ワイマール期における密かな軍事生産(技術)継続の努力
Die großangelegte Unterstützung, die die deutschen Industriellen dem
Nazi-Kriegsprogramm angedeihen ließen, ist gebührend ausgedrückt in dem Entwurf
eines Vortrags, den Gustav Krupp im Januar 1944 in der Berliner
Universität halten sollte; ich muß nochmals auf D-317 hinweisen. Ich
werde natürlich den Gerichtshof nicht mit dem Vorlesen der ganzen Urkunde
langweilen, aber ich möchte daraus zitieren, ohne aus dem Zusammenhang
herauszureißen; die Erklärungen stehen in Abschnitt 3 und Abschnitt 4, der
erste lange Abschnitt auf der ersten Seite:
»Kriegs-Material ist lebensparend für das eigene Volk und stolz darf
sein, wer auch immer in dieser Sphäre werkt und wirkt. Hier findet
Unternehmertum seine höchste Bewährung. Diese Bewährung - ich darf das hier
einflechten - erhärtete sich besonders in der Zeit des 'Interregnums' zwischen
1919 und 1933, als Deutschland entwaffnet darniederlag.«
戦争物資は、自民族にとって生命を節約するものであり、この分野で仕事をし活動するものは誇りをもっていい。ここに企業家魂はその最高の証明を見出す。この証明は、
ドイツが武装解除された1919年から1933年の間の「空位期間」において、とりわけ堅固となっていた。
In・ter・re・gnum [ntrnm]
〈中〉 〜s/Interregnen 暫定政権[の期間]; 《史》 空位期間; (特に1254‐73 年の神聖ローマ帝国の)大空位時代. [ラテン語] 三省堂 『クラウン独和辞典』
全ドイツ防衛経済がこの最悪の年月、不活動ではなかったことが、全ドイツ防衛経済の大きな貢献である。
長年の静かな仕事のなかで、科学的で実質的な前提諸条件が創出された。そこで、一定の時が到来すれば、時間や経験の喪失なしにふたたびドイツ国防軍のための仕事をする準備が整っていたのだ。
Und weiterhin heißt es:
»Es ist das große Verdienst der gesamten deutschen Wehrwirtschaft, daß
sie in diesen schlimmen Jahren nicht untätig gewesen ist, mochte auch aus
einleuchtenden Gründen ihre Tätigkeit dem Lichte der Öffentlichkeit entzogen
sein. In jahrelanger stiller Arbeit wurden die
wissenschaftlichen und sachlichen Voraussetzungen geschaffen, um zur gegebenen Stunde
ohne Zeit- und Erfahrungsverlust wieder zur Arbeit für die deutsche Wehrmacht
bereit zu stehen.«
Und ich zitiere weiterhin aus derselben Ansprache, besonders den letzten Abschnitt auf der ersten Seite:
ドイツ企業家のこうした沈黙の活動を通してのみ、
また、ワイマール期の平和生産物の生産で得られた経験を元にしてのみ、1933年以降、防衛力再強化の新しい課題と連結。
総統の四カ年計画によってドイツ企業家に課されたまったく新しい多様な問題を克服。
»Nur
durch diese verschwiegene Tätigkeit deutschen
Unternehmertums, aber auch auf Grund der Erfahrungen, die mittlerweile durch
Erzeugung von Friedensprodukten gewonnen wurden, konnte nach 1933 unmittelbar
der Anschluß an die neuen Aufgaben der Wiederwehrhaftmachung erreicht, konnten
dann auch die ganz neuen vielfältigen Probleme gemeistert werden, die durch die
Vierjahrespläne des Führers für das deutsche Unternehmertum aufgeworfen wurden.
Es war notwendig, neue Rohmaterialien zu erschließen und zu experimentieren,
Geldmittel zu investieren, um Deutschlands Volkswirtschaft unabhängig und
stark, mit einem Worte, um sie kriegsstark zu machen.«
Ich zitiere weiter noch aus derselben Ansprache:
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1654 (vgl.
NP Bd. 2, S. 258 ff.)]
»Ich darf wohl hier sagen, daß die deutschen Unternehmer die neuen Wege
aus vollem Herzen gingen, daß sie sich die großen Intentionen des Führers in
edlem Wettstreit und in bewußter Dankbarkeit zu eigen machten und seine treuen
Gefolgsmänner wurden. Wie hätten sonst die Aufgaben zwischen 1933 und 1939 und
besonders jene nach 1939 bewältigt werden können?«
ヒトラーの権力掌握後、直ちに再軍備開始。
Es muß hervorgehoben werden, daß sofort nach der Machtergreifung der
Nazi-Verschwörer die geheime Aufrüstung begonnen wurde.
1933年4月4日、内閣は、「帝国防衛評議会」の設立を決定。
Am 4.
April 1933 nahm das Reichskabinett eine Entschließung zur Errichtung eines
»Reichsverteidigungsrats« an. Die geheime Arbeitsweise dieses Rates bestand
darin, für den Krieg zu mobilisieren.
1933年4月26日、カイテルが、「帝国防衛評議会」が戦争緊急事態のための一歩を踏み出すことになると宣言。
Anläßlich der zweiten Sitzung des
Arbeitsausschusses der Referenten für die Reichsverteidigung, dem Vorläufer des
Reichsverteidigungsrats, erklärte der Angeklagte Keitel, damals Oberst, als
Vorsitzender am 26. April 1933, daß der Reichsverteidigungsrat sofort
Schritte für den Kriegsnotstand einleiten werde.
カイテルは、戦争経済構築の課題の緊急性を示唆。
「評議会がすべての障害を除去する」と宣言。
Er wies auf die Dringlichkeit der Aufgabe hin,
eine Kriegswirtschaft zu errichten und verkündete, daß der Rat bereit sei, alle
Hindernisse beiseite zu stoßen.
この行動がベルサイユ条約の明らかな侵害であるという事実を完全に自覚しながら、カイテルは、絶対的な秘密保持の重要性を強調。
Im vollen Bewußtsein der Tatsache, daß die
Handlung eine offenkundige Verletzung des Vertrages von
Versailles war, betonte der Angeklagte Keitel die höchste Wichtigkeit
absoluter Geheimhaltung, indem er sagte, und ich zitiere aus dem
Dokument EC-177 von Seite 8 - Oberst Keitel:
たとえ一片の文書であれ、失ってはならない。そうでなければ、敵の情報機関がその資料を手に入れることができるからだ。口頭でつたえたことがらは証明できない。口頭で伝えたことは、ジュネーブでは否認することができる。
»Kein Schriftstück darf in Verlust geraten, da
sonst der feindliche Nachrichtendienst Material in die Hände bekommen kann.
Mündlich übermittelte Dinge sind nicht nachweisbar, sie können von uns in Genf
abgestritten werden.«
1934年1月23日会議(帝国防衛評議会の第6回作業委員会)の秘密報告(日付は1934年2月7日):
ベックの発言・・・実際上の準備状況の確認が会議の目的。
Die einzigartige Zielsetzung, mit welcher die Nazi- Verschwörer die
deutsche Wirtschaft für das Schmieden einer Kriegsmaschine ausstatteten, wird
weiter noch durch den geheimen Bericht der am 23. Januar 1934
abgehaltenen sechsten Sitzung des Arbeitsausschusses des sogenannten
Reichsverteidigungsrats bewiesen. Es geht dies aus dem Dokument EC-404,
bezeichnet mit »Geheime Kommandosache«, hervor; es ist datiert vom 7. Februar
1934. In dieser Sitzung wies Generalleutnant Beck darauf hin, daß »der
tatsächliche Bereitschaftszustand der Zweck dieser Sitzung ist«.
出席者:
ベックのほか、ヨードル、シュムント、グデリアン、フォン・ライヒェナウ、ヴァーリモント、
将来の戦争の資金調達を議論。
Ich möchte in Paranthese sagen, aus der ersten Seite dieses Dokumentes
geht hervor, daß außer Generalleutnant Beck, der Angeklagte Jodl, damals
Oberstleutnant Jodl, anwesend war. Ferner war anwesend Hauptmann Schmundt, ferner
Oberst Guderian, weiter ein Generalmajor von Reichenau, ein Major Warlimont.
Von diesen Namen wird das Hohe Gericht im Laufe des Vortrags noch mehr hören.
Es wurden die Einzelheiten der Geldbeschaffung für einen
künftigen Krieg erörtert. Es wurde darauf hingewie
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1656 (vgl.
NP Bd. 2, S. 259 ff.)]
戦時経済の金融的観点は、ライヒ大蔵省とシャハト率いるライヒスバンクによって、指導された。
sen, daß die finanziellen Gesichtspunkte der
Kriegswirtschaft durch das Reichsfinanzministerium und die Reichsbank unter dem
Angeklagten Schacht geleitet werden sollten.
シャハトは、秘密に、1935年5月31日、戦争経済全権に任命された。
Wie bereits in der Sitzung des heutigen Vormittags festgestellt ist,
wurde der Angeklagte Schacht am 31. Mai 1935 geheim zum Generalbevollmächtigten
für die Kriegswirtschaft benannt, und er hatte die ausdrückliche
Aufgabe, alle volkswirtschaftlichen Kräfte des Volkes in den Dienst der
Nazi-Kriegsmaschine zu stellen.
