クルップと秘密再軍備(ワイマール期−ナチス初期)
−軍事技術・兵器生産技術の保持・維持・移転−
被告グスタフ・クルップ(75歳)は、病気。裁判延期申請。
Antwort der
Vereinigten Staaten
auf den Antrag
für den Angeklagten
Gustav Krupp v.
Bohlen.
Internationaler
Militärgerichtshof
DIE VEREINIGTEN STAATEN
VON AMERIKA,
DIE FRANZÖSISCHE
REPUBLIK,
DAS VEREINIGTE
KÖNIGREICH VON GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND
UND DIE UNION DER
SOZIALISTISCHEN SOWJET-REPUBLIKEN
- gegen -
Hermann Wilhelm
Göring und andere,
Angeklagte.
Die Vereinigten Staaten
widersprechen respektvoll dem Antrag für Gustav Krupp von Bohlen und Halbach,
seinen Prozeß zu vertagen, »bis er wieder verhandlungsfähig sei«.
Sollte der Gerichtshof
diesem Antrag entsprechen, würde das praktisch bedeuten, daß jedes Verfahren
gegen Krupp von Bohlen für alle Zeit unmöglich wäre.
Es erscheint zwar
angebracht, Krupp von Bohlen nicht zu verhaften und dem Gerichtshof
vorzuführen. Aber das Ersuchen geht weiter dahin, daß der Gerichtshof davon
absehe, gegen ihn in Abwesenheit zu verhandeln. Zugestandenermaßen ist nach
Artikel 12 des Statuts des Gerichtshofes ein solches Verfahren zulässig.
Selbstverständlich ist ein Abwesenheitsverfahren gegen den Angeklagten je nach
den Umständen des Falles ein unbefriedigendes Vorgehen entweder für die Anklage
oder für die Verteidigung. Aber der Antrag, daß Krupp von Bohlen weder dem
Gerichtshof vorgeführt, noch in seiner Abwesenheit verhandelt werden soll, ist
auf die Behauptung gestützt, daß das »Interesse der Gerechtigkeit« es
erfordere, ihn von jedem Prozeßverfahren freizustellen. Das öffentliche
Interesse, das allen privaten Erwägungen vorangeht, erfordert aber, daß Krupp
von Bohlen nur dann aus dem Verfahren ausscheidet, wenn ein anderer Vertreter
der Kruppschen Rüstungs- und Munitionsinteressen an seine Stelle tritt. Das
öffentliche Interesse besteht in folgendem:
クルップ家4世代が、大きな軍需工場・弾薬生産設備を所有し経営。これらの工場は、ドイツ軍需生産の主要拠点。
Vier
Generationen der Familie Krupp besaßen und betrieben die großen Rüstungs- und Munitionsanlagen,
welche die Hauptquelle der deutschen Kriegsrüstung gewesen ist. Seit über 130
Jahren bildet diese Familie den Brennpunkt, ist Symbol und Nutznießer der
unheilvollen Kräfte, die den Frieden Europas be
[Der Nürnberger
Prozeß: Antrag für den Angeklagten Gustav Krupp v. Bohlen auf Vertagung des
Prozesses gegen seine Person, und die daraufhin unternommenen Schritte. Der
Nürnberger Prozess, S. 555 (vgl. NP Bd. 1, S. 146 ff.)]
drohten. Während der Zeit zwischen den beiden
Weltkriegen lag die Verwaltung dieser Werke hauptsächlich in den Händen des
Angeklagten Krupp von Bohlen. Es war jedoch zu allen Zeiten ein Unternehmen der
Familie Krupp. Nur nach außen hin war von Bohlen Besitzer, seine Frau Bertha
Krupp war aber die Hauptaktionärin.
1937年ころから、息子のアルフリートが工場長。全体計画・経営に参加。
Ungefähr
im Jahre 1937 wurde ihr Sohn, Alfried Krupp, Werkleiter und
war von dann an aktiv an der Gesamtplanung und Betriebsführung beteiligt.
1940年にグスタフは、加齢のため、監査役会議長に。アルフリートの取締役会長の職を渡す。
Im Jahre 1940 wurde Krupp von Bohlen infolge
zunehmenden Alters Vorsitzender des Aufsichtsrates der Aktiengesellschaft und
machte für Alfried Platz, der zum Vorsitzenden des Vorstandes berufen wurde. Im
Jahre 1943 wurde Alfried auf Grund eines Abkommens zwischen der Familie
und der Nazi-Regierung der Alleinbesitzer der Kruppwerke,
und zwar zu dem Zweck, das Unternehmen dauernd unter der Kontrolle der Familie
Krupp zu halten. Es ist offenbar, daß die zukünftige Bedrohung des Friedens durch
dieses Unternehmen in der Fortsetzung der Familientradition unter Alfried, der
jetzt Internierter der britischen Rheinarmee sein soll, liegt.
