1935年5月21日のヒトラー国会演説
ドイツの金融力の制限・・・軍需金融への集中の必要性
müssen unter allen Umständen die anderen Wege der Rüstungsfinanzierung
eröffnet werden.
Dabei müssen sämtliche
nicht dringend benötigte Ausgaben auf anderen Gebieten unterbleiben und die ganze an sich geringe Finanzkraft Deutschlands muß auf
die eine Aufgabe konzentriert werden, das Rüstungsprogramm zu finanzieren.
Ob das Finanzproblem mit dieser Marschroute erfolgreich sein wird, steht noch
völlig dahin, aber ohne eine solche Konzentration wird es mit Sicherheit
scheitern.«
Da ich selber etwas Finanzmann bin, fühle ich etwas Sympathie mit dem
Angeklagten Schacht, weil er sich mit diesem Programm
befassen mußte.
VORSITZENDER: Jetzt würde ein geeigneter Zeitpunkt
sein, für 10 Minuten zu vertagen.
[Pause von 10 Minuten.]
MR. ALDERMAN: Der 21. Mai 1935 war ein sehr wichtiges Datum
im Nazi-Kalender. Wie ich bereits mitgeteilt habe, war dies der Tag, an
dem das geheime Reichsverteidigungsgesetz genehmigt wurde, welches unser
Dokument 2261-PS ist. Die
Geheimhaltung der Aufrüstungstätigkeit hatte bereits den Punkt erreicht, daß
eine erfolgreiche Verbergung nicht mehr aufrechterhalten werden konnte; und da
das Programm weitere Ausdehnung vorsah, zeigten die Nazis die einseitige
Aufgabe der Rüstungsbestimmungen des Vertrags von Versailles am gleichen Tage,
dem 21. Mai 1935, an.
ヒトラー国会演説(1935年5月21日)・・・「フェルキッシャー・ベオバッハター」の記事(22日)「総統は世界に真の平和の道を示した」と。
Ich beziehe mich auf Hitlers Reichstagsrede am 21. Mai 1935, unser
Dokument Nummer 2288-PS. Wir besitzen hier den Originalband des
»Völkischen Beobachter«, (des »Popular Observer«, ich denke, das ist die
richtige Übersetzung), Band 48, 1935, Nr. 122-151, Mai, und die Ausgabe vom 22.
Mai 1935, welche seine Rede auf der Titelseite mit der Überschrift »Der
Führer zeigt der Welt den Weg zum wahren Frieden« bringt.
Ich lege diesen Teil des Bandes, welcher mit unserer Nummer 2288-PS
versehen ist, als Beweisstück US-38 vor, und ich lese daraus, beginnend mit dem
5. Paragraph der englischen Übersetzung, vor: - Es tut mir leid, ich sagte der
5. Paragraph... es muß heißen auf Seite 3. Es folgt, nachdem er einige,
allgemeine Schlüsse zieht, ein Paragraph mit der Nummer 1, in dem er sagt:
ヴェルサイユ条約は、一方的にドイツによってのみ破られたのではない・・・ドイツに要求した軍備縮小に、自らの軍備縮小を続けなかった列強の責任。
»1. Das Deutsche Reich weigert sich, dem Genfer Beschluß vom 17. März
beizutreten.... Der Vertrag von Versailles wurde nicht einseitig von
Deutschland gebrochen, sondern die wohlbekannten Bestimmungen des Diktates von
Versailles wurden verletzt und daher ungültig gemacht durch jene Mächte, die
sich nicht entschließen konnten, der von Deutschland geforderten Abrüstung mit
ihrer eigenen Abrüstung zu folgen, so
[Der Nürnberger
Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S.
1823 (vgl. NP Bd. 2, S. 350 ff.)]
wie es im Vertrag vorgesehen war.
他の列強が軍縮計画の元手の義務を守らなかったので、ドイツはもはやこの条項に拘束されないとみなした。この条項は、ドイツ民族の差別に他ならない。
2. Da die anderen Mächte ihren Verpflichtungen unter dem Abrüstungsprogramm nicht nachkamen, betrachtet sich das Deutsche Reich nicht mehr länger an diese Artikel gebunden, welche nichts anderes als eine Diskriminierung des deutschen Volkes sind... Deutschland wäre für unbegrenzte Zeit in einseitiger Weise gebunden, entgegen dem Geiste der Vereinbarung.«
Hoher Gerichtshof! Ich brauche nicht zu erwähnen, daß, wenn ich Hitler
zitiere, ich nicht unbedingt für die absolute Wahrheit alles dessen, was er
sagt, einstehe. Das ist eine öffentliche Rede,
die er an die Welt hielt, und ich überlasse es dem Gerichtshof, zu beurteilen,
ob er die Unwahrheit sagt oder die Wahrheit spricht.
直接的間接的軍事訓練
Im Zusammenhang mit anderen Phasen der Planung und Vorbereitung zum
Angriffskrieg gab es verschiedene Programme für direkte und
indirekte militärische Ausbildung. Das schließt nicht allein die
Ausbildung von Militär, sondern auch die Organisierung und Ausbildung
halbmilitärischer Verbände ein, wie der Polizei, welche mit der Armee vereinigt
werden konnte und auch wurde.