1935年5月21日の秘密防衛法
Durch ein geheimes Verteidigungsgesetz vom 21. Mai 1935,
durch das Schacht geheim dazu ernannt wurde, wurde er mit der vollen
Verantwortung für die Kriegswirtschaft betraut.
戦時の場合、ドイツの経済独裁者になるべきもの。
Im Kriegsfalle sollte er der deutsche
Wirtschaftsdiktator werden.
Seine Aufgabe war es, alle volkswirtschaftlichen
Kräfte in den Dienst der Kriegsführung zu stellen und wirtschaftlich das Leben
des deutschen Volkes zu gewährleisten. Die Reichsminister für Wirtschaft,
Ernährung, Landwirtschaft, Arbeit, Forstwirtschaft, ebenso alle Reichsämter,
die dem Führer unterstanden, waren ihm untergeordnet. Er sollte verantwortlich
sein sowohl für die Finanzierung als auch für die Führung des Krieges; und er
war sogar bevollmächtigt, Verordnungen innerhalb seiner Verantwortungssphäre zu
erlassen, selbst wenn sie von den bestehenden Gesetzen abwichen.
驚異的な再軍備テンポ
Die Wiederaufrüstung Deutschlands erfolgte in einem erstaunlich
schnellem Tempo.
1935年夏、ラインラント再占領計画を作成するまでに。
Im Sommer 1935 waren die Nazi-Verschwörer kühn
genug, Pläne für die Wiederbesetzung des Rheinlands zu machen;
第10回作業委員会の会議で、計画されたラインラント再占領に関連して、その諸措置の問題が出された。
und anläßlich der 10. Sitzung des gleichen
Arbeitsausschusses wurde im Zusammenhang mit der beabsichtigten Wiederbesetzung
des Rheinlands die Frage der Maßnahmen aufgeworfen.
1935年6月26日
Ich beziehe mich hierbei auf das Dokument, das die Nr. EC-405 trägt. In
dieser Sitzung, die am 26. Juni 1935 stattfand, wurde erwähnt, daß
die Frage des Rheinlands besondere Beachtung verdiene, weil Hitler Frankreich
Zusicherungen gegeben habe, von militärischen Aktionen in der
entmilitarisierten Zone Abstand zu nehmen. Unter den Punkten, die besondere
Beachtung verdienten, war die Vorbereitung der wirtschaftlichen
Mobilisierung, eine Aufgabe, die besonders dem Angeklagten Schacht in
seiner Eigenschaft als geheimem Bevollmächtigten für die Kriegswirtschaft
anvertraut war.
VORSITZENDER: Lesen Sie gerade aus diesem
Schriftstück?
MR. DODD: Ich erwähne Teile hieraus, Herr
Vorsitzender, und zwar ist es Seite 4 und 5 dieses Dokuments, auf die ich meine
Feststellungen stütze. Ich
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1658 (vgl.
NP Bd. 2, S. 261 ff.)]
will den Gerichtshof nicht mit fortwährenden
Erwägungen dieser Dokumente belästigen, sondern ich dachte, es wäre der beste
Weg, fortzufahren und so den Gerichtshof in vollem Umfange zu unterrichten.
VORSITZENDER: Wenn Sie uns sagen, welche Stelle es
in dem Dokument ist, können wir ihr in dem Dokument folgen.
MR. DODD: Seite 4, in der Mitte der Seite, der
fünfte Absatz, erster Satz: »Die entmilitarisierte Zone
erfordert eine Sonderbehandlung...« Und auf Seite 5, (j), unter »Die
Vorbereitungen«, »Vorbereitungen der wirtschaftlichen Mobilisierung«. Auf
Seite 4, im letzten Absatz vor den Buchstaben (a), (b), (c) und (d), heißt
es...
VORSITZENDER: Ich meine, Sie sollten von Seite 4
den letzten Absatz lesen: »Da zur Zeit außenpolitische Verwicklungen...«
MR. DODD: »... Da zur Zeit außenpolitische Verwicklungen
unter allen Umständen vermieden werden müssen, dürfen... nur unabweisbar
notwendige Vorarbeiten durchgeführt werden. Die Tatsache solcher Vorarbeiten
oder die Absicht hierzu unterliegt sowohl in der Zone selbst wie auch im
übrigen Reiche strengster Geheimhaltung.«
Sodann wurden Vorbereitungen getroffen, die, wie ich vor einigen Minuten andeutete, als Letztes in den Vorbereitungsstufen zur wirtschaftlichen Mobilisierung erscheinen.
Natürlich gibt es noch viele andere vorbereitende Maßnahmen wie die
Erfassung von Kraftfahrzeugen, Pferdegespannen, Vorbereitung von Evakuierungen
usw.
Wir verlassen nun dieses Dokument, um zu dem raschen Fortschritt der deutschen Wiederaufrüstung überzugehen; das war hauptsächlich der Arbeit des Angeklagten Schacht zu verdanken.
1934年秋、「新計画」・・・輸出入コントロール。再軍備のための原料確保。
Im Herbst 1934 verkündeten die Nazi-Verschwörer den sogenannten
»Neuen Plan«, der auf die Kontrolle der Ein- und Ausfuhr abzielte, um
Rohmaterialien zu erhalten, die für die Aufrüstung benötigt wurden, um Devisen
hereinzubekommen, die erforderlich waren, damit das Aufrüstungsprogramm
durchgeführt werden konnte.
Der »Neue Plan« war die Schöpfung des Angeklagten
Schacht. Mit diesem Plan kontrollierte der Angeklagte Schacht die Einfuhr,
indem er das System der Überwachungsausschüsse für Einfuhrkontrolle, die sich
bisher nur mit der Hauptgruppe der Rohmaterialien befaßte, nun auf alle Güter,
die nach Deutschland importiert wurden, ausdehnte, gleichgültig ob
Rohmaterialien, Halb- oder Fertigprodukte. Die Notwendigkeit von
Einfuhrlizenzen ermöglichte den Nazi-Verschwörern die Einfuhr auf Güter zu be
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1660 (vgl.
NP Bd. 2, S. 261 ff.)]
1935年2月、為替法。
schränken, die ihren Kriegszielen dienten.
Darauf folgte im Februar 1935 das Devisengesetz, das
im Reichsgesetzblatt 1935, Teil I, 105 ff. gefunden werden kann. Nach diesem
Gesetz unterlagen alle Transaktionen in fremden Währungen der Genehmigung
durch die Devisenstellen.
外貨の流通のコントロールによって、外国貿易を、ドイツの必要と希望に合致するように操作できた。
Durch Kontrollierung des Umlaufs ausländischen
Geldes waren die Nazi- Verschwörer in der Lage, den Außenhandel ihren
Bedürfnissen und Wünschen entsprechend zu lenken.
1934年9月30日付け戦時経済動員研究で示されたこと。
軍需品倉庫の建設の前進。
不足している武器の製造の新たな可能性の創出。
新しい販路を確保するための工業の転換。
金融・通商政策のコントロール。
So wurde jeder Teil der deutschen Wirtschaft unter der Führung der
Nazi-Verschwörer, besonders des Angeklagten Schacht, auf Krieg eingestellt. In einer
Studie über wirtschaftliche Mobilmachung für den Krieg vom 30. September 1934
wurde ausgeführt, daß bereits Schritte unternommen waren, um große Warenlager
zu bilden, neue Möglichkeiten für die Herstellung von knappen Waren zu
schaffen, die Industrie umzustellen, um neue Absatzgebiete zu sichern, und
schließlich, die Finanz- und Handelspolitik zu kontrollieren.
In der Studie wurde darauf hingewiesen, daß die
Aufgabe, Lager anzuhäufen durch die Erfordernisse der Geheimhaltung und
Vortäuschung behindert worden sei.
燃料備蓄・石炭在庫の収集。
Reserven von Betriebsstoff und Kohlenlager wurden
gesammelt;
合成ガソリン生産の加速化。
die Produktion von synthetischem öl wurde beschleunigt.
民需品の納品が意図的に組織され、ほとんどの工場施設が事実上国防軍の仕事をするように仕向けられた。Die Belieferung für Zivilbedarf war absichtlich so organisiert, daß die meisten
Betriebsanlagen tatsächlich für die Wehrmacht arbeiteten.
戦時の場合中立を保つであろう諸国との物々交換取引の可能性の研究が仕上げられた。
Studien über die Möglichkeit eines Tauschhandels
mit Ländern, von denen man »annahm«, daß sie im Kriegsfalle sich neutral verhielten,
wurden ausgearbeitet.
軍需計画の資金調達は、困難な問題。
Die Finanzierung des Rüstungsprogramms stellte ein
schwieriges Problem für die
Verschwörer dar. Im Jahre 1934 und 1935 hätte die deutsche
Wirtschaft unmöglich die Mittel für ihr ausgedehntes Aufrüstungsprogramm durch
Steuern und öffentliche Anleihen aufbringen können. Von Anfang an schloß das Rüstungsprogramm »die Inanspruchnahme der letzten
Reserven« ein. Außer dem Problem, diese ungeheuren Summen zu beschaffen, die
die Ausführung dieses Programms erforderlich machte, waren, besonders zu
Anfang, die Nazi-Verschwörer darauf bedacht, das Ausmaß ihrer fieberhaften
Rüstungstätigkeit zu verbergen.
