カルテンブルンナー

 

 

Kaltenbrunner

 

    Der Angeklagte KALTENBRUNNER war in den Jahren 1932 bis 1945:

 

Mitglied, der NSDAP,

 

General der SS,

 

Mitglied des Reichstags,

 

General der Polizei,

 

Staatssekretär für Sicherheit in Österreich und Chef der Polizei,

 

Polizeipräsident von Wien, Nieder- und Oberösterreich,

 

Leiter des Reichssicherheitshauptamtes und Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes.

 

 

Der Angeklagte KALTENBRUNNER benutzte die genannten Positionen und seinen persönlichen Einfluß derart: Daß er die Festigung der Kontrolle über Österreich nach dessen gewaltsamer Annexion, angeführt in Anklagepunkt Eins, förderte, und daß er die in Anklagepunkt Drei angeführten Kriegsverbrechen und die in Anklagepunkt Vier angeführten Verbrechen gegen die Humanität, besonders die Verbrechen gegen die Humanität wie sie im System der Konzentrationslager zum Ausdruck kamen, genehmigte, leitete und an ihnen teilnahm.

 

[Der Nürnberger Prozeß: Anklage. Der Nürnberger Prozess, S. 392 (vgl. NP Bd. 1, S. 76 ff.)]

 

 

親衛隊、保安部、ゲシュタポの組織としての犯罪性

Dokumentenbuch über die Gestapo und den SD enthalten sind.

    Während der drei letzten Verhandlungstage hat der Gerichtshof Beweismaterial über den verbrecherischen Charakter der SS, des SD und der Gestapo gehört. Die Zusammenfassung dieser Organisationen in die Stoßverbände des Polizeistaats Hitlers wurde vom organisatorischen Standpunkt aus erklärt.

 

カルテンブルンナー博士

Ein Angeklagter steht vor dem Gerichtshof, der diese Organisation auf Grund der von ihm bekleideten offiziellen Stellungen in der SS und der deutschen Polizei repräsentiert und dessen Laufbahn diese von der SS und der Nazi-Polizei gebildete Einheit ergänzend beleuchtet. Der Name dieses Angeklagten ist Ernst Kaltenbrunner.

 

 

 

    Ich lege nunmehr Dokument 2938-PS, US-511, vor. Dies ist ein Aufsatz, der in »Die Deutsche Polizei«, der Zeitschrift der Sicherheitspolizei und des SD, der Nummer vom 15. Mai 1943 erschienen ist, Seite 193, mit dem Titel »Dr. Ernst Kaltenbrunner, der neue Chef der Sicherheitspolizei und des SD«. Ich zitiere nunmehr vom Beginn dieses Aufsatzes:

 

40歳の若さで、治安警察・保安部長官・・1903年生まれ

    »SS-Gruppenführer Dr. jur. Ernst Kaltenbrunner wurde am 4. Oktober 1903 in Ried im Innkreis (bei Braunau) geboren als Sohn des Rechtsanwalts Dr. Hugo Kaltenbrunner. Er verbrachte seine Jugend im Heimatgau des Führers, dem seine Sippe, ursprünglich ein altes Sensengewerkegeschlecht, seit jeher aufs engste verbunden     ist. Mit seinen Eltern übersiedelte er später in den kleinen Markt Raab und dann nach Linz an der Donau, wo er das Staatsrealgymnasium besuchte, um 1921 das Abitur dortselbst abzulegen.«

 

法学部学生の頃から、ナチ活動を行い、カトリック的キリスト教的学生グループと敵対。

    Der nächste Absatz schildert Kaltenbrunners Studienzeit als Jurist, seine nationalsozialistische Tätigkeit und seine Gegnerschaft zum katholisch-christlichsozialen Studentenkreis.

 

1928年から、リンツで弁護士活動。

Weiterhin wird angegeben, daß Kaltenbrunner nach dem Jahre 1928 als Rechtsanwaltsanwärter in Linz arbeitete. In dem Artikel heißt es weiter, und ich zitiere den dritten Absatz:

 

カルテンブルンナーは、19341月、ドルフす政府に逮捕され、他の指導的ナチ党員と一緒に強制収容所に入れられた。

    »Dr. Kaltenbrunner wurde wegen seiner nationalsozialistischen Einstellung bereits im Januar 1934 von der Dollfuß-Regierung verhaftet und mit anderen führenden Nationalsozialisten in das Konzentrationslager Kaisersteinbruch eingeliefert.

 

カルテンブルンナーは、ハンガーストライキを組織。490人のナチス囚人を釈放させた。

Ein von ihm veranlaßter und geführter Hungerstreik zwang die Systemregierung, 490 nationalsozialistische Häftlinge zu entlassen.

 

その後、ナチス指導者として大逆罪の嫌疑で、ふたたび逮捕され、ヴェルスで軍事法廷にかけられた。

Im folgenden Jahre wurde er wegen Verdachts des Hochverrats als nationalsozialistischer Führer neuerdings verhaftet und dem Militärgerichtshof in Wels (Oberdonau) überstellt. Nach monatelanger Untersuchung brach jedoch die Anklage auf Hochverrat zusammen, doch wurde er wegen 'Geheimbündelei' zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Seit Frühjahr 1935 ist Dr. Kaltenbrunner, dem wegen seiner nationalsozialistischen Einstellung das Recht zur Ausübung seines Berufs abgesprochen wurde, Führer der ostmärkischen SS. Es war sein Verdienst, in dieser wichtigen Stellung durch straffe Führung die von ihm ausgebaute ostmärkische SS geschlos

[Der Nürnberger Prozeß: Fünfundzwanzigster Tag. Mittwoch, 2. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4014 (vgl. NP Bd. 4, S. 320 ff.)]

 

 

    sen trotz aller Verfolgung beisammenzuhalten und im richtigen Augenblick erfolgreich einzusetzen.

