南ドイツ新聞:

20061221日の記事

ホロコースト否定論者デーヴィッド・アーヴィング

 模範的行動により釈放。

 ただし、オーストリアを出ていいかどうかは不確定。

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Holocaust-Leugner David Irving

Haftentlassung wegen "untadeliger" Führung

Ein Wiener Gericht hat die Gefängnisstrafe des umstrittenen britischen Historikers zur Bewährung ausgesetzt. Ob er Österreich verlassen darf, ist trotzdem nicht sicher.

David Irving

David Irving
Foto: AP

 

David Irving brummt in der Alpenrepublik eine dreijährige Gefängnisstrafe ab, weil er die Massenvernichtung von Juden durch die Nazis abgestritten hatte. Lange wird der 68 Jährige vermutlich nicht mehr im brummen:

Ein Berufungsgericht setzt seine Strafe zur Bewährung aus, seine Entlassung könnte sich nur durch einen neuen Strafantrag der Staatsanwaltschaft verzögert werden.

Richter Ernest Maurer begründete die Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung mit dem „bisher untadeligen Wandel (Führung in der Haft)“ des Briten und die Tatsache, dass die ihm zur Last gelegte Straftat zeitlich bereits so weit zurückliege.

Der Brite, der zuvor von der Staatsanwältin als „Ikone der rechtsradikalen Szene“ und „gefährliche Täterpersönlichkeit“ bezeichnet worden war, zeigte sich über die Entscheidung des Gerichts sichtlich erfreut. Seine Haftentlassung könnte jedoch durch einen möglichen neuen Strafantrag der Staatsanwaltschaft verzögert werden.

 

 

 

 

 

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Irving war am 20. Februar von einem Wiener Schwurgericht wegen verbotener Aktivitäten in Österreich im Jahr 1989 zu drei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Vor 17 Jahren hatte er in mehreren Vorträgen den Holocaust geleugnet. Ein Vergehen, das in Österreich mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Vor seiner Festnahme konnte er seinerzeit jedoch das Land verlassen.

Das Höchste Gericht Österreichs bestätigte die Verurteilung Irvings im September im Grundsatz. Bei der Verhandlung ging es lediglich um das Strafmaß, das die Verteidigung des Briten als unangemessen hoch bezeichnete.

 

 

 

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Irving war im November 2005 in Österreich, wo er erneut Vorträge halten wollte, festgenommen worden und saß seither in einem Wiener Gefängnis. Das Urteil war vor allem in Großbritannien als Einschränkung der freien Meinungsäußerung scharf kritisiert worden.

Nun steht das vorzeitige Haftende bevor. Dennoch ist unklar, ob Irving noch vor Weihnachten nach Großbritannien ausreisen kann. Denn bei der Wiener Staatsanwaltschaft läuft ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen ihn.

Nach seiner Verurteilung im Februar hatte Irving in zwei Medieninterviews seine höchst umstrittenen Thesen zum Holocaust teilweise wiederholt. Unter anderem hatte er erklärt, Hitler sei „nicht zielbewusst gegen die Juden vorgegangen“. Vielmehr gebe es „keinen Beweis für eine organisierte Massenvernichtung“.

(dpa)