[Der Nürnberger Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1680 (vgl. NP Bd. 2, S. 272 ff.)]

 

 

[Pause von 10 Minuten.]

 

    OBERST STOREY: Meine Herren Richter! Die Staatsanwaltschaft geht nun zur Phase des Angriffskriegs über und wird dies durch Herrn Alderman darlegen.

 

MR. ALDERMAN: Meine Herren Richter! Ich habe die Absicht, im Namen des Hauptanklagevertreters der Vereinigten Staaten Beweismaterial zur Belegung der in Anklagepunkt Eins der Anklageschrift enthaltenen Anschuldigungen vorzulegen, die sich auf die Planung, Vorbereitung, Entfesselung und Führung von unrechtmäßigen Angriffskriegen und die Verschwörung für die Begehung solcher Verbrechen beziehen.

 

    Das Thema des Angriffskriegs mit der für dieses Thema in Anklagepunkt Eins angeführten Verschwörung und das Thema des Angriffskriegs für den gesamten Fall ist nach unserer Ansicht in Wirklichkeit das Herzstück des ganzen Prozesses.

 

 

Wenn wir das bei unserem Vortrag nicht erreichen würden, so würden wir an dem Kern des Falles vorbeigehen, und wenn wir nicht die nötigen Einzelheiten dem Gericht darlegen würden, so würden wir es unterlassen, das darzulegen, was für den Kern der Sache nötig ist.

 

Alles andere, so dramatisch, so schmutzig, so abstoßend und empörend es auch auf den gewöhnlichen Instinkt zivilisierter Völker wirken möge, ist demgegenüber eine völlige Nebenerscheinung, oder es ist den Merkmalen des Angriffskriegs bei diesem Sachverhalt untergeordnet. All die dramatischen Ereignisse in Deutschland in der Anfangsperiode der Verschwörung, die Ideologien, deren man sich bediente, die Terrormaßnahmen, die angewendet wurden, die Unterdrückung aller menschlichen Freiheiten bei der Machtergreifung, und selbst die Konzentrationslager und die Verbrechen gegen die Humanität, die Verfolgungen, die Folterungen und die Morde, die begangen wurden, alle diese Dinge würden wenig Bedeutung für die Fragen des internationalen Rechtes haben, wenn sie nicht die Vorbereitung für die Durchführung von Angriffen auf friedliche Nachbarnationen wären.

    Selbst die Merkmale des ganzen Sachverhalts, die mit Kriegsverbrechen im engeren Sinn des Wortes verbunden sind, sind nur Merkmale, die das unvermeidliche Ergebnis der Angriffskriege bilden; diese sind von den Verschwörern entfesselt und geführt worden. Die Art der Kriegsführung, die sie sich dabei zu eigen gemacht haben, nämlich der totale Krieg, ist das natürliche Resultat eines totalitären, von einer Partei beherrschten Staates, die diesen führte; der verwilderte Krieg ist das natürliche Ergebnis der abscheulichen Lehrsätze, Pläne und Ziele dieser Kriegstreiber.

[Der Nürnberger Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1682 (vgl. NP Bd. 2, S. 273 ff.)] 

 

「侵略戦争」こそすべての副次的現象の核にある重要なこと。

    Aus diesen Gründen, wiederhole ich, ist es unsere Ansicht, daß die einzelnen Abschnitte des Tatbestands, welche die Gewinnung von Land zum Gegenstand haben, die wiederum durch Gewaltdrohungen, durch tatsächliche Angriffshandlungen und durch Angriffskriege erreicht wurden, das wirkliche Wesen, das Herz des ganzen Sachverhalts bilden. Wir müssen daher den Gerichtshof um Geduld bitten, wenn wir aus diesen Gründen den Vortrag dieses Teiles des Tatbestands so detailliert gestalten, wie es uns in Anbetracht der hervorragenden Bedeutung der in Frage stehenden Angelegenheit als notwendig erscheint.

