Ge・ne・ralstab
[tap]
〈男〉 〜[e]s/‐stäbe
[tb]
《軍》 参謀本部[幕僚].三省堂 『クラウン独和辞典』
Oberkom・man・do [kmando]〈中〉 〜s/〜s (Oberbefehl) 《軍》 (軍隊の)最高指揮権; 最高司令部.三省堂
『クラウン独和辞典』
VORSITZENDER: Der Zeuge kann sich zurückziehen,
der Gerichtshof wird sich für 10 Minuten vertagen.
[Pause von 10 Minuten.]
参謀本部と最高司令部
OBERST STOREY: Hoher Gerichtshof! Die nächste und letzte Gruppe der
verbrecherischen Organisationen ist der Generalstab und
das Oberkommando. Oberst Taylor wird diesen Punkt vortragen.
OBERST TELEFORD TAYLOR, BEIGEORDNETER ANKLÄGER FÜR
DIE VEREINIGTEN STAATEN: Eure Lordschaft! Hoher Gerichtshof! Die Anklageschrift
stellt sechs Gruppen oder Organisationen wegen
Verbrechen gemäß Artikel 9 bis 11 des Statuts unter Anklage; die letzte in der
Anklageschrift aufgeführte Gruppe trägt die Bezeichnung: der Generalstab und Oberkommando der Deutschen Wehrmacht.
ナチス第三帝国の侵略戦争を推進した6つの組織
@政党・・・ナチ党、SA,SS
A政府
B警察
C国防軍
D参謀本部
E最高司令部
Auf den ersten Blick scheinen diese sechs Gruppen und Organisationen
untereinander in ihrer Zusammensetzung wie auch in ihren Funktionen ziemlich
weitgehende Verschiedenheiten aufzuweisen. Aber alle stehen zueinander in
Beziehung, und wir glauben, daß es folgerichtig ist, sie gleichzeitig
anzuklagen, da sie die hauptsächlichen Handlanger und die Hauptwerkzeuge waren,
durch die die Nazi-Verschwörer ihre Ziele zu erreichen trachteten. Alle sechs Gruppen wurden entweder von den Nazis geschaffen,
kontrolliert oder verbündeten sich mit ihnen, und sie trugen wesentlich zu
deren Erfolg bei. Sie waren gleichzeitig die hauptsächlichen und unentbehrlichen
Werkzeuge: Die Partei, die Regierung, die Polizei und die Wehrmacht. Es ist
meine Aufgabe, die Anklage insbesondere gegen den
Generalstab und das Oberkommando vorzutragen.
In einer Beziehung muß man diese Gruppe und Organisation scharf
unterscheiden von den anderen Gruppen und Organisationen, gegen die wir diese
Anklage erhoben haben. Zum Beispiel ist das Korps der Politischen Leiter der
NSDAP das Führerkorps der Partei selbst; jener Partei, die die Verkörperung des
Nazismus darstellt. Sie war in erster Linie das Instrument, das das Hitlertum
zur unumschränkten Macht brachte und es zum Tyrannen über Deutschland erhob. SA und SS waren Gliederungen - natürlich große
Gliederungen - der Nazi-Partei. Die Deutsche Polizei
wurzelte zwar zu einem gewissen Grade in einer Vergangenheit, die älter ist als
der Hitlerismus; aber zu neunundneunzig Prozent wurde sie ein Werkzeug der Nazi-Partei und des Staates. Das Reichskabinett war im wesentlichen bloß ein
Komitee oder eine Reihe von Komitees von Reichsministern, und, als die Nazis
zur Macht kamen, wurden natürlich
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4247 (vgl. NP Bd. 4, S. 433 ff.)]
diese Ministerposten zum größten Teil mit Nazis besetzt.
Alle diese Gruppen und Organisationen verdanken daher entweder ihre Entstehung
und ihre Entwicklung dem Nazismus oder wurden automatisch nazifiziert, als
Hitler zur Macht kam.
ドイツ国防軍とドイツ軍国主義の伝統は、ヒトラー主義よりも何十年も古いもの。
Dies ist nun aber nicht so hinsichtlich der Gruppe, die wir jetzt
behandeln. Ich brauche den Gerichtshof nicht daran zu erinnern, daß die deutsche Wehrmacht und die deutsche militärische
Tradition um viele Jahrzehnte älter sind als der Hitlerismus.
Man
braucht auch kein Greis zu sein, um sich sehr lebhaft an den Krieg von 1914 bis
1918 zu erinnern, an den Kaiser und an den Fetzen Papier. Aus diesem Grunde
möchte ich, bevor ich mich dem Beweismaterial zuwende, ganz kurz die Natur
unseres Falles gegen diese Gruppe skizzieren, die, wie ich bereits erwähnt
habe, einzigartige Besonderheiten aufweist.
1918年のドイツの敗北とヴェルサイユ条約の結果として、ドイツ国防軍の規模と許された活動領域は非常に制限された。
Als ein Ergebnis der deutschen Niederlage von 1918 und des Vertrags von
Versailles war die Größe und das erlaubte Tätigkeitsgebiet der deutschen
Wehrmacht stark eingeschränkt.
こうした制限は、ドイツ軍国主義を根絶しなかった。
Daß diese Beschränkung den deutschen
Militarismus nicht vernichtet, ja nicht einmal ernstlich
untergraben hat, hat sich in den letzten Jahren überreichlich gezeigt.
ドイツ軍国主義の潜勢力は、一方におけるナチス、他方におけるドイツ国防軍の職業将校、すなわち陸海空軍の職業兵士との協力によって、隆盛となる。
Zur vollen Blüte kam das deutsche militärische Potential durch die Zusammenarbeit zwischen den Nazis einerseits und den Berufsoffizieren der deutschen Wehrmacht, den Berufssoldaten des Heeres, der Marine und der Luftwaffe andererseits.
ヒトラーが権力の座に着いたとき、彼は軍事領域で真空を見出したのではなかった。ヒトラーは、小さなライヒスヴェーアと職業将校(ドイツ軍事史に根差した人々)を見出した。
Als Hitler zur Macht kam, fand er auf militärischem Gebiet kein Vakuum
vor. Er fand eine kleine Reichswehr und einen Bestand von Berufsoffizieren vor
mit einer inneren Haltung und Zielsetzung, die in der deutschen
Militärgeschichte wurzelten.
この職業将校の指導者たちが、ドイツ国防軍の参謀本部と最高司令部を形成した。
Die Führer dieser Berufsoffiziere stellen die in
der Anklageschrift genannte Gruppe dar, den Generalstab
und das Oberkommando der deutschen Wehrmacht. Der vorliegende Teil des
Verfahrens betrifft diese Gruppe von Männern.
兵士あるいは水兵であることは戦時に、兵士あるいは水兵として国に奉仕することは犯罪ではない。兵士の職業は、名誉ある職業であり、名誉にふさわしく遂行されうる。
しかし、犯罪を犯した人間が、制服で犯罪を犯したことを防衛のためと強弁することはできない。
Es erübrigt sich zu sagen, daß es nicht die Meinung der
Anklagevertretung sein kann, daß es ein Verbrechen darstellt, Soldat oder
Seemann zu sein, oder seinem Lande als Soldat oder Seemann in Kriegszeiten zu
dienen. Der Soldatenberuf ist ein ehrenvoller Beruf und
kann ehrenvoll ausgeübt werden; aber es ist unbestreitbar, daß ein Mann,
der Verbrechen begeht, sich zur Verteidigung nicht darauf berufen kann, diese
Verbrechen in Uniform begangen zu haben.
Es liegt nicht in der Natur der Dinge, und es ist auch nicht die Ansicht
der Anklage Vertretung, daß jedes Mitglied dieser Gruppe ein Übeltäter war,
oder daß sie alle in gleicher Weise schuldig waren; aber wir werden dartun, daß
diese Gruppe nicht nur mit Hitler zusammengearbeitet und die wesentlichen
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4249 (vgl. NP Bd. 4, S. 434 ff.)]
参謀本部・最高司令部は、ナチの目標を支援しただけではなく、ナチ計画の成功のために絶対的に本質的で顕著な貢献。
Nazi-Ziele unterstützt hat, sondern wir
werden auch darlegen, daß diese Gruppe den Beitrag geleistet hat, der für den
Erfolg des Nazi-Programms für Deutschland absolut wesentlich und
ausschlaggebend war, nämlich die Übung und Erfahrung in
der Entwicklung und Anwendung bewaffneter Macht.
なぜ、参謀本部と最高司令部がヒトラーとナチスを支援したのか?
Warum hat diese Gruppe Hitler und die Nazis unterstützt?
その答:これらの組織がナチズムの本質的な基礎や目標と一致していた、ヒトラーがこの目標の達成に際して将軍たちに主役を演じる可能性を提供した。
Ich glaube, meine Herren Richter, Sie werden bei der Vorlage der Beweise sehen, daß die Antwort sehr einfach ist. Die Antwort ist, daß diese Gruppe mit den wesentlichen Grundlagen und Zielen des Nazismus und Hitlers übereinstimmte, und daß Hitler den Generalen die Möglichkeit gab, eine Hauptrolle bei der Erreichung dieser Ziele zu spielen.
将軍たちは、ヒトラーと同じく、ドイツが近隣諸国の犠牲の上にドイツを拡大すること、そのために武力ないし武力による脅迫をすすんで使用する用意があった。権力、武装した権力は、この建築物の礎石だった。それなしに、何もできなかったであろう。
Die
Generale, ebenso wie Hitler, wollten Deutschland auf Kosten der Nachbarstaaten
vergrößern und waren bereit, dazu Gewalt oder Drohung mit Gewalt anzuwenden.
Macht, bewaffnete Macht, war der Grundstein dieses Gebäudes; ohne sie wäre
nichts möglich gewesen.
ナチスと将軍たちとの協力
Als die Nazis zur Macht kamen, und als sie die Macht erlangt hatten,
hatten sie zwei Möglichkeiten, entweder mit der kleinen deutschen Armee,
bekannt als Reichswehr, zusammenzuarbeiten und sie zu vergrößern, oder die
Reichswehr zu übergehen und eine eigene Armee aufzubauen. Die Generale
fürchteten, daß die Nazis das letztere tun würden und waren daher um
so mehr geneigt, mit den Nazis zusammenzuarbeiten. Überdies gaben die Nazis den Generalen die Möglichkeit,
vieles zu erreichen, was sie durch den Ausbau der deutschen Wehrmacht und die
Erweiterung der deutschen Grenzen zu erreichen wünschten. Und so haben
sich die Generale, wie wir zeigen werden, einspannen lassen. Sie sahen, daß
sich gegenwärtig alles nach ihrem Sinne entwickelte, und hofften zweifellos,
die Führung später selbst zu übernehmen. Tatsächlich aber waren es, wie die
Beweisaufnahme zeigen wird, die Generale, die schließlich von den Nazis an der
Nase herumgeführt wurden.
ナチスと一緒にやっていこうとする態度、ドイツ職業将校のその熱情は、詳細に実証可能。
Kurz und gut, Hitler zog die Generale durch den Glanz der Eroberungen an
sich, und es gelang ihm, sie politisch unter seinen Einfluß zu bringen. Mit fortschreitendem
Kriege wurden sie seine Werkzeuge; aber, wenn auch diese militärischen Führer
die Werkzeuge der Nazis wurden, kann man doch nicht annehmen, daß sie
nichtsahnend waren, oder daß sie nicht voll und ganz an vielen der Verbrechen
teilgenommen haben, die wir zur Kenntnis des Gerichtshofs bringen werden. Die
Bereitwilligkeit und in der Tat der Eifer des deutschen Berufsoffizierskorps,
mit den Nazis zusammenzugehen, wird eingehend dargelegt werden.
Eure Lordschaft! Das Vorbringen wird aus drei Hauptteilen bestehen,
erstens: aus einer Beschreibung der Zusammensetzung und der Arbeit des General
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4251 (vgl. NP Bd. 4, S. 435 ff.)]
stabs und des Oberkommandos, wie in der Anklageschrift definiert, zweitens: aus dem Beweismaterial zur Unterstützung der Anklage wegen Verbrechens gemäß Punkt 1 und 2 der Anklageschrift, schließlich aus dem Beweismaterial zur Unterstützung der Anklagepunkte 3 und 4.
Die Mitglieder des
Gerichtshofs haben drei Dokumentenbücher vor sich, die die Bezeichnung »CC«
tragen. Das erste Buch besteht aus einer Reihe von eidesstattlichen Erklärungen
oder Affidavits, die dem Gerichtshof in englischer, russischer und
französischer Sprache zur Verfügung stehen und den Angeklagten in deutscher
Sprache gestanden haben. Das zweite und das dritte Buch sind die gewöhnliche
Art von Dokumentenbüchern, nur zur leichteren Handhabung aufgeteilt.
Das zweite Buch enthält Dokumente der C- und L-Serie; das dritte Buch
der PS- und R-Serie. Zur Bequemlichkeit des Gerichtshofs haben wir eine Liste
dieser Dokumente in der Reihenfolge erstellt, in der darauf Bezug genommen
werden wird.
Dem Gerichtshof liegt noch ein weiteres Dokument vor, betitelt:
»Grundlegende Informationen über die Organisation der deutschen Wehrmacht«. Es
ist gleichfalls in englischer, russischer und französischer Sprache abgefaßt
und steht im Informationszimmer der Verteidigung in deutscher Sprache zur
Verfügung.
Ich wende mich nun zuerst der Beschreibung der Gruppe zu, wie sie in der
Anklageschrift definiert ist:
第一次大戦中、ドイツ国防軍のなかには大参謀本部として知られる組織があった。し貸し、この名前、ドイツ参謀本部あるいは大参謀本部は、世論の中ではまだ流布していたにしろ、実際には存在しなかった。1918年以降は、そのような組織はもはや存在しなかった。
Während des ersten Weltkriegs gab es eine Organisation in der deutschen Wehrmacht, die als Großer Generalstab bekannt war. Dieser Name, der Deutsche Generalstab oder der Große Generalstab, ist der Öffentlichkeit noch geläufig, aber tatsächlich besteht der Große Generalstab nicht mehr. Es hat keine solche Organisation, keinen solchen deutschen Generalstab seit 1918 mehr gegeben.
Aber es gab natürlich eine Gruppe von Männern, die für die Politik und die Handlungen der deutschen Wehrmacht verantwortlich waren, und die Tatsache, daß diese Männer keinen Kollektivnamen haben, kann uns nicht daran hindern, sie zusammenzufassen. Sie können sich den Folgen ihrer Kollektivhandlungen nicht dadurch entziehen, indem sie sich informell statt formell verbanden. Das Wesen eines Generalstabes oder eines Oberkommandos liegt nicht in dem Namen, den man ihm gibt, sondern in den Funktionen, die er ausübt, und die Männer, die gemäß der Anklage in dieser Gruppe zusammengefaßt werden, stellen tatsächlich eine organische Gruppe dar, die durch gemeinsame Verantwortung zusammengeschweißt war. Es waren die Offiziere, die die Befehlsgewalt und die Hauptverantwortung unter Hitler für die Pläne und die Unternehmungen der deutschen Wehrmacht innehatten.
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4253 (vgl. NP Bd. 4, S. 436 ff.)]
ドイツ国防軍の一般的構造と組織
Wir
wollen zunächst die allgemeine Struktur und Organisation der deutschen
Wehrmacht untersuchen und dann die Zusammensetzung der Gruppe betrachten, wie
sie in der Anklageschrift näher umschrieben ist. Wie schon erwähnt, haben wir
einen ganz kurzen schriftlichen Abriß über die Organisation der deutschen
Wehrmacht vorbereitet und dem Gerichtshof überreicht. Dieses Dokument enthält
einen Überblick über die Hauptdaten der Geschichte und
der Entwicklung des Oberkommandos der deutschen Wehrmacht seit 1933, sowie dessen Aufbau nach der Reorganisation im Jahre 1938.
