シュトライヒャー・・・・もっとも徹底した反ユダヤ主義宣伝

 

 

Gaskammern von Auschwitz, die nur ein paar Meilen jenseits der Grenze lagen, ableugnen?

    Über Streicher braucht man gar nichts zu sagen. Hier ist ein Mann in höherem Maß verantwortlich als vielleicht irgend jemand anders für das fürchterlichste Verbrechen, das die Welt je gekannt hat. 25 Jahre lang war die Ausrottung der Juden sein entsetzlicher Ehrgeiz. 25 Jahre lang hatte er das deutsche Volk in der Philosophie des Hasses, der Roheit, des Mordes erzogen. Er hatte es angestiftet und vorbereitet, die Nazi-Politik zu unterstützen, die rohe Verfolgung und das Abschlachten von Millionen seiner Mitbürger hinzunehmen und sich daran zu beteiligen. Ohne ihn hätten sich diese Dinge nicht ereignet. Schon seit langem hat er jegliches Recht auf sein Leben verwirkt.

 

 

   

[Der Nürnberger Prozeß: Einhundertachtundachtzigster Tag. Samstag, 27. Juli 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 24991 (vgl. NP Bd. 19, S. 580 ff.)] 

 

 

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シュトライヒャーの反ユダヤ主義

    Ein Kommentar zu einer solchen Geschichte ist überflüssig in Anbetracht der Jugend der Kinder, denen diese Geschichten zum Lesen vorgesetzt wurden.

    Ein anderes Bild, das ich in das Dokumentenbuch aufgenommen habe, ist ein Bild des Angeklagten selbst. Die Überschrift, die zu diesem Bild gehört und auf Seite 70 des Dokumentenbuchs aufgenommen ist, besagt folgendes; ich zitiere von dem vorletzten Absatz:

 

「ユダヤ人問題の解決なしには、人類の救済はありえない」

 »Ohne Lösung der Judenfrage keine Erlösung der Menschheit«.

 

 

    Die Geschichte selbst enthält einen Bericht, wie einige Buben, die bei den Reden des Angeklagten anwesend gewesen waren, diese aufgefaßt haben:

 

    »So rief er uns zu. Wir alle verstanden ihn. Und als er am Schluß das Sieg-Heil auf den Führer ausbrachte, da jubelten wir ihm in riesiger Begeisterung zu. Zwei Stunden hat Streicher damals gesprochen. Uns aber war es, als wären es nur wenige Minuten gewesen.«

 

    Man kann die Wirkung aller dieser Dinge den Spalten des »Stürmer« selbst entnehmen. Im April 1936 erscheint nur ein Brief, viele andere von Kindern jeden Alters sind in anderen Ausgaben erschienen. Ich zitiere den dritten Absatz jenes Briefes, der die Unterschrift trug: »Buben und Mädel der nationalsozialistischen Jugendheimstätte Groß-Möllem«:

 

    »Heute haben wir ein Stück gesehen, wie der Teufel     den Juden, überredet, einen pflichtbewußten Nationalsozialisten zu erschießen. Im Laufe des Spieles tat der Jude das auch. Den Schuß haben wir alle gehört. Da wollten wir am liebsten aufspringen und den Juden gefangennehmen. Aber da kam der Polizist und der hat ihn auch nach kurzem Kampfe mitgenommen. Du kannst Dir denken, lieber Stürmer, daß wir dem Polizisten kräftig mit Zurufen beigestanden haben. Im ganzen Spiel wurde kein einziger Name genannt. Aber wir wußten doch alle, daß mit diesem Spiel die Mordtat des Juden Frankfurter gemeint war. Wir sind am Abend sehr traurig ins Bett gegangen. Keiner mochte mehr mit dem anderen reden. Es ist uns in diesem Spiel so recht klar geworden, wie der Jude zu Werke geht.«

 

    Hoher Gerichtshof! Dieses Dokument ist bereits als GB-170 M-25 vorgelegt worden.

 

    Um zum Abschluß zu kommen, möchte ich den Gerichtshof nur noch auf die Befugnisse Streichers als Gauleiter aufmerksam machen. Sie sind im Organisationsbuch der NSDAP von 1938 aufgezählt. Das Buch wurde dem Gerichtshof bereits als US-430 vorgelegt. Bei der Beschreibung der Zuständigkeiten und Pflichten eines Gauleiters heißt es in diesem Buch: Der Gauleiter ist dem Führer für das ihm übertragene Gebiet voll verantwortlich. Die Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten des Gauleiters hängen ganz von den Aufgaben und Pflichten ab, die der Führer ihm gestellt hat, und außerdem von besonderen Weisungen.

    Seine Verbindung mit dem Führer und den anderen

[Der Nürnberger Prozeß: Einunddreißigster Tag. Donnerstag, 10. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4871 (vgl. NP Bd. 5, S. 134 ff.)]

