経済のドイツ化

―「アーリア化」を口実とした占領地の富の奪取

 

 

die schamlosesten Verwüstungen gezeitigt haben.

    Der Bericht der Tschechoslowakischen Regierung enthält eine ganze Reihe von Beispielen, die die entsprechenden Abschnitte der Anklageschrift bestätigen.

    Ich verlese diesen Abschnitt von Seite 72 der russischen Übersetzung und beginne mit dem ersten Absatz. Ich lese:

    »Der deutsche Feldzugsplan gegen die Tschechoslowakei war nicht nur gegen die Republik als politische und militärische Einheit gerichtet, sondern auch gegen die Existenz des tschechoslowakischen Volkes, das nicht nur aller politischen Rechte und seines Kulturlebens, sondern auch seines Reichtums und seiner finanziellen und materiellen Hilfsquellen beraubt werden sollte.

        1. Unmittelbare Plünderung.

        a) Nach dem Abkommen von München:

        Sogleich nach München beschlagnahmten die Deutschen ohne jede Entschädigung alle den Tschechen und Juden gehörigen industriellen und kommerziellen Konzerne in den abgetretenen Gebieten der Republik. Tschechen und Juden wurden jedes Besitzes an Häusern, Geschäfts- und Fabrikgebäuden beraubt, und zwar gewaltsam und oft mit Blutvergießen.«

    Ferner wird folgende charakteristische Tatsache im Bericht angeführt, die zeigt, wie Hitler seine »Bekanntschaft« mit dem soeben von ihm besetzten Gebiet gemacht hat. Ich verlese den Abschnitt B, der den Titel trägt: »Nach dem Einfall vom 15. März 1939«.

    Die Herren Richter finden diesen Auszug auf der dritten und vierten Seite des Dokumentenbuches. Ich verlese:

    »Hitler traf am 15. März 1939 bei Einbruch der Nacht in Prag ein und verbrachte dort die Nacht auf dem berühmten Hradschin. Er reiste am nächsten Morgen ab, nahm jedoch eine Anzahl wertvoller Wandbekleidungen mit. Wir erwähnen dies nicht wegen des Wertes dieser gestohlenen Gegenstände, sondern wegen des Beispiels, das von dem Haupt der Partei und des Deutschen Staates am allerersten Tag des Einfalls gegeben wurde.

        Die deutschen Truppen, die in Prag einmarschierten, führten einen Stab deutscher Wirtschaftssachverständiger, d.h. Sachverständiger in Wirtschaftsplünderung mit sich.

        Alles, was Deutschland irgendwie nützen konnte, wurde mitgenommen, hauptsächlich beträchtliche Vorräte an Rohstoffen, Kupfer, Zinn, Eisen, Baumwolle, Wolle, große Lebensmittelvorräte usw.

        Rollendes Material, Waggons, Lokomotiven usw. wurden vom Reich fortgenommen. Alle Schienen im Protektorat, die sich in gutem Zustand befanden, wurden herausgerissen und nach Deutschland geschickt; sie wurden später durch alte, aus Deutschland eingeführte Schienen ersetzt.

        Neue, gerade fertig gewordene Wagen, die für die Straßenbahn der Stadt Prag bestellt waren, wurden sofort nach ihrer Fertigstellung ihrem Zweck entwendet und ins Reich geschickt.

        Die der Tschechoslowakischen Donau-Dampf

[Der Nürnberger Prozeß: Dreiundsechzigster Tag. Mittwoch, 20. Februar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 8294 (vgl. NP Bd. 8, S. 8 ff.)]

 

 

    schiffahrtsgesellschaft gehörenden Schiffe (der Großteil ihrer Aktien gehörte dem tschechoslowakischen Staat) wurden zwischen dem Reich und Ungarn aufgeteilt.

        Wertvolle Kunstgegenstände und Möbel verschwanden aus öffentlichen Gebäuden, ohne daß man auch nur versuchte, eine legale Rechtfertigung für diesen Raub zu finden: Gemälde, Statuen, Tapeten wurden nach Deutschland verbracht; das tschechische Nationalmuseum, die Galerie für moderne Kunst, öffentliche und private Sammlungen wurden geplündert.

        Der deutsche Reichskommissar der tschechoslowakischen Nationalbank stellte alle ausländischen Zahlungen ein und belegte die gesamten Goldreserven und Devisen im Protektorat mit Beschlag.

