経済のドイツ化
―「アーリア化」を口実とした占領地の富の奪取
die schamlosesten Verwüstungen gezeitigt haben.
Der Bericht der Tschechoslowakischen Regierung enthält eine ganze Reihe
von Beispielen, die die entsprechenden Abschnitte der Anklageschrift
bestätigen.
Ich verlese diesen Abschnitt von Seite 72 der russischen Übersetzung und
beginne mit dem ersten Absatz. Ich lese:
»Der deutsche Feldzugsplan
gegen die Tschechoslowakei war nicht nur gegen die Republik als politische und
militärische Einheit gerichtet, sondern auch gegen die Existenz des tschechoslowakischen
Volkes, das nicht nur aller politischen Rechte und seines Kulturlebens, sondern
auch seines Reichtums und seiner finanziellen und materiellen Hilfsquellen
beraubt werden sollte.
1. Unmittelbare
Plünderung.
a) Nach dem Abkommen von
München:
Sogleich nach München
beschlagnahmten die Deutschen ohne jede Entschädigung alle den Tschechen und
Juden gehörigen industriellen und kommerziellen Konzerne in den abgetretenen
Gebieten der Republik. Tschechen und Juden wurden jedes Besitzes an Häusern,
Geschäfts- und Fabrikgebäuden beraubt, und zwar gewaltsam und oft mit
Blutvergießen.«
Ferner wird folgende charakteristische Tatsache im Bericht angeführt,
die zeigt, wie Hitler seine »Bekanntschaft« mit dem soeben von ihm besetzten
Gebiet gemacht hat. Ich verlese den Abschnitt B, der den Titel trägt: »Nach dem
Einfall vom 15. März 1939«.
Die Herren Richter finden diesen Auszug auf der dritten und vierten
Seite des Dokumentenbuches. Ich verlese:
»Hitler traf am 15. März 1939 bei Einbruch der Nacht in Prag ein und
verbrachte dort die Nacht auf dem berühmten Hradschin. Er reiste am nächsten
Morgen ab, nahm jedoch eine Anzahl wertvoller Wandbekleidungen mit. Wir
erwähnen dies nicht wegen des Wertes dieser gestohlenen Gegenstände, sondern
wegen des Beispiels, das von dem Haupt der Partei und des Deutschen Staates am
allerersten Tag des Einfalls gegeben wurde.
Die deutschen Truppen,
die in Prag einmarschierten, führten einen Stab deutscher
Wirtschaftssachverständiger, d.h. Sachverständiger in Wirtschaftsplünderung mit
sich.
Alles, was Deutschland
irgendwie nützen konnte, wurde mitgenommen, hauptsächlich beträchtliche Vorräte
an Rohstoffen, Kupfer, Zinn, Eisen, Baumwolle, Wolle, große Lebensmittelvorräte
usw.
Rollendes Material,
Waggons, Lokomotiven usw. wurden vom Reich fortgenommen. Alle Schienen im
Protektorat, die sich in gutem Zustand befanden, wurden herausgerissen und nach
Deutschland geschickt; sie wurden später durch alte, aus Deutschland
eingeführte Schienen ersetzt.
Neue, gerade fertig
gewordene Wagen, die für die Straßenbahn der Stadt Prag bestellt waren, wurden
sofort nach ihrer Fertigstellung ihrem Zweck entwendet und ins Reich geschickt.
Die der
Tschechoslowakischen Donau-Dampf
[Der Nürnberger
Prozeß: Dreiundsechzigster Tag. Mittwoch, 20. Februar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 8294 (vgl. NP Bd. 8, S. 8 ff.)]
schiffahrtsgesellschaft
gehörenden Schiffe (der Großteil ihrer Aktien gehörte dem tschechoslowakischen
Staat) wurden zwischen dem Reich und Ungarn aufgeteilt.
Wertvolle Kunstgegenstände und Möbel verschwanden aus öffentlichen
Gebäuden, ohne daß man auch nur versuchte, eine legale Rechtfertigung für
diesen Raub zu finden: Gemälde, Statuen, Tapeten wurden nach Deutschland
verbracht; das tschechische Nationalmuseum, die Galerie für moderne Kunst,
öffentliche und private Sammlungen wurden geplündert.
Der deutsche
Reichskommissar der tschechoslowakischen Nationalbank stellte alle
ausländischen Zahlungen ein und belegte die gesamten Goldreserven und Devisen
im Protektorat mit Beschlag.
