カルテンブルンナー
Kaltenbrunner
Der Angeklagte KALTENBRUNNER war in den Jahren 1932 bis 1945:
Mitglied, der NSDAP,
General der SS,
Mitglied des Reichstags,
General der Polizei,
Staatssekretär für Sicherheit in Österreich und
Chef der Polizei,
Polizeipräsident von Wien, Nieder- und
Oberösterreich,
Leiter des Reichssicherheitshauptamtes und Chef
der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes.
Der Angeklagte KALTENBRUNNER benutzte die
genannten Positionen und seinen persönlichen Einfluß derart: Daß er die
Festigung der Kontrolle über Österreich nach dessen gewaltsamer Annexion,
angeführt in Anklagepunkt Eins, förderte, und daß er die in Anklagepunkt Drei
angeführten Kriegsverbrechen und die in Anklagepunkt Vier angeführten
Verbrechen gegen die Humanität, besonders die Verbrechen gegen die Humanität
wie sie im System der Konzentrationslager zum Ausdruck kamen, genehmigte,
leitete und an ihnen teilnahm.
[Der Nürnberger
Prozeß: Anklage. Der Nürnberger Prozess, S. 392 (vgl. NP Bd. 1, S. 76 ff.)]
親衛隊、保安部、ゲシュタポの組織としての犯罪性
Dokumentenbuch über die Gestapo und den SD
enthalten sind.
Während der drei letzten Verhandlungstage hat der Gerichtshof
Beweismaterial über den verbrecherischen Charakter der SS, des SD und der
Gestapo gehört. Die Zusammenfassung dieser Organisationen in die Stoßverbände
des Polizeistaats Hitlers wurde vom organisatorischen Standpunkt aus erklärt.
カルテンブルンナー博士
Ein Angeklagter steht vor dem Gerichtshof, der
diese Organisation auf Grund der von ihm bekleideten offiziellen
Stellungen in der SS und der deutschen Polizei repräsentiert und dessen
Laufbahn diese von der SS und der Nazi-Polizei gebildete Einheit ergänzend
beleuchtet. Der Name dieses Angeklagten ist Ernst Kaltenbrunner.
Ich lege nunmehr Dokument 2938-PS, US-511, vor. Dies ist ein Aufsatz,
der in »Die Deutsche Polizei«, der Zeitschrift der
Sicherheitspolizei und des SD, der Nummer vom 15. Mai 1943 erschienen
ist, Seite 193, mit dem Titel »Dr. Ernst Kaltenbrunner,
der neue Chef der Sicherheitspolizei und des SD«. Ich zitiere nunmehr
vom Beginn dieses Aufsatzes:
40歳の若さで、治安警察・保安部長官・・1903年生まれ
»SS-Gruppenführer Dr. jur. Ernst Kaltenbrunner wurde am 4. Oktober 1903
in Ried im Innkreis (bei Braunau) geboren als Sohn des Rechtsanwalts Dr. Hugo
Kaltenbrunner. Er verbrachte seine Jugend im Heimatgau des Führers, dem seine
Sippe, ursprünglich ein altes Sensengewerkegeschlecht, seit jeher aufs engste
verbunden ist.
Mit seinen Eltern übersiedelte er später in den kleinen Markt Raab und dann nach
Linz an der Donau, wo er das Staatsrealgymnasium besuchte, um 1921 das
Abitur dortselbst abzulegen.«
法学部学生の頃から、ナチ活動を行い、カトリック的キリスト教的学生グループと敵対。
Der nächste Absatz schildert Kaltenbrunners Studienzeit
als Jurist, seine nationalsozialistische Tätigkeit und seine Gegnerschaft
zum katholisch-christlichsozialen Studentenkreis.
1928年から、リンツで弁護士活動。
Weiterhin wird angegeben, daß Kaltenbrunner nach
dem Jahre 1928 als Rechtsanwaltsanwärter in Linz
arbeitete. In dem Artikel heißt es weiter, und ich zitiere den dritten Absatz:
カルテンブルンナーは、1934年1月、ドルフす政府に逮捕され、他の指導的ナチ党員と一緒に強制収容所に入れられた。
»Dr. Kaltenbrunner wurde wegen seiner nationalsozialistischen
Einstellung bereits im Januar 1934 von der Dollfuß-Regierung verhaftet und mit
anderen führenden Nationalsozialisten in das Konzentrationslager
Kaisersteinbruch eingeliefert.
カルテンブルンナーは、ハンガーストライキを組織。490人のナチス囚人を釈放させた。
Ein von ihm veranlaßter und geführter Hungerstreik
zwang die Systemregierung, 490 nationalsozialistische Häftlinge zu entlassen.
その後、ナチス指導者として大逆罪の嫌疑で、ふたたび逮捕され、ヴェルスで軍事法廷にかけられた。
Im folgenden Jahre wurde er wegen Verdachts des Hochverrats als nationalsozialistischer Führer
neuerdings verhaftet und dem Militärgerichtshof in Wels (Oberdonau)
überstellt. Nach monatelanger Untersuchung brach jedoch die Anklage auf
Hochverrat zusammen, doch wurde er wegen 'Geheimbündelei' zu sechs Monaten
Gefängnis verurteilt. Seit Frühjahr 1935 ist Dr.
Kaltenbrunner, dem wegen seiner nationalsozialistischen Einstellung das Recht
zur Ausübung seines Berufs abgesprochen wurde, Führer der ostmärkischen SS. Es
war sein Verdienst, in dieser wichtigen Stellung durch straffe Führung die von
ihm ausgebaute ostmärkische SS geschlos
[Der Nürnberger
Prozeß: Fünfundzwanzigster Tag. Mittwoch, 2. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4014 (vgl. NP Bd. 4, S. 320 ff.)]
sen trotz aller Verfolgung beisammenzuhalten und im richtigen Augenblick
erfolgreich einzusetzen.