        Auf diese Weise entwendeten die Deutschen 23000 kg Gold zu einem Nominalwert von 737.000 Millionen Kronen (5.265.000 Pfund Sterling) und überführten das Gold von der Bank für Internationale Zahlungen in die Reichsbank.«

    Eine der Methoden der gründlichen, ich möchte sagen, der totalen Ausplünderung, bestand in der sogenannten »Wirtschaftlichen Germanisierung«. Als Beweis für diese Verbrechen verlese ich dem Gerichtshof ein Zitat aus dem amtlichen tschechoslowakischen Bericht. Die Herren Richter werden diesen Auszug auf den Seiten 4 und 5 des Dokumentenbuches finden. Ich verlese:

    »2. Verdeutschung des Wirtschaftslebens.

        A) Enteignung landwirtschaftlichen Besitzes.

        aa) Nach München.

        In den Gebieten, die Anfang Oktober 1938 von der deutschen Armee besetzt worden waren, begann Deutschland auf allen Bauernhöfen, deren tschechische und jüdische Bewohner aus politischen oder rassischen Gründen geflohen waren, deutsche Staatsangehörige anzusiedeln.

        Das tschechoslowakische Bodenreform-Gesetz von 1919 wurde, soweit es tschechische Staatsangehörige begünstigte, für ungültig erklärt; tschechische Bauern wurden von ihren Gütern vertrieben und gezwungen, auf ihren Viehbestand, landwirtschaftliche Geräte und Möbel zu verzichten.

        Auf dem Papier wurden die tschechischen Siedler entschädigt; tatsächlich wurden ihnen Steuern und Zahlungen zur Deckung der 'vorsätzlichen Beschädigung' auferlegt, die sie angeblich durch ihre Flucht verursacht hatten. Diese Steuern überschritten bei weitem die Ausgleichszahlungen.

        Die großen landwirtschaftlichen und staatlichen Güter der Tschechoslowakischen Republik wurden automatisch Reichseigentum und kamen unter die Verwaltung der zuständigen Reichsminister.

        bb) Nach dem Einmarsch wurden die tschechischen Staatsangehörigen in den staatseigenen Unternehmungen der Tschechoslowakischen Republik durch deutsche Direktoren, Aufsichtsbeamte und Vormänner ersetzt.

        Die Verdeutschung der privaten Güter begann natürlich unter der Parole der Arisierung. Die Verdeutschung

[Der Nürnberger Prozeß: Dreiundsechzigster Tag. Mittwoch, 20. Februar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 8296 (vgl. NP Bd. 8, S. 9 ff.)]

 

 

    der ländlichen Gebiete von Böhmen und Mähren oblag einer besonderen Einrichtung, der 'Deutschen Siedlungsgesellschaft', die ihren Sitz in Prag hatte.

        Den tschechischen Bauern wurde zwar für ihre landwirtschaftlichen Produkte Bezahlung gewährt, aber zu völlig unzureichenden Preisen. Die Verdeutschung, die auf dem Lande vorgenommen wurde, bezweckte, abgesehen von der allgemeinen Verdeutschung, die Verarmung möglichst vieler wohlhabender tschechischer Familien.

        Die Nazis taten ihr Äußerstes, um das Letzte aus der tschechischen Landwirtschaft herauszusaugen. Auch hier verfolgten sie ein doppeltes Ziel: soviel Nahrungsmittel wie möglich zu bekommen und soviel wie möglich zu verdeutschen.

        Die Landwirte wurden von ihren Höfen vertrieben, um den deutschen Ansiedlern Platz zu machen. Auf diese Weise sind ganze landwirtschaftliche Betriebe von Tschechen geräumt worden. Die landwirtschaftlichen Genossenschaften, die die Erzeugnisse kontrollierten, wurden in Hilfsorganisationen umgebildet und in größtmöglichem Umfang verdeutscht.

        Auf den Raub von Geld und Gut folgte die Plünderung von Bodenerzeugnissen. Tschechischen Bauern wurden schwere Geldstrafen und oft Todesstrafen wegen absichtlicher Mißachtung der Bestimmungen über Erzeugung, Lieferung und Rationierung auferlegt.

        B. Enteignung der Banken und ihrer Reserven.

        In der Tschechoslowakei wurden Industrieunternehmen unmittelbar von den Banken finanziert, die in vie    len Fällen die Mehrzahl der Aktien besaßen oder kontrollierten. Durch die Beaufsichtigung der Banken erhielten die Nazis die Kontrolle über die Industrie.

        a) Nach München.

