1938422日、「チェコ攻撃計画の会議」

 

 

軍事的圧力の下でのオーストリア編入(併合)・・・・19383

    Die Aufzählung dessen, was nachher folgte, ist der Geschichte wohl bekannt. Der Anschluß von Österreich unter militärischem Druck der Nazis erfolgte im März 1938. Wir werden Ihnen darüber ausführliches Beweismaterial zur gegebenen Zeit vorlegen. Ebenso werden wir Ihnen alle Einzelheiten des Angriffs auf

[Der Nürnberger Prozeß: Fünfter Tag. Montag, 26. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1745 (vgl. NP Bd. 2, S. 307 ff.)]

 

 

19389月のミュンヘン協定、

その違反・・・1939315

die Tschechoslowakei vorlegen, einschließlich des auf dieses Land ausgeübten Druckes, der seine Auswirkung im Münchener Vertrag vom September 1938 hatte, ebenso die Verletzung dieses Paktes selbst durch Deutschland am 15. März 1939. Es ist viel Interessantes in den geheimen Dokumenten vorhanden, die sich auf diese Angriffe beziehen.

 

チェコ攻撃の断固たる態度を示す露骨なドキュメント:副官シュムントの書類包み。

ベルヒテスガーデンで発見。

    Hier möchte ich die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf ein weiteres erbeutetes Dokument lenken, welches die Wahrheit bezüglich der Mutwilligkeit des Angriffes gegen die Tschechoslowakei in ihrer Nacktheit aufdeckt. Diese Urkunde besteht aus einem Aktenbündel, das von Oberst Schmundt, dem Adjutanten Hitlers, geführt wurde.

 

 

Das Aktenbündel wurde von einer der Einheiten der 327. Luftlande-Infanterie im Keller des Platterhofes auf dem Obersalzberg bei Berchtesgaden gefunden. Das Bündel stellt ein Arbeitsaktenstück bestehend aus Originalen und Abschriften dar, das die Vorbereitungen des Angriffes auf die Tschechoslowakei behandelt.

 

 

Ich möchte das Gericht bitten, besonders die Photokopie des deutschen Originals dieses Aktenstücks zu prüfen. Wir haben Abzüge dieser Photokopien. Etwas von der körperlichen Form des Originals geht beim Übersetzen in eine andere Sprache verloren. Das Bild des ursprünglichen Aktes, einschließlich der Kopien von Telegrammen, gibt den Eindruck der Wirklichkeit des Beweisstücks, der beim Übersetzen verloren geht. Das Aktenstück ist mit der Nummer 388-PS in unserer numerierten Dokumentenreihe bezeichnet. Ich habe hier das Original, wie es gefunden wurde.

 

「緑作戦の基礎」〔チェコ攻撃暗号名緑作戦〕

    Ich denke, ich lese vielleicht den Titel in deutscher Sprache. Er heißt: »Grundlagen zur Studie Grün«, das ist der Hauptplan für den Fall »Grün«. »Grün« bedeutet den Decknamen für den Angriff auf die Tschechoslowakei.

 

Ich lege das gesamte Aktenbündel als Beweisstück US-26 vor und bitte, daß die Photokopien dem Gerichtshof überreicht werden. Ich biete das gesamte Dokument dem Hohen Gerichtshof unter der Voraussetzung an, daß nur jene Teile, die von mir gelesen werden, sofort als Beweismaterial angenommen werden; aber wir werden uns auf die anderen Teile später von Zeit zu Zeit in der weiteren Darlegung des Falles beziehen. Das Material in diesen Dokumenten wird von mir ausführlicher zu einem späteren Zeitpunkt meiner Ausführungen vorgebracht werden. Jedoch will ich jetzt die Aufmerksamkeit auf Punkt 2 in diesem Dokument lenken.

