総力戦・世界大戦の厳しい条件(ヒトラー)は、第三帝国内部の内輪もめを引き起こす。
ポーランド総督フランクと親衛隊ライヒ指導者ヒムラーの対立関係、さらに、4ヵ年計画課題(総力戦のための経済構築・・・ゲーリング)
総督府統治(フランク)の難問群・圧力群・・・・治安問題(ヒムラー)
→ユダヤ人疎開政策への圧力(Cf.拙著『独ソ戦とホロコースト』第5章、総力戦敗退下の総督府)
auch nicht in sehr krasser Form, immer wieder Stellung genommen hat gegen die Haft in den Konzentrationslagern, weil diese Haft ja ohne eine Rechtsgrundlage erfolgt war.
ラマース証言:
フランクの演説は、しばしばヒトラーの不興を買うものとなる。
ヒトラーはついにはフランクの演説禁止をいいわたすことに。
Und diese Reden, die Frank gehalten hat, die
haben ihm mehrfach die scharfe Mißbilligung des Führers eingebracht, so daß ich
schließlich vom Führer den Auftrag bekam, ihm ein Redeverbot zuzustellen, und
ferner, daß ihm auch die Herausgabe, die gedruckte Herausgabe dieser Reden,
verboten wurde. Und letzten Endes hatte diese Tätigkeit von Frank, in
der er sich für den Rechtsstaat einsetzte, zur Folge, daß er entfernt wurde aus
seinem Amt als Reichsleiter des Rechtsamtes der Partei.
DR.
SEIDL: Wurde er aus diesen Gründen nicht dann abgesetzt als Präsident der
Akademie für Deutsches Recht?
LAMMERS:
Ja, das erfolgte gleichzeitig und auch als Leiter des Rechtswahrerbundes.
DR. SEIDL: Eine andere Frage. Hatte Dr. Frank in seiner Eigenschaft als Generalgouverneur eine umfassende Machtstellung, oder war es nicht vielmehr so, daß seine Stellung in vieler Hinsicht weitgehend durchlöchert war?
総督フランクの権力上の地位は、多くの点で穴があけられていた。
軍との関係
四カ年計画ゲーリングとの関係
ヒムラー(ドイツ警察長官)との関係
ヒムラーが民族強化全権であったこととの関係・・フランクとの相談抜きに移住政策
労働配置総監ザウケルとの関係
LAMMERS:
Man kann schon ruhig sagen, daß die Machtstellung Franks in vieler
Hinsicht durchlöchert war. Es gibt hier eine Reihe von Argumenten,
erstens, also was selbstverständlich war, durch die Wehrmacht.
Die hat ihn aber am wenigsten belastet, denn in den besetzten Gebieten waren
die Reichskommissare ja nie Mitglieder des Oberkommandos der Wehrmacht. Das war
immer getrennt. Dann hatte Göring als Beauftragter für den
Vierjahresplan umfassende Befehlsbefugnisse an Partei und Staat in allen
besetzten Gebieten, also auch im Generalgouvernement und konnte insofern dem
Generalgouverneur Weisung geben und auch seine Anordnungen, wenn es nötig war,
im allgemeinen Interesse nötig war, durchbrechen und aufheben. Drittens
war die Machtstellung des Generalgouverneurs Frank stark beschränkt durch die
Polizei, indem Himmler als Chef der Deutschen Polizei unmittelbare Polizeibefugnisse
hatte, über die er sich allerdings ins Einvernehmen setzen sollte mit
dem Generalgouverneur, was aber nicht immer geschah. Dann hat der
Generalgouverneur eine weitere Einbuße in seiner Machtvollkommenheit gehabt
dadurch, daß Himmler Reichskommissar zur Festigung des deutschen
Volkstums war und als solcher die Umsiedlungen machen konnte und auch
machte, ohne daß er Generalgouverneur Frank irgendwie befragte. Dann waren es
gewisse Durchlöcherungen zugunsten des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz,
ob
[Der Nürnberger
Prozeß: Einhundertzweiter Tag. Montag, 8. April 1946. Der Nürnberger Prozess,
S. 12814 (vgl. NP Bd. 11, S. 52 ff.)]
wohl hier auf diesem Gebiet die
Durchbrechung der Machtvollkommenheiten nach meiner Auffassung die geringsten
waren, denn der Gauleiter Sauckel hat sich immer nach Möglichkeit vorher mit
den örtlichen Stellen geeinigt; schließlich waren es noch Vorbehalte seitens
des Reichsministers Speer auf dem Gebiete der Rüstung und Technik. Es gab dann
noch Vorbehalte für die Post, Eisenbahn und für andere. Aber im wesentlichen
sind das die Durchlöcherungen, wie Sie, Herr Rechtsanwalt sagen, der
Machtstellung Franks.
