ヴェルサイユ体制下の海軍力構築

(ヴェルサイユ条約の制約に抗して)

                                       レーダー提督と海軍秘密再軍備

 

    sich bei Nichtbesitzern von Flugzeugen auf die Flugorganisation. Besitzer und Besatzung im Verhältnis 10 zu 20 zu 20....

        Der Wehrflug ist hiemit besser gezahlt als der Reklameflug (40). Es ist daher zu erwarten, daß die meisten Flugzeugbesitzer oder Flugvereine zur Stahlhelmorganisation übergehen. Es müßte erreicht werden, daß gleiche Bedingungen auch für die NSDAP-Organisation beim RWM erreicht werden.«

    Das Programm der Wiederaufrüstung und die Ziele der Umgehung und Brechung des Vertrags von Versailles werden anschaulich gezeigt durch eine Anzahl von Marineschriftstücken, die die Teilnahme und Mitarbeit der deutschen Marine in diesem Aufrüstungsprogramm nachweisen, und die zuerst geheimgehalten wurden.

    Von dem Augenblick an, wo sie glaubten, ungefährdet darüber sprechen zu können, gaben sie offen zu, daß sie immer die Absicht gehabt hatten, den Vertrag von Versailles zu brechen.

 

1937年公刊の海軍最高司令部の秘密図書「ヴェルサイユに対する海軍の闘い 1919-1935

    Im Jahre 1937 veröffentlichte das Oberkommando der Marine ein geheimes Buch unter dem Titel »Kampf der Marine gegen Versailles, 1919-1935«.

 

序言で、「ヴェルサイユ講和条約の耐え難い諸規定への海軍の闘い」を指摘。

Im Vorwort bezieht es sich auf den Kampf der Marine gegen die untragbaren Bestimmungen des Friedensvertrags von Versailles.

 

目次には、海軍のさまざまの活動が示されている。

ワイマール期・・・ヴェルサイユ条約の要求に抗して、海岸の大砲を破壊から守る、政府や立法府の背後での自立的軍需措置、潜水艦の再導入など。

ナチ初期・・・・経済的再軍備とその隠蔽(1933-1935)

Das Inhaltsverzeichnis enthält verschiedene Marinetätigkeiten, wie zum Beispiel den Schutz der Küstenbatterien vor Zerstörung, wie sie der Vertrag von Versailles forderte, selbständige Rüstungsmaßnahmen hinter dem Rücken der Regierung und der gesetzgebenden Körperschaften; Wiedereinführung der U-Bootwaffe; wirtschaftliche Wiederaufrüstung und deren Tarnung von 1933 bis zur Aufhebung der Beschränkungen im Jahre 1935.

 

上記秘密図書は、ナチスが権力を握ったことが、海軍増強や再軍備計画に対して有した意義を鮮明に。

 ナチ政権初期の唯一の困難は、ヴェルサイユ条約に適合しているとの見せ掛けの(疑いを持たせない)ための秘密保持。

 

    Diese Urkunde weist darauf hin, welche Bedeutung die Machtübernahme der Nazis im Jahre 1933 auf die Vergrößerung und das Wiederaufrüstungsprogramm hatte. Es bezog sich auch auf eine weitgehende Unabhängigkeit im Aufbau und in der Entwicklung der Marine. Das einzige Hemmnis dabei war nur, daß auf die Geheimhaltung der Wiederaufrüstung dergestalt Bedacht[1] genommen werden mußte, daß sie im Einklang mit dem Versailler Vertrag blieb.

 

1935年の帝国防衛高権の再建と非軍事化されていたラインランドへの進駐は、再軍備の外面的隠蔽を取り払った。

    Mit der Wiederherstellung der sogenannten Wehrhoheit des Reiches im Jahre 1935 und der Wiederbesetzung der entmilitarisierten Rheinlande kam die äußere Tarnung der Wiederaufrüstung in Wegfall.

 

Wir haben eine Photokopie des gedruckten deutschen Buches, auf das ich mich bezogen habe, und das den Titel trägt »Der Kampf der Marine gegen Versailles, 1919-1935«, bearbeitet von Kapitän zur See Schüssler. Es trägt das Abzeichen der nationalsozialistischen Partei, den Adler mit dem Hakenkreuz auf dem Einband und ist mit der unterstrichenen Überschrift: »Geheim« versehen. Es ist unser Dokument C-156. Es be

[Der Nürnberger Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1829 (vgl. NP Bd. 2, S. 353 ff.)]

 

 

steht aus 76 Seiten Text, Tabellen und einem Inhaltsverzeichnis.

 

    Ich lege es als Beweisstück US-41 dem Gericht vor. Ich darf wohl sagen, daß der Angeklagte Raeder dieses Buch in einem kürzlichen Verhör identifizierte und ausführte, daß die Marine versuchte, den Buchstaben des Versailler Vertrags zu erfüllen und gleichzeitig Fortschritte in der Marine-Entwicklung zu machen. Mit Genehmigung des Gerichtshofs möchte ich aus diesem Buch, und zwar das Vorwort und ein oder zwei Abschnitte verlesen.

 

    »Zweck und Ziel dieser Denkschrift ist, auf Grund von aktenmäßigen Unterlagen und Bekundungen der beteiligten Persönlichkeiten ein sachlich einwandfreies Bild von dem Kampf der Marine gegen die unerträglichen Bestimmungen des Friedensvertrags von Versailles zu entwerfen.