 

1938421日のヒトラー・カイテル会談

    Punkt 2 ist vom 22. April 1938 datiert. Es ist das zweite Blatt der englischen Übersetzung. Es ist ein von dem Adjutanten Schmundt hergestellter zusammenfassender Bericht einer Sitzung vom 21. April 1938 zwischen Hitler und dem Angeklagten Wilhelm Keitel. Dieser Bericht, ebenso wie die anderen Teile

[Der Nürnberger Prozeß: Fünfter Tag. Montag, 26. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1747 (vgl. NP Bd. 2, S. 308 ff.)]

 

 

dieses Dokuments, bezieht sich auf den »Fall Grün«.

 

Wie ich eben sagte, war »Grün« ein Deckname für die geplanten Angriffe gegen die Tschechoslowakei. Die Sitzung wurde ungefähr einen Monat nach der erfolgreichen Einverleibung Österreichs abgehalten. In Anbetracht der geänderten Lage, die durch den unblutigen Erfolg gegen Österreich entstanden war, war es notwendig, den Plan »Grün« abzuändern. Ich will nun Stück 2 dieses Dokumentes vorlesen:

 

1938422日「緑作戦の研究の基礎・・・421日の総統・カイテル会談の総括」

    »Berlin, den 22. April 1938. Grundlagen zur Studie 'Grün'. Zusammenfassung der Besprechung Führer / General Keitel am 21. April:

政治的

A.         Politisch.

1.なんらの契機あるいは正当化可能性なしに晴天の霹靂のように戦略的に攻撃することは否定。

        1. Strategischer Überfall aus heiterem Himmel ohne jeden Anlaß oder Rechtfertigungsmöglichkeit wird abgelehnt. Da Folge: Feindliche Weltmeinung, die zu bedenklicher Lage führen kann. Solche Maßnahme nur zur Beseitigung des letzten Gegners auf dem Festland berechtigt.

 

 次第に先鋭化し、戦争に導くような外交交渉の後での行動、

        2. Handeln nach einer Zeit diplomatischer Auseinandersetzungen, die sich allmählich zuspitzen und zum Kriege führen.

 

 突発事件(たとえば、反ドイツ的デモにひきつづくドイツ領事の殺害)を根拠として電撃的に行動。

        3. Blitzartiges Handeln auf Grund eines Zwischenfalles (z. B. Ermordung des deutschen Gesandten im Anschluß an eine deutschfeindliche Demonstration).

 

 

軍事的諸帰結

B.         Militärische Folgerungen.

 

第二と第三の政治的可能性については、準備が必要。

        1. Zu den politischen Möglichkeiten 2) und 3) sind die Vorbereitungen zu treffen.

        Fall 2) ist der unerwünschte, da »Grün« Sicherheitsmaßnahmen getroffen haben wird.

 

        2. Der Zeitverlust durch die Eisenbahntransporte für die Masse der Divisionen - der unabänderlich und möglichst zu verkürzen ist - darf nicht im Augenblick des Handelns von blitzschnellem Zupacken absehen lassen.

 

        3. Sofort sind »Teilvorstöße« zum Breschenschlagen durch die Befestigungslinie an zahlreichen Stellen und in operativ günstiger Richtung zu unternehmen. Die Vorstöße sind bis ins einzelne vorzubereiten (Kenntnis der Wege, der Angriffsobjekte, Zusammensetzung der Kolonnen, je nach bevorstehenden Aufgaben). Angriff Heer und Luftwaffe zum gleichen Zeitpunkt.

 

       Die Luftwaffe hat die einzelnen Kolonnen zu unterstützen (z. B. Sturzbomber: Abriegeln der Werke an den Einbruchstellen. Erschwerung des Heranführens von Reserven, Zerschlagen von Nachrichtenverbindungen, dadurch Isolierung der Besatzungen).

