1933年から1939年までに、900億ライヒスマルクの軍事支出。
1939年9月1日、ヒトラーの国会演説。
für den Aufbau der Wehrmacht gekennzeichnet.
Ich habe einen anderen Band des »Völkischen
Beobachter« vorliegen, Band 52, 1939, die Ausgabe des 2. und 3. September 1939,
welchen ich als Beweisstück US-39 vorlege, worin eine Rede Adolf Hitlers mit
seinem Bild unter folgender Überschritt erscheint:
»Der
Führer kündigt den Kampf für Sicherheit und Recht des Reiches an.«
Hoher Gerichtshof! Dies ist eine Rede Adolf
Hitlers vom 1. September 1939, dem Tage des Angriffs auf Polen,
identisch mit unserer Nummer 2322-PS, und ich lese daraus unten auf Seite 3 den
letzten Absatz, der auf dieser Seite beginnt:
»Seit mehr als sechs Jahren war ich bemüht, die
deutsche Wehrmacht aufzubauen. Während dieser Zeit wurden 90 Milliarden KM zum Wiederaufbau der Wehrmacht verwendet. Heute ist unsere Armee die bestausgerüstete der ganzen Welt
und weit überlegen unserer Armee von 1914. Mein Vertrauen in sie ist
unerschütterlich.«
Das Geheimhalten dieses Ausbildungsprogramms und die Tatsache seines
frühzeitigen Beginns geht klar aus einem Hinweis auf die geheime Ausbildung von
Fliegerpersonal, die schon im Jahre 1932 einsetzte, hervor, ebenso wie aus den
frühen Vorbereitungen zum Aufbau einer militärischen Luftwaffe.
Ein Bericht wurde an den Angeklagten Heß in einem Brief eines gewissen
Schickedantz an den Angeklagten Rosenberg zur Weiterleitung an Heß gesandt.
Ich nehme an, daß Schickedantz sehr besorgt war, daß außer Heß kein
anderer diesen Brief erhalten sollte, und er sandte diesen daher an Rosenberg
zur persönlichen Weitergabe. Dieses Schriftstück weist darauf hin, daß die
Zivilpiloten so zu organisieren seien, daß ihre Überführung in die militärische
Luftwaffe möglich sei.
Dieser Brief ist unsere Urkunde 1143-PS vom 20. Oktober 1932, und ich
lege ihn als Beweisstück US-40 vor. Er beginnt: »Lieber Alfred« er ist an
Rosenberg gerichtet und unterzeichnet: »Mit bestem Gruß, Dein Amo«. Amo, glaube
ich, war der Vorname von Schickedantz.
»Lieber Alfred!
In der Anlage übersende ich Dir eine mir eben von unserem Vertrauensmann
gemachte Mitteilung aus dem RWM, die wirklich sehr interessant ist. Ich glaube,
da müssen irgendwelche Schritte unternommen werden, damit die Sache nicht
allein dem Stahlhelm zugeschanzt wird.
Dieser Bericht ist
niemandem anders bekannt. Ich habe auch absichtlich unseren langen Freund nicht
darüber informiert.«
Ich nehme an, er meint damit »unseren hohen Freund«. Ich möchte hier
einschalten, daß der Angeklagte Rosenberg in einer Vernehmung vom 5. Okto
[Der Nürnberger
Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S.
1826 (vgl. NP Bd. 2, S. 351 ff.)]
ber 1945 den »langen« oder »hohen« Freund als
einen gewissen von Alvensleben identifiziert hat. -
»Ich lege Dir nur einen weiteren Durchschlag dazu für Heß und bitte
Dich, den Brief Heß durch einen Boten zuzustellen, da ich Heß keinen Brief
schreiben will aus Angst, daß er irgendwo gelesen werden könne.
Beigelegt ist die »Wehrflugorganisation«.
»Zweck: Vorbereitung von Material und Ausbildung von Personal für
den Fall einer Aufrüstung der Fliegertruppen. Die Gesamtleitung wird als
Zivilorganisation dem Herrn Oberst von Willberg (z. Zt. Kommandeur von Breslau)
übertragen, der unter Wahrung seiner Stellung in der Reichswehr beurlaubt wird.
a)
Formung des Fliegermaterials der gesamten zivilen Luftfahrt, um einen Übergang
zur Wehrflugorganisation zu ermöglichen.
b) Aussicht über die Ausbildung der Besatzungen zum Wehrflug.
Die Ausbildung erfolgt im Wege der Wehrflugorganisation des Stahlhelms,
die dem Oberst a. D. Hänel übertragen wird.
Alle bestehenden
Sportflugorganisationen werden zum Wehrfliegen herangezogen. Die Weisungen über
die Art und Aufgabe des Wehrfluges werden von der Stahlhelmleitung ausgegeben.
Für Wehrflieger werden
seitens der Stahlhelmorganisation Fluggelder gezahlt, und zwar pro Stunde Flug
RM. 50.-. Diese fallen voll dem Flugzeugbesitzer zu, falls derselbe gleichfalls
den Flug ausführt. Sie verteilen sich bei Nichtbesitzern von Flugzeugen auf
die Flugorganisation. Besitzer und Besatzung im Verhältnis 10 zu 20 zu 20....
Der Wehrflug ist hiemit
besser gezahlt als der Reklameflug (40). Es ist daher zu erwarten, daß die
meisten Flugzeugbesitzer oder Flugvereine zur Stahlhelmorganisation übergehen.