 

ヴェルサイユ体制下で、15000人の海軍の建設と、将来の大きな発展のための萌芽を確立し兵士と将校に後の再軍備のための最初の前提条件を創出する手段と道を見出した。

Sie zeigt, daß die Reichsmarine nach den befreienden Taten der Freikorps und von Scapa Flow nicht geruht, sondern mit unverwüstlichem Lebenswillen neben dem Aufbau der 15000-Mann-Marine, Mittel und Wege gefunden hat, die Keime für eine zukünftige größere Entwicklung zu legen und so durch die Arbeit des Soldaten und Fachmanns die erste Vorbedingung für eine spätere Aufrüstung zu schaffen.

 

「平和条約との闘いに奉仕する献身的人々の貢献」

        Sie soll ferner die Verdienste jener Männer in helleres Licht rücken, die sich - ohne in größerem Kreise immer bekannt zu sein - mit außerordentlicher Verantwortungsfreudigkeit in den Dienst des Kampfes gegen den Friedensvertrag gestellt haben; sie haben dabei, getragen von höchstem Pflichtgefühl, besonders in den Anfängen dieses Kampfes ihre Person und Stellung für die teilweise sich selbst gestellten Aufgaben voll in die Waagschale geworfen.

 

 

        Diese Ausarbeitung führt aber weiter vor Augen, daß auch noch so Ideale und hochfliegende Pläne sich nur zum kleinen Teil verwirklichen lassen, wenn nicht hinter der wagemutigen Tat des Soldaten die geballte, einheitliche Kraft des ganzen Volkes steht. Erst als in der Zusammenfassung der gesamten Nation durch den Führer und im Zusammenklingen der politischen, finanziellen und seelischen Kräfte die zweite, noch wichtigere Vorbedingung für eine wirkungsvolle Aufrüstung geschaffen war, erst dann konnte die Arbeit des Soldaten ihre Erfüllung finden.

 

歴史上もっとも恥知らずの講和条約の建物は、(ヒトラー指導下の再軍備の)統一的意思の衝撃力で、瓦解。

        Unter der Stoßkraft dieses einheitlichen Willens brach das Gebäude dieses schändlichsten Friedensvertrags, den die Weltgeschichte kennt, zusammen.

        Pillau, 20. April 1937.

        Der Bearbeiter.«

 

    Nun erlaube ich mir, die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf das Inhaltsverzeichnis zu lenken, und zwar dies um so mehr, als die Kapitelbezeichnungen allein für die vorliegende Aufgabe hinlänglich bezeichnend sind.

 

ヴェルサイユ条約履行に対する最初の防衛的行動(戦争終結から1923年のルール侵入まで)

   »I. Erste Abwehrhandlungen gegen die Durchführung des Vertrags von Versailles (Vom Kriegsende bis zum Ruhreinbruch 1923)

 

沿岸大砲を破壊から守ること。

        1. Rettung von Küstengeschützen vor der Zerstörung 7

[Der Nürnberger Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1831 (vgl. NP Bd. 2, S. 354 ff.)]

 

重火器・弾薬の不正持ち出し、ピストル・機関銃等の不正持ち出し

        2. Verschiebung von Artilleriegeräten und Munition, von Hand- und Maschinenwaffen 12

Artillerie [artlr,ártlri] 〈女〉 /n [rn,rin] 《軍》 複数まれ 砲兵隊. 大砲, 重火器.  [フランス語]

三省堂 『クラウン独和辞典』

 

ヘルゴラント破壊作業の制限

        3. Einschränkungen der Zerstörungsarbeiten auf Helgoland 18

 

ライヒ政府と立法府の背後での自立的な軍備措置(1923年から1927年のローマン事件まで)

    II. Selbständige Rüstungsmaßnahmen hinter dem Rücken der Reichsregierung und der gesetzgebenden Körperschaften (von 1923 bis zum Lohmann-Fall 1927)

   

 ライヒ海軍の人的増強の試み

        1. Versuch einer personellen Stärkung der Reichsmarine 22

  国民の中での祖国思想の強化のための貢献 

      2. Beitrag zur Stärkung des vaterländischen Gedankens im Volk 24

 

  ローマン海軍大佐の企て Kapitän [kapitn]〈男〉 s/e  ( captain) 《海》 (主に商船の)船長; 《空》 (民間航空機の)機長. 海軍大佐. zur See 海軍大佐

        3. Unternehmungen des Kapitäns zur See Lohmann 25«

    Ich bedauere, daß mir die Geschichte über Kapitän Lohmann nicht bekannt ist.

        »4. Vorbereitung für das Wiedererstehen der deutschen U-Boot-Waffe 38

        5. Aufbau der Luftwaffe 50

        6. Versuch der Stärkung unserer Minenwaffe 64

        7. Wirtschaftliche Aufrüstung 65

        8. Verschiedene Maßnahmen:

        a) die N.V.Ärogeodetic 67

        b) geheime Erkundung 68

    III. Planmäßige Rüstungsarbeiten mit Duldung der Reichsregierung, aber hinter dem Rücken der gesetzgebenden Körperschatten (von 1928 bis zur Machtübernahme 1933) 70

    IV. Aufrüstung unter Führung der Reichsregierung in getarnter Form (von 1933 bis zur Wehrfreiheit 1935)     75«

    Ich bitte nunmehr den Dolmetscher, der das Original des deutschen Bandes in Händen hat, sich Kapitel 4, Seite 75 zuzuwenden. Haben Sie römisch IV: »Aufrüstung... Geheime Aufrüstung unter Führung der Reichsregierung?«

    »Von 1933 zur militärischen Freiheit 1935 war der mit der Machtübernahme am 30. Januar 1933 verbundene einheitliche Zusammenschluß der ganzen Nation von entscheidendem Einfluß auf Umfang und Form der weiteren Rüstungsarbeiten. Während der Reichsrat seiner Auflösung entgegenging und als gesetzgebende Körperschaft hinfort ausschied, erfuhr der Reichstag eine Zusammensetzung, die der Aufrüstung der Wehrmacht gegenüber nur noch eine eindeutige Haltung einnehmen konnte.

