シュトライヒャー・・・・もっとも徹底した反ユダヤ主義宣伝
Gaskammern von
Auschwitz, die nur ein paar Meilen jenseits der Grenze lagen, ableugnen?
Über Streicher braucht man gar nichts zu
sagen. Hier ist ein Mann in höherem Maß verantwortlich
als vielleicht irgend jemand anders für das fürchterlichste Verbrechen,
das die Welt je gekannt hat. 25 Jahre lang war die
Ausrottung der Juden sein entsetzlicher Ehrgeiz. 25 Jahre lang hatte er das deutsche Volk in der Philosophie des Hasses,
der Roheit, des Mordes erzogen. Er hatte es angestiftet und vorbereitet,
die Nazi-Politik zu unterstützen, die rohe Verfolgung und das Abschlachten von
Millionen seiner Mitbürger hinzunehmen und sich daran zu beteiligen. Ohne ihn
hätten sich diese Dinge nicht ereignet. Schon seit langem hat er jegliches
Recht auf sein Leben verwirkt.
[Der Nürnberger
Prozeß: Einhundertachtundachtzigster Tag. Samstag, 27. Juli 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 24991 (vgl. NP Bd. 19, S. 580 ff.)]
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シュトライヒャーの反ユダヤ主義
Ein Kommentar zu einer solchen Geschichte ist überflüssig in Anbetracht
der Jugend der Kinder, denen diese Geschichten zum Lesen vorgesetzt wurden.
Ein anderes Bild, das ich in das Dokumentenbuch aufgenommen habe, ist
ein Bild des Angeklagten selbst. Die Überschrift, die zu diesem Bild gehört und
auf Seite 70 des Dokumentenbuchs aufgenommen ist, besagt folgendes; ich zitiere
von dem vorletzten Absatz:
「ユダヤ人問題の解決なしには、人類の救済はありえない」
»Ohne
Lösung der Judenfrage keine Erlösung der Menschheit«.
Die Geschichte selbst enthält einen Bericht, wie einige Buben, die bei
den Reden des Angeklagten anwesend gewesen waren, diese aufgefaßt haben:
»So rief er uns zu. Wir alle verstanden ihn. Und als er am Schluß das
Sieg-Heil auf den Führer ausbrachte, da jubelten wir ihm in riesiger
Begeisterung zu. Zwei Stunden hat Streicher damals gesprochen. Uns aber war es,
als wären es nur wenige Minuten gewesen.«
Man kann die Wirkung aller dieser Dinge den Spalten des »Stürmer« selbst
entnehmen. Im April 1936 erscheint nur ein
Brief, viele andere von Kindern jeden Alters sind in anderen Ausgaben
erschienen. Ich zitiere den dritten Absatz jenes Briefes, der die Unterschrift
trug: »Buben und Mädel der nationalsozialistischen Jugendheimstätte
Groß-Möllem«:
»Heute haben wir ein Stück gesehen, wie der Teufel den Juden, überredet,
einen pflichtbewußten Nationalsozialisten zu erschießen.
Im Laufe des Spieles tat der Jude das auch. Den Schuß haben wir alle gehört. Da
wollten wir am liebsten aufspringen und den Juden gefangennehmen. Aber da kam
der Polizist und der hat ihn auch nach kurzem Kampfe mitgenommen. Du kannst Dir
denken, lieber Stürmer, daß wir dem Polizisten kräftig mit Zurufen beigestanden
haben. Im ganzen Spiel wurde kein einziger Name genannt. Aber wir wußten doch
alle, daß mit diesem Spiel die Mordtat des Juden
Frankfurter gemeint war. Wir sind am Abend sehr traurig ins Bett gegangen.
Keiner mochte mehr mit dem anderen reden. Es ist uns in diesem Spiel so recht
klar geworden, wie der Jude zu Werke geht.«
Hoher Gerichtshof! Dieses Dokument ist bereits als GB-170 M-25 vorgelegt worden.
Um zum Abschluß zu kommen, möchte ich den Gerichtshof nur noch auf die Befugnisse Streichers als Gauleiter aufmerksam
machen. Sie sind im Organisationsbuch der NSDAP von 1938 aufgezählt. Das Buch
wurde dem Gerichtshof bereits als US-430 vorgelegt. Bei der Beschreibung der
Zuständigkeiten und Pflichten eines Gauleiters heißt es in diesem Buch: Der
Gauleiter ist dem Führer für das ihm übertragene Gebiet voll verantwortlich.
Die Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten des Gauleiters hängen ganz von den
Aufgaben und Pflichten ab, die der Führer ihm gestellt hat, und außerdem von
besonderen Weisungen.
Seine Verbindung mit dem Führer und den anderen
[Der Nürnberger
Prozeß: Einunddreißigster Tag. Donnerstag, 10. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4871 (vgl. NP Bd. 5, S. 134 ff.)]