Es müßte erreicht werden, daß gleiche Bedingungen auch für die NSDAP-Organisation
beim RWM erreicht werden.«
再軍備計画、ベルサイユ条約の回避あるいは違反・・・・一連の海軍文書・・・海軍の再軍備計画(当初秘密)への参加。
Das
Programm der Wiederaufrüstung und die Ziele der Umgehung und Brechung des
Vertrags von Versailles werden anschaulich gezeigt durch eine Anzahl von
Marineschriftstücken, die die Teilnahme und Mitarbeit der deutschen Marine in
diesem Aufrüstungsprogramm nachweisen, und die zuerst geheimgehalten wurden.
Von dem Augenblick an, wo sie glaubten, ungefährdet darüber sprechen zu
können, gaben sie offen zu, daß sie immer die Absicht gehabt hatten, den
Vertrag von Versailles zu brechen.
1935年の海軍最高司令部文書・・・「1919―1935年のヴェルサイユに対する海軍の闘い」
Im Jahre 1937 veröffentlichte das Oberkommando der Marine ein
geheimes Buch unter dem Titel »Kampf der Marine gegen Versailles, 1919-1935«.
Im Vorwort bezieht es sich auf den Kampf der Marine gegen die untragbaren
Bestimmungen des Friedensvertrags von Versailles. Das Inhaltsverzeichnis
enthält verschiedene Marinetätigkeiten, wie zum Beispiel den Schutz der
Küstenbatterien vor Zerstörung, wie
[Der Nürnberger
Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S.
1828 (vgl. NP Bd. 2, S. 352 ff.)]
sie der Vertrag von Versailles forderte,
selbständige Rüstungsmaßnahmen hinter dem Rücken der Regierung und der
gesetzgebenden Körperschaften; Wiedereinführung der
U-Bootwaffe; wirtschaftliche Wiederaufrüstung und deren Tarnung von 1933 bis
zur Aufhebung der Beschränkungen im Jahre 1935.
海軍再軍備におけるナチ政権誕生の意義・・・いまや、秘密保持だけが阻害要因。
Diese Urkunde weist darauf hin, welche Bedeutung
die Machtübernahme der Nazis im Jahre 1933 auf die Vergrößerung und das
Wiederaufrüstungsprogramm hatte. Es bezog sich auch auf
eine weitgehende Unabhängigkeit im Aufbau und in der Entwicklung der Marine.
Das einzige Hemmnis dabei war nur, daß auf die Geheimhaltung der
Wiederaufrüstung dergestalt Bedacht genommen werden mußte, daß sie im Einklang
mit dem Versailler Vertrag blieb.
Mit der Wiederherstellung der sogenannten Wehrhoheit des Reiches
im Jahre 1935 und der Wiederbesetzung der entmilitarisierten
Rheinlande kam die äußere Tarnung der Wiederaufrüstung in Wegfall.
Wir haben eine Photokopie des gedruckten deutschen
Buches, auf das ich mich bezogen habe, und das den Titel trägt »Der
Kampf der Marine gegen Versailles, 1919-1935«, bearbeitet von Kapitän
zur See Schüssler. Es trägt das Abzeichen der nationalsozialistischen Partei,
den Adler mit dem Hakenkreuz auf dem Einband und ist mit der unterstrichenen
Überschrift: »Geheim« versehen. Es ist unser Dokument C-156. Es besteht aus 76
Seiten Text, Tabellen und einem Inhaltsverzeichnis.
Ich lege es als Beweisstück US-41 dem Gericht vor. Ich darf wohl sagen,
daß der Angeklagte Raeder dieses Buch in einem kürzlichen Verhör identifizierte
und ausführte, daß die Marine versuchte, den Buchstaben des Versailler Vertrags
zu erfüllen und gleichzeitig Fortschritte in der Marine-Entwicklung zu machen.
Mit Genehmigung des Gerichtshofs möchte ich aus diesem Buch, und zwar das
Vorwort und ein oder zwei Abschnitte verlesen.
»Zweck und Ziel dieser Denkschrift ist, auf Grund von aktenmäßigen
Unterlagen und Bekundungen der beteiligten Persönlichkeiten ein sachlich
einwandfreies Bild von dem Kampf der Marine gegen die unerträglichen
Bestimmungen des Friedensvertrags von Versailles zu entwerfen. Sie zeigt, daß
die Reichsmarine nach den befreienden Taten der Freikorps und von Scapa Flow
nicht geruht, sondern mit unverwüstlichem Lebenswillen neben dem Aufbau der
15000-Mann-Marine, Mittel und Wege gefunden hat, die Keime für eine zukünftige
größere Entwicklung zu legen und so durch die Arbeit des Soldaten und Fachmanns
die erste Vorbedingung für eine spätere Aufrüstung zu schaffen.
Sie soll ferner die
Verdienste jener Männer in helleres Licht rücken, die sich - ohne in größerem
Kreise immer bekannt zu sein - mit außerordentlicher Verantwortungsfreudigkeit
in den Dienst des Kampfes gegen den Friedensvertrag gestellt haben; sie haben
dabei, ge
[Der Nürnberger
Prozeß: Sechster Tag. Dienstag, 27. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S.
1830 (vgl. NP Bd. 2, S. 354 ff.)]