Generalstab [tap] 〈男〉 〜[e]s/stäbe [tb] 《軍》 参謀本部[幕僚].三省堂 『クラウン独和辞典』

 

Oberkommando [kmando]〈中〉 〜s/s  (Oberbefehl) 《軍》 (軍隊の)最高指揮権; 最高司令部.三省堂 『クラウン独和辞典』

 

 

 

VORSITZENDER: Der Zeuge kann sich zurückziehen, der Gerichtshof wird sich für 10 Minuten vertagen.

 

 

[Pause von 10 Minuten.]

 

参謀本部と最高司令部

 

    OBERST STOREY: Hoher Gerichtshof! Die nächste und letzte Gruppe der verbrecherischen Organisationen ist der Generalstab und das Oberkommando. Oberst Taylor wird diesen Punkt vortragen.

 

OBERST TELEFORD TAYLOR, BEIGEORDNETER ANKLÄGER FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Eure Lordschaft! Hoher Gerichtshof! Die Anklageschrift stellt sechs Gruppen oder Organisationen wegen Verbrechen gemäß Artikel 9 bis 11 des Statuts unter Anklage; die letzte in der Anklageschrift aufgeführte Gruppe trägt die Bezeichnung: der Generalstab und Oberkommando der Deutschen Wehrmacht.

 

ナチス第三帝国の侵略戦争を推進した6つの組織

@政党・・・ナチ党、SA,SS

A政府

B警察

C国防軍

D参謀本部

E最高司令部

    Auf den ersten Blick scheinen diese sechs Gruppen und Organisationen untereinander in ihrer Zusammensetzung wie auch in ihren Funktionen ziemlich weitgehende Verschiedenheiten aufzuweisen. Aber alle stehen zueinander in Beziehung, und wir glauben, daß es folgerichtig ist, sie gleichzeitig anzuklagen, da sie die hauptsächlichen Handlanger und die Hauptwerkzeuge waren, durch die die Nazi-Verschwörer ihre Ziele zu erreichen trachteten. Alle sechs Gruppen wurden entweder von den Nazis geschaffen, kontrolliert oder verbündeten sich mit ihnen, und sie trugen wesentlich zu deren Erfolg bei. Sie waren gleichzeitig die hauptsächlichen und unentbehrlichen Werkzeuge: Die Partei, die Regierung, die Polizei und die Wehrmacht. Es ist meine Aufgabe, die Anklage insbesondere gegen den Generalstab und das Oberkommando vorzutragen.

 

 

    In einer Beziehung muß man diese Gruppe und Organisation scharf unterscheiden von den anderen Gruppen und Organisationen, gegen die wir diese Anklage erhoben haben. Zum Beispiel ist das Korps der Politischen Leiter der NSDAP das Führerkorps der Partei selbst; jener Partei, die die Verkörperung des Nazismus darstellt. Sie war in erster Linie das Instrument, das das Hitlertum zur unumschränkten Macht brachte und es zum Tyrannen über Deutschland erhob. SA und SS waren Gliederungen - natürlich große Gliederungen - der Nazi-Partei. Die Deutsche Polizei wurzelte zwar zu einem gewissen Grade in einer Vergangenheit, die älter ist als der Hitlerismus; aber zu neunundneunzig Prozent wurde sie ein Werkzeug der Nazi-Partei und des Staates. Das Reichskabinett war im wesentlichen bloß ein Komitee oder eine Reihe von Komitees von Reichsministern, und, als die Nazis zur Macht kamen, wurden natürlich

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4247 (vgl. NP Bd. 4, S. 433 ff.)]

 

 

diese Ministerposten zum größten Teil mit Nazis besetzt. Alle diese Gruppen und Organisationen verdanken daher entweder ihre Entstehung und ihre Entwicklung dem Nazismus oder wurden automatisch nazifiziert, als Hitler zur Macht kam.

 

 

 

ドイツ国防軍とドイツ軍国主義の伝統は、ヒトラー主義よりも何十年も古いもの。

    Dies ist nun aber nicht so hinsichtlich der Gruppe, die wir jetzt behandeln. Ich brauche den Gerichtshof nicht daran zu erinnern, daß die deutsche Wehrmacht und die deutsche militärische Tradition um viele Jahrzehnte älter sind als der Hitlerismus.

 

 Man braucht auch kein Greis zu sein, um sich sehr lebhaft an den Krieg von 1914 bis 1918 zu erinnern, an den Kaiser und an den Fetzen Papier. Aus diesem Grunde möchte ich, bevor ich mich dem Beweismaterial zuwende, ganz kurz die Natur unseres Falles gegen diese Gruppe skizzieren, die, wie ich bereits erwähnt habe, einzigartige Besonderheiten aufweist.

 

1918年のドイツの敗北とヴェルサイユ条約の結果として、ドイツ国防軍の規模と許された活動領域は非常に制限された。

    Als ein Ergebnis der deutschen Niederlage von 1918 und des Vertrags von Versailles war die Größe und das erlaubte Tätigkeitsgebiet der deutschen Wehrmacht stark eingeschränkt.

 

こうした制限は、ドイツ軍国主義を根絶しなかった。

Daß diese Beschränkung den deutschen Militarismus nicht vernichtet, ja nicht einmal ernstlich untergraben hat, hat sich in den letzten Jahren überreichlich gezeigt.

 

ドイツ軍国主義の潜勢力は、一方におけるナチス、他方におけるドイツ国防軍の職業将校、すなわち陸海空軍の職業兵士との協力によって、隆盛となる。

Zur vollen Blüte kam das deutsche militärische Potential durch die Zusammenarbeit zwischen den Nazis einerseits und den Berufsoffizieren der deutschen Wehrmacht, den Berufssoldaten des Heeres, der Marine und der Luftwaffe andererseits.

 

ヒトラーが権力の座に着いたとき、彼は軍事領域で真空を見出したのではなかった。ヒトラーは、小さなライヒスヴェーアと職業将校(ドイツ軍事史に根差した人々)を見出した。

    Als Hitler zur Macht kam, fand er auf militärischem Gebiet kein Vakuum vor. Er fand eine kleine Reichswehr und einen Bestand von Berufsoffizieren vor mit einer inneren Haltung und Zielsetzung, die in der deutschen Militärgeschichte wurzelten.

 

この職業将校の指導者たちが、ドイツ国防軍の参謀本部と最高司令部を形成した。

Die Führer dieser Berufsoffiziere stellen die in der Anklageschrift genannte Gruppe dar, den Generalstab und das Oberkommando der deutschen Wehrmacht. Der vorliegende Teil des Verfahrens betrifft diese Gruppe von Männern.

 

 

兵士あるいは水兵であることは戦時に、兵士あるいは水兵として国に奉仕することは犯罪ではない。兵士の職業は、名誉ある職業であり、名誉にふさわしく遂行されうる。

 しかし、犯罪を犯した人間が、制服で犯罪を犯したことを防衛のためと強弁することはできない。

    Es erübrigt sich zu sagen, daß es nicht die Meinung der Anklagevertretung sein kann, daß es ein Verbrechen darstellt, Soldat oder Seemann zu sein, oder seinem Lande als Soldat oder Seemann in Kriegszeiten zu dienen. Der Soldatenberuf ist ein ehrenvoller Beruf und kann ehrenvoll ausgeübt werden; aber es ist unbestreitbar, daß ein Mann, der Verbrechen begeht, sich zur Verteidigung nicht darauf berufen kann, diese Verbrechen in Uniform begangen zu haben.

 

    Es liegt nicht in der Natur der Dinge, und es ist auch nicht die Ansicht der Anklage Vertretung, daß jedes Mitglied dieser Gruppe ein Übeltäter war, oder daß sie alle in gleicher Weise schuldig waren; aber wir werden dartun, daß diese Gruppe nicht nur mit Hitler zusammengearbeitet und die wesentlichen

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4249 (vgl. NP Bd. 4, S. 434 ff.)]

 

 

参謀本部・最高司令部は、ナチの目標を支援しただけではなく、ナチ計画の成功のために絶対的に本質的で顕著な貢献。

Nazi-Ziele unterstützt hat, sondern wir werden auch darlegen, daß diese Gruppe den Beitrag geleistet hat, der für den Erfolg des Nazi-Programms für Deutschland absolut wesentlich und ausschlaggebend war, nämlich die Übung und Erfahrung in der Entwicklung und Anwendung bewaffneter Macht.

 

 

なぜ、参謀本部と最高司令部がヒトラーとナチスを支援したのか?

    Warum hat diese Gruppe Hitler und die Nazis unterstützt?

 

その答:これらの組織がナチズムの本質的な基礎や目標と一致していた、ヒトラーがこの目標の達成に際して将軍たちに主役を演じる可能性を提供した。

Ich glaube, meine Herren Richter, Sie werden bei der Vorlage der Beweise sehen, daß die Antwort sehr einfach ist. Die Antwort ist, daß diese Gruppe mit den wesentlichen Grundlagen und Zielen des Nazismus und Hitlers übereinstimmte, und daß Hitler den Generalen die Möglichkeit gab, eine Hauptrolle bei der Erreichung dieser Ziele zu spielen.

 

 

将軍たちは、ヒトラーと同じく、ドイツが近隣諸国の犠牲の上にドイツを拡大すること、そのために武力ないし武力による脅迫をすすんで使用する用意があった。権力、武装した権力は、この建築物の礎石だった。それなしに、何もできなかったであろう。

Die Generale, ebenso wie Hitler, wollten Deutschland auf Kosten der Nachbarstaaten vergrößern und waren bereit, dazu Gewalt oder Drohung mit Gewalt anzuwenden. Macht, bewaffnete Macht, war der Grundstein dieses Gebäudes; ohne sie wäre nichts möglich gewesen.

 

 

ナチスと将軍たちとの協力

    Als die Nazis zur Macht kamen, und als sie die Macht erlangt hatten, hatten sie zwei Möglichkeiten, entweder mit der kleinen deutschen Armee, bekannt als Reichswehr, zusammenzuarbeiten und sie zu vergrößern, oder die Reichswehr zu übergehen und eine eigene Armee aufzubauen. Die Generale fürchteten, daß die Nazis das letztere tun würden und waren daher um so mehr geneigt, mit den Nazis zusammenzuarbeiten. Überdies gaben die Nazis den Generalen die Möglichkeit, vieles zu erreichen, was sie durch den Ausbau der deutschen Wehrmacht und die Erweiterung der deutschen Grenzen zu erreichen wünschten. Und so haben sich die Generale, wie wir zeigen werden, einspannen lassen. Sie sahen, daß sich gegenwärtig alles nach ihrem Sinne entwickelte, und hofften zweifellos, die Führung später selbst zu übernehmen. Tatsächlich aber waren es, wie die Beweisaufnahme zeigen wird, die Generale, die schließlich von den Nazis an der Nase herumgeführt wurden.

 

 

ナチスと一緒にやっていこうとする態度、ドイツ職業将校のその熱情は、詳細に実証可能。

    Kurz und gut, Hitler zog die Generale durch den Glanz der Eroberungen an sich, und es gelang ihm, sie politisch unter seinen Einfluß zu bringen. Mit fortschreitendem Kriege wurden sie seine Werkzeuge; aber, wenn auch diese militärischen Führer die Werkzeuge der Nazis wurden, kann man doch nicht annehmen, daß sie nichtsahnend waren, oder daß sie nicht voll und ganz an vielen der Verbrechen teilgenommen haben, die wir zur Kenntnis des Gerichtshofs bringen werden. Die Bereitwilligkeit und in der Tat der Eifer des deutschen Berufsoffizierskorps, mit den Nazis zusammenzugehen, wird eingehend dargelegt werden.

    Eure Lordschaft! Das Vorbringen wird aus drei Hauptteilen bestehen, erstens: aus einer Beschreibung der Zusammensetzung und der Arbeit des General

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4251 (vgl. NP Bd. 4, S. 435 ff.)]

 

 

stabs und des Oberkommandos, wie in der Anklageschrift definiert, zweitens: aus dem Beweismaterial zur Unterstützung der Anklage wegen Verbrechens gemäß Punkt 1 und 2 der Anklageschrift, schließlich aus dem Beweismaterial zur Unterstützung der Anklagepunkte 3 und 4.

 

 

    Die Mitglieder des Gerichtshofs haben drei Dokumentenbücher vor sich, die die Bezeichnung »CC« tragen. Das erste Buch besteht aus einer Reihe von eidesstattlichen Erklärungen oder Affidavits, die dem Gerichtshof in englischer, russischer und französischer Sprache zur Verfügung stehen und den Angeklagten in deutscher Sprache gestanden haben. Das zweite und das dritte Buch sind die gewöhnliche Art von Dokumentenbüchern, nur zur leichteren Handhabung aufgeteilt.

 

 

    Das zweite Buch enthält Dokumente der C- und L-Serie; das dritte Buch der PS- und R-Serie. Zur Bequemlichkeit des Gerichtshofs haben wir eine Liste dieser Dokumente in der Reihenfolge erstellt, in der darauf Bezug genommen werden wird.

 

    Dem Gerichtshof liegt noch ein weiteres Dokument vor, betitelt: »Grundlegende Informationen über die Organisation der deutschen Wehrmacht«. Es ist gleichfalls in englischer, russischer und französischer Sprache abgefaßt und steht im Informationszimmer der Verteidigung in deutscher Sprache zur Verfügung.

 

    Ich wende mich nun zuerst der Beschreibung der Gruppe zu, wie sie in der Anklageschrift definiert ist:

 

第一次大戦中、ドイツ国防軍のなかには大参謀本部として知られる組織があった。し貸し、この名前、ドイツ参謀本部あるいは大参謀本部は、世論の中ではまだ流布していたにしろ、実際には存在しなかった。1918年以降は、そのような組織はもはや存在しなかった。

    Während des ersten Weltkriegs gab es eine Organisation in der deutschen Wehrmacht, die als Großer Generalstab bekannt war. Dieser Name, der Deutsche Generalstab oder der Große Generalstab, ist der Öffentlichkeit noch geläufig, aber tatsächlich besteht der Große Generalstab nicht mehr. Es hat keine solche Organisation, keinen solchen deutschen Generalstab seit 1918 mehr gegeben.

 

 

Aber es gab natürlich eine Gruppe von Männern, die für die Politik und die Handlungen der deutschen Wehrmacht verantwortlich waren, und die Tatsache, daß diese Männer keinen Kollektivnamen haben, kann uns nicht daran hindern, sie zusammenzufassen. Sie können sich den Folgen ihrer Kollektivhandlungen nicht dadurch entziehen, indem sie sich informell statt formell verbanden. Das Wesen eines Generalstabes oder eines Oberkommandos liegt nicht in dem Namen, den man ihm gibt, sondern in den Funktionen, die er ausübt, und die Männer, die gemäß der Anklage in dieser Gruppe zusammengefaßt werden, stellen tatsächlich eine organische Gruppe dar, die durch gemeinsame Verantwortung zusammengeschweißt war. Es waren die Offiziere, die die Befehlsgewalt und die Hauptverantwortung unter Hitler für die Pläne und die Unternehmungen der deutschen Wehrmacht innehatten.

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4253 (vgl. NP Bd. 4, S. 436 ff.)]

 

 

ドイツ国防軍の一般的構造と組織

    Wir wollen zunächst die allgemeine Struktur und Organisation der deutschen Wehrmacht untersuchen und dann die Zusammensetzung der Gruppe betrachten, wie sie in der Anklageschrift näher umschrieben ist. Wie schon erwähnt, haben wir einen ganz kurzen schriftlichen Abriß über die Organisation der deutschen Wehrmacht vorbereitet und dem Gerichtshof überreicht. Dieses Dokument enthält einen Überblick über die Hauptdaten der Geschichte und der Entwicklung des Oberkommandos der deutschen Wehrmacht seit 1933, sowie dessen Aufbau nach der Reorganisation im Jahre 1938.

