IMT判決文…ローゼンベルク

 

Rosenberg.

 

    Rosenberg ist nach allen vier Anklagepunkten angeklagt. Er trat der Nazi-Partei im Jahre 1923 bei, nahm am Münchner Putsch vom 9. November 1923 teil, versuchte die verbotene Nazi-Partei zusammenzuhalten, während Hitler im Gefängnis saß. Er war der anerkannte Parteiphilosoph, der in dem von ihm herausgegebenen »Völkischen Beobachter« und den »NS-Monatsheften«, sowie in zahlreichen von ihm verfaßten Büchern, Nazi-Lehren entwickelte und verbreitete. Von seinem Buch »Der Mythos des Zwanzigsten Jahrhunderts« wurden mehr als eine Million Exemplare verbreitet.

    Im Jahre 1930 wurde Rosenberg in den Reichstag gewählt, und er wurde der Vertreter der Partei für Auswärtige Angelegenheiten. Im April 1933 wurde er Reichsleiter und Chef des Außenpolitischen Amtes der NSDAP (APA). Im Januar 1934 ernannte ihn Hitler zum Beauftragten für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung der NSDAP. Im Januar 1940 wurde er zur Errichtung der »Hohen Schule« ausersehen, dem Zentralen Forschungsinstitut für nationalsozialistische Weltanschauung und Erziehung. In Verbindung mit dieser Aufgabe organisierte er den »Einsatzstab Rosenberg«. Am 17. Juli 1941 wurde er zum Reichsminister für die besetzten Ostgebiete ernannt.

 

Verbrechen gegen den Frieden.

 

    Als Leiter des APA leitete er eine Organisation, deren Agenten in allen Teilen der Welt Intrigen betrieben. In seinen eigenen Berichten behauptet er z.B., daß der Beitritt Rumäniens zur Achse im wesentlichen auf die Tätigkeit des APA zurückzuführen sei. Als Leiter des APA spielte er eine wesentliche Rolle bei der Vorbereitung und Planung des Angriffs auf Norwegen.

    Zusammen mit Raeder war Rosenberg einer der Urheber des Planes für den Angriff auf Norwegen. Rosenberg begann sich bereits im Juni 1939, als er mit Quisling verhandelte, für Norwegen zu interessieren. Quisling hatte auf die Bedeutung der norwegischen Küste im Falle eines Konflikts zwischen Deutschland und Großbritannien hingewiesen und die Befürchtung ausgesprochen, daß Großbritannien sich möglicherweise die Hilfe Norwegens verschaffen könnte. Als Ergebnis dieser Besprechung wurde es Quisling durch Rosenberg ermöglicht, mit den Nationalsozialisten eng zusammenzuarbeiten und die politische Unterstützung der Nazis zu erhalten.

    Bei Ausbruch des Krieges begann Quisling seiner Befürchtung einer britischen Einmischung in Norwegen Ausdruck zu geben. Rosenberg unterstützte diese Anschauung und übermittelte Raeder einen Vorschlag, Quisling zu einem Coup gegen Norwegen zu verwenden. Rosenberg half dabei, die Konferenzen zwischen Hitler und Quisling im Dezember 1939 zustande zu bringen, die zur Vorbereitung des Angriffes auf Norwegen führte und bei denen Hitler versprach, Quisling finanzielle Unterstützung zu gewähren. Nach diesen Besprechungen wurde Rosenberg von Hitler mit der politischen Ausbeutung Norwegens betraut.

    Zwei Wochen später wurde Norwegen besetzt, und Hitler sagte Rosenberg, daß er seinen Entschluß, Norwegen anzugreifen, »auf die fortgesetzten Warnungen Quislings, wie sie ihm von Reichsleiter Rosenberg berichtet worden seien«, gegründet habe.

    Rosenberg trägt einen großen Teil der Verantwortung für die Planung und Ausführung der Besatzungspolitik in den besetzten Ostgebieten. Er wurde bereits am 2. April 1941 von Hitler über den bevorstehenden Angriff auf Rußland unterrichtet und erklärte sich bereit, in der Eigenschaft eines »Politischen Beraters« seine Dienste zur Verfügung zu stellen. Am 20. April 1941 wurde er zum Leiter der Zentralstelle für Probleme im Zusammenhang mit dem osteuropäischen Raum bestellt. Im Verlaufe seiner Vorbereitung zu

[Der Nürnberger Prozeß: Urteil. Der Nürnberger Prozess, S. 959 (vgl. NP Bd. 1, S. 331 ff.)]

den Besatzungsplänen hatte er zahlreiche Besprechungen mit Keitel, Raeder, Göring, Funk, Ribbentrop und anderen hohen Reichsfunktionären. Im April und Mai 1941 arbeitete er mehrere Entwürfe für die Richtlinien zur Errichtung einer Verwaltung in den besetzten Ostgebieten aus. Am 20. Juni 1941, zwei Tage vor dem Angriff auf die USSR, hielt er vor seinen Mitarbeitern über Besatzungsprobleme und -methoden eine Rede. Er war bei der Hitler-Konferenz vom 16. Juli 1941 zugegen, auf der die bei der Verwaltung und Besatzung anzuwendende Politik erörtert wurde. Am 17. Juli 1941 ernannte Hitler Rosenberg zum Minister für die besetzten Ostgebiete und übertrug ihm offiziell die Verantwortung für die Zivilverwaltung.