 

ナチのザイス-インクヴァルト政府で治安担当次官に。

        Nach dem Umbruch, der von der SS entscheidend bestimmt wurde, wurde er am 11. März 1938 Staatssekretär für das Sicherheitswesen in der neuen nationalsozialistischen Regierung Dr. Seyß-Inquart. Wenige Stunden später konnte er dem Reichsführer-SS Heinrich Himmler, der als erster nationalsozialistischer Führer am 12. März 1938 um 3 Uhr früh am Wiener Flugfeld in Aspern landete, den vollen Sieg der Bewegung und, wie der Artikel Kaltenbrunner zitiert, 'die SS zur weiteren Befehlsausgabe angetreten' melden. Der Führer ernannte Dr. Kaltenbrunner am Tage des Anschlusses zum SS-Brigadeführer und zum Führer des SS-Oberabschnitts Donau. Am 11. September 1938 folgte die Beförderung zum SS-Gruppenführer

 

 

    Der Gerichtshof wird sich an Hand des bisher vorgelegten Beweismaterials - ich beziehe mich auf Band II, Seite 461 des Sitzungsprotokolls - auf das Telephongespräch zwischen Göring und Seyß-Inquart erinnern, in dem Göring bemerkte, daß Kaltenbrunner das Sicherheitsportefeuille haben sollte.

 

    Ich zitiere nun den letzten Absatz dieses Artikels:

 

オーストリア併合で昇進。

    »Im Zuge der Auflösung der österreichischen Landesregierung und der Neugliederung der Ostmark in die Alpen- und Donaureichsgaue wurde er zum Höheren SS- und Polizeiführer bei den Reichsstatthaltern in Wien, Niederdonau und Oberdonau im Wehrkreis XVII bestellt und im April 1941 zum Generalleutnant der Polizei ernannt.«

 

カルテンブルンナーは、オーストリアの小ヒムラー

    Kaltenbrunner wurde auf diese Weise der kleine Himmler Österreichs.

 

カルテンブルンナーは、1932年にナチ党および親衛隊に入った。党員番号は、300179、親衛隊番号は、13039

    Gemäß unserem Dokument 2892-PS: »Der Großdeutsche Reichstag«, Vierte Wahlperiode 1938, herausgegeben von F. Kienast, Seite 261, trat Kaltenbrunner der Nazi-Partei und der SS in Österreich im Jahre 1932 bei. Er war Parteimitglied Nummer 300179 und SS-Mitglied Nummer 13039.

 

1938年以降、国会議員の役職も。

 Vor dem Jahre 1933 war er Gauredner und Rechtsberater des SS-Abschnitts VIII. Nach dem Jahre 1933 wurde er Führer der SS-Standarte 37 und später des SS-Abschnitts VIII. Kaltenbrunner erhielt die höchsten Nazi-Auszeichnungen, das goldene Ehrenzeichen und den Blutorden. Nach 1938 wurde er Mitglied des Reichstags.

 

 

    Ich lege nun Dokument 3427-PS, US-512, vor. Auch dies ist ein Artikel, der in der Zeitschrift der Sicherheitspolizei und des SD »Die Deutsche Polizei« vom 12. Februar 1943, Seite 65, erschienen ist; ich zitiere:

    »SS-Gruppenführer Kaltenbrunner zum Chef der Sicherheitspolizei und des SD ernannt.

 

1943130日、ヒトラーは、ヒムラーの提案を受けて、ハイドリヒ後任にカルテンブルンナーを任命。

        Berlin, den 30. Januar 1943. Der Führer hat auf Vorschlag des Reichsführers-SS und Chefs der deutschen Polizei als Nachfolger des am 4. Juni 1942 verstorbenen SS-Obergruppenführers und Generals der Polizei, Reinhard Heydrich, den SS-Gruppenführer und Generalleut

[Der Nürnberger Prozeß: Fünfundzwanzigster Tag. Mittwoch, 2. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4016 (vgl. NP Bd. 4, S. 321 ff.)]

 

 

    nant der Polizei, Dr. Ernst Kaltenbrunner, zum Chef der Sicherheitspolizei und des SD ernannt.«

 

1943104日のヒムラーの有名な演説

    Der Gerichtshof hat mehrfach Bezugnahmen auf die von Himmler am 4. Oktober 1943 in Posen, Polen, an die Gruppenführer der SS gehaltene Rede gehört. Unser Dokument 1919-PS wurde als Beweisstück US-170 bereits vorgelegt. In dem Dokument werden mit beispielloser Offenheit das barbarische Programm und die verbrecherische Tätigkeit der SS und der Sicherheitspolizei von Himmler besprochen.

 

この演説の冒頭で、ヒムラーはカルテンブルンナーを戦友ハイドリヒの後継者とよぶ。

Am Anfang seiner Rede sagte Himmler, und ich zitiere lediglich den einen Satz: »Unser Kamerad, der SS-Gruppenführer Ernst Kaltenbrunner, der Nachfolger unseres gefallenen Freundes Heydrich«.

 

 

カルテンブルンナーは、ヒムラー、ヒトラーの満足のいく働き振り。

    Kaltenbrunner erfüllte seine Aufgabe als Chef der Sicherheitspolizei und des SD zur Zufriedenheit Himmlers und Hitlers, denn am 9. Dezember 1944, gemäß Befehlsblatt der Sicherheitspolizei und des SD...

 

 

 

DR. KAUFFMANN: Darf ich einen Augenblick unterbrechen? Ich hatte die Entscheidung des Gerichts dahin verstanden, daß die gegen Kaltenbrunner gerichtete Anklage zunächst zurückgestellt werden sollte, bis Kaltenbrunner wieder verhandlungsfähig ist, und nun wird die Sache Kaltenbrunner verhandelt.

 

VORSITZENDER: Nein. Die Entscheidung des Gerichtshofs war auf der Ansicht gegründet, daß das Beweismaterial aufgeteilt werden könnte in Beweismaterial, das sich direkt auf Kaltenbrunner bezieht, und Beweismaterial, das die Organisation der Gestapo belastet; doch wurde, als Sie an unserer geschlossenen Sitzung teilnahmen, erklärt, daß dies unmöglich und das Beweismaterial so unlösbar vermischt sei, daß es unmöglich wäre, die Beweisführung lediglich gegen die Organisation zu richten und den Fall Kaltenbrunner auszuschließen. Folglich beschloß der Gerichtshof, daß die Beweisführung dem Wunsche der Anklagebehörde gemäß als Ganzes fortgeführt werden sollte, daß sie Ihnen jedoch Gelegenheit geben werde, alle vorgeladenen Zeugen zu einem späteren Zeitpunkt ins Kreuzverhör zu nehmen. Sie werden natürlich außerdem die Möglichkeit haben, sich mit allen Kaltenbrunner belastenden dokumentarischen Beweisen zu beschäftigen, wenn Sie an der Reihe sind, die Verteidigung Kaltenbrunners vorzubringen.

    Können Sie mir folgen?

 

DR. KAUFFMANN: Sicherlich.