 

Es enthält auch eine einfache schematische Darstellung, die in einigen Minuten hier vom im Gerichtssaal gezeigt werden wird. Ferner enthält es ein kurzes Verzeichnis militärischer Ausdrücke und eine vergleichsweise Liste der Dienstgrade im deutschen Heer und in der SS mit den entsprechenden Dienstgraden der Armee der Vereinigten Staaten und den entsprechenden Dienstgraden in der deutschen und in der britischen Flotte. Ich möchte sagen, daß die Heeres- und Flottendienstgrade sich unter den Hauptnationen nur wenig unterscheiden, vielmehr im allgemeinen demselben Schema und der gleichen Terminologie folgen.

 

1933年にナチスが権力の座に着いたとき、ドイツ国防軍は、ライヒ防衛大臣の下にあった。当時の大臣は、フォン・ブロンベルクであった。フォン・ブロンベルクの下に、フォン・フリッチが陸軍指導部長官であり、被告レーダーが海軍指導部長官であった。

    Als die Nazis im Jahre 1933 zur Macht kamen, unterstand die deutsche Wehrmacht einem Reichsverteidigungsminister, der zu dieser Zeit Feldmarschall Werner von Blomberg war. Unter von Blomberg war von Fritsch der Chef der Heeresleitung und der Angeklagte Raeder der Chef der Marineleitung.

 

ヴェルサイユ条約によって課された制限のため、当時は、公式のドイツ空軍は存在しなかった。

 Wegen der Deutschland durch den Versailler Vertrag auferlegten Beschränkungen gab es zu dieser Zeit keinerlei offizielle deutsche Luftwaffe.

 

陸軍指導部と海軍指導部は、陸軍最高司令部および海軍最高司令部と名称変更された。

Heeresleitung und Marineleitung wurden umbenannt in »Oberkommando« - Oberkommando des Heeres und Oberkommando der Kriegsmarine -, von denen die Anfangsbuchstaben OKH und OKM, unter denen sie allgemein bekannt sind, abgeleitet wurden.

 

1935年、ドイツに一般兵役義務が導入されたのだが、このとき、これらの将校の肩書きに変化がもたらされた。しかし、基本的に構造は同じままだった。フォン・ブロンベルクは、戦争大臣のタイトルで国防軍最高司令を引き受け、フォン・フリッチは陸軍最高司令官の肩書き、レーダーは海軍最高司令官の肩書きを得た。

    Im Mai 1935, zu der Zeit, als die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland eingeführt wurde, trat eine Änderung in den Dienstbezeichnungen dieser Offiziere ein, aber die Struktur blieb im wesentlichen dieselbe. Feldmarschall von Blomberg behielt das Oberkommando der Wehrmacht mit dem Titel eines Reichskriegsministers und Oberbefehlshabers der Wehrmacht; von Fritsch erhielt den Titel: Oberbefehlshaber des Heeres und Raeder den Titel: Oberbefehlshaber der Kriegsmarine.

 

 

ドイツ空軍は、公式にほぼこの時期に表舞台にあらわれた。しかし、フォン・ブロンベルクの下には置かれなかった。空軍は、ゲーリング司令下の独立の機関であった。ゲーリングは、二重の肩書きを持ち、「航空大臣・空軍最高司令官」であった。

    Die deutsche Luftwaffe trat ungefähr zu dieser Zeit offiziell und offen in Erscheinung; sie wurde jedoch nicht von Blomberg unterstellt. Sie war eine unabhängige Einrichtung unter dem persönlichen Oberbefehl des Angeklagten Göring, der den Doppeltitel: »Luftfahrtminister und Oberbefehlshaber der Luftwaffe«

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4255 (vgl. NP Bd. 4, S. 437 ff.)]

 

 

 

 

führte.

    Ich möchte bitten, jetzt die erwähnte schematische Darstellung zeigen zu dürfen.

    Dies Schema, Hoher Gerichtshof, wurde von drei führenden deutschen Generalen beglaubigt und beschworen; die diesbezüglichen eidesstattlichen Erklärungen werden Ihnen in wenigen Augenblicken vorgelegt werden. Das Schema zeigt die Organisation, die Spitzenorganisation der Wehrmacht, wie sie sich im Jahre 1938 nach der Reorganisation, die ich nun besprechen werde, herausbildete.

 

19382月、再編。

 フォン・ブロンベルクとフォン・フリッチは解任。ブロンベルクの省、すなわち戦争省は解体された。

    Im Februar 1938 wurden sowohl von Blomberg als auch von Fritsch ihrer Posten enthoben und das Ministerium Blombergs, das Kriegsministerium, aufgelöst.

 

戦争省配置部局として、国防軍局をもち、その機能は陸軍海軍の計画や企画を調整することだった。

 Das Kriegsministerium hatte eine Abteilung, genannt Wehrmachtamt, deren Funktionen darin bestanden, die Pläne und Unternehmungen des Heeres und der Kriegsmarine zu koordinieren.

 

この国防軍局から全国防軍に対する司令権をもつ新しい部局が作られた。そして、ドイツ国防軍最高司令部と命名された。

Aus diesem Wehrmachtamt wurde ein neues Amt mit Befehlsgewalt über die gesamte Wehrmacht gebildet, das als das Oberkommando der deutschen Wehrmacht bekannt war. Es ist das Kästchen, das Sie in der Mitte des Schemas unmittelbar unter Hitler finden, in Deutschland als Oberkommando der Wehrmacht, gewöhnlich unter der Abkürzung OKW, bekannt.

 

 

陸海空軍が、国防軍最高司令部の下に置かれ、全国防軍の問題がそこ(OKW)に集中された。た。OKWは、実際には、ヒトラーの幕僚(個人的参謀本部)であった。

カイテルが、国防軍最高司令部長官

国防軍最高司令部の最も重要な部局が、国防軍参謀本部で、その長官がヨードル。

    Da die Luftwaffe, ebenso wie das Heer, dem Oberkommando unterstellt war, war die Koordinierung aller Wehrmachtsangelegenheiten im OKW zentralisiert, das in Wirklichkeit der persönliche Stab Hitlers für diese Angelegenheiten war. Der Angeklagte Keitel wurde zum Chef des OKW ernannt, und die wichtigste Abteilung des OKW, die Sie rechts auf dem Schema sehen, war der Wehrmachtführungsstab, dessen Chef der Angeklagte Jodl wurde.

 

 

193824日のヒトラー令:

    Die Reorganisierung und die Errichtung des OKW war in einem Erlaß enthalten, den Hitler am 4. Februar 1938 herausgab. Dieser Erlaß ist im Reichsgesetzblatt erschienen, und ich bitte den Gerichtshof, hiervon amtlich Kenntnis zu nehmen (1915-PS). Abschriften stehen zur Verfügung, und ich möchte den kurzen Erlaß zur Niederschrift ins Protokoll verlesen. Ich zitiere:

 

「今後、全国防軍に対する司令権力は直接個人的に私(ヒトラー)が執行する」

    »Die Befehlsgewalt über die gesamte Wehrmacht übe ich von jetzt an unmittelbar persönlich aus.«

 

    VORSITZENDER: Wo steht das?

 

OBERST TAYLOR: Das ist nicht ein Dokument, Herr Vorsitzender, sondern ein Erlaß, der im Reichsgesetzblatt erschienen ist und deshalb der amtlichen Kenntnisnahme unterliegt. Abschriften stehen jedoch hier zur Verfügung, falls der Gerichtshof sie sehen möchte.

    Ich fahre mit dem zweiten Absatz dieses Erlasses fort:

 

    »Das bisherige Wehrmachtamt im Reichskriegsministe

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4257 (vgl. NP Bd. 4, S. 438 ff.)]

 

 

    rium tritt mit seinen Aufgaben als Oberkommando der Wehrmacht und als mein militärischer Stab unmittelbar unter meinen Befehl.

 

 

国防軍最高司令部の参謀長に、国防軍最高司令部長官。帝国大臣と同等の地位。

        An der Spitze des Stabes des Oberkommandos der Wehrmacht steht der bisherige Chef des Wehrmachtamts als Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. Er ist im Range den Reichsministern gleichgestellt.

 

国防軍最高司令部が、ライヒ戦争省の業務を引き受ける。

国防軍最高司令部長官が、私(ヒトラー)の委託により、これまでライヒ戦争大臣に属していた権限を執り行う。

        Das Oberkommando der Wehrmacht nimmt zugleich die Geschäfte des Reichskriegsministeriums wahr, der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht übt in meinem Auftrage die bisher dem Reichskriegsminister zustehenden Befugnisse aus.

 

国防軍最高司令部は、平時において、私(ヒトラー)の指令にしたがい、全領域の帝国防衛の統一的準備を行う義務がある。

        Dem Oberkommando der Wehrmacht obliegt im Frieden nach meinen Weisungen die einheitliche Vorbereitung der Reichsverteidigung auf allen Gebieten.

        Berlin, 4. Februar 1938«

 

        Unterschrieben von Hitler, Lammers und Keitel.

 

 

国防軍最高司令部の下に、陸軍再校司令部、海軍最高司令部、空軍最高司令部がおかれる。

    Unter dem OKW kommen die drei Oberkommandos der drei Wehrmachtsteile des OKH, OKM und der Luftwaffe. Die Luftwaffe hat die offizielle Bezeichnung OKL erst 1944 erhalten. Der Angeklagte Raeder blieb nach 1938 Oberbefehlshaber der Kriegsmarine;

 

 

19382月の再編で、フォン・ブロンベルクとフォン・フリッチは、失脚。

フォン・フリッチの代わりは、フォン・ブラウヒッチ。

sowohl von Fritsch als auch von Blomberg verschwanden von der Bildfläche; von Fritsch wurde durch von Brauchitsch als Oberbefehlshaber des Heeres ersetzt. Göring blieb Oberbefehlshaber der Luftwaffe.

 

1941(12)、陸軍最高司令官フォン・ブラウヒッチの解任→ヒトラー自身が陸軍最高司令官に。

Im Jahre 1941 wurde von Brauchitsch als Oberbefehlshaber des Heeres - das ist das erste Kästchen in der linken Reihe - durch Hitler selbst ersetzt,

 

1943年、レーダー解任→デーニッツ提督が海軍最高司令官に。

und 1943 wurde Raeder, der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, durch den Angeklagten Dönitz abgelöst.

 

ゲーリングは、戦争終結の月まで、空軍最高司令官。

Der Angeklagte Göring blieb Oberbefehlshaber der Luftwaffe bis zum letzten Monat des Krieges.

 

 

OKW,OKHOKM,そしてOKLは、それぞれ自らの参謀本部を持っていた。

    OKW, OKH, OKM und OKL hatten jedes ihren eigenen Stab. Diese vier Stäbe hatten keine einheitliche Bezeichnung. Die drei Stäbe des Heeres, der Kriegsmarine und der Luftwaffe sind die drei Quadrate in der waagerechten Linie ganz unten. Der Stab des OKW ist das kleine Quadrat rechts oben und trägt die Namen Jodl und Warlimont.

 

陸軍最高司令部では、参謀本部は、参謀本部という名称。

国防軍最高司令部では、参謀本部は、国防軍指導参謀部(直訳)と命名。・・・機能は、普通の軍事用語における参謀本部と同じ。

    Im Falle des OKH, das heißt des Heeres, war er als Generalstab bekannt. Im Fall OKW war er bekannt als Wehrmachtführungsstab, aber in allen Fällen waren die Funktionen die eines Generalstabs im üblichen militärischen Sprachgebrauch.

 

 

第二次大戦において、ドイツは、4つの参謀本部をもっていたことになる(陸海空3軍のそれぞれと、国防軍最高司令部にひとつ)

    Wir werden sehen, daß es in diesem Kriege nicht nur einen einzigen deutschen Generalstab gab; es waren vier Generalstäbe: einer für jeden Wehrmachtsteil und einer für das OKW als das verbindende Oberkommando aller Wehrmachtsteile.

 

    Wir kommen nun zur untersten Linie des Schemas. Wir haben uns zunächst mit der zentralen Führungsorganisation befaßt. Jetzt beschäftigen wir uns mit der Truppe. Unter dem OKH, OKM und OKL kommen die verschiedenen Kampfformationen des Heeres, der Luftwaffe und der Kriegsmarine.

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4259 (vgl. NP Bd. 4, S. 439 ff.)]

 

 

陸軍においては、最大の軍隊編成・・・・軍集団

    Im Heer war die größte den Deutschen bekannte Truppenformation, wie im übrigen auch bei allen anderen Nationen, die Armeegruppe oder auf deutsch die Heeresgruppe.

 

軍集団のもとには、2つないしそれ以上の軍団Armeen

 Diese sind in dem Quadrat unten in der linken Ecke eingezeichnet. Einer Heeresgruppe unterstehen zwei oder mehr Armeen.

 

軍団の下に、より小規模の部隊編成、たとえば、兵団Korps、師団Divisionnen、そして連隊Regimenter

 Unter den Armeen kommen die kleineren Truppeneinheiten, wie Korps, Divisionen und Regimenter, die hier nicht wiedergegeben sind.

 

空軍

    Im Falle der deutschen Luftwaffe hieß die größte Formation Luftflotte; die kleineren Einheiten der Luftflotte wurden Korps, Fliegerkorps oder Jagdkorps oder Divisionen, Fliegerdivision oder Jagddivision genannt. Die Unterabteilungen haben wir auf diesem Schema ebenfalls nicht eingezeichnet.

 

海軍

    Unter dem OKM bestanden die verschiedenen Marinegruppenkommandos, die alle Marine-Operationen in einem bestimmten Gebiete befehligten, mit Ausnahme der Flotte selbst und der Unterseeboote. Der Flottenchef und der Befehlshaber der Unterseeboote waren der deutschen Seekriegsleitung unmittelbar unterstellt.

 

 

    Untersuchen wir nun die Gruppe, wie sie in der Anklageschrift beschrieben ist, und bezüglich derer die Anklagevertretung beantragt, sie als verbrecherisch zu erklären. Diese Gruppe ist im Anhang B der Anklageschrift definiert. Sie umfaßt erstens diejenigen deutschen Offiziere, die die Spitzenstellungen in den vier eben beschriebenen Oberkommandos, und zweitens diejenigen Offiziere, die die Oberbefehlshaberstellen bei der Truppe innehatten.

 

    Wenn ich mich zuerst den Offizieren zuwende, die die wichtigsten Stellungen in den Oberkommandos innehatten, so finden wir, daß die Inhaber von neun solchen Stellungen unter diese Gruppe fallen. Vier davon waren Stellungen der höchsten Befehlsstufe:

 

Der Chef des OKW, Keitel;

der Oberbefehlshaber des Heeres, von Brauchitsch, später Hitler;

der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, Raeder und später Dönitz;

der Oberbefehlshaber der Luftwaffe, Göring und später von Greim.

 

4つの最高司令官の参謀長:

 国防軍最高司令部参謀長(参謀総長)はヨードル

 陸軍最高司令官参謀長は、ハルダー。

 空軍最高司令官参謀長は、イェショネック。

 海軍最高司令官参謀長。

    Vier weitere Stellungen sind die der Chefs der Stäbe dieser vier Oberbefehlshaber: der Chef des Wehrmachtführungsstabes, Jodl; der Chef des Generalstabs des Heeres, Halder und später andere; der Chef des Generalstabs der Luftwaffe, Jeschonneck und später andere; und der Chef der Seekriegsleitung.

 

ヨードルの代理がヴァーリモント。

    Die neunte Stellung ist die des Stellvertretenden Chefs des Wehrmachtführungsstabes. Während des größten Teiles des Krieges war es General Warlimont, dessen Name auf dem Schema unter dem Jodls zu sehen ist. Das besondere Aufgabengebiet des Stellvertreters Jodls war Planung, strategische Planung; aus diesem Grunde wurde sein Amt in die in der An

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4261 (vgl. NP Bd. 4, S. 440 ff.)]