ナチのザイス-インクヴァルト政府で治安担当次官に。
Nach dem Umbruch, der von der SS entscheidend bestimmt wurde, wurde er am 11. März 1938 Staatssekretär für das Sicherheitswesen in der neuen nationalsozialistischen Regierung Dr. Seyß-Inquart. Wenige Stunden später konnte er dem Reichsführer-SS Heinrich Himmler, der als erster nationalsozialistischer Führer am 12. März 1938 um 3 Uhr früh am Wiener Flugfeld in Aspern landete, den vollen Sieg der Bewegung und, wie der Artikel Kaltenbrunner zitiert, 'die SS zur weiteren Befehlsausgabe angetreten' melden. Der Führer ernannte Dr. Kaltenbrunner am Tage des Anschlusses zum SS-Brigadeführer und zum Führer des SS-Oberabschnitts Donau. Am 11. September 1938 folgte die Beförderung zum SS-Gruppenführer.«
Der Gerichtshof wird sich an Hand des bisher vorgelegten Beweismaterials
- ich beziehe mich auf Band II, Seite 461 des Sitzungsprotokolls
- auf das Telephongespräch zwischen Göring und Seyß-Inquart erinnern, in
dem Göring bemerkte, daß Kaltenbrunner das Sicherheitsportefeuille haben
sollte.
Ich zitiere nun den letzten Absatz dieses Artikels:
オーストリア併合で昇進。
»Im Zuge der Auflösung der österreichischen Landesregierung und der Neugliederung der Ostmark in die Alpen- und Donaureichsgaue wurde er zum Höheren SS- und Polizeiführer bei den Reichsstatthaltern in Wien, Niederdonau und Oberdonau im Wehrkreis XVII bestellt und im April 1941 zum Generalleutnant der Polizei ernannt.«
カルテンブルンナーは、オーストリアの小ヒムラー
Kaltenbrunner wurde auf diese Weise der kleine
Himmler Österreichs.
カルテンブルンナーは、1932年にナチ党および親衛隊に入った。党員番号は、30万0179、親衛隊番号は、1万3039.
Gemäß unserem Dokument 2892-PS: »Der Großdeutsche Reichstag«, Vierte
Wahlperiode 1938, herausgegeben von F. Kienast, Seite 261, trat Kaltenbrunner der Nazi-Partei und der SS in Österreich im Jahre 1932 bei.
Er war Parteimitglied Nummer 300179 und SS-Mitglied Nummer 13039.
1938年以降、国会議員の役職も。
Vor
dem Jahre 1933 war er Gauredner und Rechtsberater des SS-Abschnitts VIII. Nach
dem Jahre 1933 wurde er Führer der SS-Standarte 37 und später des SS-Abschnitts
VIII. Kaltenbrunner erhielt die höchsten Nazi-Auszeichnungen, das goldene
Ehrenzeichen und den Blutorden. Nach 1938 wurde er
Mitglied des Reichstags.
Ich lege nun Dokument 3427-PS, US-512, vor. Auch dies ist ein Artikel,
der in der Zeitschrift der Sicherheitspolizei und des SD »Die Deutsche Polizei«
vom 12. Februar 1943, Seite 65, erschienen ist; ich zitiere:
»SS-Gruppenführer Kaltenbrunner zum Chef der Sicherheitspolizei und des
SD ernannt.
1943年1月30日、ヒトラーは、ヒムラーの提案を受けて、ハイドリヒ後任にカルテンブルンナーを任命。
Berlin, den 30. Januar
1943. Der Führer hat auf Vorschlag des Reichsführers-SS und Chefs der
deutschen Polizei als Nachfolger des am 4. Juni 1942 verstorbenen
SS-Obergruppenführers und Generals der Polizei, Reinhard
Heydrich, den SS-Gruppenführer und Generalleut
[Der Nürnberger
Prozeß: Fünfundzwanzigster Tag. Mittwoch, 2. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4016 (vgl. NP Bd. 4, S. 321 ff.)]
nant der Polizei, Dr. Ernst Kaltenbrunner, zum Chef der
Sicherheitspolizei und des SD ernannt.«
1943年10月4日のヒムラーの有名な演説
Der Gerichtshof hat mehrfach Bezugnahmen auf die von Himmler
am 4. Oktober 1943 in Posen, Polen, an die Gruppenführer der SS gehaltene Rede
gehört. Unser Dokument 1919-PS wurde als Beweisstück US-170 bereits vorgelegt.
In dem Dokument werden mit beispielloser Offenheit das barbarische
Programm und die verbrecherische Tätigkeit der SS und der Sicherheitspolizei
von Himmler besprochen.
この演説の冒頭で、ヒムラーはカルテンブルンナーを戦友ハイドリヒの後継者とよぶ。
Am Anfang seiner Rede sagte Himmler, und ich
zitiere lediglich den einen Satz: »Unser Kamerad, der SS-Gruppenführer Ernst
Kaltenbrunner, der Nachfolger unseres gefallenen Freundes Heydrich«.
カルテンブルンナーは、ヒムラー、ヒトラーの満足のいく働き振り。
Kaltenbrunner erfüllte seine Aufgabe als Chef der Sicherheitspolizei und
des SD zur Zufriedenheit Himmlers und Hitlers, denn am 9. Dezember 1944, gemäß
Befehlsblatt der Sicherheitspolizei und des SD...
DR. KAUFFMANN: Darf ich einen Augenblick
unterbrechen? Ich hatte die Entscheidung des Gerichts dahin verstanden, daß die
gegen Kaltenbrunner gerichtete Anklage zunächst zurückgestellt werden sollte,
bis Kaltenbrunner wieder verhandlungsfähig ist, und nun wird die Sache Kaltenbrunner
verhandelt.
VORSITZENDER: Nein. Die Entscheidung des Gerichtshofs war auf der Ansicht gegründet, daß das Beweismaterial aufgeteilt werden könnte in Beweismaterial, das sich direkt auf Kaltenbrunner bezieht, und Beweismaterial, das die Organisation der Gestapo belastet; doch wurde, als Sie an unserer geschlossenen Sitzung teilnahmen, erklärt, daß dies unmöglich und das Beweismaterial so unlösbar vermischt sei, daß es unmöglich wäre, die Beweisführung lediglich gegen die Organisation zu richten und den Fall Kaltenbrunner auszuschließen. Folglich beschloß der Gerichtshof, daß die Beweisführung dem Wunsche der Anklagebehörde gemäß als Ganzes fortgeführt werden sollte, daß sie Ihnen jedoch Gelegenheit geben werde, alle vorgeladenen Zeugen zu einem späteren Zeitpunkt ins Kreuzverhör zu nehmen. Sie werden natürlich außerdem die Möglichkeit haben, sich mit allen Kaltenbrunner belastenden dokumentarischen Beweisen zu beschäftigen, wenn Sie an der Reihe sind, die Verteidigung Kaltenbrunners vorzubringen.
Können Sie mir folgen?
DR. KAUFFMANN: Sicherlich.