 

VORSITZENDER: Sie werden Gelegenheit haben, alle Zeugen, die heute Nachmittag oder morgen vernommen werden, später zu einem Ihnen genehmen Zeitpunkt ins Kreuzverhör zu nehmen. Außerdem werden Sie später die volle Möglichkeit haben, einzelne Punkte oder das ganze Beweismaterial, wie es

[Der Nürnberger Prozeß: Fünfundzwanzigster Tag. Mittwoch, 2. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4018 (vgl. NP Bd. 4, S. 322 ff.)]

 

jetzt durch den Ankläger für die Vereinigten Staaten vorgebracht wird, in jeder Ihnen richtig erscheinenden Weise zu behandeln.

 

DR. KAUFFMANN: Ja! Gestatten Sie mir noch ein Wort. Das Mißverständnis, dem ich unterlegen bin, beruht offenbar darauf, daß ich der Auffassung war, es würde eine Vernehmung von Zeugen folgen, während ich jetzt erfahre, daß ein größerer Komplex von Beweismaterial vorgelegt wird. Wenn ich aber höre, daß das Gericht auch das Beweismaterial zuläßt, also das Ganze zuläßt, dann werde ich mich dieser Entscheidung beugen müssen.

 

1944129日には、治安警察・保安部長官として,最高の勲章を授与され、昇進。

KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Kaltenbrunner führte seine Aufgabe als Chef der Sicherheitspolizei und des SD zur Zufriedenheit Himmlers und Hitlers aus, denn am 9. Dezember 1944 erhielt er gemäß »Befehlsblatt der Sicherheitspolizei und des SD«, Nummer 51, Seite 361, Dokument 2770-PS, in seiner Eigenschaft als Chef der Sicherheitspolizei und des SD eine der höchsten militärischen Auszeichnungen, das Ritterkreuz mit Schwertern. Um diese Zeit war Kaltenbrunner bereits zu der hohen Stellung eines SS-Obergruppenführers und Generals der Polizei befördert worden.

 

 

 

    Ich möchte die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf die Tabelle: »Die Stellung Kaltenbrunners und der Gestapo und des SD im deutschen Polizeisystem« lenken, Beweisstück US-493. Als Chef der Sicherheitspolizei und des SD war Kaltenbrunner Chef der Gestapo, der Kripo und des SD, ebenso wie des RSHA, das eine Abteilung der SS und des Reichsministeriums des Innern war. Er war verantwortlich für die regionalen Dienststellen der Gestapo, des SD und der Kripo innerhalb Deutschlands und die Einsatzgruppen und Einsatzkommandos in den besetzten Gebieten.

 

カルテンブルンナーの下に置かれた組織・機関

    Kaltenbrunner direkt unterstellt waren die Chefs der Hauptbüros des RSHA einschließlich des Amtes III, SD in Deutschland, des Amtes IV, Gestapo, des Amtes V, Kripo, und des Amtes VI, Auslands-Nachrichtendienst.

 

 

カルテンブルンナーの役職・地位に関するシェレンベルク証言

    Ich lege als nächstes das Dokument 2939-PS, US- 513, vor. Es ist eine eidesstattliche Erklärung von Walter Schellenberg, dem Chef des Amtes VI des RSHA ab Herbst 1941 bis Ende des Krieges. Ich werde nur einen kleinen Teil der eidesstattlichen Erklärung verlesen, beginnend mit dem sechsten Satz des ersten Absatzes:

 

    »Ungefähr am 25. Januar 1943 begab ich mich zusammen mit Kaltenbrunner nach Himmlers Hauptquartier in Lötzen in Ostpreußen. Alle Amtschefs des RSHA waren bei dieser Zusammenkunft anwesend und Himmler teilte uns mit, daß Kaltenbrunner zum Chef der Sicherheitspolizei und SD (RSHA) als Nachfolger für Hey

[Der Nürnberger Prozeß: Fünfundzwanzigster Tag. Mittwoch, 2. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4020 (vgl. NP Bd. 4, S. 323 ff.)]

 

    drich ernannt werde. Seine Ernennung trat am 30. Januar 1943 in Kraft.

 

        Es ist mir keine Begrenzung von Kaltenbrunners Autorität als Chef der Sicherheitspolizei und SD (RSHA) bekannt. Er begann unverzüglich mit den Aufgaben des Büros und nahm direkte Leitung des Büros und Kontrolle über das Amt an sich. Alle wichtigen Angelegenheiten aller Ämter mußten von Kaltenbrunner geprüft werden.«

 

カルテンブルンナーが治安警察保安部長官であった時代、これら組織はたくさんの犯罪を犯した。

    Während Kaltenbrunners Amtszeit als Chef der Sicherheitspolizei und des SD wurden viele Verbrechen durch die Sicherheitspolizei und den SD auf Grund der Politik des RSHA oder der von dem RSHA herausgegebenen Befehle begangen, für die Kaltenbrunner kraft seiner Amtsstellung verantwortlich war.

 

Jedes dieser Verbrechen wurde im einzelnen in der gegen die Gestapo und den SD gerichteten Anklage besprochen, und auf dieses Vorbringen beziehe ich mich. Das Beweismaterial, das jetzt vorgelegt wird, soll nur zeigen, daß diese Verbrechen weiter begangen wurden, nachdem Kaltenbrunner am 30. Januar 1943 Chef der Sicherheitspolizei und des SD geworden war.

 

 

カルテンブルンナーの治安警察保安部長官時代の犯罪

  アインザッツグルッペによる占領地域の民間人の殺害・迫害

  彼が東部で役職についている当時、すくなくとも5つのアインザッツグルッペが活動。

    Das erste Verbrechen, für das Kaltenbrunner als Chef der Sicherheitspolizei und des SD verantwortlich ist, besteht in der Ermordung und Mißhandlung von Zivilpersonen in den besetzten Gebieten durch die Einsatzgruppen. Es gab mindestens fünf Einsatzgruppen, die während Kaltenbrunners Amtszeit im Osten tätig waren.

 

 

    Das »Befehlsblatt der Sicherheitspolizei und des SD«, es ist in unserem Dokument 2890-PS enthalten, das ich den Gerichtshof amtlich zur Kenntnis zu nehmen bitte, enthält Hinweise auf die Einsatzgruppen A, B, D, G und Kroatien während des Zeitraums von August 1943 bis Januar 1945.