 

 

 

klageschrift umschriebene Gruppe mit aufgenommen.

 

 

    Die in der Anklage genannte Gruppe umfaßt alte Einzelpersonen, die eine dieser neun Stellungen zwischen dem Februar 1938 und dem Ende des Krieges im Mai 1945 innehatten.

 

19382月、国防軍最高指導部の再編。

Februar 1938 wurde als das Anfangsstadium gewählt; denn in diesem Monat wurde die oberste Führung der deutschen Wehrmacht reorganisiert und nahm im wesentlichen die Form an, die Sie hier sehen, und die bis zum Ende des Krieges weiterbestand.

 

    Zweiundzwanzig verschiedene Personen haben diese neun Stellungen während dieser Zeit innegehabt und von diesen zweiundzwanzig leben noch achtzehn.

 

最高司令官の英訳:

    Wir wenden uns nun den Offizieren zu, die die obersten Truppenkommandos innehatten. Die Anklageschrift schließt als Angehörige dieser Gruppe alle Fronttruppen-Oberkommandierenden ein, die innerhalb des Heeres, der Kriegsmarine oder der Luftwaffe die Stellung eines Oberbefehlshabers innehatten. Der Ausdruck »Oberbefehlshaber« läßt sich wörtlich kaum ins Englische übersetzen. Wörtlich bedeuten die einzelnen Teile des Ausdrucks »over-command- holder«, und vielleicht wird er am besten mit »Commander-in-Chief« übersetzt.

 

 

陸軍の場合、軍集団、軍団の指導者も、「最高司令官」の肩書きと地位を持っていた。

    Beim Heer hatten die Führer von Heeresgruppen und Armeen immer den Titel und die Stellung eines »Oberbefehlshabers«.

 

 

In der Luftwaffe haben die Kommandeure von Luftflotten immer die Stellung eines »Oberbefehlshabers« innegehabt, wenngleich sie die formale Bezeichnung erst 1944 erhielten.

 

In der Kriegsmarine hatten Offiziere, die den Oberbefehl über einen bestimmten Bereich innehatten, und denen damit die Marine-Operationen in diesem Bereich unterstanden, die Stellung eines Oberbefehlshabers.

 

110人の将校が、問題の時期、陸軍・海軍・空軍のなかで最高司令官の地位についていた。12人ほどを除き、戦後、ニュルンベルク裁判当時、生存。

    Ungefähr 110 Offiziere hatten während des fraglichen Zeitraums den Rang eines Oberbefehlshabers im Heer, in der Kriegsmarine oder in der Luftwaffe inne. Alle, mit Ausnahme von ungefähr einem Dutzend, sind noch am Leben. Die gesamte Gruppe Generalstab und Oberkommando, so wie sie in der Anklageschrift erläutert ist, umfaßt ungefähr 130 Offiziere, von denen vermutlich 114 noch am Leben sind. Diese Zahlen schließen natürlich alle Offiziere ein, die jemals während der sieben Jahre und drei Monate, von Februar 1938 bis Mai 1945, dieser Gruppe angehört haben.

 

 

    Die Zahl der aktiven Mitglieder dieser Gruppe zu ein und derselben Zeit war natürlich viel kleiner. Es waren ungefähr zwanzig zu Beginn des Krieges, eine Zahl, die sich auf ungefähr fünfzig im Jahre 1944 und 1945 erhöhte. Das heißt, daß zu jeder Zeit des Jahres 1944 die aktive Gruppe aus neun Personen bestanden hat, die die neun Stabsstellungen innehatten, sowie aus ungefähr 41 Oberbefehlshabern innerhalb der

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4263 (vgl. NP Bd. 4, S. 441 ff.)]

 

 

Kriegsmarine, der Luftwaffe und des Heeres.

 

    Aufbau und Arbeitsweise der Gruppe deutscher Generalstab und Oberkommando wurden in einer Reihe von eidesstattlichen Erklärungen von einigen der hervorragendsten deutschen Feldmarschälle und Generale beschrieben. Diese eidesstattlichen Erklärungen finden Sie im Band 1 des Dokumentenbuchs CC. Ich möchte nun kurz erläutern, wie diese eidesstattlichen Erklärungen zustande kamen.

 

 

    Zuerst wurden zwei amerikanische Offiziere auf Grund ihrer Gewandtheit und ihrer Erfahrung bei der Vernehmung hochrangiger deutscher Kriegsgefangener ausgesucht. Sie wurden von einem Offizier des Nachrichtendienstes und einem Anklagevertreter über das besondere Problem unterrichtet, das dieser Teil des Verfahrens bot, nämlich die Organisation der deutschen Wehrmacht. Diese Offiziere besaßen im militärischen Nachrichtendienst bereits große Erfahrungen und sprachen fließend deutsch.

 

 

    Es wurde Wert darauf gelegt, daß die Funktionen dieser Vernehmungsoffiziere bloß darin bestanden, die auf die Organisation der Wehrmacht bezüglichen Tatsachen in Erfahrung zu bringen und festzustellen, das heißt Tatsachen, über die die Anklagevertretung genau unterrichtet sein wollte.

 

    Die zu verhörenden deutschen Generale wurden nach den Spezialkenntnissen ausgesucht, die sie vermutlich auf Grund ihrer in der Vergangenheit eingenommenen Stellungen besaßen. Nach jedem Verhör fertigte der vernehmende Offizier eine Aufzeichnung; aus dieser Aufzeichnung wurden Tatsachen, die für die dem Gerichtshof vorliegenden Fälle sachdienlich schienen, herausgenommen und eine zusammenfassende Niederschrift vorbereitet. Diese Niederschrift wurde dann dem deutschen Offizier in einem späteren Verhör in Form eines Entwurfs vorgelegt, und er wurde gefragt, ob seine Aussage richtig wiedergegeben sei; er wurde aufgefordert, die Erklärung in jeder ihm richtig erscheinenden Weise zu ändern. Das Ziel war, möglichst genaue Zeugenaussagen über Organisationsfragen zu erhalten.

 

    Ich werde nun diese eidesstattlichen Erklärungen einzeln vortragen. Ich glaube, daß der Hohe Gerichtshof sehen wird, daß sie voll und ganz die von der Anklagevertretung gegebene Beschreibung dieser Gruppe rechtfertigen und im Endergebnis zeigen, daß es tatsächlich diese Gruppe von Offizieren war, die die Hauptverantwortung für die operative Planung und Führung der deutschen Wehrmacht trug.

 

    Die sowjetischen und französischen Richter haben russische und französische Abschriften, und die deutschen Verteidiger haben Abschriften in deutscher Sprache.

    Die erste dieser eidesstattlichen Erklärungen ist die

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4265 (vgl. NP Bd. 4, S. 442 ff.)]

 

 

 

von Franz Halder, der den Rang eines Generalobersten, der einem General mit vier Sternen in der amerikanischen Armee entspricht, innehatte. Seine eidesstattliche Erklärung wird als Dokument 3702-PS, US- 531, vorgelegt.

 

ハルダー・・・陸軍最高司令部参謀長・・19389月から19429月まで。

Halder war Chef des Generalstabs des OKH. Das ist auf der linken Seite das zweite Quadrat von unten. Er war Chef des Generalstabs des OKH von September 1938 bis September 1942. Er gehört demnach dieser Gruppe an und ist auf Grund seiner Stellung sehr gut in der Lage, über diese Organisation auszusagen. Seine Aussage ist kurz, und ich werde sie ganz verlesen:

 

軍事問題最高責任者は、国家元首、193482日までヒンデンブルク、その後、1945年までヒトラー。

    »Die endgültige Vollzugsgewalt und letzte Verantwortung in militärischen Angelegenheiten in Deutschland war dem Staatsoberhaupt anvertraut, welches vor dem 2. August 1934 Generalfeldmarschall von Hindenburg und späterhin bis 1945 Adolf Hitler war.

 

軍の専門的門ダイアh、国防軍最高司令官の下にある陸海空軍の最高司令官。

        Militärische fachliche Angelegenheiten oblagen der Verantwortung der dem Oberbefehlshaber der Wehrmacht (gleichzeitig Staatsoberhaupt) unterstehenden Wehrmachtteile, das heißt, Heer, Kriegsmarine und Luftwaffe.

 

 

Tatsächlich jedoch wurde die Leitung der Arbeiten innerhalb dieses Sachbereiches von einer relativ kleinen Gruppe höherer Offiziere ausgeübt. Diese Offiziere übten diese leitende Tätigkeit auf Grund ihrer Dienstanweisungen kraft ihrer Ausbildung, Stellung und ihrer gegenseitigen Beziehungen aus. Pläne für militärische Unternehmungen der deutschen Wehrmacht wurden nach den Weisungen des OKW von diesem Be    arbeiterkreis im Auftrag ihrer Befehlshaber vorbereitet und wurden dem Oberbefehlshaber der Wehrmacht (zugleich Staatsoberhaupt) unterbreitet.

 

        Den Angehörigen dieser Gruppe oblag es, militärische Unternehmungen innerhalb ihres Sachbereiches vorzubereiten, und tatsächlich haben sie solche Unternehmungen vorbereitet, die von der Truppe durchgeführt werden sollten.

 

        Vor einer Unternehmung wurden gelegentlich die betreffenden Angehörigen dieser Gruppe von dem Staatsoberhaupte zusammengerufen und die angemessenen Richtlinien gegeben. Beispiele solcher Zusammenkünfte sind Hitlers Ansprache am 22. August 1939 an die Oberbefehlshaber vor dem polnischen Feldzug, und am 14. Juni 1941 die Besprechung in der Reichskanzlei vor dem ersten russischen Feldzug.

 

        Die Gliederung dieser Gruppe und ihr gegenseitiges Verhältnis zueinander zeigt die beiliegende Skizze. Dies war der tatsächliche Generalstab und die Oberste Führung der deutschen Wehrmacht.

        Halder.«

 

 

    Die Skizze, auf die Bezug genommen wird, ist das Schema, das sich vorn im Gerichtssaal befindet; sie war der eidesstattlichen Erklärung beigefügt. Die beiden Zusammenkünfte, auf die im letzten Absatz der eidesstattlichen Erklärung verwiesen wird, sind in Dokumenten belegt, die später vorgelegt werden.

    Ich lege als nächstes eine im wesentlichen gleichlautende Erklärung von Brauchitsch vor, Dokument

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4267 (vgl. NP Bd. 4, S. 443 ff.)]

 

 

 

参謀本部に関するフォン・ブラウヒッチ証言

 

 ブラウヒッチは、19382月から194112月まで、陸軍最高司令官。

3703-PS, US-532. Von Brauchitsch hatte den Rang eines Feldmarschalls und war Oberbefehlshaber des Heeres von 1938 bis 1941, daher auch ein Angehöriger dieser Gruppe. Ich brauche seine Erklärung nicht vorzulesen, da sie praktisch die gleiche ist, wie die von Halder abgegebene. Aber ich möchte bitten, daß sie an dieser Stelle vollständig in das Protokoll aufgenommen wird. Der einzige Unterschied zwischen den beiden Erklärungen liegt im letzten Satz. Halder erklärt, daß die Gruppe, die m der Anklageschrift beschrieben ist:

 

 

    »der tatsächliche Generalstab und die Oberste Führung der deutschen Wehrmacht«

war, Während von Brauchitsch es ein wenig anders ausdrückt:

    »In der Hand der in der Skizze aufgeführten Dienststellen lag die tatsächliche Führung der Wehrmacht.«

    Im übrigen sind beide Erklärungen identisch.

    Das Dokument, auf das vorher Bezug genommen wurde, lautet wie folgt:

 

    »Die endgültige Vollzugsgewalt und letzte Verantwortung in militärischen Angelegenheiten in Deutschland war dem Staatsoberhaupte anvertraut, welches vor dem 2. August 1934 Generalfeldmarschall von Hindenburg und späterhin bis 1945 Adolf Hitler war.

        Militärische fachliche Angelegenheiten oblagen der Verantwortung der dem Obersten Befehlshaber der Wehrmacht (gleichzeitig Staatsoberhaupt) unterstehen    den Wehrmachtteile, das heißt, Heer, Kriegsmarine und Luftwaffe.

 

実際上の作業の指導は、上級将校の比較的小さなグループの手に。

Tatsächlich Jedoch wurde die Leitung der Arbeiten innerhalb dieser Sachbereiche von einer relativ kleinen Gruppe höherer Offiziere ausgeübt. Diese Offiziere übten diese leitende Tätigkeit auf Grund ihrer Dienstanweisungen kraft ihrer Ausbildung, Stellung und ihrer gegenseitigen Beziehungen aus.

 

 

Pläne für militärische Unternehmungen der deutschen Wehrmacht wurden nach den Weisungen des OKW von diesem Bearbeiterkreis vorbereitet und wurden dem Obersten Befehlshaber der Wehrmacht (zugleich Staatsoberhaupt) unterbreitet.

 

 

        Den Angehörigen dieser Gruppe war volle Autorität anvertraut, militärische Unternehmungen innerhalb ihres Sachbereiches vorzubereiten und tatsächlich haben sie solche Unternehmungen vorbereitet, die von der Truppe eventuell durchgeführt werden sollten.

 

 

        Vor einer Unternehmung wurden gelegentlich Angehörige dieser Gruppe von dem Staatsoberhaupte zusammengerufen und die angemessenen Richtlinien gegeben. Beispiele solcher Zusammenkünfte sind Hitlers Ansprache am 22. August 1939 an die Oberbefehlshaber vor dem polnischen Feldzug, und am 14. Juni 1941 die Besprechung in der Reichskanzlei vor dem ersten russischen Feldzug.

        Die Gliederung dieser Gruppe und ihr gegenseitiges Verhältnis zueinander zeigt beiliegende Skizze.

        In der Hand der in der Skizze aufgeführten Dienststellen lag die tatsächliche Führung der Wehrmacht.

        von Brauchitsch.«

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4269 (vgl. NP Bd. 4, S. 444 ff.)]

 

 

国防軍問題の計画遂行における実質的責任者。

    Der Gerichtshof wird aus diesen eidesstattlichen Erklärungen ersehen, daß das Schema, das wir hier vorn im Gerichtssaal zeigen und das der kurzen erläuternden Erklärung beigefügt ist, von Brauchitsch und Halder vorgelegt worden ist, und daß diese beiden Offiziere unter Eid erklärt haben, daß sie ein genaues Bild der Spitzenorganisation der deutschen Wehrmacht gibt. Die Erklärungen von Brauchitsch und Halder bestätigen ferner voll und ganz die Behauptung der Anklagevertretung, daß die Inhaber der auf dem Schema angegebenen Stellungen die Gruppe bilden, die die Hauptverantwortung für die Planung und Durchführung aller Wehrmachtsangelegenheiten trug.

 

 

    Ich möchte nun eine weitere eidesstattliche Erklärung von Halder vorlegen, die einige Einzelheiten behandelt, auf die ich bei der Darstellung der Gruppe bereits aufmerksam gemacht habe; sie ist ziemlich kurz. Es ist die eidesstattliche Erklärung Nummer 6, Dokument 3707-PS, US-533; ich werde sie ganz ins Protokoll verlesen:

 

ハルダー証言:

 OKW, OKH,OKMにおいて最も重要な部局は、それぞれの参謀本部。

    »Die wichtigste Abteilung im OKW war der Wehrmachtführungsstab etwa in derselben Weise wie der Generalstab bei Heer und Luftwaffe und die Seekriegsleitung bei der Marine. Eine Reihe von Amtschefs im gleichen Range mit Jodl unterstanden Keitel, aber sie und ihre Ämter waren weniger wichtig und weniger einflußreich in Planung und Durchführung militärischer Angelegenheiten als Jodl und Jodls Stab.