VORSITZENDER: Sie werden Gelegenheit haben, alle
Zeugen, die heute Nachmittag oder morgen vernommen werden, später zu einem
Ihnen genehmen Zeitpunkt ins Kreuzverhör zu nehmen. Außerdem werden Sie später
die volle Möglichkeit haben, einzelne Punkte oder das ganze Beweismaterial, wie
es
[Der Nürnberger
Prozeß: Fünfundzwanzigster Tag. Mittwoch, 2. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4018 (vgl. NP Bd. 4, S. 322 ff.)]
jetzt durch den Ankläger für die Vereinigten
Staaten vorgebracht wird, in jeder Ihnen richtig erscheinenden Weise zu
behandeln.
DR. KAUFFMANN: Ja! Gestatten Sie mir noch ein
Wort. Das Mißverständnis, dem ich unterlegen bin, beruht offenbar darauf, daß
ich der Auffassung war, es würde eine Vernehmung von Zeugen folgen, während ich
jetzt erfahre, daß ein größerer Komplex von Beweismaterial vorgelegt wird. Wenn
ich aber höre, daß das Gericht auch das Beweismaterial zuläßt, also das Ganze
zuläßt, dann werde ich mich dieser Entscheidung beugen müssen.
1944年12月9日には、治安警察・保安部長官として,最高の勲章を授与され、昇進。
KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Kaltenbrunner
führte seine Aufgabe als Chef der Sicherheitspolizei und des SD zur
Zufriedenheit Himmlers und Hitlers aus, denn am 9. Dezember 1944 erhielt
er gemäß »Befehlsblatt der Sicherheitspolizei und des SD«, Nummer 51, Seite
361, Dokument 2770-PS, in seiner Eigenschaft als Chef der Sicherheitspolizei
und des SD eine der höchsten militärischen
Auszeichnungen, das Ritterkreuz mit Schwertern.
Um diese Zeit war Kaltenbrunner bereits zu der hohen Stellung eines
SS-Obergruppenführers und Generals der Polizei befördert worden.
Ich möchte die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf die Tabelle: »Die Stellung Kaltenbrunners und der Gestapo und des SD im deutschen Polizeisystem« lenken, Beweisstück US-493. Als Chef der Sicherheitspolizei und des SD war Kaltenbrunner Chef der Gestapo, der Kripo und des SD, ebenso wie des RSHA, das eine Abteilung der SS und des Reichsministeriums des Innern war. Er war verantwortlich für die regionalen Dienststellen der Gestapo, des SD und der Kripo innerhalb Deutschlands und die Einsatzgruppen und Einsatzkommandos in den besetzten Gebieten.
カルテンブルンナーの下に置かれた組織・機関
Kaltenbrunner direkt unterstellt waren die Chefs der Hauptbüros des RSHA
einschließlich des Amtes III, SD in Deutschland, des Amtes IV, Gestapo, des
Amtes V, Kripo, und des Amtes VI, Auslands-Nachrichtendienst.
カルテンブルンナーの役職・地位に関するシェレンベルク証言
Ich lege als nächstes das Dokument 2939-PS, US- 513, vor. Es ist eine
eidesstattliche Erklärung von Walter Schellenberg,
dem Chef des Amtes VI des RSHA ab Herbst 1941 bis Ende des Krieges. Ich werde
nur einen kleinen Teil der eidesstattlichen Erklärung verlesen, beginnend mit
dem sechsten Satz des ersten Absatzes:
»Ungefähr am 25. Januar 1943 begab ich
mich zusammen mit Kaltenbrunner nach Himmlers Hauptquartier in Lötzen in
Ostpreußen. Alle Amtschefs des RSHA waren bei dieser Zusammenkunft anwesend und
Himmler teilte uns mit, daß Kaltenbrunner zum Chef der Sicherheitspolizei und
SD (RSHA) als Nachfolger für Hey
[Der Nürnberger
Prozeß: Fünfundzwanzigster Tag. Mittwoch, 2. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4020 (vgl. NP Bd. 4, S. 323 ff.)]
drich ernannt werde. Seine Ernennung trat am 30. Januar 1943 in Kraft.
Es ist mir keine
Begrenzung von Kaltenbrunners Autorität als Chef der Sicherheitspolizei und SD
(RSHA) bekannt. Er begann unverzüglich mit den Aufgaben des Büros und nahm
direkte Leitung des Büros und Kontrolle über das Amt an sich. Alle wichtigen
Angelegenheiten aller Ämter mußten von Kaltenbrunner geprüft werden.«
カルテンブルンナーが治安警察保安部長官であった時代、これら組織はたくさんの犯罪を犯した。
Während Kaltenbrunners Amtszeit als Chef der Sicherheitspolizei und des
SD wurden viele Verbrechen durch die Sicherheitspolizei und den SD auf Grund der
Politik des RSHA oder der von dem RSHA herausgegebenen Befehle begangen, für
die Kaltenbrunner kraft seiner Amtsstellung verantwortlich war.
Jedes dieser Verbrechen wurde im einzelnen in der
gegen die Gestapo und den SD gerichteten Anklage besprochen, und auf dieses
Vorbringen beziehe ich mich. Das Beweismaterial, das jetzt vorgelegt wird, soll
nur zeigen, daß diese Verbrechen weiter begangen wurden, nachdem Kaltenbrunner am 30. Januar 1943 Chef der Sicherheitspolizei
und des SD geworden war.
カルテンブルンナーの治安警察保安部長官時代の犯罪
アインザッツグルッペによる占領地域の民間人の殺害・迫害
彼が東部で役職についている当時、すくなくとも5つのアインザッツグルッペが活動。
Das erste Verbrechen, für das Kaltenbrunner als Chef der Sicherheitspolizei und des SD verantwortlich ist, besteht in der Ermordung und Mißhandlung von Zivilpersonen in den besetzten Gebieten durch die Einsatzgruppen. Es gab mindestens fünf Einsatzgruppen, die während Kaltenbrunners Amtszeit im Osten tätig waren.
Das »Befehlsblatt der Sicherheitspolizei und des SD«, es ist in unserem
Dokument 2890-PS enthalten, das ich den Gerichtshof amtlich zur Kenntnis zu
nehmen bitte, enthält Hinweise auf die Einsatzgruppen
A, B, D, G und Kroatien während des Zeitraums von August 1943 bis Januar
1945.
Ich werde aus dem Dokument nicht vorlesen, das diese Auszüge enthält, der Gerichtshof wird aber die Bezugnahmen auf die »Einsatzgruppen« wahrnehmen, die zeigen, daß sie in der Zeit operierten, als Kaltenbrunner Chef der Sicherheitspolizei und des SD war.