        Nach München übernahmen zwei große deutsche Banken, die Dresdner Bank und die Deutsche Bank, die Zweigstellen der Prager Banken, die in dem abgetretenen Gebiet lagen. Auf diese Weise gingen an die Dresdner Bank unter anderem 32 Zweigstellen der Böhmischen Diskont-Bank, und die Deutsche Bank übernahm unter anderem 25 Zweigstellen der Böhmischen Unionbank.

        Kaum hatten diese beiden Banken die Aufsicht über die sudetendeutschen Zweigstellen erlangt, da versuchten sie, auch auf die Zentrale der betreffenden Banken in Prag Einfluß zu gewinnen. Die tschechoslowakischen Banken waren Aktiengesellschaften. Jede Aktiengesellschaft, in der sich nur ein jüdischer Direktor befand, wurde als jüdische Gesellschaft betrachtet. Auf diese Weise wurde auch nichtjüdischer Besitz übernommen.

        b) Nach dem Einfall vom 15. März 1939.

        Nach dem Einmarsch gingen mehrere tschechoslowakische Banken infolge der Arisierung in den Besitz der Dresdner Bank über; diese deutsche Bank übernahm u. a. die Böhmische Unionbank. Damit fielen alle finanziellen Interessen dieser Banken in der tschechischen Industrie sowie das gesamte Aktienkapital in deutsche Hände.

        Von dieser Zeit an begann das deutsche Kapital in die tschechischen Banken zu fließen; es begann ihre

[Der Nürnberger Prozeß: Dreiundsechzigster Tag. Mittwoch, 20. Februar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 8298 (vgl. NP Bd. 8, S. 10 ff.)]

 

 

    Enteignung und Einbeziehung in das deutsche Bankensystem. Der Dresdner Bank, das Unternehmen, das die Gelder der nationalsozialistischen Partei verwaltete, und der Deutschen Bank war amtlich die Aufgabe der Enteignung der Fonds der tschechoslowakischen Bankgesellschaften übertragen worden.

        Durch verschiedene 'Transaktionen', durch den Einfluß über die sudetendeutschen Zweigbanken auf die Prager Hauptstellen der entsprechenden Banken, durch Verminderung des Aktienkapitals, das dann mit deutscher Hilfe erhöht wurde, durch Aneignung der Industriebetriebe, mit deren Hilfe man Einfluß auf die kontrollierenden Banken erwarb, indem den Banken die Industrieinteressen usw. entzogen wurden, erhielten die beiden Berliner Banken vollständige Kontrolle über die Banken des Protektorats. Der Gestapo-Terror unterstützte sie dabei.«

    Ich lasse einen Absatz aus und gehe auf den nächsten Abschnitt über:

    »C. Vernichtung der nationalen Industrie.

        a) Zwangsorganisation.

        Nach dem Einfall führten die Deutschen im Protektorat eine Zwangsorganisierung der tschechischen Industrie nach deutschem Muster durch. Sie ernannten einen Ausschuß für jede neue Gesellschaft und alle industriellen Gruppen und setzten mindestens einen Nazi entweder als Vorsitzenden, als stellvertretenden Vorsitzenden oder ganz einfach als ordentliches Mitglied ein. Tatsächlich waren die tschechischen Mitglieder nur unbedeutende Puppen.

        b) Rüstungsfabriken.

        Die Dresdner Bank übernahm die wichtigsten Rüstungsfabriken in der Tschechoslowakei, das heißt die Skoda-Werke in Pilsen und die Werke 'Brünner Waffen' in Brünn.

        Die privaten Aktienbesitzer wurden gezwungen, ihre Aktien zu Preisen abzugeben, die weit unter ihrem wahren Wert lagen. Die Banken bezahlten diese Aktien mit Coupons, die aus dem Umlauf gezogen und von den Deutschen in den gemäß dem Münchener Abkommen abgetretenen Gebieten beschlagnahmt worden waren.

        c) Die Hermann-Göring-Werke.

        Das Eindringen der Deutschen in die tschechoslowakischen Banken und damit in die Industrie mit Hilfe der großen Berliner Banken wurde durch die gigantischen Hermann-Göring-Werke vollendet, die sich nacheinander die größten tschechoslowakischen Industrien zu geringsten finanziellen Kosten aneigneten, und zwar in der Hauptsache unter dem Motto 'Arisierung'. Dies geschah auf Druck des Reiches durch finanzielle 'Maßnahmen' und durch die Drohung mit der Gestapo und dem Konzentrationslager.