 

国防軍最高司令部の総参謀本部

        Der Wehrmachtführungsstab war in Abteilungen gegliedert; von diesen war die Abteilung, welcher Warlimont als Chef vorstand, die wichtigste. Sie wurde Abteilung Landesverteidigung genannt und befaßte sich in erster Linie mit der Ausarbeitung strategischer Fragen. Obwohl Warlimont die gleichen Dienstaufgaben anvertraut blieben, war er von 1941 an als Stellvertretender Chef des Wehrmachtführungsstabes bekannt.

 

 

        Es bestand während des zweiten Weltkrieges kein vereinigter Generalstab ähnlich dem Großen Generalstab im ersten Weltkrieg.

 

 

        Die Führungsfragen bei Feldheer und Luftwaffe bearbeitete die in meiner Erklärung vom 7. November beschriebene Gruppe höherer Offiziere. (Beim Feldheer: 'Generalstab des Heeres', bei der Luftwaffe: 'Generalstab der Luftwaffe'.)

 

        Führungsfragen der Kriegsmarine sind auch im ersten Weltkrieg nicht vom 'Großen Generalstab' bearbeitet worden, sondern von der Marineleitung.

        Franz Halder.«

 

 

    Der Gerichtshof wird bemerken, daß diese eidesstattliche Erklärung sich vor allem mit den Aufgaben des Generalstabs der vier Oberkommandos, nämlich des OKW, OKH, OKL und OKM befaßt, und daß sie die Einbeziehung sowohl der Stabschefs der vier Wehrmachtteile in diese Gruppe rechtfertigt als auch die von Warlimont als Stellvertretendem Chef des Wehrmachtführungsstabes, da diesem die Verantwortung für die strategische Planung oblag.

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4271 (vgl. NP Bd. 4, S. 445 ff.)]

 

 

    Ich habe noch eine kurze eidesstattliche Erklärung über eine Teilfrage. Der Gerichtshof wird sich erinnern, daß die höchste in der deutschen Luftwaffe bekannte Kampfformation die Luftflotte war, und daß alle Oberbefehlshaber von Luftflotten in diese Gruppe miteinbezogen wurden. Es ist das Quadrat in der unteren rechten Ecke der Skizze. Die Befehlshaber von Luftflotten hatten immer die Stellung eines 'Oberbefehlshabers', aber bis zum Jahre 1944 wurden sie formell nicht so bezeichnet. Dies wird in einer eidesstattlichen Erklärung des Sohnes von Feldmarschall von Brauchitsch bestätigt. Sein Sohn hatte den Rang eines Obersten in der deutschen Luftflotte und war persönlicher Adjutant des Angeklagten Göring als Oberbefehlshaber der Luftwaffe.

 

    Seine Erklärung trägt die Nummer 9, Dokument 3708-PS, US-534. Die Erklärung lautet wie folgt:

 

    »Die Luftflottenchefs sind den Armeeoberbefehlshabern gleichzusetzen. Sie sind während des Krieges keine Territorialbefehlshaber gewesen und übten dementsprechend auch keine vollziehende Gewalt aus.

 

        Sie waren die höchsten Truppenvorgesetzten der ihnen unterstellten Luftwaffenverbände und dem Oberbefehlshaber der Luftwaffe unmittelbar unterstellt.

 

        Bis zum Sommer 1944 führten sie die Dienststellenbezeichnung 'Befehlshaber'. Ab diesem Zeitpunkt die Dienstbezeichnung 'Oberbefehlshaber'. Hierdurch änderte sich gegenüber der Vorzeit in ihrem Aufgaben-     und Verantwortungsbereich nichts.«

 

    Hoher Gerichtshof! Damit endet die Beschreibung der Zusammensetzung dieser Gruppe und ihrer Mitglieder. Der Gerichtshof hat mir zwei Anfragen übermittelt, die vom Verteidiger dieser Gruppe an den Gerichtshof gerichtet waren. Ich halte es für richtig, wenn ich diese beiden Anfragen bezüglich der Zusammensetzung dieser Gruppe jetzt beantworte. Die Schreiben wurden mir vor zwei Tagen übergeben.

 

    Das erste stammt von Hofrat Düllmann. Er fragt, ob die Gruppe, so wie sie in der Anklageschrift beschrieben ist, vom Dienstgrad abhängt, ob sie Offiziere eines bestimmten Dienstgrades, wie Feldmarschall oder Generaloberst mit einschließt.

 

    Die Antwort darauf ist eindeutig: Nein. Wie bereits ausgeführt, besteht das Unterscheidungsmerkmal hinsichtlich der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe darin, ob der Betreffende eine der in diesem Schema angeführten Stellungen innehatte. Er gehört zu dieser Gruppe, wenn er eine dieser Stellungen innehatte, unabhängig von seinem Dienstgrad. Der Dienstgrad ist kein Unterscheidungsmerkmal. Tatsächlich, so nehme ich an, hatte jeder in dieser Gruppe zumindest den Rang eines Generals im deutschen Heere, was einem »Lieutenant General« im amerikanischen Heer entspricht.

 

    Herr Düllmann fragte auch, ob die Gruppe Offiziere des sogenannten »Generalstabskorps« enthielte.

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4273 (vgl. NP Bd. 4, S. 447 ff.)]

 

 

Die Antwort darauf ist: Nein. Im deutschen Heer gab es eine Kriegsakademie, und die Absolventen der Kriegsakademie gehörten dem als Generalstab bezeichneten Dienstzweig an. Sie zeichneten zum Beispiel als »Oberst im Generalstab«. Sie arbeiteten zum größten Teil als Adjutanten und Hilfsoffiziere der Stabsoffiziere. Ich nehme an, daß es von ihnen mehrere tausend gab, zwei- bis dreitausend, sie sind aber in dieser Gruppe nicht mitinbegriffen. Viele von ihnen gehörten den unteren Dienstgraden an. Sie sind in dieser Anklageschrift nicht genannt, und es besteht kein Grund und kein Anlaß, sie in die beschriebene Gruppe einzubeziehen.

 

 

    Die zweite Anfrage stammt von Dr. Exner, der erklärt, daß er über die Bedeutung des Ausdrucks »Oberbefehlshaber« im Zweifel sei. Er führt weiter aus, er glaube, daß zu den »Oberbefehlshabern« auch Oberbefehlshaber auf den Kriegsschauplätzen, Oberbefehlshaber von Heeresgruppen und Oberbefehlshaber von Armeen gehörten. Das ist völlig richtig. Es sind dies die Dienststellungen, so wie sie in dem Schema eingezeichnet sind.

 

 

    Wir wollen nun für einige Minuten die Arbeitsweise dieser Gruppe untersuchen. In vielen Beziehungen arbeiteten die deutschen militärischen Führer mit der gleichen Grundmethode wie die militärischen Stäbe anderer großer Nationen.

 

 

全般的計画・・・前線で作戦を遂行する将軍提督の協力の下、最高の参謀将校とその補助将校によって作成。

Allgemeine Pläne wurden von den höchsten Stabsoffizieren und ihren Hilfsoffizieren ausgearbeitet unter Mitarbeit der Truppengenerale oder Frontadmirale, denen die Ausführung der Pläne anvertraut war.

 

 

Es bedarf keiner besonderen Erwähnung, daß die Entscheidung über einen bestimmten Feldzug von den obersten Stellen getroffen wurde. Eine derartige Entscheidung umfaßte sowohl politische und diplomatische Fragen als auch rein militärische Überlegungen.

 

一例:ポーランド攻撃作戦の作成過程。

 攻撃の決定。

 →最高位の参謀商工がベルリンで全般的軍事計画を作成。

 →その全般的計画が、実際に作戦を遂行する陸軍集団・軍団の司令官たちに渡される

 →ついで、前線出動司令官とOKW,OKHの最高参謀たちが、その計画を検討し、完成させ、細部までつめる。

 Als zum Beispiel die Entscheidung getroffen wurde, Polen anzugreifen, war der Gang ungefähr folgender: die höchsten Stabsoffiziere in Berlin arbeiteten mit ihren Hilfsoffizieren allgemeine militärische Pläne für den Feldzug aus; diese allgemeinen Pläne wurden den Befehlshabern der Heeresgruppen und Armeen übermittelt, die den Feldzug tatsächlich durchführen sollten. Anschließend folgte eine Beratung zwischen den höchsten Truppenbefehlshabern des Feldheeres und den höchsten Stabsoffizieren im OKW und OKH, mit dem Ziel, die Pläne nachzuprüfen, zu vervollkommnen und bis ins letzte auszuarbeiten.

 

 

    Die Art und Weise, in der diese Gruppe arbeitete, die also den Austausch von Ideen und Vorschlägen zwischen den höchsten Stabsoffizieren im OKW und OKH einerseits und den obersten Truppenbefehlshabern des Feldheeres andererseits miteinschlossen, ist in zwei eidesstattlichen Erklärungen des Feldmar

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4275 (vgl. NP Bd. 4, S. 448 ff.)]

 

 

schalls von Brauchitsch schriftlich niedergelegt. Es handelt sich um die eidesstattliche Erklärung Nummer 4, Dokument 3705-PS, US-535. Ich darf die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs darauf lenken und werde sie ins Protokoll verlesen. Die Erklärung vom 7. November 1945 lautet:

 

19394月、フォン・ブラウヒッチは、ヒトラーから、ポーランド攻撃のための軍事的準備を行うことを託される。ただちに、作戦・進軍計画の作業開始。それをヒトラーに提示。ヒトラーの要望に従い修正。

    »Im April 1939 wurde ich von Hitler beauftragt, militärische Vorbereitungen für einen etwaigen Feldzug gegen Polen zu treffen. Sofort begannen die Arbeiten für die Aufstellung des Operations- und Aufmarschplanes. Dieser wurde dann Hitler vorgetragen und unter Berücksichtigung einer von ihm gewünschten Änderung genehmigt.

 

 

        Nachdem die Operations- und Aufmarschanweisungen an die in Frage kommenden zwei Führer der Heeresgruppen und die 5 Armeeführer ausgegeben waren, fanden Besprechungen mit diesen über Einzelheiten statt, um deren Wünsche und Vorschläge zu hören.

 

        Nach Ausbruch des Krieges verfolgte ich weiterhin die Gepflogenheit enger und dauernder Fühlungnahme mit den Oberbefehlshabern der Heeresgruppen und Armeen, sowohl durch persönliche Besuche ihrer Hauptquartiere als auch durch Telefon, Fernschreiber oder Radio. Auf diesem Wege war ich in der Lage, ihren Rat und ihre Vorschläge während der Kampfhandlungen einzuholen. Es war in der Tat bestehende Üblichkeit und allgemeine Gepflogenheit der jeweiligen Oberbefehlshaber des Heeres, mit ihren unterstellten Oberbefehlshabern in einem ständigen Meinungsaustausch zu bleiben.

 

        Der Oberbefehlshaber des Heeres und sein Chef des Generalstabs standen in Verbindung mit den Heeresgruppen und durch diese oder auch unmittelbar mit den Armeen: durch Heeresgruppen bezüglich strategischer und taktischer Angelegenheiten; unmittelbar hinsichtlich der Versorgung und Verwaltungsfragen in dem von diesen Armeen eroberten Gebiete. Eine Heeresgruppe hatte keine territoriale vollziehende Gewalt. Sie bestand aus einem verhältnismäßig kleinen Stab, der sich nur mit militärischen Operationen befaßte. In allen territorialen Angelegenheiten war es der Oberbefehlshaber der Armee und nicht der Heeresgruppe, der die vollziehende Gewalt ausübte.

von Brauchitsch.«

 

 

 

    Es folgt:

    »Ergänzung zu meiner Erklärung vom 7. November 1945:

        Wenn Hitler sich entschlossen hatte, die Erreichung seiner politischen Ziele durch einen militärischen Druck oder durch Einsatz der militärischen Machtmittel zu unterstützen, erhielt der Ob.d.H., wenn er daran beteiligt war, zunächst in der Regel mündlich eine entsprechende Orientierung oder einen entsprechenden Befehl.

 

        Hierauf wurden im OKH die Operations- und Aufmarschpläne bearbeitet. Nachdem sie in der Regel mündlich Hitler vorgetragen und von ihm genehmigt waren, erfolgte ein schriftlicher Befehl des OKW an die Wehrmachtsteile.

        Inzwischen war vom OKH mit der Ausgabe der Operations- und Aufmarschpläne an die in Frage kommen

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4277 (vgl. NP Bd. 4, S. 449 ff.)]

 

 

    den Heeresgruppen und Armeen begonnen worden.

        Einzelheiten der Operations- und Aufmarschpläne wurden vom OKH mit den Heeresgruppen- und Armeeführern und ihren Chefs der Generalstäbe besprochen.

 

        Während der Operationen stand das OKH in einem dauernden Meinungsaustausch durch Fernsprecher, Funk und Kurier mit den Heeresgruppen. Der Ob.d.H. benutzte jede zeitliche Möglichkeit, um durch Aufsuchen der Heeresgruppen, Armeen und Truppenführer mit diesen in einem persönlichen Meinungsaustausch zu bleiben.

 

        Im Kriege gegen Rußland wurden Heeresgruppen- und Armeeführer wiederholt von Hitler einzeln zum Vortrag befohlen.

 

        Die Befehle in allen operativen Angelegenheiten gingen vom OKH an die Heeresgruppen, in allen Angelegenheiten des Nachschubs und der vollziehenden Gewalt vom OKH unmittelbar an die Armeen.

        von Brauchitsch.«

 

 

    Die Truppenbefehlshaber, das heißt also beim Heer die Oberbefehlshaber von Heeresgruppen und Armeen, nahmen demnach, wie diese eidesstattlichen Erklärungen beweisen, an der Planung und an der Ausführung der Pläne teil.

 

Die Oberbefehlshaber waren auch die Träger der allgemeinen vollziehenden Gewalt in den Gebieten, in denen ihre Heeresgruppen und Armeen operierten. In diesem Zusammenhang lenke ich die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf das Dokument 447-PS, das bereits als US-135 vorliegt. Das Dokument stellt von Keitel unterzeichnete und vom Oberkommando der Wehrmacht am 13. März 1941 ausgegebene Richtlinien dar.

 

 

    Diese Richtlinien enthalten verschiedene Bestimmungen für die Operationen gegen die Sowjetunion, die tatsächlich einige Monate später, am 22. Juni, begonnen wurden. Die Dokumente, Herr Vorsitzender, sind in den Dokumentenbüchern II und III in numerischer Reihenfolge angeführt. Dokumentenbuch II enthält C- und L-Nummern, Dokumentenbuch III hingegen PS-Nummern. Da dies 447-PS ist, ist es im Dokumentenbuch III in numerischer Ordnung innerhalb der PS-Dokumente. Im Dokument selbst, unter Absatz I, überschrieben »Operationsgebiet und vollziehende Gewalt« findet der Gerichtshof den Unterabsatz 1 mit folgendem Wortlaut; in der Übersetzung ist es Seite 1, Absatz 2:

 

 

    »Eine Erklärung Ostpreußens und des Generalgouvernements zum Operationsgebiet des Heeres ist nicht beabsichtigt. Dagegen ist der Ob.d.H. auf Grund der nichtveröffentlichten Führererlasse vom 19. und 21. 10. 1939 berechtigt, diejenigen Maßnahmen anzuordnen, die zur Durchführung seines militärischen Auftrages und zur Sicherung der Truppe notwendig sind. Diese Ermächtigung kann er auf die Oberbefehlshaber der Heeresgruppen und Armeen weiter übertragen. Derartige Anordnungen gehen allen anderen Obliegenheiten und den Weisungen ziviler Stellen vor.«

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4279 (vgl. NP Bd. 4, S. 450 ff.)]

 

 

    Der Gerichtshof ersieht daraus, daß die vollziehende Gewalt mit Vorrang gegenüber Zivilbehörden in die Hände der Oberbefehlshaber des Heeres gelegt wurde, und zwar mit der Ermächtigung, diese auf die Oberbefehlshaber der Heeresgruppen und Armeen weiter zu übertragen, also auf die Mitglieder der Gruppe, die in der Anklageschrift beschrieben ist.