メフォ手形の創出。
Nachdem verschiedene Methoden der Finanzierung des Rüstungsprogramms
erwogen worden waren, schlug der Angeklagte Schacht die Verwendung der
sogenannten »MEFO-Wechsel«
vor. Einer der Hauptvorteile dieser Methode war die Tatsache, daß die Zahlen,
die das Ausmaß der Rüstung bei Verwendung anderer Methoden der Öffentlichkeit
bekannt gegeben hätten, durch den Gebrauch der »MEFO-Wechsel« geheim blieben. »MEFO-Wechsel«
wurden ausschließlich zur Rüstungsfinanzierung verwendet. Geschäfte in »MEFO-Wechsel« wurden wie folgt ausge
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1662 (vgl.
NP Bd. 2, S. 262 ff.)]
führt:
「メフォ手形」・・・帝国(ドイツ国家)の保証・・・すべての銀行がメフォ手形を割引(貸付)。再割引(再信用)ライヒスバンクで与えられる。
»MEFO-Wechsel« wurden von Rüstungsfabriken ausgestellt und von einer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung angenommen. Das Wort »MEFO« kam von:
»Metallurgische Forschungsgesellschaft m. b. H.« Aus den
Anfangsbuchstaben ist der Name dieses Unternehmens gebildet. Die Gesellschaft
hatte ein Stammkapital nominell von 1000000 Reichsmark und war daher nur eine
Scheinfirma. Die Wechsel wurden von allen deutschen Banken für
eine mögliche Rediskontierung bei der Reichsbank angenommen. Die
Wechsel waren vom Reich garantiert.
Die Geheimhaltung war dadurch gesichert, daß sie weder in
den öffentlichen Bilanzen der Reichsbank, noch in den Haushaltzahlen erschienen.
「メフォ手形」システムは、1938年4月1日まで継続。
この日までに、120億ライヒスマルクが「メフォ手形」の形で、軍需金融のために発行された。
Das System der »MEFO-Wechsel« wurde bis zum 1. April 1938
fortgesetzt. Bis zu diesem Tage wurden 12 Milliarden
Reichsmark in »MEFO-Wechsel« zur Finanzierung der Rüstung ausgegeben.
「メフォ手形」金融は、ドイツ軍備の巨大な進展を秘密にすることがもはや必要なくなった時点で、廃止された。
Mit der MEFO-Finanzierung wurde zu diesem
Zeitpunkt aufgehört, nachdem es nicht mehr nötig erschien, den großen
Fortschritt der deutschen Rüstung zu verheimlichen.
Eine weitere Quelle, aus der der Angeklagte Schacht Mittel zog, um das
geheime Rüstungsprogramm zu finanzieren, waren die Guthaben politischer Gegner
der Nazi-Herrschaft und die Markguthaben von Ausländern bei der Reichsbank. Wie
Schacht erklärte: »Unsere Rüstungen werden also teilweise finanziert mit den
Guthaben unserer politischen Gegner.« Diese Feststellung wurde in einer
Mitteilung Schachts an Hitler vom 3. Mai 1935 gemacht; sie hat die Nummer 1168-PS.
Dieser besondere Satz kann im zweiten Abschnitt gefunden werden.
「メフォ手形」はつねに通貨安定への脅威だった。なぜなら、メフォ手形がライヒスバンクに再割引のために差し出される可能性があり、その場合には紙幣流通量が自動的に増やされなければならないだろうからであった。したがって、インフレーションの脅威は常に存在した。
Die außenstehenden »MEFO-Wechsel« stellten immer eine Bedrohung
der Stabilität der Währung dar, da sie der Reichsbank zur Diskontierung gegeben
werden konnten und in diesem Fall der Notenumlauf automatisch hätte vergrößert
werden müssen. Deshalb war die Drohung
einer Inflation immer vorhanden.
Trotzdem verfolgte Schacht seinen Weg, weil »er
mit standhafter Treue zum Führer steht, weil er die Grundlage des
Nationalsozialismus vollkommen anerkennt, und weil schließlich die Störungen,
verglichen mit der großen Aufgabe, als unbedeutend betrachtet werden können.« Hohe
Offiziere lobten die Findigkeit des Angeklagten Schacht für die
Nazi-Kriegsmaschine. In einem Artikel in dem »Militärischen Wochen-Blatt«
vom Januar 1937 heißt es:
1937年1月の「週刊軍事情報」におけるシャハトの高い評価(賞賛)
»Die deutschen Verteidigungskräfte gedenken heute Dr. Schachts als einer
der Männer, die unvergängliche Dinge für sie und ihre Entwicklung in
Übereinstimmung mit Befehlen vom Führer und Reichskanzler getan haben. Die
Verteidigungskräfte schulden der Geschicklichkeit und großen Fähigkeit von
Schacht, daß sie trotz aller Währungsschwierigkeiten plangemäß zu
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1664 (vgl.
NP Bd. 2, S. 263 ff.)]
シャハトの巧みさと能力で、通貨問題でのあらゆる困難にもかかわらず、10万人の陸軍から出発して、今日の強さ(勢力)にまで計画的に成長させることができた。
ihrer jetzigen Stärke, ausgehend von dem Heer von 100000 Mann, haben wachsen können.«
ラインラント再占領後、ドイツの戦争準備はいっそう進展。
Nach der Wiederbesetzung des Rheinlands verdoppelten die
Nazi-Verschwörer ihre Anstrengungen, Deutschland zu einem bedeutenden Krieg
vorzubereiten.
1936年9月9日のニュルンベルク党大会におけるヒトラー演説・・・四カ年計画を宣言。
その法律的基礎は、1936年10月18日の四カ年計画遂行令。
In
seiner Rede auf dem Nürnberger Parteitag vom 9. September 1936
wurde der Vierjahresplan von Hitler proklamiert und fand eine gesetzliche
Grundlage durch die Verordnung zur Ausführung des Vierjahresplans vom
18. Oktober 1936, die im Reichsgesetzblatt 1936, Teil I, Seite 887, zu
finden ist.
この政令で、ゲーリングが四カ年計画の実行を託された。
Durch diesen Erlaß wurde der Angeklagte Göring mit
dem Plan beauftragt.
ゲーリングは、彼の任務にとって必要だと思われる法律的行政的措置のために、全政府官庁(再校中央官庁を含め手)に命令や指示を出す全権を与えられた。
Er war zu gesetzlichen und Verwaltungsmaßnahmen
bevollmächigt, die ihm zur Erfüllung seiner Aufgabe als notwendig erschienen,
ferner dazu, Befehle und Anweisungen an alle Regierungsstellen, einschließlich
der obersten Reichsbehörden, herauszugeben.
計画の目的は、基本的原料、とくに燃料、ゴム、繊維、非鉄金属のアウタルキー(自給自足)を達成すること、そして戦争準備を強化することであった。
Der Zweck des Planes war, Nazi-Deutschland in die
Lage zu versetzen, vollständige Autarkie in wesentlichen Rohmaterialien,
besonders Betriebsstoffen, Gummi, Textilfasern, Nichteisenmetallen zu erlangen,
und auch die Kriegsvorbereitungen zu verstärken.
化学合成品の開発が、コストがかかるにもかかわらず、非常に促進された。
Die Entwicklung synthetischer Erzeugnisse wurde
stark beschleunigt, trotz ihrer hohen Kosten.
Neben dem Autarkie-Programm benötigten die Nazi-
Verschwörer aber auch Devisen, um ihre Propaganda- und Spionagetätigkeit im
Auslande zu finanzieren. So hat General Thomas in einer Rede am 1.
November 1937 vor der Wehrmachtsakademie erklärt:
»Wenn Sie berücksichtigen, daß man während des Krieges beträchtliche Mittel benötigt, um die notwendige Propaganda zu organisieren, um den Spionagedienst und ähnliche Zwecke bezahlen zu können, muß man sich darüber im klaren sein, daß unsere Inlandmark von keinem Wert wäre und daß deshalb ausländische Devisen notwendig sind.«
海外情報活動では、民間企業の情報力も活用・・・クルップの文書。
Der besondere Bedarf an ausländischen Devisen wurde teilweise dadurch
verringert, daß einige führende deutsche Industrieunternehmen Spionage- und
Propagandadienste dem Nazi-Staat kostenlos zur Verfügung stellten. Ich halte
hier in meiner Hand ein Dokument mit der Nummer D-206, mit dem Datum Essen, den
12. Oktober 1935. Es wurde in den Akten der Firma Krupp durch
amerikanische und englische Vertreter gefunden. Ich will nicht das ganze
Dokument verlesen, es sei denn, daß der Gerichtshof es wünscht; doch will ich
mit dem Anfang beginnen, damit Zweck und Inhalt des Dokumentes festgelegt
werden kann. Es ist überschrieben: »Aktenvermerk«, darunter: »Betrifft:
Verbreitung amtlicher Propaganda-Schriften im Auslande mit Hilfe unserer
Auslandsbeziehungen.« Weiter heißt es:
»Am Morgen des 11. Oktober meldete sich der Gaubeauftragte von
Ribbentrops privatem Auswärtigen Amt (Dienststelle Ribbentrop) telephonisch
an... Zur verabredeten Zeit erschien ein gewisser Herr Lackmann... Als
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1666 (vgl.