    Die allgemeinen Gesichtspunkte des Falles, den die amerikanische Anklagevertretung vorzutragen hat, sind in der Eröffnungsansprache von Justice Jackson gekennzeichnet worden.

    Diese Ansprache hat dem Gerichtshof die allgemeine Natur und den Charakter des Beweismaterials angezeigt, das von der amerikanischen Anklage zur Belegung der Behauptungen vorgebracht werden wird, mit denen ich mich jetzt beschäftigen werde.

 

    Bevor ich mich jedoch der tatsächlichen Vorlage dieses Beweismaterials zuwende, mag es für die geordnete Entwicklung des Tatbestands von großem Nutzen sein, dem Gerichtshof eine kurze Einführung in diesen besonderen Abschnitt des Tatbestands zu geben. Dabei will ich jedoch versuchen, nichts von dem zu wiederholen, was in so überzeugender Weise von Justice Jackson vorgebracht wurde. Ganz im Gegenteil, ich werde meine einleitenden Worte auf Fragen beschränken, die sich besonders und speziell auf den Teil des von Amerika vorgebrachten Tatbestands beziehen, der das Verbrechen unrechtmäßiger Kriegsführung und den gemeinsamen Plan oder die Verschwörung für die Begehung dieses Verbrechens zum Gegenstand hat.

 

    Die grundlegende Gesetzesbestimmung, die den Beratungen des Gerichtshofs über diesen Tatbestand zugrunde liegen und die Rechtsregel, die das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu diesem Teil des Tatbestands bestimmt, sind in Artikel 6 des Statuts des Internationalen Militärgerichtshofs enthalten. Artikel 6, soweit er hier von Bedeutung ist, hat den folgenden Wortlaut:

 

    »Artikel 6: Der durch das in Artikel 1 genannte Abkommen eingesetzte Gerichtshof zur Aburteilung der Hauptkriegsverbrecher der der europäischen Achse angehörigen Staaten hat das Recht, alle Personen abzuurteilen, die im Interesse der der europäischen Achse angehörigen Staaten als Einzelperson oder als Mitglied einer Organisation oder Gruppe eines der folgenden Verbrechen begangen haben:

    Die folgenden Handlungen, oder jede einzelne von ihnen, stellen Verbrechen dar, für deren Aburteilung der Gerichtshof zuständig ist. Der Täter solcher Verbrechen ist persönlich verantwortlich:

[Der Nürnberger Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1684 (vgl. NP Bd. 2, S. 274 ff.)]

 

 

(a)              VERBRECHEN GEGEN DEN FRIEDEN: Nämlich: Planen, Vorbereitung, Einleitung oder Durchführung eines Angriffskriegs oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge, Abkommen oder Zusicherungen, oder Beteiligung an einem gemeinsamen Plan oder an einer Verschwörung zur Ausführung einer der vorgenannten Handlungen.«

 

    Unterabschnitte b und c des Artikels 6 haben keinen Bezug auf diesen Gesichtspunkt des Tatbestands. Der nicht numerierte Endabsatz des Artikels 6 ist jedoch von überragender Bedeutung für diesen Gesichtspunkt. Dieser Absatz lautet:

 

    »Anführer, Organisatoren, Anstifter und Teilnehmer, die am Entwurf oder der Ausführung eines gemeinsamen Planes oder einer Verschwörung zur Begehung eines der vorgenannten Verbrechen teilgenommen haben, sind für alle Handlungen verantwortlich, die von irgendeiner Person in Ausführung eines solchen Planes begangen worden sind.«

 

   Bevor ich Beweismaterial für diesen Teil des Tatbestands vorlege, möchte ich das Gericht ersuchen, sich die fünf Grundsätze gegenwärtig zu halten, die sich aus den Vorschriften des Statuts ableiten, die ich gerade vorgelesen habe:

    1. Das Statut sieht individuelle Verantwortlichkeit für Handlungen vor, die »Verbrechen gegen den Frieden« darstellen;

    2. Der Begriff »Verbrechen gegen den Frieden« umfaßt die Planung, Vorbereitung, Entfesselung oder Führung von rechtswidrigen Kriegen;

    3. Der Begriff »Verbrechen gegen den Frieden« schließt auch die Teilnahme an einem gemeinsamen Plan oder einer gemeinsamen Verschwörung zum Zwecke unrechtmäßiger Kriege ein;

    4. Ein unrechtmäßiger Krieg besteht entweder aus einem Angriffskrieg oder einem Krieg in Verletzung internationaler Verträge, Abkommen oder Zusicherungen. Diese zwei Arten der unrechtmäßigen Kriegsführung sind nicht notwendigerweise dasselbe. Es wird genügen, wenn die Anklagevertretung beweisen kann, daß der Krieg ein Angriffskrieg war ohne Rücksicht auf den Bruch internationaler Verträge, Abkommen oder Zusicherungen. Andererseits würde es auch genügen, wenn die Anklage beweisen könnte, daß der Krieg eine Verletzung internationaler Verträge, Abkommen oder Zusicherungen darstellte, ohne Rücksicht auf die Frage, ob es ein Angriffskrieg war oder nicht.

    Das Beweismaterial für diesen Tatbestand wird jedoch die Schlußfolgerung ergeben, daß die Kriege, die von diesen Angeklagten geplant, vorbereitet, entfesselt und geführt worden waren, und die Kriege, die das Ziel ihres gemeinsamen Planes und ihrer gemeinsamen Verschwörung waren, aus beiden Gründen unrechtmäßig gewesen sind.

    Der fünfte Punkt, den ich zu beachten bitte, ist die

[Der Nürnberger Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1686 (vgl. NP Bd. 2, S. 275 ff.)]

 

 

individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Angeklagten, die vom Statut nicht nur für die direkte, unmittelbare Teilnahme an dem Verbrechen festgelegt worden ist. Es genügt vielmehr vollauf, wenn die Anklage in der Lage ist, zu beweisen, daß ein Angeklagter ein Führer, Organisator, Anstifter oder Mittäter war, der entweder am Entwurf oder der Durchführung eines gemeinsamen Planes oder einer gemeinsamen Verschwörung für die Begehung von Verbrechen gegen den Frieden teilgenommen hat.

 

 

    Für viele der Angeklagten wird es möglich sein, eine direkte und unmittelbare persönliche Teilnahme an dem selbständigen Verbrechen zu beweisen. Für einige der Angeklagten beschränkt sich die Beweisführung jedoch auf ihre Teilnahme an dem Entwurf und der Durchführung eines Planes oder einer gemeinsamen Verschwörung. Aber im Falle jedes einzelnen Angeklagten wird die Beweisführung volle persönliche Verantwortlichkeit für Verbrechen gegen den Frieden erbringen, wie sie in dem Statut dieses Gerichtshofs definiert sind. In diesem Zusammenhang möchte ich betonen, das Statut stellt fest, daß die Verantwortlichkeit der Verschwörer sich nicht nur auf ihre eigenen Handlungen bezieht, sondern auch auf alle Handlungen, die von irgendwelchen Personen in Ausführung der Verschwörung begangen wurden.

 

    Es ist ein wohlbekanntes Gesetz in meinem Lande, daß, wenn zwei oder mehr Personen sich zusammentun, um gemäß eines verbrecherischen Planes eine Bank auszurauben, und im Verlaufe der Durchführung dieses Planes einer der Verschwörer das Verbrechen des Mordes begeht, alle Teilnehmer an der Planung und Durchführung des Bankraubes sich des Mordes schuldig gemacht haben, ob sie nun irgendwie persönlich an dem Mord teilgenommen hatten oder nicht. Diese einfache Rechtsbestimmung wurde vom Statut übernommen. Alle Teilnehmer an einem gemeinsamen Plan oder einer gemeinsamen Verschwörung handeln gegenseitig als ausführende Agenten, und jeder von ihnen ist als Prinzipal verantwortlich für die von allen anderen als seinen Agenten begangenen Handlungen. So viel über die Grundsätze des Statuts, die auf diesen Gesichtspunkt des Tatbestands Bezug haben.