    Weiterhin stellt das Dokument in dem Unterabsatz 2a, es ist der vierte Absatz auf Seite 1 des Dokuments, fest:

    »Das mit dem Vorgehen des Heeres über die Grenzen des Reiches und der Nachbarstaaten gebildete Operationsgebiet des Heeres ist der Tiefe nach soweit als möglich zu beschränken. Der Ob.d.H. hat die Befugnis, in diesem Gebiet die vollziehende Gewalt auszuüben mit der Ermächtigung, sie auf die Oberbefehlshaber der Heeresgruppen und Armeen zu übertragen.«

 

    VORSITZENDER: Das ist ein günstiger Zeitpunkt für eine Unterbrechung.

 

 

[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]

 

 

Nachmittagssitzung.

 

    VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird morgen in geschlossener Sitzung tagen, um sich mit Angelegenheiten des Verfahrens zu befassen. Daher wird morgen keine öffentliche Sitzung stattfinden.

 

OBERST TAYLOR: Hoher Gerichtshof! Ich habe nun noch ein weiteres Dokument, das sich mit diesem Thema des Aufbaus der Gruppe beschäftigt, bevor ich zur Substantiierung der Anklage übergehe.

    Dies Dokument D-78 liegt bereits als US-139 vor und ist in Band II des Dokumentenbuchs zu finden. Dieses Schriftstück ist ein dienstlicher Befehl zur Teilnahme an einer Sitzung in der Reichskanzlei am 14. Juni 1941, acht Tage vor dem Angriff auf die Sowjetunion. Es ist eine der Zusammenkünfte, die im letzten Absatz der heute Vormittag zu Protokoll gegebenen eidesstattlichen Erklärungen von Halder und von Brauchitsch erwähnt sind. Der Befehl ist von Oberst Schmundt, dem Chefadjutanten der Wehrmacht bei Hitler, unterzeichnet und ist datiert: Berchtesgaden, den 9. 6. 1941. Er beginnt:

 

バルバロッサ作戦に関する軍最高指導部の会議(614)

ヒトラー召集(69日付)

    »Betr.: Besprechung 'Barbarossa'.« - Es ist dies das Kennwort für den Angriff auf die Sowjetunion - »Der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht hat Vortrag für 'Barbarossa' durch die Oberbefehlshaber

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4281 (vgl. NP Bd. 4, S. 451 ff.)]

 

 

    der Heeresgruppen und gleichgestellte Befehlshaber der Kriegsmarine und Luftwaffe befohlen.«

 

    Wie der Gerichtshof wiederum sehen wird, ist dies dieselbe Gruppe, die auf der letzten Linie unten auf der Tafel an der Wand verzeichnet ist, Oberbefehlshaber, Heeresgruppen und Armeen sowie gleichrangige Marine- und Luftwaffen-Befehlshaber.

 

    Das Schriftstück enthält gleichfalls eine Liste der Teilnehmer an dieser Besprechung, und ich möchte zum Abschluß des Themas diese Liste durchgehen, um darzulegen, wer die Teilnehmer an dieser Besprechung waren, und wie nahe sie dem Aufbau der in der Anklageschrift genannten Gruppe gleichkommen. Der Gerichtshof wird sehen, daß die Liste der Teilnehmer am Ende der ersten Seite der Übersetzung beginnt:

 

    Generalfeldmarschall von Brauchitsch, damals Oberbefehlshaber der Armee und Mitglied der Gruppe; Generaloberst Halder, Chef des Generalstabs des Heeres und Mitglied der Gruppe; dann drei Unterbefehlshaber, die nicht Mitglieder der Gruppe waren: Paulus, Heusinger und Gyldenfeldt.

 

    Kriegsmarine: Kapitän zur See Wagner, Chef des Stabes der Operationsabteilung der Seekriegsleitung, nicht Mitglied der Gruppe. Seitens der Luftwaffe: General Milch, Staatssekretär und Inspekteur der Luftwaffe, ebenfalls kein Mitglied der Gruppe; General Jeschonnek, Chef des Generalstabs der Luftwaffe und Mitglied der Gruppe; ferner zwei seiner Mitarbeiter.

 

    Zum Oberkommando der Wehrmacht übergehend finden wir, daß Keitel, Jodl und Warlimont, alles Mitglieder der Gruppe, anwesend waren, ferner ein Hilfsoffizier des Generalstabs.

 

    Dann vier Offiziere der Adjutantur, die nicht Mitglieder der Gruppe waren.

 

    Wir gehen nun zu den Truppenbefehlshabern des Feldheeres über: Generaloberst von Falkenhorst, Armee-Oberkommando Norwegen, Mitglied der Gruppe; Generaloberst Stumpff, Luftflotte 5, Mitglied der Gruppe; Rundstedt, Reichenau, Stülpnagel, Schober, Kleist, alle vom Heer und sämtlich Mitglieder der Gruppe.

    Luftwaffe: Generaloberst Löhr, Luftflotte 4, Mitglied der Gruppe.

 

    Generaloberst Fromm und Generaloberst Udet waren nicht Mitglieder. Der eine war Befehlshaber des Ersatzheeres und der andere Generalluftzeugmeister.

 

    Marine: Raeder, Mitglied der Gruppe, Fricke, Chef des Stabes Seekriegsleitung und Mitglied der Gruppe; und ein Assistent, der kein Mitglied war; Carls, Marine-Gruppe Nord, Mitglied der Gruppe; ebenso Schmundt.

 

    Dann von der Armee: Leeb, Busch, Küchler, alle als Oberbefehlshaber Mitglieder der Gruppe; Keller, ein Mitglied der Gruppe; Bock, Kluge, Strauß, Gude

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4283 (vgl. NP Bd. 4, S. 452 ff.)]

 

 

rian, Hoth, Kesselring, sämtlich Mitglieder der Gruppe.

 

    Man kann also ersehen, daß mit Ausnahme einiger Hilfsoffiziere mit verhältnismäßig niedrigem Dienstgrad alle Teilnehmer an diesen Beratungen Mitglieder der Gruppe waren, wie sie in der Anklageschrift bezeichnet ist, und daß in der Tat die Teilnehmer fast alle Mitglieder der Gruppe umfaßten, die mit den bevorstehenden Operationen gegen die Sowjetunion zu tun hatten.

 

    Ich habe nun den ersten Teil der Ausführungen beendet, das heißt, die Beschreibung des Generalstabs und der Oberkommando-Gruppe, deren Zusammensetzung, Aufbau und allgemeine Arbeitsweise. Ich wende mich nun den Anklagen zu, die in der Anklageschrift gegen diese Gruppe erhoben werden.

 

    Anhang B beschuldigt diese Gruppe der Hauptverantwortung für die Planung, Vorbereitung, die Auslösung und Führung der rechtswidrigen Kriege, die in den Anklagepunkten 1 und 2 dargelegt sind, und für die Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die in den Anklagepunkten 3 und 4 näher beschrieben sind.

 

    Bei der Beweisführung zur Unterstützung dieser Anklagen müssen wir im Auge behalten, daß laut Statut die Gruppe für verbrecherisch erklärt werden kann in Verbindung mit allen Handlungen, wegen derer ein einzelner Angeklagter, der Mitglied dieser Gruppe war, verurteilt werden kann.

 

    Die Gruppe Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht ist durch die einzelnen Angeklagten stark vertreten. Fünf Angeklagte, das heißt ein Viertel der Angeklagten gehören der Gruppe an.

 

 

ゲーリング

    Wenn wir sie der Reihe nach hernehmen, kommt zuerst der Angeklagte Göring. Göring ist vor diesem Gerichtshof aus zahlreichen Gründen angeklagt. Kraft seiner Stellung als Oberbefehlshaber der Luftwaffe von deren erstem offenen Auftreten und offizieller Gründung an bis ungefähr einen Monat vor Kriegsende gehörte Göring zu der Gruppe Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht. Während des letzten Kriegsmonats wurde er in dieser Eigenschaft durch von Greim ersetzt, der kurz nach seiner Gefangennahme bei Kriegsende Selbstmord beging. Die Verbrechen, deren Göring bezichtigt wird, fallen unter sämtliche Punkte der Anklageschrift.

 

カイテル

    Der nächste Angeklagte, der der Gruppe angehört, ist Keitel. Er und die übrigen drei Angeklagten, sind alle vier vorwiegend oder ausschließlich wegen ihrer militärischen Tätigkeit angeklagt, und alle vier sind Berufssoldaten oder Berufsmarineoffiziere.

    Keitel wurde Chef des Oberkommandos der Wehrmacht oder des OKW, als das OKW im Jahre 1938 gegründet wurde, und blieb in dieser Stellung wäh

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4285 (vgl. NP Bd. 4, S. 453 ff.)]

 

 

rend der gesamten einschlägigen Zeit. Den größten Teil dieser Zeit hatte er den Rang eines Feldmarschalls und, abgesehen von seiner Stellung als Chef des OKW, war er Mitglied des Geheimen Kabinettsrats und des Ministerrats für die Reichsverteidigung. Keitel ist unter sämtlichen vier Punkten der Anklageschrift angeklagt.

 

ヨードル・・・職業軍人

    Der Angeklagte Jodl war Berufssoldat. Als die Nazis zur Macht kamen, war er Oberstleutnant und schließlich rückte er zum Rang eines Generalobersten vor. Er wurde der Chef des Wehrmachtführungsstabs und behielt diese Stellung während des ganzen Krieges. Die Verbrechen, deren er bezichtigt wird, fallen unter sämtliche vier Punkte der Anklageschrift.

 

 

海軍最高司令官レーダー・・・3点で告発。

    Die beiden anderen Angeklagten, die Mitglieder dieser Gruppe waren, gehören der Marine an. Der Angeklagte Raeder ist in gewissem Sinne das älteste Mitglied der gesamten Gruppe, da er bereits im Jahre 1928 Oberbefehlshaber der deutschen Marine war. Er erreichte den höchsten Rang in der deutschen Marine, den des Großadmirals. Er gab das Oberkommando der Kriegsmarine im Januar 1943 ab und wurde durch Dönitz ersetzt. Raeder ist unter den Punkten 1, 2 und 3 der Anklageschrift angeklagt.

 

デーニッツ・・・Uボート司令官・・・1943年、レーダーの後任。

    Der letzte der fünf Angeklagten, Dönitz, war bei der Machtergreifung der Nazis ein Offizier von verhältnismäßig niedrigem Range. Während der ersten Jahre des Nazi-Regimes spezialisierte er sich auf dem U-Boot-Gebiet und war bei Ausbruch des Krieges Befehlshaber der Unterseeboote. Er rückte in der Kriegsmarine ständig im Range auf, wurde 1943 nach Raeders Rücktritt als dessen Nachfolger ausersehen und damit Oberbefehlshaber der Marine und erhielt den Rang eines Großadmirals. Als die deutsche Wehrmacht bei Kriegsende zusammenbrach, wurde Dönitz Hitlers Nachfolger als deutscher Regierungschef. Dönitz ist unter den Punkten 1, 2 und 3 der Anklageschrift angeklagt.

 

    Vier dieser fünf Angeklagten sind für die Gruppe als Ganzes mehr oder weniger typisch. Wir müssen den Angeklagten Göring ausnehmen, der in erster Linie Nazi-Parteipolitiker war und als Ergebnis seiner Laufbahn 1914 bis 1918 eine Vorliebe für das Flugwesen hatte.

 

Aber die anderen machten das Soldatsein oder das Seemannsein zum Lebensinhalt. Sie arbeiteten mit den Nazis zusammen und beteiligten sich an ihren wichtigsten Abenteuern, aber sie gehörten nicht zu den älteren Parteimitgliedern. Sie unterscheiden sich nicht wesentlich von den anderen 125 Mitgliedern der Gruppe. Sie sind ohne Zweifel in gewisser Beziehung fähigere Leute. Sie rückten in die höchsten Stellungen der deutschen Wehrmacht auf, und alle, mit Ausnahme von Jodl, erreichten den höchsten Rang.

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4287 (vgl. NP Bd. 4, S. 454 ff.)]

 

 

 

    Sie können jedoch als ausgezeichnete Studienobjekte und als Vertreter der Gruppe gelten; wir können ihre Gedanken überprüfen, so wie sie diese in diesen Dokumenten und ihren Handlungen ausgedrückt haben, in der ziemlich sicheren Annahme, daß diese Gedanken und Handlungen auch für die anderen Mitglieder der Gruppe kennzeichnend sind.

 

 

    Ich wende mich zunächst der verbrecherischen Tätigkeit des Generalstabs und des Oberkommandos der Wehrmacht zu, die unter Punkt 1 und 2 der Anklageschrift fällt, also ihrer Tätigkeit bei der Planung und bei der Verschwörung, rechtswidrige Kriege zu führen. Meine Aufgabe besteht hierbei größtenteils darin, bereits vorgebrachte Dinge wieder ins Gedächtnis zurückzurufen. Das auf den Angriffskrieg bezügliche Beweismaterial ist im wesentlichen dem Hohen Gerichtshof bereits von meinem Kollegen, Herrn Alderman, und von den verehrlichen Mitgliedern der Britischen Delegation vorgelegt worden.

 

 

    Viele Schriftstücke, auf die die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs gelenkt wurde, zeigten, daß die Angeklagten hier, die der Gruppe Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht angehörten, wissentlich und vorsätzlich an Verbrechen nach Punkt 1 und 2 der Anklageschrift teilgenommen haben. Ich habe die Absicht, nach Möglichkeit die Bezugnahme auf dieses Beweismaterial zu vermeiden; aber ich muß mich doch auf ein oder zwei Beweisstücke beziehen, um die besondere Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf die Rolle zu lenken, die die Gruppe Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht bei den Verbrechen der Angriffskriege gespielt hat.

 

 

参謀本部の正常な任務・・・軍事計画の準備。平時においては、想定の諸前提条件で攻撃計画・防衛計画の準備に従事。そのような演習を行うことには犯罪的なことはなにもない。

    Es ist natürlich die normale Aufgabe eines Generalstabs, militärische Pläne vorzubereiten. In Friedenszeiten beschäftigen sich militärische Stäbe gewöhnlich mit der Vorbereitung von Angriffs- oder Verteidigungsplänen, die auf angenommenen Voraussetzungen aufgebaut sind. Es ist nichts Verbrecherisches dabei, derartige Übungen durchzuführen, oder solche Pläne vorzubereiten. Dessentwegen werden die Angeklagten und diese Gruppe auch nicht angeklagt.

 

 

ナチスの目標、すなわちドイツを武力による脅迫ないしは武力行使によって拡張するという目標に同意し、意識的熱狂的にドイツ国防軍の建設に従事。参謀本部の最高幹部たちは、侵略戦争を仕掛けようとするナチスの目標を認識。

    Wir werden jedoch beweisen, daß diese Gruppe dem Ziel der Nazis, Deutschland durch Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung zu vergrößern, zugestimmt, und daß sie im Hinblick auf dieses Ziel bewußt und begeistert am Aufbau der deutschen Wehrmacht teilgenommen hat. Sie wurde im voraus von den Plänen der Nazis, Angriffskriege vom Zaun zu brechen, in Kenntnis gesetzt. Sie schmiedete die militärischen Pläne und leitete die Vorbereitung und Ausführung der Kriege. Diese Dinge sehen wir gemäß Artikel 6 des Statuts als Verbrechen an.

 

    Angriffskriege können nicht ohne intensive Mitwirkung aller Wehrmachtteile und besonders der sie be

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4289 (vgl. NP Bd. 4, S. 455 ff.)]

 

 

fehligenden hohen Offiziere vorbereitet oder geführt werden. Ebenso, wie die Vorbereitungen der Deutschen für den Angriffskrieg eine allgemein bekannte und als solche bewiesene geschichtliche Tatsache sind, folgt daraus notwendigerweise, daß die Gruppen Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht sowie die deutsche Wehrmacht selbst daran mitgewirkt haben.