DR. SEIDL: Wie war nach Ihren
Beobachtungen die grundsätzliche Einstellung Dr. Franks gegenüber dem
polnischen und ukrainischen Volk, und welche Politik hat er versucht,
durchzusetzen?
LAMMERS: Nach meiner Auffassung
hat Frank immer versucht, eine Politik der Mäßigung zu betreiben und eine
deutschfreundliche Stimmung in Polen zu schaffen. Allerdings hat er sich damit
dann vielfach nicht durchsetzen können, er hat sich im besonderen deshalb nicht
durchsetzen können, weil die Polizeigewalt und die Gewalt Himmlers auf dem
Gebiet der Umsiedlung zu groß war, so daß seine Maßnahmen und seine Absichten
gestört wurden. Es war ihm schwer, sich durchzusetzen.
DR. SEIDL: Hat Dr. Frank sich
mit Germanisierungsabsichten getragen, oder war es nicht vielmehr so, daß er
der Umsiedlungspolitik Himmlers als Reichskommissar für die Festigung des
deutschen Volkstums Widerstand entgegensetzte, wo immer es nur ging?
LAMMERS: Daß Frank Germanisierungsabsichten
gehabt hat, für so töricht würde ich ihn nicht halten, daß er Polen
zu Deutschen machen wollte. Er wird wahrscheinlich versucht haben, die
deutschstämmigen Leute in Polen für das Deutschtum zu gewinnen; und mit
den Umsiedlungen hat er viel Schwierigkeiten gehabt, indem er vorher nicht
gefragt wurde und ihm einfach im Wege der Umsiedlung Menschen in das
Generalgouvernement hereingeschoben wurden. Darin befand er sich durchaus in
Übereinstimmung mit mir. Ich habe auch wiederholt beim Führer vorgetragen, daß
diese Massenumsiedlungen nicht auf einmal ohne Zustimmung des Generalgouvernement
hereingeschoben können, daß der Generalgouverneur nicht
regieren kann, wenn er diese Maßnahmen über die Umsiedlung nicht vorher
kennt, ja, wenn er auf diese Maßnahmen auch nicht einmal einen Einfluß hat.
ヒムラー直属の親衛隊・警察機構と総督フランクとの軋轢
DR. SEIDL: Herr Zeuge! Sie
haben vorher erklärt, daß die gesamte Sicherheitspolizei und der SD im
Generalgouvernement unmittelbar Himmler beziehungsweise dem Höheren SS- und
Polizeiführer unterstanden. Hat der Generalgouverneur Frank nicht versucht,
[Der Nürnberger Prozeß:
Einhundertzweiter Tag. Montag, 8. April 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 12816
(vgl. NP Bd. 11, S. 53 ff.)]
gegen die Gewaltpolitik dieser
beiden Männer Verwahrung einzulegen und Abhilfe zu schaffen?
LAMMERS: Er hat sich in diesem
Punkte wiederholt bei mir beschwert, und zwar mit dem Ziele, daß ich diese
Beschwerden an den Führer bringe, was mir allerdings nur zum Teil möglich
gewesen ist. In einem Punkt aber wollten wir ihm durchaus helfen. Es wurde im
Generalgouvernement nachher ein Staatssekretariat eingerichtet für das
Sicherheitswesen und unter dem damaligen Höheren SS- und Polizeiführer Krüger.
Das hat aber nur vier oder sechs Wochen lang funktioniert, dann sind
Meinungsverschiedenheiten auf diesem Gebiete wieder ausgebrochen. Krüger, der
Staatssekretär des Sicherheitswesens, erklärte, ich bekomme meine Weisungen von
Himmler. Wenn sich der Generalgouverneur darüber beschwerte, dann sagte
Himmler, das sind ja alles unwichtige Dinge, die muß ich doch unmittelbar
befehlen können, der Generalgouverneur sagte, für mich sind diese Dinge nicht
unwichtig, für mich sind auch diese Dinge wichtig; also es war der Befehlsweg
und die Zusammenarbeit mit dem Generalgouverneur nicht eingehalten, so daß es
in der Tat begreiflich ist, daß Herr Frank eine sehr schwierige Stellung gehabt
hat in Bezug auf das Polizeiwesen.