Der Gerichtshof dürfte sich an das Dokument
1104-PS erinnern, das als Beweisstück US-483 vorgelegt wurde. Ich beziehe mich
nur nebenbei auf das Dokument, welches einen langen und kritischen Bericht über
das Verhalten der Sicherheitspolizei bei der Vernichtung der jüdischen
Bevölkerung in Sluzk, Weiß-Ruthenien, enthält. Dieser Bericht ging am 21. November 1941 an Heydrich. Die gleichen Schrecken
und Grausamkeiten charakterisierten jedoch auch weiterhin die Tätigkeit der Einsatzkommandos im Osten, während
Kaltenbrunner Chef der Sicherheitspolizei und des SD war. Ich beziehe mich auf
Dokument R-135, das bereits als Beweisstück US-289 überreicht worden ist. Ich
möchte nicht daraus vorlesen,
[Der Nürnberger
Prozeß: Fünfundzwanzigster Tag. Mittwoch, 2. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4022 (vgl. NP Bd. 4, S. 324 ff.)]
vielmehr nur die Erinnerung des Gerichtshofs
auffrischen durch den Bericht, den der Gefangenenwärter Günther in Minsk am 31.
Mai 1943 an den Generalkommissar für Weiß-Ruthenien gerichtet hatte, in dem es
heißt, daß nach dem 13. April 1943 der SD die Methode
anwandte, Goldzähne, Brücken und Zahnplomben von Juden ein oder zwei Stunden
vor ihrer Ermordung entfernen zu lassen.
1943年6月18日の報告・・・東部占領地域大臣あて・・・・警察大隊の作戦・・・婦女子を納屋に閉じ込め、放火。
Der Gerichtshof wird sich auch des in diesem Beweisstück
enthaltenen Berichts vom 18. Juni 1943 an den Reichsminister für die
besetzten Ostgebiete erinnern, wonach es die Praxis der Polizeibataillone war,
Männer, Frauen und Kinder in Scheunen zu sperren, die dann in Brand gesteckt
wurden.
Scheu・ne [n]〈女〉 〜/〜n 納屋, 穀物倉 三省堂 『クラウン独和辞典』
カルテンブルンナー・・・・人種的政治的に望ましくない分子の処刑
Das zweite Verbrechen, wofür Kaltenbrunner als Chef der
Sicherheitspolizei und des SD die Verantwortung trägt, ist die Hinrichtung von
rassisch und politisch unerwünschten Elementen.
VORSITZENDER: KORVETTENKAPITÄN HARRIS, ich glaube,
Sie gehen etwas zu schnell vor, und es ist schwierig für uns, Ihren
Ausführungen zu folgen, wenn Sie so rasch auf diese Dokumente hinweisen.
KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Ich danke sehr, Herr
Präsident. Das zweite Verbrechen, wofür Kaltenbrunner als Chef der
Sicherheitspolizei und des SD die Verantwortung trägt, besteht in der Exekution von rassisch und politisch Unerwünschten,
die von der Gestapo in den Kriegsgefangenenlagern ausgesondert wurden. Der
Gerichtshof wird sich des Dokuments 2542-PS entsinnen, das als Beweisstück
US-489 vorgelegt wurde.
Ich glaube, Sie werden das Dokument in dem Gestapo-Dokumentenbuch
finden. Es wurde hier heute Morgen vorgelegt.
VORSITZENDER: Das Lindow-Affidavit?
KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Ja. Das Lindow-
Affidavit, das die Fortsetzung des Aussonderungsprogramms in den
Kriegsgefangenenlagern während des Jahres 1943 beweist.
Das dritte Verbrechen, wofür Kaltenbrunner als Chef der
Sicherheitspolizei und des SD verantwortlich ist, ist die Überführung
wiederfestgenommener Kriegsgefangener...
VORSITZENDER: Einen Augenblick! Sie haben noch
nicht auf den bestimmten Absatz des Dokuments gewiesen, der beweist, daß diese
Tätigkeit nach 1943 fortgesetzt wurde. Sie gehen auf etwas anderes über,
während ich noch dieses Dokument untersuche, um zu sehen, was ich vor mir habe.
KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Ich möchte mich
[Der Nürnberger
Prozeß: Fünfundzwanzigster Tag. Mittwoch, 2. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4024 (vgl. NP Bd. 4, S. 325 ff.)]
besonders auf den dritten Absatz des Dokuments
beziehen, das bereits zum Beweis verlesen worden ist.
VORSITZENDER: Diese Stelle spricht nur von der
Zeit bis zum Beginn des Jahres 1943.
KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Es heißt dort nur, daß zu
Anfang 1943 das Sachgebiet aufgelöst und auf die Länderreferate bei IV B
aufgeteilt wurde. Die für russische Kriegsgefangene in Frage kommenden Arbeiten
müssen dann von IV B 2 a bearbeitet worden sein.
VORSITZENDER: Ja, gut. Das ist alles, was Sie über dieses Dokument sagen wollten, nicht wahr?
KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Ja.
戦時捕虜処刑
Das dritte Verbrechen, wofür Kaltenbrunner in seiner Eigenschaft als
Chef der Sicherheitspolizei und des SD verantwortlich ist, ist die Einlieferung wiederergriffener Kriegsgefangener in
Konzentrationslager, wo sie exekutiert wurden. Ich lenke die
Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf das Dokument 1650-PS, das als Beweisstück
US-246 vorgelegt worden ist. Dies ist der geheime
Gestapo-Befehl, der sogenannte »Kugel«-Erlaß, dem zufolge flüchtige
Kriegsgefangene von der Sicherheitspolizei und dem SD in Konzentrationslager
geschickt wurden, um dort hingerichtet zu werden.
Dieser Befehl vom 4. März 1944 ist unterzeichnet, und ich zitiere: »Der
Chef der Sipo u. d. SD, i. V. gez. Müller«.