Krupp von Bohlen aus dem Verfahren ausscheiden zu lassen, ohne daß
Alfried an seine Stelle träte, bedeutet, die ganze Familie Krupp aus dem
Gerichtsverfahren auszuschalten, und dadurch wäre jedes wirksame Urteil gegen
die deutschen Rüstungsindustriellen zunichte gemacht. Daß dies nicht im
Interesse der Gerechtigkeit liegt, wird aus dem folgenden Vortrag nur wichtiger
Beweisstücke, die jetzt im Besitz der Vereinigten Staaten sind, hervorgehen.
Der Vortrag bezieht sich auf die Betätigung Krupp von Bohlens,
bei der ihm sein Sohn Alfried zu jeder Zeit behilflich war, wie es auch andere
Unternehmer der ausgedehnten Rüstungsindustrie taten, die sich alle
verschworen, den zweiten Weltkrieg herbeizuführen und in seiner rücksichtslosen
und ungesetzlichen Führung zu unterstützen.
第一次大戦後、クルップ家とドイツのその他の企業は、軍縮協定を守らなかった。彼らは、むしろ、軍縮協定を秘密に、意図的に回避しようと謀った。
Nach dem ersten Weltkrieg hielten die Familie Krupp und andere
Unternehmen Deutschlands Abrüstungsabkommen keineswegs ein; sie verschworen
sich vielmehr, diese geheim und wissentlich zu umgehen.
1940年3月1日のクルップ社雑誌3月号で、被告グスタフ・クルップは、つぎのように。
Am 1. März 1940, in der März-Nummer der Kruppschen Zeitschrift, erklärte der Angeklagte Krupp:
あらゆる敵対にもかかわらず、クルップ社を将来のための軍需工場として、たとえ隠蔽された形であっても維持しようとし、そうしなければならなかった。最も狭い親密なグループの中でだけ、工場を特定の生産ラインへ転換するきっかけとなる本当の理由を語ることができた。・・・それどころか、連合国の情報探索者の目を紛らわした。
»Ich wollte und mußte
Krupp trotz aller Gegnerschaft als Rüstungswerk für die spätere Zukunft
erhalten, sogar in getarnter Form. Ich konnte nur in den kleinsten, intimsten
Kreisen über die wirklichen Gründe sprechen, die mich veranlaßten, die
Werke auf bestimmte Produktionslinien umzustellen...
Sogar die alliierten Schnüffelbeauftragten wurden irregeführt... Nach
dem Machtantritt Adolf
[Der Nürnberger
Prozeß: Antrag für den Angeklagten Gustav Krupp v. Bohlen auf Vertagung des
Prozesses gegen seine Person, und die daraufhin unternommenen Schritte. Der
Nürnberger Prozess, S. 557 (vgl. NP Bd. 1, S. 147 ff.)]
アドルフ・ヒトラーの政権獲得後、わたしは、クルップがごく短期間に経験のうえでのいかなる欠落もなく、ドイツ民族の再軍備を開始する用意がある、と総統に伝えることができたのは満足とするところであった。
Hitlers hatte ich die Genugtuung, dem Führer melden zu können,
daß Krupp bereit war, nach einer kurzen Anlaufszeit ohne
jegliche Lücken in der Erfahrung mit der Wiederaufrüstung des
deutschen Volkes zu beginnen...«
Krupp von Bohlen - ebenso wie Alfried - lieh seinen Namen, sein Prestige
und seine finanzielle Unterstützung, um die Nazi-Partei, mit ihrem klar
erkennbaren Programm einen neuen Krieg zu entfesseln, in Deutschland an die
Macht zu bringen.
1931年4月25日、フォン・ボーレンは、ドイツ工業全国同盟議長として、ナチに接近。
Am 25. April 1931 bemühte sich von Bohlen, als Vorsitzender
des Verbandes der deutschen Industrie, diesen in Einklang mit der Nazi-Politik
zu bringen.