Es enthält auch eine einfache schematische
Darstellung, die in einigen Minuten hier vom im Gerichtssaal gezeigt werden
wird. Ferner enthält es ein kurzes Verzeichnis militärischer Ausdrücke und eine
vergleichsweise Liste der Dienstgrade im deutschen Heer und in der SS mit den
entsprechenden Dienstgraden der Armee der Vereinigten Staaten und den
entsprechenden Dienstgraden in der deutschen und in der britischen Flotte. Ich
möchte sagen, daß die Heeres- und Flottendienstgrade sich unter den
Hauptnationen nur wenig unterscheiden, vielmehr im allgemeinen demselben Schema
und der gleichen Terminologie folgen.
1933年にナチスが権力の座に着いたとき、ドイツ国防軍は、ライヒ防衛大臣の下にあった。当時の大臣は、フォン・ブロンベルクであった。フォン・ブロンベルクの下に、フォン・フリッチが陸軍指導部長官であり、被告レーダーが海軍指導部長官であった。
Als die Nazis im Jahre 1933 zur Macht kamen, unterstand die deutsche
Wehrmacht einem Reichsverteidigungsminister, der zu dieser Zeit Feldmarschall
Werner von Blomberg war. Unter von Blomberg war von Fritsch der Chef der
Heeresleitung und der Angeklagte Raeder der Chef der Marineleitung.
ヴェルサイユ条約によって課された制限のため、当時は、公式のドイツ空軍は存在しなかった。
Wegen der Deutschland durch den Versailler Vertrag auferlegten Beschränkungen gab es zu dieser Zeit keinerlei offizielle deutsche Luftwaffe.
陸軍指導部と海軍指導部は、陸軍最高司令部および海軍最高司令部と名称変更された。
Heeresleitung und Marineleitung wurden umbenannt
in »Oberkommando« - Oberkommando des Heeres und Oberkommando
der Kriegsmarine -, von denen die Anfangsbuchstaben OKH und OKM, unter
denen sie allgemein bekannt sind, abgeleitet wurden.
1935年、ドイツに一般兵役義務が導入されたのだが、このとき、これらの将校の肩書きに変化がもたらされた。しかし、基本的に構造は同じままだった。フォン・ブロンベルクは、戦争大臣のタイトルで国防軍最高司令を引き受け、フォン・フリッチは陸軍最高司令官の肩書き、レーダーは海軍最高司令官の肩書きを得た。
Im Mai 1935, zu der Zeit, als die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland
eingeführt wurde, trat eine Änderung in den Dienstbezeichnungen dieser
Offiziere ein, aber die Struktur blieb im wesentlichen dieselbe. Feldmarschall
von Blomberg behielt das Oberkommando der Wehrmacht mit dem Titel eines
Reichskriegsministers
und Oberbefehlshabers der Wehrmacht; von Fritsch erhielt den Titel: Oberbefehlshaber
des Heeres und Raeder den Titel: Oberbefehlshaber der Kriegsmarine.
ドイツ空軍は、公式にほぼこの時期に表舞台にあらわれた。しかし、フォン・ブロンベルクの下には置かれなかった。空軍は、ゲーリング司令下の独立の機関であった。ゲーリングは、二重の肩書きを持ち、「航空大臣・空軍最高司令官」であった。
Die deutsche Luftwaffe trat ungefähr zu dieser Zeit offiziell und offen
in Erscheinung; sie wurde jedoch nicht von Blomberg unterstellt. Sie war eine
unabhängige Einrichtung unter dem persönlichen Oberbefehl des Angeklagten
Göring, der den Doppeltitel: »Luftfahrtminister und Oberbefehlshaber der
Luftwaffe«
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4255 (vgl. NP Bd. 4, S. 437 ff.)]
führte.
Ich möchte bitten, jetzt die erwähnte schematische Darstellung zeigen zu
dürfen.
Dies Schema, Hoher Gerichtshof, wurde von drei führenden deutschen
Generalen beglaubigt und beschworen; die diesbezüglichen eidesstattlichen
Erklärungen werden Ihnen in wenigen Augenblicken vorgelegt werden. Das Schema
zeigt die Organisation, die Spitzenorganisation der Wehrmacht, wie sie sich im Jahre
1938 nach der Reorganisation, die ich nun besprechen werde,
herausbildete.
1938年2月、再編。
フォン・ブロンベルクとフォン・フリッチは解任。ブロンベルクの省、すなわち戦争省は解体された。
Im Februar 1938 wurden sowohl von Blomberg als auch von Fritsch ihrer Posten enthoben und das Ministerium Blombergs, das Kriegsministerium, aufgelöst.
戦争省配置部局として、国防軍局をもち、その機能は陸軍海軍の計画や企画を調整することだった。
Das Kriegsministerium hatte eine Abteilung, genannt Wehrmachtamt,
deren Funktionen darin bestanden, die Pläne und Unternehmungen des Heeres und der
Kriegsmarine zu koordinieren.
この国防軍局から全国防軍に対する司令権をもつ新しい部局が作られた。そして、ドイツ国防軍最高司令部と命名された。
Aus diesem Wehrmachtamt wurde ein
neues Amt mit Befehlsgewalt über die gesamte Wehrmacht gebildet, das als das
Oberkommando der deutschen Wehrmacht bekannt war. Es ist das Kästchen,
das Sie in der Mitte des Schemas unmittelbar unter Hitler finden, in
Deutschland als Oberkommando der Wehrmacht, gewöhnlich unter der Abkürzung OKW,
bekannt.
陸海空軍が、国防軍最高司令部の下に置かれ、全国防軍の問題がそこ(OKW)に集中された。た。OKWは、実際には、ヒトラーの幕僚(個人的参謀本部)であった。
カイテルが、国防軍最高司令部長官
国防軍最高司令部の最も重要な部局が、国防軍参謀本部で、その長官がヨードル。
Da die Luftwaffe, ebenso wie das Heer, dem Oberkommando unterstellt war,
war die Koordinierung aller Wehrmachtsangelegenheiten im OKW zentralisiert, das
in Wirklichkeit der persönliche Stab Hitlers für diese
Angelegenheiten war. Der Angeklagte Keitel wurde zum Chef des OKW ernannt, und
die wichtigste Abteilung des OKW, die Sie rechts auf dem Schema sehen, war der
Wehrmachtführungsstab, dessen Chef der Angeklagte Jodl wurde.
1938年2月4日のヒトラー令:
Die Reorganisierung und die Errichtung des OKW war in einem Erlaß
enthalten, den Hitler am 4. Februar 1938 herausgab. Dieser Erlaß ist im
Reichsgesetzblatt erschienen, und ich bitte den Gerichtshof, hiervon amtlich
Kenntnis zu nehmen (1915-PS). Abschriften stehen zur Verfügung, und ich möchte
den kurzen Erlaß zur Niederschrift ins Protokoll verlesen. Ich zitiere:
「今後、全国防軍に対する司令権力は直接個人的に私(ヒトラー)が執行する」
»Die Befehlsgewalt über die gesamte Wehrmacht übe ich von jetzt an
unmittelbar persönlich aus.«
VORSITZENDER: Wo steht das?
OBERST TAYLOR: Das ist nicht ein Dokument, Herr Vorsitzender, sondern ein Erlaß, der im Reichsgesetzblatt erschienen ist und deshalb der amtlichen Kenntnisnahme unterliegt. Abschriften stehen jedoch hier zur Verfügung, falls der Gerichtshof sie sehen möchte.
Ich fahre mit dem zweiten Absatz dieses Erlasses fort:
»Das bisherige Wehrmachtamt im Reichskriegsministe
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4257 (vgl. NP Bd. 4, S. 438 ff.)]
rium tritt mit seinen Aufgaben als Oberkommando der Wehrmacht und
als mein militärischer Stab unmittelbar unter meinen Befehl.
国防軍最高司令部の参謀長に、国防軍最高司令部長官。帝国大臣と同等の地位。
An der Spitze des Stabes des Oberkommandos der Wehrmacht steht der bisherige Chef des
Wehrmachtamts als Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. Er ist im Range den
Reichsministern gleichgestellt.
国防軍最高司令部が、ライヒ戦争省の業務を引き受ける。
国防軍最高司令部長官が、私(ヒトラー)の委託により、これまでライヒ戦争大臣に属していた権限を執り行う。
Das Oberkommando der
Wehrmacht nimmt zugleich die Geschäfte des Reichskriegsministeriums wahr, der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht übt in meinem
Auftrage die bisher dem Reichskriegsminister zustehenden Befugnisse aus.
国防軍最高司令部は、平時において、私(ヒトラー)の指令にしたがい、全領域の帝国防衛の統一的準備を行う義務がある。
Dem Oberkommando der
Wehrmacht obliegt im Frieden nach meinen Weisungen die einheitliche
Vorbereitung der Reichsverteidigung auf allen Gebieten.
Berlin, 4. Februar 1938«
Unterschrieben von
Hitler, Lammers und Keitel.
国防軍最高司令部の下に、陸軍再校司令部、海軍最高司令部、空軍最高司令部がおかれる。
Unter dem OKW kommen die drei Oberkommandos der drei Wehrmachtsteile des OKH, OKM und der Luftwaffe. Die Luftwaffe hat die offizielle Bezeichnung OKL erst 1944 erhalten. Der Angeklagte Raeder blieb nach 1938 Oberbefehlshaber der Kriegsmarine;
1938年2月の再編で、フォン・ブロンベルクとフォン・フリッチは、失脚。
フォン・フリッチの代わりは、フォン・ブラウヒッチ。
sowohl von Fritsch als auch von Blomberg verschwanden von der Bildfläche; von Fritsch wurde durch von Brauchitsch als Oberbefehlshaber des Heeres ersetzt. Göring blieb Oberbefehlshaber der Luftwaffe.
1941年(12月)、陸軍最高司令官フォン・ブラウヒッチの解任→ヒトラー自身が陸軍最高司令官に。
Im Jahre 1941 wurde von Brauchitsch als Oberbefehlshaber des Heeres - das ist das erste Kästchen in der linken Reihe - durch Hitler selbst ersetzt,
1943年、レーダー解任→デーニッツ提督が海軍最高司令官に。
und 1943 wurde Raeder, der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, durch den Angeklagten Dönitz abgelöst.
ゲーリングは、戦争終結の月まで、空軍最高司令官。
Der Angeklagte Göring blieb Oberbefehlshaber der Luftwaffe bis zum letzten Monat des Krieges.
OKW,OKH、OKM,そしてOKLは、それぞれ自らの参謀本部を持っていた。
OKW, OKH, OKM und OKL hatten jedes ihren eigenen Stab. Diese vier Stäbe
hatten keine einheitliche Bezeichnung. Die drei Stäbe des Heeres, der
Kriegsmarine und der Luftwaffe sind die drei Quadrate in der waagerechten Linie
ganz unten. Der Stab des OKW ist das kleine Quadrat rechts oben und trägt die
Namen Jodl und Warlimont.
陸軍最高司令部では、参謀本部は、参謀本部という名称。
国防軍最高司令部では、参謀本部は、国防軍指導参謀部(直訳)と命名。・・・機能は、普通の軍事用語における参謀本部と同じ。
Im Falle des OKH, das heißt des Heeres, war er als Generalstab
bekannt. Im Fall OKW war er bekannt als Wehrmachtführungsstab, aber
in allen Fällen waren die Funktionen die eines Generalstabs im üblichen
militärischen Sprachgebrauch.
第二次大戦において、ドイツは、4つの参謀本部をもっていたことになる(陸海空3軍のそれぞれと、国防軍最高司令部にひとつ)。
Wir werden sehen, daß es in diesem Kriege nicht nur einen einzigen
deutschen Generalstab gab; es waren vier Generalstäbe: einer für
jeden Wehrmachtsteil und einer für das OKW als das verbindende Oberkommando
aller Wehrmachtsteile.
Wir kommen nun zur untersten Linie des Schemas. Wir haben uns zunächst mit der zentralen Führungsorganisation befaßt. Jetzt beschäftigen wir uns mit der Truppe. Unter dem OKH, OKM und OKL kommen die verschiedenen Kampfformationen des Heeres, der Luftwaffe und der Kriegsmarine.
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4259 (vgl. NP Bd. 4, S. 439 ff.)]
陸軍においては、最大の軍隊編成・・・・軍集団
Im Heer war die größte den Deutschen bekannte Truppenformation,
wie im übrigen auch bei allen anderen Nationen, die
Armeegruppe oder auf deutsch die Heeresgruppe.
軍集団のもとには、2つないしそれ以上の軍団Armeen
Diese sind in dem Quadrat unten in der linken Ecke eingezeichnet. Einer Heeresgruppe unterstehen zwei oder mehr Armeen.
軍団の下に、より小規模の部隊編成、たとえば、兵団Korps、師団Divisionnen、そして連隊Regimenter。
Unter
den Armeen kommen die kleineren Truppeneinheiten, wie Korps, Divisionen und
Regimenter, die hier nicht wiedergegeben sind.
空軍
Im Falle der deutschen Luftwaffe hieß die größte Formation Luftflotte; die kleineren Einheiten der Luftflotte wurden Korps, Fliegerkorps oder Jagdkorps oder Divisionen, Fliegerdivision oder Jagddivision genannt. Die Unterabteilungen haben wir auf diesem Schema ebenfalls nicht eingezeichnet.
海軍
Unter dem OKM bestanden die verschiedenen Marinegruppenkommandos, die
alle Marine-Operationen in einem bestimmten Gebiete befehligten, mit Ausnahme
der Flotte selbst und der Unterseeboote. Der Flottenchef und der Befehlshaber
der Unterseeboote waren der deutschen Seekriegsleitung unmittelbar unterstellt.
Untersuchen wir nun die Gruppe, wie sie in der Anklageschrift beschrieben ist, und bezüglich derer die Anklagevertretung beantragt, sie als verbrecherisch zu erklären. Diese Gruppe ist im Anhang B der Anklageschrift definiert. Sie umfaßt erstens diejenigen deutschen Offiziere, die die Spitzenstellungen in den vier eben beschriebenen Oberkommandos, und zweitens diejenigen Offiziere, die die Oberbefehlshaberstellen bei der Truppe innehatten.
Wenn ich mich zuerst den Offizieren zuwende, die die wichtigsten
Stellungen in den Oberkommandos innehatten, so finden wir, daß die Inhaber von
neun solchen Stellungen unter diese Gruppe fallen. Vier davon waren Stellungen
der höchsten Befehlsstufe:
Der Chef des OKW, Keitel;
der Oberbefehlshaber des Heeres, von
Brauchitsch, später Hitler;
der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine,
Raeder und später Dönitz;
der Oberbefehlshaber der Luftwaffe,
Göring und später von Greim.
4つの最高司令官の参謀長:
国防軍最高司令部参謀長(参謀総長)はヨードル
陸軍最高司令官参謀長は、ハルダー。
空軍最高司令官参謀長は、イェショネック。
海軍最高司令官参謀長。
Vier weitere Stellungen sind die der Chefs der
Stäbe dieser vier Oberbefehlshaber: der Chef des Wehrmachtführungsstabes, Jodl;
der Chef des Generalstabs des Heeres, Halder und später andere; der Chef des
Generalstabs der Luftwaffe, Jeschonneck und später andere; und der Chef der
Seekriegsleitung.
ヨードルの代理がヴァーリモント。
Die neunte Stellung ist die des Stellvertretenden Chefs des
Wehrmachtführungsstabes. Während des größten Teiles des Krieges war es General
Warlimont, dessen Name auf dem Schema unter dem Jodls zu sehen ist. Das
besondere Aufgabengebiet des Stellvertreters Jodls war Planung, strategische
Planung; aus diesem Grunde wurde sein Amt in die in der An
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4261 (vgl. NP Bd. 4, S. 440 ff.)]
klageschrift umschriebene Gruppe mit aufgenommen.
Die in der Anklage genannte Gruppe umfaßt alte Einzelpersonen, die eine
dieser neun Stellungen zwischen dem Februar 1938 und dem Ende des Krieges im
Mai 1945 innehatten.