 

    Ich werde aus dem Dokument nicht vorlesen, das diese Auszüge enthält, der Gerichtshof wird aber die Bezugnahmen auf die »Einsatzgruppen« wahrnehmen, die zeigen, daß sie in der Zeit operierten, als Kaltenbrunner Chef der Sicherheitspolizei und des SD war.

 

Der Gerichtshof dürfte sich an das Dokument 1104-PS erinnern, das als Beweisstück US-483 vorgelegt wurde. Ich beziehe mich nur nebenbei auf das Dokument, welches einen langen und kritischen Bericht über das Verhalten der Sicherheitspolizei bei der Vernichtung der jüdischen Bevölkerung in Sluzk, Weiß-Ruthenien, enthält. Dieser Bericht ging am 21. November 1941 an Heydrich. Die gleichen Schrecken und Grausamkeiten charakterisierten jedoch auch weiterhin die Tätigkeit der Einsatzkommandos im Osten, während Kaltenbrunner Chef der Sicherheitspolizei und des SD war. Ich beziehe mich auf Dokument R-135, das bereits als Beweisstück US-289 überreicht worden ist. Ich möchte nicht daraus vorlesen,

[Der Nürnberger Prozeß: Fünfundzwanzigster Tag. Mittwoch, 2. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4022 (vgl. NP Bd. 4, S. 324 ff.)]

 

 

vielmehr nur die Erinnerung des Gerichtshofs auffrischen durch den Bericht, den der Gefangenenwärter Günther in Minsk am 31. Mai 1943 an den Generalkommissar für Weiß-Ruthenien gerichtet hatte, in dem es heißt, daß nach dem 13. April 1943 der SD die Methode anwandte, Goldzähne, Brücken und Zahnplomben von Juden ein oder zwei Stunden vor ihrer Ermordung entfernen zu lassen.

 

 

1943618日の報告・・・東部占領地域大臣あて・・・・警察大隊の作戦・・・婦女子を納屋に閉じ込め、放火。

    Der Gerichtshof wird sich auch des in diesem Beweisstück enthaltenen Berichts vom 18. Juni 1943 an den Reichsminister für die besetzten Ostgebiete erinnern, wonach es die Praxis der Polizeibataillone war, Männer, Frauen und Kinder in Scheunen zu sperren, die dann in Brand gesteckt wurden.

Scheune [n]〈女〉 〜/n  納屋, 穀物倉 三省堂 『クラウン独和辞典』

 

 

カルテンブルンナー・・・・人種的政治的に望ましくない分子の処刑

    Das zweite Verbrechen, wofür Kaltenbrunner als Chef der Sicherheitspolizei und des SD die Verantwortung trägt, ist die Hinrichtung von rassisch und politisch unerwünschten Elementen.

 

VORSITZENDER: KORVETTENKAPITÄN HARRIS, ich glaube, Sie gehen etwas zu schnell vor, und es ist schwierig für uns, Ihren Ausführungen zu folgen, wenn Sie so rasch auf diese Dokumente hinweisen.

 

KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Ich danke sehr, Herr Präsident. Das zweite Verbrechen, wofür Kaltenbrunner als Chef der Sicherheitspolizei und des SD die Verantwortung trägt, besteht in der Exekution von rassisch und politisch Unerwünschten, die von der Gestapo in den Kriegsgefangenenlagern ausgesondert wurden. Der Gerichtshof wird sich des Dokuments 2542-PS entsinnen, das als Beweisstück US-489 vorgelegt wurde.

    Ich glaube, Sie werden das Dokument in dem Gestapo-Dokumentenbuch finden. Es wurde hier heute Morgen vorgelegt.

 

VORSITZENDER: Das Lindow-Affidavit?

 

KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Ja. Das Lindow- Affidavit, das die Fortsetzung des Aussonderungsprogramms in den Kriegsgefangenenlagern während des Jahres 1943 beweist.

    Das dritte Verbrechen, wofür Kaltenbrunner als Chef der Sicherheitspolizei und des SD verantwortlich ist, ist die Überführung wiederfestgenommener Kriegsgefangener...

 

VORSITZENDER: Einen Augenblick! Sie haben noch nicht auf den bestimmten Absatz des Dokuments gewiesen, der beweist, daß diese Tätigkeit nach 1943 fortgesetzt wurde. Sie gehen auf etwas anderes über, während ich noch dieses Dokument untersuche, um zu sehen, was ich vor mir habe.

 

KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Ich möchte mich

[Der Nürnberger Prozeß: Fünfundzwanzigster Tag. Mittwoch, 2. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4024 (vgl. NP Bd. 4, S. 325 ff.)]

 

 

besonders auf den dritten Absatz des Dokuments beziehen, das bereits zum Beweis verlesen worden ist.

 

VORSITZENDER: Diese Stelle spricht nur von der Zeit bis zum Beginn des Jahres 1943.

 

KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Es heißt dort nur, daß zu Anfang 1943 das Sachgebiet aufgelöst und auf die Länderreferate bei IV B aufgeteilt wurde. Die für russische Kriegsgefangene in Frage kommenden Arbeiten müssen dann von IV B 2 a bearbeitet worden sein.

 

VORSITZENDER: Ja, gut. Das ist alles, was Sie über dieses Dokument sagen wollten, nicht wahr?

 

KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Ja.

 

戦時捕虜処刑

    Das dritte Verbrechen, wofür Kaltenbrunner in seiner Eigenschaft als Chef der Sicherheitspolizei und des SD verantwortlich ist, ist die Einlieferung wiederergriffener Kriegsgefangener in Konzentrationslager, wo sie exekutiert wurden. Ich lenke die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf das Dokument 1650-PS, das als Beweisstück US-246 vorgelegt worden ist. Dies ist der geheime Gestapo-Befehl, der sogenannte »Kugel«-Erlaß, dem zufolge flüchtige Kriegsgefangene von der Sicherheitspolizei und dem SD in Konzentrationslager geschickt wurden, um dort hingerichtet zu werden.

 

 

    Dieser Befehl vom 4. März 1944 ist unterzeichnet, und ich zitiere: »Der Chef der Sipo u. d. SD, i. V. gez. Müller«.