 

 

    Das ist eine Tatsache, trotz der Versuche gewisser Wehrmachtsführer, die darauf bestehen, daß sie bis zum Losmarschieren der Truppen weltabgeschlossen wie in einem Turm von Elfenbein lebten und nicht sehen wollten, in welche Richtung ihre Arbeit führte.

 

    Die Dokumente, die ich anführen werde, besagen jedoch das Gegenteil, und überdies geben nunmehr einige dieser Männer voll und ganz zu, daß sie sich begeistert mit den Nazis verbündeten, da die Ziele der Nazis mit ihren eigenen verwandt waren.

 

 

    Ich glaube, daß die von Herrn Alderman bereits in das Protokoll gelesenen Schriftstücke die Zwecke und Ziele der Gruppe Deutscher Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht während des der Besetzung Österreichs vorangehenden Zeitabschnitts genügend beleuchten.

 

Während dieser Zeit erfolgte, wie in der Anklageschrift angeführt, erstens die geheime Wiederaufrüstung einschließlich der Ausbildung von Soldaten, der Herstellung von Kriegsmaterial und des Aufbaus einer Luftwaffe; zweitens Görings Bekanntmachung vom 10. März 1935, daß Deutschland eine militärische Luftwaffe aufbaue; drittens das Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht vom 16. März 1935, das die Friedensstärke des deutschen Heeres auf 500000 Mann festsetzte; und schließlich viertens die Wiederbesetzung des Rheinlands am 7. März 1936 und die Wiederbefestigung dieses Gebiets.

 

 

    Diese speziellen Tatsachen erfordern keinen juristischen Beweis. Es sind geschichtliche Tatsachen, und ebenso kann die Tatsache, daß es für die Nazis unmöglich gewesen wäre, diese Ziele ohne die Mitarbeit der Wehrmacht zu erreichen, bei der Natur der Sache nicht bestritten werden.

 

 

    Herr Alderman beschrieb dem Gerichtshof diese Ereignisse und verlas zu deren Erläuterung zahlreiche Dokumente, einschließlich zahlreicher Schriftstücke über den geheimen Ausbau der deutschen Marine in Verletzung vertraglicher Begrenzungen unter der Leitung des Angeklagten Raeder. Er verlas auch das geheime Reichsverteidigungsgesetz, 2261-PS, im Protokoll bereits als US-24, das am gleichen Tage angenommen wurde, an dem Deutschland einseitig die Rüstungsbestimmungen des Vertrags von Versailles kündigte. Er verlas den Plan von Blombergs vom 2. Mai 1935 zur Wiederbesetzung des Rheinlands, C-159, US-54; ferner von Blombergs Befehl, nach

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4291 (vgl. NP Bd. 4, S. 456 ff.)]

 

 

dem die Wiederbesetzung tatsächlich ausgeführt wurde.

    Alle diese Ergebnisse erforderten offensichtlich die engste Zusammenarbeit zwischen den militärischen Führern und den Nazis. Ich brauche diesen Punkt nicht weiter auszuführen.

 

    Ich glaube jedoch, daß es sich lohnt, ein oder zwei Schriftstücke nochmals zu prüfen, die die Einstellung und die Ziele der deutschen militärischen Führer während dieser früheren Zeit zeigen. In einem Schriftstück, aus dem Herr Alderman vorgelesen hat, spiegelt sich die Ansicht der deutschen Marine über die durch die Nazis ermöglichte Wiederaufrüstung, mittels derer Deutschland seine Ziele durch Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung erreichen könnte.

 

 

海軍最高司令部の覚書:

 「ヴェルサイユに対する海軍の闘い」

Es ist eine vom Oberkommando der Kriegsmarine im Jahre 1937 herausgegebene Denkschrift mit dem Titel: »Der Kampf der Marine gegen Versailles.« Es ist Dokument C-156, US-41. Der Gerichtshof wird sich erinnern, daß dieses Dokument, diese offizielle Veröffentlichung der deutschen Marine, feststellt, daß es nur mit Hitlers Hilfe möglich gewesen war, die Bedingungen zur Wiederaufrüstung zu schaffen. Der Angeklagte Jodl hat dies in seiner Rede an die Gauleiter am 7. November 1943 besser ausgedrückt als ich es tun könnte. Es ist dies das Beweisstück L-172, US-34, aus dem Herr Alderman des längeren vorgelesen hat.

 

 

    Auch die hohen deutschen Offiziere waren sich darüber klar, daß die Politik und die Ziele der Nazis Deutschland zum Krieg führen mußten. Ich lenke die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf das Beweisstück C-23, das bereits als US-49 ins Protokoll verlesen wurde. Es besteht aus einigen Aufzeichnungen, die Admiral Carls von der deutschen Marine im September 1938 gemacht hat. Diese Aufzeichnungen wurden von Admiral Carls als Stellungnahme zu einer »Entwurfstudie Seekriegsführung gegen England« gemacht, und sie lauten auszugsweise wie folgt. Euere Lordschaft findet sie auf Seite 3 der Übersetzung des Dokuments C-23:

 

海軍の対英海戦草案

 フューラーの意思に従い、ドイツが内的に安全な世界強国を手に入れるべきとすれば、十分な植民地所有と並んで、海上の安全と公海への安全な通行が必要。

    »Dem Gedanken der Studie wird voll zugestimmt:

        1. Wenn Deutschland nach dem Willen des Führers eine in sich gesicherte Weltmachtstellung erwerben soll, bedarf es neben genügendem Kolonialbesitz gesicherter Seeverbindungen und gesicherter Zugänge zum freien Ozean.

 

二つの要求は、イギリス・フランスの利害に抗してのみ実現できるのであり、英仏の世界強国としての地位を制限することになる。相した要求を平和的手段で貫徹することができるとは、とても思えない。世界強国としてのドイツの形成の意思は、必然的に、しかるべき戦争準備の必要性に導く。

       2. Beide Forderungen sind nur gegen englisch-französische Interessen erfüllbar und schränken deren Weltmachtstellung ein. Sie mit friedlichen Mitteln durchsetzen zu können, ist unwahrscheinlich. Der Wille zur Ausgestaltung Deutschlands als Weltmacht führt daher zwangsmäßig zur Notwendigkeit entsprechender Kriegsvorbereitung.

 

イギリスに対する戦争は、同時に、全帝国に対する戦争を意味し、フランス、そしておそらくは

        3. Der Krieg gegen England bedeutet gleichzeitig Krieg gegen das Empire, gegen Frankreich und wahr

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4293 (vgl. NP Bd. 4, S. 457 ff.)]

 

ロシアに対しても、そして一連のたくさんの海外の諸国家に対抗すること、従って、全世界の半分から3分の一に対抗することを意味する。

    scheinlich auch gegen Rußland und eine große Reihe überseeischer Staaten, also gegen 1/2 bis 2/3 der Gesamtwelt.

 

 

        Er hat innere Berechtigung und Aussicht auf Erfolg nur, wenn er sowohl wirtschaftlich wie politisch und militärisch vorbereitet und der Zielsetzung entsprechend geführt wird: Deutschland den Weg zum Ozean erobern

 

 

    Ich wende mich nun der Luftwaffe zu, nachdem wir die Ansicht der Kriegsmarine kennengelernt haben. Ein Teil der deutschen Luftwaffe stellte während dieser Vorkriegsperiode sogar noch radikalere Angriffspläne für die Vergrößerung des Reiches auf. Das Dokument L-43, GB-29, ist eine vom Chef einer Abteilung im Generalstab der Luftwaffe, dem sogenannten Organisationsstab, vorbereitete Studie. Die fragliche Studie ist ein Vorschlag für die Organisation der deutschen Luftwaffe für die Zukunft bis zum Jahre 1950. Die Vorschläge beruhten auf gewissen Voraussetzungen, und eine dieser Voraussetzungen war, daß im Jahre 1950 die Grenzen Deutschlands so sein würden, wie sie auf einer der Studie beigefügten Karte eingezeichnet waren. Von dieser Karte steht hier nur ein Exemplar zur Verfügung, Herr Vorsitzender.

    Der Gerichtshof wird auf Grund dieser Karte feststellen, daß Österreich, die Tschechoslowakei, Ungarn, Polen und die baltische Küste bis zum Finnischen Meerbusen sämtlich in die Grenzen des Reiches einbezogen waren. Der Gerichtshof wird weiterhin feststellen, daß auf Seite 2 des eigentlichen Dokuments L-43 der Verfasser die zukünftige Friedensstärke der deutschen Luftwaffe auf sieben Gruppenkommandos ansetzt, von denen vier innerhalb der Grenzen Deutschlands liegen, in Berlin, Braunschweig, München und Königsberg, während die anderen drei in Wien, Budapest und Warschau liegen sollten.

 

    Bevor ich mich den einzelnen Angriffsaktionen der deutschen Wehrmacht zuwende, möchte ich noch einmal die grundlegende Übereinstimmung und Harmonie unterstreichen, die zwischen den Nazis und den deutschen militärischen Führern bestand. Ohne diese Übereinstimmung bezüglich der Ziele hätte es vielleicht nie einen Krieg gegeben.

 

 

ブロンベルクの宣誓証言:

In diesem Zusammenhang möchte ich den Gerichtshof auf eine eidesstattliche Erklärung, Nummer 3 im Dokumentenbuch, Dokument 3704-PS, US-536, hinweisen. Sie stammt von Blomberg, dem früheren Generalfeldmarschall, Reichskriegsminister und Oberbefehlshaber der deutschen Wehrmacht bis Februar 1938. Ich werde diese eidesstattliche Erklärung in das Protokoll verlesen:

 

1919年以降、とくに1924年以降、3つの領土問題がドイツ世論の関心の的.

 ポーランド回廊問題

 ルール問題

 メーメル問題 

    »Seit 1919 und insbesondere seit 1924 nahmen 3 wesentliche Territorialfragen die Aufmerksamkeit Deutschlands in Anspruch. Es waren dies die Fragen des polnischen Korridors, der Ruhr und des Memellandes.

        Sowohl ich selbst, als auch die gesamte Gruppe deut

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4295 (vgl. NP Bd. 4, S. 458 ff.)]

 

フォン・ブロンベルクとドイツの参謀将校の全グループが、いつの日かポーランド回廊の問題を、必要なら武力で解決されなければならないと信じた,.

    scher Stabsoffiziere glaubten, daß diese drei Fragen, unter welchen die Frage des polnischen Korridors besonders hervortrat, eines Tages gelöst werden müßten, nötigenfalls durch Waffengewalt.

 

ドイツ人のおよそ90%以上が、ポーランド問題に関して、この見解を将校と共にしていた.

 Ungefähr 90 Prozent des deutschen Volkes teilte diese Ansicht mit den Offizieren bezüglich der polnischen Frage. Ein Krieg, um die durch die Schaffung des polnischen Korridors entstandene Schmach auszumerzen und die Bedrohung des abgetrennten Ostpreußens, das von Polen und Litauen umfaßt war, zu vermindern, wurde als eine heilige Pflicht, wenn auch bittere Notwendigkeit, betrachtet. Dieses war einer der Hauptgründe der teils geheimen Wiederaufrüstung, welche ungefähr 10 Jahre vor Hitlers Machtergreifung begann und unter der Naziherrschaft besonders betont wurde.

 

1938年以前、1939年までは、ドイツの将軍たちはヒトラーに反対の立場ではなかった.彼らのはヒトラーに反対する理由がなかった.ヒトラーは将軍たちが望んだ成果をもたらしたからである.

        Vor 1938 bis 1939 waren die deutschen Generale nicht gegen Hitler eingestellt. Es war kein Grund vorhanden, Hitler zu opponieren, da er die Erfolge brachte, welche sie erwünschten.

 

 この時点以後、若干の将軍たちがヒトラーの手法を嫌悪し、人らの判断力に不信を抱いた.

 Nach diesem Zeitpunkt begannen einige Generale seine Methoden zu verabscheuen und mißtrauten seiner Urteilskraft. Sie haben jedoch allgemein gefehlt, eine erkennbare Stellung gegen ihn einzunehmen, obwohl einige versuchten, es zu tun, und infolgedessen es mit ihrem Leben oder ihrer Position einbüßen mußten.

 

フォン・ブロンベルクが解任される直前、ヒトラーから、後継者を提案するように求められた.ブロンベルクは、ゲーリングを提案した.しかし、ヒトラーは、忍耐と勤勉さにかけるといってそれに反対した.

        Kurz vor meiner Absetzung als Oberbefehlshaber der Wehrmacht im Jahre 1938 ersuchte mich Hitler, einen Nachfolger vorzuschlagen. Ich schlug Göring vor, der der dienstälteste Offizier war, aber Hitler erhob Einwand wegen seines Mangels an Geduld und Fleiß.

 

フォン・ブロンベルクの国防軍最高司令官としての地位は、将校ではなくヒトラー自身によって直接引き受けられた.

Ich     wurde als Oberbefehlshaber der Wehrmacht nicht durch einen Offizier ersetzt, sondern Hitler übernahm unmittelbar meine Funktion als Befehlshaber.

 

カイテルは、事務局長.

Keitel wurde von mir als ein Chef de bureau vorgeschlagen.

司令官となったことはない.ヒトラーの参謀長.戦争省の行政事務を行うのみ.

Er wurde meines Wissens niemals zum Befehlshaber der Wehrmacht ernannt, sondern war immer nur ein 'Chef des Stabes' unter Hitler, der praktisch die Verwaltungsgeschäfte des Kriegsministeriums führte.

 

Zu meiner Zeit war Keitel nicht gegen Hitler eingestellt und darum geeignet, zum guten Einverständnis zwischen Hitler und der Wehrmacht beizutragen, was ich selbst wünschte und als Reichswehrminister und Reichskriegsminister gefördert hatte. Das Gegenteil hätte zu einem Bürgerkrieg geführt, denn damals stand die Masse des deutschen Volkes hinter Hitler. Viele wollen das nicht mehr zugeben. Aber es ist die Wahrheit.

 

 

        Wie ich hörte, hat Keitel es dann an einem Widerstand gegen jede Maßnahme Hitlers fehlen lassen. Er wurde zu einem fügsamen Werkzeug in der Hand Hitlers für jeden seiner Entschlüsse. Er wuchs in eine Stellung hinein, der er nicht gewachsen war.«

 

 

ブラスコヴィッツ証言

    Die von mir eben verlesene Erklärung von Blombergs ähnelt einer eidesstattlichen Erklärung des Generalobersten Blaskowitz. Es ist die eidesstattliche Erklärung Nummer 5 in Band I des Dokumentenbuchs, später US-537. Blaskowitz war Befehlshaber einer Armee in den Feldzügen gegen Polen und Frankreich. Später wurde er der Befehlshaber der Armeegruppe G in Südfrankreich, und gegen Kriegsende

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4297 (vgl. NP Bd. 4, S. 459 ff.)]

 

 

 

befehligte er die Armeegruppe H, die sich über den Rhein zurückgezogen hatte. Die ersten drei Absätze seiner eidesstattlichen Erklärung sind im wesentlichen identisch mit den ersten drei Absätzen der Erklärung Blombergs. Da sie in allen Sprachen zur Verfügung steht, werde ich der Beschleunigung halber sofort mit Absatz 4 beginnen, wo die Erklärung sich mit einem anderen Thema befaßt:

 

    »Nach dem Anschluß der Tschechoslowakei hofften wir, daß die polnische Frage nunmehr friedlich auf diplomatischem Wege gelöst werden würde, denn wir glaubten, daß diesmal Frankreich und England zur Hilfe ihres Alliierten kommen würden. In der Tat fühlten wir, daß die polnische Frage, wenn politische Maßnahmen scheiterten, zum Kriege führen mußte, d.h. nicht nur mit Polen selbst, sondern auch mit den Westmächten.

 

 

        Als ich Mitte Juni vom OKH einen Befehl erhielt, mich auf einen Angriff gegen Polen vorzubereiten, wußte ich, daß dieser Krieg nunmehr in den Bereich der Möglichkeit rückte.

