ロベルト・ライ「ドイツ労働戦線」Deutsche Arbeitsfront(DAG)

 

Ley

 

    Der Angeklagte LEY war von 1932 bis 1945:

Mitglied der NSDAP, Reichsleiter,

Organisationsleiter der NSDAP, Reichstagsmitglied,

Führer der Deutschen Arbeitsfront,

General der SA und

Mitorganisator des Zentralaufsichtsamtes für die Wohlfahrt der Fremdarbeiter.

 

Der Angeklagte LEY benutzte die vorerwähnten Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine enge Beziehung zum Führer dazu: Die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer und die Festigung ihrer Kontrolle über Deutschland zu fördern, wie in Anklagepunkt Eins angeführt; er förderte die Kriegsvorbereitung, angeführt in Anklagepunkt Eins; er genehmigte und leitete die in Anklagepunkt Drei erwähnten Kriegsverbrechen und die in Anklagepunkt Vier erwähnten Verbrechen gegen die Humanität, insbesondere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Humanität, begangen durch Mißbrauch von Menschen zur Arbeit bei der Führung von Angriffskriegen, und nahm an diesen Verbrechen teil.

 

[Der Nürnberger Prozeß: Anklage. Der Nürnberger Prozess, S. 399 (vgl. NP Bd. 1, S. 78 ff.)]

 

 

 

 

 

 

ナチ国家による平和主義的な諸個人諸団体の迫害・弾圧

 宗教人迫害、教会財産没収

       ren zu ersetzen, machten sich zum Programm die Verfolgung von Priestern und Angehörigen des Klerus und von Mönchsorden, die sie als Gegner ihrer Ziele betrachteten, und beschlagnahmten Kirchenvermögen.

 

    3) waren die Nazi-Verschwörer in der Verfolgung pazifistischer Gruppen einschließlich religiös- pazifistischer Bewegungen besonders unbarmherzig und grausam.

 

「主人民族教義」の具体化・・・冷酷なユダヤ人迫害

    d) Zur Verwirklichung ihrer »Herrenvolklehre« erhoben die Verschwörer zum Programmpunkt die unbarmherzige Verfolgung der Juden, die auf ihre Ausrottung abzielte.

 

Vernichtung der Juden war offizielle Staatspolitik, die durch offizielle Maßnahmen und durch Aufreizung zu Massen- und Einzelgewalttätigkeiten betrieben wurde.

 

ローゼンベルク・・・「反ユダヤ主義(反セム主義)は、ドイツ復興の要素」

Die Verschwörer bekannten sich offen zu ihrem Ziel. So erklärte der Angeklagte Rosenberg: »Antisemitismus ist das einigende Element des deutschen Wiederaufbaus.«

ドイツは、ユダヤ人が最後の一人まで大ドイツ生存圏を立ち去ったならばはじめてユダヤ人問題が解決されたと見なせよう。ヨーロッパは、ユダヤ人が最後の一人にいたるまでヨーロッパ大陸を立ち去ったならばはじめてユダヤ人も大が解決されることになる」と。

Bei einer anderen Gelegenheit erklärte er: »Deutschland wird die jüdische Frage erst dann als gelöst betrachten, wenn der allerletzte Jude den großdeutschen Lebensraum verlassen hat. Europa wird seine jüdische Frage erst dann gelöst haben, wenn der allerletzte Jude den europäischen Kontinent verlassen hat.«

 

 

ロベルト・ライ

「われわれは、ヨーロッパで最後のユダヤ人が根絶され、実際に死んでしまうまで、闘いを放棄しないであろう。ユダヤ人を人類の敵と分類する(区別する)だけで反十分ではなく、ユダヤ人は絶滅されなければならない」と。

Der Angeklagte Ley erklärte: »Wir schwören, wir werden den Kampf nicht aufgeben, bis der letzte Jude in Europa ausgerottet und wirklich tot ist. Es ist nicht genug, den Juden, den Feind der Menschheit, auszugliedern - der Jude muß vernichtet werden

 

ロベルト・ライの別の機会の発言:

 「第二のドイツの秘密の武器は、反ユダヤ主義(反セム主義)である。なぜなら、反セム主義がドイツによって徹底的に遂行されれば、それは世界の問題となり、この問題とすべての民族が取り組まなければならなくなろう」と。(ドイツ、ヨーロッパからのユダヤ人排除は、追い出されたユダヤ人の世界への離散によって、ユダヤ人問題を世界化することになる)