        Mit der Zeit waren alle großen Industrieunternehmen, Rüstungswerke sowie die Kohlen- und Eisenindustrie in deutsche Hände übergegangen. Die große chemische Industrie war von dem deutschen Konzern 'I. G. Farben- Industrie' absorbiert worden.«

    Ich lasse den Absatz des Berichts, der sich auf ähnliche Methoden in der Leichtindustrie bezieht, aus und gehe auf den nächsten Abschnitt des Berichts

[Der Nürnberger Prozeß: Dreiundsechzigster Tag. Mittwoch, 20. Februar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 8300 (vgl. NP Bd. 8, S. 11 ff.)]

 

 

über, der »Finanzielle Ausbeutung« betitelt ist. Ich verlese:

    »Nach der Besetzung des scheinbar in Übereinstimmung mit dem Münchener Abkommen abgetretenen Gebietes weigerten sich die Deutschen, einen Teil der tschechoslowakischen Staatsschuld zu übernehmen, obwohl sie durch die von der Tschechoslowakei übernommenen Gebiete in den Besitz äußerst wertvollen Staatseigentums gelangt waren. Staatspapiere im Werte von 1.600 Millionen Kronen waren in kleinen Werteinheiten im Umlauf. Die Deutschen nahmen sich das Recht, diese Papiere in der Tschechoslowakei als gesetzliche Zahlungsmittel zu verwenden.«

    Weiter, meine Herren Richter, spricht der Bericht über Einzelheiten des hitlerischen räuberischen Feldzugs, der gegen die Finanzwirtschaft der Tschechoslowakischen Republik gerichtet war. Wegen der Kürze der Zeit werde ich diese Auszüge nicht verlesen und lege lediglich zum Beweis die Bilanz der Tschechoslowakischen Nationalbank vor. Die Bilanz der Tschechischen Nationalbank zeigt unter der Rubrik: »Andere Aktiva« die folgenden Zahlen in Millionen Kronen: Am 31. Dezember 1938 845; am 31. Dezember 1939 3.576; am 31. Dezember 1942 17.366.

    Ich verlese weiter den Auszug über den Abschnitt »Steuern«.

    »Bei Kriegsausbruch setzten die Nazis die 'Kriegsbeihilfe des Protektorats' auf die jährliche Summe von 2.000 Millionen Kronen (14.200.000 Pfund Sterling)     fest. Sie behaupteten, gesetzlich dazu berechtigt zu sein und führten als Begründung an, daß die Tschechen nicht zu kämpfen brauchten, weil die Deutschen es für sie täten.

        Unmittelbar nach der Besetzung beschlagnahmten die Deutschen den Erlös aus verschiedenen indirekten Steuern und führten ihn unmittelbar dem Reichsfinanzministerium zu.«

    Auf diese Weise, meine Herren Richter, geben die von mir zitierten Auszüge aus dem tschechoslowakischen Regierungsbericht eine klare und genaue Vorstellung davon, wie die Tschechoslowakei von den Hitler-Faschisten auf allen Gebieten ihrer Wirtschaft, das heißt der Landwirtschaft, der Industrie und der Finanzen, hemmungslos ausgeraubt wurde.

    Nachdem die Hitler-Regierung die ganze Wirtschaft der Tschechoslowakischen Republik in ihre Hände bekommen hatte, machte sie sie ihren verbrecherischen Interessen dienstbar, indem sie aus ihr das Menschenmöglichste herausholte, um weitere Angriffe gegen die Völker Europas vorzubereiten. Diese Angriffe verfolgten das ungeheuerliche Ziel einer Beherrschung der Welt durch die deutsche »Herrenrasse«.

    Ich gehe jetzt zur Verlesung des vierten Abschnittes des amtlichen Berichts der Polnischen Regierung über, der die von den Hitler-Faschisten im besetzten Polen verübten Greueltaten betrifft. Dieser Bericht wurde dem Gerichtshof bereits als USSR-93 vorge

[Der Nürnberger Prozeß: Dreiundsechzigster Tag. Mittwoch, 20. Februar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 8302 (vgl. NP Bd. 8, S. 12 ff.)]