        Auf dieser Grundlage übernahm nun die Reichsregierung die Führung in den Aufrüstungsarbeiten.

 

Aufbau der Wehrmacht.

 

    Für die Wehrmacht wirkte sich die Übernahme dieser Führung durch die Reichsregierung dahin aus, daß der Reichskriegsminister Generaloberst von Blomberg und durch ihn die drei Wehrmachtsteile vom Reichskabinett eine weitgehende Ermächtigung zum Aufbau der Wehrmacht erhielten, in dessen Arbeiten nunmehr die gesamte Organisation des Reiches eingeschaltet wurde.

    Infolge dieser Ermächtigung kam die Mitwirkung des

[Der Nürnberger Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1833 (vgl. NP Bd. 2, S. 355 ff.)]  

 

 

    bisherigen Mitprüfungsausschusses bei der Bewirtschaftung der geheimen Ausgaben künftig in Fortfall; es verblieb lediglich die nachprüfende Tätigkeit des Rechnungshofs des Deutschen Reiches.

    Selbständigkeit des Oberbefehlshabers der Kriegsmarine.

    Der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, Admiral Dr. h. c. Raeder, hatte damit beim Auf- und Ausbau der Kriegsmarine eine weitgehende Selbständigkeit erhalten, die nur insofern noch eine Einschränkung erfuhr, als mit Rücksicht auf den Versailler Vertrag die bisherige Tarnung der Rüstungsarbeiten beibehalten werden mußte. Neben dem offenen Etat blieb daher der bisherige Sonderetat bestehen, der unter Berücksichtigung der vom Reich für die Aufrüstung zur Verfügung gestellten erheblichen Arbeitsbeschaffungsmittel eine ganz wesentliche Erhöhung erfuhr. In der Bewirtschaftung dieser Mittel waren dem Leiter der Marine-Haushalts-Abteilung - bis 1934 Kapitän zur See Schüssler, danach Kapitän zur See Foerster - weitgehende Befugnisse erteilt worden, die der gestiegenen Verantwortung des Etatchefs Rechnung trugen.

 

 

Erklärung der Wehrfreiheit.

 

    Als am 16. März 1935 der Führer im Vertrauen auf die inzwischen erfolgte Erstarkung der Wehrmacht die Wiederherstellung der Wehrhoheit des Deutschen Reiches verkündete, kam auch die erwähnte letzte Einschränkung in den Rüstungsarbeiten, nämlich die außenpolitische Tarnung, in Wegfall. Befreit von allen Fesseln, die eineinhalb Jahrzehnte lang unsere Bewegungsfreiheit auf und unter Wasser, zu Lande und in der Luft eingeengt haben und getragen von dem wiedererwachten Wehrwillen der gesamten Nation, kann nunmehr die Wehrmacht und als ihr Bestandteil die Kriegsmarine mit voller Kraft die begonnene Rüstung ihrer Vollendung entgegenführen, mit dem Ziel, dem Reiche die ihm zukommende Stellung in der Welt zu sichern.«

    Mit Genehmigung des Gerichtshofs möchte ich jetzt auf ein Beweisproblem hinweisen, das meines Erachtens noch nicht behandelt wurde. Ich habe in meiner Hand den englischen Text eines Verhörs mit dem Angeklagten Raeder. Er weiß, was er ausgesagt hat. Doch glaube ich nicht, daß wir seinem Verteidiger Kopien dieses Verhörs übermittelt haben. Unter diesen Umständen weiß ich nicht, ob ich es vorlesen darf oder nicht. Sollte ich es vorlesen, so schlage ich vor, daß dem Verteidiger des Angeklagten der vollständige Text dessen übergeben werde, was ich für das Protokoll zur Verlesung bringen werde.

[Der Nürnberger Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1835 (vgl. NP Bd. 2, S. 356 ff.)]

 

 

 

 

 

 

------------------------海軍史著作の目次-------------------------------------- 

 

dem ebenfalls maschinegeschriebenen deutschen Einband, unter dem Titel »Geschichte der Deutschen Marine, 1919 bis 1939«. Wir identifizieren diese Urkunde als Dokument C-17 und legen sie als Beweisstück US-42 vor.

    Dieses Inhaltsverzeichnis schließt solch allgemeine Überschriften wie... vielleicht wäre es besser, ich lese einige der Überschriften:

 

ヴェルサイユ条約回避策、その影響の制限のための努力

    »A. 1919 das Jahr des Überganges. VII. Erste Bemühungen zur Umgehung des Versailler Vertrags und zur Begrenzung seiner Auswirkungen

 

管理部門の非軍事化、海軍部署の民間諸省への編入。航路標識(灯台ブイなど)の海洋研究所などをライヒ交通省のもとへ。

a)     Die Entmilitarisierung der Verwaltung, Angliederung von Marinestellen an zivile Ministerien usw. (z. B. Unterstellung großer Teile der deutschen Seewarte des Seezeichenwesens in Helgoland und Kiel, des Ems- Jade-Kanals usw. unter das Reichsverkehrsministerium bis 1934;

 

ノスケの提案で、海軍建設部をベルリン工科大学に編入。

b)     Vorschlag Noskes vom 11. 8. 1919, das Marine-Konstruktionsdepartement an die Technische Hochschule Berlin anzugliedern; Bildung des Marine-Arsenals Kiel),«

mit einer Bezugnahme auf eine Gruppe von Dokumenten, numeriert 75.