1938年2月、国防軍最高指導部の再編。
Februar 1938 wurde als das
Anfangsstadium gewählt; denn in diesem Monat wurde
die oberste Führung der deutschen Wehrmacht reorganisiert und nahm im
wesentlichen die Form an, die Sie hier sehen, und die bis zum Ende des Krieges
weiterbestand.
Zweiundzwanzig verschiedene Personen haben diese neun Stellungen während dieser Zeit innegehabt und von diesen zweiundzwanzig leben noch achtzehn.
最高司令官の英訳:
Wir wenden uns nun den
Offizieren zu, die die obersten Truppenkommandos innehatten. Die Anklageschrift
schließt als Angehörige dieser Gruppe alle Fronttruppen-Oberkommandierenden
ein, die innerhalb des Heeres, der Kriegsmarine oder der Luftwaffe die Stellung
eines Oberbefehlshabers innehatten. Der Ausdruck »Oberbefehlshaber«
läßt sich wörtlich kaum ins Englische übersetzen. Wörtlich bedeuten die
einzelnen Teile des Ausdrucks »over-command- holder«, und
vielleicht wird er am besten mit »Commander-in-Chief« übersetzt.
陸軍の場合、軍集団、軍団の指導者も、「最高司令官」の肩書きと地位を持っていた。
Beim Heer hatten die Führer von Heeresgruppen und Armeen immer den Titel
und die Stellung eines »Oberbefehlshabers«.
In der Luftwaffe haben die Kommandeure von Luftflotten immer die Stellung eines »Oberbefehlshabers« innegehabt, wenngleich sie die formale Bezeichnung erst 1944 erhielten.
In der Kriegsmarine hatten Offiziere, die den
Oberbefehl über einen bestimmten Bereich innehatten, und denen damit die
Marine-Operationen in diesem Bereich unterstanden, die Stellung eines
Oberbefehlshabers.
約110人の将校が、問題の時期、陸軍・海軍・空軍のなかで最高司令官の地位についていた。12人ほどを除き、戦後、ニュルンベルク裁判当時、生存。
Ungefähr 110 Offiziere hatten während des fraglichen Zeitraums
den Rang eines Oberbefehlshabers im Heer, in der Kriegsmarine oder in der
Luftwaffe inne. Alle, mit Ausnahme von ungefähr einem Dutzend, sind noch
am Leben. Die gesamte Gruppe Generalstab und Oberkommando, so wie sie in der
Anklageschrift erläutert ist, umfaßt ungefähr 130 Offiziere, von denen
vermutlich 114 noch am Leben sind. Diese Zahlen schließen natürlich alle
Offiziere ein, die jemals während der sieben Jahre und drei Monate, von Februar
1938 bis Mai 1945, dieser Gruppe angehört haben.
Die Zahl der aktiven Mitglieder dieser Gruppe zu ein und derselben Zeit
war natürlich viel kleiner. Es waren ungefähr zwanzig zu Beginn des Krieges,
eine Zahl, die sich auf ungefähr fünfzig im Jahre 1944 und 1945 erhöhte. Das
heißt, daß zu jeder Zeit des Jahres 1944 die aktive Gruppe aus neun Personen
bestanden hat, die die neun Stabsstellungen innehatten, sowie aus ungefähr 41 Oberbefehlshabern innerhalb der
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4263 (vgl. NP Bd. 4, S. 441 ff.)]
Kriegsmarine, der Luftwaffe und des Heeres.
Aufbau
und Arbeitsweise der Gruppe deutscher Generalstab und Oberkommando
wurden in einer Reihe von eidesstattlichen Erklärungen von einigen der
hervorragendsten deutschen Feldmarschälle und Generale beschrieben. Diese
eidesstattlichen Erklärungen finden Sie im Band 1 des Dokumentenbuchs CC. Ich
möchte nun kurz erläutern, wie diese eidesstattlichen Erklärungen zustande
kamen.
Zuerst wurden zwei amerikanische Offiziere auf
Grund ihrer Gewandtheit und ihrer Erfahrung bei der Vernehmung hochrangiger
deutscher Kriegsgefangener ausgesucht. Sie wurden von einem Offizier des
Nachrichtendienstes und einem Anklagevertreter über das besondere Problem
unterrichtet, das dieser Teil des Verfahrens bot, nämlich die Organisation der
deutschen Wehrmacht. Diese Offiziere besaßen im militärischen Nachrichtendienst
bereits große Erfahrungen und sprachen fließend deutsch.
Es wurde Wert darauf gelegt, daß die Funktionen dieser
Vernehmungsoffiziere bloß darin bestanden, die auf die Organisation der
Wehrmacht bezüglichen Tatsachen in Erfahrung zu bringen und festzustellen, das
heißt Tatsachen, über die die Anklagevertretung genau unterrichtet sein wollte.
Die zu verhörenden deutschen Generale wurden nach den Spezialkenntnissen
ausgesucht, die sie vermutlich auf Grund ihrer in der Vergangenheit
eingenommenen Stellungen besaßen. Nach jedem Verhör fertigte der vernehmende
Offizier eine Aufzeichnung; aus dieser Aufzeichnung wurden Tatsachen, die für
die dem Gerichtshof vorliegenden Fälle sachdienlich schienen, herausgenommen
und eine zusammenfassende Niederschrift vorbereitet. Diese Niederschrift wurde
dann dem deutschen Offizier in einem späteren Verhör in Form eines Entwurfs
vorgelegt, und er wurde gefragt, ob seine Aussage richtig wiedergegeben sei; er
wurde aufgefordert, die Erklärung in jeder ihm richtig erscheinenden Weise zu
ändern. Das Ziel war, möglichst genaue Zeugenaussagen über Organisationsfragen
zu erhalten.
Ich werde nun diese eidesstattlichen Erklärungen
einzeln vortragen. Ich glaube, daß der Hohe Gerichtshof sehen wird, daß sie
voll und ganz die von der Anklagevertretung gegebene Beschreibung dieser Gruppe
rechtfertigen und im Endergebnis zeigen, daß es tatsächlich diese Gruppe von
Offizieren war, die die Hauptverantwortung für die operative Planung und
Führung der deutschen Wehrmacht trug.
Die sowjetischen und französischen Richter haben russische und
französische Abschriften, und die deutschen Verteidiger haben Abschriften in
deutscher Sprache.
Die erste dieser eidesstattlichen Erklärungen ist die
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4265 (vgl. NP Bd. 4, S. 442 ff.)]
von Franz Halder, der den Rang eines
Generalobersten, der einem General mit vier Sternen in der amerikanischen Armee
entspricht, innehatte. Seine eidesstattliche Erklärung wird als Dokument
3702-PS, US- 531, vorgelegt.
ハルダー・・・陸軍最高司令部参謀長・・1938年9月から1942年9月まで。
Halder war Chef des Generalstabs des OKH. Das ist auf der linken Seite das zweite Quadrat von unten. Er war Chef des
Generalstabs des OKH von September 1938 bis September 1942. Er gehört
demnach dieser Gruppe an und ist auf Grund seiner Stellung sehr gut in der
Lage, über diese Organisation auszusagen. Seine Aussage ist kurz, und ich werde
sie ganz verlesen:
軍事問題最高責任者は、国家元首、1934年8月2日までヒンデンブルク、その後、1945年までヒトラー。
»Die endgültige Vollzugsgewalt und letzte
Verantwortung in militärischen Angelegenheiten in Deutschland war dem
Staatsoberhaupt anvertraut, welches vor dem 2. August 1934 Generalfeldmarschall
von Hindenburg und späterhin bis 1945 Adolf Hitler war.
軍の専門的門ダイアh、国防軍最高司令官の下にある陸海空軍の最高司令官。
Militärische fachliche
Angelegenheiten oblagen der Verantwortung der dem Oberbefehlshaber der
Wehrmacht (gleichzeitig Staatsoberhaupt) unterstehenden Wehrmachtteile, das
heißt, Heer, Kriegsmarine und Luftwaffe.
Tatsächlich jedoch wurde die Leitung der Arbeiten
innerhalb dieses Sachbereiches von einer relativ kleinen Gruppe höherer
Offiziere ausgeübt. Diese Offiziere übten diese leitende Tätigkeit auf Grund
ihrer Dienstanweisungen kraft ihrer Ausbildung, Stellung und ihrer
gegenseitigen Beziehungen aus. Pläne für militärische Unternehmungen der
deutschen Wehrmacht wurden nach den Weisungen des OKW von diesem Be arbeiterkreis im Auftrag
ihrer Befehlshaber vorbereitet und wurden dem Oberbefehlshaber der Wehrmacht
(zugleich Staatsoberhaupt) unterbreitet.
Den Angehörigen dieser
Gruppe oblag es, militärische Unternehmungen innerhalb ihres Sachbereiches
vorzubereiten, und tatsächlich haben sie solche Unternehmungen vorbereitet, die
von der Truppe durchgeführt werden sollten.
Vor einer Unternehmung
wurden gelegentlich die betreffenden Angehörigen dieser Gruppe von dem
Staatsoberhaupte zusammengerufen und die angemessenen Richtlinien gegeben. Beispiele
solcher Zusammenkünfte sind Hitlers Ansprache am 22. August 1939 an die
Oberbefehlshaber vor dem polnischen Feldzug, und am 14. Juni 1941 die
Besprechung in der Reichskanzlei vor dem ersten russischen Feldzug.
Die Gliederung dieser
Gruppe und ihr gegenseitiges Verhältnis zueinander zeigt die beiliegende
Skizze. Dies war der tatsächliche Generalstab und die Oberste Führung der
deutschen Wehrmacht.
Halder.«
Die Skizze, auf die Bezug genommen wird, ist das Schema, das sich vorn
im Gerichtssaal befindet; sie war der eidesstattlichen Erklärung beigefügt. Die
beiden Zusammenkünfte, auf die im letzten Absatz der eidesstattlichen Erklärung
verwiesen wird, sind in Dokumenten belegt, die später vorgelegt werden.
Ich lege als nächstes eine im wesentlichen gleichlautende Erklärung von
Brauchitsch vor, Dokument
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4267 (vgl. NP Bd. 4, S. 443 ff.)]
参謀本部に関するフォン・ブラウヒッチ証言
ブラウヒッチは、1938年2月から1941年12月まで、陸軍最高司令官。
3703-PS, US-532. Von Brauchitsch hatte den Rang eines Feldmarschalls und war Oberbefehlshaber des Heeres von 1938 bis 1941, daher auch ein Angehöriger dieser Gruppe. Ich brauche seine Erklärung nicht vorzulesen, da sie praktisch die gleiche ist, wie die von Halder abgegebene. Aber ich möchte bitten, daß sie an dieser Stelle vollständig in das Protokoll aufgenommen wird. Der einzige Unterschied zwischen den beiden Erklärungen liegt im letzten Satz. Halder erklärt, daß die Gruppe, die m der Anklageschrift beschrieben ist:
»der tatsächliche Generalstab und die Oberste Führung der
deutschen Wehrmacht«
war, Während von Brauchitsch es ein wenig anders
ausdrückt:
»In der Hand der in der Skizze aufgeführten
Dienststellen lag die tatsächliche Führung der Wehrmacht.«
Im übrigen sind beide Erklärungen identisch.
Das Dokument, auf das vorher Bezug genommen wurde, lautet wie folgt:
»Die endgültige Vollzugsgewalt und letzte Verantwortung in militärischen
Angelegenheiten in Deutschland war dem Staatsoberhaupte anvertraut, welches vor
dem 2. August 1934 Generalfeldmarschall von Hindenburg und späterhin bis 1945
Adolf Hitler war.
Militärische fachliche
Angelegenheiten oblagen der Verantwortung der dem Obersten Befehlshaber der
Wehrmacht (gleichzeitig Staatsoberhaupt) unterstehen den Wehrmachtteile, das heißt, Heer,
Kriegsmarine und Luftwaffe.
実際上の作業の指導は、上級将校の比較的小さなグループの手に。
Tatsächlich Jedoch wurde die Leitung der Arbeiten
innerhalb dieser Sachbereiche von einer relativ kleinen Gruppe höherer
Offiziere ausgeübt. Diese Offiziere übten diese
leitende Tätigkeit auf Grund ihrer Dienstanweisungen kraft ihrer Ausbildung,
Stellung und ihrer gegenseitigen Beziehungen aus.
Pläne für militärische Unternehmungen der
deutschen Wehrmacht wurden nach den Weisungen des OKW von diesem
Bearbeiterkreis vorbereitet und wurden dem Obersten Befehlshaber der Wehrmacht
(zugleich Staatsoberhaupt) unterbreitet.
Den Angehörigen dieser
Gruppe war volle Autorität anvertraut, militärische Unternehmungen innerhalb
ihres Sachbereiches vorzubereiten und tatsächlich haben sie solche
Unternehmungen vorbereitet, die von der Truppe eventuell durchgeführt werden
sollten.
Vor einer Unternehmung
wurden gelegentlich Angehörige dieser Gruppe von dem Staatsoberhaupte
zusammengerufen und die angemessenen Richtlinien gegeben. Beispiele solcher
Zusammenkünfte sind Hitlers Ansprache am 22. August
1939 an die Oberbefehlshaber vor dem polnischen Feldzug, und am 14. Juni 1941 die Besprechung in der Reichskanzlei vor
dem ersten russischen Feldzug.
Die Gliederung dieser
Gruppe und ihr gegenseitiges Verhältnis zueinander zeigt beiliegende Skizze.
In der Hand der in der
Skizze aufgeführten Dienststellen lag die tatsächliche Führung der Wehrmacht.
von Brauchitsch.«
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4269 (vgl. NP Bd. 4, S. 444 ff.)]
国防軍問題の計画遂行における実質的責任者。
Der Gerichtshof wird aus diesen eidesstattlichen Erklärungen ersehen,
daß das Schema, das wir hier vorn im Gerichtssaal zeigen und das der kurzen
erläuternden Erklärung beigefügt ist, von Brauchitsch
und Halder vorgelegt worden ist, und daß diese beiden Offiziere unter
Eid erklärt haben, daß sie ein genaues Bild der Spitzenorganisation der
deutschen Wehrmacht gibt. Die Erklärungen von Brauchitsch und Halder bestätigen
ferner voll und ganz die Behauptung der Anklagevertretung, daß die Inhaber der
auf dem Schema angegebenen Stellungen die Gruppe bilden, die die
Hauptverantwortung für die Planung und Durchführung aller
Wehrmachtsangelegenheiten trug.
Ich möchte nun eine weitere eidesstattliche
Erklärung von Halder vorlegen, die einige Einzelheiten behandelt, auf die ich
bei der Darstellung der Gruppe bereits aufmerksam gemacht habe; sie ist
ziemlich kurz. Es ist die eidesstattliche Erklärung Nummer 6, Dokument 3707-PS,
US-533; ich werde sie ganz ins Protokoll verlesen:
ハルダー証言:
OKW, OKH,OKMにおいて最も重要な部局は、それぞれの参謀本部。
»Die wichtigste Abteilung im OKW war der
Wehrmachtführungsstab etwa in derselben Weise wie der Generalstab bei Heer und Luftwaffe und die Seekriegsleitung bei der Marine. Eine Reihe von
Amtschefs im gleichen Range mit Jodl unterstanden Keitel, aber sie und ihre
Ämter waren weniger wichtig und weniger einflußreich in Planung und
Durchführung militärischer Angelegenheiten als Jodl und Jodls Stab.
国防軍最高司令部の総参謀本部
Der
Wehrmachtführungsstab war in Abteilungen gegliedert; von diesen war die
Abteilung, welcher Warlimont als Chef vorstand, die wichtigste. Sie wurde
Abteilung Landesverteidigung genannt und befaßte sich in erster Linie mit der
Ausarbeitung strategischer Fragen. Obwohl Warlimont die gleichen Dienstaufgaben
anvertraut blieben, war er von 1941 an als Stellvertretender Chef des
Wehrmachtführungsstabes bekannt.