Ich lege nun Dokument L-158 als US-514 vor. Ich werde diese Urkunde
nicht verlesen, da sie dem vorhergehenden Dokument ähnlich ist, ich möchte mich
aber auf die bezeichneten Stellen beziehen. Erstens: »Der Chef der
Sicherheitspolizei und des SD, Berlin, hat am 2. 3. 1944 nachstehende Anordnung
des Oberkommandos der Wehrmacht mitgeteilt.« Dann folgt die Erklärung, daß bei
Wiedergefangennahme bestimmte flüchtige Kriegsgefangene dem Chef der
Sicherheitspolizei und des SD zu übergeben sind. In dem Dokument heißt es
weiter, und ich zitiere:
»Hierzu hat der Chef der Sicherheitspolizei und des SD folgendes
befohlen:«
Dann folgen genaue Anweisungen wegen der Überführung solcher Kriegsgefangener
an die Kommandantur von Mauthausen im Zuge der Aktion »Kugel«. Ferner heißt es
in der Anordnung, ich zitiere vom Ende des Befehls:
»Die Liste der wiederergriffenen kriegsgefangenen Offiziere und
nichtarbeitenden Unteroffiziere wird hier bei Sachgebiet IV A 1 geführt. Die
zahlenmäßigen Übersichten sind, um eine rechtzeitige Berichterstattung an den
Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Berlin, zu ermöglichen, bis 20. 6. 1944
(Datum des Vorliegens in Radom) einzusenden.«
[Der Nürnberger
Prozeß: Fünfundzwanzigster Tag. Mittwoch, 2. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4026 (vgl. NP Bd. 4, S. 326 ff.)]
-------
Fahren Sie fort, Oberst Amen!
OBERST AMEN: Hoher Gerichtshof! Das Affidavit des
Dr. Mildner wird US-791, und das vom 10. April 1946 datierte Affidavit, das ich
jetzt verlesen werde, wird US-792:
»Ich, der Unterzeichnete Dr. Wilhelm Höttl,
mache die folgende eidesstattliche Erklärung als Antwort auf ein Kreuzverhör
betreffs einer eidesstattlichen Erklärung, die von mir am 30. März 1946 als
Antwort auf Fragen von Dr. Kauffmann abgegeben wurde, zur Vorlage beim
Internationalen Militärgerichtshof.
1. Mit Bezug auf Frage 3
geben Sie folgende Auskunft:
a) Erklären Sie die
Basis Ihrer Erklärung, daß, wenn Personen, die dem SD angehört hatten, zu den
Einsatzkommandos der Sipo und des SD zugewiesen wurden, sie aus dem SD austraten.
Ihre Aufmerksamkeit wird auf die Tatsache gelenkt, daß Ohlendorf, der Chef des
SD, gegenteilige Aussagen gemacht hat.
b) Erklären Sie die
Basis Ihrer Aussage, daß Einsatzkommandos nichts mit Exekutionen zu tun hatten.
Ihre Aufmerksamkeit wird
auf die Tatsache gelenkt, daß Ihre Aussage in dieser Hinsicht auch im direkten
Konflikt mit dem des Chefs des SD, Ohlendorf, steht.
c) Was war Hitlers
sogenannter Kommissarbefehl, und wann ist Ihnen dieser Befehl zuerst
bekanntgeworden?
Zu 1a: Ich sprach in
meiner Erklärung nicht von einem Austreten aus dem SD, sondern von einem
Aus scheiden für die
Zeit der Tätigkeit bei einem Einsatzkommando. Gemeint war damit, daß sie für
diese Zeit ihre SD-Funktion nicht ausübten, daß diese ruhte.
Zu 1b: Bei diesem Punkt
scheint meine Erklärung mißverstanden worden zu sein. Ich sagte nicht, daß
Einsatzkommandos nichts mit Exekutionen zu tun hatten, sondern nur, daß nicht
alle Einsatzkommandos mit Exekutionen befaßt waren. Als Beispiel führte ich die
Einsatzkommandos in Afrika, Ungarn und Slowakei an. Anschließend sagte ich, daß
diese Einsatzkommandos nichts mit Exekutionen zu tun hatten, damit meinte ich,
nichts mit den Hinrichtungen unmittelbar.
Zu 1c: Den sogenannten
Kommissarbefehl Hitlers selbst kenne ich nicht. Dr. Stahlecker, der eine
Einsatzgruppe der Sicherheitspolizei und des SD in Rußland befehligte, erzählte
mir im Sommer 1942, daß die Exekutionen von Kommissaren und Juden auf Grund des
Kommissarbefehls erfolgte, wobei man die Ausrottung des Judentums als des
Trägers des Bolschewismus begründete.
2. Mit Bezug auf Frage
4.
Ist es nicht eine
Tatsache, daß Heydrich als Chef der Sipo und des SD ursprünglich die
Anweisungen an Eichmann gab über die Ausrottung der Juden?
Daß im RSHA, Müller,
Chef der Gestapo, Eichmanns unmittelbarer Vorgesetzter war; daß Müller zuerst
Heydrichs und später Kaltenbrunners Stellvertreter war?
Zu 2. Ja, ich habe von
Eichmann gehört - vermutlich im August 1944 -, daß Heydrich an ihn diese
Weisungen gegeben hatte. Es ist auch richtig, daß Müller, Chef
[Der Nürnberger
Prozeß: Einhundertfünfter Tag. Donnerstag, 11. April 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 13281 (vgl. NP Bd. 11, S. 285 ff.)]
der Gestapo, Eichmanns unmittelbarer Vorgesetzter war. Stellvertreter
von Heydrich, beziehungsweise später von Kaltenbrunner, war Müller meines
Wissens nur auf dem Sektor der Gestapo, wie auch die anderen Amtschefs auf
ihrem Gebiet.
3. Mit Bezug auf Frage
5.
Ist es nicht eine
Tatsache, daß Sie aus Ihren Besprechungen mit Kaltenbrunner und Eichmann
wußten, daß sie aus derselben Ortschaft in Österreich kamen und außergewöhnlich
nahe Freunde waren?
Daß Eichmann immer
direkten Zutritt zu Kaltenbrunner hatte und daß sie sich oft beraten haben?
Daß Kaltenbrunner
zufrieden war mit der Art und Weise, in der Eichmann seine Pflicht erfüllte?
Daß Kaltenbrunner sehr interessiert war an der Ausrottungsarbeit, die von Eichmann
geleistet wurde? Daß Sie persönlich wissen, daß Kaltenbrunner nach Ungarn
gegangen ist, um das Ausrottungsprogramm in Ungarn mit Beamten der Ungarischen
Regierung, Eichmann und anderen Mitgliedern seines Stabes in Ungarn zu
besprechen?
Bitte bestätigen oder
berichtigen Sie diese Erklärung und geben Sie Ihre Erklärung ab, die nötig ist,
eine Antwort zu erklären.