 

Kriegsverbrechen und Verbrechen

gegen die Humanität.

 

    Rosenberg ist für ein System organisierter Plünderung öffentlichen und privaten Eigentums in allen überfallenen Ländern Europas verantwortlich. Auf Grund der Befehle Hitlers, zur Errichtung der »Hohen Schule«, vom Januar 1940, organisierte und leitete er den Einsatzstab Rosenberg, der zahlreiche Museen und Bibliotheken plünderte, Kunstschätze und Sammlungen beschlagnahmte und Privathäuser ausraubte. Seine eigenen Berichte geben ein Bild von dem Umfang der Beschlagnahme. Bei der »Aktion« (Möbel), die im Dezember 1941 auf Rosenbergs Vorschlag eingeleitet wurde, wurden 69 619 jüdische Wohnungen im Westen, 38000 allein in Paris, geplündert. Man benötigte 26984 Eisenbahnwagen, um die beschlagnahmten Möbel nach Deutschland zu schaffen. Bis zum 14. Juli 1944 hatte der Einsatzstab im Westen mehr als 21903 Kunstgegenstände, darunter berühmte Gemälde und Museumsstücke weggeschafft.

    Durch seine Ernennung zum Reichsminister für die besetzten Ostgebiete am 17. Juli 1941 bekam Rosenberg die Oberherrschaft über diese Gebiete. Er hat bei der Formulierung der Germanisierungs-, Ausbeutungs- und Sklavenarbeitspolitik mitgeholfen, sowie der auf Ausrottung der Juden wie der Gegner der Nazi-Herrschaft gerichteten Pläne. Er schuf die Verwaltung, die sie durchführte. Er nahm an der Besprechung vom 16. Juli 1941 teil, bei der Hitler erklärte, daß sie der Aufgabe gegenüberstünden, »den riesigen Kuchen unseren Bedürfnissen entsprechend aufzuteilen, um in der Lage zu sein, erstens, ihn zu beherrschen, zweitens, ihn zu verwalten und drittens, ihn auszubeuten«. Bei dieser Besprechung deutete er Hitler an, daß ein rücksichtsloses Vorgehen in Aussicht genommen sei. Am nächsten Tage erklärte Rosenberg, daß er das Amt annehme.

    Rosenberg wußte über die brutale Behandlung und den Terror, denen die Völker des Ostens ausgesetzt waren, Bescheid. Er gab Anweisung, daß die Haager Regeln für die Landkriegsführung in den besetzten Ostgebieten nicht anwendbar seien. Er wußte Bescheid über die Entblößung der Ostgebiete von Rohmaterialien und Nahrungsmitteln, die nach Deutschland gesandt wurden, und beteiligte sich aktiv daran. Er erklärte, daß die Ernährung des deutschen Volkes auf dem ersten Platz auf seiner Liste der an den Osten zu stellenden Anforderungen stehe, und daß das Sowjetvolk darunter leiden werde. Seine Anweisungen sahen die Absonderung der Juden, und zwar als Endziel im Ghetto, vor. Seine Untergebenen begingen Massenmorde an Juden, und seine Zivilverwaltung im Osten war der Ansicht, daß es notwendig sei, den Osten von Juden zu reinigen. Im Dezember 1941 machte er Hitler den Vorschlag, bei einem Fall von Erschießungen von hundert Geiseln ausschließlich Juden dafür zu nehmen. Rosenberg wußte Bescheid über die Verschickung von Arbeitern aus dem Osten, über die Methoden der »Rekrutierung« und die Schrecken der Beförderung, sowie über die Behandlung, die die Ostarbeiter im Reich erfuhren. Er gab den Beamten seiner Zivilverwaltung die Zahlen der Arbeiter an, die ins Reich geschickt werden mußten und die, einerlei auf welche Weise, zu beschaffen wären. Der Befehl vom 14. Juni 1944 für die Heu- Aktion, die Erfassung von 40000 bis 50000 Jugendlichen im Alter von 10-14 Jahren zum Abtransport ins Reich, trägt seine Genehmigungsunterschrift. Gelegentlich wandte sich Rosenberg gegen die von seinen Untergebenen begangenen Ausschreitungen und Grausamkeiten, besonders im Falle Koch, aber diese Ausschreitungen nahmen ihren Fortgang, und er blieb bis zum Ende im Amte.

 

Schlußfolgerung.

 

    Der Gerichtshof hat Rosenberg nach allen vier Anklagepunkten für schuldig befunden.

 

[Der Nürnberger Prozeß: Urteil. Der Nürnberger Prozess, S. 962 (vgl. NP Bd. 1, S. 332 ff.)]