Es
bestand während des zweiten Weltkrieges kein vereinigter Generalstab ähnlich
dem Großen Generalstab im ersten Weltkrieg.
Die Führungsfragen bei
Feldheer und Luftwaffe bearbeitete die in meiner Erklärung vom 7. November beschriebene
Gruppe höherer Offiziere. (Beim Feldheer: 'Generalstab
des Heeres', bei der Luftwaffe: 'Generalstab der
Luftwaffe'.)
Führungsfragen der
Kriegsmarine sind auch im ersten Weltkrieg nicht vom 'Großen Generalstab'
bearbeitet worden, sondern von der Marineleitung.
Franz Halder.«
Der Gerichtshof wird bemerken, daß diese eidesstattliche Erklärung sich
vor allem mit den Aufgaben des Generalstabs der vier Oberkommandos, nämlich des
OKW, OKH, OKL und OKM befaßt, und daß sie die Einbeziehung sowohl der
Stabschefs der vier Wehrmachtteile in diese Gruppe rechtfertigt als auch die
von Warlimont als Stellvertretendem Chef des Wehrmachtführungsstabes, da diesem
die Verantwortung für die strategische Planung oblag.
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4271 (vgl. NP Bd. 4, S. 445 ff.)]
Ich habe noch eine kurze eidesstattliche Erklärung über eine Teilfrage.
Der Gerichtshof wird sich erinnern, daß die höchste in der deutschen Luftwaffe
bekannte Kampfformation die Luftflotte war, und daß alle Oberbefehlshaber von
Luftflotten in diese Gruppe miteinbezogen wurden. Es ist das Quadrat in der
unteren rechten Ecke der Skizze. Die Befehlshaber von Luftflotten hatten immer
die Stellung eines 'Oberbefehlshabers', aber bis zum Jahre 1944 wurden sie
formell nicht so bezeichnet. Dies wird in einer eidesstattlichen Erklärung des
Sohnes von Feldmarschall von Brauchitsch bestätigt. Sein Sohn hatte den Rang
eines Obersten in der deutschen Luftflotte und war persönlicher Adjutant des
Angeklagten Göring als Oberbefehlshaber der Luftwaffe.
Seine Erklärung trägt die Nummer 9, Dokument 3708-PS, US-534. Die
Erklärung lautet wie folgt:
»Die Luftflottenchefs sind den Armeeoberbefehlshabern gleichzusetzen.
Sie sind während des Krieges keine Territorialbefehlshaber gewesen und übten
dementsprechend auch keine vollziehende Gewalt aus.
Sie waren die höchsten
Truppenvorgesetzten der ihnen unterstellten Luftwaffenverbände und dem
Oberbefehlshaber der Luftwaffe unmittelbar unterstellt.
Bis zum Sommer 1944
führten sie die Dienststellenbezeichnung 'Befehlshaber'. Ab diesem Zeitpunkt
die Dienstbezeichnung 'Oberbefehlshaber'. Hierdurch änderte sich gegenüber der
Vorzeit in ihrem Aufgaben- und Verantwortungsbereich nichts.«
Hoher Gerichtshof! Damit endet die Beschreibung der Zusammensetzung
dieser Gruppe und ihrer Mitglieder. Der Gerichtshof hat mir zwei Anfragen
übermittelt, die vom Verteidiger dieser Gruppe an den Gerichtshof gerichtet
waren. Ich halte es für richtig, wenn ich diese beiden Anfragen bezüglich der
Zusammensetzung dieser Gruppe jetzt beantworte. Die Schreiben wurden mir vor
zwei Tagen übergeben.
Das erste stammt von Hofrat Düllmann. Er fragt, ob die Gruppe, so wie
sie in der Anklageschrift beschrieben ist, vom Dienstgrad abhängt, ob sie
Offiziere eines bestimmten Dienstgrades, wie Feldmarschall oder Generaloberst
mit einschließt.
Die Antwort darauf ist eindeutig: Nein. Wie bereits ausgeführt, besteht
das Unterscheidungsmerkmal hinsichtlich der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe
darin, ob der Betreffende eine der in diesem Schema angeführten Stellungen
innehatte. Er gehört zu dieser Gruppe, wenn er eine dieser Stellungen
innehatte, unabhängig von seinem Dienstgrad. Der Dienstgrad ist kein
Unterscheidungsmerkmal. Tatsächlich, so nehme ich an, hatte jeder in dieser Gruppe
zumindest den Rang eines Generals im deutschen Heere, was einem »Lieutenant
General« im amerikanischen Heer entspricht.
Herr Düllmann fragte auch, ob die Gruppe Offiziere des sogenannten
»Generalstabskorps« enthielte.
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4273 (vgl. NP Bd. 4, S. 447 ff.)]
Die Antwort darauf ist: Nein. Im deutschen
Heer gab es eine Kriegsakademie, und die Absolventen der Kriegsakademie
gehörten dem als Generalstab bezeichneten Dienstzweig an. Sie zeichneten zum
Beispiel als »Oberst im Generalstab«. Sie arbeiteten zum größten Teil als
Adjutanten und Hilfsoffiziere der Stabsoffiziere. Ich nehme an, daß es von
ihnen mehrere tausend gab, zwei- bis dreitausend, sie sind aber in dieser
Gruppe nicht mitinbegriffen. Viele von ihnen gehörten den unteren Dienstgraden
an. Sie sind in dieser Anklageschrift nicht genannt, und es besteht kein Grund
und kein Anlaß, sie in die beschriebene Gruppe einzubeziehen.
Die zweite Anfrage stammt von Dr. Exner, der erklärt, daß er über die
Bedeutung des Ausdrucks »Oberbefehlshaber« im Zweifel sei. Er führt weiter aus,
er glaube, daß zu den »Oberbefehlshabern« auch Oberbefehlshaber
auf den Kriegsschauplätzen, Oberbefehlshaber von Heeresgruppen und
Oberbefehlshaber von Armeen gehörten. Das ist völlig richtig. Es sind
dies die Dienststellungen, so wie sie in dem Schema eingezeichnet sind.
Wir wollen nun für einige Minuten die Arbeitsweise dieser Gruppe
untersuchen. In vielen Beziehungen arbeiteten die deutschen militärischen
Führer mit der gleichen Grundmethode wie die militärischen Stäbe anderer großer
Nationen.
全般的計画・・・前線で作戦を遂行する将軍提督の協力の下、最高の参謀将校とその補助将校によって作成。
Allgemeine Pläne wurden von den höchsten
Stabsoffizieren und ihren Hilfsoffizieren ausgearbeitet unter Mitarbeit der
Truppengenerale oder Frontadmirale, denen die Ausführung der Pläne anvertraut
war.
Es bedarf keiner besonderen Erwähnung, daß die
Entscheidung über einen bestimmten Feldzug von den obersten Stellen getroffen
wurde. Eine derartige Entscheidung umfaßte sowohl politische und diplomatische
Fragen als auch rein militärische Überlegungen.
一例:ポーランド攻撃作戦の作成過程。
攻撃の決定。
→最高位の参謀商工がベルリンで全般的軍事計画を作成。
→その全般的計画が、実際に作戦を遂行する陸軍集団・軍団の司令官たちに渡される
→ついで、前線出動司令官とOKW,OKHの最高参謀たちが、その計画を検討し、完成させ、細部までつめる。
Als
zum Beispiel die Entscheidung getroffen wurde, Polen anzugreifen, war der Gang
ungefähr folgender: die höchsten Stabsoffiziere in Berlin arbeiteten mit ihren
Hilfsoffizieren allgemeine militärische Pläne für den Feldzug aus; diese
allgemeinen Pläne wurden den Befehlshabern der Heeresgruppen und Armeen
übermittelt, die den Feldzug tatsächlich durchführen sollten. Anschließend
folgte eine Beratung zwischen den höchsten Truppenbefehlshabern des Feldheeres
und den höchsten Stabsoffizieren im OKW und OKH, mit dem Ziel, die Pläne
nachzuprüfen, zu vervollkommnen und bis ins letzte auszuarbeiten.
Die Art und Weise, in der diese Gruppe arbeitete, die also den Austausch
von Ideen und Vorschlägen zwischen den höchsten Stabsoffizieren im OKW und OKH
einerseits und den obersten Truppenbefehlshabern des Feldheeres andererseits
miteinschlossen, ist in zwei eidesstattlichen Erklärungen des Feldmar
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4275 (vgl. NP Bd. 4, S. 448 ff.)]
schalls von Brauchitsch schriftlich niedergelegt.
Es handelt sich um die eidesstattliche Erklärung Nummer 4, Dokument 3705-PS,
US-535. Ich darf die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs darauf lenken und werde
sie ins Protokoll verlesen. Die Erklärung vom 7. November 1945 lautet:
1939年4月、フォン・ブラウヒッチは、ヒトラーから、ポーランド攻撃のための軍事的準備を行うことを託される。ただちに、作戦・進軍計画の作業開始。それをヒトラーに提示。ヒトラーの要望に従い修正。
»Im April 1939 wurde ich von Hitler beauftragt, militärische
Vorbereitungen für einen etwaigen Feldzug gegen Polen zu treffen. Sofort
begannen die Arbeiten für die Aufstellung des Operations- und Aufmarschplanes.
Dieser wurde dann Hitler vorgetragen und unter Berücksichtigung einer von ihm
gewünschten Änderung genehmigt.
Nachdem die Operations-
und Aufmarschanweisungen an die in Frage kommenden zwei Führer der
Heeresgruppen und die 5 Armeeführer ausgegeben waren, fanden Besprechungen mit
diesen über Einzelheiten statt, um deren Wünsche und Vorschläge zu hören.
Nach Ausbruch des
Krieges verfolgte ich weiterhin die Gepflogenheit enger und dauernder
Fühlungnahme mit den Oberbefehlshabern der Heeresgruppen und Armeen, sowohl
durch persönliche Besuche ihrer Hauptquartiere als auch durch Telefon,
Fernschreiber oder Radio. Auf diesem Wege war ich in der Lage, ihren Rat und
ihre Vorschläge während der Kampfhandlungen einzuholen. Es war in der Tat bestehende
Üblichkeit und allgemeine Gepflogenheit der jeweiligen Oberbefehlshaber des
Heeres, mit ihren unterstellten Oberbefehlshabern in einem ständigen
Meinungsaustausch zu bleiben.
Der
Oberbefehlshaber des Heeres und sein Chef des Generalstabs standen in
Verbindung mit den Heeresgruppen und durch diese oder auch unmittelbar mit den Armeen: durch Heeresgruppen
bezüglich strategischer und taktischer Angelegenheiten; unmittelbar
hinsichtlich der Versorgung und Verwaltungsfragen in dem von diesen Armeen
eroberten Gebiete. Eine Heeresgruppe hatte keine territoriale vollziehende
Gewalt. Sie bestand aus einem verhältnismäßig kleinen Stab, der sich nur mit
militärischen Operationen befaßte. In allen
territorialen Angelegenheiten war es der Oberbefehlshaber der Armee und nicht
der Heeresgruppe, der die vollziehende Gewalt ausübte.
von Brauchitsch.«
Es folgt:
»Ergänzung zu meiner Erklärung vom 7. November 1945:
Wenn Hitler sich
entschlossen hatte, die Erreichung seiner politischen Ziele durch einen
militärischen Druck oder durch Einsatz der militärischen Machtmittel zu
unterstützen, erhielt der Ob.d.H., wenn er daran beteiligt war, zunächst in der
Regel mündlich eine entsprechende Orientierung oder einen entsprechenden
Befehl.
Hierauf wurden im OKH
die Operations- und Aufmarschpläne bearbeitet. Nachdem sie in der Regel
mündlich Hitler vorgetragen und von ihm genehmigt waren, erfolgte ein
schriftlicher Befehl des OKW an die Wehrmachtsteile.
Inzwischen war vom OKH
mit der Ausgabe der Operations- und Aufmarschpläne an die in Frage kommen
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4277 (vgl. NP Bd. 4, S. 449 ff.)]
den Heeresgruppen und Armeen begonnen worden.
Einzelheiten der
Operations- und Aufmarschpläne wurden vom OKH mit den Heeresgruppen- und
Armeeführern und ihren Chefs der Generalstäbe besprochen.
Während der Operationen
stand das OKH in einem dauernden Meinungsaustausch durch Fernsprecher, Funk und
Kurier mit den Heeresgruppen. Der Ob.d.H. benutzte jede zeitliche Möglichkeit,
um durch Aufsuchen der Heeresgruppen, Armeen und Truppenführer mit diesen in
einem persönlichen Meinungsaustausch zu bleiben.
Im Kriege gegen Rußland
wurden Heeresgruppen- und Armeeführer wiederholt von Hitler einzeln zum Vortrag
befohlen.
Die Befehle in allen
operativen Angelegenheiten gingen vom OKH an die Heeresgruppen, in allen
Angelegenheiten des Nachschubs und der vollziehenden Gewalt vom OKH unmittelbar
an die Armeen.
von Brauchitsch.«
Die Truppenbefehlshaber, das heißt also beim Heer die Oberbefehlshaber
von Heeresgruppen und Armeen, nahmen demnach, wie diese eidesstattlichen
Erklärungen beweisen, an der Planung und an der Ausführung der Pläne teil.
Die Oberbefehlshaber waren auch die Träger der
allgemeinen vollziehenden Gewalt in den Gebieten, in denen ihre Heeresgruppen
und Armeen operierten. In diesem Zusammenhang lenke ich die Aufmerksamkeit des
Gerichtshofs auf das Dokument 447-PS, das bereits als US-135 vorliegt. Das
Dokument stellt von Keitel unterzeichnete und vom Oberkommando der Wehrmacht am
13. März 1941 ausgegebene Richtlinien dar.
Diese Richtlinien enthalten verschiedene Bestimmungen für die
Operationen gegen die Sowjetunion, die tatsächlich einige Monate später, am 22.
Juni, begonnen wurden. Die Dokumente, Herr Vorsitzender, sind in den
Dokumentenbüchern II und III in numerischer Reihenfolge angeführt.
Dokumentenbuch II enthält C- und L-Nummern, Dokumentenbuch III hingegen
PS-Nummern. Da dies 447-PS ist, ist es im Dokumentenbuch III in numerischer
Ordnung innerhalb der PS-Dokumente. Im Dokument selbst, unter Absatz I, überschrieben
»Operationsgebiet und vollziehende Gewalt«
findet der Gerichtshof den Unterabsatz 1 mit folgendem Wortlaut; in der
Übersetzung ist es Seite 1, Absatz 2:
»Eine Erklärung Ostpreußens und des Generalgouvernements zum
Operationsgebiet des Heeres ist nicht beabsichtigt. Dagegen ist der Ob.d.H. auf
Grund der nichtveröffentlichten Führererlasse vom 19. und 21. 10. 1939
berechtigt, diejenigen Maßnahmen anzuordnen, die zur Durchführung seines
militärischen Auftrages und zur Sicherung der Truppe notwendig sind. Diese
Ermächtigung kann er auf die Oberbefehlshaber der Heeresgruppen und Armeen
weiter übertragen. Derartige Anordnungen gehen allen anderen Obliegenheiten und
den Weisungen ziviler Stellen vor.«
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4279 (vgl. NP Bd. 4, S. 450 ff.)]
Der Gerichtshof ersieht daraus, daß die
vollziehende Gewalt mit Vorrang gegenüber Zivilbehörden in die Hände der
Oberbefehlshaber des Heeres gelegt wurde, und zwar mit der Ermächtigung, diese
auf die Oberbefehlshaber der Heeresgruppen und Armeen weiter zu übertragen,
also auf die Mitglieder der Gruppe, die in der Anklageschrift beschrieben ist.