1933年5月30日、彼のシャハト宛書簡:「ヒトラー・フォンド」への献金集めを組織し、責任者となる。クルップ社として473万8446マルクを献金。
Am 30. Mai 1933 schrieb er an Schacht: »... es ist vorgeschlagen
worden, in weitesten Kreisen der deutschen Industrie einschließlich der
Landwirtschaft und des Bankwesens eine Sammlung anzuregen, die dem Führer der
NSDAP unter dem Namen »Hitler-Fonds« zur Verfügung gestellt werden soll.... Ich
habe den Vorsitz über den Verwaltungsrat angenommen...« Krupp steuerte aus der Kasse der Hauptgesellschaft Krupp 4738446 Mark für
den Nazi-Parteifonds bei. Im Juni 1935 gab er der Nazi-Partei einen Betrag von
100000 Mark aus seinem Privatvermögen.
ナチ党は、クルップの影響力で得ていた工業界の支持なくしては、ドイツに対する統制に成功しなかったであろう。最初、息子のアルフリートが、後にはグスタフも、ナチ党員に。
Der Nazi-Partei wäre die Kontrolle über Deutschland nicht gelungen, wenn
sie nicht die Unterstützung der Industrie, die sie hauptsächlich durch Krupps
Einfluß erhielt, erlangt hätte. Zuerst wurde Alfried Mitglied der Nazi-Partei
und später schloß sich auch Gustav Krupp von Bohlen an. Der Kruppsche Einfluß
bestärkte in weitem Masse den Nazi-Plan, einen Angriffskrieg in Europa zu
entfachen.
クルップは、軍縮会議と国際連盟からの脱退に賛成し、支持。
Krupp von Bohlen befürwortete und unterstützte auch
tatkräftig Deutschlands Austritt aus der Abrüstungskonferenz und dem
Völkerbund. Er selbst hielt wiederholt öffentliche Reden, in denen er
Hitlers Angriffsprogramm billigte und dazu anreizte.
グスタフ・クルップは、1938年4月6日と7日、オーストリア併合賛成の演説。1938年10月13日には、ズデーテン併合に賛成演説。1939年9月4日には、ポーランド進駐に賛成。1941年5月6日には、彼は、西部戦線勝利を祝った。息子のアルフリートも同じような賛成・賛同演説を行った。
Am 6. und 7. April 1938 billigte er in zwei Reden die Einverleibung Österreichs; am 13. Oktober 1938 billigte er die Nazi-Besetzung des Sudetenlandes; am 4. September 1939 billigte er den Einmarsch in Polen; am 6. Mai 1941 feierte er den Erfolg der Nazi-Waffen im Westen. Alfried Krupp hielt ebenfalls Reden, die im allgemeinen den gleichen Sinn hatten. Die Krupps gehörten also zu den hartnäckigsten und einflußreichsten Kräften, die den Krieg herbeigeführt haben.
クルップ家は、戦争準備の主役でもあった。
1944年1月のベルリン大学での演説・・・。「何年もの秘密の仕事を通じて、ドイツ軍のために時間や経験のロスなしに仕事をするために、科学的で根底的な基盤を構築。
Die Krupps bildeten auch den Hauptfaktor zur Kriegsvorbereitung.
Im Januar 1944 rühmte sich Krupp in einer Rede in der Universität Berlin: »...
Durch Jahre geheimer Arbeit wurde eine wissenschaftliche und fundamentale
Grundlage gelegt, um wieder bereit zu sein, zur festgesetzten Stunde ohne
Verlust an Zeit und Erfahrung für das deutsche Heer zu arbeiten.« Im Jahre 1937, bevor Deutschland zum
[Der Nürnberger
Prozeß: Antrag für den Angeklagten Gustav Krupp v. Bohlen auf Vertagung des
Prozesses gegen seine Person, und die daraufhin unternommenen Schritte. Der Nürnberger
Prozess, S. 559 (vgl. NP Bd. 1, S. 148 ff.)]
1937年、ドイツが戦争に踏み込む前に、ドイツ国防軍最高司令部の同意を得て、衛生諸国政府の再軍備注文を獲得。
Kriege schritt, nahm Krupp mit Zustimmung des deutschen Oberkommandos Aufträge zur Aufrüstung der Regierungen von Satellitenstaaten an; Krupp stellte auch dem Angeklagten Rosenberg 20000 Mark zur Verfügung, um Nazi-Propaganda im Ausland zu betreiben. In einem Memorandum vom 12. Oktober 1939 machte ein Krupp-Beamter den schriftlichen Vorschlag, auf Krupps Kosten Propagandabroschüren zu versenden.