 

legt und stellt gemäß Artikel 21 des Statuts ein unbestreitbares Beweisstück dar. Ich verlese den Abschnitt, den die Herren Richter auf Seite 14 des Dokumentenbuches finden werden.

    »Enteignung und Plünderung öffentlichen und privaten Eigentums.

        a) Schon am 27. September 1939 haben deutsche Militärbehörden einen Erlaß über die Beschlagnahme polnischen Eigentums in den westlichen Provinzen Polens veröffentlicht.

        Paragraph 1 dieses Erlasses besagt:

        'Polnisches Staatseigentum, das Eigentum polnischer öffentlicher Einrichtungen, Gemeinde-Eigentum und das Eigentum der Verbände, wie auch individuelles und korporatives Eigentum kann beschlagnahmt und konfisziert werden.'

        b) Von den Militärbehörden ging die Vollmacht zur Verwaltung polnischen Eigentums in den eingegliederten Gebieten auf die Haupttreuhandstelle Ost über (gegründet durch Göring am 1. November 1939).

        Mit ihrem Hauptquartier in Berlin und entsprechenden Abteilungen in Polen war sie mit der Verwaltung des beschlagnahmten Eigentums des Polnischen Staates sowie mit der allgemeinen Politik in Polen entsprechend dem Plan der Reichsregierung betraut.

        c) Durch einen Erlaß vom 15. Januar 1940 wurde das ganze Eigentum des Polnischen Staates 'sichergestellt', was praktisch einer Beschlagnahme des gesamten Staatseigentums der eingegliederten Gebiete gleichkam.

        Ein besonderer Erlaß vom 12. Februar 1940 betraf in     gleicher Weise den Ackerbau und die Forstverwaltung.

        d) Die Beschlagnahme des privaten Eigentums in den Westprovinzen wurde durch den Erlaß vom 31. Januar 1940 eingeleitet.

        Der Erwerb von Eigentum und Aktien, die Übertragung von Eigentumsrechten bei allen Unternehmungen bedurfte in den eingegliederten Gebieten einer besonderen Genehmigung.

        Durch einen späteren Erlaß vom 12. Juni 1940 bevollmächtigte Göring die Haupttreuhandstelle Ost, nicht nur Staatseigentum zu beschlagnahmen und zu verwalten, sondern auch das Eigentum der Staatsangehörigen des 'früheren Polnischen Staates'.

        e) Das Verfahren der Beschlagnahme entwickelte sich immer weiter. Das Eigentum polnischer Staatsangehöriger konnte beschlagnahmt werden, es sei denn, daß der Eigentümer die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Erlaß Hitlers vom 8. Oktober 1939 erwarb.

        Weitere Erlasse befaßten sich mit der Rückzahlung von Schulden, während die Zwangsverwalter ermächtigt waren, Schulden nur an privilegierte Gläubiger auszuzahlen. Dies waren praktisch nur die Mitglieder der 'deutschen Volksliste'. Es betraf sowohl Vorkriegsschulden wie auch Schulden der Reichsdeutschen und der Bürger der Freien Stadt Danzig nach dem 1. September 1939.«

    Ich überspringe zwei Seiten dieses Berichts, die der Aufzählung derjenigen Gesellschaften gewidmet sind, die speziell für die Durchführung dieser Ausplünderungstätigkeit sowie für die Ausplünderung der polni

[Der Nürnberger Prozeß: Dreiundsechzigster Tag. Mittwoch, 20. Februar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 8304 (vgl. NP Bd. 8, S. 14 ff.)]

 

schen jüdischen Bevölkerung, über deren spätere Vernichtung dem Gerichtshof bereits berichtet wurde, geschaffen wurden. Ich gehe zum Ende des Berichts der Polnischen Regierung über. Meine Herren Richter, Sie werden diesen Auszug auf Seite 17 des Dokumentenbuches finden.

    Die einfache Verlesung dieser und anderer Befehle könnte einen vollkommen unrichtigen Eindruck über die Mittel hervorrufen, die die Angeklagten bezüglich des jüdischen Eigentums in Polen angewandt haben. Man muß jedoch hinzufügen, daß die Maßnahmen, die sich auf den Raub des jüdischen Eigentums beziehen, nur eine Einleitung zu noch viel größeren Verbrechen waren.