Bei einer anderen Gelegenheit erklärte er auch: »Die zweite deutsche Geheimwaffe ist der Antisemitismus; denn wenn der Antisemitismus von Deutschland konsequent durchgeführt wird, wird er ein Weltproblem werden, mit dem sich alle Völker werden auseinandersetzen müssen.«

 

シュトライヒャーの発言

 「最後のユダヤ人が死んでしまうまで、太陽は地球上の諸民族に輝くことはないだろう」

Der Angeklagte Streicher erklärte: »Die Sonne wird den Völkern der Erde nicht scheinen, bis der letzte Jude tot ist.« Diese Bekenntnisse und Aufreizungen waren typisch für die Erklärungen der Nazi-Verschwörer im gesamten Verlauf ihrer Verschwörung.

 

 

ユダヤ人に対する抑圧作戦の諸形態

 選挙権剥奪

 烙印

市民的名誉の権利を剥奪

ユダヤ人の人格と富に対する暴力行為

連行

奴隷化

強制労働

飢餓化

殺害と大量絶滅

Das Aktionsprogramm gegen die Juden sah u. a. vor: Entziehung des Wahlrechtes, Brandmarkung, Versagung bürgerlicher Ehrenrechte, Gewalttaten gegen ihre Person und Habe, Verschleppung, Versklavung, Zwangsarbeit, Aushungerung, Mord und Massenvernichtung.

 

ナチ支配下のヨーロッパのユダヤ人960万人のうち、慎重に見積もって、570万人が消えうせた

 Es kann nur geschätzt werden, bis zu welchem Ausmaß die Verschwörer ihr Ziel erreicht haben, jedenfalls war die Ausrottung in vielen Plätzen Europas im wesentlichen vollständig. Von den 9600000 Juden, die in Gebieten Europas unter Nazi-Herrschaft lebten, sind nach vorsichtiger Schätzung 5700000 verschwunden, von denen die meisten absichtlich von

[Der Nürnberger Prozeß: Anklage. Der Nürnberger Prozess, S. 298 (vgl. NP Bd. 1, S. 36 ff.)]

 

 

 

ローゼンベルク『世界闘争』誌における言説・・・19414月号および9月号

    löst ist, sobald der letzte Jude ausgetrieben wurde, so mag auch das übrige Europa wissen, daß der deutsche Friede, der seiner harrt, ein Friede ohne Juden sein muß.«

    Aber dies waren nicht die einzigen Funktionäre der Partei oder des Staates, die diese Ansichten vertraten. Der Angeklagte Rosenberg schrieb für die Zeitschrift »Weltkampf. Ich lege Urkunde 2665-PS, US-270, zum Beweis vor. In dieser Veröffentlichung, Nummer 1 und 2 vom April und September 1941, auf Seite 71 des Originals heißt es:

    »Für Europa ist die Judenfrage erst dann gelöst, wenn der letzte Jude den europäischen Kontinent verlassen hat.«

 

    Der Gerichtshof wird sich an die Bezugnahme von Justice Jackson auf die entschuldigende Notiz im Tagebuch des Angeklagten Hans Frank erinnern, wo er schrieb, und ich zitiere von der Urkunde 2233-C-PS, US-271, am Ende der ersten Seite der Übersetzung:

    »Freilich, in einem Jahre konnte ich weder sämtliche Läuse noch sämtliche Juden beseitigen. Aber im Laufe der Zeit, und vor allem dann, wenn Ihr mir helft, wird sich das schon erreichen lassen.«

 

    VORSITZENDER: Ich vergaß zu erwähnen, Major Walsh, daß es, wenn Sie nicht mit dem Anfang eines Absatzes beginnen, zweckmäßig wäre, uns zu sagen, wo es ungefähr ist.

 

MAJOR WALSH: Herr Präsident, ich werde es tun. Da diese Darlegung nicht unbedingt als eine chronologische Erzählung der Ereignisse in der Behandlung des jüdischen Volkes anzusehen ist, erscheint es hier angebracht, zu unterbrechen, um das bisher Dargelegte zu untersuchen. Wir sehen, daß die Nazi-Partei und der von den Nazis beherrschte Staat durch Wort und Schrift, durch Erlasse und offizielle Handlungen ihre Absicht klar ausdrückten. Der Jude muß ausgestoßen werden.