Weiterhin stellt das Dokument in dem Unterabsatz 2a, es ist der vierte
Absatz auf Seite 1 des Dokuments, fest:
»Das mit dem Vorgehen des Heeres über die Grenzen des Reiches und der
Nachbarstaaten gebildete Operationsgebiet des Heeres ist der Tiefe nach soweit
als möglich zu beschränken. Der Ob.d.H. hat die Befugnis, in diesem Gebiet die
vollziehende Gewalt auszuüben mit der Ermächtigung, sie auf die Oberbefehlshaber
der Heeresgruppen und Armeen zu übertragen.«
VORSITZENDER: Das ist ein günstiger Zeitpunkt für eine Unterbrechung.
[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]
Nachmittagssitzung.
VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird morgen in
geschlossener Sitzung tagen, um sich mit Angelegenheiten des Verfahrens zu
befassen. Daher wird morgen keine öffentliche Sitzung stattfinden.
OBERST TAYLOR: Hoher Gerichtshof! Ich habe nun
noch ein weiteres Dokument, das sich mit diesem Thema des Aufbaus der Gruppe
beschäftigt, bevor ich zur Substantiierung der Anklage übergehe.
Dies Dokument D-78 liegt bereits als US-139 vor und ist in Band II des
Dokumentenbuchs zu finden. Dieses Schriftstück ist ein
dienstlicher Befehl zur Teilnahme an einer Sitzung in der Reichskanzlei am 14.
Juni 1941, acht Tage vor dem Angriff auf die Sowjetunion. Es ist eine
der Zusammenkünfte, die im letzten Absatz der heute Vormittag zu Protokoll
gegebenen eidesstattlichen Erklärungen von Halder und von Brauchitsch erwähnt
sind. Der Befehl ist von Oberst Schmundt, dem Chefadjutanten der Wehrmacht bei Hitler, unterzeichnet und ist datiert: Berchtesgaden, den 9.
6. 1941. Er beginnt:
バルバロッサ作戦に関する軍最高指導部の会議(6月14日):
ヒトラー召集(6月9日付)、
»Betr.: Besprechung 'Barbarossa'.« - Es
ist dies das Kennwort für den Angriff auf die Sowjetunion - »Der Führer und
Oberste Befehlshaber der Wehrmacht hat Vortrag für 'Barbarossa' durch die
Oberbefehlshaber
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess,
S. 4281 (vgl. NP Bd. 4, S. 451 ff.)]
der Heeresgruppen und gleichgestellte Befehlshaber der Kriegsmarine und Luftwaffe befohlen.«
Wie der Gerichtshof wiederum sehen wird, ist dies dieselbe Gruppe, die
auf der letzten Linie unten auf der Tafel an der Wand verzeichnet ist, Oberbefehlshaber, Heeresgruppen und Armeen sowie
gleichrangige Marine- und Luftwaffen-Befehlshaber.
Das Schriftstück enthält gleichfalls eine Liste der Teilnehmer an dieser
Besprechung, und ich möchte zum Abschluß des Themas diese Liste durchgehen, um
darzulegen, wer die Teilnehmer an dieser Besprechung waren, und wie nahe sie
dem Aufbau der in der Anklageschrift genannten Gruppe gleichkommen. Der
Gerichtshof wird sehen, daß die Liste der Teilnehmer am Ende der ersten Seite
der Übersetzung beginnt:
Generalfeldmarschall von Brauchitsch, damals Oberbefehlshaber der Armee
und Mitglied der Gruppe; Generaloberst Halder, Chef des Generalstabs des Heeres
und Mitglied der Gruppe; dann drei Unterbefehlshaber, die nicht Mitglieder der
Gruppe waren: Paulus, Heusinger und Gyldenfeldt.
Kriegsmarine: Kapitän zur See Wagner, Chef des Stabes der
Operationsabteilung der Seekriegsleitung, nicht Mitglied der Gruppe. Seitens
der Luftwaffe: General Milch, Staatssekretär und Inspekteur der Luftwaffe,
ebenfalls kein Mitglied der Gruppe; General Jeschonnek, Chef des Generalstabs
der Luftwaffe und Mitglied der Gruppe; ferner zwei seiner Mitarbeiter.
Zum Oberkommando der Wehrmacht übergehend finden wir, daß Keitel, Jodl
und Warlimont, alles Mitglieder der Gruppe, anwesend waren, ferner ein
Hilfsoffizier des Generalstabs.
Dann vier Offiziere der Adjutantur, die nicht Mitglieder der Gruppe
waren.
Wir gehen nun zu den Truppenbefehlshabern des
Feldheeres über: Generaloberst von Falkenhorst, Armee-Oberkommando
Norwegen, Mitglied der Gruppe; Generaloberst Stumpff, Luftflotte 5, Mitglied
der Gruppe; Rundstedt, Reichenau, Stülpnagel, Schober, Kleist, alle vom Heer
und sämtlich Mitglieder der Gruppe.
Luftwaffe: Generaloberst Löhr, Luftflotte 4, Mitglied der Gruppe.
Generaloberst Fromm und Generaloberst Udet waren nicht Mitglieder. Der
eine war Befehlshaber des Ersatzheeres und der andere Generalluftzeugmeister.
Marine: Raeder, Mitglied der Gruppe, Fricke, Chef des Stabes
Seekriegsleitung und Mitglied der Gruppe; und ein Assistent, der kein Mitglied
war; Carls, Marine-Gruppe Nord, Mitglied der Gruppe; ebenso Schmundt.
Dann von der Armee: Leeb, Busch,
Küchler, alle als Oberbefehlshaber Mitglieder der Gruppe; Keller, ein Mitglied
der Gruppe; Bock, Kluge, Strauß, Gude
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4283 (vgl. NP Bd. 4, S. 452 ff.)]
rian, Hoth, Kesselring, sämtlich Mitglieder der
Gruppe.
Man kann also ersehen, daß mit Ausnahme einiger
Hilfsoffiziere mit verhältnismäßig niedrigem Dienstgrad alle Teilnehmer an
diesen Beratungen Mitglieder der Gruppe waren, wie sie in der Anklageschrift
bezeichnet ist, und daß in der Tat die Teilnehmer fast alle Mitglieder der
Gruppe umfaßten, die mit den bevorstehenden Operationen gegen die Sowjetunion
zu tun hatten.
Ich habe nun den ersten Teil der Ausführungen beendet, das heißt, die
Beschreibung des Generalstabs und der Oberkommando-Gruppe, deren Zusammensetzung,
Aufbau und allgemeine Arbeitsweise. Ich wende mich nun den Anklagen zu, die in
der Anklageschrift gegen diese Gruppe erhoben werden.
Anhang B beschuldigt diese Gruppe der Hauptverantwortung für die
Planung, Vorbereitung, die Auslösung und Führung der rechtswidrigen Kriege, die
in den Anklagepunkten 1 und 2 dargelegt sind, und für die Kriegsverbrechen und
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die in den Anklagepunkten 3 und 4 näher
beschrieben sind.
Bei der Beweisführung zur Unterstützung dieser Anklagen müssen wir im
Auge behalten, daß laut Statut die Gruppe für verbrecherisch erklärt werden
kann in Verbindung mit allen Handlungen, wegen derer ein einzelner Angeklagter,
der Mitglied dieser Gruppe war, verurteilt werden kann.
Die Gruppe Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht ist durch die
einzelnen Angeklagten stark vertreten. Fünf Angeklagte, das heißt ein Viertel
der Angeklagten gehören der Gruppe an.
ゲーリング
Wenn wir sie der Reihe nach hernehmen, kommt zuerst der Angeklagte
Göring. Göring ist vor diesem Gerichtshof aus zahlreichen Gründen angeklagt.
Kraft seiner Stellung als Oberbefehlshaber der Luftwaffe von deren erstem
offenen Auftreten und offizieller Gründung an bis ungefähr einen Monat vor
Kriegsende gehörte Göring zu der Gruppe Generalstab und Oberkommando der
Wehrmacht. Während des letzten Kriegsmonats wurde er in dieser Eigenschaft
durch von Greim ersetzt, der kurz nach seiner Gefangennahme bei Kriegsende
Selbstmord beging. Die Verbrechen, deren Göring bezichtigt wird, fallen unter sämtliche
Punkte der Anklageschrift.
カイテル
Der nächste Angeklagte, der der Gruppe angehört, ist Keitel. Er und die
übrigen drei Angeklagten, sind alle vier vorwiegend oder ausschließlich wegen
ihrer militärischen Tätigkeit angeklagt, und alle vier sind Berufssoldaten oder
Berufsmarineoffiziere.
Keitel wurde Chef des Oberkommandos der Wehrmacht oder des OKW, als das
OKW im Jahre 1938 gegründet wurde, und blieb in dieser Stellung wäh
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4285 (vgl. NP Bd. 4, S. 453 ff.)]
rend der gesamten einschlägigen Zeit. Den größten
Teil dieser Zeit hatte er den Rang eines Feldmarschalls und, abgesehen von
seiner Stellung als Chef des OKW, war er Mitglied des Geheimen Kabinettsrats
und des Ministerrats für die Reichsverteidigung. Keitel ist unter sämtlichen
vier Punkten der Anklageschrift angeklagt.
ヨードル・・・職業軍人
Der Angeklagte Jodl war Berufssoldat. Als die Nazis zur Macht kamen, war
er Oberstleutnant und schließlich rückte er zum Rang eines Generalobersten vor.
Er wurde der Chef des Wehrmachtführungsstabs und
behielt diese Stellung während des ganzen Krieges. Die Verbrechen, deren
er bezichtigt wird, fallen unter sämtliche vier Punkte der Anklageschrift.
海軍最高司令官レーダー・・・3点で告発。
Die beiden anderen Angeklagten, die Mitglieder
dieser Gruppe waren, gehören der Marine an. Der Angeklagte Raeder ist in
gewissem Sinne das älteste Mitglied der gesamten Gruppe, da er bereits im Jahre
1928 Oberbefehlshaber der deutschen Marine war. Er erreichte den höchsten Rang
in der deutschen Marine, den des Großadmirals. Er gab das Oberkommando der
Kriegsmarine im Januar 1943 ab und wurde durch Dönitz ersetzt. Raeder ist unter
den Punkten 1, 2 und 3 der Anklageschrift angeklagt.
デーニッツ・・・Uボート司令官・・・1943年、レーダーの後任。
Der letzte der fünf Angeklagten, Dönitz, war bei der Machtergreifung der
Nazis ein Offizier von verhältnismäßig niedrigem Range. Während der ersten
Jahre des Nazi-Regimes spezialisierte er sich auf dem U-Boot-Gebiet und war bei
Ausbruch des Krieges Befehlshaber der Unterseeboote. Er rückte in der
Kriegsmarine ständig im Range auf, wurde 1943 nach Raeders Rücktritt als dessen
Nachfolger ausersehen und damit Oberbefehlshaber der Marine und erhielt den
Rang eines Großadmirals. Als die deutsche Wehrmacht bei Kriegsende
zusammenbrach, wurde Dönitz Hitlers Nachfolger als deutscher Regierungschef.
Dönitz ist unter den Punkten 1, 2 und 3 der Anklageschrift
angeklagt.
Vier dieser fünf Angeklagten sind für die Gruppe als Ganzes mehr oder weniger typisch. Wir müssen den Angeklagten Göring ausnehmen, der in erster Linie Nazi-Parteipolitiker war und als Ergebnis seiner Laufbahn 1914 bis 1918 eine Vorliebe für das Flugwesen hatte.
Aber die anderen machten das Soldatsein oder das
Seemannsein zum Lebensinhalt. Sie arbeiteten mit den Nazis zusammen und
beteiligten sich an ihren wichtigsten Abenteuern, aber sie gehörten nicht zu
den älteren Parteimitgliedern. Sie unterscheiden sich nicht wesentlich von den
anderen 125 Mitgliedern der Gruppe. Sie sind ohne Zweifel in gewisser Beziehung
fähigere Leute. Sie rückten in die höchsten Stellungen der deutschen Wehrmacht
auf, und alle, mit Ausnahme von Jodl, erreichten den
höchsten Rang.
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4287 (vgl. NP Bd. 4, S. 454 ff.)]
Sie können jedoch als ausgezeichnete Studienobjekte und als Vertreter
der Gruppe gelten; wir können ihre Gedanken überprüfen, so wie sie diese in
diesen Dokumenten und ihren Handlungen ausgedrückt haben, in der ziemlich
sicheren Annahme, daß diese Gedanken und Handlungen auch für die anderen
Mitglieder der Gruppe kennzeichnend sind.
Ich wende mich zunächst der verbrecherischen
Tätigkeit des Generalstabs und des Oberkommandos der Wehrmacht zu, die
unter Punkt 1 und 2 der Anklageschrift fällt, also ihrer Tätigkeit bei der Planung und bei der Verschwörung, rechtswidrige Kriege zu
führen. Meine Aufgabe besteht hierbei größtenteils darin, bereits
vorgebrachte Dinge wieder ins Gedächtnis zurückzurufen. Das auf den Angriffskrieg
bezügliche Beweismaterial ist im wesentlichen dem Hohen Gerichtshof bereits von
meinem Kollegen, Herrn Alderman, und von den verehrlichen Mitgliedern der
Britischen Delegation vorgelegt worden.
Viele Schriftstücke, auf die die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs gelenkt
wurde, zeigten, daß die Angeklagten hier, die der Gruppe Generalstab und
Oberkommando der Wehrmacht angehörten, wissentlich und vorsätzlich an
Verbrechen nach Punkt 1 und 2 der Anklageschrift teilgenommen haben. Ich habe
die Absicht, nach Möglichkeit die Bezugnahme auf dieses Beweismaterial zu
vermeiden; aber ich muß mich doch auf ein oder zwei Beweisstücke beziehen, um
die besondere Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf die Rolle zu lenken, die die
Gruppe Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht bei den Verbrechen der Angriffskriege
gespielt hat.
参謀本部の正常な任務・・・軍事計画の準備。平時においては、想定の諸前提条件で攻撃計画・防衛計画の準備に従事。そのような演習を行うことには犯罪的なことはなにもない。
Es ist natürlich die normale Aufgabe eines
Generalstabs, militärische Pläne vorzubereiten. In Friedenszeiten beschäftigen
sich militärische Stäbe gewöhnlich mit der Vorbereitung von Angriffs- oder
Verteidigungsplänen, die auf angenommenen Voraussetzungen aufgebaut sind. Es
ist nichts Verbrecherisches dabei, derartige Übungen durchzuführen, oder solche
Pläne vorzubereiten. Dessentwegen werden die Angeklagten und diese Gruppe auch
nicht angeklagt.
ナチスの目標、すなわちドイツを武力による脅迫ないしは武力行使によって拡張するという目標に同意し、意識的熱狂的にドイツ国防軍の建設に従事。参謀本部の最高幹部たちは、侵略戦争を仕掛けようとするナチスの目標を認識。
Wir werden jedoch beweisen, daß diese Gruppe dem Ziel der
Nazis, Deutschland durch Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung zu vergrößern,
zugestimmt, und daß sie im Hinblick auf dieses Ziel bewußt und begeistert am
Aufbau der deutschen Wehrmacht teilgenommen hat. Sie wurde im voraus von den
Plänen der Nazis, Angriffskriege vom Zaun zu brechen, in
Kenntnis gesetzt. Sie schmiedete die militärischen
Pläne und leitete die Vorbereitung und Ausführung der Kriege. Diese
Dinge sehen wir gemäß Artikel 6 des Statuts als Verbrechen an.
Angriffskriege können nicht ohne intensive Mitwirkung
aller Wehrmachtteile und besonders der sie be
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4289 (vgl. NP Bd. 4, S. 455 ff.)]
fehligenden hohen Offiziere vorbereitet oder
geführt werden. Ebenso, wie die Vorbereitungen der Deutschen für den
Angriffskrieg eine allgemein bekannte und als solche bewiesene
geschichtliche Tatsache sind, folgt daraus notwendigerweise, daß die Gruppen
Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht sowie die deutsche Wehrmacht selbst
daran mitgewirkt haben.