    Im Schlußteil dieses Abschnittes des Berichts wird mit Recht auf folgendes hingewiesen: Ich zitiere:

    »Außer den hier gezeigten und bewiesenen Verbrechen gibt es tausend andere, die jedoch durch ihren Umfang der Massentötungen, des Massenraubes und der Massenvernichtung in den Schatten gestellt wurden.«

    Es besteht keine Möglichkeit, alle die Verbrechen aufzuzählen, die in Polen unter der unmittelbaren Führung des Angeklagten Frank, der an der Spitze des Machtapparates in dem sogenannten General- Gouvernement stand, begangen worden sind.

    Die Tagebücher von Frank, die aufgefunden und dem Beweismaterial beigefügt worden sind, geben eine klare und konkrete Vorstellung von den Greueltaten, die die Hitleristen unter seiner Führung in Polen begangen haben. Diese Tagebücher enthalten ebenfalls Notizen, die sich auf das Thema meines Berichtes unmittelbar beziehen.

    Deshalb werde ich mit Ihrer Erlaubnis Auszüge aus diesem Tagebuch, die noch nicht verlesen wurden, zitieren, und zwar aus dem Band, betitelt »Sitzung der Abteilungsleiter 1939/40«, Seite 11 bis 12, Dokument USSR-223. Dies entspricht, meine Herren Richter, der Seite 21, Rückseite, Ihres Dokumentenbuches.

    Ich zitiere:

    »Mein Verhältnis zu den Polen ist dabei das Verhältnis zwischen Ameise und Blattlaus. Wenn ich den Polen förderlich behandle, ihn sozusagen freundlich kitzle, so tue ich das in der Erwartung, daß mir seine Arbeitsleistung zugute kommt. Es handelt sich nicht um ein politisches, sondern um ein rein taktisch-technisches Problem. Wo trotz aller dieser Maßnahmen die Leistung nicht steigt, oder wo der geringste Akt mir Anlaß gibt einzuschreiten, werde ich allerdings auch vor drakonischen Maßnahmen nicht zurückschrecken.«

    Aus dem Band mit dem Titel: »Tagebuch 1942« zitiere ich:

    »Dr. Frank: Wenn man bedenkt, daß 540 Millionen Zloty-Noten der Polnischen Bank in den eingegliederten Ostgebieten ohne jede Gegenleistung des Reiches vom Generalgouverneur übernommen wurden, so ist das ein Tribut von über einer halben Milliarde, den der Generalgouverneur, abgesehen von sonstigen finanziellen

[Der Nürnberger Prozeß: Dreiundsechzigster Tag. Mittwoch, 20. Februar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 8306 (vgl. NP Bd. 8, S. 15 ff.)]

 

    Leistungen, an das Reich entrichtet hat.«

    Seite 1277 des gleichen Bandes betrifft eine Sitzung der Gouverneure in Krakau am 7. Dezember 1942, bei der Maßnahmen zur Produktionsschlacht 1942/43 besprochen wurden. Ein gewisser Dr. Fischer stellt fest:

    »Wenn der neue Ernährungsplan durchgeführt werden soll, so bedeute das allein für die Stadt Warschau und ihre nächste Umgebung, daß 500000 Menschen keine Verpflegung mehr bekämen.«

    In dem gleichen Band, Seite 1331, sagt Frank:

    »Ich werde versuchen, aus dem Reservoir des Gebietes alles herauszuholen, was noch herausgeholt werden kann. Wenn Sie bedenken, daß es mir möglich war, an das Reich 600000 Tonnen Brotgetreide zu liefern, daß dazu noch 180000 Tonnen Brotgetreide für die hier liegende Wehrmacht kommen, weiter eine Fülle von viele Tausende Tonnen betragenden anderen Leistungen wie Saatgut, Fett, Gemüse, außerdem die Lieferung von 300 Millionen Stück Eiern an das Reich usw., so können Sie ermessen, welche Bedeutung die Arbeit in diesem Gebiet für das Reich besitzt.«

 

    Der gleiche Frank auf Seite 1332. - Die Herren Richter finden diesen Auszug auf Seite 27 des Dokumentenbuches. - Ich verlese:

 

    »Nun hat diese Ablieferung an das Reich die eine große Schattenseite, daß das uns auferlegte Lieferungs-Soll die wirkliche Ernährungsbedürftigkeit des Gebietes überschreitet und wir deshalb vor folgendem Problem     stehen: Können wir schon ab Februar über 2 Millionen der fremdvölkischen Bevölkerung dieses Raumes aus der allgemeinen Ernährungsfürsorge völlig ausscheiden oder nicht.«

 

    In dem Band mit dem Titel: »Arbeitssitzungen 1943« finden wir das Protokoll der Sitzung vom 14. April 1943, die in Krakau stattfand. Den Auszug, den ich jetzt verlesen werde, finden die Herren Richter auf Seite 28 des Dokumentenbuches.