 

 

 

シュトライヒャーの50歳誕生日(1935213)におけるヒトラーの賞賛

Angeklagten, oder einigen der Angeklagten, kann wiederum am besten aus den Zeitungen ersehen werden. Zu seinem fünfzigsten Geburtstag stattete ihm der Führer in Nürnberg einen Glückwunschbesuch ab. Das war am 13. Februar 1935. Der Bericht darüber ist im »Völkischen Beobachter« unter diesem Datum veröffentlicht; ich zitiere aus ihm das Folgende:

 

   »... sprach Adolf Hitler in zu Herzen gehenden Worten zu seinem alten Kampfgefährten und dessen Getreuen. Der Führer wies einleitend darauf hin, daß es ihm eine besondere Freude bereite, zu diesem Ehrentag Julius Streichers für kurze Zeit in Nürnberg, der Stadt kampfgehärteter nationalsozialistischer Gemeinschaft, in diesem Kreis der Fahnenträger der nationalsozialistischen Idee durch viele Jahre hindurch, zu weilen.

 

        So wie sie alle in den Jahren der Not unerschütterlich an den Sieg der Bewegung geglaubt hätten, so habe insbesondere sein Freund und Kampfgenosse Streicher allezeit treu an seiner Seite gestanden. Dieser unerschütterliche Glaube sei es gewesen, der Berge versetzt habe.

 

        Es sei für Streicher sicherlich ein erhebendes Gefühl, daß dieser 50. Geburtstag für ihn nicht nur die Wende eines halben Jahrhunderts, sondern wohl eines Jahrtausends deutscher Geschichte sei. In Streicher habe er einen Gefährten, von dem er wisse, daß hier in Nürnberg ein Mann sei, der keine Sekunde wanke und in jeder Lage unbeirrbar hinter ihm stehe.«

 

    Dieses Dokument ist M-8 und wird als GB-182 eingeführt.

 

 

ヒムラーのシュトライヒャー賞賛

    Das nächste Dokument (M-22) ist ein Brief Himmlers, der im »Stürmer« im April 1937 veröffentlicht wurde; die Kopie der Zeitung ist bereits als US-258 eingeführt. Ich zitiere:

    »Wenn in späteren Jahren die Geschichte der Wiedererweckung des deutschen Volkes geschrieben wird und schon die nächste Generation es nicht mehr verstehen kann, daß das deutsche Volk einmal judenfreundlich gesinnt war, so wird festgestellt werden, daß Julius Streicher und sein Wochenblatt 'Der Stürmer' ein gut Teil dieser Aufklärung über den Feind der Menschheit geleistet haben.«

    Unterschrieben: »Reichsführer-SS H. Himmler«.

 

    Das war Beweisstück US-258. Eine Anzahl dieser Dokumente wurde bereits in den Büchern zum Beweis vorgelegt. Zum Schluß haben wir einen Brief des Reichsjugendführers Baldur von Schirach, der im »Stürmer« vom Januar 1938 veröffentlicht wurde, M-45, US-871:

 

「ユダヤ人の世界的危険にかんしてわが民族の広範な大衆を啓蒙したの『シュトゥルマー(前衛)』の功績大」

    »Es ist das historische Verdienst des Stürmers, die breiten Massen unseres Volkes volkstümlich über die Judenweltgefahr aufgeklärt zu haben. Der Stürmer hat recht, wenn er diese Aufgabe nicht in rein ästhetischer Form erfüllt, da die Juden dem deutschen Volke gegenüber auch keine Rücksicht gezeigt haben. Wir haben daher unserem schlimmsten Feind gegenüber keine Rücksicht walten zu lassen. Was wir heute unterlassen, muß die Jugend von morgen bitter büßen.«

[Der Nürnberger Prozeß: Einunddreißigster Tag. Donnerstag, 10. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4873 (vgl. NP Bd. 5, S. 135 ff.)] 

 

 

    Hoher Gerichtshof, es mag sein, daß dieser Angeklagte weniger unmittelbar als einige seiner Mitverschworenen mit der tatsächlichen Ausführung der Verbrechen gegen die Juden, von denen dieser Gerichtshof schon so viel gehört hat, zu tun hatte. Die Anklagevertretung steht aber auf dem Standpunkt, daß sein Verbrechen deshalb nicht weniger groß ist.

 

 

 

 

ナチが大量虐殺の政策を行った背後には、その政策を支持する国民(民族)がいた・・・・

  (?? ドイツ人はどこまでユダヤ人迫害の内実を知っていたか? 「支持」しているとはいかなる意味合い、次元でか?)

Keine Regierung der Welt hatte, bevor die Nazis zur Macht kamen, eine solche Politik der Massenvernichtung in der Weise durchführen können, wie diese Regierung es getan hat, ohne daß hinter ihr ein Volk gestanden hätte, das sie deckte und unterstützte, und ohne daß sie diese große Zahl von Menschen, Männern und Frauen, hinter sich gehabt hätte, die bereit gewesen wären, ihre Hände zu den Morden zu reichen. Und sogar das deutsche Volk der früheren Generationen hätte sich vielleicht zu solchen Verbrechen nicht hergegeben, wie sie dem Gerichtshof beschrieben wurden, und die zu der Ermordung von Millionen und Abermillionen von Männern und Frauen geführt haben.