 

    Wie schritten sie nun zur Ausführung dieses Zieles? Die erste Forderung war eine vollständige Registrierung aller Juden.

 

Da die Juden-Politik den deutschen Angriffen auf dem Fuße folgte, wurde eine solche Registrierung nicht allein innerhalb des Reiches, sondern auch in den eroberten Gebieten verlangt.

 

 

Beispielsweise wurde die Registrierung innerhalb Deutschlands durch Verordnung festgelegt, Reichsgesetzblatt 1938, Seite 922, vom 23. Juli, gezeichnet von dem Angeklagten Frick; in Österreich, Reichsgesetzblatt 1940, Teil I, Seite 694, vom 29. April; in Polen, Kurjer Krawkowki vom 5. Oktober 1939; in Frankreich, Journal Officiel Nummer 9 vom 30. September 1940, Seite 92; in Holland, Verordnungsblatt Nummer 6 vom 10. Januar 1941, unterzeichnet vom Angeklagten Seyß-Inquart.

    Der zweite Schritt war, die Juden innerhalb fest be

[Der Nürnberger Prozeß: Neunzehnter Tag. Donnerstag, 13. Dezember 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 3271 (vgl. NP Bd. 3, S. 589 ff.)]

 

grenzter Gebiete, die Ghettos genannt wurden, abzusondern und zusammenzufassen. Diese Politik wurde sorgfältig ausgearbeitet, und vielleicht wird die folgende vertrauliche Erklärung aus den Archiven des Angeklagten Rosenberg als beste Illustration dienen.

 

ローゼンベルク・・・「ユダヤ人取り扱いに関する指針」

    Ich lege zum Beweis die Kopie eines Memorandums aus den Akten des Angeklagten Rosenberg vor, mit der Überschrift: »Richtlinien für die Behandlung der Judenfrage«, Dokument 212-PS, US-272. Ich zitiere vom Beginn der zweiten Seite der dem Gerichtshof vorliegenden Übersetzung:

 

    »Ein erstes Hauptziel der deutschen Maßnahmen muß sein, das Judentum streng von der übrigen Bevölkerung abzusondern. Voraussetzung hierfür ist zunächst die restlose Erfassung der jüdischen Bevölkerung durch Einführung der Meldepflicht und sonstige geeignete Maßnahmen....«

 

 

    Und dann heißt es weiter auf Seite 2, zweiter Absatz, zweiter Satz:

 

    »... die Freizügigkeit für alle Juden aufzuheben. Eine Überführung in Ghettos unter gleichzeitiger Trennung der Geschlechter ist anzustreben. Das Vorhandensein zahlreicher mehr oder weniger geschlossener jüdischer Niederlassungen in Weißruthenien und in der Ukraine erleichtert diese Aufgabe.

 

Im übrigen sind hierfür Orte auszuwählen, die infolge vorliegender Arbeitsvorhaben die völlige Ausnutzung der jüdischen Arbeitskraft ermöglichen. Diesen Ghettos kann unter Aufsicht eine jüdische Selbstverwaltung mit jüdischem Ordnungsdienst     gegeben werden. Die Bewachung der Grenzen zwischen den Ghettos und der Außenwelt ist jedoch Sache der Polizei.

 

        Auch in den Fällen, in denen ein Ghetto noch nicht errichtet werden konnte, ist durch scharfe Verbote und sonstige geeignet erscheinende Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, daß eine weitere blutmäßige Vermischung mit der übrigen Bevölkerung nicht mehr erfolgt.«

 

19415月、ローゼンベルク東方相、ウクライナのユダヤ人をゲットーに閉じ込める指示。

    Im Mai 1941 erließ Rosenberg, Reichsminister für die Ostgebiete, Anweisungen, die Juden in der Ukraine in Ghettos zu sperren.