シュトライヒャーの50歳誕生日(1935年2月13日)におけるヒトラーの賞賛
Angeklagten, oder einigen der Angeklagten, kann
wiederum am besten aus den Zeitungen ersehen werden. Zu seinem fünfzigsten
Geburtstag stattete ihm der Führer in Nürnberg einen Glückwunschbesuch
ab. Das war am 13. Februar 1935. Der Bericht
darüber ist im »Völkischen Beobachter« unter diesem Datum veröffentlicht; ich
zitiere aus ihm das Folgende:
»... sprach Adolf Hitler in zu Herzen gehenden Worten zu seinem
alten Kampfgefährten und dessen Getreuen. Der Führer wies einleitend darauf
hin, daß es ihm eine besondere Freude bereite, zu diesem Ehrentag Julius
Streichers für kurze Zeit in Nürnberg, der Stadt kampfgehärteter
nationalsozialistischer Gemeinschaft, in diesem Kreis der Fahnenträger der
nationalsozialistischen Idee durch viele Jahre hindurch, zu weilen.
So wie sie alle in den
Jahren der Not unerschütterlich an den Sieg der Bewegung geglaubt hätten, so
habe insbesondere sein Freund und Kampfgenosse Streicher allezeit treu an
seiner Seite gestanden. Dieser unerschütterliche Glaube sei es gewesen, der
Berge versetzt habe.
Es sei für Streicher
sicherlich ein erhebendes Gefühl, daß dieser 50. Geburtstag für ihn nicht nur
die Wende eines halben Jahrhunderts, sondern wohl eines Jahrtausends deutscher
Geschichte sei. In Streicher habe er einen Gefährten, von dem er wisse, daß
hier in Nürnberg ein Mann sei, der keine Sekunde wanke und in jeder Lage
unbeirrbar hinter ihm stehe.«
Dieses Dokument ist M-8 und wird als GB-182 eingeführt.
ヒムラーのシュトライヒャー賞賛
Das nächste Dokument (M-22) ist ein Brief Himmlers, der im »Stürmer« im April 1937 veröffentlicht wurde; die Kopie der Zeitung ist bereits als US-258 eingeführt. Ich zitiere:
»Wenn in späteren Jahren die Geschichte der Wiedererweckung des
deutschen Volkes geschrieben wird und schon die nächste Generation es nicht
mehr verstehen kann, daß das deutsche Volk einmal judenfreundlich gesinnt war,
so wird festgestellt werden, daß Julius Streicher und
sein Wochenblatt 'Der Stürmer' ein gut Teil dieser Aufklärung über den Feind
der Menschheit geleistet haben.«
Unterschrieben: »Reichsführer-SS H. Himmler«.
Das war Beweisstück US-258. Eine Anzahl dieser Dokumente wurde bereits in den Büchern zum Beweis vorgelegt. Zum Schluß haben wir einen Brief des Reichsjugendführers Baldur von Schirach, der im »Stürmer« vom Januar 1938 veröffentlicht wurde, M-45, US-871:
「ユダヤ人の世界的危険にかんしてわが民族の広範な大衆を啓蒙したの『シュトゥルマー(前衛)』の功績大」
»Es ist das historische Verdienst des Stürmers, die breiten Massen
unseres Volkes volkstümlich über die Judenweltgefahr aufgeklärt zu haben. Der
Stürmer hat recht, wenn er diese Aufgabe nicht in rein ästhetischer Form
erfüllt, da die Juden dem deutschen Volke gegenüber
auch keine Rücksicht gezeigt haben. Wir haben daher unserem schlimmsten
Feind gegenüber keine Rücksicht walten zu lassen. Was wir heute unterlassen,
muß die Jugend von morgen bitter büßen.«
[Der Nürnberger
Prozeß: Einunddreißigster Tag. Donnerstag, 10. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4873 (vgl. NP Bd. 5, S. 135 ff.)]
Hoher Gerichtshof, es mag sein, daß dieser Angeklagte weniger unmittelbar als einige seiner Mitverschworenen mit der tatsächlichen Ausführung der Verbrechen gegen die Juden, von denen dieser Gerichtshof schon so viel gehört hat, zu tun hatte. Die Anklagevertretung steht aber auf dem Standpunkt, daß sein Verbrechen deshalb nicht weniger groß ist.
ナチが大量虐殺の政策を行った背後には、その政策を支持する国民(民族)がいた・・・・
(?? ドイツ人はどこまでユダヤ人迫害の内実を知っていたか? 「支持」しているとはいかなる意味合い、次元でか?)
Keine Regierung der Welt hatte, bevor die Nazis
zur Macht kamen, eine solche Politik der Massenvernichtung
in der Weise durchführen können, wie diese Regierung es getan hat, ohne daß hinter
ihr ein Volk gestanden hätte, das sie deckte und unterstützte, und ohne daß sie
diese große Zahl von Menschen, Männern und Frauen, hinter sich gehabt hätte,
die bereit gewesen wären, ihre Hände zu den Morden zu reichen. Und sogar das
deutsche Volk der früheren Generationen hätte sich vielleicht zu solchen
Verbrechen nicht hergegeben, wie sie dem Gerichtshof beschrieben wurden, und
die zu der Ermordung von Millionen und Abermillionen von Männern und Frauen
geführt haben.