Auf diese Weise
entwendeten die Deutschen 23000 kg Gold zu einem Nominalwert von 737.000
Millionen Kronen (5.265.000 Pfund Sterling) und überführten das Gold von der
Bank für Internationale Zahlungen in die Reichsbank.«
Eine der Methoden der gründlichen, ich möchte sagen, der totalen
Ausplünderung, bestand in der sogenannten »Wirtschaftlichen Germanisierung«.
Als Beweis für diese Verbrechen verlese ich dem Gerichtshof ein Zitat aus dem
amtlichen tschechoslowakischen Bericht. Die Herren Richter werden diesen Auszug
auf den Seiten 4 und 5 des Dokumentenbuches finden. Ich verlese:
»2. Verdeutschung des Wirtschaftslebens.
A) Enteignung
landwirtschaftlichen Besitzes.
aa) Nach München.
In den Gebieten, die
Anfang Oktober 1938 von der deutschen Armee besetzt worden waren, begann Deutschland
auf allen Bauernhöfen, deren tschechische und jüdische Bewohner aus politischen
oder rassischen Gründen geflohen waren, deutsche Staatsangehörige anzusiedeln.
Das tschechoslowakische
Bodenreform-Gesetz von 1919 wurde, soweit es tschechische Staatsangehörige
begünstigte, für ungültig erklärt; tschechische Bauern wurden von ihren Gütern
vertrieben und gezwungen, auf ihren Viehbestand, landwirtschaftliche Geräte und
Möbel zu verzichten.
Auf dem Papier wurden
die tschechischen Siedler entschädigt; tatsächlich wurden ihnen Steuern und
Zahlungen zur Deckung der 'vorsätzlichen Beschädigung' auferlegt, die sie
angeblich durch ihre Flucht verursacht hatten. Diese Steuern überschritten bei
weitem die Ausgleichszahlungen.
Die großen landwirtschaftlichen
und staatlichen Güter der Tschechoslowakischen Republik wurden automatisch
Reichseigentum und kamen unter die Verwaltung der zuständigen Reichsminister.
bb) Nach dem Einmarsch
wurden die tschechischen Staatsangehörigen in den staatseigenen Unternehmungen
der Tschechoslowakischen Republik durch deutsche Direktoren, Aufsichtsbeamte
und Vormänner ersetzt.
Die Verdeutschung der
privaten Güter begann natürlich unter der Parole der Arisierung. Die
Verdeutschung
[Der Nürnberger
Prozeß: Dreiundsechzigster Tag. Mittwoch, 20. Februar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 8296 (vgl. NP Bd. 8, S. 9 ff.)]
der ländlichen Gebiete von Böhmen und Mähren oblag einer besonderen
Einrichtung, der 'Deutschen Siedlungsgesellschaft', die ihren Sitz in Prag
hatte.
Den tschechischen Bauern
wurde zwar für ihre landwirtschaftlichen Produkte Bezahlung gewährt, aber zu
völlig unzureichenden Preisen. Die Verdeutschung, die auf dem Lande vorgenommen
wurde, bezweckte, abgesehen von der allgemeinen Verdeutschung, die Verarmung
möglichst vieler wohlhabender tschechischer Familien.
Die Nazis taten ihr Äußerstes,
um das Letzte aus der tschechischen Landwirtschaft herauszusaugen. Auch hier
verfolgten sie ein doppeltes Ziel: soviel Nahrungsmittel wie möglich zu
bekommen und soviel wie möglich zu verdeutschen.
Die Landwirte wurden von
ihren Höfen vertrieben, um den deutschen Ansiedlern Platz zu machen. Auf diese
Weise sind ganze landwirtschaftliche Betriebe von Tschechen geräumt worden. Die
landwirtschaftlichen Genossenschaften, die die Erzeugnisse kontrollierten,
wurden in Hilfsorganisationen umgebildet und in größtmöglichem Umfang
verdeutscht.
Auf den Raub von Geld
und Gut folgte die Plünderung von Bodenerzeugnissen. Tschechischen Bauern
wurden schwere Geldstrafen und oft Todesstrafen wegen absichtlicher Mißachtung
der Bestimmungen über Erzeugung, Lieferung und Rationierung auferlegt.
B. Enteignung der Banken
und ihrer Reserven.
In der Tschechoslowakei
wurden Industrieunternehmen unmittelbar von den Banken finanziert, die in
vie len Fällen die
Mehrzahl der Aktien besaßen oder kontrollierten. Durch die Beaufsichtigung der
Banken erhielten die Nazis die Kontrolle über die Industrie.
a) Nach München.
