フリッチ危機(フォン・ブロンベルク、フォン・フリッチの解任)・
国防軍機構の改変
・・・ヒトラーが軍最高司令官として直接国防軍を指揮する体制。
1938年2月4日のヒトラー令
ZEUGE DR. HANS HEINRICH LAMMERS: Hans Heinrich
Lammers.
VORSITZENDER: Wollen Sie mir folgenden Eid
nachsprechen: Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich
die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.
[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]
VORSITZENDER: Sie können sich setzen, wenn Sie wünschen.
DR. NELTE: Herr Zeuge! Ich hatte Sie in der
Hauptsache befragen wollen über den Begriff des OKW, seine Zuständigkeit und
die Stellung, die der Feldmarschall Keitel als Chef des OKW eingenommen hat. Wir
haben darüber ja auch in Besprechungen uns unterhalten, die wir hatten. Da mir
dieser Komplex aber durch die Aussagen des Reichsmarschalls Göring, durch die
Aussagen des Angeklagten, und auch noch durch andere spätere Zeugen noch
erklärt werden, möchte ich Sie, auch um Zeit zu sparen, über diese Fragen im
allgemeinen oder im einzelnen nicht hören. Ergänzend möchte ich Sie als den
Chef der Reichskanzlei über Dinge fragen, die die anderen nicht so wissen
können wie Sie, der Sie zumindest an der Formulierung bei der Entstehung des
maßgebenden Erlasses vom 4. Februar 1938 mitgewirkt haben. Ich bitte Sie, mir
deshalb zunächst zu sagen: Wie ist es zu dem Groß-Revirement vom 4. Februar
1938 gekommen?
LAMMERS: Der Führer teilte mir mit, daß der
Reichskriegsminister von Blomberg aus seinem Amte ausscheide, und daß er bei
dieser Gelegenheit einige andere Personalveränderungen in der Reichsregierung
vornehmen wolle, im besonderen, daß Herr Außenminister von Neurath zurücktreten
werde, daß auch hier eine Änderung eintreten werde, daß auch im Oberbefehl des
Heeres eine Änderung eintreten werde. Im Anschluß daran gab der Führer den
Auftrag, einen Erlaß auszuarbeiten über die Führung in der Wehrmacht. Ich
sollte dabei mitwirken im Benehmen mit dem Wehrmachtsamt des Kriegsministeriums.
Als Richtlinie hierfür gab der Führer mir folgende Weisung: »Ich
will in Zukunft keinen Reichskriegsminister mehr haben, und ich will auch in
Zukunft keinen Oberbefehlshaber der Wehrmacht haben, der zwischen mir, als
Oberstem Befehlshaber, und den Oberbefehlshabern der Wehrmachtsteile steht.«
Dementsprechend wurde nun der Erlaß formuliert, indem zunächst das
Oberkommando der Wehrmacht eingerichtet wurde als ein militärischer Stab, der
dem unmittelbaren Befehl des Führers unterstehen sollte.
[Der Nürnberger
Prozeß: Einhundertzweiter Tag. Montag, 8. April 1946. Der Nürnberger Prozess,
S. 12784 (vgl. NP Bd. 11, S. 37 ff.)]
Der Führer wünschte an dieser Stelle keine
selbständige Dienststelle, die zwischen ihm und zwischen den Oberbefehlshabern
der Wehrmachtsteile eingeschaltet war. Infolgedessen hatte der damals zum Chef
des OKW ernannte General der Artillerie Keitel keine eigene Kommandogewalt über
die Wehrmachtsteile. Eine solche Kommandogewalt wäre ja wohl auch schon aus
Autoritätsgründen kaum in Frage gekommen.
VORSITZENDER: Ist dieser Punkt von dem
Angeklagten Keitel nicht selbst genügend behandelt worden? Im Kreuzverhör wurde
ihm keine Frage gestellt, um irgendeine seiner Aussagen mit Bezug auf die
Organisation des OKW anzuzweifeln. Dem Gerichtshof erscheint deshalb alles das,
unnötig.