 

    »Präsident Naumann führt für das Wirtschaftsjahr 1943/44 folgende Summen aus;

        1500 Tonnen Süßwaren für die Deutschen; 36000000 Liter entrahmter Frischmilch; 15100000 Liter Vollmilch für die Deutschen.«

    Ich fahre auf Seite 24, Seite 28 des Dokumentenbuches fort:

 

    »Man habe im vergangenen Jahr einen echten Eingriff in die Viehbestände des General-Gouvernements von über 20 % gemacht. Rinder, die eigentlich für die Produktion von Milch und Butter notwendig seien, habe man im vergangenen Jahre abgeschlachtet, um die Lieferungen an Reich und Wehrmacht und die Fleischversorgung einigermaßen aufrechterhalten zu können. Wenn man 120000 Tonnen Fleisch erfassen wolle, dann müsse man in die verbleibende Menge von Vieh einen echten Eingriff von 40 % vornehmen.«

    Und weiter:

    »Auf eine Frage des Herrn Generalgouverneurs erwidert Präsident Naumann, daß bei Getreide 383000 Ton

[Der Nürnberger Prozeß: Dreiundsechzigster Tag. Mittwoch, 20. Februar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 8308 (vgl. NP Bd. 8, S. 16 ff.)]

 

    nen im Jahre 1940, 685000 Tonnen im Jahre 1941 und im Jahre 1942 1,2 Millionen Tonnen erfaßt worden seien. Daraus sei schon zu erkennen, daß man von Jahr zu Jahr die Erfassung verschärft habe und immer mehr an die Grenze des Möglichen herankomme. Man wolle jetzt wieder 200000 Tonnen mehr erfassen und werde damit an der äußersten Grenze angelangt sein. Man könne den Hunger des polnischen Bauern nur noch so weit verschärfen, daß er kräftig genug bleibe, um sein Feld zu bestellen und die daneben noch von ihm verlangten Arbeiten, wie zum Beispiel die Holzabfuhr für die Forstverwaltung durchzuführen.«

 

    Übrigens hat das von mir verlesene Zitat aus Naumanns Antwort in keiner Weise die Politik der allgemeinen Ausplünderung der polnischen Nation beeinflußt, deren Schicksal nach den Worten desselben Frank ihn nur noch von einem gewissen Gesichtspunkt aus interessierte.

    In dem Band, betitelt: »Tagebuch vom 1. Januar bis zum 28. Februar 1944« befindet sich folgende zynische Ankündigung Franks, die er auf einer Sitzung der deutschen Landwirtschaftsführer am 12. Januar 1944 gemacht hat. Meine Herren Richter, Sie finden dies auf Seite 30 des Dokumentenbuches. Ich verlese:

    »Wenn wir den Krieg einmal gewonnen haben, dann kann meinetwegen aus den, Polen und den Ukrainern und dem, was sich herumtreibt, Hackfleisch gemacht werden, es kann werden, was will.«

    Ich glaube, meine Herren Richter, daß ich nach diesem Zitat als Vertreter der Sowjetanklage zu dem Abschnitt über die von den Hitler-Verbrechern auf den Gebieten des Polnischen Staates begangenen Greueltaten nichts hinzuzufügen brauche. In der Tat, die Verlesung eines Satzes genügt, um eine genaue Vorstellung davon zu erhalten, welches Regime Frank in Polen errichtet hat und welche Stellung Frank selbst als Urheber dieses Regimes einnimmt.

    Wenn ich nunmehr zur Frage der Ausplünderung und des durch die Hitler-Faschisten vollzogenen Raubes von privatem und öffentlichem Eigentum in Jugoslawien übergehe, so muß ich den entsprechenden Teil des amtlichen Berichts der Jugoslawischen Regierung verlesen, der dem Internationalen Militärgerichtshof seitens der Russischen Anklagebehörde bereits als USSR-36 vorgelegt wurde.