 

Diese Feststellung wurde durch die Führeransprache am 22. August 1939 auf dem Obersalzberg nur noch betont und erschien nun als eine klare Tatsache.

 

Zwischen Mitte Juni 1939 und dem 1. September 1939 nahmen meine bearbeitenden Stabsangehörigen an verschiedenen Besprechungen teil, die zwischen dem OKH und der Heeresgruppe durchgeführt wurden. Während dieser Besprechungen wurden Dinge taktischer, strategischer und allgemeiner Natur besprochen, die mit meiner zukünftigen Stelle als Oberbefehls    haber der achten Armee während des geplanten polnischen Feldzuges zu tun hatten.

 

 

        Während des polnischen Feldzuges, insbesondere während der Kutno-Kämpfe, war ich wiederholt in Verbindung mit dem Oberbefehlshaber des Heeres und er, sowie der Führer besuchten mein Hauptquartier. Es war überhaupt Gepflogenheit, daß von Zeit zu Zeit Oberbefehlshaber von Heeresgruppen und Armeen durch Telefon, Fernschreiber oder Funk sowohl als auch durch persönliche Vorladungen um Situationsberichte und Rat gefragt wurden.

 

        In der Tat wurden dann diese Frontoberbefehlshaber Berater beim OKH in ihrem Sachbereich, so daß die in der beiliegenden Skizze aufgeführten Dienststellen jene Gruppe umfassen, die der tatsächliche Beraterkreis des Oberkommandos der deutschen Wehrmacht war.«

 

    Der Gerichtshof wird erkennen, daß der letzte Teil dieser Erklärung wie auch die von Halder und Brauchitsch angegebenen Erklärungen Zeugnis dafür ablegen, daß der Aufbau und die Organisation der Gruppen Generalstab und Oberkommando von der Anklagevertretung zutreffend dargestellt worden sind. Der Gerichtshof wird weiter feststellen, daß auf Grund der Erklärung von Blombergs und des ersten Teils der Erklärung Blaskowitz' kein Zweifel darüber bestehen kann, daß die militärischen Führer Deutschlands die Pläne für die Vergrößerung der Wehrmacht über die vertraglich bestimmten Grenzen hinaus kannten, billigten, sie unterstützten und sie durchführten. Welche

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4299 (vgl. NP Bd. 4, S. 460 ff.)]

 

 

Ziele sie im Sinne hatten, ist klar. Aus diesen Dokumenten und Erklärungen sehen wir, daß die Nazis und die Generale über das grundsätzliche Ziel, Deutschland durch Gewalt oder Gewaltandrohung zu vergrößern, übereinstimmten, und wir sehen, daß sie am Aufbau der deutschen Wehrmacht mitarbeiteten, um die dann folgenden Angriffshandlungen zu ermöglichen.

 

Wir wenden uns nun der Prüfung der dem Gerichtshof schon im allgemeinen beschriebenen verschiedenen Angriffshandlungen zu mit der besonderen Absicht, die Teilnahme der Gruppe Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht an diesen verbrecherischen Handlungen zu beweisen.

 

 

    Ich möchte bemerken, Eure Lordschaft, daß ich, um Zeit zu sparen, bei der Behandlung dieses Materials beabsichtige, nur aus einigen wenigen Dokumenten Stellen zu verlesen. Da es sich um eine große Zahl von Schriftstücken handelt, glaube ich, daß es kaum notwendig ist, daß der Gerichtshof diese Stellen bei der Verlesung in den ihm vorliegenden Dokumenten nachschlägt. Die meisten Dokumente sind bereits als Beweismaterial eingereicht worden, und ich habe nur vor, sie wiederholungsweise zu zitieren, ohne viel zu verlesen:

 

 

ホスバッハの会議記録

    Der Gerichtshof wird sich erinnern, daß Herr Alderman Teile eines Dokuments 386-PS, US-25, in das Protokoll gelesen hat, das aus den Aufzeichnungen des Obersten Hoßbach über eine Sitzung vom 5. November 1937 in der deutschen Reichskanzlei in Berlin bestand.

 

Hitler führte bei dieser kleinen und streng geheimen Sitzung den Vorsitz; die einzigen anderen Teilnehmer waren die vier obersten militärischen Führer und der Reichsaußenminister, der Angeklagte Neurath.

 

Die vier obersten Führer der Wehrmacht, Blomberg, der damals Reichskriegsminister war, und die Oberbefehlshaber der drei Wehrmachtteile, von Fritsch für das Heer, Raeder für die Marine und Göring für die Luftwaffe, waren anwesend.

 

ヒトラーは、オーストリア併合とチェコスロヴァキアの併合を、軍事政策的状態の改善のために必要、とした.

Hitler erging sich in einer allgemeinen Besprechung der diplomatischen und militärischen Politik Deutschlands und erklärte, daß die Eroberung Österreichs und der Tschechoslowakei eine wesentliche Vorbedingung »zur Verbesserung unserer militärpolitischen Lage« und notwendig sei, »um die Flankenbedrohung... auszuschalten«.

 

 

    Die ihm vorschwebenden militärischen und politischen Vorteile schlossen die Erwerbung neuer Nahrungsmittelquellen ein, kürzere und bessere Grenzen, die Entlastung von Truppen für andere Zwecke und die Möglichkeit der Aufstellung neuer Divisionen aus der Bevölkerung der besetzten Gebiete. Blomberg und von Fritsch nahmen an der Erörterung teil, und Fritsch erklärte, daß er an einer Studie arbeite, um »die Möglichkeiten der Führung von Operationen

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4301 (vgl. NP Bd. 4, S. 461 ff.)]

 

 

gegen die Tschechei unter besonderer Berücksichtigung des tschechischen Befestigungssystems« zu untersuchen.

 

19383月、オーストリアに関するドイツの計画は熟した.

    Im folgenden Frühjahr, im März 1938, kamen die deutschen Pläne bezüglich Österreichs zur Reife.

 

 

Herr Alderman hat bereits Teile des Tagebuchs des Angeklagten Jodl in das Protokoll verlesen. Der hier in Frage kommende Teil des Tagebuchs, Dokument 1780-PS, US-72, zeigt die Teilnahme der deutschen militärischen Führer an der Einverleibung Österreichs.

 

ヨードルの日記の記述(1938211)

Wie die Tagebuch-Eintragung Jodls vom 11. Februar 1938 zeigt, waren der Angeklagte Keitel und andere Generale bei dem Treffen zwischen Schuschnigg und Hitler auf dem Obersalzberg zugegen; der Zweck ergibt sich klar aus der Eintragung, die besagt, daß:

 

シューシュニックを政治的軍事的名圧力の下に置く.

    »Abends am 12. 2. General Keitel mit General v. Reichenau und Sperrle auf dem Obersalzberg. Schuschnigg und G. Schmidt wieder unter schwersten politischen und militärischen Druck gesetzt. Um 23 Uhr unterschreibt Schuschnigg das Protokoll.«

 

 

    Der erwähnte General von Reichenau war damals Oberbefehlshaber des Wehrkreises VII, eines der Wehrkreise, in die Deutschland eingeteilt war. Er wurde später Befehlshaber der 10. Armee in Polen und der 6. Armee in Frankreich und gehörte der Gruppe an, die in der Anklageschrift bezeichnet ist.

 

Sperrle, der während des Bürgerkriegs in Spanien und dann praktisch während des ganzen Krieges Befehlshaber der Luftflotte 3 war, war ebenfalls Mitglied dieser Gruppe.

 

Zwei Tage später bereiteten Keitel und andere militärische Führer Vorschläge vor, die Hitler vorgelegt werden und der österreichischen Regierung den Eindruck geben sollten, daß Deutschland Gewalt anwenden werde, falls das Schuschnigg-Abkommen in Wien nicht ratifiziert würde.

 

    Diese Vorschläge finden sich in einem Dokument vom 14. Februar 1938; 1775-PS US-73, das die Unterschrift Keitels trägt. Die Vorschläge Keitels an den Führer lauten auszugsweise wie folgt:

 

 

 »1. Keine tatsächlichen Bereitschaftsmaßnahmen in Heer und Luftwaffe durchführen. Keine Truppenbewegungen und Verschiebungen.

       

2. Falsche, aber glaubwürdige Nachrichten lancieren, die auf militärische Vorbereitungen gegen Österreich schließen lassen:

        a) durch V.-Männer« - das heißt durch Agenten - »in Österreich;

        b) durch unser Zollpersonal an der Grenze;

        c) durch Reiseagenten.«

 

 

 

    Ich gehe nun zu Absatz 4 des Dokuments über. Keitel schlug vor:

    »4. Lebhafter Täuschungsfunkverkehr im Wehrkreis VII und zwischen Berlin und München anordnen.

        5. Tatsächliche Friedensübungen (Ausbildungsflüge und Winterübung der Gebirgstruppe nahe der Grenze) verstärken.

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4303 (vgl. NP Bd. 4, S. 462 ff.)]

 

 

        6. Admiral Canaris ab 14. II. früh im Wehrkreiskommando VII bereit, um Maßnahmen auf Befehl Chef OKW durchzuführen.«

 

    Jodls Tagebuch zeigt unter dem 14. Februar, daß diese Täuschungsmaßnahmen sehr erfolgreich waren und in Österreich den Eindruck hervorriefen, den man von einer solchen Gewaltandrohung erwarten konnte.

 

Etwa einen Monat später wurde durch Schuschniggs Entschluß, in Österreich eine Volksabstimmung abzuhalten, die bewaffnete Intervention beschleunigt.

 

Hitler befahl nach bereits bestehenden, als »Fall Otto« bekannten Plänen für die Invasion Österreichs die Mobilmachung, um den Anschluß Österreichs durchzuführen und die Abstimmung zu verhindern. Jodls Tagebucheintragungen am 10. März 1938 berichten auf Seite 2 folgendes:

 

シューシュニックは、国民投票を行おうとした.

ヒトラーはそれを許せない.

    »Schuschnigg hat überraschend und ohne Beteiligung seiner Minister einen Volksentscheid für Sonntag, 13. März angeordnet, der ohne planmäßige Vorbereitung einen hohen Sieg der Legitimisten ergeben soll. Führer ist entschlossen, das nicht zu dulden. Noch in der Nacht, 9./10. 3. Bericht an Göring, General von Reichenau wird aus Kairo (Olympia-Komitee) zurückgerufen, General von Schober bestellt, ebenso Minister Glaise-Horstenau, der bei Gauleiter Bürckel in der Pfalz ist.«

 

 

    Der erwähnte General von Schober war General von Reichenaus Nachfolger als Befehlshaber des Wehrkreises VII, später Befehlshaber der 11. Armee in der Sowjetunion und war ein Mitglied der Gruppe, die in der Anklageschrift beschrieben ist.

 

    Der Einfall in Österreich unterscheidet sich von anderen deutschen Angriffshandlungen dadurch, daß der Zeitplan nicht im voraus genau festgelegt war. Dies war nur dem Umstand zuzuschreiben, daß der Einfall durch ein Ereignis von außen beschleunigt wurde, nämlich durch Schuschniggs Befehl, eine Volksabstimmung durchzuführen. Wenngleich aus diesem Grund das Merkmal eines vorher genau festgelegten Zeitplans fehlte, zeigen die obigen Dokumente doch eindeutig, daß die militärischen Führer in allen Stadien teilgenommen haben.

 

 

    Bei der kleinen politischen Sitzung im November 1937, als Hitlers allgemeines Programm für Österreich und die Tschechoslowakei umrissen wurde, waren die einzigen anderen Teilnehmer die vier höchsten militärischen Führer und der Außenminister.

 

 

Im Februar waren Keitel, Reichenau und Sperrle anwesend, um Schuschnigg schwerstem militärischem Druck zu unterziehen. Keitel und andere arbeiteten gleich darnach ein Programm militärischer Drohung und Täuschung aus, das durchgeführt wurde, um die Österreichische Regierung dahin einzuschüchtern, das Schuschnigg-Protokoll anzunehmen. Als dann die Invasion stattfand, wurde sie natürlich von militärischen Führern geleitet und von der Wehrmacht durchge

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4305 (vgl. NP Bd. 4, S. 463 ff.)]

 

 

führt. Wir sind dem Angeklagten Jodl zu Dank verpflichtet für seine klare Darlegung der Gründe, warum die deutschen Militärführer nur zu glücklich waren, zusammen mit den Nazis das Ende der österreichischen Unabhängigkeit herbeizuführen.

 

    In seinem Vortrag vor den Gauleitern vom November 1943, der im Dokument L-172, US-34, wiedergegeben ist - es ist Seite 5, Absatz 3 der Übersetzung - erklärte Jodl:

 

    »Der Anschluß Österreichs brachte sodann nicht nur die Erfüllung eines alten nationalen Zieles, sondern wirkte sich neben der Stärkung unserer Wehrkraft zugleich durch eine wesentliche Verbesserung unserer strategischen Lage aus. Während bisher der tschechoslowakische Raum in bedrohlichster Form nach Deutschland hineinragte (Wespentaille zu Frankreich hin und Luftbasis für die Alliierten, besonders Rußland), war nunmehr die Tschechei ihrerseits in die Zange genommen. Ihre eigene strategische Lage war jetzt so ungünstig geworden, daß sie einem energischen Angriff zum Opfer fallen mußte, bevor wirksame Hilfe vom Westen her zu erwarten war.«

 

 

    Dieser Auszug aus der Rede Jodls bildet einen guten Übergang zum Fall Tschechoslowakei, zum Fall »Grün«. Ich beabsichtige, diesen nur kurz zu behandeln. Herr Alderman hat die allgemeine Geschichte des deutschen Angriffs gegen die Tschechoslowakei sehr ausführlich behandelt, und die von ihm verlesenen Dokumente waren voll von Beweismaterial für die wissentliche Teilnahme von Keitel, Jodl und anderen Mitgliedern der Gruppe an diesem Unternehmen.

 

ホスバッハ議事録

    Ich bitte, sich wieder die Niederschrift Hoßbachs über die Besprechungen mit den vier wichtigsten militärischen Führern ins Gedächtnis zurückzurufen. Es ist Dokument 386-PS, US-25. Österreich und die Tschechoslowakei standen damals als die nächsten Opfer des deutschen Angriffs auf der Liste.

 

 

Nach dem Anschluß Österreichs verloren Hitler als Staatsoberhaupt und Keitel als Chef der gesamten Wehrmacht keine Zeit, ihre Aufmerksamkeit der Tschechoslowakei zuzuwenden. Von da an ist fast der ganze Verlauf im Schmundt-Akt, 388-PS, US-26, und im Tagebuch Jodls enthalten; aus beiden wurde bereits ausführlich verlesen.

 

Diese zwei Informationsquellen tragen, wie ich glaube, viel dazu bei, um die Argumente für die Verteidigung der angeklagten Militärs und der Gruppen Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht hinfällig zu machen. Die Verteidigung sucht den Eindruck zu erwecken, daß die deutschen Generale lediglich Militärtechniker waren und sich weder für politische und diplomatische Erwägungen interessierten noch darüber unterrichtet waren, und daß sie Pläne für militärische Angriffe oder Verteidigungen auf ausschließlich theoretischer Grundlage vorbereiteten. Sie behaupten dies alles, um damit anzudeuten, daß sie Hitlers Angriffsabsichten weder teilten noch beurtei

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4307 (vgl. NP Bd. 4, S. 464 ff.)]

 

 

len konnten, und daß sie die unter politischen Gesichtspunkten erlassenen Befehle wie militärische Automaten ausführten, ohne eine Ahnung zu haben, ob die Kriege, die sie begannen, Angriffskriege waren oder nicht.