Nachdem der Krieg dann
ausgebrochen war-wofür beide Krupps, sowohl Gustav von Bohlen als auch Alfried,
unmittelbar verantwortlich sind - führten sie die deutsche Industrie, unter
Verletzung von Verträgen und dem Internationalen Recht, an. Sie beschäftigten
Zwangsarbeiter, die aus beinahe allen von Deutschland besetzten Ländern gepreßt
und von dort herbeigeschleppt worden waren; sie zwangen Kriegsgefangene, Waffen
und Munition, die gegen ihre eigenen Länder eingesetzt wurden,
herzustellen. Es sind reichliche Beweise vorhanden, daß diese Arbeiter in
Krupps Gewahrsam und in Krupps Diensten unterernährt und
überanstrengt, mißbraucht und unmenschlich behandelt wurden.
Erbeutete Aufzeichnungen zeigen, daß im September 1944 54990 ausländische
Arbeiter und 18902 Kriegsgefangene in den Krupp- Werken beschäftigt waren.
クルップ社の巨大利潤。
ドイツ最軍備は、クルップに巨額の発注をもたらし、それだけ利得も大きかった。
クルップ工場は、かつてはかなりの損失を出していたが、ナチスの再軍備とともに、純利益(租税、贈与、準備を除いた純利益)が恒常的に増大し、以下のようになった。
Weiterhin erzielten die Krupp-Gesellschaften durch die Zerstörung des
Weltfriedens und durch die Unterstützung des Nazi-Programms große
Gewinne. Die Wiederaufrüstung Deutschlands brachte Krupp große Aufträge
und entsprechenden Verdienst. Vor der Bedrohung des Friedens durch die
Nazis arbeiteten die Krupp-Werke mit erheblichen Verlusten. Mit der
Wiederaufrüstung durch die Nazis stiegen aber die Netto-Gewinne nach Abzug der
Steuern, Geschenke und Reserven ständig und betrugen:
クルップ者の純利益die Netto-Gewinneの推移。
Im Jahr, das am 30. September 1935 endete,
57.216.392 Mark
Im Jahr, das am 30. September 1938 endete,
97.071.632 Mark
Im Jahr, das am 30. September 1941 endete,
111.555.216 Mark
クルップ・コンツェルンの簿価・・・1933年10月から1943年10月までに、3倍以上(3.12倍)に。
Der Buchwert des Krupp-Konzerns stieg vom 1. Oktober 1933 von 75962000
Mark auf 237316093 Mark am 1. Oktober 1943. Bei diesen Angaben wurden im Betrieb befindliche Fabriken in den
besetzten Gebieten nur zu einem Buchwert von einer Mark für jeden Betrieb
eingesetzt. Wenn diese Zahlen auch Berichtigungen und Meinungsverschiedenheiten
unterworfen sein können, wie das bei Bilanzen in allen großen Unternehmen
üblich ist, so spiegeln sie doch die ungefähren Eigentumsverhältnisse und
Transaktionen wieder.
Die Dienste, die Alfried Krupp von Bohlen und
[Der Nürnberger
Prozeß: Antrag für den Angeklagten Gustav Krupp v. Bohlen auf Vertagung des
Prozesses gegen seine Person, und die daraufhin unternommenen Schritte. Der
Nürnberger Prozess, S. 561 (vgl. NP Bd. 1, S. 149 ff.)]
seine Familie den
Kriegszielen der Nazi-Partei leisteten, waren so bedeutend, daß den
Krupp-Werken eine besondere Ausnahmestellung in der
Nationalisierung der Industrie eingeräumt wurde. Hitler erklärte sich
bereit, »jede nur mögliche Sicherung für die Weiterführung der Werke als Familienunternehmen
zu schaffen; es wäre am einfachsten, mit der 'lex Krupp' zu beginnen...« Nach
kurzen Unterhandlungen wurde es auch so gehandhabt. Eine Verordnung
vom 12. November 1943 stellte die Krupp-Werke als ein
Familienunternehmen unter die Kontrolle von Alfried Krupp und stellte fest, daß
dies geschehe in Anerkennung der Tatsache, daß »seit 132 Jahren die Firma
Friedrich Krupp als Familien-Unternehmen für die bewaffneten Kräfte des
deutschen Volkes hervorragende und einzig dastehende Verdienste erlangt hätte«.