DR. SEIDL: Ist es richtig, daß
der Generalgouverneur wiederholt, und zwar schriftlich und mündlich seinen
Rücktritt erklärt hat und was waren die Gründe dafür?
LAMMERS: Frank hat mehrfach
seinen Rücktritt erklärt, und zwar wegen dieser starken Konflikte, die er im
besonderen mit Himmler hatte, und deswegen, weil er in diesen Konflikten nicht
recht bekam, sondern beim Führer bekam meistens Himmler recht. Es sind mehrere
Rücktrittsabsichten oder Rücktrittswünsche an mich gebracht worden, die ich zum
Teil dem Führer gar nicht vorlegen durfte. Ich habe aber dem Führer über diese
Rücktrittsabsichten des Generalgouverneurs berichtet, und der Führer hat
mehrere Male den Rücktritt von Frank abgelehnt.
DR. SEIDL: Ist Ihnen bekannt,
daß der Reichsführer- SS Himmler auf die Beseitigung Dr. Franks hingearbeitet
hat?
ヒムラーとフランクは個人的にも対立関係。ヒムラーはラマースとの会話で、フランクが地位を失うことをしばしば希望。
ボルマンとフランクの関係もよくない。
LAMMERS: Der
Reichsführer Himmler war persönlich zweifellos ein Gegner von Frank. Ich
habe Anlaß, aus verschiedenen abfälligen Äußerungen, die Himmler über Frank
getan hat, anzunehmen, daß Himmler es sehr gerne gesehen hätte, wenn Frank aus
seiner Stellung beseitigt worden wäre; und an demselben Strang mitgezogen hat
der Reichsleiter Bormann, der der Persönlichkeit Franks auch nicht wohlgesinnt
war.
DR. SEIDL: Wem unterstanden im
Generalgouverne
[Der Nürnberger Prozeß:
Einhundertzweiter Tag. Montag, 8. April 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 12818
(vgl. NP Bd. 11, S. 54 ff.)]
ment die Konzentrationslager,
und wer war für die Errichtung und Verwaltung zuständig?
LAMMERS: Die
Konzentrationslager hatte Himmler unter sich und für die Verwaltung und
Organisation waren Organe, Abteilungen von Himmler da. Es war ein Wirtschaftsamt,
glaube ich, ein Wirtschaftsamt der SS, das die Verwaltung hatte, aber die
Konzentrationslager als solche, die unterstanden Himmler.
DR. SEIDL: Wer war für alle
Fragen im Zusammenhang mit der sogenannten Judenpolitik zuständig, und zwar im
Generalgouvernement?
LAMMERS: In den besetzten
Gebieten war für die Judenpolitik, ich möchte sagen, in all den großen Dingen,
Himmler derjenige Mann, der das leitete. Natürlich war der Generalgouverneur
auch mit Dingen auf dem Gebiet der Judenpolitik befaßt, oder Maßnahmen gegen
die Juden befaßt, zum Beispiel Bekämpfung des Fleckfiebers, ich glaube, auch
die äußere Kennzeichnung. Alle die persönlichen Maßnahmen sind von der Polizei
beim Generalgouverneur beantragt worden; aber die Hauptpolitik gegen die Juden
hat, wie ich nachträglich erfahren habe, Himmler völlig allein gemacht und er
hatte dafür vom Führer die Vollmachten.
DR. SEIDL: Ist es richtig, daß
der Generalgouverneur bereits vom Jahre 1940 an laufend Beschwerden über die
Tätigkeit des Höheren SS- und Polizeiführers Krüger erhoben hat?
LAMMERS: Das kann ich
bestätigen, das ist mehrfach geschehen. Ganz besonders richteten sich die
Beschwerden dagegen, daß die SS- und Polizeigerichte sich im
Generalgouvernement Zuständigkeiten anmaßten, die sie gar nicht hatten und
infolgedessen die Gerichtstätigkeit hier auch der zuständigen Behörde des
Generalgouvernements entzogen wurde. Da sind auch Geiselerschießungen
vorgekommen. Darüber hat er sich auch mehrfach beschwert, wobei ich bemerke,
daß alle Beschwerden an mich,... es waren ja keine Beschwerden bei meiner
Person, sondern sie wurden ja immer nur an mich deshalb gebracht, damit sie von
mir an den Führer gebracht würden.