 

    Ich lege nun Dokument L-158 als US-514 vor. Ich werde diese Urkunde nicht verlesen, da sie dem vorhergehenden Dokument ähnlich ist, ich möchte mich aber auf die bezeichneten Stellen beziehen. Erstens: »Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Berlin, hat am 2. 3. 1944 nachstehende Anordnung des Oberkommandos der Wehrmacht mitgeteilt.« Dann folgt die Erklärung, daß bei Wiedergefangennahme bestimmte flüchtige Kriegsgefangene dem Chef der Sicherheitspolizei und des SD zu übergeben sind. In dem Dokument heißt es weiter, und ich zitiere:

 

    »Hierzu hat der Chef der Sicherheitspolizei und des SD folgendes befohlen:«

 

    Dann folgen genaue Anweisungen wegen der Überführung solcher Kriegsgefangener an die Kommandantur von Mauthausen im Zuge der Aktion »Kugel«. Ferner heißt es in der Anordnung, ich zitiere vom Ende des Befehls:

    »Die Liste der wiederergriffenen kriegsgefangenen Offiziere und nichtarbeitenden Unteroffiziere wird hier bei Sachgebiet IV A 1 geführt. Die zahlenmäßigen Übersichten sind, um eine rechtzeitige Berichterstattung an den Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Berlin, zu ermöglichen, bis 20. 6. 1944 (Datum des Vorliegens in Radom) einzusenden.«

[Der Nürnberger Prozeß: Fünfundzwanzigster Tag. Mittwoch, 2. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4026 (vgl. NP Bd. 4, S. 326 ff.)]

 

 

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    Fahren Sie fort, Oberst Amen!

 

OBERST AMEN: Hoher Gerichtshof! Das Affidavit des Dr. Mildner wird US-791, und das vom 10. April 1946 datierte Affidavit, das ich jetzt verlesen werde, wird US-792:

 

    »Ich, der Unterzeichnete Dr. Wilhelm Höttl, mache die folgende eidesstattliche Erklärung als Antwort auf ein Kreuzverhör betreffs einer eidesstattlichen Erklärung, die von mir am 30. März 1946 als Antwort auf Fragen von Dr. Kauffmann abgegeben wurde, zur Vorlage beim Internationalen Militärgerichtshof.

 

        1. Mit Bezug auf Frage 3 geben Sie folgende Auskunft:

 

        a) Erklären Sie die Basis Ihrer Erklärung, daß, wenn Personen, die dem SD angehört hatten, zu den Einsatzkommandos der Sipo und des SD zugewiesen wurden, sie aus dem SD austraten. Ihre Aufmerksamkeit wird auf die Tatsache gelenkt, daß Ohlendorf, der Chef des SD, gegenteilige Aussagen gemacht hat.

 

        b) Erklären Sie die Basis Ihrer Aussage, daß Einsatzkommandos nichts mit Exekutionen zu tun hatten.

        Ihre Aufmerksamkeit wird auf die Tatsache gelenkt, daß Ihre Aussage in dieser Hinsicht auch im direkten Konflikt mit dem des Chefs des SD, Ohlendorf, steht.

 

        c) Was war Hitlers sogenannter Kommissarbefehl, und wann ist Ihnen dieser Befehl zuerst bekanntgeworden?

 

        Zu 1a: Ich sprach in meiner Erklärung nicht von einem Austreten aus dem SD, sondern von einem Aus    scheiden für die Zeit der Tätigkeit bei einem Einsatzkommando. Gemeint war damit, daß sie für diese Zeit ihre SD-Funktion nicht ausübten, daß diese ruhte.

 

        Zu 1b: Bei diesem Punkt scheint meine Erklärung mißverstanden worden zu sein. Ich sagte nicht, daß Einsatzkommandos nichts mit Exekutionen zu tun hatten, sondern nur, daß nicht alle Einsatzkommandos mit Exekutionen befaßt waren. Als Beispiel führte ich die Einsatzkommandos in Afrika, Ungarn und Slowakei an. Anschließend sagte ich, daß diese Einsatzkommandos nichts mit Exekutionen zu tun hatten, damit meinte ich, nichts mit den Hinrichtungen unmittelbar.

 

        Zu 1c: Den sogenannten Kommissarbefehl Hitlers selbst kenne ich nicht. Dr. Stahlecker, der eine Einsatzgruppe der Sicherheitspolizei und des SD in Rußland befehligte, erzählte mir im Sommer 1942, daß die Exekutionen von Kommissaren und Juden auf Grund des Kommissarbefehls erfolgte, wobei man die Ausrottung des Judentums als des Trägers des Bolschewismus begründete.

 

        2. Mit Bezug auf Frage 4.

        Ist es nicht eine Tatsache, daß Heydrich als Chef der Sipo und des SD ursprünglich die Anweisungen an Eichmann gab über die Ausrottung der Juden?

        Daß im RSHA, Müller, Chef der Gestapo, Eichmanns unmittelbarer Vorgesetzter war; daß Müller zuerst Heydrichs und später Kaltenbrunners Stellvertreter war?

        Zu 2. Ja, ich habe von Eichmann gehört - vermutlich im August 1944 -, daß Heydrich an ihn diese Weisungen gegeben hatte. Es ist auch richtig, daß Müller, Chef

[Der Nürnberger Prozeß: Einhundertfünfter Tag. Donnerstag, 11. April 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 13281 (vgl. NP Bd. 11, S. 285 ff.)]

 

    der Gestapo, Eichmanns unmittelbarer Vorgesetzter war. Stellvertreter von Heydrich, beziehungsweise später von Kaltenbrunner, war Müller meines Wissens nur auf dem Sektor der Gestapo, wie auch die anderen Amtschefs auf ihrem Gebiet.

        3. Mit Bezug auf Frage 5.

        Ist es nicht eine Tatsache, daß Sie aus Ihren Besprechungen mit Kaltenbrunner und Eichmann wußten, daß sie aus derselben Ortschaft in Österreich kamen und außergewöhnlich nahe Freunde waren?

        Daß Eichmann immer direkten Zutritt zu Kaltenbrunner hatte und daß sie sich oft beraten haben?

        Daß Kaltenbrunner zufrieden war mit der Art und Weise, in der Eichmann seine Pflicht erfüllte? Daß Kaltenbrunner sehr interessiert war an der Ausrottungsarbeit, die von Eichmann geleistet wurde? Daß Sie persönlich wissen, daß Kaltenbrunner nach Ungarn gegangen ist, um das Ausrottungsprogramm in Ungarn mit Beamten der Ungarischen Regierung, Eichmann und anderen Mitgliedern seines Stabes in Ungarn zu besprechen?

        Bitte bestätigen oder berichtigen Sie diese Erklärung und geben Sie Ihre Erklärung ab, die nötig ist, eine Antwort zu erklären.

