反ユダヤ主義暴動の組織化(「小委員会」)

 

 

1933年から、すでにユダヤ人に対する暴力行為があった。

    Schon 1933 ging man mit Gewalttätigkeiten gegen die Juden vor.

 

征服を着たナチスによる礼拝中のシナゴーグへの手入れ

シナゴーグで礼拝中のユダヤ人への襲撃

宗教的なさまざまの記章などを破棄。

Von uniformierten Nazis wurden Razzien auf Synagogen während des Gottesdienstes durchgeführt. Personen, die in den Synagogen am Gottesdienst teilnahmen, wurden angegriffen, und religiöse Wahrzeichen und Sinnbilder wurden entweiht. Ein Bericht über einen solchen Vorgang findet sich in dem amtlichen Bericht des amerikanischen Generalkonsuls in Leipzig vom 5. April 1933. Ich lege ihn als Dokument 2709-PS vor.

 

193345日、ライプチヒ駐在アメリカ領事の報告

VORSITZENDER: Warum beziehen Sie sich auf 2156?

 

シュトライヒャーとフランクは、ボイコット委員会のメンバー

MAJOR WALSH: Nur um zu zeigen, daß Streicher und Frank Mitglieder des Boykott-Ausschusses waren.

 

VORSITZENDER: Ich verstehe.

 

ドレスデンでの制服ナチスのユダヤ人商店への襲撃。

MAJOR WALSH: Dokument 2709-PS ist Beweisstück US-265. Ich zitiere von Absatz 1 auf Seite 1:

    »In Dresden haben vor mehreren Wochen uniformierte 'Nazis' das jüdische Bethaus überfallen, den Abend- Gottesdienst unterbrochen, 25 Andächtige verhaftet und heilige Abzeichen oder Sinnbilder von ihren Kopfbedeckungen gerissen, die während des Gebets getragen werden.«

 

 

    Bei einer Zusammenkunft hier in Nürnberg vor den deutschen Pressevertretern eröffnete der Angeklagte Streicher und Oberbürgermeister Liebel von Nürnberg den versammelten Pressevertretern im voraus, daß die Nürnberger Synagoge zerstört werden würde. Zum Beweis unterbreite ich Dokument 1724-PS, US-

[Der Nürnberger Prozeß: Neunzehnter Tag. Donnerstag, 13. Dezember 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 3265 (vgl. NP Bd. 3, S. 586 ff.)]

 

 

 

266, das ein Protokoll der Sitzung vom 4. August 1938 darstellt. Von Seite 1, Absatz 4, des Originals verlese ich aus der Übersetzung, die dem Gerichtshof vorliegt, das Folgende:

    »Abbruch der Synagoge (Mitteilung muß noch geheim gehalten werden). Am 10. August 1938, vormittags 10.00 Uhr, wird mit dem Abbruch der Synagoge begonnen werden. Gauleiter Julius Streicher wird persönlich den Kran in Bewegung setzen, mit dem die jüdischen Symbole (Davidstern usw.) heruntergeholt werden. Die Sache soll groß aufgezogen werden. Näheres noch unbekannt.«

    Der Angeklagte Streicher selbst beaufsichtigte die Zerstörung.

    Zum Beweis lege ich Dokument 2711-PS vor, eine Zeitungsnachricht vom 11. August 1938, Beweisstück US-267. Absatz 1 der dem Gerichtshof vorliegenden Übersetzung lautet:

    »In Nürnberg wird die Synagoge abgebrochen. Julius Streicher leitete selbst durch eine mehr als eineinhalbstündige Rede den Beginn der Arbeiten ein. Auf seinen Befehl löste sich dann, gewissermaßen als Auftakt des Abbruchs, der riesige Davidstern von der Kuppel.«

    Diese Gewaltakte waren nicht örtliche antisemitische Demonstrationen, sondern wurden von einer Zentrale in Berlin geleitet und angeordnet. Dies geht aus einer Reihe von Fernschreiben hervor, die aus der Berliner Gestapo-Zentrale an die Polizeichefs in ganz Deutschland am 10. November 1938 gesandt worden waren. Sie enthielten Vorschriften über die im voraus vorbereiteten Demonstrationen. Ich beziehe mich nun auf Dokument 3051-PS, US-240. Ich werde den erheblichen Teil eines dieser von Heydrich unterschriebenen vertraulichen Befehle verlesen. Die Übersetzung liegt dem Gerichtshof vor, zweite Hälfte der zweiten Seite:

    »Auf Grund des Attentats gegen den Leg. Sekretär vom Rath in Paris sind im Laufe der heutigen Nacht - 9. auf 10. 11. 1938 - im ganzen Reich Demonstrationen gegen die Juden zu erwarten. Für die Behandlung dieser Vorgänge ergehen die folgenden Anordnungen:

        1. Die Leiter der Staatspolizeistellen oder ihre Stellvertreter haben sofort nach Eingang dieses Fernschreibens mit den für ihren Bezirk zuständigen politischen Leitungen - Gauleitung oder Kreisleitung - fernmündlich Verbindung aufzunehmen und eine Besprechung über die Durchführung der Demonstrationen zu vereinbaren, zu der der zuständige Inspekteur oder Kommandeur der Ordnungspolizei zuzuziehen ist. In dieser Besprechung ist der politischen Leitung mitzuteilen, daß die Deutsche Polizei vom Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei die folgenden Weisungen erhalten hat, denen die Maßnahmen, der politischen Leitungen zweckmäßig anzupassen wären:

        a) Es dürfen nur solche Maßnahmen getroffen werden, die keine Gefährdung deutschen Lebens oder Eigentums mit sich bringen (z. B. Synagogenbrände nur, wenn keine Brandgefahr für die Umgebung vorhanden ist), b) Geschäfte und Wohnungen von Juden dürfen

[Der Nürnberger Prozeß: Neunzehnter Tag. Donnerstag, 13. Dezember 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 3267 (vgl. NP Bd. 3, S. 586 ff.)]

 

 

    nur zerstört, nicht geplündert werden. Die Polizei ist angewiesen, die Durchführung dieser Anordnungen zu überwachen und Plünderer festzunehmen.«

    Bis zu diesem Zeitpunkt haben wir eine immer stärker werdende Hetze gegen die Juden beobachtet, einen der fundamentalen Grundsätze der Nazi-Partei und des Staates. Die Flamme des Vorurteils wurde nun entzündet und angefacht. Dem deutschen Volk ist die Doktrin weitgehend eingeimpft und die Saat des Hasses gesät worden. Der Deutsche Staat ist jetzt bewaffnet und bereit, Eroberungen zu machen, und die Macht der Weltmeinung kann nun ruhig unbeachtet bleiben. Bereits 200000 von den ursprünglich vorhandenen 500000 Juden waren aus Deutschland herausgetrieben. Der nazi-kontrollierte Deutsche Staat wurde daher ermutigt, und Hitler dachte unter Vorwegnahme der bereits geplanten Angriffskriege daran, sie als Sündenböcke zu benützen, auf deren Schultern der Vorwurf für die kommende Weltkatastrophe abgewälzt werden konnte.

 

1939130日国会演説での予言:

    Die Reichstagsrede vom 30. Januar 1939 ist in der Urkunde 2663-PS enthalten, die ich nunmehr als Beweisstück US-268 vorlege. Ich zitiere:

    »Wenn es dem internationalen Finanzjudentum in- und außerhalb Europas gelingen sollte, die Völker noch einmal in einen Weltkrieg zu stürzen, dann wird das Ergebnis nicht die Bolschewisierung der Erde und damit der Sieg des Judentums sein, sondern die Vernichtung     der jüdischen Rasse in Europa.«

 

    VORSITZENDER: Wir werden uns nun auf 10 Minuten vertagen.

 

 

[Pause von 10 Minuten.]

 

    VORSITZENDER: Major Walsh, ich glaube, daß Sie dem Gerichtshof behilflich sein könnten, wenn sie die PS-Nummern der vorliegenden Dokumente etwas langsamer und deutlicher aussprechen würden. Wir kennen die US-Beweisstück-Nummern nicht, und Ich weiß nicht, ob es nicht besser wäre, die US-Beweisstück-Nummer zuerst zu nennen und erst hierauf die PS-Nummer. Ich bin mir darüber nicht ganz klar. Jedenfalls wäre es besser, wenn Sie bei Erwähnung der PS-Nummer etwas langsamer sprechen würden, um sicher zu sein, daß wir sie verstehen.

 

MAJOR WALSH: Gewiß, Herr Präsident.

    Der Hauptschriftleiter des offiziellen Organs der SS, das »Schwarze Korps«, drückte am 8. August 1940 ähnliche Ansichten aus. Ich unterbreite Dokument 2668-PS als Beweismittel, Beweisstück US- 269; ich lese dem Gerichtshof Seite 2 des Originals und den ganzen, dem Gerichtshof in der Übersetzung vorliegenden Auszug vor:

    »So wie für Deutschland selbst die Judenfrage erst ge

[Der Nürnberger Prozeß: Neunzehnter Tag. Donnerstag, 13. Dezember 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 3269 (vgl. NP Bd. 3, S. 588 ff.)]