Streicher hatte sich selbst die Aufgabe
gesetzt, das Volk zu erziehen und es mit Haß zu vergiften, damit aus seinen
Reihen die Mörder hervorgingen. Fünfundzwanzig Jahre hindurch hat er
unnachgiebig diese Erziehung, wenn man es so nennen kann, oder diese Irreführung des Volkes und der Jugend Deutschlands
fortgesetzt. Und er ging weiter und weiter, als er sah, daß sein Werk Früchte
trug.
In den ersten Tagen predigte er nur Verfolgung. Als die Verfolgung
stattfand, predigte er Ausrottung und Vernichtung,
und, wie wir es in den Ghettos des Ostens gesehen haben, wo Millionen
von Juden ausgerottet und vernichtet wurden, da schrie er nach mehr und
mehr.
Das ist das Verbrechen, das er begangen hat. Die Anklagevertretung ist
der Auffassung, daß der Angeklagte diese Verbrechen ermöglicht hat, zu denen es
niemals ohne ihn und Leute seines Schlages gekommen wäre. Er leitete die
Propaganda und die Erziehung des deutschen Volkes auf diesem Wege. Ohne ihn
hätten die Kaltenbrunner, die Himmler und
General Stroop niemanden gehabt, um ihre Befehle auszuführen. Wie wir gesehen
haben, befaßte er sich besonders mit der Jugend und den Kindern Deutschlands.
In seiner Ausdehnung ist sein Verbrechen
wahrscheinlich größer und weitreichender als das irgendeines anderen
Angeklagten. Das Elend, das sie verursacht haben, fand mit ihrer Gefangennahme
sein Ende. Die Auswirkung der Verbrechen dieses Mannes, das Gift, das er in die
Herzen von Millionen von jungen Knaben und Mädchen, jungen Männern und Frauen
gegossen hat, wirkt weiter. Er hinterläßt als Erbschaft fast ein ganzes von ihm
verführtes, mit
[Der Nürnberger
Prozeß: Einunddreißigster Tag. Donnerstag, 10. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4875 (vgl. NP Bd. 5, S. 136 ff.)]
Haß, Sadismus und Mordlust vergiftetes Volk.
Dieses Volk bleibt ein Problem und vielleicht eine Gefahr für den Rest der
Zivilisation noch für kommende Generationen.
Hoher Gerichtshof! Ich erlaube mir die Feststellung, daß die
Behauptungen der Anklagevertretung, wie sie gegen diesen Mann in der
Anklageschrift aufgeführt wurden, bewiesen sind.
Hoher Gerichtshof! Leutnant Brady Bryson von der Delegation der
Vereinigten Staaten wird Ihnen nunmehr den Fall gegen Schacht vortragen:
LEUTNANT BRADY O. BRYSON, HILFSANKLÄGER FÜR DIE
VEREINIGTEN STAATEN: Hoher Gerichtshof! Wir haben ein Dokumentenbuch
vorbereitet und vorgelegt sowie eine entsprechende Anzahl von Abschriften den
Angeklagten überlassen.
Wir bitten den Gerichtshof um Erlaubnis, in den nächsten Tagen einen
Anklageschriftsatz einreichen zu dürfen, der sich augenblicklich in
Vorbereitung befindet.
Unsere Beweisführung gegen den Angeklagten Schacht beschränkt sich auf
die Vorbereitung und Planung des Angriffskrieges.
VORSITZENDER: Was sagten Sie über den
Anklageschriftsatz?
LEUTNANT BRYSON: Wir bitten um Erlaubnis, in den
nächsten Tagen den Anklageschriftsatz einreichen zu dürfen, da er noch nicht
fertig ist.
VORSITZENDER: Gut.
LEUTNANT BRYSON: Unsere Beweisführung gegen den
Angeklagten Schacht beschränkt sich auf die Planung und Vorbereitung eines
Angriffskrieges und auf seine Teilnahme an der Verschwörung zum Angriffskrieg.
Wie weit sich Schachts gesetzliche strafrechtliche Verantwortlichkeit im
Hinblick auf das Statut dieses Gerichtshofs erstreckt, wird in unserem Anklageschriftsatz
dargelegt werden. Nur wenige von unseren ungefähr fünfzig Dokumenten sind
bereits als Beweismittel eingereicht worden. Wir haben uns besonders bemüht,
irgendwelche Wiederholungen und doppelte Beweisführung zu vermeiden; um jedoch
den Zusammenhang herzustellen, werden wir in einigen Fällen die Aufmerksamkeit
des Gerichtshofs der Einfachheit halber auf früher eingereichtes Beweismaterial
und auf die betreffende Stelle der Niederschrift lenken.
Bevor wir unsere Beweisführung beginnen, möchten wir darauf hinweisen,
daß uns bekannt ist, daß die von dem Angeklagten Schacht über die deutsche
Wirtschaft ausgeübte Kontrolle nach November 1937 im Abnehmen begriffen, und
daß zur Zeit des An
[Der Nürnberger
Prozeß: Einunddreißigster Tag. Donnerstag, 10. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4877 (vgl. NP Bd. 5, S. 137 ff.)]