NP Bd. 2, S. 264 ff.)]
Antwort auf meine Frage, mit wem ich es zu tun hätte und mit welchem
Amte, teilte er mir mit, daß er nicht selbst der Gaubeauftragte von
Ribbentrops privatem Auswärtigen Amte sei, sondern daß dies ein gewisser
Landrat Bollmann sei, er selbst sei auf Herrn Bollmanns Befehl gekommen.«
Im nächsten Abschnitt heißt es:
»... daß ein großes Durcheinander auf dem Gebiete der
Auslands-Propaganda herrsche, und daß Ribbentrops privates Auswärtiges Amt eine
straffere Organisation für ausländische Propaganda schaffen wolle. Hierzu sei die
Unterstützung unserer Firma, und vor allem Adressenmaterial... nötig.«
Im nächsten Satz im dritten Abschnitt:
»Ich teilte Herrn L. mit, daß sich
unsere Firma schon seit Jahren den amtlichen Stellen für Auslands-Propaganda
zur Verfügung gestellt habe, daß wir alle Ersuchen, die an uns gerichtet
wurden, weitgehend unterstützten.«
Ich halte jetzt das Dokument D-167 in meiner Hand. Es ist ebenfalls die
Kopie eines Dokuments, das in den Schriften der Firma Krupp von amerikanischen
und englischen Vertretern gefunden wurde. Es ist datiert vom 14. Oktober 1937
und ist ein Memorandum des Herrn Sonnenberg über ein Treffen in Essen vom 12.
Oktober 1937. Es zeigt, daß ein gewisser Menzel von der dem Wehrmachtsamt
unterstehenden Abwehrabteilung des Reichskriegsministeriums die
Firma Krupp bat, die ihr von ihren Auslandsvertretungen zugehenden
Nachrichten über Auslandsrüstungen (ausschließlich Pressenachrichten) der
Abwehrabteilung des Reichskriegsministeriums laufend zuzuleiten. Schließlich
sagte der dritte Absatz: »Von unserer Seite wurde zugesagt, das
Reichskriegsministerium im angegebenen Sinne... zu unterrichten.«
Nachdem ich meinen Vortrag aus diesem Dokument beendet habe, will ich
das Programm der Verschwörer weiter behandeln; es schritt, wie ich hier heute
oft gesagt habe, in einer erstaunlichen, wirklich erstaunlichen Schnelligkeit
voran.
ドイツの鉄鋼生産の急速な拡大。生産量統計。
Die Stahlproduktion zum Beispiel, wie in
offiziellen deutschen Veröffentlichungen gezeigt wird, stieg wie folgt an:
im Jahre 1933
74000 Tonnen
im Jahre 1934 105000 Tonnen
im Jahre 1935 145000 Tonnen
im Jahre 1936 186000 Tonnen
im Jahre 1937 217000 Tonnen
im Jahre 1938 477000 Tonnen
合成ガソリン生産・・・生産の増加は、鉄鋼よりも顕著。
1934年の37万トンから、1938年の149万4000トンへ。
Die Benzinerzeugung vergrößerte sich sogar noch stärker:
Von 370000 Tonnen im Jahre 1934 auf 1494000 Tonnen im Jahre 1938.
Die Nazi-Verschwörer trieben die Vollendung des Rüstungsprogramms in
einer Eile an, die klar verriet, daß sie von dem bevorstehenden Kriege wußten.
In einer Sitzung vom 4. September 1936 betonte Gö
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1668 (vgl.
NP Bd. 2, S. 265 ff.)]
1936年9月4日の会議でのゲーリング発言
戦争の危険が差し迫っているかの野用に、すべての措置が講じられなければならない。
ring: »Alle Maßnahmen haben so zu erfolgen, als ob wir im Stadium der drohenden Kriegsgefahr uns befänden«, und erklärte weiter: »Maßnahmen, an die heranzugehen wir uns jetzt... noch scheuen, müßten wir zwangsläufig ergreifen, wenn morgen Krieg wäre. Sie sind infolgedessen durchführbar.« Die äußerste Eile wurde durch Görings Bemerkung offenbart: »Vorhandene Reserven müssen zur Überbrückung bis zur Erreichung des vom Führer befohlenen Endziels angegriffen werden... Für den Kriegsfall«, fügte er hinzu, »sind sie kein in jedem Falle brauchbarer Rückhalt.«
1936年8月21日のヒトラーからシャハト宛の極秘命令(書簡):
1937年4月1日までに空軍のすべての部隊の用意ができていなければならない。
In einem streng geheimen Brief vom 21. August 1936
wurde Schacht von Hitlers Befehl unterrichtet, daß alle Verbände der Luftwaffe
bis zum 1. April 1937 bereit sein müssen.
Dies sollte die Eile betonen, mit der die
Nazi-Wirtschaft von Anfang an durchdrungen sein sollte, ermutigt durch ihre
Erfolge im Rheinland, mit denen die Nazi-Verschwörer die Grundlage für weitere
Angriffshandlungen legten.
VORSITZENDER: Soweit ich verstehe, haben Sie auf
kein Dokument seit Dokument 167 verwiesen.
鉄鋼およびガソリンの生産統計は、帝国統計年鑑から。
MR. DODD: Nein. Die Zahlen über
Produktion von Stahl und von öl rühren aus dem Statistischen Jahrbuch des
Deutschen Reiches von 1939 und 1940 und aus dem Statistischen Jahrbuch des
Deutschen Reiches von 1941 und 1942 her. Diese Angabe bezieht sich auf
die Zahlen der Stahlproduktion; die Zahlen für die Benzinproduktion sind aus
dem Statistischen Jahrbuch des Deutschen Reiches von 1941 und 1942 entnommen.
Die Feststellungen des Angeklagten Göring beruhen auf Dokument EC-416.
VORSITZENDER: Das ist das Dokument, auf das Sie
bereits verwiesen haben?
MR. DODD: Ja, es wurde darauf, soviel ich weiß,
bereits Bezug genommen. Einige dieser Dokumente enthalten Hinweise auf mehr als
einen Teil der Darlegung, und ich muß auf sie verschiedentlich in meinem
Vortrag zurückkommen.
VORSITZENDER: Gut. Fahren Sie fort, wenn Sie sich
darauf beziehen wollen.
MR. DODD: Der sechste Abschnitt auf der ersten
Seite:
»Vorhandene Reserven müssen zur Überbrückung bis zur Erreichung
des vom Führer befohlenen Endziels angegriffen werden; für den Kriegsfall sind
sie kein in jedem Falle brauchbarer Rückhalt.«
Und auf der zweiten Seite, unten der achte Abschnitt:
あるいは躊躇するかもしれないような諸措置だが、それらは、もち明日戦争になればということで必死で取り掛からなければならない。
»Maßnahmen, an die heranzugehen wir uns jetzt vielleicht noch scheuen,
müßten wir zwangsläufig ergreifen, wenn morgen Krieg wäre. Sie
sind infolgedessen
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1670 (vgl.
NP Bd. 2, S. 267 ff.)]
durchführbar.«
Hinsichtlich der Behauptung, daß der Angeklagte Schacht davon in
Kenntnis gesetzt wurde, Hitler habe angeordnet, alle Verbände
der Luftwaffe müßten bis 1. April 1937 bereit sein, verweise ich auf
Dokument 1301-PS, datiert 31. August 1936. Ich wurde darauf aufmerksam gemacht,
daß das Dokument noch eine weitere Nr. haben soll, es soll heißen: 1301-PS-7.
Auf der ersten Seite heißt es im dritten Absatz, nach dem Wort »Luftwaffe«, daß
gemäß
einem Befehl des Führers die Aufstellung aller Einheiten der Luftwaffe bis zum
1. April 1937 beendet sein müsse; wenn Sie auf Seite 20 umwenden, so
werden Sie ungefähr in der Mitte der Seite finden, daß eine Kopie dieses
Dokuments an den Präsidenten der Reichsbank, Dr. Schacht, gesandt wurde.
Nach ihrem Erfolg in Österreich und im Sudetenland verdoppelten die
Nazi-Verschwörer ihre Anstrengungen, sich für ihren geplanten Angriffskrieg
auszurüsten.
1938年10月14日の会議で(ポーランドに対する要求を出す直前の会議)のゲーリングの発言:
フューラーが自分に、これまで達成したことが無意味になるくらいの大々的な計画を遂行するように命じられた、と。
In einer Sitzung am 14. Oktober 1938, kurz bevor
die Nazi-Verschwörer ihre erste Forderung an Polen richteten, erklärte der
Angeklagte Göring, daß der Führer ihn angewiesen habe, ein gigantisches
Programm durchzuführen, gegen das die bisherigen Leistungen bedeutungslos
seien. Demgegenüber beständen Schwierigkeiten, die er mit der größten Energie
und Rücksichtslosigkeit überwinden werde.