 

    »b) Die Rettung von Küstenbefestigungen und Geschützen vor der Zerstörung.

 

    1. Nordsee (Verstärkung der Befestigungen zwischen Unterzeichnung und Inkrafttreten des Versailler Vertrags durch neue Batterien und moderne Geschütze; der Verkehr mit den Kontrollkommissionen - Auskünfte, Zeichnungen, Besichtigungen, Ergebnis der Bemühun    gen).«

Bezugnahme auf die Gruppe von Dokumenten, numeriert 85.

 

    »2. Ostsee (Übernahme der Festungen Pillau und Swinemünde durch die Marine, Rettung von dort stehenden 185 beweglichen Geschützen und Minenwerfern für das Heer).«

 

    Ich möchte einfügen, daß, wenn die Briten den Versailler Vertrag als Beweisstück vorlegen werden, sie die einzelnen Beschränkungen erkennen werden, auf die dieses Dokument hinweist, und die Bemühungen, sie zu umgehen.

 

    »3. Die Anfänge des Küsten-Luftschutzes.

 

    B. 1920-1924 - Die organisatorische Neuordnung. V. Die Marine, Durchführung und Umgehung des Versailler Vertrags, das Ausland.

    a) Die interalliierten Kontrollkommissionen.

    b) Abwehrhandlungen gegen die Durchführung des Versailler Vertrags und selbständige Rüstungsmaßnahmen hinter dem Rücken der Reichsregierung und der gesetzgebenden Körperschaften.

 

    1. Verschiebung von Artilleriegeräten und Munition, von Hand- und Maschinenwaffen.

    2. Die Einschränkung der Zerstörungsarbeiten auf Helgoland.

    3. Versuch einer personellen Stärkung der Reichsmarine seit 1923.

    4. Die Unternehmungen des Kapitäns zur See Lohmann (Gründung von zahlreichen Gesellschaften im In- und

[Der Nürnberger Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1847 (vgl. NP Bd. 2, S. 363 ff.)]

 

 

    Ausland, Beteiligungen, Bildung von »Sport«-Verbänden und Klubs, Interessierung des Films für die Marine zur Werbung).

 

    5. Vorbereitungen für das Wiedererstehen der deutschen U-Boot-Waffe seit 1920. (Projekte und Lieferungen für Japan, Holland, Türkei, Argentinien und Finnland. Torpedo-Erprobungen).

 

    6. Beteiligung an den Vorarbeiten für den Aufbau der Luftwaffe (Erhaltung von Flugplätzen, von Flugzeugbau, Durchführung von Lehrgängen, Luftschutzunterricht von Fähnrichen, Ausbildung von Flugzeugführern).

    7. Versuch zur Stärkung der Minenwaffe.

    C. 1925-1932 - Die Erneuerung des Schiffsraums. IV. Die Marine, der Versailler Vertrag, das Ausland.

    a) Das Wirken der interalliierten Kontrollkommissionen (bis zum 31. Januar 1927; Einstellung der Tätigkeit der Marine-Friedenskommission).

    b) Selbständige Rüstungsmaßnahmen hinter dem Rücken der Reichsregierung und der gesetzgebenden Körperschaften (bis zum Falle Lohmann).

    1. Die Unternehmungen des Kapitäns zur See Lohmann (Fortsetzung); ihre Bedeutung als Grundstock für die schnelle Aufbauarbeit seit 1935.

    2. Vorbereitungen für das Wiedererstarken der deutschen U-Boot-Waffe seit 1925 (Fortsetzung), das Verdienst Lohmanns um die Vorbereitung der schnellen Aufbauarbeit im Jahre 1925, Beziehungen zu Spanien, Argentinien, Türkei; der erste U-Bootbau der deutschen Marine nach dem Kriege seit 1927 in Spanien... das     250-t-Typboot in Finnland; Vorbereitungen für schnellen Zusammenbau; elektrische Torpedos; Ausbildung von U-Bootpersonal im Ausland (Spanien, Finnland). Bildung der als U-Bootsabwehrschule getarnten U- Bootschule 1932.

    3. Beteiligung an den Vorarbeiten für den Wiederaufbau der Luftwaffe (Fortsetzung), Vorbereitungen einer Marine-Luftwaffe, Geldmittel, Fluggesellschaft Severa, später Luftdienst GmbH.; Marinefliegerschule Warnemünde; Flugstation List, Ausbildung von Seekadetten- Anwärtern; militärisch-taktische Fragen (Luftschutzreisen); technische Entwicklung, Versuchsstelle für militärische Erprobung, Flugbootentwicklung (Do X usw.)... Flugzeugtorpedos, Organisationsfragen; der Deutschlandflug 1925 und der Seeflugzeugwettbewerb 1926.

    4. Wirtschaftliche Aufrüstung (»Die Tebeg« - Technische Beratungs- und Beschaffungs-GmbH. als getarnte Außenstelle der Marine zur Untersuchung der Rohstofflage, der industriellen Kapazität und anderer kriegswirtschaftlicher Fragen).

    5. Verschiedene Maßnahmen.

    c) Planmäßige Rüstungsarbeiten mit Duldung der Reichsregierung, aber hinter dem Rücken der gesetzgebenden Körperschaften (1928 bis zur Machtübernahme).

