ニュルンベルク裁判法廷で明らかになっていた
「鉄の心臓の男」ハイドリヒの行動
1934年6月30日、レーム粛清の中心メンバー(射殺・粛清するものをリストアップ)
1939年9月1日未明のグライヴィッツ襲撃事件の張本人(責任者)・・・開戦責任をポーランドに押し付けるために、ポーランド兵の軍服を着せた親衛隊員に「国境侵犯」させ、グライヴィッツ放送局を「襲撃」させた。
「国境侵犯(Grenzverletzung)事件」(「タンネンベルク作戦」)関する『ナチズム・エンサイクロペディア』の記述を紹介しておこう。
[Teil II: Lexikon: Grenzzwischenfälle. Enzyklopädie des Nationalsozialismus,
S. 1506 (vgl. EdNS, S. 493) (c) Verlag Klett-Cotta]
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ポーランド攻撃(準備)命令「Fall Weiß」はヒトラー発令(1939年4月3日)→OKWに計画提出せよ(1939年5月1日まで)。
軍隊は攻撃開始体制を9月1日までに完了すべし。
Nunmehr wende ich mich dem Angriff auf Polen zu. Keitel war bei der
Sitzung am 23. Mai 1939 in der Reichskanzlei zugegen,
Dokument L-79, US-27, als gesagt wurde, und ich erwähne einige bereits
wohlbekannte Worte: Danzig sei nicht das Objekt, um das es gehe; Polen solle
bei erster passender Gelegenheit angegriffen werden; die holländischen und
belgischen Luftstützpunkte müßten militärisch besetzt werden; auf
Neutralitätserklärungen könne nichts gegeben werden.
ポーランド侵攻作戦「白作戦」(白案件)指令(ヒトラー指令)は、1939年4月3日発令。
その諸計画は、5月1日までに国防軍最高司令部に提出された。軍隊は、9月1日までに侵攻準備を完了。
この指令は、カイテル署名。
Die Weisung für den Fall »Weiß«, die Invasion Polens, findet sich
in Dokument C-120(a), GB-41, mit Datum vom 3. April 1939. Der
Gerichtshof wird sich daran erinnern, daß die Pläne dem OKW bis zum 1.
Mai vorzulegen waren, und daß die Truppen für die Invasion bis zum 1. September
bereit sein sollten, und diese Weisung trägt Keitels Unterschrift.
C-126, GB-45, stellt eine Fortsetzung dieser
früheren Weisung dar. Es ist vom 22. Juni 1939 datiert. Die Notwendigkeit von
Tarnungen wird betont, ferner heißt es: »Um eine Beunruhigung der
Bevölkerung... zu verhindern...«. Auch dieses Papier ist von Keitel
unterzeichnet.
1939年8月17日、国防軍最高司令部のカイテルは、カナリス提督と会談。ハイドリヒにポーランド軍服提供の件。(カナリスは戦争反対、カイテルは賛成・・イギリスは参戦しないだろうとのカイテルの見通し)
Am 17. August 1939, 795-PS, GB-54, hatte Keitel eine Besprechung mit
Admiral Canaris über die Lieferung von polnischen Uniformen an
Heydrich, und aus dem letzten Absatz dieses Dokuments ist zu ersehen,
daß Admiral Canaris gegen den Krieg war und Keitel dafür sprach.
Auch prophezeite Keitel, daß Großbritannien nicht in den Krieg eintreten würde.
Ich behaupte, daß die Rolle Keitels bei der Vorbereitung des Angriffs
gegen Polen klar und außer jedem Zweifel feststeht.
Jodl, wie ich vor dem Gerichtshof bereits erwähnt habe, wurde am 23. August
zurückberufen. Dies ist aus seiner Tagebucheintragung, 1780-PS, ersichtlich, wo
er sagt, daß er zur Übernahme des Wehrmachtführungsstabs zurückberufen worden
sei. Er sagt:
»Auf Befehl des OKW nach Berlin befohlen und Stelle des Chefs WFA
übernommen.«
Dann heißt es:
»11.00 bis 13.30 Besprechungen bei Chef OKW, Ausgabe des X-Tages 26. 8.,
Ausgabe der Y-Zeit 4.30 Uhr.«
Ich glaube, daß der Gerichtshof aus der Tatsache, daß Jodl am Vorabend
des Kriegsausbruchs nach Berlin zurückgerufen wurde, um seine Stellung als Chef
des Wehrmachtführungsstabs wieder zu über
[Der Nürnberger Prozeß: Dreißigster Tag. Mittwoch,
9. Januar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 4698 (vgl. NP Bd. 5, S. 43 ff.)]
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