Diese Erklärung finden Sie im Dokument 1301-PS
auf Seite 25 des Dokumentenbuches und besonders im zweiten Satz des
Einführungsabsatzes:
»Jeder wisse ja aus der Presse wie die Lage in der Welt sei, und der
Führer habe ihn infolgedessen angewiesen, ein gigantisches Programm
durchzuführen, gegen das die bisherigen Leistungen bedeutungslos seien.
Demgegenüber beständen Schwierigkeiten, die er mit der größten Energie und
Rücksichtslosigkeit überwinden werde.«
外貨準備の減少
Die Bestände an ausländischen Zahlungsmitteln hätten sich verringert,
und zwar infolge der Vorbereitungen für den Einfall in die Tschechoslowakei,
und es wäre deshalb notwendig, sie zu ergänzen.
Ich beziehe mich jetzt auf den dritten Absatz des Dokuments 1301-PS:
輸出利得は、軍備強化に投じられる。軍備は、輸出活動によって削減されてはならない。
フューラーは、彼(ゲーリング)に、軍備の巨大に増強するよう課題を命じた。特に、空軍増強。
»Diese Exportgewinne sind einzusetzen für die Verschärfung der Rüstung.
Die Rüstung dürfe durch die Exporttätigkeit nicht gekürzt werden. Er habe vom
Führer den Auftrag, die Rüstung abnorm zu steigern, wobei in erster Linie die
Luftwaffe stände.
空軍力は可及的速やかに5倍化しなければならない。
Die Luftwaffe sei schnellstens zu verfünffachen;
海軍ももっと早く装備を整えなければならない。
auch die Marine müsse schneller rüsten
。
陸軍も大量の攻撃用武器を創出しなければならない。特に、重火器、重戦車。
それと並んで、特に、燃料、火薬爆薬。
und das Heer müsse schneller große Mengen von
Angriffswaffen schaffen, in Sonderheit schwere Artillerie und schwere Tanks. Daneben hergehen muß die fabrikatorische Rüstung, wobei in
Sonderheit Treibstoffe,... Pulver- und Sprengstoffe in den Vordergrund treten.
これらの生産増大はさらに、高速自動車道路(アウトバーン)、運河、そしてとくに鉄道などの建設加速化と結合しなければならない。
Diese müßten verbunden werden mit der
beschleunigten Herstellung von Autostraßen, Kanä
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1672 (vgl.
NP Bd. 2, S. 268 ff.)]
len und besonders Eisenbahnlinien.«
この四カ年計画・戦争準備・軍需拡大過程で、ゲーリングとシャハトの対立が表面化。
その帰結として、1937年11月、シャハトは経済大臣を辞任。したがってまた戦争経済全権の地位も辞任。
さらに、1939年1月には、ライヒスバンク総裁の地位も辞任。
Im Laufe dieser Vorbereitungen für den Krieg kam es zu einem Zwischenfall zwischen zwei Männern, dem Angeklagten Göring und dem Angeklagten Schacht. Als Resultat trat der Angeklagte Schacht im November 1937 als Chef des Wirtschaftsministeriums zurück und auch als Generalbevollmächtigter der Kriegswirtschaft, und im Januar des Jahres 1939 wurde er seines Postens als Reichsbankpräsident enthoben.
Ich beabsichtige jetzt nicht, hier die Einzelheiten dieser
Meinungsverschiedenheit vorzubringen. Über dieses Thema wird später in dem
Verfahren mehr gesagt werden. In diesem Augenblick bitte ich zur Kenntnis zu
nehmen, daß wir behaupten, Schachts Rücktritt habe nicht auf einer Mißbilligung
der Nazi- Ziele beruht. Der Angeklagte Schacht war besonders stolz auf die
Erfolge, die er auf finanziellem und wirtschaftlichem Gebiet der
Nazi-Kriegsmaschine verschafft hat. Im Dokument EC-257, das die Abschrift eines
Briefes des Angeklagten Schacht an General Thomas darstellt,
schrieb er im ersten Absatz:
»Ich denke mit großer innerer Befriedigung zurück an die Arbeit im
Reichswirtschaftsministerium, die mir die Gelegenheit gab, die von mir immer
als conditio sine qua non unserer neuen Volksverordnung angesehene
Wiederwehrhaftmachung in der entscheidendsten Periode nicht nur wie bisher auf
finanziellem, sondern auch auf wirtschaftlichem Gebiet mit
durchführen zu helfen.«
Der zweite Absatz ist mehr persönlicher Natur
und hat nichts mit diesem Verfahren zu tun. In dem Dokument EC-252, einem
Brief, datiert vom 8. Juli 1937 an General von Blomberg, erklärt der Angeklagte
Schacht:
1937年7月8日のシャハトのフォン・ブロンベルク宛書簡。
»Die Führung der Wirtschaft durch den Generalbevollmächtigten
wird auf diese Weise niemals völlig unabhängig von dem übrigen
Kriegsmechanismus erfolgen, sondern die Erreichung des politischen Kriegszieles
mit allen wirtschaftlichen Kräften erstreben. Ich bin daher durchaus bereit, an
der Durchführungsverordnung zum Reichsverteidigungsgesetz mitzuarbeiten.«
1937年春には、三軍の代表者が、防衛経済演習を実施。シャハトがこれに参加。
Im Frühjahr des
Jahres 1937 nahm der Angeklagte Schacht zusammen mit Vertretern der drei
Wehrmachtsteile an den wehrwirtschaftlichen Kriegsspielen teil.
Nebenbei gesagt handelte es sich dabei wahrscheinlich um etwas
Neues auf dem Gebiet militärischer Übungen. Die
wehrwirtschaftlichen Kriegsspiele wurden in Godesberg, Deutschland,
abgehalten. Ich beziehe mich dabei auf das Dokument EC-174. Es trägt den Titel
oder Untertitel »Wehrwirtschaftliche Generalstabsreise vom 25. Mai
bis 2. Juni nach Godesberg« und fährt fort, in Einzelheiten darzulegen,
daß eine Begrüßung stattfand. Es sagt vage und wenig klar, wie ein
solches wehrwirtschaftliches Kriegsspiel durchgeführt wurde, aber es
läßt keinen Zweifel darüber, daß ein solches Kriegsspiel seiner
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1674 (vgl.
NP Bd. 2, S. 269 ff.)]
zeit in Godesberg durchgeführt wurde. Auf Seite 2 im letzten Absatz ist der Willkommengruß für Dr. Schacht zu ersehen. Es heißt dort:
»Ehe ich mit der Besprechung des wehrwirtschaftlichen Kriegsspiels
beginne, ist es mir ein besonderes Bedürfnis, Ihnen, sehr verehrter Herr
Präsident Dr. Schacht, unser aller Dank zu sagen, daß Sie sich trotz Ihrer
großen Belastung der Mühe unterzogen haben, an der heutigen Schlußbesprechung
persönlich teilzunehmen. Wir sehen darin das große Interesse bestätigt, das Sie
jederzeit den wehrwirtschaftlichen Arbeiten entgegengebracht haben, und Ihr
Hiersein ist uns ein erneuter Beweis, daß Sie gewillt sind,
uns Soldaten die schwierige wehrwirtschaftliche Vorbereitung zu erleichtern und
die harmonische Zusammenarbeit mit Ihren Dienststellen zu vertiefen.«
Ich möchte den Gerichtshof auf den vorletzten Absatz der ersten Seite aufmerksam machen. Es ist ein Absatz aus nur einem Satz und lautet einfach: »Ich möchte jedoch darauf hinweisen, daß alle Angelegenheiten und alle erhaltenen Informationen als höchst geheim zu behandeln sind«; dies unter Hinweis auf den vorangehenden Absatz das wehrwirtschaftliche Kriegsspiel.
オーストリア併合・オーストリア中央銀行の統合に際してのシャハトの演説。
ドイツとオーストリアの合併の必要性・重要性。
Es scheint, die Annektierung Österreichs war ein Ziel, das der
Angeklagte Schacht lange gesucht hat. In einer Rede an die Angestellten der
ehemaligen österreichischen Nationalbank (EC-297) und besonders im zweiten
Absatz der ersten Seite des Dokuments finden wir die Worte:
»Österreich hat bestimmt eine große Mission, nämlich die, ein
Kulturträger deutschen Wesens zu sein, für die Achtung und das Ansehen des
deutschen Namens insbesondere nach dem Südosten hin zu sorgen. Eine solche
Mission kann es aber nur erfüllen innerhalb des großen Deutschen Reiches und
gestützt auf die Macht eines 75-Millionenvolkes, das - ob es nun die. Gegner
wollen oder nicht - das Herz und die Seele Europas bildet.«
Dr. Schacht fährt dann fort:
»Wir haben in den letzten Tagen in der ausländischen Presse auch viel
davon gelesen, daß zwar das Ziel, die Vereinigung dieser beiden
Länder, eine gewisse Berechtigung habe, daß aber die Methode dieser
Vereinigung schrecklich gewesen sei.... Diese Methode, die gewiß dem einen oder
anderen Ausländer nicht gepaßt hat, ist nichts anderes als die Folge der
zahllosen Treubrüche und brutalen Vergewaltigungen, die das Ausland uns
gegenüber angewandt hat.«
Ich beziehe mich jetzt auf Seite 3 des gleichen Dokuments und lese:
»Ich bin bekannt dafür, daß ich
manchmal Dinge ausspreche, die hie und da Anstoß erregen. Ich möchte auch heute
von dieser Gewohnheit nicht abgehen. Ich weiß, daß es auch hier in diesem Lande
noch Leute gibt, - ich glaube sie sind nicht sehr zahlreich - die an den
Geschehnissen der letzten Tage etwas auszusetzen haben. Aber das Ziel, glaube
ich, bezweifelt niemand, und die Meckerer an den Methoden müssen sich gesagt
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1676 (vgl.