 

    Wenn diese Argumente geltend gemacht werden, Herr Vorsitzender, möchte ich vorschlagen: Lesen Sie die Schmundt-Akte und lesen Sie General Jodls Tagebuch. Es geht daraus ganz klar hervor, daß die Angriffspläne von den Nazis und den Generalen gemeinsam entworfen wurden, und daß die militärischen Führer über die aggressiven Absichten völlig auf dem laufenden und genau informiert waren über die politischen und diplomatischen Entwicklungen; ja die deutschen Generale hatten die merkwürdige Eigenschaft, bei politischen Zusammenkünften aufzutauchen und, selbst wenn die Dokumente diese Dinge nicht so klar zeigen würden, müßte eine kurze Überlegung ihre Wahrheit beweisen.

 

 

    Ein wirklich erfolgreiches Eroberungsprogramm hängt von der bewaffneten Macht ab. Es kann nicht von einer unvorbereiteten, schwachen oder unwilligen militärischen Führung ausgeführt werden. Es ist natürlich gesagt worden, daß der Krieg eine zu wichtige Angelegenheit sei, um Soldaten allein überlassen zu werden; das ist ohne Zweifel richtig, aber es ist ebenso richtig, daß eine aggressive Diplomatie eine viel zu gefährliche Angelegenheit ist, um ohne militärischen Rat und Beistand durchgeführt zu werden. Zweifellos hatten einige der deutschen Generale Bedenken hinsichtlich der von Hitler getroffenen Wahl des Zeitpunkts und hinsichtlich der Waghalsigkeit mancher seiner Aktionen. Einige dieser Zweifel spiegeln sich interessanterweise in einer Eintragung in Jodls Tagebuch wider, die noch nicht vorgelesen worden ist.

 

 

    Es ist wiederum Dokument 1780-PS, und zwar die Eintragung vom 10. August 1938. Es ist Seite 4 der Übersetzung des Dokuments 1780-PS:

 

1938810日のヨードルの日記

    »10. August 1938: Die Armeechefs, die Chefs der Luftwaffengruppen, Obstlt. Jeschonnek und ich wurden auf den Berghof befohlen. Der Führer hielt nach Tisch eine fast dreistündige Ansprache, in der er seine politischen Gedankengänge auseinandersetzt. Die anschließenden Versuche, den Führer auf die Mängel unserer Bereitschaft hinzuweisen, die einzelne Generale des Heeres unternahmen, sind leider ziemlich unglücklich, insbesondere die Bemerkung des Generals v. Wietersheim, die er noch dazu dem General Adam in den Mund legt, daß die Westbefestigungen ja höchstens 3 Wochen lang gehalten werden können. Der Führer wird sehr ungehalten und braust auf mit den Worten, 'dann würde die ganze Armee nichts mehr taugen. Ich sage Ihnen, Herr General, die Stellung wird nicht drei Wochen, sondern drei Jahre gehalten'.

        Die Ursache dieser kleinmütigen Auffassung, die leider im Generalstab des Heeres sehr weit verbreitet ist,

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4309 (vgl. NP Bd. 4, S. 466 ff.)]

 

 

    liegt in verschiedenem begründet. Zunächst fühlt er sich in früheren Reminiszenzen befangen, auch für politische Entschließungen verantwortlich, anstatt zu gehorchen und seine militärischen Aufgaben zu erfüllen. Letzteres tut er sicherlich mit althergebrachter Hingabe, aber die Kraft des Gemüts fehlt ihm, weil er letzten Endes an das Genie des Führers nicht glaubt. Man vergleicht ihn wohl mit Karl XII. Und da die Wasser von oben nach unten fließen, erwächst aus dieser Miesmacherei nicht nur unter Umständen ein ungeheurer politischer Schaden, - denn den Gegensatz zwischen der Auffassung der Generale und der des Führers pfeifen die Spatzen von den Dächern - sondern auch eine Gefahr für die Stimmung der Truppe. Ich habe aber keinen Zweifel, daß diese wie die Stimmung des Volkes den Führer in ungeahnter Weise zur rechten Zeit emporreißen wird.«

 

    VORSITZENDER: Wollen wir die Sitzung jetzt für zehn Minuten unterbrechen?

 

 

[Pause von 10 Minuten.]

 

    OBERST TAYLOR: Der Auszug aus dem Jodl-Tagebuch, den ich gerade verlesen habe, zeigt, daß einige der deutschen Generale damals Bedenken hatten bezüglich Deutschlands Fähigkeit, den Kampf gegen Polen und die Westmächte gleichzeitig aufzunehmen; die Eintragung zeigt nichtsdestoweniger starke Sympathie mit den Eroberungsplänen der Nazis. Weder in Jodls Tagebuch noch sonst wo findet sich irgendein Beweis dafür, daß eine größere Anzahl deutscher Generale es an Sympathie für Hitlers Pläne hat fehlen lassen. Überdies haben die obersten militärischen Führer sich immer seinen Entscheidungen angeschlossen und sie unterstützt, mit schrecklichem Ergebnis während dieser Jahre 1938 bis 1942.

 

 

    Also, wenn gesagt wird, daß die deutschen militärischen Führer nicht wußten, daß die deutsche Politik gegenüber der Tschechoslowakei aggressiv oder auf Gewalt oder Gewaltandrohung gestützt war, so muß man sich daran erinnern, daß Hitler am 30. Mai 1938 einen Chefsachen-Befehl an Keitel richtete, Dokument 388-PS, US-26, in der er seinen unabänderlichen Entschluß klar ausdrückte, die Tschechoslowakei in absehbarer Zeit durch eine militärische Aktion zu zerschlagen.

 

    Der Angeklagte Jodl hatte keinen Zweifel darüber, was diese Weisung bedeutete. Er notierte am gleichen Tage in seinem Tagebuch, daß der Führer seine endgültige Entscheidung getroffen habe, die Tschechoslowakei bald zu zerstören, und daß er militärische Vorbereitungen auf der ganzen Linie begonnen hätte.

    Das folgende Beweismaterial, sowohl in den Schmundt-Akten als auch im Tagebuch Jodls, zeigt, wie diese militärischen Vorbereitungen voranschrit

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4311 (vgl. NP Bd. 4, S. 467 ff.)]

 

 

 

ten. Zahlreiche Aufzeichnungen von Besprechungen, Plänen und Vorbereitungen während der letzten Wochen vor dem Münchener Abkommen, einschließlich der Besprechungen mit Ungarn und dem ungarischen Generalstab, an denen General Halder teilnahm, finden sich in Jodls Tagebuch und den späteren Eintragungen in den Schmundt-Akten. An dem Tage, an dem das Münchener Abkommen unterzeichnet wurde, dem 29. September, schrieb Jodl in sein Tagebuch, 1780-PS, die Eintragung vom 29. September:

 

    »Das Abkommen von München wird unterzeichnet. Die Tschechoslowakei hat als Machtfaktor ausgespielt. Zwischen 2. und 7. 10. werden vier festgelegte Zonen besetzt, bis zum 10. 10. das übrige Gebiet vorwiegend deutschen Charakters.

 

ミュンヘン協定、ズデーテン併合の自賛。

        Das Genie des Führers und seine Entschlossenheit, auch einen Weltkrieg nicht zu scheuen, haben erneut und ohne Gewaltanwendung den Sieg davongetragen.

 

        Es bleibt zu hoffen, daß die Ungläubigen, Schwachen und Zweifelnden bekehrt sind und bekehrt bleiben.«

 

残りのチェコスロヴァキア解体計画。

    Pläne für die Liquidierung des Restes der Tschechoslowakei wurden bald nach München gemacht. Die Einverleibung des Restes wurde schließlich mittels diplomatischen Druckes durchgeführt, an dem der Angeklagte Keitel mit der üblichen Absicht teilnahm, nämlich um zu zeigen, daß die deutsche Wehrmacht bereit sei, die Drohungen zu verwirklichen. Man ersieht dies aus zwei schon vorgelegten Dokumenten, die ich deshalb nicht mehr zu verlesen brauche: 2802-PS, US-117, und 2798-PS, US-118.

 

 

    Und noch einmal erzählt uns der Angeklagte Jodl in seinem Vortrag vom Jahr 1943, L-172, US-34, ganz klar in einem Satz, warum dieses Ziel der Ausschaltung der Tschechoslowakei der deutschen Militärführung ebenso am Herzen lag, wie den Nazis:

 

    »Die unblutige Lösung des tschechischen Konfliktes im Herbst 1938 und Frühjahr 1939 und die Angliederung der Slowakei rundete den großdeutschen Raum derart ab, daß nunmehr auch die Möglichkeit bestand, das polnische Problem unter einigermaßen günstigen strategischen Voraussetzungen ins Auge zu fassen.«

 

    Dies erinnert uns an die eidesstattlichen Erklärungen von Blomberg und Blaskowitz, aus denen ich schon verlesen habe. Sie sagten, die gesamte Gruppe deutscher Stabs- und Frontoffiziere habe geglaubt, daß die Frage des polnischen Korridors »eines Tages gelöst werden müßte, nötigenfalls durch Waffengewalt. Hitler brachte die Erfolge, welche wir alle heiß ersehnten«, so sagten sie.

    Wir wenden uns nun Polen zu. Vom Gesichtspunkt des Generalstabs und des Oberkommandos der Wehrmacht ist der deutsche Angriff auf Polen besonders interessant. Die Dokumente, die die aggressive Natur dieses Angriffs zeigen, wurden schon von Oberstleutnant Griffith-Jones von der Britischen Delegation vorgelegt. Ich beabsichtige, die Frage von einem etwas

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4313 (vgl. NP Bd. 4, S. 468 ff.)]

 

 

anderen Gesichtspunkt aus zu behandeln, da diese Dokumente ein ausgezeichnetes Beispiel dafür liefern, wie die in der Anklage als Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht bezeichnete Gruppe arbeitete.

 

    Dieser Angriff war sorgfältig geplant und zeitlich abgestimmt; in den Dokumenten kann man die Stabsarbeit Schritt für Schritt verfolgen. Oberstleutnant Griffith-Jones hat eine Reihe von Befehlen Hitlers und Keitels verlesen, die im Dokument C-120, GB-41, enthalten sind und den »Fall Weiß« - das war der Deckname für den Angriff auf Polen - behandeln. Es ist eine ganze Reihe von Dokumenten; die Reihe beginnt, C-120, mit einer Neufassung des Dokuments »Weisung für die einheitliche Kriegsvorbereitung der Wehrmacht«.

 

    Diese periodisch neugefaßte Weisung ist uns schon früher begegnet. Es war eine Art von ständigen Befehlen an die Wehrmacht, in denen die Aufgaben für die nächste Zeit umrissen wurden.

 

    Diese Weisungen enthalten im wesentlichen erstens eine Aufzählung der Aufgaben, welche die Wehrmacht angesichts der politischen und diplomatischen Lage auszuführen bereit sein muß, und zweitens, was auf diplomatischem Wege getan werden sollte, um die militärischen Aufgaben zu erleichtern und die Erfolgsaussichten zu vergrößern. Sie stellen in der Tat eine Verschmelzung diplomatischen und militärischen Denkens dar und beweisen nachhaltig die gegenseitige Abhängigkeit zwischen aggressiver Diplomatie und militärischer Planung.

 

    Bemerkenswert ist die beschränkte Verteilung dieser Schriftstücke, in denen Anfang April 1939 die Vorbereitung der Pläne für den polnischen Krieg befohlen wurde. Nur fünf Ausfertigungen wurden von Keitel verteilt: an Brauchitsch, OKH; an Raeder, OKM; an Göring, OKL; und zwei an Warlimont in der Operationsabteilung des OKW.

 

    Hitler bestimmte, daß die Durchführung des Planes am 1. September 1939 möglich sein müßte, und, wie wir uns alle erinnern, wurde dieser Termin eingehalten. Die Verschmelzung militärischen und diplomatischen Denkens kommt klar in einem Abschnitt eines dieser Dokumente zum Ausdruck, der bis jetzt noch nicht verlesen wurde; es ist Dokument C-120, Unterabteilung D, auf Seite 4.

 

    Der Untertitel lautet: »Politische Voraussetzungen und Zielsetzung«:

    »Das deutsche Verhältnis zu Polen bleibt weiterhin von dem Grundsatz bestimmt, Störungen zu vermeiden. Sollte Polen seine bisher auf dem gleichen Grundsatz beruhende Politik gegenüber Deutschland umstellen und eine das Reich bedrohende Haltung einnehmen, so kann ungeachtet des geltenden Vertrags eine endgültige Abrechnung erforderlich werden.

 

        Das Ziel ist dann, die polnische Wehrkraft zu zer

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4315 (vgl. NP Bd. 4, S. 469 ff.)]

 

 

    schlagen und eine den Bedürfnissen der Landesverteidigung entsprechende Lage im Osten zu schaffen. Der Freistaat Danzig wird spätestens mit Beginn des Konfliktes als deutsches Reichsgebiet erklärt.

        Die politische Führung sieht es als ihre Aufgabe an, Polen in diesem Fall zu isolieren, d.h. den Krieg auf Polen zu beschränken.

        Eine zunehmend krisenhafte innere Entwicklung in Frankreich und eine daraus folgernde Zurückhaltung Englands könnte eine derartige Lage in nicht zu ferner Zeit entstehen lassen.

        Ein Eingreifen Rußlands, soweit dies dazu fähig sein sollte, wird Polen aller Voraussicht nach nichts nützen, da es seine Vernichtung durch den Bolschewismus bedeuten müßte.

 

        Die Haltung der Randstaaten wird allein von den militärischen Erfordernissen Deutschlands bestimmt werden.

 

        Auf deutscher Seite kann man mit Ungarn als Bundesgenossen nicht ohne weiteres rechnen. Die Haltung Italiens ist durch die Achse Berlin-Rom bestimmt.«

 

    Untertitel 2: »Militärische Folgerungen«.

    »Die großen Ziele im Aufbau der deutschen Wehrmacht bleiben weiterhin durch die Gegnerschaft der westlichen Demokratien bestimmt. Der 'Fall Weiß' bildet lediglich eine vorsorgliche Ergänzung der Vorbereitungen, ist aber keineswegs als die Vorbedingung einer militärischen Auseinandersetzung mit den Westgegnern anzusehen.

 

        Die Isolierung Polens wird um so eher auch über den     Kriegsausbruch hinaus erhalten bleiben, je mehr es gelingt, den Krieg mit überraschenden starken Schlägen zu eröffnen und zu schnellen Erfolgen zu führen.

 

        Die Gesamtlage wird es aber in jedem Fall erfordern, daß auch Vorkehrungen zum Schutze der Westgrenze und der Nordseeküste des Reiches und des Luftraumes über ihnen getroffen werden.«

 

    Niemand wird einem zumuten, zu glauben, daß dies hypothetische Pläne waren, oder daß die Gruppe Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht nicht wußte, was in Aussicht stand. Die Pläne zeigen klar, daß sie keine Kriegsspiele sind. Um das endgültig zu beweisen, lassen Sie uns kurz auf Herrn Aldermans Prunkstück über Polen, L-79, US-27, hinweisen. Es sind dies Notizen von Schmundt über die Konferenz in Hitlers Arbeitszimmer in der Reichskanzlei in Berlin am 23. Mai 1939, als Hitler erklärte; und ich zitiere nur einen Satz:

 

    »Es entfällt daher die Frage, Polen zu schonen, und es bleibt der Entschluß, bei erster passender Gelegenheit Polen anzugreifen.«

 

    Bemerkenswert ist auch, wer außer Hitler und einigen Adjutanten anwesend war: Der Angeklagte Göring, Oberbefehlshaber der Luftwaffe; der Angeklagte Raeder, Marine; der Angeklagte Keitel, OKW; von Brauchitsch, Oberbefehlshaber des Heeres; Generaloberst Milch, Staatssekretär im Luftfahrtministerium und General-Inspekteur der Luftwaffe; General Bo

[Der Nürnberger Prozeß: Siebenundzwanzigster Tag. Freitag, 4. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4317 (vgl. NP Bd. 4, S. 470 ff.)]