        Zu 3: Ich habe von Eichmann gehört, daß er Kaltenbrunner aus Linz kannte, und daß sie dort 1932 gemeinsam in einem SS-Sturm Dienst machten. Daß sie außergewöhnlich nahe Freunde waren, weiß ich nicht, ebensowenig, daß Eichmann immer direkten Zutritt zu Kaltenbrunner hatte, und daß sie sich oft beraten haben.

        Über ihr dienstliches Verhältnis weiß ich nichts Näheres. Ob Kaltenbrunner anläßlich seiner Aufenthalte in Ungarn im Frühjahr 1944 auch Besprechungen über das Ausrottungsprogramm der Juden in Ungarn geführt hat, weiß ich nicht. Genaues darüber müßte der damalige Höhere SS- und Polizeiführer in Ungarn, Winkelmann, wissen, der meines Wissens mit Kaltenbrunner die Besuche bei den ungarischen Persönlichkeiten der Regierung gemeinsam machte.

        4. Mit Bezug auf Frage 6.

        a) Ist es Ihnen nicht bekannt, daß Müller, Chef der Gestapo, immer mit Kaltenbrunner über wichtige Sachen betreffend der Funktionen seines Amtes konferiert hat, besonders mit Hinsicht auf die Hinrichtung von Sonderhäftlingen?

        b) Wußten Sie, daß Kaltenbrunner der Höhere SS- und Polizeiführer und Staatssekretär für Sicherheit in Österreich nach dem Anschluß war bis zu seiner Ernennung als Chef des RSHA und daß während dieser Zeit, einer Zeitspanne von fünf Jahren, seine Aufmerksamkeit ausschließlich von Polizei- und Sicherheitsangelegenheiten in Anspruch genommen wurde?

        c) Was ist die Grundlage Ihrer Aussage, daß der Nachrichtendienst den Hauptteil von Kaltenbrunners Aufmerksamkeit beanspruchte und daß ihm sein ganzes Interesse galt?

        Zu 4a: Einzelheiten über das dienstliche Verhältnis Müllers zu Kaltenbrunner sind mir nicht bekannt. Ich konnte aber mehrfach feststellen, daß Müller bei Kaltenbrunner zum Vortrag über die Arbeit seines Amtes war.

[Der Nürnberger Prozeß: Einhundertfünfter Tag. Donnerstag, 11. April 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 13283 (vgl. NP Bd. 11, S. 286 ff.)]

 

 

 

        Zu 4b: Kaltenbrunner war während seiner Tätigkeit als Höherer SS- und Polizeiführer in Österreich beziehungsweise als Staatssekretär für das Sicherheitswesen nicht ausschließlich von Polizei- und Sicherheitsangelegenheiten in Anspruch genommen. Daneben hatte er zweifellos noch politische Interessen, da die Höheren SS- und Polizeiführer ja die Repräsentanten des Reichsführers-SS Himmler auf allen Gebieten waren.

        Zu 4c: Das konnte ich durch mein dienstliches Verhältnis mit ihm feststellen. Auch haben sich Angehörige anderer Ämter vielfach so geäußert, daß er Amt III und besonders die Ämter VI und Mil. bevorzugte und förderte.

        5. Mit Bezug auf Frage 7.

        Beantworten Sie das Folgende:

        a) Was hatten Sie persönlich mit Konzentrationslagern zu tun und was daher ist die Basis Ihrer Antwort auf diese Frage?

        b) Wußten Sie, daß alle Befehle von Einlieferungen in Konzentrationslager, Freilassungen aus den Konzentrationslagern und Hinrichtungen dort vom RSHA kamen?

        c) Wußten Sie, daß das RSHA direkt alle Befehle an die Kommandanten von Konzentrationslagern gab? Sagen Sie aus über alle solche Befehle, von denen Sie persönlich Kenntnis haben?

        d) Was sind Grausamkeiten, die in Konzentrationslagern verübt wurden, auf die Sie in Ihrer Antwort auf diese Frage Bezug nehmen, und wann und auf welche Art und Weise kam es zu Ihrer Kenntnis, daß Grausam    keiten in Konzentrationslagern verübt wurden?

        Zu 5a: Ich persönlich hatte mit Konzentrationslagern überhaupt nichts zu tun. Ich habe allerdings eine Reihe von Personen aus dem KZ befreit und kannte daher die Schwierigkeiten, die dabei seitens der KZ-Leitungen gemacht wurden, die sich auf Befehle des Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes der SS in solchen Fällen immer beriefen, da die Insassen für die Rüstungsindustrie benötigt würden.

        Zu 5b: Daß Befehle von Einlieferungen in Konzentrationslager und Freilassungen von dort vom RSHA kamen, ist mir bekannt. Daß alle derartigen Befehle vom RSHA stammten, wußte ich nicht. Über Hinrichtungsbefehle durch das RSHA habe ich keine Kenntnis.

        Zu 5c: Darüber weiß ich keine Einzelheiten, ich kenne auch keine diesbezüglichen Befehle persönlich. In den Fällen, in denen ich wegen einer Freilassung intervenierte, wandte ich mich entweder an Kaltenbrunner direkt, oder an das Amt IV. Bei Rücktragen wegen langer Dauer der Erledigung bekam ich von Beamten des Amtes IV mehrfach die Antwort, daß Schwierigkeiten durch das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS entstanden seien.

        Zu 5d: Als im März 1944 Ungarn durch deutsche Truppen besetzt wurde, kamen einige meiner ungarischen Bekannten ins KZ. Nachdem ich deren Freilassung erreicht hatte, erzählten sie mir von schlechter Behandlung und Grausamkeiten im KZ Mauthausen. Ich habe damals ein diesbezügliches dienstliches Schreiben an den Leiter der Staatspolizeistelle Linz gesandt, mit

[Der Nürnberger Prozeß: Einhundertfünfter Tag. Donnerstag, 11. April 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 13285 (vgl. NP Bd. 11, S. 288 ff.)]

 

    dem Ersuchen, dieser Sache beim KZ-Kommandanten Ziereis nachzugehen. Ziereis leugnete dies jedoch ab, wie mir im Antwortschreiben mitgeteilt wurde. Im August 1944 erzählte mir Eichmann, daß es außer Konzentrationslagern auch noch Vernichtungslager gäbe.

 

        6. Mit Bezug auf Frage 9.

 

        Was ist die Basis für Ihre Meinung, daß Kaltenbrunner, Hitler und Himmler entgegenstellt waren über das Programm der körperlichen Ausrottung der europäischen Juden?