NP Bd. 2, S. 270 ff.)]
sein lassen, daß man es nicht allen Menschen recht machen kann. Der eine sagt, das hätte er so gemacht oder vielleicht so, aber das Merkwürdige ist, sie haben es nicht gemacht, sondern gemacht hat es eben unser Adolf Hitler! Und wenn es noch etwas zu verbessern gibt, dann sollen es diese Nörgler innerhalb des Deutschen Reiches und innerhalb der deutschen Gemeinschaft zu verbessern versuchen, aber nicht von außen her stören.«
1939年1月7日のシャハトおよびその他のライヒスバンク理事のヒトラー宛意見書:
インフレの脅威の観点から、予算の均衡を求める。
In dem Memorandum vom 7. Jauar 1939, das von dem
Angeklagten Schacht und anderen Direktoren der Reichsbank an Hitler gerichtet
wurde, wurde ein Ausgleich des Budgets verlangt in Hinsicht auf
die drohende Gefahr einer Inflation und darin wurde festgestellt: - ich
beziehe mich nun auf das Dokument, das die Bezeichnung EC-369 trägt und
insbesondere auf den Absatz zu Beginn der ersten Seite dieses Dokuments:
「ライヒスバンクは、外交的成功がドイツ国防軍の再建に基づいてのみ達成できると確信していた。したがってライヒスバンクは、軍需金融を大規模に−そこには通貨政策的危険が存在したのだが−、引き受けた。
»Von Anfang an war die Reichsbank sich darüber klar, daß außenpolitische Erfolge nur erreichbar sein konnten auf Grund der Wiederherstellung der deutschen Wehrmacht. Sie hat deshalb in großem Ausmaß die Finanzierung der Rüstung auf sich genommen, trotz der darinliegenden währungspolitischen Gefahren.
その正当化は、他のあらゆる考慮を押しのけた必要性にあった。すなわち、直ちに、無から、しかも最初は隠蔽して、軍備を整える必要性であった。それこそが尊敬を求める外交政策を可能にするものだった。
Die Rechtfertigung dafür war die Notwendigkeit,
welche alle anderen Erwägungen zurückgedrängt hat, sofort, aus
dem Nichts und anfangs noch dazu getarnt, eine Rüstung aufzustellen, die
eine Achtung verlangende Außenpolitik ermöglichte.«
ライヒスバンクの理事たちは、通貨専門家として、これ以上の軍需生産がもはや不可能な点に達したと信じた。
Die Reichsbankdirektoren als Geldsachverständige glaubten, daß ein Punkt
erreicht war, wo eine größere Rüstungsproduktion nicht mehr möglich sei.
Wir behaupten, dies war nur eine Beurteilung der
Lage und nicht ein moralisches Prinzip, denn es gab keinen Widerstand gegen
Hitlers Aggressionspolitik. Die Zweifel bezogen sich nur darauf, ob eine solche
Politik finanziert werden konnte.
ヒトラーのシャハト宛の書簡:再軍備におけるシャハトの貢献を評価。
Hitlers Brief an den Angeklagten Schacht, als dieser die Reichsbank
verließ (EC-397), sprach eine große Anerkennung für Schachts starke
Anstrengungen aus, das Programm der Nazi-Verschwörer zu fördern. Die Wehrmacht
hatte es Hitler ermöglicht, Österreich und das Sudetenland zu besetzen. Wir
sagen, Schachts Aufgabe bis dahin war gut erfüllt. Wir zitieren
aus Dokument EC-397 mit Hitlers Worten aus diesem Brief: »Ihr
Name wird vor allem für immer mit der ersten Epoche der nationalen
Wiederaufrüstung verbunden sein.«
Obwohl als Präsident der
Reichsbank entlassen, blieb Schacht doch Minister ohne Portefeuille und als
Hitlers besonderer vertraulicher Berater.
シャハト退陣後、後継者はフンク。
フンクは、インフレに対する何の不安も持たなかった。
Der Angeklagte Funk folgte dem Angeklagten Schacht
als Präsident der Reichsbank, und hier möge der Gerichtshof amtlich von einer
Veröffentlichung im »Völkischen Beobachter« vom 21. Januar 1939
Kenntnis nehmen. Der Angeklagte Funk hatte keinerlei Angst vor einer
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1678 (vgl.
NP Bd. 2, S. 271 ff.)]
Inflation; denn genau wie der Angeklagte Göring,
dem er hinsichtlich des Vierjahresplans gedient hatte, kannte er kein Hindernis
auf dem Wege zum Angriff gegen Polen.
1939年8月25日のフンクのヒトラー宛書簡:
Im Dokument 699-PS, einem Briefe des Angeklagten Funk an
Hitler vom 25. August 1939, also nur wenige Tage vor dem Angriff gegen
Polen, berichtet der Angeklagte Funk, daß die Reichsbank auch die schwersten
Erschütterungen im internationalen Geld- und Kreditwesen durch einen Krieg
großen Ausmaßes absolut nicht berühren können. Er sagte, daß er in völlig
unauffälliger Weise alle verfügbaren Gelder der Reichsbank im Ausland in Gold
verwandelt hätte, und daß Deutschland bereit sei für die finanziellen und
Wirtschaftlichen Aufgaben, die kommen würden.
Und so erscheint es mir klar aus den Schriftstücken, aus den Taten, aus
den Reden der Nazi-Verschwörer selbst hervorzugehen, daß sie tatsächlich die
gesamte deutsche Wirtschaft auf die Vorbereitung zu einem Angriffskrieg
ausrichteten. Um die Worte des Angeklagten Göring zu gebrauchen: die Verschwörer
gaben dem Volke »Kanonen statt Butter«. Sie
gaben der Geschichte auch das ungewöhnliche Beispiel einer Nation, die sieh in
Friedenszeiten auf das einzige Ziel eines Angriffskriegs vorbereitet hat.
Ihre
wirtschaftlichen Vorbereitungen, formuliert und angewendet mit der
rücksichtslosen Energie des Angeklagten Göring, der zynischen, finanziellen
Schlauheit des Angeklagten Schacht und der bereitwilligen Mittäterschaft des
Angeklagten Funk - außer anderen - waren die unerläßlichen ersten Taten in der
herzzerreißenden Tragödie, die ihre Angriffe der Welt bereitet hat.
Wenn es gestattet ist, möchte ich jetzt die Dokumente vorlegen, die ich
schon besprochen habe. Wir haben hier die Originaldokumente in ihren Mappen;
sie stimmen überein mit den Übersetzungen, welche dem Gericht überreicht
wurden.
VORSITZENDER: Haben die Angeklagten Gelegenheit
gehabt, diese Dokumente zu sehen?
MR. DODD: Ich bezweifle, daß sie ausreichend
Gelegenheit hatten, sie zu sehen. Die Photokopien sind vorhanden, aber ich
glaube nicht, daß sie Zeit hatten, sie eingehend zu prüfen, weil sie zu diesem
Zwecke nicht lange genug vorlagen.
VORSITZENDER: Gut. - Ich glaube, sie sollten
ausreichende Gelegenheit haben, sie zu prüfen und sie mit den Kopien zu
vergleichen, die uns vorgelegt wurden, bevor die Originale vorgelegt werden.
MR. DODD: Es ist gut. Verstehe ich recht, daß wir
sie dann später vorlegen können?
VORSITZENDER: Gewiß. Der Gerichtshof wird sich
jetzt für 10 Minuten vertagen.
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1680 (vgl.
NP Bd. 2, S. 272 ff.)]
[Pause von 10
Minuten.]
OBERST STOREY: Meine Herren Richter! Die Staatsanwaltschaft geht nun zur
Phase des Angriffskriegs über und wird dies durch Herrn Alderman darlegen.
MR. ALDERMAN: Meine Herren Richter! Ich habe die
Absicht, im Namen des Hauptanklagevertreters der Vereinigten Staaten
Beweismaterial zur Belegung der in Anklagepunkt Eins der Anklageschrift
enthaltenen Anschuldigungen vorzulegen, die sich auf die
Planung, Vorbereitung, Entfesselung und Führung von unrechtmäßigen
Angriffskriegen und die Verschwörung für die Begehung solcher Verbrechen
beziehen.
Das
Thema des Angriffskriegs mit der für dieses Thema in Anklagepunkt Eins
angeführten Verschwörung und das Thema des Angriffskriegs für den gesamten Fall
ist nach unserer Ansicht in Wirklichkeit das Herzstück des ganzen Prozesses.