    1. Die Auswirkungen des Falles Lohmann auf die geheimen Vorbereitungen; Abwicklung unhaltbarer, Wiederaufnahme und Fortführung anderer Arbeiten.

    2. Finanzfragen (Schwarze Fonds und der Sonderhaushalt).

[Der Nürnberger Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1849 (vgl. NP Bd. 2, S. 364 ff.)]

 

 

    3. Der Arbeitsausschuß und seine Tätigkeit.

    d) Die Frage der Marine-Attaches. (getarnte Aufrechterhaltung, offene Neubesetzung 1932 bis 1933).

    e) Die Frage der Flottenabrüstung im Ausland und in Deutschland. (Die Genfer Abrüstungskonferenz 1927; der Londoner Flottenvertrag 1930; das englisch-französisch-italienische Marineabkommen 1931; die Abrüstungskonferenz des Völkerbundes 1932).

 

   »D. 1933-1939 - Die Reichs- und Kriegsmarine in der Zeit der Wehrfreiheit«, geht über die Zeit hinaus, deren Besprechung ich mich jetzt widme. Ein Blick auf den Titel des folgenden Kapitels wird das Ausmaß der vorgeschlagenen Arbeit veranschaulichen. Ob die Geschichte wirklich je von Scherff geschrieben wurde, weiß ich nicht.

 

    Ich möchte die Aufmerksamkeit vor allem auf die ersten zwei oder drei Überschriften lenken, gerade unterhalb

 

    »D. Die Reichs- und Kriegsmarine in der Zeit der Wehrfreiheit.

    I. Der Nationalsozialismus und die Fragen der Kriegsflotte und der Seegeltung.

    II. Die Eingliederung der Reichsmarine in den nationalsozialistischen Staat.

    III. Die Aufrüstung in der Reichsmarine unter der Führung der Reichsregierung in getarnter Form.«

 

    Die Entwicklung der Marinepolitik wird auch von der finanziellen Seite her beleuchtet. Die geplante Organisation des Marinehaushalts für Aufrüstungsmaßnahmen sollte auf Grund der Gleichschaltung mit der militärischen Entwicklung und den politischen Zielen vor sich gehen. Die militärisch-politische Entwicklung wurde nach dem Austritt aus dem Völkerbund beschleunigt.

 

    Hoher Gerichtshof! Ich habe hier ein erbeutetes Dokument in deutscher Sprache vorliegen, betitelt:

 

»Chef der Marineleitung, Berlin, 12. Mai 1934«, und mit großem blauem Aufdruck »Geheime Kommandosache«, welches wir als Dokument C-153 identifizieren. Es trägt am Ende die Faksimile-Unterschrift Raeder. Ich nehme an, es ist das Faksimile. Es kann auch mittels einer Wachsmatrize gemacht worden sein. Ich kann es nicht sagen. Ich biete es als Beweisstück unter Anlage US-43 an. Es trägt den Titel: »Rüstungsplan (R.P.) für den dritten Rüstungsabschnitt«.

 

Dieses Schriftstück vom 12. Mai 1934 spricht von Aufgaben des Krieges, Kriegs- und Operationsplänen, Rüstungszielen usw. und zeigt, daß es an viele Personen innerhalb des Oberkommandos der Marine verteilt wurde. Es beweist, daß das Hauptziel die Kriegsbereitschaft ohne irgendwelche Alarmperiode war. Ich zitiere aus diesem dritten numerierten Absatz:

 

    »Zur Erreichung des Rüstungsziels ist die planmäßige Ordnung der Rüstungsmaßnahmen erforderlich, die wiederum einen einheitlichen und planmäßigen Geldeinsatz im Frieden bedingt. Diese Gliederung der finanziellen Maßnahmen nach militärischen Gesichtspunkten

[Der Nürnberger Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1851 (vgl. NP Bd. 2, S. 365 ff.)]

 

 

    für eine Reihe von Jahren geordnet, findet ihren Niederschlag im R.P. und gibt

    a) für den militärischen Führer die sichere Grundlage für seine operativen Überlegungen und

    b) für den politischen Leiter ein klares Bild über das mit den zu einem Zeitpunkt vorhandenen militärischen Machtmitteln Erreichbare.«

 

    Ein anderer Satz von Absatz 7 dieses Dokuments lautet:

    »Alle theoretischen und praktischen R-Vorbereitungen«, ich nehme an, es bedeutet Aufrüstungs-Vorbereitungen, »sind in erster Linie auf die Bereitschaft für einen Kampf ohne Anlaufzeit einzustellen,« »ohne Anlaufzeit« ist im Original unterstrichen.

 

 

潜水艦に関する仕事は、オランダ→スペインで。

ヴェルサイユ条約は、ドイツ人によるドイツでの再軍部を禁じているが、オランダ、スペイン、フィンランドで再軍備をすることは禁じていない、との解釈。

    Die verschwörerische Natur dieser Nazi-Pläne und Vorbereitungen lange vor Ausbruch der Feindseligkeiten wird durch viele andere Dinge dargetan. Im Jahre 1934 wies Hitler Admiral Raeder an, das U- Boot-Bauprogramm geheim zu halten: ebenso die wirkliche Wasserverdrängung und die Geschwindigkeit gewisser Schiffe. Die Arbeit an U-Booten war bereits, wie schon erwähnt, in Holland und Spanien im Gange. Die diesbezügliche Nazi-Theorie war schlau. Der Vertrag von Versailles untersagte die Wiederaufrüstung durch Deutsche in Deutschland, aber sie erklärten, daß er ihnen nicht verbiete, in Holland, Spanien und Finnland aufzurüsten.