Nach München übernahmen
zwei große deutsche Banken, die Dresdner Bank und die Deutsche Bank, die
Zweigstellen der Prager Banken, die in dem abgetretenen Gebiet lagen. Auf diese
Weise gingen an die Dresdner Bank unter anderem 32 Zweigstellen der Böhmischen
Diskont-Bank, und die Deutsche Bank übernahm unter anderem 25 Zweigstellen der
Böhmischen Unionbank.
Kaum hatten diese beiden
Banken die Aufsicht über die sudetendeutschen Zweigstellen erlangt, da versuchten
sie, auch auf die Zentrale der betreffenden Banken in Prag Einfluß zu gewinnen.
Die tschechoslowakischen Banken waren Aktiengesellschaften. Jede
Aktiengesellschaft, in der sich nur ein jüdischer Direktor befand, wurde als
jüdische Gesellschaft betrachtet. Auf diese Weise wurde auch nichtjüdischer
Besitz übernommen.
b) Nach dem Einfall vom
15. März 1939.
Nach dem Einmarsch
gingen mehrere tschechoslowakische Banken infolge der Arisierung in den Besitz
der Dresdner Bank über; diese deutsche Bank übernahm u. a. die Böhmische
Unionbank. Damit fielen alle finanziellen Interessen dieser Banken in der
tschechischen Industrie sowie das gesamte Aktienkapital in deutsche Hände.
Von dieser Zeit an
begann das deutsche Kapital in die tschechischen Banken zu fließen; es begann
ihre
[Der Nürnberger
Prozeß: Dreiundsechzigster Tag. Mittwoch, 20. Februar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 8298 (vgl. NP Bd. 8, S. 10 ff.)]
Enteignung und Einbeziehung
in das deutsche Bankensystem. Der Dresdner Bank, das Unternehmen, das die
Gelder der nationalsozialistischen Partei verwaltete, und der Deutschen Bank
war amtlich die Aufgabe der Enteignung der Fonds der tschechoslowakischen
Bankgesellschaften übertragen worden.
Durch verschiedene
'Transaktionen', durch den Einfluß über die sudetendeutschen Zweigbanken auf
die Prager Hauptstellen der entsprechenden Banken, durch Verminderung des Aktienkapitals,
das dann mit deutscher Hilfe erhöht wurde, durch Aneignung der
Industriebetriebe, mit deren Hilfe man Einfluß auf die kontrollierenden Banken
erwarb, indem den Banken die Industrieinteressen usw. entzogen wurden,
erhielten die beiden Berliner Banken vollständige Kontrolle über die Banken des
Protektorats. Der Gestapo-Terror unterstützte sie dabei.«
Ich lasse einen Absatz aus und gehe auf den nächsten Abschnitt über:
»C. Vernichtung der nationalen Industrie.
a) Zwangsorganisation.
Nach dem Einfall führten
die Deutschen im Protektorat eine Zwangsorganisierung der tschechischen
Industrie nach deutschem Muster durch. Sie ernannten einen Ausschuß für jede
neue Gesellschaft und alle industriellen Gruppen und setzten mindestens einen
Nazi entweder als Vorsitzenden, als stellvertretenden Vorsitzenden oder ganz
einfach als ordentliches Mitglied ein. Tatsächlich waren die tschechischen
Mitglieder nur unbedeutende Puppen.
b) Rüstungsfabriken.
Die Dresdner Bank
übernahm die wichtigsten Rüstungsfabriken in der Tschechoslowakei, das heißt
die Skoda-Werke in Pilsen und die Werke 'Brünner Waffen' in Brünn.
Die privaten
Aktienbesitzer wurden gezwungen, ihre Aktien zu Preisen abzugeben, die weit
unter ihrem wahren Wert lagen. Die Banken bezahlten diese Aktien mit Coupons,
die aus dem Umlauf gezogen und von den Deutschen in den gemäß dem Münchener
Abkommen abgetretenen Gebieten beschlagnahmt worden waren.
c) Die
Hermann-Göring-Werke.
Das Eindringen der
Deutschen in die tschechoslowakischen Banken und damit in die Industrie mit
Hilfe der großen Berliner Banken wurde durch die gigantischen
Hermann-Göring-Werke vollendet, die sich nacheinander die größten
tschechoslowakischen Industrien zu geringsten finanziellen Kosten aneigneten,
und zwar in der Hauptsache unter dem Motto 'Arisierung'. Dies geschah auf Druck
des Reiches durch finanzielle 'Maßnahmen' und durch die Drohung mit der Gestapo
und dem Konzentrationslager.
