1935521日 帝国防衛法(非公表・秘密)

 

 



   






 

    Während Schacht Reichsbankpräsident und Wirtschaftsminister war, erhielt er noch eine weitere Schlüsselstellung, nämlich die des Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft. Diese Ernennung erfolgte durch Hitler auf Grund des unveröffentlichten Reichsverteidigungsgesetzes, das am 21. Mai 1935 im geheimen erlassen wurde. Dieses Gesetz liegt bereits als Beweismaterial vor, und zwar als 2261-PS, US-24.

 

Es handelt sich dabei um einen Brief des Herrn von Blomberg vom 24. Juni 1935 an die Oberbefehlshaber des Heeres, der Marine und der Luftwaffe, dem Ausfertigungen des Reichsverteidigungsgesetzes und der darauf bezüglichen Denkschrift der Reichsregierung beigefügt sind. Ein entsprechender Kommentar sowie Auszüge aus dieser Urkunde befinden sich in dem Verhandlungsprotokoll vom 23. November auf den Seiten 278 und 292 (Band II, Seite 250 und 261).

 

    Ich möchte hier lediglich feststellen, daß Schacht auf Grund dieser Ernennung die gesamte Kontrolle der wirtschaftlichen Planung und Vorbereitung des Krieges in Friedenszeiten übernahm, mit Ausnahme gewisser unmittelbarer Rüstungsfertigungen, die dem Kriegsministerium unterstanden. Bei Ausbruch des Krieges sollte er der Wirtschaftsdiktator Deutschlands sein, wobei ihm die völlige Kontrolle über die Tätigkeit einer Anzahl der wichtigsten Reichsministerien zustehen sollte.

 

   Schacht ernannte Wohlthat zu seinem Vertreter und organisierte einen Arbeitsstab zur Durchführung seiner Weisungen. In diesem Zusammenhang unterbreite ich als Beweismaterial Auszüge aus einem Vorverhör Schachts vom 17. Oktober 1945. Dieses Dokument 3729-PS ist Beweisstück US-616. Ich mochte für den Verhandlungsbericht nur eine Frage und eine Antwort verlesen, die unten auf Seite 62 des Dokumentenbuchs stehen:

 

    »Frage: Ich möchte eine allgemeine Frage an Sie richten: Übernehmen Sie als Bevollmächtigter für die Kriegswirtschaft die Verantwortung für Schriftstücke und Handlungen, die von Wohlthat und seinen Assistenten stammen?

    Antwort: Ja, ich muß wohl.«

    Weiterhin unterbreite ich als Beweismaterial Dokument EC-258, US-625, einen von Schachts Vertreter, Wohlthat, unterzeichneten Bericht über den Stand der Dinge im Dezember 1937. Der Bericht trägt den

[Der Nürnberger Prozeß: Einunddreißigster Tag. Donnerstag, 10. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4897 (vgl. NP Bd. 5, S. 147 ff.)]

 

 

Titel:

    »Die Vorbereitung der wirtschaftlichen Mobilmachung durch den Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft.«

    Schacht hatte sein Amt kurz vor der Zusammenstellung dieses Berichts niedergelegt; er enthält eine vollkommene Zusammenfassung der Erfolge während seiner Amtszeit. Da der ganze Inhalt erheblich ist, bitten wir um die Erlaubnis, das Dokument ohne Verlesung einzureichen, vorausgesetzt, daß die französischen und russischen Übersetzungen dem Gerichtshof später überreicht werden.

 

VORSITZENDER: Ich glaube nicht, daß dies den Regeln des Gerichtshofs entspricht, nach denen die französischen und russischen Übersetzungen zusammen mit dem Original unterbreitet werden sollen. Sie schlagen jetzt vor, daß Sie diese Übersetzungen später vorlegen wollen?

 

LEUTNANT BRYSON: Hoher Gerichtshof! Jedenfalls wollte ich jetzt nicht aus diesem Dokument verlesen; die Verteidiger haben den deutschen Originaltext.

 

VORSITZENDER: Meine Einwendung bezog sich mehr auf die Richter als auf die Verteidiger.

 

LEUTNANT BRYSON: Die russische Übersetzung ist jetzt in Bearbeitung. Wir konnten sie wegen einer Verzögerung nicht rechtzeitig erhalten, aber die Verzögerung wird nur sehr kurz dauern. Das Dokument ist von höchster Bedeutung für unsere Beweisführung.

 

VORSITZENDER: Wie lange wird es dauern, bis die Übersetzungen fertig sein werden?

 

LEUTNANT BRYSON: Ich möchte mich nicht genau festlegen, aber vielleicht vier bis fünf Tage.

 

VORSITZENDER: Was wollen Sie nun tun? Es scheint sich hier um ein langes und sehr kompliziertes Dokument zu handeln, nicht wahr?

 

LEUTNANT BRYSON: Jawohl, und es zeigt...

 

VORSITZENDER: Wollten Sie es zusammenfassen?

 

LEUTNANT BRYSON: Ich wollte den Vorschlag machen, es jetzt inhaltlich zusammenzufassen, Herr Vorsitzender.

 

VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß, wenn Sie es jetzt zusammenfassen wollen, Sie dies jetzt tun können, aber Sie können es erst vorlegen, wenn die Übersetzungen fertig sind.

 

LEUTNANT BRYSON: Ich werde es jetzt zusammenfassen, Herr Vorsitzender. Dieses Dokument zeigt...

[Der Nürnberger Prozeß: Einunddreißigster Tag. Donnerstag, 10. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4899 (vgl. NP Bd. 5, S. 149 ff.)]