総督府に対する過大な要求(食糧・穀物をライヒに供出せよとの要求)にフランクは不満・抗議。
DR. SEIDL: Ist es richtig, daß
der Generalgouverneur laufend Vorstellungen gegen eine übermäßige
Inanspruchnahme des Generalgouvernements durch das Reich, insbesondere
in Bezug auf Getreidelieferungen, erhoben hat?
LAMMERS: Er hat häufig
Einwendungen erhoben, aber seine Auflagen, die er bekommen hat, sind
sogar noch erhöht worden. Er hat sie allerdings meistens erfüllt, was ihm
besonders schwer gefallen sein mag.
[Der Nürnberger Prozeß:
Einhundertzweiter Tag. Montag, 8. April 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 12820
(vgl. NP Bd. 11, S. 55 ff.)]
DR. SEIDL: Ist Ihnen bekannt,
daß der Generalgouverneur gegen die Verschleppung von Kunstwerken durch
die Organisationen Himmlers protestiert hat?
LAMMERS: Ja, das ist mir so
ganz schwach in Erinnerung. Es ist möglich, daß er sich auch über die
Wegschaffung von Kunstwerken beschwert hat, aber auf Einzelheiten kann ich mich
darauf nicht mehr entsinnen.
DR. SEIDL: Und nunmehr die letzte
Frage: Ist es richtig, daß der Generalgouverneur in zahlreichen Schriftsätzen,
und zwar bereits vom Jahre 1940 an, Vorschläge über eine Verbesserung der
Lebensbedingungen der Bevölkerung des Generalgouvernements beim Führer gemacht
hat, und daß erst sehr viel später dann der Führer die von Dr. Frank von Anfang
an befürwortete hohe Politik als richtig anerkannte.
LAMMERS: Herr Frank hat sich
vielfach gegen eine Ausbeutungspolitik ausgesprochen
und mehr im Sinne einer Aufbaupolitik, auch einer kulturellen Aufbaupolitik.
Zum Beispiel hatte er vorgeschlagen, daß man zu den Behörden beim Gouverneur
schon und zu den Kreishauptleuten und so weiter polnische beratende Gremien
gebe, und das ist abgelehnt worden. Er hat sich ausgesprochen für die
Errichtung von Gymnasien, Priesterseminaren und ähnlichen kulturellen
Bestrebungen. Das ist alles abgelehnt worden.
Er hat auch einmal eine große Denkschrift
eingereicht, da war eine polnische Organisation, die nannte sich »Pflug und
Schwert«, Die hatte die Mitarbeit mit den Deutschen angeboten, und da hat Frank
eingehende Vorschläge in einer größeren Denkschrift gemacht, daß man die Polen
nur zur Mitarbeit gewinnen könne, wenn man ihnen entsprechend entgegenkomme.
Alle diese Vorschläge Franks sind von Hitler abgelehnt worden. Es ist nicht
richtig, was Sie sagen, Herr Rechtsanwalt, daß erst im letzten Augenblick der
Führer ihm zugestimmt hat. Ich kann nur sagen, daß er alles abgelehnt hat,
restlos.
DR. SEIDL: Ich habe keine Fragen mehr.
DR. ALFRED THOMA, VERTEIDIGER
DES ANGEKLAGTEN ROSENBERG: Der Angeklagte Rosenberg ist durch Erlaß vom 17.
Juli 1941 zum Reichsminister für die besetzten Ostgebiete ernannt worden.
Möchten Sie bitte dem Gerichtshof ganz kurz sagen, durch welche Erlasse die
Befugnisse im Osten eingeschränkt wurden?
LAMMERS: Das kann ich ganz kurz
tun, indem ich wiederhole, es sind dieselben Einschränkungen, die der
Generalgouverneur gehabt hat. Diese Einschränkungen, die ich eben aufgezählt
habe. Ich muß aber dabei noch einen Zusatz machen. Die Stellung des Reichsministers
Rosenberg war besonders erschwert
[Der Nürnberger Prozeß:
Einhundertzweiter Tag. Montag, 8. April 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 12822
(vgl. NP Bd. 11, S. 56 ff.)]