Wenn wir das bei unserem Vortrag nicht erreichen
würden, so würden wir an dem Kern des Falles vorbeigehen, und wenn wir nicht
die nötigen Einzelheiten dem Gericht darlegen würden, so würden wir es
unterlassen, das darzulegen, was für den Kern der Sache nötig ist.
Alles andere, so dramatisch, so schmutzig, so
abstoßend und empörend es auch auf den gewöhnlichen Instinkt zivilisierter
Völker wirken möge, ist demgegenüber eine völlige Nebenerscheinung, oder es ist
den Merkmalen des Angriffskriegs bei diesem Sachverhalt untergeordnet. All die
dramatischen Ereignisse in Deutschland in der Anfangsperiode der Verschwörung,
die Ideologien, deren man sich bediente, die Terrormaßnahmen, die angewendet
wurden, die Unterdrückung aller menschlichen Freiheiten bei der
Machtergreifung, und selbst die Konzentrationslager und die Verbrechen gegen
die Humanität, die Verfolgungen, die Folterungen und die Morde, die begangen
wurden, alle diese Dinge würden wenig Bedeutung für die Fragen des
internationalen Rechtes haben, wenn sie nicht die Vorbereitung für die
Durchführung von Angriffen auf friedliche Nachbarnationen wären.
Selbst die Merkmale des ganzen Sachverhalts, die mit Kriegsverbrechen im
engeren Sinn des Wortes verbunden sind, sind nur Merkmale, die das
unvermeidliche Ergebnis der Angriffskriege bilden; diese sind von den
Verschwörern entfesselt und geführt worden. Die Art der Kriegsführung, die sie
sich dabei zu eigen gemacht haben, nämlich der totale Krieg,
ist das natürliche Resultat eines totalitären, von einer Partei
beherrschten Staates, die diesen führte; der verwilderte
Krieg ist das natürliche Ergebnis der abscheulichen Lehrsätze, Pläne und Ziele
dieser Kriegstreiber.
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1682 (vgl.
NP Bd. 2, S. 273 ff.)]
「侵略戦争」こそすべての副次的現象の核にある重要なこと。
Aus diesen Gründen, wiederhole ich, ist es unsere Ansicht, daß die
einzelnen Abschnitte des Tatbestands, welche die Gewinnung von Land zum
Gegenstand haben, die wiederum durch Gewaltdrohungen, durch tatsächliche
Angriffshandlungen und durch Angriffskriege erreicht wurden, das wirkliche
Wesen, das Herz des ganzen Sachverhalts bilden. Wir müssen daher den
Gerichtshof um Geduld bitten, wenn wir aus diesen Gründen den Vortrag dieses
Teiles des Tatbestands so detailliert gestalten, wie es uns in Anbetracht der
hervorragenden Bedeutung der in Frage stehenden Angelegenheit als notwendig
erscheint.
Die allgemeinen Gesichtspunkte des Falles, den die amerikanische
Anklagevertretung vorzutragen hat, sind in der Eröffnungsansprache von Justice
Jackson gekennzeichnet worden.
Diese Ansprache hat dem Gerichtshof die allgemeine Natur und den Charakter des Beweismaterials angezeigt, das von der amerikanischen Anklage zur Belegung der Behauptungen vorgebracht werden wird, mit denen ich mich jetzt beschäftigen werde.
Bevor ich mich jedoch der tatsächlichen Vorlage dieses Beweismaterials zuwende,
mag es für die geordnete Entwicklung des Tatbestands von großem Nutzen sein,
dem Gerichtshof eine kurze Einführung in diesen besonderen Abschnitt des
Tatbestands zu geben. Dabei will ich jedoch versuchen, nichts von dem zu
wiederholen, was in so überzeugender Weise von Justice Jackson vorgebracht
wurde. Ganz im Gegenteil, ich werde meine einleitenden Worte auf Fragen
beschränken, die sich besonders und speziell auf den Teil des von Amerika
vorgebrachten Tatbestands beziehen, der das Verbrechen unrechtmäßiger
Kriegsführung und den gemeinsamen Plan oder die Verschwörung für die Begehung
dieses Verbrechens zum Gegenstand hat.
Die grundlegende Gesetzesbestimmung, die den Beratungen des Gerichtshofs
über diesen Tatbestand zugrunde liegen und die Rechtsregel, die das endgültige
Urteil des Gerichtshofs zu diesem Teil des Tatbestands bestimmt, sind in
Artikel 6 des Statuts des Internationalen Militärgerichtshofs enthalten.
Artikel 6, soweit er hier von Bedeutung ist, hat den folgenden Wortlaut:
»Artikel 6: Der durch das in Artikel 1 genannte Abkommen eingesetzte
Gerichtshof zur Aburteilung der Hauptkriegsverbrecher der der europäischen
Achse angehörigen Staaten hat das Recht, alle Personen abzuurteilen, die im
Interesse der der europäischen Achse angehörigen Staaten als Einzelperson oder
als Mitglied einer Organisation oder Gruppe eines der folgenden Verbrechen
begangen haben:
Die folgenden Handlungen, oder jede einzelne von
ihnen, stellen Verbrechen dar, für deren Aburteilung der Gerichtshof zuständig
ist. Der Täter solcher Verbrechen ist persönlich verantwortlich:
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1684 (vgl.
NP Bd. 2, S. 274 ff.)]
(a)
VERBRECHEN GEGEN DEN FRIEDEN: Nämlich: Planen, Vorbereitung, Einleitung oder Durchführung eines
Angriffskriegs oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge,
Abkommen oder Zusicherungen, oder Beteiligung an einem gemeinsamen Plan oder an
einer Verschwörung zur Ausführung einer der vorgenannten Handlungen.«
Unterabschnitte b und c des Artikels 6 haben keinen Bezug auf diesen
Gesichtspunkt des Tatbestands. Der nicht numerierte Endabsatz des Artikels 6
ist jedoch von überragender Bedeutung für diesen Gesichtspunkt. Dieser Absatz
lautet:
»Anführer, Organisatoren, Anstifter und Teilnehmer, die am Entwurf oder
der Ausführung eines gemeinsamen Planes oder einer Verschwörung zur Begehung
eines der vorgenannten Verbrechen teilgenommen haben, sind für alle Handlungen
verantwortlich, die von irgendeiner Person in Ausführung eines solchen Planes
begangen worden sind.«
Bevor ich Beweismaterial für diesen Teil des Tatbestands vorlege, möchte
ich das Gericht ersuchen, sich die fünf Grundsätze gegenwärtig zu halten, die
sich aus den Vorschriften des Statuts ableiten, die ich gerade vorgelesen habe:
1. Das Statut sieht individuelle Verantwortlichkeit für Handlungen vor,
die »Verbrechen gegen den Frieden« darstellen;
2. Der Begriff »Verbrechen gegen den Frieden« umfaßt die Planung,
Vorbereitung, Entfesselung oder Führung von rechtswidrigen Kriegen;
3. Der Begriff »Verbrechen gegen den Frieden«
schließt auch die Teilnahme an einem gemeinsamen Plan oder einer gemeinsamen
Verschwörung zum Zwecke unrechtmäßiger Kriege ein;
4. Ein unrechtmäßiger Krieg besteht entweder aus
einem Angriffskrieg oder einem Krieg in Verletzung internationaler Verträge,
Abkommen oder Zusicherungen. Diese zwei Arten der unrechtmäßigen Kriegsführung
sind nicht notwendigerweise dasselbe. Es wird genügen, wenn die
Anklagevertretung beweisen kann, daß der Krieg ein
Angriffskrieg war ohne Rücksicht auf den Bruch internationaler Verträge,
Abkommen oder Zusicherungen. Andererseits würde es auch genügen, wenn
die Anklage beweisen könnte, daß der Krieg eine
Verletzung internationaler Verträge, Abkommen oder Zusicherungen darstellte,
ohne Rücksicht auf die Frage, ob es ein Angriffskrieg war oder nicht.
Das Beweismaterial für diesen Tatbestand wird
jedoch die Schlußfolgerung ergeben, daß die Kriege, die von diesen Angeklagten
geplant, vorbereitet, entfesselt und geführt worden waren, und die Kriege, die
das Ziel ihres gemeinsamen Planes und ihrer gemeinsamen Verschwörung waren, aus
beiden Gründen unrechtmäßig gewesen sind.
Der fünfte Punkt, den ich zu beachten bitte, ist die
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1686 (vgl.
NP Bd. 2, S. 275 ff.)]
individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Angeklagten, die vom Statut nicht nur für die direkte, unmittelbare Teilnahme an dem Verbrechen festgelegt worden ist. Es genügt vielmehr vollauf, wenn die Anklage in der Lage ist, zu beweisen, daß ein Angeklagter ein Führer, Organisator, Anstifter oder Mittäter war, der entweder am Entwurf oder der Durchführung eines gemeinsamen Planes oder einer gemeinsamen Verschwörung für die Begehung von Verbrechen gegen den Frieden teilgenommen hat.