DR. NELTE: Herr Präsident! Ich hatte das dem
Zeugen auch bei meiner Einleitung schon gesagt. Ich hatte ihn nur über die
Entstehung des Revirements vom 4. Februar 1938 eine Frage vorgelegt, und
da mußte er wohl etwas über den Erlaß vom 4. Februar 1838 sagen. Ich werde das
Verhör mit dem Zeugen Dr. Lammers so kurz machen, wie es der Sachlage
entspricht. Ich glaube auch, daß die Verhältnisse des Chefs OKW absolut geklärt
sind. Immerhin eine grundsätzliche Frage: Wenn eine Persönlichkeit wie Dr.
Lammers das bestätigen kann, so wird das den Beweiswert des Vortrags, glaube
ich, etwas stärken.
VORSITZENDER: Wenn die Anklagebehörde irgendeine
Frage im Kreuzverhör gestellt hätte, die eine Ungenauigkeit in der Aussage des
Angeklagten Keitel über diesen Gegenstand angedeutet hätte, dann wäre es Ihnen
natürlich freigestanden und es wäre notwendig für Sie, weiteres Beweismaterial
vorzubringen. Aber wenn der Gegenstand in keiner Weise bestritten wird, so ist
es nicht notwendig, ihn zu bestätigen.
DR. NELTE: Dann, Herr Präsident, brauche ich den
Zeugen überhaupt nicht zu befragen, denn worüber ich ihn hören wollte, war die
Stellung des Angeklagten als Chef OKW, seine Stellung als Minister, seine
Funktion als sogenannter Reichsverteidigungsratsvorsitzender und seine Funktion
als Mitglied des Dreier- Kollegiums. In all diesen Fällen ist seitens der
Anklagebehörde keine Beanstandung vorgenommen worden.
VORSITZENDER: Dr. Nelte, die Anklagebehörde hat
die Frage aufgeworfen, ob der Angeklagte Keitel an irgendwelchen politischen
Handlungen teilgenommen hat. Darüber können Sie ihn fragen.
DR. NELTE: Ich danke sehr!
Herr Dr. Lammers! Was können Sie aus Ihrer eigenen Kenntnis darüber
sagen, ob der Angeklagte Feld
[Der Nürnberger
Prozeß: Einhundertzweiter Tag. Montag, 8. April 1946. Der Nürnberger Prozess,
S. 12786 (vgl. NP Bd. 11, S. 38 ff.)]
marschall Keitel sich mit politischen Dingen,
kraft seiner Stellung als Chef OKW, zu befassen hatte oder sich damit befaßt
hat?
LAMMERS: Als Chef OKW hatte er ja als solcher mit
politischen Dingen zunächst mal überhaupt nichts zu tun. Ich verstehe Ihre Frage,
Herr Rechtsanwalt, so, daß ich mich darüber äußern soll, was Herr Keitel in
seiner Eigenschaft, soweit er kriegsministerielle Befugnisse ausübte, an der
Politik mitgewirkt hat. Ich verstehe die Frage nicht.
DR. NELTE: Es hat das weder mit seiner Stellung,
Dienststellung, als Chef OKW, Stabschef oder kriegsministeriellen Funktionen zu
tun. Was Sie bekunden sollen, ist, ob Sie wissen, daß der Angeklagte Keitel
sich, während er in der Stellung als Chef OKW war, mit politischen, das heißt
also außenpolitischen Dingen in erster Linie befaßt hat?
LAMMERS: Also, von den großen Dingen der Politik,
insbesondere von außenpolitischen Dingen, kann ich über Herrn Keitel nichts
aussagen, da ich selber ja an diesen Fragen nicht mitgewirkt habe.
DR. NELTE: Dann will ich Sie einmal konkret
fragen. Sie wissen, daß Feldmarschall Keitel bei Empfängen zugegen war, wenn
der Präsident Hacha da war, wenn es sich um Zusammenkünfte handelte mit anderen
Staatsmännern. Sie werden doch teilweise auch dabeigewesen sein. Können Sie
sagen, ob bei diesen Beteiligungen an solchen Empfängen, an solchen
Besprechungen, die Funktion des Feldmarschalls Keitel die war, an den
politischen Besprechungen teilzunehmen oder daran nicht teilzunehmen?