 

政治的には、軍事行動の最初の4日間が決定的。

決定的な軍事的成果がなければ、確実に、ヨーロッパ的危機が勃発。

既成事実の完璧さが、外国の軍事的介入の展望のなさを確信させなければならない

        4. Politisch sind die ersten vier Tage militärischen Handelns die entscheidenden. Bleiben durchschlagende militärische Erfolge aus, so tritt mit Sicherheit eine europäische Krise ein. Vollendete Tatsachen müssen die Aussichtslosigkeit fremden militärischen Eingreifens überzeugen, Verbündete auf den Plan rufen (Teilung der Beute!) »Grün« demoralisieren.

 

        Daher Überbrücken des Zeitraumes zwischen erstem Einbruch und Einsatz der anzutransportierenden Kräfte durch entschlossenen, rücksichtslosen Vorstoß einer motorisierten Armee (z. B. über Pilsen an Prag vorbei).

 

        5. Wenn möglich, Trennung der Transportbewegung »Rot« von »Grün«. »Rot« war der Deckname für die

[Der Nürnberger Prozeß: Fünfter Tag. Montag, 26. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1749 (vgl. NP Bd. 2, S. 309 ff.)]

 

 

    Pläne gegen den Westen. Gleichzeitiger Aufmarsch »Rot« kann »Rot« zu unerwünschten Maßnahmen veranlassen. Andererseits muß »Fall Rot« jederzeit anlaufen können.

    C. Propaganda.

        »1. Flugblätter für das Verhalten der Deutschen im Grünland,« das ist in der Tschechoslowakei.

        »2. Flugblätter mit Drohungen zur Einschüchterung der Grünen,« das heißt der tschechoslowakischen Bevölkerung. Die Unterschrift stammt von Schmundt.

 

    Das Gericht hat zweifellos beim Lesen dieses Dokuments besonders den Absatz 3 unter dem Titel »Politisch« beachtet, wo es heißt:

 

政治的可能性の第三・・・「突発事件」(ドイツ領事の殺害・・・・実際に193811月はじめに、パリ駐在のドイツ領事が殺害された・・・突発事件が引き起こされた)・・・・ヒトラーは、チェコへの軍事介入の前提として、「突発事件を創出」することを19384月には計画していた。

    »Blitzartiges Handeln auf Grund eines Zwischenfalls, z. B. Ermordung des deutschen Gesandten im Anschluß an eine deutschfeindliche Demonstration.« Das Dokument als Ganzes zeigt, daß die Verschwörer die Schaffung eines Zwischenfalls planten, um vor der Welt ihren Angriff auf die Tschechoslowakei zu rechtfertigen.

 

 

Es wurde also, wie ich mir erlaube darzulegen, erwogen, den deutschen Gesandten in Prag zu ermorden, um den erforderlichen Zwischenfall vorzubereiten. Dies wird in Paragraph 3 (c) des Abschnitts IV (F) der Anklageschrift behauptet und befindet sich auf Seite 8 des gedruckten englischen Textes der Anklageschrift.

 

    Als die Anklageschrift gelegentlich der Eröffnung dieses Falles verlesen wurde, schüttelte der Angeklagte Göring, als diese besondere Behauptung gemacht wurde, sein Haupt langsam und feierlich in verneinender Weise. Ich kann wohl verstehen, daß er seinen Kopf schüttelt, wenn er glauben würde, die Behauptung der Anklageschrift sei unwahr. Im Verlauf der Eröffnungsansprache von Justice Jackson, als dieselbe Angelegenheit erwähnt wurde, schüttelte der Angeklagte Göring wieder feierlich seinen Kopf. Mit dieser Behauptung steht jedoch die Anklagevertretung trotz der Leugnungen des Angeklagten Göring auf dem Boden des eben geschilderten Beweismaterials.

    Ist es dem Gerichtshof angenehm, die Sitzung jetzt zu vertagen?

 

VORSITZENDER: Das Gericht wird sich jetzt bis 14.00 Uhr vertagen.

 

[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]

 

[Der Nürnberger Prozeß: Fünfter Tag. Montag, 26. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1751 (vgl. NP Bd. 2, S. 311 ff.)]