 

        Zu 6: Daß Kaltenbrunner gegen das Programm Hitlers und Himmlers in der Frage der Ausrottung der europäischen Juden war, sagte er mir nach seinen Besprechungen mit Vertretern des Internationalen Roten Kreuzes im März 1945. Zu meiner Antwort auf Frage 9, daß Kaltenbrunner nicht Befehle zur Tötung von Juden erteilt habe, fehlen die Worte 'meines Wissens'.

 

        7. Mit Bezug auf Frage 11.

        Wer war der Amerikaner, von dem Sie Kaltenbrunner sagten, daß Sie mit ihm in Verbindung in einem neutralen Lande im Jahre 1943 waren, mit dem Sie durch die österreichische Widerstandsbewegung in Verbindung standen?

 

Hat Kaltenbrunner seine Zustimmung gegeben, mit Ihnen in die Schweiz zu reisen, um einen Vertreter der Alliierten zu treffen und, wenn dieses richtig ist, wann war es?

 

        Zu 7: Der amerikanische Verbindungsmann im Jahre 1943 war ein Angehöriger der USA-Gesandtschaft in Lissabon. Sein Name ist mir nicht mehr geläufig. Die Verbindung über die österreichische Widerstandsbewe    gung zu einer amerikanischen Stelle in der Schweiz war erst im Herbst 1944. Die Zustimmung Kaltenbrunners, mit mir dahin zu reisen, erhielt ich um den 20. April 1945.

 

        8. Mit Bezug auf Frage 12.

        Zu welchem Datum gab Kaltenbrunner den Befehl an den Kommandanten des Mauthausener Konzentrationslagers, das Lager den anrückenden Truppen auszuhändigen und auf wessen Drängen gab Kaltenbrunner diesen Befehl und aus welchem Grunde?

        Zu 8: Das genaue Datum des Befehls Kaltenbrunners an den KZ-Kommandanten von Mauthausen, das Lager den anrückenden Truppen zu übergeben, kann ich nicht angeben. Es dürfte in den letzten Tagen des April 1945 gewesen sein. Auf wessen Bestehen und aus welchem Grund er diesen Befehl gab, ist mir nicht bekannt, möglicherweise hing es mit seinen Besprechungen mit SS-Standartenführer Becher zusammen, den ich damals bei ihm traf.

        Die obigen Angaben sind wahr; diese Erklärung gab ich freiwillig und ohne Zwang ab....

 

        gez. Dr. Wilhelm Höttl

 

    DR. KAUFFMANN: Wünscht das Gericht, daß der Angeklagte sich jetzt zu diesen zwei Dokumenten äußert?

 

KALTENBRUNNER: Ja, ich bitte darum, und möchte mich sofort dazu äußern.

 

DR. KAUFFMANN: Dann äußern Sie sich bitte zu

[Der Nürnberger Prozeß: Einhundertfünfter Tag. Donnerstag, 11. April 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 13287 (vgl. NP Bd. 11, S. 289 ff.)]

 

nächst zum Dokument »Mildner«.

    Ich möchte vielleicht auf die Frage 2 hinweisen, die mir erheblich scheint, da heißt es:

 

    »Frage 2: Stimmt es nicht, daß im Jahre 1942 und nochmals im Jahre 1943 der Kommandant von Auschwitz Ihnen auf Befehl von Gruppenführer Müller... Vernichtungseinrichtungen zeigte

 

    Daraus geht hervor, daß der Gruppenführer Müller des Amtes IV orientiert gewesen sein muß.

 

KALTENBRUNNER: Herr Dr. Kauffmann, darf ich Sie unterbrechen?

 

    Soviel ich hier durch die letzten Verhandlungen feststellen konnte, Hohes Gericht, wird dieses Verfahren der sogenannten »Überraschungs-Affidavits« gegen mich selbst durchgeführt. Dieses Überraschungs-Affidavit wird bei mir zum erstenmal angewendet. Dennoch bin ich froh und dankbar, mich unmittelbar und ohne die geringste Möglichkeit gehabt zu haben, vorher Einsicht zu nehmen zu diesem Affidavit, geschlossen und zu jedem einzelnen Gegenstand äußern zu dürfen.

 

    Dr. Mildner, Frage Nummer 1: Hier wird er gefragt über seine einzelnen Stellungen, die er innerhalb der Sicherheitspolizei bekleidet hat. Er erzählt von seinen Stellungen, die er von 1939 bis 1944 hatte.

 

 

In meine Zeit fällt seine Verwendung als Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD in Kassel, als stellvertretender Gruppenleiter im Amt IV; als stellvertretender Inspekteur in Wien im Jahre 1944 und als Kommandeur der Sicherheitspolizei in Wien, ebenfalls im Jahre 1944. Er sagte: »Alle diese Ernennungen nach dem Januar 1943 wurden von Kaltenbrunner, als Chef der Sicherheitspolizei und des SD, gemacht.« Das ist unrichtig. Es wurde in diesen hohen Dienststellungen, die Mildner innegehabt hatte, nie jemand von mir ernannt. Das würde Mildner, hier vor Gericht befragt, ohne weiteres bestätigen müssen. Hierüber ist er vom Staatsanwalt offensichtlich nicht gefragt worden.

 

 

    Ich bin lediglich in jedem Falle einer solchen Ernennung eines Funktionärs der Sicherheitspolizei und des SD deshalb gefragt und in Kenntnis gesetzt worden, weil er als Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD in seiner Dienststellung einen starken Nachrichtendienst, nämlich eine Unterabteilung der Ämter III und VI haben mußte, die mir nachrichtendienstlich zur Verfügung gestanden haben, und als solcher mußte ich daher als Chef des Nachrichtenwesens wissen, wer für seine Unterabteilung in Kassel, in Wien, in Kopenhagen nunmehr als Inspekteur tätig war. Er mußte ja auch später meine nachrichtendienstlichen Befehle für seine sachbearbeitenden Gruppen haben. Das war der einzige Grund, aus dem ich von solchen Ernennungen in Kenntnis zu setzen war. Aber ich habe nicht den Funktionär der Sicherheitspolizei zu

[Der Nürnberger Prozeß: Einhundertfünfter Tag. Donnerstag, 11. April 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 13289 (vgl. NP Bd. 11, S. 290 ff.)]