 

秘密保持の重要性

    Geheimhaltung war damals ebenso wichtig wegen der gerade stattfindenden Flottenverhandlungen mit England. Wir besitzen ein erbeutetes deutsches handschriftliches Dokument über eine Konferenz zwischen dem Angeklagten Raeder und Adolf Hitler im Juni 1943. Es ist vom Angeklagten Baeder nicht unterzeichnet. Ich möchte seinen Verteidiger befragen, ob er Einwände gegen meine Behauptung erhebt, daß der Angeklagte Raeder in einem Verhör am 8. November 1945 zugab, daß dies eine Wiedergabe dieser Konferenz sei, und daß dies seine Handschrift ist, obwohl er es mit seinem Namen am Ende nicht unterschrieben hat.

 

    Dieses Schriftstück ist in unserer Dokumentenreihe mit C-189 eingetragen, und biete es als Beweisstück US-44 an. Es trägt den Titel: »Gespräch mit dem Führer im Juni 1934 bei Abmeldung des Kommandanten der 'Karlsruhe' « und lautet:

 

    »1. Mitteilung des Oberbefehlshabers der Marine über vergrößertes Deplacement von D. und E. (Defensivwaffen). Anweisung des Führers: Es darf nicht von Deplacement von 25-26000 Tonnen gesprochen werden, sondern nur von verbesserten 10000 Tonnen (Schiffen). Auch die Geschwindigkeit darf nicht über 26 Seemeilen angegeben werden.

 

    2. Der Oberbefehlshaber der Marine spricht die Ansicht aus, daß die Flotte später doch gegen England entwickelt werden müsse, daß daher von 1936 an die großen Schiffe mit 35-cm-Geschützen armiert werden müßten (wie King George Klasse).

[Der Nürnberger Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1853 (vgl. NP Bd. 2, S. 366 ff.)]

 

 

    3. Führer fordert Geheimhaltung des U-Bootbaues mit Rücksicht auf Saar-Abstimmung

    Um mit dem lebenswichtigen Aufbau der Flotte wie geplant fortzufahren, benötigte die Marine mehr Mittel als vorhanden waren. Hitler schlug daher vor, Mittel der Arbeitsfront der Marine zur Verfügung zu stellen.

 

 

    Wir besitzen eine andere Denkschrift Raeders über eine Aussprache zwischen Raeder und Hitler vom 2. November 1934. Davon habe ich eine Photokopie des mit Schreibmaschine hergestellten deutschen Textes. Es ist unser Dokument C-190.

 

Auch dieses ist wieder nicht unterschrieben, aber es wurde in Raeders persönlichen Aufzeichnungen gefunden, und ich glaube nicht, daß er ableugnen wird, daß dies seine Denkschrift ist. Ich biete es als Beweisstück US-45 an. Es trägt den Titel: »Gespräch mit dem Führer am 2. 11. 34, bei Meldung des Kommandanten der 'Emden'« und lautet:

 

   »1. Auf meinen Hinweis, daß die für die Wehrmacht 1935 insgesamt verfügbar zu machenden Mittel voraussichtlich nur einen Bruchteil der geforderten Summe darstellen würden, und daß dadurch die Marine möglicherweise in ihren Plänen behindert werden könnte, erwiderte er, daß er nicht glaube, daß die Mittel stark herabgesetzt würden. Er hielte den schnellen Ausbau der Marine bis 1938 mit den angegebenen Terminen für erforderlich. Im Notfalle werde er Dr. Ley veranlassen,     der Marine 120 bis 150 Millionen von der Arbeitsfront zur Verfügung zu stellen, da ja das Geld der Arbeit wieder zugute komme. Er entwickelte auch nachher in einem Gespräch mit Minister Göring und mir, daß er den Ausbau der Marine in der geplanten Weise für lebensnotwendig halte, da Krieg überhaupt nicht geführt werden könnte, wenn nicht die Marine die Erzzufuhr aus Skandinavien sicherstelle.

 

    2. Als ich darauf aufmerksam machte, daß es bei kritischer politischer Lage im ersten Vierteljahr 1935 - das ist vorausschauend das folgende Jahr - »erwünscht sein würde, sechs U-Boote bereits zusammengesetzt zu haben, erklärte er, er würde diesen Punkt im Auge behalten und mir sagen, wenn die Lage es erfordere, mit dem Zusammenbau zu beginnen.«

 

    Dann kommt ein Anmerkzeichen und ein Nachsatz am unteren Rande:

    »Befehl wurde nicht erteilt - erste Boote waren planmäßig - Mitte Juni 35 zu Wasser.«

 

外国市場の利用による軍需工業の発展。

    Die Entwicklung der Rüstungsindustrie durch die Benützung ausländischer Märkte war ein Programm, das von der Flotte begünstigt wurde, damit diese Industrie im Ernstfall fähig sei, den Bedürfnissen der Marine nachzukommen.

    Wir besitzen ein deutsches Dokument im Original, wieder betitelt »Geheime Kommandosache.« Es ist eine Anleitung vom 31. Januar 1933, verfaßt vom Angeklagten Raeder für die deutsche Industrie zur Unterstützung der Rüstungen der Marine. Es ist in

[Der Nürnberger Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1855 (vgl. NP Bd. 2, S. 368 ff.)] 

 

 

unserer Dokumentenreihe mit C-29 eingetragen. Ich biete es als Beweisstück US-46 an.

    »Geheime Kommandosache! Allgemeine Richtlinien für die Unterstützung der deutschen Rüstungsindustrie durch die Reichsmarine.