Zu 3: Ich habe von
Eichmann gehört, daß er Kaltenbrunner aus Linz kannte, und daß sie dort 1932
gemeinsam in einem SS-Sturm Dienst machten. Daß sie außergewöhnlich nahe Freunde
waren, weiß ich nicht, ebensowenig, daß Eichmann immer direkten Zutritt zu
Kaltenbrunner hatte, und daß sie sich oft beraten haben.
Über ihr dienstliches
Verhältnis weiß ich nichts Näheres. Ob Kaltenbrunner anläßlich seiner
Aufenthalte in Ungarn im Frühjahr 1944 auch Besprechungen über das
Ausrottungsprogramm der Juden in Ungarn geführt hat, weiß ich nicht. Genaues
darüber müßte der damalige Höhere SS- und Polizeiführer in Ungarn, Winkelmann,
wissen, der meines Wissens mit Kaltenbrunner die Besuche bei den ungarischen
Persönlichkeiten der Regierung gemeinsam machte.
4. Mit Bezug auf Frage
6.
a) Ist es Ihnen nicht
bekannt, daß Müller, Chef der Gestapo, immer mit Kaltenbrunner über wichtige
Sachen betreffend der Funktionen seines Amtes konferiert hat, besonders mit
Hinsicht auf die Hinrichtung von Sonderhäftlingen?
b) Wußten Sie, daß
Kaltenbrunner der Höhere SS- und Polizeiführer und Staatssekretär für
Sicherheit in Österreich nach dem Anschluß war bis zu seiner Ernennung als Chef
des RSHA und daß während dieser Zeit, einer Zeitspanne von fünf Jahren, seine
Aufmerksamkeit ausschließlich von Polizei- und Sicherheitsangelegenheiten in
Anspruch genommen wurde?
c) Was ist die Grundlage
Ihrer Aussage, daß der Nachrichtendienst den Hauptteil von Kaltenbrunners
Aufmerksamkeit beanspruchte und daß ihm sein ganzes Interesse galt?
Zu 4a: Einzelheiten über
das dienstliche Verhältnis Müllers zu Kaltenbrunner sind mir nicht bekannt. Ich
konnte aber mehrfach feststellen, daß Müller bei Kaltenbrunner zum Vortrag über
die Arbeit seines Amtes war.
[Der Nürnberger
Prozeß: Einhundertfünfter Tag. Donnerstag, 11. April 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 13283 (vgl. NP Bd. 11, S. 286 ff.)]
Zu 4b: Kaltenbrunner war
während seiner Tätigkeit als Höherer SS- und Polizeiführer in Österreich
beziehungsweise als Staatssekretär für das Sicherheitswesen nicht ausschließlich
von Polizei- und Sicherheitsangelegenheiten in Anspruch genommen. Daneben hatte
er zweifellos noch politische Interessen, da die Höheren SS- und Polizeiführer
ja die Repräsentanten des Reichsführers-SS Himmler auf allen Gebieten waren.
Zu 4c: Das konnte ich
durch mein dienstliches Verhältnis mit ihm feststellen. Auch haben sich
Angehörige anderer Ämter vielfach so geäußert, daß er Amt III und besonders die
Ämter VI und Mil. bevorzugte und förderte.
5. Mit Bezug auf Frage
7.
Beantworten Sie das
Folgende:
a) Was hatten Sie
persönlich mit Konzentrationslagern zu tun und was daher ist die Basis Ihrer
Antwort auf diese Frage?
b) Wußten Sie, daß alle
Befehle von Einlieferungen in Konzentrationslager, Freilassungen aus den
Konzentrationslagern und Hinrichtungen dort vom RSHA kamen?
c) Wußten Sie, daß das
RSHA direkt alle Befehle an die Kommandanten von Konzentrationslagern gab?
Sagen Sie aus über alle solche Befehle, von denen Sie persönlich Kenntnis
haben?
d) Was sind
Grausamkeiten, die in Konzentrationslagern verübt wurden, auf die Sie in Ihrer
Antwort auf diese Frage Bezug nehmen, und wann und auf welche Art und Weise kam
es zu Ihrer Kenntnis, daß Grausam keiten in Konzentrationslagern verübt wurden?
Zu 5a: Ich persönlich
hatte mit Konzentrationslagern überhaupt nichts zu tun. Ich habe allerdings
eine Reihe von Personen aus dem KZ befreit und kannte daher die
Schwierigkeiten, die dabei seitens der KZ-Leitungen gemacht wurden, die sich
auf Befehle des Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes der SS in solchen Fällen
immer beriefen, da die Insassen für die Rüstungsindustrie benötigt würden.
Zu 5b: Daß Befehle von
Einlieferungen in Konzentrationslager und Freilassungen von dort vom RSHA
kamen, ist mir bekannt. Daß alle derartigen Befehle vom RSHA stammten, wußte ich
nicht. Über Hinrichtungsbefehle durch das RSHA habe ich keine Kenntnis.
Zu 5c: Darüber weiß ich
keine Einzelheiten, ich kenne auch keine diesbezüglichen Befehle persönlich. In
den Fällen, in denen ich wegen einer Freilassung intervenierte, wandte ich mich
entweder an Kaltenbrunner direkt, oder an das Amt IV. Bei Rücktragen wegen
langer Dauer der Erledigung bekam ich von Beamten des Amtes IV mehrfach die
Antwort, daß Schwierigkeiten durch das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der
SS entstanden seien.
Zu 5d: Als im März 1944
Ungarn durch deutsche Truppen besetzt wurde, kamen einige meiner ungarischen
Bekannten ins KZ. Nachdem ich deren Freilassung erreicht hatte, erzählten sie
mir von schlechter Behandlung und Grausamkeiten im KZ Mauthausen. Ich habe
damals ein diesbezügliches dienstliches Schreiben an den Leiter der
Staatspolizeistelle Linz gesandt, mit
[Der Nürnberger
Prozeß: Einhundertfünfter Tag. Donnerstag, 11. April 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 13285 (vgl. NP Bd. 11, S. 288 ff.)]
dem Ersuchen, dieser Sache beim KZ-Kommandanten Ziereis nachzugehen.
Ziereis leugnete dies jedoch ab, wie mir im Antwortschreiben mitgeteilt wurde.
Im August 1944 erzählte mir Eichmann, daß es außer Konzentrationslagern auch
noch Vernichtungslager gäbe.
6. Mit Bezug auf Frage
9.