 

 

ernennen gehabt, das ist eine ausgesprochene Irreführung, die durch dieses Affidavit entstehen könnte.

 

    Zur Frage 2: Wenn hier gesagt wird, daß er in seinen Dienststellungen in Chemnitz und in Kattowitz im Jahre 1939 und 1941 Gefangene nach Auschwitz hat bringen müssen zur Einsperrung und Exekution, dann betrifft das eine Zeit erstens vor meinem Dienstantritt und zweitens eine rein exekutive Maßnahme jener Ämter, die zu führen ich niemals Auftrag hatte und ich niemals übernommen habe. Er kann hier niemals als ein Beauftragter tätig gewesen sein.

 

 

    Zur Frage 3: Ja, da wird ihm doch von der Staatsanwaltschaft hier vorgehalten, daß das Gestapo-SS- Standgericht oft in Auschwitz zusammentrat und daß »Sie einige Male bei dem Verfahren gegen die Gefangenen anwesend waren«; mit anderen Worten, bei Hinrichtungen zugegen waren. Daß »im Jahre 1942 und nochmals«, das würde auf deutsch heißen: »und noch einmal«, im Jahre 1943 der Kommandant von Auschwitz Ihnen auf Befehl von Müller, dem Chef der Gestapo, Vernichtungseinrichtungen zeigte, daß Ihnen, gemeint ist Mildner, »die Vernichtungseinrichtungen in Auschwitz bekannt waren, da Sie Juden aus Ihrem Gebiet nach Auschwitz zur Exekution zu schicken hatten«. Ich könnte meiner Ansicht nach nur durch ein einziges Faktum belastet werden durch diese Aussage: Das ist die Frage: »Hat Mildner einmal im Jahre 1943 solche Einrichtungen gesehen, oder auf Ihren Befehl an Erschießungen mitgewirkt durch seine Anwesenheit?«

 

    Erstens hat die Staatsanwaltschaft nicht festgestellt, ob dieses »einmal« vor meinem Dienstantritt stattgefunden hat, oder nachher.

 

DR. KAUFFMANN: Sie müssen sich etwas kürzer fassen und sich mehr auf die Antwort konzentrieren, nicht so weitläufig.

 

KALTENBRUNNER: Entschuldigen Sie, Herr Doktor, ich muß aber jedes einzelne Wort hier widerlegen können, sonst würde es mir ja hier vorgeworfen, als von mir nicht akzeptiert und von mir nicht besprochen.

 

VORSITZENDER: Dr. Kauffmann! Wir wollen nicht, daß der Zeuge zu diesen Dokumenten Stellung nimmt, wir wollen, daß er über die Tatsachen Aussagen macht.

 

DR. KAUFFMANN: Ja, das ist auch meine Auffassung.

    Ich frage Sie also: Besonders wichtig und belastend scheint mir auch Frage 3 zu sein. Wenn Sie darauf eingehen wollen, da heißt es, ich lese: »Kamen alle Befehle für... einzelne Hinrichtungen vom RSHA«, und dann: »War der regelmäßige Dienstweg von

[Der Nürnberger Prozeß: Einhundertfünfter Tag. Donnerstag, 11. April 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 13291 (vgl. NP Bd. 11, S. 291 ff.)]

 

Himmler durch Kaltenbrunner an Müller und dann zu dem Lagerkommandanten?« und dazu die Antwort »Ja«. Äußern Sie sich bitte ganz kurz.

 

KALTENBRUNNER: Ich habe schon heute erklärt, daß Befugnis und Hinrichtungsmöglichkeiten nur in der Hand der Befehlsmäßigkeit des Justizministers im geringeren Umfang und Himmlers gelegen hat. Es hat im gesamten Reiche sonst niemand hierzu Möglichkeit oder Vollmacht gehabt. Dann, es ist auf dem Dienstweg Himmler, Kaltenbrunner, Müller niemals an mich zur Weitergabe ein solcher Befehl Himmlers gekommen, sondern die Befehle können nur von Himmler an Müller gekommen sein.

    Diese Frage an Mildner zu richten ist ja schon aus dem Grunde falsch, weil der Mann ja gar nicht bei mir gewesen ist, und er auch gar nicht wissen kann, ob ich jemals einen solchen Befehl Himmlers bekommen habe. Es ist ja nur ein Schluß, den der Mann zieht aus dem normalen Organisationsschema.

 

DR. KAUFFMANN: Das ist Sache der Verteidigung nachher, darüber brauchen Sie nicht zu sprechen.

 

VORSITZENDER:

 

    [zum Zeugen gewandt]

    Sie haben sich die Worte nicht angesehen. Er wurde gefragt: »Was der regelmäßige Dienstweg...« Die Frage lautet: »War der regelmäßige Dienstweg für einen Befehl von Himmler an Sie und dann zu Müller?«

 

 

 

ハイドリヒ暗殺後、ヒムラーが治安警察・保安部長官の職務を担う。全ライヒ保安本部。

KALTENBRUNNER: Euer Lordschaft! Ich habe die Frage schon einmal erklärt, wie die Zuständigkeit von Himmler selbst geregelt worden ist. Vergegenwärtigen Sie sich den Zeitpunkt Juni 1942, Heydrichs Tod. Von diesem Tage an - schriftlicher Befehl, auch in der Öffentlichkeit verlautbart - führt Himmler das gesamte Reichssicherheitshauptamt in Übernahme aller Aufgabengebiete Heydrichs an sich persönlich. Im letzten Januar 1943 meine Bestellung zum Chef des RSHA, nachdem festgestellt wurde, daß exekutive Tätigkeit und Zuständigkeit der Ämter Staatspolizei und Kriminalpolizei bei Himmler bleiben und sich daran nichts ändert, und diese Amtschefs IV und V, also Müller und Nebe, weiterhin seiner direkten Befehlsgebung unterstehen. Aus diesem Grunde ist ein Organisationsschema, das zu Heydrichs Zeiten bestanden hat, zu meiner Zeit für die Ämter IV und V nicht gültig gewesen.

 

DR. KAUFFMANN: Nun zur Frage 3a. Da heißt es: »Und waren Dr. Kaltenbrunner die Zustände in den Konzentrationslagern bekannt?«

    Es ist auch hier nicht erläutert, was unter »Zuständen« in den KZ zu verstehen ist, es aber wohl dahin

[Der Nürnberger Prozeß: Einhundertfünfter Tag. Donnerstag, 11. April 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 13293 (vgl. NP Bd. 11, S. 292 ff.)]