1935年5月21日 帝国防衛法(非公表・秘密)
Während Schacht Reichsbankpräsident und Wirtschaftsminister war, erhielt er noch eine weitere Schlüsselstellung, nämlich die des Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft. Diese Ernennung erfolgte durch Hitler auf Grund des unveröffentlichten Reichsverteidigungsgesetzes, das am 21. Mai 1935 im geheimen erlassen wurde. Dieses Gesetz liegt bereits als Beweismaterial vor, und zwar als 2261-PS, US-24.
Es handelt sich dabei um einen Brief des
Herrn von Blomberg vom 24. Juni 1935 an die Oberbefehlshaber des Heeres, der
Marine und der Luftwaffe, dem Ausfertigungen des Reichsverteidigungsgesetzes
und der darauf bezüglichen Denkschrift der Reichsregierung beigefügt sind. Ein
entsprechender Kommentar sowie Auszüge aus dieser Urkunde befinden sich in dem
Verhandlungsprotokoll vom 23. November auf den Seiten 278 und 292 (Band II,
Seite 250 und 261).
Ich möchte hier lediglich feststellen, daß Schacht auf Grund dieser
Ernennung die gesamte Kontrolle der wirtschaftlichen Planung und Vorbereitung
des Krieges in Friedenszeiten übernahm, mit Ausnahme gewisser unmittelbarer
Rüstungsfertigungen, die dem Kriegsministerium unterstanden. Bei Ausbruch des
Krieges sollte er der Wirtschaftsdiktator Deutschlands sein, wobei ihm die
völlige Kontrolle über die Tätigkeit einer Anzahl der wichtigsten
Reichsministerien zustehen sollte.
Schacht ernannte Wohlthat zu seinem Vertreter und organisierte einen
Arbeitsstab zur Durchführung seiner Weisungen. In diesem Zusammenhang
unterbreite ich als Beweismaterial Auszüge aus einem Vorverhör Schachts vom 17.
Oktober 1945. Dieses Dokument 3729-PS ist Beweisstück US-616. Ich mochte für
den Verhandlungsbericht nur eine Frage und eine Antwort verlesen, die unten auf
Seite 62 des Dokumentenbuchs stehen:
»Frage: Ich möchte eine allgemeine Frage an Sie richten: Übernehmen Sie
als Bevollmächtigter für die Kriegswirtschaft die Verantwortung für
Schriftstücke und Handlungen, die von Wohlthat und seinen Assistenten stammen?
Antwort: Ja, ich muß wohl.«
Weiterhin unterbreite ich als Beweismaterial Dokument EC-258, US-625,
einen von Schachts Vertreter, Wohlthat, unterzeichneten Bericht über den Stand
der Dinge im Dezember 1937. Der Bericht trägt den
[Der Nürnberger
Prozeß: Einunddreißigster Tag. Donnerstag, 10. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4897 (vgl. NP Bd. 5, S. 147 ff.)]
Titel:
»Die Vorbereitung der wirtschaftlichen Mobilmachung durch den
Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft.«
Schacht hatte sein Amt kurz vor der Zusammenstellung dieses Berichts
niedergelegt; er enthält eine vollkommene Zusammenfassung der Erfolge während
seiner Amtszeit. Da der ganze Inhalt erheblich ist, bitten wir um die
Erlaubnis, das Dokument ohne Verlesung einzureichen, vorausgesetzt, daß die
französischen und russischen Übersetzungen dem Gerichtshof später überreicht
werden.
VORSITZENDER: Ich glaube nicht, daß dies den
Regeln des Gerichtshofs entspricht, nach denen die französischen und russischen
Übersetzungen zusammen mit dem Original unterbreitet werden sollen. Sie
schlagen jetzt vor, daß Sie diese Übersetzungen später vorlegen wollen?
LEUTNANT BRYSON: Hoher Gerichtshof! Jedenfalls
wollte ich jetzt nicht aus diesem Dokument verlesen; die Verteidiger haben den
deutschen Originaltext.
VORSITZENDER: Meine Einwendung bezog sich mehr auf
die Richter als auf die Verteidiger.
LEUTNANT BRYSON: Die russische Übersetzung ist
jetzt in Bearbeitung. Wir konnten sie wegen einer Verzögerung nicht rechtzeitig
erhalten, aber die Verzögerung wird nur sehr kurz dauern. Das Dokument ist von
höchster Bedeutung für unsere Beweisführung.
VORSITZENDER: Wie lange wird es dauern, bis die
Übersetzungen fertig sein werden?
LEUTNANT BRYSON: Ich möchte mich nicht genau
festlegen, aber vielleicht vier bis fünf Tage.
VORSITZENDER: Was wollen Sie nun tun? Es scheint
sich hier um ein langes und sehr kompliziertes Dokument zu handeln, nicht wahr?
LEUTNANT BRYSON: Jawohl, und es zeigt...
VORSITZENDER: Wollten Sie es zusammenfassen?
LEUTNANT BRYSON: Ich wollte den Vorschlag machen,
es jetzt inhaltlich zusammenzufassen, Herr Vorsitzender.
VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist der Ansicht,
daß, wenn Sie es jetzt zusammenfassen wollen, Sie dies jetzt tun können, aber
Sie können es erst vorlegen, wenn die Übersetzungen fertig sind.
LEUTNANT BRYSON: Ich werde es jetzt
zusammenfassen, Herr Vorsitzender. Dieses Dokument zeigt...
[Der Nürnberger
Prozeß: Einunddreißigster Tag. Donnerstag, 10. Januar 1946. Der Nürnberger
Prozess, S. 4899 (vgl. NP Bd. 5, S. 149 ff.)]