 

 

    Ich möchte nun die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf die Abschnitte der Anklageschrift gegen die hier befindlichen Angeklagten richten, die sich auf die Verbrechen, der unrechtmäßigen Kriege oder Angriffskriege beziehen. Ich möchte das Gericht bitten, besondere Aufmerksamkeit den Verbrechensbestimmungen unter Anklagepunkten Eins und Zwei der Anklageschrift zu schenken. Die Begriffsbestimmung des Verbrechens unter Anklagepunkt Eins der Anklageschrift ist in Absatz III enthalten. Die Verbrechens

[Der Nürnberger Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1688 (vgl. NP Bd. 2, S. 276 ff.)]

 

 

bestimmung erklärt dort, soweit sie auf die gegenwärtige Erörterung Bezug nimmt:

    »Alle Angeklagten haben mit verschiedenen anderen Personen während eines Zeitraums von Jahren vor dem 8. Mai 1945 als Führer, Organisatoren, Anstifter und Mitarbeiter an der Ausarbeitung und Ausführung eines gemeinsamen Planes oder einer gemeinsamen Verschwörung teilgenommen, um Verbrechen gegen den Frieden zu begehen oder Handlungen, die zu diesen Verbrechen führten, wie sie in dem Statut dieses Gerichtshofs festgelegt sind... Der gemeinsame Plan oder die gemeinsame Verschwörung umfaßte die Begehung von Verbrechen gegen den Frieden, indem die Angeklagten Angriffskriege planten, vorbereiteten, entfesselten und führten, Kriege, die auch internationale Verträge, Abkommen oder Zusicherungen verletzten... «

 

 

    Die Verbrechensbestimmung unter Anklagepunkt Zwei der Anklageschrift ist auch hier zutreffend. Es ist klar ersichtlich, daß im wesentlichen Punkt Eins und Zwei in dieser Anklageschrift im Zusammenhang stehen. Die Begriffsbestimmung des Verbrechens unter Anklagepunkt Zwei, Absatz V der Anklageschrift besagt im wesentlichen: Alle Angeklagten, zusammen mit anderen Personen, nahmen in den Jahren, die dem 8. Mai 1945 vorausgingen, an der Planung, der Vorbereitung, der Entfesselung und der Führung von Angriffskriegen teil, die zugleich auch Kriege waren, die internationale Verträge, Abkommen und Zusicherungen verletzten.

 

    Die Betonung in dieser Begriffsbestimmung des Verbrechens unter Anklagepunkt Eins der Anklageschrift liegt auf: Gemeinsamer Plan oder gemeinsame Verschwörung. Die Betonung unter Anklagepunkt Zwei der Anklageschrift liegt auf: Hauptverbrechen, auf die sich die Verschwörung bezog und die im Verlaufe dieser Verschwörung begangen wurden.

 

    Ich möchte jedoch in diesem Zeitpunkt mich beeilen, hinzu zufügen, daß in der Aufteilung des Tatbestands zwischen den Hauptanklagevertretern der vier Regierungen die Hauptverantwortung für die Vorlage von Beweismaterial zur Belegung des Anklagepunkts Eins dem amerikanischen Ankläger zugewiesen wurde, und die Hauptverantwortung für die Vorlage von Beweismaterial zur Belegung des Anklagepunkts Zwei der Anklageschrift dem britischen Anklagevertreter. Aber, wie wir etwas später zeigen wollen, wird bis zu einem gewissen Grade von den Anklagevertretern der Versuch gemacht werden, beide Punkte zusammen vorzutragen. Außer der Begriffsbestimmung des Verbrechens, soweit es sich auf unrechtmäßige Kriegsführung bezieht und in Absatz III unter Anklagepunkt Eins der Anklageschrift enthalten ist, finden wir in Anklagepunkt Eins auch etwas, was auf eine Aufzählung der Einzelheiten dieses Verbrechens hinausläuft. Soweit sich diese Einzelheiten auf unrechtmäßige Kriegsführung beziehen, sind sie in Abschnitt