Das ist eine Tatsache, trotz der Versuche
gewisser Wehrmachtsführer, die darauf bestehen, daß sie bis zum Losmarschieren
der Truppen weltabgeschlossen wie in einem Turm von Elfenbein lebten und nicht
sehen wollten, in welche Richtung ihre Arbeit führte.
Die Dokumente, die ich anführen werde, besagen jedoch das Gegenteil, und
überdies
geben nunmehr einige dieser Männer voll und ganz zu, daß sie sich begeistert
mit den Nazis verbündeten, da die Ziele der Nazis mit ihren eigenen verwandt
waren.
Ich glaube, daß die von Herrn Alderman bereits in das Protokoll
gelesenen Schriftstücke die Zwecke und Ziele der Gruppe Deutscher Generalstab
und Oberkommando der Wehrmacht während des der Besetzung Österreichs
vorangehenden Zeitabschnitts genügend beleuchten.
Während dieser Zeit erfolgte, wie in der
Anklageschrift angeführt, erstens die geheime Wiederaufrüstung
einschließlich der Ausbildung von Soldaten, der Herstellung von Kriegsmaterial
und des Aufbaus einer Luftwaffe; zweitens Görings Bekanntmachung vom 10. März
1935, daß Deutschland eine militärische Luftwaffe aufbaue; drittens das
Gesetz über die
allgemeine Wehrpflicht vom 16. März 1935, das die Friedensstärke des
deutschen Heeres auf 500000 Mann festsetzte; und schließlich viertens die
Wiederbesetzung des Rheinlands am 7. März 1936 und die Wiederbefestigung
dieses Gebiets.
Diese speziellen Tatsachen erfordern keinen juristischen Beweis. Es sind
geschichtliche Tatsachen, und ebenso kann die Tatsache, daß es für die Nazis
unmöglich gewesen wäre, diese Ziele ohne die Mitarbeit der Wehrmacht zu
erreichen, bei der Natur der Sache nicht bestritten werden.
Herr Alderman beschrieb dem Gerichtshof diese Ereignisse und verlas zu
deren Erläuterung zahlreiche Dokumente, einschließlich zahlreicher Schriftstücke
über den geheimen Ausbau der deutschen Marine in Verletzung vertraglicher
Begrenzungen unter der Leitung des Angeklagten Raeder. Er verlas auch das
geheime Reichsverteidigungsgesetz, 2261-PS, im Protokoll bereits als US-24, das
am gleichen Tage angenommen wurde, an dem Deutschland einseitig die
Rüstungsbestimmungen des Vertrags von Versailles kündigte. Er verlas den Plan
von Blombergs vom 2. Mai 1935 zur Wiederbesetzung des Rheinlands, C-159, US-54;
ferner von Blombergs Befehl, nach
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4291 (vgl. NP Bd. 4, S. 456 ff.)]
dem die Wiederbesetzung tatsächlich ausgeführt
wurde.
Alle diese Ergebnisse erforderten offensichtlich die engste Zusammenarbeit zwischen den militärischen Führern und den Nazis. Ich brauche diesen Punkt nicht weiter auszuführen.
Ich glaube jedoch, daß es sich lohnt, ein oder zwei Schriftstücke
nochmals zu prüfen, die die Einstellung und die Ziele der deutschen
militärischen Führer während dieser früheren Zeit zeigen. In einem
Schriftstück, aus dem Herr Alderman vorgelesen hat, spiegelt sich die Ansicht der deutschen Marine über die durch die
Nazis ermöglichte Wiederaufrüstung, mittels derer Deutschland seine Ziele durch
Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung erreichen könnte.
海軍最高司令部の覚書:
「ヴェルサイユに対する海軍の闘い」
Es ist eine vom Oberkommando der Kriegsmarine im
Jahre 1937 herausgegebene Denkschrift mit dem Titel: »Der Kampf der
Marine gegen Versailles.« Es ist Dokument C-156, US-41. Der Gerichtshof
wird sich erinnern, daß dieses Dokument, diese offizielle Veröffentlichung der
deutschen Marine, feststellt, daß es nur mit Hitlers Hilfe möglich gewesen war,
die Bedingungen zur Wiederaufrüstung zu schaffen. Der Angeklagte Jodl hat dies
in seiner Rede an die Gauleiter am 7. November 1943 besser ausgedrückt als ich
es tun könnte. Es ist dies das Beweisstück L-172, US-34, aus dem Herr Alderman des
längeren vorgelesen hat.
Auch die hohen deutschen Offiziere waren sich
darüber klar, daß die Politik und die Ziele der Nazis Deutschland zum Krieg
führen mußten. Ich lenke die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf das
Beweisstück C-23, das bereits als US-49 ins Protokoll verlesen wurde. Es
besteht aus einigen Aufzeichnungen, die Admiral Carls von der deutschen Marine
im September 1938 gemacht hat. Diese
Aufzeichnungen wurden von Admiral Carls als Stellungnahme zu einer »Entwurfstudie Seekriegsführung gegen England« gemacht,
und sie lauten auszugsweise wie folgt. Euere Lordschaft findet sie auf Seite 3
der Übersetzung des Dokuments C-23:
海軍の対英海戦草案
フューラーの意思に従い、ドイツが内的に安全な世界強国を手に入れるべきとすれば、十分な植民地所有と並んで、海上の安全と公海への安全な通行が必要。
»Dem Gedanken der Studie wird voll zugestimmt:
1. Wenn Deutschland nach dem
Willen des Führers eine in sich gesicherte
Weltmachtstellung erwerben soll, bedarf es neben genügendem
Kolonialbesitz gesicherter Seeverbindungen und gesicherter Zugänge zum freien
Ozean.
二つの要求は、イギリス・フランスの利害に抗してのみ実現できるのであり、英仏の世界強国としての地位を制限することになる。相した要求を平和的手段で貫徹することができるとは、とても思えない。世界強国としてのドイツの形成の意思は、必然的に、しかるべき戦争準備の必要性に導く。
2. Beide Forderungen sind nur
gegen englisch-französische Interessen erfüllbar und schränken deren
Weltmachtstellung ein. Sie mit friedlichen Mitteln durchsetzen zu können, ist
unwahrscheinlich. Der Wille zur Ausgestaltung Deutschlands als Weltmacht führt
daher zwangsmäßig zur Notwendigkeit entsprechender Kriegsvorbereitung.
イギリスに対する戦争は、同時に、全帝国に対する戦争を意味し、フランス、そしておそらくは
3. Der Krieg gegen
England bedeutet gleichzeitig Krieg gegen das Empire, gegen Frankreich und wahr
[Der
Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der
Nürnberger Prozess, S. 4293 (vgl. NP Bd. 4, S. 457 ff.)]
ロシアに対しても、そして一連のたくさんの海外の諸国家に対抗すること、従って、全世界の半分から3分の一に対抗することを意味する。
scheinlich auch gegen
Rußland und eine große Reihe überseeischer Staaten, also gegen 1/2 bis 2/3 der
Gesamtwelt.
Er hat innere
Berechtigung und Aussicht auf Erfolg nur, wenn er sowohl wirtschaftlich wie
politisch und militärisch vorbereitet und der Zielsetzung entsprechend geführt
wird: Deutschland den Weg zum Ozean erobern.«
Ich wende mich nun der Luftwaffe zu, nachdem wir die Ansicht der
Kriegsmarine kennengelernt haben. Ein Teil der deutschen Luftwaffe stellte
während dieser Vorkriegsperiode sogar noch radikalere Angriffspläne für die
Vergrößerung des Reiches auf. Das Dokument L-43, GB-29, ist eine vom Chef einer
Abteilung im Generalstab der Luftwaffe, dem sogenannten Organisationsstab,
vorbereitete Studie. Die fragliche Studie ist ein Vorschlag für die
Organisation der deutschen Luftwaffe für die Zukunft bis zum Jahre 1950. Die
Vorschläge beruhten auf gewissen Voraussetzungen, und eine dieser
Voraussetzungen war, daß im Jahre 1950 die Grenzen Deutschlands so sein würden,
wie sie auf einer der Studie beigefügten Karte eingezeichnet waren. Von dieser
Karte steht hier nur ein Exemplar zur Verfügung, Herr Vorsitzender.
Der Gerichtshof wird auf Grund dieser Karte feststellen, daß Österreich, die Tschechoslowakei, Ungarn, Polen und die
baltische Küste bis zum Finnischen Meerbusen sämtlich in die Grenzen des
Reiches einbezogen waren. Der Gerichtshof wird weiterhin feststellen,
daß auf Seite 2 des eigentlichen Dokuments L-43 der Verfasser die zukünftige
Friedensstärke der deutschen Luftwaffe auf sieben Gruppenkommandos ansetzt, von
denen vier innerhalb der Grenzen Deutschlands liegen, in Berlin, Braunschweig,
München und Königsberg, während die anderen drei in Wien, Budapest und Warschau
liegen sollten.
Bevor ich mich den einzelnen Angriffsaktionen der deutschen Wehrmacht
zuwende, möchte ich noch einmal die grundlegende
Übereinstimmung und Harmonie unterstreichen, die zwischen den Nazis und
den deutschen militärischen Führern bestand. Ohne diese Übereinstimmung
bezüglich der Ziele hätte es vielleicht nie einen Krieg gegeben.
ブロンベルクの宣誓証言:
In diesem Zusammenhang möchte ich den Gerichtshof
auf eine eidesstattliche Erklärung, Nummer 3 im
Dokumentenbuch, Dokument 3704-PS, US-536, hinweisen. Sie stammt von Blomberg, dem früheren Generalfeldmarschall,
Reichskriegsminister und Oberbefehlshaber der deutschen Wehrmacht bis Februar
1938. Ich werde diese eidesstattliche Erklärung in das Protokoll verlesen:
1919年以降、とくに1924年以降、3つの領土問題がドイツ世論の関心の的.
ポーランド回廊問題
ルール問題
メーメル問題
»Seit 1919 und insbesondere seit 1924 nahmen 3
wesentliche Territorialfragen die Aufmerksamkeit Deutschlands in Anspruch. Es
waren dies die Fragen des polnischen Korridors, der Ruhr und des Memellandes.
Sowohl ich selbst, als
auch die gesamte Gruppe deut
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4295 (vgl. NP Bd. 4, S. 458 ff.)]
フォン・ブロンベルクとドイツの参謀将校の全グループが、いつの日かポーランド回廊の問題を、必要なら武力で解決されなければならないと信じた,と.
scher Stabsoffiziere glaubten, daß diese drei Fragen, unter welchen die
Frage des polnischen Korridors besonders hervortrat, eines Tages gelöst
werden müßten, nötigenfalls durch Waffengewalt.
ドイツ人のおよそ90%以上が、ポーランド問題に関して、この見解を将校と共にしていた.
Ungefähr
90 Prozent des deutschen Volkes teilte diese Ansicht mit den Offizieren
bezüglich der polnischen Frage. Ein Krieg, um die durch die
Schaffung des polnischen Korridors entstandene Schmach auszumerzen und die
Bedrohung des abgetrennten Ostpreußens, das von Polen und Litauen umfaßt war,
zu vermindern, wurde als eine heilige Pflicht, wenn auch bittere Notwendigkeit,
betrachtet. Dieses war einer der Hauptgründe der teils geheimen
Wiederaufrüstung, welche ungefähr 10 Jahre vor Hitlers Machtergreifung begann
und unter der Naziherrschaft besonders betont wurde.
1938年以前、1939年までは、ドイツの将軍たちはヒトラーに反対の立場ではなかった.彼らのはヒトラーに反対する理由がなかった.ヒトラーは将軍たちが望んだ成果をもたらしたからである.
Vor 1938 bis 1939 waren
die deutschen Generale nicht gegen Hitler eingestellt. Es war kein Grund
vorhanden, Hitler zu opponieren, da er die Erfolge brachte, welche sie
erwünschten.
この時点以後、若干の将軍たちがヒトラーの手法を嫌悪し、人らの判断力に不信を抱いた.
Nach
diesem Zeitpunkt begannen einige Generale seine Methoden zu verabscheuen und
mißtrauten seiner Urteilskraft. Sie haben jedoch allgemein gefehlt, eine
erkennbare Stellung gegen ihn einzunehmen, obwohl einige versuchten, es zu tun,
und infolgedessen es mit ihrem Leben oder ihrer Position einbüßen mußten.
フォン・ブロンベルクが解任される直前、ヒトラーから、後継者を提案するように求められた.ブロンベルクは、ゲーリングを提案した.しかし、ヒトラーは、忍耐と勤勉さにかけるといってそれに反対した.
Kurz vor meiner
Absetzung als Oberbefehlshaber der Wehrmacht im Jahre 1938 ersuchte mich
Hitler, einen Nachfolger vorzuschlagen. Ich schlug Göring vor, der der
dienstälteste Offizier war, aber Hitler erhob Einwand wegen seines Mangels an
Geduld und Fleiß.
フォン・ブロンベルクの国防軍最高司令官としての地位は、将校ではなくヒトラー自身によって直接引き受けられた.
Ich wurde als Oberbefehlshaber der Wehrmacht
nicht durch einen Offizier ersetzt, sondern Hitler übernahm unmittelbar meine
Funktion als Befehlshaber.
カイテルは、事務局長.
Keitel wurde von mir als ein Chef de bureau
vorgeschlagen.
司令官となったことはない.ヒトラーの参謀長.戦争省の行政事務を行うのみ.
Er wurde meines Wissens niemals zum Befehlshaber
der Wehrmacht ernannt, sondern war immer nur ein 'Chef des Stabes' unter
Hitler, der praktisch die Verwaltungsgeschäfte des Kriegsministeriums führte.
Zu meiner Zeit war Keitel nicht gegen Hitler
eingestellt und darum geeignet, zum guten Einverständnis zwischen Hitler und
der Wehrmacht beizutragen, was ich selbst wünschte und als Reichswehrminister
und Reichskriegsminister gefördert hatte. Das Gegenteil hätte zu einem
Bürgerkrieg geführt, denn damals stand die Masse des deutschen Volkes
hinter Hitler. Viele wollen das nicht mehr zugeben. Aber es ist die
Wahrheit.
Wie ich hörte, hat
Keitel es dann an einem Widerstand gegen jede Maßnahme Hitlers fehlen lassen.
Er wurde zu einem fügsamen Werkzeug in der Hand Hitlers
für jeden seiner Entschlüsse. Er wuchs in eine Stellung hinein, der er nicht
gewachsen war.«
ブラスコヴィッツ証言
Die von mir eben verlesene Erklärung von Blombergs ähnelt einer
eidesstattlichen Erklärung des Generalobersten Blaskowitz. Es ist die
eidesstattliche Erklärung Nummer 5 in Band I des Dokumentenbuchs, später
US-537. Blaskowitz war Befehlshaber einer Armee in den Feldzügen gegen Polen
und Frankreich. Später wurde er der Befehlshaber der Armeegruppe G in
Südfrankreich, und gegen Kriegsende
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4297 (vgl. NP Bd. 4, S. 459 ff.)]
befehligte er die Armeegruppe H, die sich über den
Rhein zurückgezogen hatte. Die ersten drei Absätze seiner eidesstattlichen
Erklärung sind im wesentlichen identisch mit den ersten drei Absätzen der
Erklärung Blombergs. Da sie in allen Sprachen zur Verfügung steht, werde ich
der Beschleunigung halber sofort mit Absatz 4 beginnen, wo die Erklärung sich
mit einem anderen Thema befaßt:
»Nach dem Anschluß der Tschechoslowakei hofften wir, daß die
polnische Frage nunmehr friedlich auf diplomatischem
Wege gelöst werden würde, denn wir glaubten, daß diesmal Frankreich und
England zur Hilfe ihres Alliierten kommen würden. In der Tat fühlten wir, daß
die polnische Frage, wenn politische Maßnahmen scheiterten, zum Kriege führen
mußte, d.h. nicht nur mit Polen selbst, sondern auch mit den Westmächten.