Es ist stets die Auffassung der Vereinigten Staaten gewesen, daß die
Großindustriellen Deutschlands im gleichen Maße wie seine Politiker, Diplomaten
und Soldaten der in dieser Anklageschrift enthaltenen Verbrechen schuldig
seien. Der amerikanische Hauptankläger stellte am 7. Juni 1945 in einem Bericht
an Präsident Truman, der mit dessen Zustimmung veröffentlicht
wurde, fest, daß die Anklage die Personen, die verantwortungsvolle Posten im
Finanz-, Industrie- und Wirtschaftsleben Deutschlands eingenommen hatten,
ebenso einschließe wie andere.
アメリカはアルフリートの告訴することとする。
Dementsprechend schlugen die Vereinigten Staaten mit der Zustimmung des
Außenministers vor, Alfried Krupp, den Sohn von Krupp von Bohlen,
Präsident und Eigentümer der Krupp-Werke, anzuklagen.
ソ連、フランス、イギリスがこれに反対。
Die Anklagevertreter der Sowjet-Union, der Französischen Republik und des Vereinigten Königreiches widersetzten sich aber einmütig der Einbeziehung Alfried Krupps in die Anklage. Dies soll nicht gesagt sein, um die anderen Anklagevertretungen oder ihre Auffassungen einer Kritik zu unterziehen. Die Notwendigkeit, die Zahl der Angeklagten zu beschränken, bestimmten die Vertreter der anderen drei Nationen, Alfried Krupp auszuschließen.
Sofort nach der Zustellung der Anklageschrift,
nachdem der ernste Zustand Krupp von Bohlens bekannt wurde,
beriefen die Vereinigten Staaten eine neue Sitzung der Anklagevertreter ein und
schlugen eine Ergänzung vor, um Alfried Krupp mit einzuschließen. Wiederum wurde der Vorschlag der Vereinigten Staaten durch
ein Votum von drei-zu-eins abgelehnt. Wenn nun der Gerichtshof
entscheiden sollte, das angeklagte Mitglied der Familie Krupp, Gustav von
Bohlen, aus dem Verfahren herauszulassen, so wird eines der Hauptziele der
Vereinigten Staaten zunichte; es wird ergebenst bemerkt, daß ein solches
Ergebnis nicht im »Interesse der Gerechtigkeit« liegt.
[Der Nürnberger
Prozeß: Antrag für den Angeklagten Gustav Krupp v. Bohlen auf Vertagung des
Prozesses gegen seine Person, und die daraufhin unternommenen Schritte. Der
Nürnberger Prozess, S. 563 (vgl. NP Bd. 1, S. 150 ff.)]
Die Vereinigten Staaten legen ergebenst dar, daß dem zukünftigen Weltfrieden kein schlechterer Dienst erwiesen werden könnte, als die ganze Familie Krupp und die Kriegsrüstungsindustrie in diesem Prozeß, in dem das Führen von Angriffskriegen verurteilt werden soll, auszulasen. Die »Interessen der Gerechtigkeit« können nicht wahrgenommen werden, ohne den Menschen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, die vier Generationen lang durch Krupps Munition und Krupps Rüstung ums Leben kamen oder deren Leben hierdurch bedroht gewesen ist, ebenso wie den zukünftigen Generationen, die sich nicht so lange sicher fühlen können, als solche Leute einer Verurteilung entgehen.
Während die Vereinigten Staaten
selbstverständlich ohne die Mitwirkung einer anderen Macht keinen neuen
Angeklagten belangen können, so können sie doch auf Grund des Statuts
gegen diesen Antrag Einspruch erheben. Die Vereinigten Staaten machen ergebenst
geltend, daß wenn dem Antrag Krupp von Bohlens stattgegeben wird, dies nur
unter der Bedingung geschehen soll, daß Alfried Krupp als Angeklagter an dessen
Stelle tritt, damit ein Vertreter der Krupp-Interessen vor dem Gerichtshof
steht.
Die Einführung eines neuen Angeklagten mag das Bedenken auslösen, daß
dies zu einer Prozeßverzögerung führt. Es wird auch zugegeben, daß eine
Verzögerung unvermeidbar ist, obwohl sie wenige Tage keinesfalls überschreiten
würde. Andrerseits muß ergebenst darauf hingewiesen werden, daß die genaue
Einhaltung des Prozeßbeginns weniger wichtig ist, als das Mißlingen seiner
grundlegenden Aufgaben. Der hier tätige amerikanische Anklagestab ist von
seiner Heimat am weitesten entfernt. Aus persönlichem wie auch öffentlichem
Interesse bedauert er jede Verzögerung. Aber wir
glauben, daß sowohl die zukünftige wie auch die gegenwärtige Welt empört sein
muß, wenn in einem Prozeß, in dem das Führen von Angriffskriegen
verurteilt werden soll, die Industriemacht der Krupps überhaupt von
Verurteilung verschont bleiben soll.