1933年から1939年までに、900置くライヒスマルクの国防軍増強のための支出。
Dies wird in anderen Teilen des Falles durch die Anklagevertretung
gezeigt werden. Die Ausdehnung des Programms für militärische
Ausbildung ist jedoch durch Hitlers Prahlen mit der Ausgabe
von 90 Milliarden Reichsmark während der Jahre 1933 bis 1939 für den Aufbau der
Wehrmacht gekennzeichnet.
Ich habe einen anderen Band des »Völkischen
Beobachter« vorliegen, Band 52, 1939, die Ausgabe des 2. und 3. September 1939,
welchen ich als Beweisstück US-39 vorlege, worin eine Rede Adolf Hitlers mit
seinem Bild unter folgender Überschritt erscheint:
ヒトラーの1939年9月1日の国会演説・・・「帝国の安全と権利のための闘いを宣言」
»Der Führer kündigt den Kampf für Sicherheit und Recht des Reiches an.«
Hoher Gerichtshof! Dies ist eine Rede Adolf Hitlers vom 1.
September 1939, dem Tage des Angriffs auf Polen, identisch mit unserer
Nummer 2322-PS, und ich lese daraus unten auf Seite 3 den letzten
Absatz, der auf dieser Seite beginnt:
6年間に900億ライヒスマルクを国防軍再建に支出。
»Seit mehr als sechs Jahren war ich bemüht, die deutsche Wehrmacht aufzubauen. Während dieser Zeit wurden 90 Milliarden KM zum Wiederaufbau der Wehrmacht verwendet. Heute ist unsere Armee die bestausgerüstete der ganzen Welt und weit überlegen unserer Armee von 1914. Mein Vertrauen in sie ist unerschütterlich.«
Das Geheimhalten dieses Ausbildungsprogramms und die Tatsache seines
frühzeitigen Beginns geht klar aus einem Hinweis auf die
geheime Ausbildung von Fliegerpersonal, die
schon im Jahre 1932 einsetzte, hervor, ebenso wie aus den frühen
Vorbereitungen zum Aufbau einer militärischen Luftwaffe.
Ein Bericht wurde an den Angeklagten Heß in einem Brief eines gewissen
Schickedantz an den An
[Der Nürnberger
Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S.
1825 (vgl. NP Bd. 2, S. 351 ff.)]
geklagten Rosenberg zur Weiterleitung an Heß
gesandt.
Ich nehme an, daß Schickedantz sehr besorgt war, daß außer Heß kein
anderer diesen Brief erhalten sollte, und er sandte diesen daher an Rosenberg
zur persönlichen Weitergabe. Dieses Schriftstück weist darauf hin, daß die
Zivilpiloten so zu organisieren seien, daß ihre Überführung in die militärische
Luftwaffe möglich sei.
Dieser Brief ist unsere Urkunde 1143-PS vom 20. Oktober 1932, und ich
lege ihn als Beweisstück US-40 vor. Er beginnt: »Lieber Alfred« er ist an
Rosenberg gerichtet und unterzeichnet: »Mit bestem Gruß, Dein Amo«. Amo, glaube
ich, war der Vorname von Schickedantz.
»Lieber Alfred!
In der Anlage übersende ich Dir eine mir eben von unserem Vertrauensmann
gemachte Mitteilung aus dem RWM, die wirklich sehr interessant ist. Ich glaube,
da müssen irgendwelche Schritte unternommen werden, damit die Sache nicht
allein dem Stahlhelm zugeschanzt wird.
Dieser Bericht ist
niemandem anders bekannt. Ich habe auch absichtlich unseren langen Freund nicht
darüber informiert.«
Ich nehme an, er meint damit »unseren hohen Freund«. Ich möchte hier
einschalten, daß der Angeklagte Rosenberg in einer Vernehmung vom 5. Oktober
1945 den »langen« oder »hohen« Freund als einen gewissen von Alvensleben
identifiziert hat. -
»Ich lege Dir nur einen weiteren Durchschlag dazu für Heß und bitte
Dich, den Brief Heß durch einen Boten zuzustellen, da ich Heß keinen Brief
schreiben will aus Angst, daß er irgendwo gelesen werden könne.
Mit bestem Gruß, Dein Amo.«
Beigelegt ist die »Wehrflugorganisation«.
»Zweck: Vorbereitung von Material und Ausbildung von Personal für den
Fall einer Aufrüstung der Fliegertruppen. Die Gesamtleitung wird als
Zivilorganisation dem Herrn Oberst von Willberg (z. Zt. Kommandeur von Breslau)
übertragen, der unter Wahrung seiner Stellung in der Reichswehr beurlaubt wird.
a) Formung des Fliegermaterials der gesamten zivilen Luftfahrt, um einen
Übergang zur Wehrflugorganisation zu ermöglichen.
b) Aussicht über die Ausbildung der Besatzungen zum Wehrflug.
Die Ausbildung erfolgt im Wege der Wehrflugorganisation des Stahlhelms,
die dem Oberst a. D. Hänel übertragen wird.
Alle bestehenden
Sportflugorganisationen werden zum Wehrfliegen herangezogen. Die Weisungen über
die Art und Aufgabe des Wehrfluges werden von der Stahlhelmleitung ausgegeben.
Für Wehrflieger werden
seitens der Stahlhelmorganisation Fluggelder gezahlt, und zwar pro Stunde Flug
RM. 50.-. Diese fallen voll dem Flugzeugbesitzer zu, falls derselbe gleichfalls
den Flug ausführt. Sie verteilen
[Der Nürnberger
Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S.
1827 (vgl. NP Bd. 2, S. 352 ff.)]