 

   Die gegenwärtige Wirtschaftsdepression hat in ihren Auswirkungen hier und da zu dem Schluß geführt, daß eine aktive Betätigung der deutschen Rüstungsindustrie im Auslande auch nach einem Fortfall der Versailler Bindungen infolge Unrentabilität aussichtlos sei, ihre Forderung mithin nicht lohne. Es ist ferner der Standpunkt vertreten worden, daß im gleichen Falle die fortschreitende 'Selbstversorgung' eine solche Betätigung ohnehin überflüssig machen werde.

 

    So verständlich solche aus der heutigen Lage heraus entstandene Auffassungen auch scheinen, so sehe ich mich doch veranlaßt, abweichend davon zu ihnen richtunggebend wie folgt Stellung zu nehmen.

 

    a) Die Wirtschaftskrise und mit ihr ihre heutigen Auswirkungen werden zwangsläufig über kurz oder lang überwunden werden.

 

    Die wehrpolitische Gleichberechtigung ist zwar heute noch nicht voll anerkannt, wird aber durch Angleichung der Waffen ebenfalls früher oder später zumindest bis zu einem gewissen Grade erreicht werden.

    b) Die hieraus sich ergebende Beurteilung der Aufgaben der deutschen Rüstungsindustrie liegt vorwiegend auf militär-politischem Gebiete.

 

    Die Frage, ob diese Industrie den ihr erwachsenden Anforderungen bei Beschränkung auf Belieferung der eige    nen Wehrmacht militärisch und wirtschaftlich gerecht werden kann, wird verneint werden müssen. Ihre Kapazität muß daher durch, über den eigenen Bedarf hinaus an das Ausland zu tätigende Lieferungen, geweitet werden.

 

    c) In dieser Richtung bewegen sich selbst heute die Bemühungen fast aller Länder, also auch derjenigen, die anders als Deutschland keinen Beschränkungen unterliegen. England, Frankreich, Nordamerika, Japan und vornehmlich auch Italien machen die stärksten Anstrengungen, ihrer Rüstungsindustrie Absatzgebiete zu sichern. Der Einsatz ihrer diplomatischen Vertretungen, Propagandafahrten ihrer modernsten Schiffe und Fahrzeuge, Entsendung von Missionen und darüber hinaus Gewährung von Anleihen und Ausfallbürgschaften dienen nicht allein der kommerziellen Gewinnung vorteilhafter Aufträge für ihre Rüstungsindustrie, sondern in erster Linie der Ausweitung ihrer Leistungfähigkeit nach militärpolitischen Gesichtspunkten.

 

    d) Gerade nach dem erstrebten Fortfall uns auferlegter Bindungen hat somit die Reichsmarine ein gesteigertes und geradezu lebensnotwendiges Interesse, die deutsche Rüstungsindustrie zu fördern und ihr im Konkurrenzkampf gegen die übrige Welt nach jeder Richtung die Wege zu ebnen.

 

    e) Soll aber die deutsche Rüstungsindustrie im Auslande konkurrenzfähig sein, so muß sie beim Käufer Vertrauen hervorrufen. Hierzu ist Voraussetzung, daß die Geheimhaltung für eigene Zwecke nicht zu weit getrieben wird. Der Umfang des im Interesse der Landesver

[Der Nürnberger Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1857 (vgl. NP Bd. 2, S. 369 ff.)]

 

 

    teidigung unbedingt geheim zu haltenden Materials ist verhältnismäßig gering. Ich möchte davor warnen, bei dem Stande der technischen Entwicklung in den fremden Industriestaaten anzunehmen, ein im Vordergrunde des militärischen Interesses stehendes Problem, das wir vielleicht gelöst haben, sei nicht auch dort gelöst worden. Lösungen von heute, die bei Freigabe an Dritte durch eine naturgemäß mögliche Indiskretion bekannt werden können, werden oft schon in diesem Augenblick, jedenfalls aber nach Ausführung der Nachahmung durch neuere, bessere Lösungen auf unserer Seite ersetzt worden sein. Wichtiger ist, daß wir technisch in wirklich grundlegenden Dingen immer vom liegen, als daß weniger ins Gewicht fallende Punkte nutzlos und über Gebühr geheimgehalten werden.

 

    f) Zusammenfassend lege ich besonderen Wert darauf, daß auch nach Lockerung der heutigen Bindungen der einschlägigen Industrie seitens der Marine nachhaltige Unterstützung gewährt wird. Ohne das beim Käufer erweckte Vertrauen, daß ihm etwas Besonderes geboten wird, wird sie ihren Konkurrenzkampf nicht bestehen und damit auch den Erfordernissen der Reichsmarine im Bedarfsfalle nicht dienlich sein können.«

 

    Diese, in Verletzung der bestehenden Vertragsbestimmungen vorgenommene, heimliche Wiederaufrüstung, die sogar begann, bevor die Nazis zur Macht kamen, kann durch einen Befehl des Angeklagten Raeder, Chef der Marineleitung, beleuchtet werden, den er an das Hauptkriegsmarineamt, bezüglich der getarnten Herstellung von Torpedorohren für S-Boote im Jahre 1932 richtete. Er befahl, daß Torpedorohre entfernt und im Marinearsenal gelagert würden, doch für einen sofortigen Einbau bereitzuhalten wären. Durch die Verwendung der erlaubten Anzahl, das heißt unter dem Vertrag erlaubten, zu einer bestimmten Zeit und ihrer Lagerung nach zufriedenstellender Prüfung, wurde die tatsächliche Anzahl von gebrauchsfähigen S-Booten ständig vergrößert. Wir haben diesen deutschen Befehl mit der Faksimile-Unterschrift des Angeklagten Raeder, der wie folgt lautet: »Der Chef der Marineleitung, Berlin, 10. Februar 1932. Betrifft: Torpedobewaffnung der S-Boote.« Unsere Seriennummer ist C-141. Ich lege es als Beweisstück US-47 dem Gericht vor. Der erste Paragraph lautet wie folgt:

 

    »Aus vertragspolitischen Gründen und mit Rücksicht auf die Abrüstungskonferenz muß vermieden werden, daß die erste Schnellbootshalbflottille, die in wenigen Monaten aus gleichartigen Neubau-(S)-Booten bestehen wird, sich nach außen offen als ein Verband von Torpedoträgern kennzeichnet, da nicht beabsichtigt ist, die Schnellboote auf die Zahl der uns zugestandenen Torpedoträger anzurechnen. Ich ordne daher an:

 

    1. »S 2« - »S 5«, die auf der Bauwerft (Lürseen, Vegesack) ohne Bewaffnung in Dienst stellen, erhalten an den für die Torpedorohre notwendigen Aussparungen leicht losnehmbare Abdeckbleche. Gleiches ist vom T.M.J. im Einvernehmen mit Mar.Arsenal auf »S 1« zu veranlassen, das seine Torpedorohre nach Beendigung

[Der Nürnberger Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1859 (vgl. NP Bd. 2, S. 370 ff.)]

 

 

    des Einschießens bei Einbau der Torpedorohre auf einem anderen Boot von Bord zu geben hat.

 

    2. Die Torpedorohre aller S-Boote lagern auf dem Marinearsenal klar zum sofortigen Einbau. Sie werden bei den Probefahrten nacheinander zum Verpassen und Einschießen kurzfristig an Bord gegeben, sodaß jeweils nur ein Boot Torpedoarmierung trägt. Dieses Boot dient der Öffentlichkeit gegenüber für zeitlich begrenzte Versuchszwecke der T.V.A.«

 

    Ich glaube nicht, daß dies die »Tennessee Valley Authority« ist. Nach einer Bemerkung des Übersetzers bedeutet es »Technisches Versuchsamt«.

 

    »Es soll wegen des auffälligen gleichen Bootstyps mit den übrigen unarmierten Booten der Halbflottille nicht zusammenliegen. Die Zeit des Einschießens und damit des Anbordseins der Torpedorohre ist möglichst abzukürzen.

 

    3. Anbordgabe der Torpedorohre auf alle S-Boote ist beabsichtigt, sobald die kontrollpolitische Lage es zuläßt.«

    Interessant ist, daß die Denkschrift des Angeklagten Raeder vom Januar 1932 sagt: »sobald die kontrollpolitische Lage es zuläßt«. Die Machtübernahme erfolgte im folgenden Jahr. In ähnlicher Weise hat die Marine ihre getarnte Vorbereitung von Hilfskreuzern vorgenommen, indem sie diesen die Scheinbezeichnung von Transportschiffen O gab.

 

    Die Vorbereitungen unter diesem Befehl sollten bis zum 1. April 1935 beendet sein. Schon beim Bau dieser Schiffe als Handelsschiffe wurden die Pläne für ihre Umwandlung ausgearbeitet. Wir besitzen die deutsche Originalurkunde. Sie ist wiederum mit »Geheim« bezeichnet, und sie trägt die Nummer C-166. Befehl des Marinekommandoamts, datiert vom 12. März 1934, im Entwurf gezeichnet Groos. Sie trägt den Stempel des Reichswehrministeriums - Marineleitung über der Unterschrift für den Entwurf. Ich lege sie als Beweisstück US-48 dem Gerichtshof vor. Ich glaube, daß der Angeklagte Raeder zugeben oder zumindest nicht bestreiten wird, daß es sich um eine amtliche Urkunde handelt.

 

    »Betrifft: Bereitstellung von Hilfskreuzern. Es ist beabsichtigt, in die AG 35 eine gewisse Zahl von Hilfskreuzern aufzunehmen, die für eine operative Verwendung in außerheimischen Gewässern vorgesehen sind.

 

    Um das ganze Vorhaben und die Vorbereitungen möglichst zu tarnen, werden sie als 'Transportschiffe' (O) bezeichnet werden. Es wird gebeten, in Zukunft nur diese Bezeichnung zu benutzen.« Weiterhin: »Die Vorbereitungen sind so einzurichten, daß sie bis zum 1. April 1935 abgeschlossen sind.«

 

    Unter den amtlichen Marineakten, OKM, die wir besitzen, sind gemachte Notizen, Jahr für Jahr, von 1927 bis 1940, über den Wiederaufbau der deutschen Marine. In diesen Notizen sind zahlreiche Beispiele über die Handlungen der Marine und ihre Politik enthalten, von welchen ich einige Illustrationen geben will. Eines dieser Dokumente zeigt, daß die Wasser

[Der Nürnberger Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1861 (vgl. NP Bd. 2, S. 371 ff.)]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



[1] Bedacht [bdáxt]〈男〉 〜[e]s/   熟慮; 細心の注意.次の成句で mit (voll) 〜 熟慮のうえ, 慎重に.  ohne 〜 無思慮に, 軽率に.  auf et nehmen 〈何〉に考慮を払う.

三省堂 『クラウン独和辞典』

 

 

dergestalt [détált]〈副〉  こんなに, それほどまでに.

三省堂 『クラウン独和辞典』