 

    Ich überreiche Dokument 1028-PS, US-273, zum Beweis und lese den ersten Satz der dem Gerichtshof vorliegenden Übersetzung vor:

 

    »Die Judenfrage wird nach der selbstverständlichen Ausscheidung der Juden aus allen öffentlichen Stellen eine entscheidende Lösung erfahren durch Einrichtung von Ghettos....«

 

シーラッハ

    Die in den zitierten Memoranden Rosenbergs niedergelegte Politik beschränkt sich weder auf Einzelfälle, noch war sie die Handlung einer Einzelperson. Sie war die ausgesprochene Staatspolitik. Der Angeklagte von Schirach hatte am Programm der Errichtung der Ghettos seinen Anteil. Ich lege zum Beweis Dokument 3048-PS, US-274, vor. Dem Gerichtshof liegt eine vollständige Übersetzung des Stückes vor, aus dem ich zitieren möchte. Der Angeklagte von Schirach sprach vor dem Europäischen Jugendkon

[Der Nürnberger Prozeß: Neunzehnter Tag. Donnerstag, 13. Dezember 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 3273 (vgl. NP Bd. 3, S. 590 ff.)]

 

 

1942914日、ウィーンでのヨーロッパ青年会議でのシーラッハ演説

greß in Wien am 14. September 1942, und ich zitiere von Seite 2, Spalte 2 der Wiener Ausgabe des »Völkischen Beobachters« vom 15. September:

 

ヨーロッパで行動するあらゆるユダヤ人は、ヨーロッパ文化にとっての危険である。かつてユダヤ人のヨーロッパ的中心地であったこの町から、何万人も、さらに何万人も湯や陣を東方のゲットーへ移送したと私に非難がぶつけられるとすれば、私は、そこにヨーロッパ文化への積極的な貢献を見ているのだ、と答えなければならない。

    »Jeder Jude, der in Europa wirkt, ist eine Gefahr für die europäische Kultur. Wenn man mir den Vorwurf machen wollte, daß ich aus dieser Stadt, die einst die europäische Metropole des Judentums gewesen ist, Zehntausende und aber Zehntausende von Juden ins östliche Ghetto abgeschoben habe, muß ich antworten: Ich sehe darin einen aktiven Beitrag zur europäischen Kultur.«

 

 

ワルシャワゲットー殲滅・破壊に関するシュトループ報告

    Eines der größten Ghettos befand sich innerhalb der Stadt Warschau. Der Originalbericht des SS-Generalmajors Stroop über dieses Ghetto trägt den Titel: »Es gibt keinen jüdischen Wohnbezirk in Warschau mehr.« Ich lege nunmehr mit Genehmigung des Gerichtshofs Dokument 1061-PS, US-275, vor und möchte mir vorbehalten, später in meiner Darstellung darauf zurückzukommen. Der Beginn der Seite 3 der Übersetzung lautet:

 

    »Der so gebildete jüdische Wohnbezirk in der Stadt Warschau wurde von etwa 400000 Juden bewohnt. Es befanden sich in ihm 27000 Wohnungen mit einem Zimmerdurchschnitt von 2 1/2 Zimmern. Er war von dem übrigen Stadtgebiet durch Brand- und Trennmauern und durch Vermauerung von Straßenzügen, Fenstern, Türen, Baulücken abgetrennt und so weiter.«

 

    Eine Vorstellung von den Verhältnissen innerhalb dieses Ghettos kann man durch die Tatsache erhalten, daß durchschnittlich sechs Personen in jedem Zimmer lebten. Himmler erhielt einen Bericht vom SS-Brigadeführer der Gruppe A vom 15. Oktober 1941, welcher die Errichtung und den Betrieb dieses Ghettos weiter beschreibt. Ich lege Dokument L-180, US-276, zum Beweis vor und zitiere aus der Übersetzung vom zweiten Absatz am Ende der neunten Seite:

 

    »Neben der Organisierung und Durchführung der Exekutionsmaßnahmen wurde gleich in den ersten Tagen des Einsatzes in den größeren Städten auf die Schaffung von Ghettos hingewirkt. Besonders dringlich war dies in Kauen, da dort bei einer Gesamteinwohnerzahl von 152400 30000 Juden wohnten.«

 

 

    Und vom letzten Absatz auf Seite 9 bis Seite 10 zitiere ich:

    »In Riga wurde als Ghetto die sogenannte Moskauer Vorstadt bestimmt. Es handelt sich hier um das schlechteste Wohnviertel in Riga, das auch bisher schon im wesentlichen von Juden bewohnt war. Die Einweisung der Juden in den Ghettobezirk war ziemlich schwierig, weil die dort noch wohnenden Letten ausgesiedelt werden mußten und der Wohnraum Rigas sehr beengt ist. Von den in Riga verbliebenen Insgesamt rund 28000 Juden sind bisher 24000 im Ghetto untergebracht. Die Sicherheitspolizei beschränkte sich bei der Schaffung der Ghettos auf rein polizeiliche Aufgaben, während die Einrichtung und Verwaltung der Ghettos sowie die Regelung der Verpflegung der Insassen der Zivilverwaltung und ihr Arbeitseinsatz den Arbeitsämtern überlas

[Der Nürnberger Prozeß: Neunzehnter Tag. Donnerstag, 13. Dezember 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 3275 (vgl. NP Bd. 3, S. 591 ff.)]

 

 

    sen wurden. Auch in den übrigen Städten, in denen noch eine größere Anzahl von Juden wohnt, werden Ghettos eingerichtet.«

 

    Auch in der polnischen Provinz Galizien wurden Juden in Ghettos gezwungen. Keine Worte aus meinem Wortschatz könnten die Verhältnisse annähernd so beschreiben, wie sie in dem Bericht des Generalleutnants der Polizei, Katzmann, an den General der Polizei Ost, Krüger, vom 3. Juni 1943 beschrieben sind. Der Bericht trägt den Titel »Lösung der Judenfrage in Galizien«. Ich lege zum Beweis Dokument L-18, US-277, vor. Wir wollen von der Übersetzung der letzten drei Sätze auf Seite 11, beginnend mit dem Wort »Geradezu«, vorlesen:

 

    »Geradezu katastrophale Zustände wurden in den Judenwohnbezirken in Rawa-Ruska und in Rohatyn angetroffen. Die Juden in Rawa-Ruska hatten aus Furcht vor der Aussiedelung ihre Fleckfieberkranken verschwiegen und in Erdlöchern untergebracht. Als die Aussiedelungsaktion begonnen werden sollte, wurde festgestellt, daß 3000 fleckfiebererkrankte Juden in diesem Wohnbezirk herumlagen. Zur Vertilgung dieses Seuchenherdes mußten sofort alle auf Fleckfieber geimpften Polizeibeamten herangezogen werden. Es gelang dann auch tatsächlich mit nur einem Mann Verlust, diese Pestbeule zu vernichten. Fast dieselben Zustände wurden in Rohatyn angetroffen.«

 

    Von Seite 19 des gleichen Dokuments, L-18, letzter Absatz, möchte ich weiter zitieren.

VORSITZENDER: Ja.

 

    MAJOR WALSH: »Da immer mehr alarmierende Nachrichten eintrafen über die sich mehrende Bewaffnung der Juden, wurde in den letzten 14 Tagen des Monats Juni 1943 in allen Teilen des Distrikts Galizien gleichzeitig mit den schärfsten Mitteln gegen die Vernichtung des jüdischen Banditentums eingeschritten. Besondere Maßnahmen waren notwendig bei der Auflösung des jüdischen Wohnbezirks in Lemberg, wo die bereits demontierten Bunker eingerichtet waren. Hier mußte, um eigene Verluste zu vermeiden, von vornherein brutal eingeschritten werden, wobei mehrere Häuser gesprengt bzw. durch Feuer vernichtet werden mußten. Hierbei ergab sich die erstaunliche Tatsache, daß anstatt der gemeldeten 12000 Juden insgesamt 20000 Juden erfaßt werden konnten. Mindestens 3000 jüdische Leichen, die durch Einnehmen von Gift Selbstmord begingen, mußten bei den Aufräumungsarbeiten aus allen möglichen Verstecken geborgen werden.«

    Auf Seite 20 dieses Dokuments heißt es im dritten Absatz:

    »Trotz der außerordentlichen Belastung, die jeder einzelne SS- und Polizeiangehörige während dieser Aktionen durchzumachen hatte, ist die Stimmung und der Geist der Männer vom ersten bis zum letzten Tage außerordentlich gut und lobenswert gewesen.«

    Diese Taten und Handlungen der Beseitigung und Abschlachtung waren überdies auch noch gewinnbringend. Der Schreiber dieses Berichts führt auf Seite 9

[Der Nürnberger Prozeß: Neunzehnter Tag. Donnerstag, 13. Dezember 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 3277 (vgl. NP Bd. 3, S. 592 ff.)]