Mit der Zeit waren alle
großen Industrieunternehmen, Rüstungswerke sowie die Kohlen- und Eisenindustrie
in deutsche Hände übergegangen. Die große chemische Industrie war von dem
deutschen Konzern 'I. G. Farben- Industrie' absorbiert worden.«
Ich lasse den Absatz des Berichts, der sich auf ähnliche Methoden in der
Leichtindustrie bezieht, aus und gehe auf den nächsten Abschnitt des Berichts
[Der Nürnberger
Prozeß: Dreiundsechzigster Tag. Mittwoch, 20. Februar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 8300 (vgl. NP Bd. 8, S. 11 ff.)]
über, der »Finanzielle Ausbeutung« betitelt ist.
Ich verlese:
»Nach der Besetzung des scheinbar in Übereinstimmung mit dem Münchener
Abkommen abgetretenen Gebietes weigerten sich die Deutschen, einen Teil der
tschechoslowakischen Staatsschuld zu übernehmen, obwohl sie durch die von der
Tschechoslowakei übernommenen Gebiete in den Besitz äußerst wertvollen
Staatseigentums gelangt waren. Staatspapiere im Werte von 1.600 Millionen
Kronen waren in kleinen Werteinheiten im Umlauf. Die Deutschen nahmen sich das
Recht, diese Papiere in der Tschechoslowakei als gesetzliche Zahlungsmittel zu
verwenden.«
Weiter, meine Herren Richter, spricht der Bericht über Einzelheiten des
hitlerischen räuberischen Feldzugs, der gegen die Finanzwirtschaft der
Tschechoslowakischen Republik gerichtet war. Wegen der Kürze der Zeit werde ich
diese Auszüge nicht verlesen und lege lediglich zum Beweis die Bilanz der
Tschechoslowakischen Nationalbank vor. Die Bilanz der Tschechischen
Nationalbank zeigt unter der Rubrik: »Andere Aktiva« die folgenden Zahlen in
Millionen Kronen: Am 31. Dezember 1938 845; am 31. Dezember 1939 3.576; am 31.
Dezember 1942 17.366.
Ich verlese weiter den Auszug über den Abschnitt »Steuern«.
»Bei Kriegsausbruch setzten die Nazis die 'Kriegsbeihilfe des
Protektorats' auf die jährliche Summe von 2.000 Millionen Kronen (14.200.000
Pfund Sterling)
fest. Sie behaupteten, gesetzlich dazu berechtigt zu sein und führten
als Begründung an, daß die Tschechen nicht zu kämpfen brauchten, weil die
Deutschen es für sie täten.
Unmittelbar nach der
Besetzung beschlagnahmten die Deutschen den Erlös aus verschiedenen indirekten
Steuern und führten ihn unmittelbar dem Reichsfinanzministerium zu.«
Auf diese Weise, meine
Herren Richter, geben die von mir zitierten Auszüge aus dem
tschechoslowakischen Regierungsbericht eine klare und genaue Vorstellung davon,
wie die Tschechoslowakei von den Hitler-Faschisten auf allen Gebieten ihrer
Wirtschaft, das heißt der Landwirtschaft, der Industrie und der Finanzen, hemmungslos
ausgeraubt wurde.
Nachdem die Hitler-Regierung die ganze Wirtschaft der
Tschechoslowakischen Republik in ihre Hände bekommen hatte, machte sie sie
ihren verbrecherischen Interessen dienstbar, indem sie aus ihr das Menschenmöglichste
herausholte, um weitere Angriffe gegen die Völker Europas vorzubereiten. Diese
Angriffe verfolgten das ungeheuerliche Ziel einer Beherrschung der Welt durch die
deutsche »Herrenrasse«.
Ich gehe jetzt zur Verlesung des vierten Abschnittes des amtlichen
Berichts der Polnischen Regierung über, der die von den
Hitler-Faschisten im besetzten Polen verübten Greueltaten betrifft. Dieser
Bericht wurde dem Gerichtshof bereits als USSR-93 vorge
[Der Nürnberger
Prozeß: Dreiundsechzigster Tag. Mittwoch, 20. Februar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 8302 (vgl. NP Bd. 8, S. 12 ff.)]
legt und stellt
gemäß Artikel 21 des Statuts ein unbestreitbares Beweisstück dar. Ich verlese
den Abschnitt, den die Herren Richter auf Seite 14 des Dokumentenbuches finden
werden.