[Der Nürnberger Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1690 (vgl. NP Bd. 2, S. 277 ff.)]

 

 

IV (F) der Anklageschrift enthalten, der in dem englischen Exemplar der Anklageschrift auf den Seiten 9 und 10 zu finden ist, unter der allgemeinen Überschrift: »Nutzbarmachung der Nazi-Kontrolle für Angriffe auf das Ausland.« Die Behauptungen dieser Einzelheiten sind in offener Gerichtsverhandlung und in Gegenwart der Angeklagten und des Gerichts verlesen worden, und das Gericht wie auch die Angeklagten sind zweifellos mit dem Inhalt dieser Behauptungen vertraut. Ich richte Ihre Aufmerksamkeit trotzdem auf sie, um Sie besonders auf die Teile der Anklageschrift hinzuweisen, die erheblich für die Beurteilung des Beweismaterials sind, das ich dem Gericht vorzulegen beabsichtige.

    Meine Einführung zu der Vorlage dieses Beweismaterials würde mangelhaft sein, wenn ich das Gericht nicht auffordern würde, mit mir das Verhältnis zwischen der Geschichte und dem Beweismaterial für diesen Tatbestand zu betrachten. Weder die Anklage noch das Gericht können sich über die vor uns liegenden Probleme orientieren, weder die Anklage noch das Gericht können das Beweismaterial in seinem richtigen Zusammenhang vorlegen, beziehungsweise würdigen, weder die Anklage noch das Gericht können über die atemberaubenden Rückwirkungen dieses Beweismaterials argumentieren oder sie bewerten, ohne dieses Beweismaterial mit dem richtigen Hintergrund der Geschichtsberichte zu lesen; mit Geschichte meine ich nur die Geschichte der letzten zwölf Jahre.

    Das Mitglied des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten, Mr. Justice Olivar Wendell Holmes, lernte in seiner gerichtlichen Praxis, daß »eine Seite Geschichte ein ganzes Buch von Logik wert ist.« Soweit ich mich erinnere, hat er es vielleicht besser, vielleicht vorher im Vorwort zu seinem Buch über Allgemeines Recht ausgedrückt, wo er, glaube ich, sagte: »Nicht Logik, sondern Erfahrung ist das Leben des Rechts.« Ich möchte erklären, daß in dem gegenwärtigen Verfahren eine Seite Geschichte hundert Tonnen Beweismaterial wert ist. Als Anwälte und Richter können wir uns nicht demgegenüber blind stellen, was wir als Menschen wissen. Die Geschichte der letzten zwölf Jahre ist eine brennende, lebendige Tatsache, die noch frisch in unserer Erinnerung ist. Die Tatsachen der Geschichte stürmen auf uns ein und verlangen unsere Aufmerksamkeit.

    Es ist eine allen Systemen der Jurisprudenz gemeinsame Grundlage, daß Angelegenheiten, die allgemein bekannt sind, nicht bewiesen zu werden brauchen, sondern amtlich vom Gericht ohne weiteres Beweisverfahren zur Kenntnis genommen werden können. Das Statut des Gerichtshofs stützt sich auf diesen allgemein anerkannten Grundsatz, wenn es in Artikel 21 erklärt:

[Der Nürnberger Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1692 (vgl. NP Bd. 2, S. 278 ff.)]