Was ist die Basis für Ihre Meinung, daß Kaltenbrunner, Hitler und Himmler entgegenstellt waren über das Programm der körperlichen Ausrottung der europäischen Juden?
Zu 6: Daß Kaltenbrunner
gegen das Programm Hitlers und Himmlers in der Frage der Ausrottung der
europäischen Juden war, sagte er mir nach seinen Besprechungen mit Vertretern des Internationalen Roten Kreuzes im März 1945.
Zu meiner Antwort auf Frage 9, daß Kaltenbrunner nicht Befehle zur Tötung von
Juden erteilt habe, fehlen die Worte 'meines Wissens'.
7. Mit Bezug auf Frage
11.
Wer war der Amerikaner,
von dem Sie Kaltenbrunner sagten, daß Sie mit ihm in Verbindung in einem
neutralen Lande im Jahre 1943 waren, mit dem Sie durch die österreichische
Widerstandsbewegung in Verbindung standen?
Hat Kaltenbrunner seine Zustimmung gegeben, mit
Ihnen in die Schweiz zu reisen, um einen Vertreter der Alliierten zu treffen
und, wenn dieses richtig ist, wann war es?
Zu 7: Der amerikanische
Verbindungsmann im Jahre 1943 war ein Angehöriger der USA-Gesandtschaft in
Lissabon. Sein Name ist mir nicht mehr geläufig. Die Verbindung über die
österreichische Widerstandsbewe gung zu einer amerikanischen Stelle in der
Schweiz war erst im Herbst 1944. Die Zustimmung Kaltenbrunners, mit mir dahin
zu reisen, erhielt ich um den 20. April 1945.
8. Mit Bezug auf Frage
12.
Zu welchem Datum gab
Kaltenbrunner den Befehl an den Kommandanten des Mauthausener
Konzentrationslagers, das Lager den anrückenden Truppen auszuhändigen und auf
wessen Drängen gab Kaltenbrunner diesen Befehl und aus welchem Grunde?
Zu 8: Das genaue Datum
des Befehls Kaltenbrunners an den KZ-Kommandanten von Mauthausen, das Lager den
anrückenden Truppen zu übergeben, kann ich nicht angeben. Es dürfte in den
letzten Tagen des April 1945 gewesen sein. Auf wessen Bestehen und aus welchem
Grund er diesen Befehl gab, ist mir nicht bekannt, möglicherweise hing es mit
seinen Besprechungen mit SS-Standartenführer Becher zusammen, den ich damals
bei ihm traf.
Die obigen Angaben sind
wahr; diese Erklärung gab ich freiwillig und ohne Zwang ab....
gez.
Dr. Wilhelm Höttl.«
DR. KAUFFMANN: Wünscht das Gericht, daß der Angeklagte sich jetzt zu
diesen zwei Dokumenten äußert?
KALTENBRUNNER: Ja, ich bitte darum, und möchte
mich sofort dazu äußern.
DR. KAUFFMANN: Dann äußern Sie sich bitte zu
[Der Nürnberger
Prozeß: Einhundertfünfter Tag. Donnerstag, 11. April 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 13287 (vgl. NP Bd. 11, S. 289 ff.)]
nächst zum Dokument »Mildner«.
Ich möchte vielleicht auf die Frage 2 hinweisen, die mir erheblich
scheint, da heißt es:
»Frage 2: Stimmt es nicht, daß im Jahre 1942 und
nochmals im Jahre 1943 der Kommandant von Auschwitz Ihnen auf Befehl von Gruppenführer
Müller... Vernichtungseinrichtungen zeigte.«
Daraus geht hervor, daß der Gruppenführer Müller des Amtes IV orientiert
gewesen sein muß.
KALTENBRUNNER: Herr Dr. Kauffmann, darf ich Sie
unterbrechen?
Soviel ich hier durch die letzten Verhandlungen feststellen konnte,
Hohes Gericht, wird dieses Verfahren der sogenannten »Überraschungs-Affidavits«
gegen mich selbst durchgeführt. Dieses Überraschungs-Affidavit wird bei mir zum
erstenmal angewendet. Dennoch bin ich froh und dankbar, mich unmittelbar und
ohne die geringste Möglichkeit gehabt zu haben, vorher Einsicht zu nehmen zu
diesem Affidavit, geschlossen und zu jedem einzelnen Gegenstand äußern zu
dürfen.
Dr. Mildner, Frage Nummer 1: Hier wird er gefragt über seine einzelnen
Stellungen, die er innerhalb der Sicherheitspolizei bekleidet hat. Er erzählt
von seinen Stellungen, die er von 1939 bis 1944 hatte.
In meine Zeit fällt seine Verwendung als
Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD in Kassel, als stellvertretender
Gruppenleiter im Amt IV; als stellvertretender Inspekteur in Wien im Jahre 1944
und als Kommandeur der Sicherheitspolizei in Wien, ebenfalls im Jahre 1944. Er
sagte: »Alle diese Ernennungen nach dem Januar 1943 wurden von Kaltenbrunner,
als Chef der Sicherheitspolizei und des SD, gemacht.« Das ist unrichtig. Es
wurde in diesen hohen Dienststellungen, die Mildner innegehabt hatte, nie
jemand von mir ernannt. Das würde Mildner, hier vor Gericht befragt, ohne
weiteres bestätigen müssen. Hierüber ist er vom Staatsanwalt offensichtlich
nicht gefragt worden.
Ich bin lediglich in jedem Falle einer solchen Ernennung eines
Funktionärs der Sicherheitspolizei und des SD deshalb gefragt und in Kenntnis
gesetzt worden, weil er als Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD in
seiner Dienststellung einen starken Nachrichtendienst, nämlich eine
Unterabteilung der Ämter III und VI haben mußte, die mir nachrichtendienstlich
zur Verfügung gestanden haben, und als solcher mußte ich daher als Chef des
Nachrichtenwesens wissen, wer für seine Unterabteilung in Kassel, in Wien, in
Kopenhagen nunmehr als Inspekteur tätig war. Er mußte ja auch später meine
nachrichtendienstlichen Befehle für seine sachbearbeitenden Gruppen haben. Das
war der einzige Grund, aus dem ich von solchen Ernennungen in Kenntnis zu
setzen war. Aber ich habe nicht den Funktionär der Sicherheitspolizei zu
[Der Nürnberger
Prozeß: Einhundertfünfter Tag. Donnerstag, 11. April 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 13289 (vgl. NP Bd. 11, S. 290 ff.)]
ernennen gehabt, das ist eine ausgesprochene
Irreführung, die durch dieses Affidavit entstehen könnte.