»Enteignung und Plünderung öffentlichen und privaten Eigentums.
a) Schon
am 27. September 1939 haben deutsche Militärbehörden einen Erlaß über die
Beschlagnahme polnischen Eigentums in den westlichen Provinzen Polens
veröffentlicht.
Paragraph 1 dieses
Erlasses besagt:
'Polnisches
Staatseigentum, das Eigentum polnischer öffentlicher Einrichtungen,
Gemeinde-Eigentum und das Eigentum der Verbände, wie auch individuelles und
korporatives Eigentum kann beschlagnahmt und konfisziert werden.'
b) Von den
Militärbehörden ging die Vollmacht zur Verwaltung polnischen Eigentums in den
eingegliederten Gebieten auf die Haupttreuhandstelle Ost über (gegründet durch
Göring am 1. November 1939).
Mit ihrem Hauptquartier
in Berlin und entsprechenden Abteilungen in Polen war sie mit der Verwaltung
des beschlagnahmten Eigentums des Polnischen Staates sowie mit der allgemeinen
Politik in Polen entsprechend dem Plan der Reichsregierung betraut.
c) Durch einen Erlaß vom
15. Januar 1940 wurde das ganze Eigentum des Polnischen Staates 'sichergestellt',
was praktisch einer Beschlagnahme des gesamten Staatseigentums der
eingegliederten Gebiete gleichkam.
Ein besonderer Erlaß vom
12. Februar 1940 betraf in gleicher Weise den Ackerbau und die
Forstverwaltung.
d) Die Beschlagnahme des
privaten Eigentums in den Westprovinzen wurde durch den Erlaß vom 31. Januar
1940 eingeleitet.
Der Erwerb von Eigentum
und Aktien, die Übertragung von Eigentumsrechten bei allen Unternehmungen
bedurfte in den eingegliederten Gebieten einer besonderen Genehmigung.
Durch einen späteren
Erlaß vom 12. Juni 1940 bevollmächtigte Göring die Haupttreuhandstelle Ost,
nicht nur Staatseigentum zu beschlagnahmen und zu verwalten, sondern auch das
Eigentum der Staatsangehörigen des 'früheren Polnischen Staates'.
e) Das Verfahren der
Beschlagnahme entwickelte sich immer weiter. Das Eigentum polnischer
Staatsangehöriger konnte beschlagnahmt werden, es sei denn, daß der Eigentümer
die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Erlaß Hitlers vom 8. Oktober 1939
erwarb.
Weitere Erlasse befaßten
sich mit der Rückzahlung von Schulden, während die Zwangsverwalter ermächtigt
waren, Schulden nur an privilegierte Gläubiger auszuzahlen. Dies waren
praktisch nur die Mitglieder der 'deutschen Volksliste'. Es betraf sowohl
Vorkriegsschulden wie auch Schulden der Reichsdeutschen und der Bürger der
Freien Stadt Danzig nach dem 1. September 1939.«
Ich überspringe zwei Seiten dieses Berichts, die der Aufzählung
derjenigen Gesellschaften gewidmet sind, die speziell für die Durchführung
dieser Ausplünderungstätigkeit sowie für die Ausplünderung der polni
[Der Nürnberger
Prozeß: Dreiundsechzigster Tag. Mittwoch, 20. Februar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 8304 (vgl. NP Bd. 8, S. 14 ff.)]
schen jüdischen Bevölkerung, über deren spätere
Vernichtung dem Gerichtshof bereits berichtet wurde, geschaffen wurden. Ich
gehe zum Ende des Berichts der Polnischen Regierung über. Meine Herren Richter,
Sie werden diesen Auszug auf Seite 17 des Dokumentenbuches finden.
Die einfache Verlesung dieser und anderer Befehle könnte einen
vollkommen unrichtigen Eindruck über die Mittel hervorrufen, die die
Angeklagten bezüglich des jüdischen Eigentums in Polen angewandt haben. Man muß
jedoch hinzufügen, daß die Maßnahmen, die sich auf den Raub des jüdischen
Eigentums beziehen, nur eine Einleitung zu noch viel größeren Verbrechen waren.