 

    Streicher hatte sich selbst die Aufgabe gesetzt, das Volk zu erziehen und es mit Haß zu vergiften, damit aus seinen Reihen die Mörder hervorgingen. Fünfundzwanzig Jahre hindurch hat er unnachgiebig diese Erziehung, wenn man es so nennen kann, oder diese Irreführung des Volkes und der Jugend Deutschlands fortgesetzt. Und er ging weiter und weiter, als er sah, daß sein Werk Früchte trug.

 

    In den ersten Tagen predigte er nur Verfolgung. Als die Verfolgung stattfand, predigte er Ausrottung und Vernichtung, und, wie wir es in den Ghettos des Ostens gesehen haben, wo Millionen von Juden ausgerottet und vernichtet wurden, da schrie er nach mehr und mehr.

 

 

    Das ist das Verbrechen, das er begangen hat. Die Anklagevertretung ist der Auffassung, daß der Angeklagte diese Verbrechen ermöglicht hat, zu denen es niemals ohne ihn und Leute seines Schlages gekommen wäre. Er leitete die Propaganda und die Erziehung des deutschen Volkes auf diesem Wege. Ohne ihn hätten die Kaltenbrunner, die Himmler und General Stroop niemanden gehabt, um ihre Befehle auszuführen. Wie wir gesehen haben, befaßte er sich besonders mit der Jugend und den Kindern Deutschlands.

 

In seiner Ausdehnung ist sein Verbrechen wahrscheinlich größer und weitreichender als das irgendeines anderen Angeklagten. Das Elend, das sie verursacht haben, fand mit ihrer Gefangennahme sein Ende. Die Auswirkung der Verbrechen dieses Mannes, das Gift, das er in die Herzen von Millionen von jungen Knaben und Mädchen, jungen Männern und Frauen gegossen hat, wirkt weiter. Er hinterläßt als Erbschaft fast ein ganzes von ihm verführtes, mit

[Der Nürnberger Prozeß: Einunddreißigster Tag. Donnerstag, 10. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4875 (vgl. NP Bd. 5, S. 136 ff.)]

 

 

Haß, Sadismus und Mordlust vergiftetes Volk. Dieses Volk bleibt ein Problem und vielleicht eine Gefahr für den Rest der Zivilisation noch für kommende Generationen.

    Hoher Gerichtshof! Ich erlaube mir die Feststellung, daß die Behauptungen der Anklagevertretung, wie sie gegen diesen Mann in der Anklageschrift aufgeführt wurden, bewiesen sind.

    Hoher Gerichtshof! Leutnant Brady Bryson von der Delegation der Vereinigten Staaten wird Ihnen nunmehr den Fall gegen Schacht vortragen:

 

LEUTNANT BRADY O. BRYSON, HILFSANKLÄGER FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Hoher Gerichtshof! Wir haben ein Dokumentenbuch vorbereitet und vorgelegt sowie eine entsprechende Anzahl von Abschriften den Angeklagten überlassen.

    Wir bitten den Gerichtshof um Erlaubnis, in den nächsten Tagen einen Anklageschriftsatz einreichen zu dürfen, der sich augenblicklich in Vorbereitung befindet.

    Unsere Beweisführung gegen den Angeklagten Schacht beschränkt sich auf die Vorbereitung und Planung des Angriffskrieges.

 

VORSITZENDER: Was sagten Sie über den Anklageschriftsatz?

 

LEUTNANT BRYSON: Wir bitten um Erlaubnis, in den nächsten Tagen den Anklageschriftsatz einreichen zu dürfen, da er noch nicht fertig ist.

 

VORSITZENDER: Gut.

 

LEUTNANT BRYSON: Unsere Beweisführung gegen den Angeklagten Schacht beschränkt sich auf die Planung und Vorbereitung eines Angriffskrieges und auf seine Teilnahme an der Verschwörung zum Angriffskrieg.

    Wie weit sich Schachts gesetzliche strafrechtliche Verantwortlichkeit im Hinblick auf das Statut dieses Gerichtshofs erstreckt, wird in unserem Anklageschriftsatz dargelegt werden. Nur wenige von unseren ungefähr fünfzig Dokumenten sind bereits als Beweismittel eingereicht worden. Wir haben uns besonders bemüht, irgendwelche Wiederholungen und doppelte Beweisführung zu vermeiden; um jedoch den Zusammenhang herzustellen, werden wir in einigen Fällen die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs der Einfachheit halber auf früher eingereichtes Beweismaterial und auf die betreffende Stelle der Niederschrift lenken.

    Bevor wir unsere Beweisführung beginnen, möchten wir darauf hinweisen, daß uns bekannt ist, daß die von dem Angeklagten Schacht über die deutsche Wirtschaft ausgeübte Kontrolle nach November 1937 im Abnehmen begriffen, und daß zur Zeit des An

[Der Nürnberger Prozeß: Einunddreißigster Tag. Donnerstag, 10. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4877 (vgl. NP Bd. 5, S. 137 ff.)]