Für viele der Angeklagten wird es möglich sein, eine direkte und
unmittelbare persönliche Teilnahme an dem selbständigen Verbrechen zu beweisen.
Für einige der Angeklagten beschränkt sich die Beweisführung jedoch auf ihre
Teilnahme an dem Entwurf und der Durchführung eines Planes oder einer
gemeinsamen Verschwörung. Aber im Falle jedes einzelnen Angeklagten wird die
Beweisführung volle persönliche Verantwortlichkeit für Verbrechen gegen den
Frieden erbringen, wie sie in dem Statut dieses Gerichtshofs definiert sind. In
diesem Zusammenhang möchte ich betonen, das Statut stellt fest, daß die
Verantwortlichkeit der Verschwörer sich nicht nur auf ihre eigenen Handlungen
bezieht, sondern auch auf alle Handlungen, die von irgendwelchen Personen in
Ausführung der Verschwörung begangen wurden.
Es ist ein wohlbekanntes Gesetz in meinem Lande, daß, wenn zwei oder
mehr Personen sich zusammentun, um gemäß eines verbrecherischen Planes eine
Bank auszurauben, und im Verlaufe der Durchführung dieses Planes einer der
Verschwörer das Verbrechen des Mordes begeht, alle Teilnehmer an der Planung
und Durchführung des Bankraubes sich des Mordes schuldig gemacht haben, ob sie
nun irgendwie persönlich an dem Mord teilgenommen hatten oder nicht. Diese
einfache Rechtsbestimmung wurde vom Statut übernommen. Alle Teilnehmer an einem
gemeinsamen Plan oder einer gemeinsamen Verschwörung handeln gegenseitig als
ausführende Agenten, und jeder von ihnen ist als Prinzipal verantwortlich für
die von allen anderen als seinen Agenten begangenen Handlungen. So viel über
die Grundsätze des Statuts, die auf diesen Gesichtspunkt des Tatbestands Bezug
haben.
Ich möchte nun die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf die Abschnitte
der Anklageschrift gegen die hier befindlichen Angeklagten richten, die sich auf
die Verbrechen, der unrechtmäßigen Kriege oder Angriffskriege beziehen. Ich
möchte das Gericht bitten, besondere Aufmerksamkeit den Verbrechensbestimmungen
unter Anklagepunkten Eins und Zwei der Anklageschrift zu schenken. Die
Begriffsbestimmung des Verbrechens unter Anklagepunkt Eins der Anklageschrift
ist in Absatz III enthalten. Die Verbrechens
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1688 (vgl.
NP Bd. 2, S. 276 ff.)]
bestimmung erklärt dort, soweit sie auf die
gegenwärtige Erörterung Bezug nimmt:
»Alle Angeklagten haben mit verschiedenen anderen Personen während eines
Zeitraums von Jahren vor dem 8. Mai 1945 als Führer, Organisatoren, Anstifter
und Mitarbeiter an der Ausarbeitung und Ausführung eines gemeinsamen Planes
oder einer gemeinsamen Verschwörung teilgenommen, um Verbrechen gegen den
Frieden zu begehen oder Handlungen, die zu diesen Verbrechen führten, wie sie
in dem Statut dieses Gerichtshofs festgelegt sind... Der gemeinsame Plan oder
die gemeinsame Verschwörung umfaßte die Begehung von Verbrechen gegen den
Frieden, indem die Angeklagten Angriffskriege planten, vorbereiteten,
entfesselten und führten, Kriege, die auch internationale Verträge, Abkommen oder
Zusicherungen verletzten... «
Die Verbrechensbestimmung unter Anklagepunkt Zwei der Anklageschrift ist
auch hier zutreffend. Es ist klar ersichtlich, daß im wesentlichen Punkt Eins
und Zwei in dieser Anklageschrift im Zusammenhang stehen. Die Begriffsbestimmung
des Verbrechens unter Anklagepunkt Zwei, Absatz V der Anklageschrift besagt im
wesentlichen: Alle Angeklagten, zusammen mit anderen Personen, nahmen in den
Jahren, die dem 8. Mai 1945 vorausgingen, an der Planung, der Vorbereitung, der
Entfesselung und der Führung von Angriffskriegen teil, die zugleich auch Kriege
waren, die internationale Verträge, Abkommen und Zusicherungen verletzten.
Die Betonung in dieser Begriffsbestimmung des Verbrechens unter
Anklagepunkt Eins der Anklageschrift liegt auf: Gemeinsamer Plan oder
gemeinsame Verschwörung. Die Betonung unter Anklagepunkt Zwei der
Anklageschrift liegt auf: Hauptverbrechen, auf die sich die Verschwörung bezog
und die im Verlaufe dieser Verschwörung begangen wurden.
Ich möchte jedoch in diesem Zeitpunkt mich beeilen, hinzu zufügen, daß
in der Aufteilung des Tatbestands zwischen den Hauptanklagevertretern der vier
Regierungen die Hauptverantwortung für die Vorlage von Beweismaterial zur
Belegung des Anklagepunkts Eins dem amerikanischen Ankläger zugewiesen wurde,
und die Hauptverantwortung für die Vorlage von Beweismaterial zur Belegung des
Anklagepunkts Zwei der Anklageschrift dem britischen Anklagevertreter. Aber,
wie wir etwas später zeigen wollen, wird bis zu einem gewissen Grade von den
Anklagevertretern der Versuch gemacht werden, beide Punkte zusammen
vorzutragen. Außer der Begriffsbestimmung des Verbrechens, soweit es sich auf
unrechtmäßige Kriegsführung bezieht und in Absatz III unter Anklagepunkt Eins
der Anklageschrift enthalten ist, finden wir in Anklagepunkt Eins auch etwas,
was auf eine Aufzählung der Einzelheiten dieses Verbrechens hinausläuft. Soweit
sich diese Einzelheiten auf unrechtmäßige Kriegsführung beziehen, sind sie in
Abschnitt
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1690 (vgl.
NP Bd. 2, S. 277 ff.)]
IV (F) der Anklageschrift enthalten, der in
dem englischen Exemplar der Anklageschrift auf den Seiten 9 und 10 zu finden
ist, unter der allgemeinen Überschrift: »Nutzbarmachung der Nazi-Kontrolle für
Angriffe auf das Ausland.« Die Behauptungen dieser Einzelheiten sind in offener
Gerichtsverhandlung und in Gegenwart der Angeklagten und des Gerichts verlesen
worden, und das Gericht wie auch die Angeklagten sind zweifellos mit dem Inhalt
dieser Behauptungen vertraut. Ich richte Ihre Aufmerksamkeit trotzdem auf sie,
um Sie besonders auf die Teile der Anklageschrift hinzuweisen, die erheblich
für die Beurteilung des Beweismaterials sind, das ich dem Gericht vorzulegen
beabsichtige.
Meine Einführung zu der Vorlage dieses Beweismaterials würde mangelhaft
sein, wenn ich das Gericht nicht auffordern würde, mit mir das Verhältnis
zwischen der Geschichte und dem Beweismaterial für diesen Tatbestand zu
betrachten. Weder die Anklage noch das Gericht können sich über die vor uns
liegenden Probleme orientieren, weder die Anklage noch das Gericht können das
Beweismaterial in seinem richtigen Zusammenhang vorlegen, beziehungsweise
würdigen, weder die Anklage noch das Gericht können über die atemberaubenden
Rückwirkungen dieses Beweismaterials argumentieren oder sie bewerten, ohne
dieses Beweismaterial mit dem richtigen Hintergrund der Geschichtsberichte zu
lesen; mit Geschichte meine ich nur die Geschichte der letzten zwölf Jahre.
Das Mitglied des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten, Mr.
Justice Olivar Wendell Holmes, lernte in seiner gerichtlichen Praxis, daß »eine
Seite Geschichte ein ganzes Buch von Logik wert ist.« Soweit ich mich erinnere,
hat er es vielleicht besser, vielleicht vorher im Vorwort zu seinem Buch über
Allgemeines Recht ausgedrückt, wo er, glaube ich, sagte: »Nicht Logik, sondern
Erfahrung ist das Leben des Rechts.« Ich möchte erklären, daß in dem
gegenwärtigen Verfahren eine Seite Geschichte hundert Tonnen Beweismaterial
wert ist. Als Anwälte und Richter können wir uns nicht demgegenüber blind
stellen, was wir als Menschen wissen. Die Geschichte der letzten zwölf Jahre
ist eine brennende, lebendige Tatsache, die noch frisch in unserer Erinnerung
ist. Die Tatsachen der Geschichte stürmen auf uns ein und verlangen unsere
Aufmerksamkeit.
Es ist eine allen Systemen der Jurisprudenz gemeinsame Grundlage, daß
Angelegenheiten, die allgemein bekannt sind, nicht bewiesen zu werden brauchen,
sondern amtlich vom Gericht ohne weiteres Beweisverfahren zur Kenntnis genommen
werden können. Das Statut des Gerichtshofs stützt sich auf diesen allgemein
anerkannten Grundsatz, wenn es in Artikel 21 erklärt:
[Der Nürnberger
Prozeß: Vierter Tag. 23. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1692 (vgl.
NP Bd. 2, S. 278 ff.)]