Im Schlußteil dieses Abschnittes des Berichts wird mit Recht auf
folgendes hingewiesen: Ich zitiere:
»Außer den hier gezeigten und bewiesenen Verbrechen gibt es tausend
andere, die jedoch durch ihren Umfang der Massentötungen, des Massenraubes und
der Massenvernichtung in den Schatten gestellt wurden.«
Es besteht keine Möglichkeit, alle die Verbrechen aufzuzählen, die in
Polen unter der unmittelbaren Führung des Angeklagten Frank, der an der Spitze
des Machtapparates in dem sogenannten General- Gouvernement stand, begangen
worden sind.
Die Tagebücher von Frank, die aufgefunden und dem Beweismaterial beigefügt
worden sind, geben eine klare und konkrete Vorstellung von den Greueltaten, die
die Hitleristen unter seiner Führung in Polen begangen haben. Diese Tagebücher
enthalten ebenfalls Notizen, die sich auf das Thema meines Berichtes
unmittelbar beziehen.
Deshalb werde ich mit Ihrer
Erlaubnis Auszüge aus diesem Tagebuch, die noch nicht verlesen wurden,
zitieren, und zwar aus dem Band, betitelt »Sitzung der Abteilungsleiter
1939/40«, Seite 11 bis 12, Dokument USSR-223. Dies entspricht, meine Herren
Richter, der Seite 21, Rückseite, Ihres Dokumentenbuches.
Ich zitiere:
»Mein Verhältnis zu den Polen ist dabei das Verhältnis zwischen Ameise
und Blattlaus. Wenn ich den Polen förderlich behandle, ihn sozusagen freundlich
kitzle, so tue ich das in der Erwartung, daß mir seine Arbeitsleistung zugute
kommt. Es handelt sich nicht um ein politisches, sondern um ein rein
taktisch-technisches Problem. Wo trotz aller dieser Maßnahmen die Leistung
nicht steigt, oder wo der geringste Akt mir Anlaß gibt einzuschreiten, werde
ich allerdings auch vor drakonischen Maßnahmen nicht zurückschrecken.«
Aus dem Band mit dem Titel: »Tagebuch 1942« zitiere ich:
»Dr. Frank: Wenn man bedenkt, daß 540 Millionen Zloty-Noten der
Polnischen Bank in den eingegliederten Ostgebieten ohne jede Gegenleistung des
Reiches vom Generalgouverneur übernommen wurden, so ist das ein Tribut von über
einer halben Milliarde, den der Generalgouverneur, abgesehen von sonstigen
finanziellen
[Der Nürnberger
Prozeß: Dreiundsechzigster Tag. Mittwoch, 20. Februar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 8306 (vgl. NP Bd. 8, S. 15 ff.)]
Leistungen,
an das Reich entrichtet hat.«
Seite 1277 des gleichen Bandes betrifft eine Sitzung der Gouverneure in
Krakau am 7. Dezember 1942, bei der Maßnahmen zur Produktionsschlacht 1942/43
besprochen wurden. Ein gewisser Dr. Fischer stellt fest:
»Wenn der neue Ernährungsplan durchgeführt
werden soll, so bedeute das allein für die Stadt Warschau und ihre nächste
Umgebung, daß 500000 Menschen keine Verpflegung mehr bekämen.«
In dem gleichen Band, Seite 1331, sagt Frank:
»Ich werde versuchen, aus dem Reservoir des
Gebietes alles herauszuholen, was noch herausgeholt werden kann. Wenn Sie
bedenken, daß es mir möglich war, an das Reich 600000 Tonnen Brotgetreide zu
liefern, daß dazu noch 180000 Tonnen Brotgetreide für die hier liegende Wehrmacht
kommen, weiter eine Fülle von viele Tausende Tonnen betragenden anderen
Leistungen wie Saatgut, Fett, Gemüse, außerdem die Lieferung von 300 Millionen
Stück Eiern an das Reich usw., so können Sie ermessen, welche Bedeutung die
Arbeit in diesem Gebiet für das Reich besitzt.«
Der gleiche Frank auf Seite 1332. - Die Herren Richter finden diesen
Auszug auf Seite 27 des Dokumentenbuches. - Ich verlese:
»Nun hat diese Ablieferung an das Reich die eine
große Schattenseite, daß das uns auferlegte Lieferungs-Soll die wirkliche
Ernährungsbedürftigkeit des Gebietes überschreitet und wir deshalb vor
folgendem Problem
stehen: Können wir schon ab Februar über 2 Millionen der fremdvölkischen
Bevölkerung dieses Raumes aus der allgemeinen Ernährungsfürsorge völlig
ausscheiden oder nicht.«
In dem Band mit dem Titel: »Arbeitssitzungen 1943« finden wir das
Protokoll der Sitzung vom 14. April 1943, die in Krakau stattfand. Den
Auszug, den ich jetzt verlesen werde, finden die Herren Richter auf Seite 28
des Dokumentenbuches.