Als ich Mitte Juni vom
OKH einen Befehl erhielt, mich auf einen Angriff gegen Polen vorzubereiten,
wußte ich, daß dieser Krieg nunmehr in den Bereich der Möglichkeit rückte.
Diese Feststellung wurde durch die Führeransprache
am 22. August 1939 auf dem Obersalzberg nur noch betont und erschien nun als
eine klare Tatsache.
Zwischen Mitte Juni 1939 und dem 1. September 1939
nahmen meine bearbeitenden Stabsangehörigen an verschiedenen Besprechungen
teil, die zwischen dem OKH und der Heeresgruppe durchgeführt wurden. Während
dieser Besprechungen wurden Dinge taktischer, strategischer und allgemeiner
Natur besprochen, die mit meiner zukünftigen Stelle als Oberbefehls haber der achten Armee
während des geplanten polnischen Feldzuges zu tun hatten.
Während des polnischen
Feldzuges, insbesondere während der Kutno-Kämpfe, war ich wiederholt in
Verbindung mit dem Oberbefehlshaber des Heeres und er, sowie der Führer besuchten
mein Hauptquartier. Es war überhaupt Gepflogenheit, daß von Zeit zu Zeit
Oberbefehlshaber von Heeresgruppen und Armeen durch Telefon, Fernschreiber oder
Funk sowohl als auch durch persönliche Vorladungen um Situationsberichte und
Rat gefragt wurden.
In der Tat wurden dann
diese Frontoberbefehlshaber Berater beim OKH in ihrem Sachbereich, so daß die
in der beiliegenden Skizze aufgeführten Dienststellen jene Gruppe umfassen, die
der tatsächliche Beraterkreis des Oberkommandos der deutschen Wehrmacht war.«
Der Gerichtshof wird erkennen, daß der letzte Teil dieser Erklärung wie
auch die von Halder und Brauchitsch angegebenen Erklärungen Zeugnis dafür
ablegen, daß der Aufbau und die Organisation der Gruppen Generalstab und
Oberkommando von der Anklagevertretung zutreffend dargestellt worden sind. Der
Gerichtshof wird weiter feststellen, daß auf Grund der Erklärung von Blombergs
und des ersten Teils der Erklärung Blaskowitz' kein Zweifel darüber bestehen
kann, daß die
militärischen Führer Deutschlands die Pläne für die Vergrößerung der Wehrmacht
über die vertraglich bestimmten Grenzen hinaus kannten, billigten, sie
unterstützten und sie durchführten. Welche
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4299 (vgl. NP Bd. 4, S. 460 ff.)]
Ziele sie im Sinne hatten, ist klar. Aus diesen Dokumenten und Erklärungen sehen wir, daß die Nazis und die Generale über das grundsätzliche Ziel, Deutschland durch Gewalt oder Gewaltandrohung zu vergrößern, übereinstimmten, und wir sehen, daß sie am Aufbau der deutschen Wehrmacht mitarbeiteten, um die dann folgenden Angriffshandlungen zu ermöglichen.
Wir wenden uns nun der Prüfung der dem Gerichtshof schon im allgemeinen beschriebenen verschiedenen Angriffshandlungen zu mit der besonderen Absicht, die Teilnahme der Gruppe Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht an diesen verbrecherischen Handlungen zu beweisen.
Ich möchte bemerken, Eure Lordschaft, daß ich, um Zeit zu sparen, bei
der Behandlung dieses Materials beabsichtige, nur aus einigen wenigen
Dokumenten Stellen zu verlesen. Da es sich um eine große Zahl von
Schriftstücken handelt, glaube ich, daß es kaum notwendig ist, daß der
Gerichtshof diese Stellen bei der Verlesung in den ihm vorliegenden Dokumenten
nachschlägt. Die meisten Dokumente sind bereits als Beweismaterial eingereicht
worden, und ich habe nur vor, sie wiederholungsweise zu zitieren, ohne viel zu
verlesen:
ホスバッハの会議記録
Der Gerichtshof wird sich erinnern, daß Herr Alderman Teile eines
Dokuments 386-PS, US-25, in das Protokoll gelesen hat, das aus den Aufzeichnungen
des Obersten Hoßbach über eine Sitzung vom 5. November
1937 in der deutschen Reichskanzlei in Berlin bestand.
Hitler führte bei dieser kleinen und streng
geheimen Sitzung den Vorsitz; die einzigen anderen Teilnehmer waren die vier
obersten militärischen Führer und der Reichsaußenminister, der Angeklagte
Neurath.
Die vier obersten Führer der Wehrmacht, Blomberg,
der damals Reichskriegsminister war, und die Oberbefehlshaber der drei
Wehrmachtteile, von Fritsch für das Heer, Raeder für die Marine und Göring für
die Luftwaffe, waren anwesend.
ヒトラーは、オーストリア併合とチェコスロヴァキアの併合を、軍事政策的状態の改善のために必要、とした.
Hitler erging sich in einer allgemeinen
Besprechung der diplomatischen und militärischen Politik Deutschlands und
erklärte, daß die Eroberung Österreichs und der Tschechoslowakei
eine wesentliche Vorbedingung »zur Verbesserung unserer militärpolitischen
Lage« und notwendig sei, »um die Flankenbedrohung... auszuschalten«.
Die ihm vorschwebenden militärischen und politischen Vorteile schlossen
die Erwerbung neuer Nahrungsmittelquellen ein, kürzere und bessere Grenzen, die
Entlastung von Truppen für andere Zwecke und die Möglichkeit der Aufstellung
neuer Divisionen aus der Bevölkerung der besetzten Gebiete. Blomberg und von
Fritsch nahmen an der Erörterung teil, und Fritsch erklärte, daß er an einer
Studie arbeite, um »die Möglichkeiten der Führung von Operationen
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4301 (vgl. NP Bd. 4, S. 461 ff.)]
gegen die Tschechei unter besonderer
Berücksichtigung des tschechischen Befestigungssystems« zu untersuchen.
1938年3月、オーストリアに関するドイツの計画は熟した.
Im folgenden Frühjahr, im März 1938, kamen die deutschen Pläne bezüglich
Österreichs zur Reife.
Herr Alderman hat bereits Teile des Tagebuchs des
Angeklagten Jodl in das Protokoll verlesen. Der hier in Frage kommende Teil des
Tagebuchs, Dokument 1780-PS, US-72, zeigt die Teilnahme der deutschen
militärischen Führer an der Einverleibung Österreichs.
ヨードルの日記の記述(1938年2月11日)
Wie die Tagebuch-Eintragung Jodls vom
11. Februar 1938 zeigt, waren der Angeklagte Keitel und andere Generale
bei dem Treffen
zwischen Schuschnigg und Hitler auf dem Obersalzberg zugegen; der Zweck
ergibt sich klar aus der Eintragung, die besagt, daß:
シューシュニックを政治的軍事的名圧力の下に置く.
»Abends am 12. 2. General Keitel mit General v. Reichenau und Sperrle
auf dem Obersalzberg. Schuschnigg und G. Schmidt wieder unter
schwersten politischen und militärischen Druck gesetzt. Um 23 Uhr
unterschreibt Schuschnigg das Protokoll.«
Der erwähnte General von Reichenau war damals Oberbefehlshaber
des Wehrkreises VII, eines der Wehrkreise, in die Deutschland eingeteilt war.
Er wurde später Befehlshaber der 10. Armee in Polen und der 6. Armee in
Frankreich und gehörte der Gruppe an, die in der Anklageschrift bezeichnet ist.
Sperrle, der während des
Bürgerkriegs in Spanien und dann praktisch während des ganzen Krieges Befehlshaber
der Luftflotte 3 war, war ebenfalls Mitglied dieser Gruppe.
Zwei Tage später bereiteten
Keitel und andere militärische Führer Vorschläge vor, die Hitler vorgelegt
werden und der österreichischen Regierung den Eindruck geben sollten, daß
Deutschland Gewalt anwenden werde, falls das Schuschnigg-Abkommen in Wien nicht
ratifiziert würde.
Diese Vorschläge finden sich in einem Dokument vom 14. Februar
1938; 1775-PS US-73, das die Unterschrift Keitels trägt. Die Vorschläge
Keitels an den Führer lauten auszugsweise wie folgt:
»1.
Keine tatsächlichen Bereitschaftsmaßnahmen in Heer und Luftwaffe durchführen.
Keine Truppenbewegungen und Verschiebungen.
2. Falsche, aber glaubwürdige
Nachrichten lancieren, die auf militärische Vorbereitungen gegen Österreich
schließen lassen:
a) durch V.-Männer« -
das heißt durch Agenten - »in Österreich;
b) durch unser
Zollpersonal an der Grenze;
c) durch Reiseagenten.«
Ich gehe nun zu Absatz 4 des Dokuments über. Keitel schlug vor:
»4. Lebhafter Täuschungsfunkverkehr im Wehrkreis VII und zwischen Berlin
und München anordnen.
5. Tatsächliche
Friedensübungen (Ausbildungsflüge und Winterübung der Gebirgstruppe nahe der
Grenze) verstärken.
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4303 (vgl. NP Bd. 4, S. 462 ff.)]
6. Admiral Canaris ab 14. II. früh im Wehrkreiskommando VII bereit, um Maßnahmen auf Befehl Chef OKW durchzuführen.«
Jodls Tagebuch zeigt unter dem 14. Februar, daß diese
Täuschungsmaßnahmen sehr erfolgreich waren und in Österreich den Eindruck
hervorriefen, den man von einer solchen Gewaltandrohung erwarten
konnte.
Etwa einen Monat später wurde durch Schuschniggs
Entschluß, in Österreich eine Volksabstimmung abzuhalten, die bewaffnete
Intervention beschleunigt.
Hitler befahl nach bereits bestehenden, als »Fall
Otto« bekannten Plänen für die Invasion Österreichs die Mobilmachung, um den
Anschluß Österreichs durchzuführen und die Abstimmung zu verhindern. Jodls
Tagebucheintragungen am 10. März 1938 berichten auf Seite 2 folgendes:
シューシュニックは、国民投票を行おうとした.
ヒトラーはそれを許せない.
»Schuschnigg hat überraschend und ohne Beteiligung seiner Minister einen
Volksentscheid für Sonntag, 13. März angeordnet, der ohne planmäßige
Vorbereitung einen hohen Sieg der Legitimisten ergeben soll. Führer ist
entschlossen, das nicht zu dulden. Noch in der Nacht, 9./10. 3. Bericht an
Göring, General von Reichenau wird aus Kairo (Olympia-Komitee) zurückgerufen,
General von Schober bestellt, ebenso Minister Glaise-Horstenau, der bei
Gauleiter Bürckel in der Pfalz ist.«
Der erwähnte General von Schober war General von
Reichenaus Nachfolger als Befehlshaber des Wehrkreises VII, später Befehlshaber
der 11. Armee in der Sowjetunion und war ein Mitglied der Gruppe, die in der
Anklageschrift beschrieben ist.
Der Einfall in Österreich unterscheidet sich von anderen deutschen
Angriffshandlungen dadurch, daß der Zeitplan nicht im voraus genau festgelegt
war. Dies war nur dem Umstand zuzuschreiben, daß der Einfall durch ein Ereignis
von außen beschleunigt wurde, nämlich durch Schuschniggs Befehl, eine
Volksabstimmung durchzuführen. Wenngleich aus diesem Grund das Merkmal
eines vorher genau festgelegten Zeitplans fehlte, zeigen die obigen Dokumente
doch eindeutig, daß die militärischen Führer in allen Stadien teilgenommen
haben.
Bei der kleinen politischen Sitzung im November 1937, als Hitlers
allgemeines Programm für Österreich und die Tschechoslowakei umrissen wurde,
waren die einzigen anderen Teilnehmer die vier höchsten militärischen Führer
und der Außenminister.
Im Februar waren Keitel, Reichenau und Sperrle
anwesend, um Schuschnigg schwerstem militärischem Druck zu unterziehen. Keitel
und andere arbeiteten gleich darnach ein Programm militärischer Drohung und
Täuschung aus, das durchgeführt wurde, um die Österreichische Regierung dahin
einzuschüchtern, das Schuschnigg-Protokoll anzunehmen. Als dann die Invasion
stattfand, wurde sie natürlich von militärischen Führern geleitet und von der
Wehrmacht durchge
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4305 (vgl. NP Bd. 4, S. 463 ff.)]
führt. Wir sind dem Angeklagten Jodl zu Dank verpflichtet für seine klare Darlegung der Gründe, warum die deutschen Militärführer nur zu glücklich waren, zusammen mit den Nazis das Ende der österreichischen Unabhängigkeit herbeizuführen.
In seinem Vortrag vor den Gauleitern vom November 1943, der im
Dokument L-172, US-34, wiedergegeben ist - es ist Seite 5, Absatz 3 der
Übersetzung - erklärte Jodl:
»Der Anschluß Österreichs brachte sodann nicht
nur die Erfüllung eines alten nationalen Zieles, sondern wirkte sich neben der
Stärkung unserer Wehrkraft zugleich durch eine wesentliche Verbesserung unserer
strategischen Lage aus. Während bisher der tschechoslowakische Raum in
bedrohlichster Form nach Deutschland hineinragte (Wespentaille zu Frankreich
hin und Luftbasis für die Alliierten, besonders Rußland), war nunmehr die
Tschechei ihrerseits in die Zange genommen. Ihre eigene strategische Lage war
jetzt so ungünstig geworden, daß sie einem energischen Angriff zum Opfer fallen
mußte, bevor wirksame Hilfe vom Westen her zu erwarten war.«
Dieser Auszug aus der Rede Jodls bildet einen guten Übergang zum Fall
Tschechoslowakei, zum Fall »Grün«. Ich beabsichtige, diesen
nur kurz zu behandeln. Herr Alderman hat die allgemeine Geschichte des deutschen
Angriffs gegen die Tschechoslowakei sehr ausführlich behandelt, und die von ihm
verlesenen Dokumente waren voll von Beweismaterial für die wissentliche
Teilnahme von Keitel, Jodl und anderen Mitgliedern der Gruppe an diesem
Unternehmen.
ホスバッハ議事録
Ich bitte, sich wieder die Niederschrift Hoßbachs
über die Besprechungen mit den vier wichtigsten militärischen Führern ins
Gedächtnis zurückzurufen. Es ist Dokument 386-PS, US-25. Österreich und die
Tschechoslowakei standen damals als die nächsten Opfer des deutschen Angriffs
auf der Liste.
Nach dem Anschluß Österreichs verloren Hitler als
Staatsoberhaupt und Keitel als Chef der gesamten Wehrmacht keine Zeit, ihre
Aufmerksamkeit der Tschechoslowakei zuzuwenden. Von da an ist fast der ganze
Verlauf im Schmundt-Akt, 388-PS, US-26, und im Tagebuch Jodls enthalten; aus
beiden wurde bereits ausführlich verlesen.
Diese zwei Informationsquellen tragen, wie ich
glaube, viel dazu bei, um die Argumente für die Verteidigung der angeklagten Militärs
und der Gruppen Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht hinfällig zu
machen. Die Verteidigung sucht den Eindruck zu erwecken, daß die deutschen
Generale lediglich Militärtechniker waren und sich weder für politische und
diplomatische Erwägungen interessierten noch darüber unterrichtet waren, und
daß sie Pläne für militärische Angriffe oder Verteidigungen auf ausschließlich
theoretischer Grundlage vorbereiteten. Sie behaupten dies alles, um damit
anzudeuten, daß sie Hitlers Angriffsabsichten weder teilten noch beurtei
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4307 (vgl. NP Bd. 4, S. 464 ff.)]
len konnten, und daß sie die unter politischen
Gesichtspunkten erlassenen Befehle wie militärische Automaten ausführten, ohne
eine Ahnung zu haben, ob die Kriege, die sie begannen, Angriffskriege waren
oder nicht.