Der vollständige Trialbrief der Vereinigten Staaten gegen Krupp von Bohlen mit Kopien von Dokumenten, die seine Schuld feststellen, wird, wenn es gewünscht ist, dem Gerichtshof als Beweismaterial gegen Alfried Krupp und die Krupp-Werke zugängig gemacht werden können.
Ergebenst unterbreitet:
Unterschrift: ROBERT H. JACKSON,
Hauptankläger für die
Vereinigten Staaten von Amerika
[Der Nürnberger
Prozeß: Antrag für den Angeklagten Gustav Krupp v. Bohlen auf Vertagung des
Prozesses gegen seine Person, und die daraufhin unternommenen Schritte. Der
Nürnberger Prozess, S. 565 (vgl. NP Bd. 1, S. 151 ff.)]
Beschluß des
Gerichtshofes
über die
Vertagung des Verfahrens
gegen Gustav
Krupp v. Bohlen
Internationaler
Militärgerichtshof
DIE VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA,
DIE FRANZÖSISCHE
REPUBLIK,
DAS VEREINIGTE
KÖNIGREICH VON
GROSSBRITANNIEN
UND NORDIRLAND
UND DIE UNION DER
SOZIALISTISCHEN SOWJET-REPUBLIKEN
- gegen -
Hermann Wilhelm
Göring und andere,
Angeklagte.
NACH BERATUNG über den
Antrag des Verteidigers für den Angeklagten Gustav Krupp von Bohlen, das
Verfahren gegen ihn zu vertagen,
WIRD VERFÜGT:
Dem
Antrag auf Vertagung wir hiermit stattgegeben.
ES WIRD FERNER VERFÜGT:
Die
in der Anklageschrift enthaltenen Beschuldigungen gegen Gustav Krupp von Bohlen
sollen bei den Akten des Gerichtshofes für ein späteres Verfahren
zurückbehalten werden, falls der körperliche und geistige Zustand des
Angeklagten ein solches zuläßt.
FÜR DEN
INTERNATIONALEN
MILITÄRGERICHTSHOF:
Unterschrift:
GEOFFREY LAWRENCE
Vorsitzender
15. November 1945
BEGLAUBIGT:
Unterschrift:
WILLIAM L. MITCHELL
Generalsekretär
[Der Nürnberger
Prozeß: Antrag für den Angeklagten Gustav Krupp v. Bohlen auf Vertagung des
Prozesses gegen seine Person, und die daraufhin unternommenen Schritte. Der
Nürnberger Prozess, S. 576 (vgl. NP Bd. 1, S. 156 ff.)]
Beschluß des
Gerichtshofes,
durch den der
Antrag, die Person Alfried Krupp
von Bohlens als
Angeklagten hinzuzufügen,
abgewiesen wird.
Internationaler
Militärgerichtshof
DIE VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA,
DIE FRANZÖSISCHE
REPUBLIK,
DAS VEREINIGTE
KÖNIGREICH VON GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND
UND DIE UNION DER
SOZIALISTISCHEN SOWJET-REPUBLIKEN
- gegen -
HERMANN WILHELM
GÖRING und andere,
Angeklagte.
BESCHLUSS
NACH BERATUNG über den Antrag, die Anklage durch die Hinzufügung des
Namens Alfried Krupp zu ergänzen,
WIRD VERFÜGT:
Der Antrag wird hiermit zurückgewiesen.
FÜR DEN
INTERNATIONALEN
MILITÄRGERICHTSHOF:
Unterschrift:
GEOFFREY LAWRENCE
Vorsitzender
17. November
1945.
BEGLAUBIGT:
Unterschrift:
WILLIAM L. MITCHELL
Generalsekretär
[Der Nürnberger
Prozeß: Antrag für den Angeklagten Gustav Krupp v. Bohlen auf Vertagung des Prozesses
gegen seine Person, und die daraufhin unternommenen Schritte. Der Nürnberger
Prozess, S. 584 (vgl. NP Bd. 1, S. 159 ff.)]