»Präsident Naumann führt für das Wirtschaftsjahr 1943/44 folgende Summen
aus;
1500 Tonnen Süßwaren für
die Deutschen; 36000000 Liter entrahmter Frischmilch; 15100000 Liter Vollmilch
für die Deutschen.«
Ich fahre auf Seite 24, Seite 28 des Dokumentenbuches fort:
»Man habe im vergangenen Jahr einen echten
Eingriff in die Viehbestände des General-Gouvernements von über 20 % gemacht.
Rinder, die eigentlich für die Produktion von Milch und Butter notwendig seien,
habe man im vergangenen Jahre abgeschlachtet, um die Lieferungen an Reich und
Wehrmacht und die Fleischversorgung einigermaßen aufrechterhalten zu können.
Wenn man 120000 Tonnen Fleisch erfassen wolle, dann müsse man in die
verbleibende Menge von Vieh einen echten Eingriff von 40 % vornehmen.«
Und weiter:
»Auf eine Frage des Herrn Generalgouverneurs erwidert Präsident Naumann,
daß bei Getreide 383000 Ton
[Der Nürnberger
Prozeß: Dreiundsechzigster Tag. Mittwoch, 20. Februar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 8308 (vgl. NP Bd. 8, S. 16 ff.)]
nen im Jahre 1940, 685000 Tonnen im Jahre 1941 und im Jahre 1942 1,2
Millionen Tonnen erfaßt worden seien. Daraus sei schon zu erkennen, daß man von Jahr zu Jahr die Erfassung verschärft habe und
immer mehr an die Grenze des Möglichen herankomme. Man wolle jetzt wieder
200000 Tonnen mehr erfassen und werde damit an der äußersten Grenze
angelangt sein. Man könne den Hunger des
polnischen Bauern nur noch so weit verschärfen, daß er kräftig genug
bleibe, um sein Feld zu bestellen und die daneben noch von ihm verlangten
Arbeiten, wie zum Beispiel die Holzabfuhr für die Forstverwaltung
durchzuführen.«
Übrigens hat das von mir verlesene Zitat aus Naumanns Antwort in keiner
Weise die Politik der allgemeinen Ausplünderung der polnischen Nation
beeinflußt, deren Schicksal nach den Worten desselben Frank ihn nur noch von
einem gewissen Gesichtspunkt aus interessierte.
In dem Band, betitelt: »Tagebuch vom 1. Januar bis zum 28. Februar 1944«
befindet sich folgende zynische Ankündigung Franks, die er auf einer Sitzung
der deutschen Landwirtschaftsführer am 12. Januar 1944 gemacht hat. Meine
Herren Richter, Sie finden dies auf Seite 30 des Dokumentenbuches. Ich verlese:
»Wenn wir den Krieg einmal gewonnen haben, dann kann meinetwegen aus
den, Polen und den Ukrainern und dem, was sich herumtreibt, Hackfleisch gemacht
werden, es kann werden, was will.«
Ich glaube, meine Herren Richter, daß ich nach diesem Zitat als
Vertreter der Sowjetanklage zu dem Abschnitt über die von den
Hitler-Verbrechern auf den Gebieten des Polnischen Staates begangenen
Greueltaten nichts hinzuzufügen brauche. In der Tat, die Verlesung eines Satzes
genügt, um eine genaue Vorstellung davon zu erhalten, welches Regime Frank in
Polen errichtet hat und welche Stellung Frank selbst als Urheber dieses Regimes
einnimmt.
Wenn ich nunmehr zur Frage der Ausplünderung und des durch die
Hitler-Faschisten vollzogenen Raubes von privatem und öffentlichem Eigentum in
Jugoslawien übergehe, so muß ich den entsprechenden Teil des amtlichen Berichts
der Jugoslawischen Regierung verlesen, der dem Internationalen
Militärgerichtshof seitens der Russischen Anklagebehörde bereits als USSR-36
vorgelegt wurde.