Wenn diese Argumente geltend gemacht werden, Herr Vorsitzender, möchte
ich vorschlagen: Lesen Sie die Schmundt-Akte und lesen Sie General
Jodls Tagebuch. Es geht daraus ganz klar hervor, daß die
Angriffspläne von den Nazis und den Generalen gemeinsam entworfen wurden, und
daß die militärischen Führer über die aggressiven Absichten völlig auf dem
laufenden und genau informiert waren über die politischen und diplomatischen
Entwicklungen; ja die deutschen Generale hatten die merkwürdige Eigenschaft,
bei politischen Zusammenkünften aufzutauchen und, selbst wenn die Dokumente
diese Dinge nicht so klar zeigen würden, müßte eine kurze Überlegung ihre
Wahrheit beweisen.
Ein wirklich erfolgreiches Eroberungsprogramm hängt von der
bewaffneten Macht ab. Es kann nicht von einer unvorbereiteten, schwachen
oder unwilligen militärischen Führung ausgeführt werden. Es ist natürlich
gesagt worden, daß der Krieg eine zu wichtige Angelegenheit sei, um Soldaten
allein überlassen zu werden; das ist ohne Zweifel richtig, aber es ist ebenso
richtig, daß eine aggressive Diplomatie eine viel zu gefährliche
Angelegenheit ist, um ohne militärischen Rat und Beistand durchgeführt zu
werden. Zweifellos hatten einige der deutschen Generale Bedenken hinsichtlich
der von Hitler getroffenen Wahl des Zeitpunkts und hinsichtlich der
Waghalsigkeit mancher seiner Aktionen. Einige dieser Zweifel spiegeln sich
interessanterweise in einer Eintragung in Jodls Tagebuch wider, die noch nicht
vorgelesen worden ist.
Es ist wiederum Dokument 1780-PS, und zwar die Eintragung vom 10. August
1938. Es ist Seite 4 der Übersetzung des Dokuments 1780-PS:
1938年8月10日のヨードルの日記
»10. August 1938: Die Armeechefs, die Chefs der Luftwaffengruppen,
Obstlt. Jeschonnek und ich wurden auf den Berghof befohlen. Der Führer hielt
nach Tisch eine fast dreistündige Ansprache, in
der er seine politischen Gedankengänge auseinandersetzt. Die anschließenden
Versuche, den Führer auf die Mängel unserer Bereitschaft hinzuweisen, die
einzelne Generale des Heeres unternahmen, sind leider ziemlich unglücklich,
insbesondere die Bemerkung des Generals v. Wietersheim,
die er noch dazu dem General Adam in den Mund legt, daß die Westbefestigungen ja höchstens 3 Wochen lang gehalten werden
können. Der Führer wird sehr ungehalten und braust auf mit den Worten, 'dann
würde die ganze Armee nichts mehr taugen. Ich sage Ihnen, Herr General, die
Stellung wird nicht drei Wochen, sondern drei Jahre gehalten'.
Die Ursache dieser
kleinmütigen Auffassung, die leider im Generalstab des Heeres sehr weit
verbreitet ist,
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4309 (vgl. NP Bd. 4, S. 466 ff.)]
liegt in verschiedenem begründet. Zunächst fühlt
er sich in früheren Reminiszenzen befangen, auch für politische Entschließungen
verantwortlich, anstatt zu gehorchen und seine militärischen Aufgaben zu
erfüllen. Letzteres tut er sicherlich mit althergebrachter Hingabe, aber die
Kraft des Gemüts fehlt ihm, weil er letzten Endes an das Genie des Führers
nicht glaubt. Man vergleicht ihn wohl mit Karl XII. Und da die Wasser von oben
nach unten fließen, erwächst aus dieser Miesmacherei nicht nur unter Umständen
ein ungeheurer politischer Schaden, - denn den Gegensatz zwischen der
Auffassung der Generale und der des Führers pfeifen die Spatzen von den Dächern
- sondern auch eine Gefahr für die Stimmung der Truppe. Ich habe aber keinen
Zweifel, daß diese wie die Stimmung des Volkes den Führer in ungeahnter Weise
zur rechten Zeit emporreißen wird.«
VORSITZENDER: Wollen wir die Sitzung jetzt für
zehn Minuten unterbrechen?
[Pause von 10 Minuten.]
OBERST TAYLOR: Der Auszug aus dem Jodl-Tagebuch, den ich gerade verlesen
habe, zeigt, daß einige der deutschen Generale damals Bedenken hatten bezüglich
Deutschlands Fähigkeit, den Kampf gegen Polen und die Westmächte gleichzeitig
aufzunehmen; die Eintragung zeigt nichtsdestoweniger starke Sympathie
mit den Eroberungsplänen der Nazis. Weder in Jodls Tagebuch noch sonst
wo findet sich irgendein Beweis dafür, daß eine größere Anzahl deutscher
Generale es an Sympathie für Hitlers Pläne hat fehlen lassen.
Überdies haben die obersten militärischen Führer sich immer seinen
Entscheidungen angeschlossen und sie unterstützt, mit schrecklichem Ergebnis
während dieser Jahre 1938 bis 1942.
Also, wenn gesagt wird, daß die deutschen
militärischen Führer nicht wußten, daß die deutsche Politik gegenüber der
Tschechoslowakei aggressiv oder auf Gewalt oder Gewaltandrohung gestützt war,
so muß man sich daran erinnern, daß Hitler am 30. Mai
1938 einen Chefsachen-Befehl an Keitel richtete, Dokument 388-PS, US-26,
in der er seinen unabänderlichen Entschluß klar ausdrückte, die Tschechoslowakei in absehbarer Zeit durch eine
militärische Aktion zu zerschlagen.
Der Angeklagte Jodl hatte keinen Zweifel
darüber, was diese Weisung bedeutete. Er notierte am gleichen Tage in seinem
Tagebuch, daß der Führer seine endgültige Entscheidung getroffen habe, die
Tschechoslowakei bald zu zerstören, und daß er militärische Vorbereitungen auf
der ganzen Linie begonnen hätte.
Das folgende Beweismaterial, sowohl in den Schmundt-Akten
als auch im Tagebuch Jodls, zeigt, wie diese militärischen Vorbereitungen
voranschrit
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4311 (vgl. NP Bd. 4, S. 467 ff.)]
ten. Zahlreiche Aufzeichnungen von Besprechungen,
Plänen und Vorbereitungen während der letzten Wochen vor dem Münchener
Abkommen, einschließlich der Besprechungen mit Ungarn und dem ungarischen
Generalstab, an denen General Halder teilnahm, finden sich in Jodls Tagebuch
und den späteren Eintragungen in den Schmundt-Akten. An dem Tage, an dem das
Münchener Abkommen unterzeichnet wurde, dem 29. September, schrieb Jodl in sein
Tagebuch, 1780-PS, die Eintragung vom 29. September:
»Das Abkommen von München wird unterzeichnet. Die
Tschechoslowakei hat als Machtfaktor ausgespielt. Zwischen 2. und 7. 10. werden
vier festgelegte Zonen besetzt, bis zum 10. 10. das übrige Gebiet vorwiegend
deutschen Charakters.
ミュンヘン協定、ズデーテン併合の自賛。
Das Genie des
Führers und seine Entschlossenheit, auch einen Weltkrieg nicht zu scheuen,
haben erneut und ohne Gewaltanwendung den Sieg davongetragen.
Es bleibt zu hoffen, daß die Ungläubigen, Schwachen und Zweifelnden bekehrt sind und bekehrt bleiben.«
残りのチェコスロヴァキア解体計画。
Pläne für die Liquidierung des Restes der Tschechoslowakei wurden bald
nach München gemacht. Die Einverleibung des Restes wurde schließlich mittels
diplomatischen Druckes durchgeführt, an dem der Angeklagte Keitel mit der
üblichen Absicht teilnahm, nämlich um zu zeigen, daß die deutsche Wehrmacht
bereit sei, die Drohungen zu verwirklichen. Man ersieht dies aus zwei schon
vorgelegten Dokumenten, die ich deshalb nicht mehr zu verlesen brauche:
2802-PS, US-117, und 2798-PS, US-118.
Und noch einmal erzählt uns der Angeklagte Jodl in seinem Vortrag vom
Jahr 1943, L-172, US-34, ganz klar in einem Satz, warum dieses Ziel der
Ausschaltung der Tschechoslowakei der deutschen Militärführung ebenso am Herzen
lag, wie den Nazis:
»Die unblutige Lösung des tschechischen Konfliktes im Herbst 1938 und
Frühjahr 1939 und die Angliederung der Slowakei rundete den großdeutschen Raum
derart ab, daß nunmehr auch die Möglichkeit bestand, das polnische Problem
unter einigermaßen günstigen strategischen Voraussetzungen ins Auge zu fassen.«
Dies erinnert uns an die eidesstattlichen Erklärungen von Blomberg und
Blaskowitz, aus denen ich schon verlesen habe. Sie sagten, die gesamte Gruppe
deutscher Stabs- und Frontoffiziere habe geglaubt, daß die Frage des polnischen
Korridors »eines Tages gelöst werden müßte, nötigenfalls durch Waffengewalt.
Hitler brachte die Erfolge, welche wir alle heiß ersehnten«, so sagten sie.
Wir wenden uns nun Polen zu. Vom Gesichtspunkt des Generalstabs und des
Oberkommandos der Wehrmacht ist der deutsche Angriff auf Polen besonders
interessant. Die Dokumente, die die aggressive Natur dieses Angriffs zeigen,
wurden schon von Oberstleutnant Griffith-Jones von der Britischen Delegation
vorgelegt. Ich beabsichtige, die Frage von einem etwas
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4313 (vgl. NP Bd. 4, S. 468 ff.)]
anderen Gesichtspunkt aus zu behandeln, da diese Dokumente ein ausgezeichnetes Beispiel dafür liefern, wie die in der Anklage als Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht bezeichnete Gruppe arbeitete.
Dieser Angriff war sorgfältig geplant und zeitlich abgestimmt; in den
Dokumenten kann man die Stabsarbeit Schritt für Schritt verfolgen.
Oberstleutnant Griffith-Jones hat eine Reihe von Befehlen Hitlers und Keitels
verlesen, die im Dokument C-120, GB-41, enthalten sind und den »Fall Weiß« -
das war der Deckname für den Angriff auf Polen - behandeln. Es ist eine ganze
Reihe von Dokumenten; die Reihe beginnt, C-120, mit einer Neufassung des
Dokuments »Weisung für die einheitliche Kriegsvorbereitung der Wehrmacht«.
Diese periodisch neugefaßte Weisung ist uns schon früher begegnet. Es
war eine Art von ständigen Befehlen an die Wehrmacht, in denen die Aufgaben für
die nächste Zeit umrissen wurden.
Diese Weisungen enthalten im wesentlichen erstens eine Aufzählung der
Aufgaben, welche die Wehrmacht angesichts der politischen und diplomatischen
Lage auszuführen bereit sein muß, und zweitens, was auf diplomatischem Wege
getan werden sollte, um die militärischen Aufgaben zu erleichtern und die
Erfolgsaussichten zu vergrößern. Sie stellen in der Tat eine Verschmelzung
diplomatischen und militärischen Denkens dar und beweisen nachhaltig die
gegenseitige Abhängigkeit zwischen aggressiver Diplomatie und militärischer
Planung.
Bemerkenswert ist die beschränkte Verteilung dieser Schriftstücke, in
denen Anfang April 1939 die Vorbereitung der Pläne für den polnischen Krieg
befohlen wurde. Nur fünf Ausfertigungen wurden von Keitel verteilt: an
Brauchitsch, OKH; an Raeder, OKM; an Göring, OKL; und zwei an Warlimont in der
Operationsabteilung des OKW.
Hitler bestimmte, daß die Durchführung des Planes am 1. September 1939
möglich sein müßte, und, wie wir uns alle erinnern, wurde dieser Termin
eingehalten. Die Verschmelzung militärischen und diplomatischen Denkens kommt
klar in einem Abschnitt eines dieser Dokumente zum Ausdruck, der bis jetzt noch
nicht verlesen wurde; es ist Dokument C-120, Unterabteilung D, auf Seite 4.
Der Untertitel lautet: »Politische Voraussetzungen und Zielsetzung«:
»Das deutsche Verhältnis zu Polen bleibt weiterhin von dem Grundsatz
bestimmt, Störungen zu vermeiden. Sollte Polen seine bisher auf dem gleichen
Grundsatz beruhende Politik gegenüber Deutschland umstellen und eine das Reich
bedrohende Haltung einnehmen, so kann ungeachtet des geltenden Vertrags eine
endgültige Abrechnung erforderlich werden.
Das Ziel ist dann, die
polnische Wehrkraft zu zer
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4315 (vgl. NP Bd. 4, S. 469 ff.)]
schlagen und eine den Bedürfnissen der Landesverteidigung entsprechende
Lage im Osten zu schaffen. Der Freistaat Danzig wird spätestens mit Beginn des
Konfliktes als deutsches Reichsgebiet erklärt.
Die politische Führung
sieht es als ihre Aufgabe an, Polen in diesem Fall zu isolieren, d.h. den Krieg
auf Polen zu beschränken.
Eine zunehmend
krisenhafte innere Entwicklung in Frankreich und eine daraus folgernde
Zurückhaltung Englands könnte eine derartige Lage in nicht zu ferner Zeit
entstehen lassen.
Ein Eingreifen Rußlands,
soweit dies dazu fähig sein sollte, wird Polen aller Voraussicht nach nichts
nützen, da es seine Vernichtung durch den Bolschewismus bedeuten müßte.
Die Haltung der
Randstaaten wird allein von den militärischen Erfordernissen Deutschlands
bestimmt werden.
Auf deutscher Seite kann
man mit Ungarn als Bundesgenossen nicht ohne weiteres rechnen. Die Haltung
Italiens ist durch die Achse Berlin-Rom bestimmt.«
Untertitel 2: »Militärische Folgerungen«.
»Die großen Ziele im Aufbau der deutschen Wehrmacht bleiben weiterhin
durch die Gegnerschaft der westlichen Demokratien bestimmt. Der 'Fall Weiß'
bildet lediglich eine vorsorgliche Ergänzung der Vorbereitungen, ist aber
keineswegs als die Vorbedingung einer militärischen Auseinandersetzung mit den
Westgegnern anzusehen.
Die Isolierung Polens
wird um so eher auch über den Kriegsausbruch hinaus erhalten bleiben, je
mehr es gelingt, den Krieg mit überraschenden starken Schlägen zu eröffnen und
zu schnellen Erfolgen zu führen.
Die Gesamtlage wird es
aber in jedem Fall erfordern, daß auch Vorkehrungen zum Schutze der Westgrenze
und der Nordseeküste des Reiches und des Luftraumes über ihnen getroffen
werden.«
Niemand wird einem zumuten, zu glauben, daß dies hypothetische Pläne
waren, oder daß die Gruppe Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht nicht
wußte, was in Aussicht stand. Die Pläne zeigen klar, daß sie keine Kriegsspiele
sind. Um das endgültig zu beweisen, lassen Sie uns kurz auf Herrn Aldermans
Prunkstück über Polen, L-79, US-27, hinweisen. Es sind dies Notizen von
Schmundt über die Konferenz in Hitlers Arbeitszimmer in der Reichskanzlei in
Berlin am 23. Mai 1939, als Hitler erklärte; und ich zitiere nur einen Satz:
»Es entfällt daher die Frage, Polen zu schonen, und es bleibt der
Entschluß, bei erster passender Gelegenheit Polen anzugreifen.«
Bemerkenswert ist auch, wer außer Hitler und einigen Adjutanten anwesend
war: Der Angeklagte Göring, Oberbefehlshaber der Luftwaffe; der Angeklagte
Raeder, Marine; der Angeklagte Keitel, OKW; von Brauchitsch, Oberbefehlshaber
des Heeres; Generaloberst Milch, Staatssekretär im Luftfahrtministerium und
General-Inspekteur der Luftwaffe; General Bo
[Der Nürnberger
Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4317 (vgl. NP Bd. 4, S. 470 ff.)]