LAMMERS: Herr Keitel hat vielfach, meines
Wissens, an solchen Besprechungen mit ausländischen Persönlichkeiten
teilgenommen. Ich habe an solchen Besprechungen in der Regel nicht
teilgenommen. Sie haben, Herr Rechtsanwalt, den Staatspräsidenten Hacha
genannt. Das war ein Ausnahmefall, wo ich dabei war, denn die Angelegenheiten
des Protektorats wurden bei uns nicht als außenpolitische Angelegenheiten
behandelt. Bei außenpolitischen Besprechungen mit kompetenten Leuten des
Auslands, Besprechungen politischer Art, bin ich so gut wie nie zugegen gewesen
und kann deshalb nicht sagen, in welchem Umfange Herr Keitel sich bei diesen
Besprechungen betätigt hat. Ich nehme an, daß er bei solchen Besprechungen
häufig zugegen gewesen ist.
DR. NELTE: Also, Sie können mir über diese Frage
überhaupt nicht aus eigener Wissenschaft antworten. Dann frage ich Sie: Sollte
nach dem Willen des Urhebers des Erlasses vom 4. Februar 1938,
Hitler, mit dem Sie ja über die Zwecke gesprochen haben, der
[Der Nürnberger
Prozeß: Einhundertzweiter Tag. Montag, 8. April 1946. Der Nürnberger Prozess,
S. 12788 (vgl. NP Bd. 11, S. 39 ff.)]
Mann, der das Amt des Chefs OKW bekam, irgendeine
politische Funktion haben?
LAMMERS: Als Chef OKW sollte er, meiner
Überzeugung nach, eine politische Funktion nicht haben, denn er war dem unmittelbaren Befehl des Führers unterstellt.
DR. NELTE: Ist Ihnen das jemals bekanntgeworden
oder haben Sie jemals den Eindruck gehabt, daß der General Keitel ein
politischer General war in dem Sinn, wie man ihn einen politischen General zu
benennen pflegt?
LAMMERS: Diesen Eindruck habe ich nie gehabt.
DR. NELTE: Herr Präsident! Dann möchte ich den
Zeugen nicht mehr weiter befragen, da alles übrige, was er sagen sollte,
geklärt ist
VORSITZENDER: Dr. Nelte! Der Gerichtshof ist der
Ansicht, daß Sie vielleicht mißverstanden haben, was ich gesagt habe, als ich
Ihnen sagte, Sie sollten einige Fragen an den Angeklagten Keitel über seine
Eigenschaft als Mitglied des Reichsverteidigungsrates stellen. Wenn der Zeuge
über diesen Punkt Aussagen machen kann, so können Sie ihn darüber befragen.
DR. NELTE: Herr Zeuge! In dem Gesetz, Reichsverteidigungsgesetz, vom Jahre 1938 sind Sie
als Chef der Reichskanzlei zum ständigen Mitglied des Reichsverteidigungsrates
bestimmt. Wissen Sie, ob dieses Reichsverteidigungsgesetz mit dem darin
verankerten Reichsverteidigungsrat in Wirksamkeit getreten ist?
LAMMERS: Das Reichsverteidigungsgesetz ist gemacht
worden, ist aber als solches nie verkündet
worden. Es ist nach meiner Auffassung infolgedessen auch
nie Gesetz geworden. Der Inhalt des Reichsverteidigungsgesetzes wurde
aber teilweise, sozusagen als geheime Anordnung des
Führers, angewendet. In dem Reichsverteidigungsgesetz war ein
Reichsverteidigungsrat vorgesehen. Dieser Reichsverteidigungsrat hat als
solcher meines Wissens nicht getagt, denn ich habe zu diesem
Reichsverteidigungsrat nie eine Einladung erhalten, habe auch, meiner
Erinnerung nach, nie an einer Sitzung dieses Reichs Verteidigungsrates
teilgenommen.
Es sollen allerdings, wie ich gehört habe, zwei Sitzungen stattgefunden
haben, die als Sitzungen des Reichsverteidigungsrates bezeichnet worden sind.
Ich glaube aber, daß diese Sitzungen, schon ihrer großen
Versammlungsteilnehmerzahl nach, von 60 bis 80 Leuten, wohl Sitzungen waren,
die der Beauftragte für den Vierjahresplan in dieser Eigenschaft einberufen
hatte. An solchen Sitzungen teilgenommen zu haben, kann ich mich erinnern. Ich
habe sonst von dem
[Der Nürnberger
Prozeß: Einhundertzweiter Tag. Montag, 8. April 1946. Der Nürnberger Prozess,
S. 12790 (vgl. NP Bd. 11, S. 40 ff.)]