Gemäß Artikel 21 des Statuts stellt dieser Bericht ebenfalls
unwiderlegliches Beweismaterial dar. Abschnitt 6 dieses Berichts, der den
Titel: »Plünderung des privaten und öffentlichen Eigentums« trägt, lautet
folgendermaßen: Diesen Abschnitt, meine Herren Richter, finden Sie auf Seite 32
und den folgenden des Dokumentenbuches. Ich verlese:
»6. Plünderung von öffentlichem und privatem Eigentum: Zusammen mit der
Ausbeutung der Arbeitskraft ging auch die systematische Plünderung des
öffentlichen und privaten Vermögens in Jugoslawien, die in verschiedenen Formen
und im Rahmen verschiedener
[Der Nürnberger
Prozeß: Dreiundsechzigster Tag. Mittwoch, 20. Februar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 8310 (vgl. NP Bd. 8, S. 17 ff.)]
Maßnahmen durchgeführt wurde. Bei jeder Gelegenheit ist es Deutschland
gelungen, auch auf diesem Wege alle Wirtschaftskräfte
und Werte im besetzten Jugoslawien auszusaugen und es landwirtschaftlich
fast gänzlich zu vernichten.
Wir werden hier nur
einige Beispiele dieser planmäßigen Plünderung anführen.
A) Währungsmaßnahmen.
Ebenso wie in allen
anderen besetzten Ländern haben die Deutschen gleich nach ihrem Einzug in
Jugoslawien eine Reihe von Währungsmaßnahmen vorgenommen, die es ihnen
ermöglichten, Waren und sonstige Güter in großen Mengen und zu Bagatellpreisen
aus Jugoslawien fortzuschaffen. Schon am 14. April 1941, also bevor ganz
Jugoslawien besetzt war, erließ der Oberbefehlshaber des Heeres eine
'Bekanntmachung für das besetzte jugoslawische Gebiet', und zwar auf Grund der
vom Führer und Obersten Befehlshaber der Wehrmacht erteilten Ermächtigung.
In Punkt 9 dieser
Bekanntmachung wird ein Zwangskurs von zwanzig jugoslawischen Dinar für eine
deutsche Mark festgesetzt. Auf diese Weise wurde der Wert des Dinar künstlich
und zwangsweise herabgesetzt. Das wirkliche Verhältnis Dinar-Reichsmark war bis
zum Krieg für den Dinar viel günstiger.
Dies ist ein klarer
Beweis für die Verletzung der diesbezüglichen Vorschriften des Haager Abkommens
wie auch für den im voraus festgelegten Plan für die Entwertung der jugoslawischen
Währung.«
Ich lege dem Gerichtshof eine beglaubigte Photokopie dieses Berichts als
Dokument USSR-140 vor.
»Die zweite Plünderungsmaßnahme auf dem Gebiet der Währungspolitik
bestand in der Einführung der deutschen Reichskreditkassenscheine als
Zwangszahlungsmittel in dem besetzten jugoslawischen Gebiet. Auch darüber ist
im Punkt 9 des als Ju-78, USSR 140, vorgelegten Dokuments die Rede.
Diese sogenannte
'Besatzungsmark' war ohne irgendwelche Deckung und Geltung im Reich. Sie wurde
in Jugoslawien nach den Bedürfnissen der deutschen Besatzungstruppen und Behörden
gedruckt und als Zwangszahlungsmittel verwandt, um deutsche Einkäufe zu
billigsten Preisen zu ermöglichen.
Am 30. Juni 1942, also
nach mehr als einem Jahr, wurden diese Reichskreditkassenscheine eingezogen.
Dies geschah, nachdem die Deutschen alles, was in Jugoslawien noch zu kaufen
war, angekauft hatten, und nachdem die Jugoslawische Nationalbank liquidiert
und ihr ganzes Vermögen geplündert worden war. Statt ihrer haben die Deutschen
dann zwangsweise die sogenannte 'Serbische Nationalbank' geschaffen. Um aber
auch bei dieser Gelegenheit jeden Schaden für die Deutschen zu vermeiden, wurde
die Serbische Nationalbank verpflichtet, die sogenannte Besatzungsmark gegen
neue Dinar umzuwechseln. Die eingetauschten Markscheine behoben die Deutschen später
von der Serbischen Nationalbank gegen einfache Quittung. Auf diese Weise wurde
eine der rücksichtslosesten Plünderungen vollzogen, die Jugoslawien mehrere
tausend Millionen Dinar gekostet hat.
[Der Nürnberger
Prozeß: Dreiundsechzigster Tag. Mittwoch, 20. Februar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 8312 (vgl. NP Bd. 8, S. 18 ff.)]