    Gemäß Artikel 21 des Statuts stellt dieser Bericht ebenfalls unwiderlegliches Beweismaterial dar. Abschnitt 6 dieses Berichts, der den Titel: »Plünderung des privaten und öffentlichen Eigentums« trägt, lautet folgendermaßen: Diesen Abschnitt, meine Herren Richter, finden Sie auf Seite 32 und den folgenden des Dokumentenbuches. Ich verlese:

    »6. Plünderung von öffentlichem und privatem Eigentum: Zusammen mit der Ausbeutung der Arbeitskraft ging auch die systematische Plünderung des öffentlichen und privaten Vermögens in Jugoslawien, die in verschiedenen Formen und im Rahmen verschiedener

[Der Nürnberger Prozeß: Dreiundsechzigster Tag. Mittwoch, 20. Februar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 8310 (vgl. NP Bd. 8, S. 17 ff.)]

 

    Maßnahmen durchgeführt wurde. Bei jeder Gelegenheit ist es Deutschland gelungen, auch auf diesem Wege alle Wirtschaftskräfte und Werte im besetzten Jugoslawien auszusaugen und es landwirtschaftlich fast gänzlich zu vernichten.

        Wir werden hier nur einige Beispiele dieser planmäßigen Plünderung anführen.

        A) Währungsmaßnahmen.

        Ebenso wie in allen anderen besetzten Ländern haben die Deutschen gleich nach ihrem Einzug in Jugoslawien eine Reihe von Währungsmaßnahmen vorgenommen, die es ihnen ermöglichten, Waren und sonstige Güter in großen Mengen und zu Bagatellpreisen aus Jugoslawien fortzuschaffen. Schon am 14. April 1941, also bevor ganz Jugoslawien besetzt war, erließ der Oberbefehlshaber des Heeres eine 'Bekanntmachung für das besetzte jugoslawische Gebiet', und zwar auf Grund der vom Führer und Obersten Befehlshaber der Wehrmacht erteilten Ermächtigung.

        In Punkt 9 dieser Bekanntmachung wird ein Zwangskurs von zwanzig jugoslawischen Dinar für eine deutsche Mark festgesetzt. Auf diese Weise wurde der Wert des Dinar künstlich und zwangsweise herabgesetzt. Das wirkliche Verhältnis Dinar-Reichsmark war bis zum Krieg für den Dinar viel günstiger.

        Dies ist ein klarer Beweis für die Verletzung der diesbezüglichen Vorschriften des Haager Abkommens wie auch für den im voraus festgelegten Plan für die Entwertung der jugoslawischen Währung.«

    Ich lege dem Gerichtshof eine beglaubigte Photokopie dieses Berichts als Dokument USSR-140 vor.

    »Die zweite Plünderungsmaßnahme auf dem Gebiet der Währungspolitik bestand in der Einführung der deutschen Reichskreditkassenscheine als Zwangszahlungsmittel in dem besetzten jugoslawischen Gebiet. Auch darüber ist im Punkt 9 des als Ju-78, USSR 140, vorgelegten Dokuments die Rede.

        Diese sogenannte 'Besatzungsmark' war ohne irgendwelche Deckung und Geltung im Reich. Sie wurde in Jugoslawien nach den Bedürfnissen der deutschen Besatzungstruppen und Behörden gedruckt und als Zwangszahlungsmittel verwandt, um deutsche Einkäufe zu billigsten Preisen zu ermöglichen.

        Am 30. Juni 1942, also nach mehr als einem Jahr, wurden diese Reichskreditkassenscheine eingezogen. Dies geschah, nachdem die Deutschen alles, was in Jugoslawien noch zu kaufen war, angekauft hatten, und nachdem die Jugoslawische Nationalbank liquidiert und ihr ganzes Vermögen geplündert worden war. Statt ihrer haben die Deutschen dann zwangsweise die sogenannte 'Serbische Nationalbank' geschaffen. Um aber auch bei dieser Gelegenheit jeden Schaden für die Deutschen zu vermeiden, wurde die Serbische Nationalbank verpflichtet, die sogenannte Besatzungsmark gegen neue Dinar umzuwechseln. Die eingetauschten Markscheine behoben die Deutschen später von der Serbischen Nationalbank gegen einfache Quittung. Auf diese Weise wurde eine der rücksichtslosesten Plünderungen vollzogen, die Jugoslawien mehrere tausend Millionen Dinar gekostet hat.

[Der Nürnberger Prozeß: Dreiundsechzigster Tag. Mittwoch, 20. Februar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 8312 (vgl. NP Bd. 8, S. 18 ff.)]