Zur Frage 2: Wenn hier gesagt wird, daß er in
seinen Dienststellungen in Chemnitz und in Kattowitz im Jahre 1939 und 1941
Gefangene nach Auschwitz hat bringen müssen zur Einsperrung und Exekution, dann
betrifft das eine Zeit erstens vor meinem Dienstantritt und zweitens eine rein
exekutive Maßnahme jener Ämter, die zu führen ich niemals Auftrag hatte und ich
niemals übernommen habe. Er kann hier niemals als ein Beauftragter tätig
gewesen sein.
Zur Frage 3: Ja, da wird ihm doch von der
Staatsanwaltschaft hier vorgehalten, daß das Gestapo-SS- Standgericht oft in
Auschwitz zusammentrat und daß »Sie einige Male bei dem Verfahren gegen die Gefangenen
anwesend waren«; mit anderen Worten, bei Hinrichtungen zugegen waren. Daß »im
Jahre 1942 und nochmals«, das würde auf deutsch heißen: »und noch einmal«, im
Jahre 1943 der Kommandant von Auschwitz Ihnen auf Befehl von Müller, dem Chef
der Gestapo, Vernichtungseinrichtungen zeigte, daß Ihnen, gemeint ist Mildner,
»die Vernichtungseinrichtungen in Auschwitz bekannt waren, da Sie Juden aus
Ihrem Gebiet nach Auschwitz zur Exekution zu schicken hatten«. Ich könnte
meiner Ansicht nach nur durch ein einziges Faktum belastet werden durch diese
Aussage: Das ist die Frage: »Hat Mildner einmal im Jahre 1943 solche
Einrichtungen gesehen, oder auf Ihren Befehl an Erschießungen mitgewirkt durch
seine Anwesenheit?«
Erstens hat die Staatsanwaltschaft nicht festgestellt, ob dieses
»einmal« vor meinem Dienstantritt stattgefunden hat, oder nachher.
DR. KAUFFMANN: Sie müssen sich etwas kürzer fassen
und sich mehr auf die Antwort konzentrieren, nicht so weitläufig.
KALTENBRUNNER: Entschuldigen Sie, Herr Doktor, ich
muß aber jedes einzelne Wort hier widerlegen können, sonst würde es mir ja hier
vorgeworfen, als von mir nicht akzeptiert und von mir nicht besprochen.
VORSITZENDER: Dr. Kauffmann! Wir wollen nicht, daß
der Zeuge zu diesen Dokumenten Stellung nimmt, wir wollen, daß er über die
Tatsachen Aussagen macht.
DR. KAUFFMANN: Ja, das ist auch meine Auffassung.
Ich frage Sie also: Besonders wichtig und belastend scheint mir auch
Frage 3 zu sein. Wenn Sie darauf eingehen wollen, da heißt es, ich lese: »Kamen alle Befehle für... einzelne Hinrichtungen vom RSHA«,
und dann: »War der regelmäßige Dienstweg von
[Der Nürnberger
Prozeß: Einhundertfünfter Tag. Donnerstag, 11. April 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 13291 (vgl. NP Bd. 11, S. 291 ff.)]
Himmler durch Kaltenbrunner an Müller und
dann zu dem Lagerkommandanten?« und dazu die Antwort »Ja«. Äußern Sie sich
bitte ganz kurz.
KALTENBRUNNER: Ich habe schon heute erklärt, daß Befugnis und Hinrichtungsmöglichkeiten nur in der Hand der
Befehlsmäßigkeit des Justizministers im geringeren Umfang und Himmlers gelegen
hat. Es hat im gesamten Reiche sonst niemand hierzu Möglichkeit oder Vollmacht
gehabt. Dann, es ist auf dem Dienstweg Himmler, Kaltenbrunner, Müller niemals
an mich zur Weitergabe ein solcher Befehl Himmlers gekommen, sondern die Befehle können nur von Himmler an Müller gekommen sein.
Diese Frage an Mildner zu richten ist ja schon aus dem Grunde falsch,
weil der Mann ja gar nicht bei mir gewesen ist, und er auch gar nicht wissen
kann, ob ich jemals einen solchen Befehl Himmlers bekommen habe. Es ist ja nur
ein Schluß, den der Mann zieht aus dem normalen Organisationsschema.
DR. KAUFFMANN: Das ist Sache der Verteidigung
nachher, darüber brauchen Sie nicht zu sprechen.
VORSITZENDER:
[zum Zeugen gewandt]
Sie haben sich die Worte nicht angesehen. Er wurde gefragt: »Was der
regelmäßige Dienstweg...« Die Frage lautet: »War der regelmäßige Dienstweg für
einen Befehl von Himmler an Sie und dann zu Müller?«
ハイドリヒ暗殺後、ヒムラーが治安警察・保安部長官の職務を担う。全ライヒ保安本部。
KALTENBRUNNER: Euer Lordschaft! Ich habe die Frage
schon einmal erklärt, wie die Zuständigkeit von Himmler selbst geregelt worden
ist. Vergegenwärtigen Sie sich den Zeitpunkt Juni 1942,
Heydrichs Tod. Von diesem Tage an - schriftlicher Befehl, auch in der Öffentlichkeit
verlautbart - führt Himmler das gesamte Reichssicherheitshauptamt in Übernahme
aller Aufgabengebiete Heydrichs an sich persönlich. Im letzten Januar 1943
meine Bestellung zum Chef des RSHA, nachdem festgestellt wurde, daß exekutive
Tätigkeit und Zuständigkeit der Ämter Staatspolizei und Kriminalpolizei bei
Himmler bleiben und sich daran nichts ändert, und diese Amtschefs IV und V,
also Müller und Nebe, weiterhin seiner direkten Befehlsgebung unterstehen. Aus
diesem Grunde ist ein Organisationsschema, das zu Heydrichs Zeiten bestanden
hat, zu meiner Zeit für die Ämter IV und V nicht gültig gewesen.
DR. KAUFFMANN: Nun zur Frage 3a. Da heißt es: »Und
waren Dr. Kaltenbrunner die Zustände in den Konzentrationslagern bekannt?«
Es ist auch hier nicht erläutert, was unter »Zuständen« in den KZ zu
verstehen ist, es aber wohl dahin
[Der Nürnberger
Prozeß: Einhundertfünfter Tag. Donnerstag, 11. April 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 13293 (vgl. NP Bd. 11, S. 292 ff.)]