ren ostasiatischen Fragen gegenüber USA und England damit gelöst (Guam, Philippinen, Borneo, Niederländisch-Indien).

        Japan will den Krieg gegen USA möglichst vermeiden, kann dies auch, wenn es entschlossen baldigst Singapore nimmt.«

    Die Japaner dachten jedoch, wie die Ereignisse bewiesen haben, darüber anders.

    Es ist erwiesen, daß Hitler am 20. April 1941 dem Vorschlag Raeders, die Japaner zu veranlassen, die Offensive gegen Singapore zu eröffnen, zugestimmt hat. Ich beziehe mich wiederum auf Dokument C-170, auf eine Eintragung auf Seite 56 des Dokumentenbuchs unter dem 20. April 1941. Ich verlese einige Sätze davon:

    »Oberbefehlshaber der Kriegsmarine beim Führer: Ob.d.M. fragt nach Ergebnis Matsuoka-Besuchs, und nach Beurteilung japanisch-russischen Paktes... Führer hat Matsuoka mitgeteilt, 'daß Rußland nicht angefaßt wird, wenn es sich gemäß Vertrag freundschaftlich verhält. Andernfalls behält er sich Vorgehen vor'. Japan- Rußland-Pakt sei nach Vereinbarung mit Deutschland abgeschlossen und solle Japan von Vorgehen gegen Wladiwostok abhalten und zum Angriff auf Singapore veranlassen.«

    Einen interessanten Kommentar zu diesem Dokument finden wir in Dokument C-66 auf Seite 13 des Dokumentenbuchs. Das Dokument C-66 ist bereits als Beweisstück GB-81 vorgelegt worden. Ich möchte den Gerichtshof auf den dritten Absatz auf Seite 13 des Dokumentenbuchs verweisen.

    Zu diesem Zeitpunkt war der Führer zu einem überraschenden Angriff auf Rußland fest entschlossen, ohne Rücksicht auf die russische Einstellung zu Deutschland. Nach den eingehenden Nachrichten änderte sich diese häufig, und dann folgt jener interessante Satz:

    »Die Mitteilung an Matsuoka war lediglich auf Tarnung und Sicherung der Überraschung eingestellt.«

    Die Achsenpartner waren nicht einmal zueinander ehrlich; dies scheint mir typisch für die Art von Dschungel-Diplomatie, die sich Raeder zu eigen machte.

    Mit Erlaubnis des Gerichtshofs gehe ich nun von dem Gebiet der Diplomatie zum letzten Teil des Falles gegen Raeder, zu den Verbrechen auf See über.

    Nach Ansicht der Anklagebehörde brachte Raeder während seiner ganzen Laufbahn allen internationalen Regeln oder Kriegsgebräuchen, wenn sie mit seiner Absicht, das Nazi-Eroberungsprogramm durchzuführen, nur im mindesten in Widerspruch standen, eine vollkommene Mißachtung entgegen. Ich möchte dem Gerichtshof nur ein paar Beispiele anführen, wie Raeder die Gesetze und Gebräuche der zivilisierten Staaten verhöhnte.

    Raeder selbst hat seine Einstellung besonders trefflich in Dokument UK-65 zusammengefaßt; es wird

[Der Nürnberger Prozeß: Vierunddreißigster Tag. Dienstag, den 15. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 5208 (vgl. NP Bd. 5, S. 310 ff.)]