1934年8月 シャハト、経済大臣に任命さる。
経済省は、戦争を経済的に準備する課題を託される。
シャハトは、経済における「無制限の全権」を与えられる。
vom 2. Mai 1946).
Am 29. August 1932 schrieb Schacht an Hitler:
»Wo immer mich die Arbeit in der nächsten Zeit hinführt - auch wenn Sie mich
einmal innerhalb der Festung erblicken sollten - Sie können auf mich zählen als
Ihren zuverlässigen Helfer.« (Dokument EC-457, US-619).
Schacht unterstützte folglich bewußt und
absichtlich die Nazi-Partei und verhalf den Nazisten aktiv zur Machtergreifung
in Deutschland.
Noch vor seiner Ernennung zum
Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft begann Schacht sofort nach der
Machtergreifung durch die Nazisten, die Planung und die Herstellung der
deutschen Rüstung zu leiten.
a) Am 17. März 1933 wurde Schacht zum Präsidenten der
Reichsbank ernannt (Dokument 3021-PS, US-11), die, wie er selbst in
seiner Rede vor den Beamten der Reichsbank am 21. März 1938 ausführte, unter
seiner Führung »immer nur eine nationalsozialistische sein wird« (Protokoll der
Vormittagssitzung vom 3. Mai 1946).
b) Im August 1934 wurde Schacht zum
Reichswirtschaftsminister ernannt (Dokument 3021-PS, US-11). Sein
Ministerium »erhielt den Auftrag, den Krieg wirtschaftlich vorzubereiten«
(Dokument EC-128, US-623). Durch einen besonderen Erlaß erhielt Schacht als
Wirtschaftsminister unbeschränkte Vollmachten auf dem Gebiete der
Wirtschaft. (Reichsgesetzblatt 1934, Teil I, Seite 565).
c) Auf Grund der von ihm erhaltenen Vollmachten begann Schacht im Jahre
1934 den von ihm ausgearbeiteten »Neuen Plan« zu verwirklichen
(Reichsgesetzblatt 1934, Teil I, Seite 826), der, wie Schacht selbst in seiner
Rede vom 29. November 1938 hervorhob, zur Durchführung der Aufrüstung
beigetragen hat (Dokument EC-611, US-622).
「新計画」
d) Um den »Neuen Plan« möglichst tatkräftig
durchzuführen, verwendete Schacht das Vermögen der politischen Gegner des
Nazi-Regimes, die dem Terror zum Opfer fielen oder gezwungen waren,
auszuwandern (Memorandum Schachts an Hitler vom 3. Mai 1939, Dokument 1168-PS,
US-37).
シャハトは、原料や為替を、再軍備のために獲得。
Schacht bediente sich gaunerischer Machenschaften und des Zwanges,
um Rohstoffe und Devisen für die Aufrüstung zu bekommen (eidesstattliche
Versicherung des Vizepräsidenten der Reichsbank Puhl, Dokument EC-437, US-624).
1933年3月17日に、ライヒスバンク総裁に任命された後、一連の政令を出し、再軍備のための金融プログラムを具体化。
e) Schon in den ersten Tagen nach seiner Berufung in die
Reichsbank gab Schacht eine Reihe von Verordnungen heraus (vom 27. Oktober
1933, 23. März 1934, 19. Februar 1935), die es ihm ermöglichten, ein
weitgehendes Finanzierungsprogramm der Aufrüstung zu verwirklichen, das von ihm
ausgearbeitet
[Der Nürnberger
Prozeß: Urteil. Der Nürnberger Prozess, S. 1092 (vgl. NP Bd. 1, S. 388 ff.)]
軍事金融のための尽力
war und mit dessen Hilfe er, wie er aussagte, »einen
Weg zur Finanzierung der Rüstungen fand«.
In seiner Rede in Leipzig am 4. März 1935 erklärte Schacht, nachdem er
das Fazit seiner bisherigen wirtschaftlichen und finanziellen Tätigkeit gezogen
hatte: «...alles, was ich sage und mache, geschieht mit vollem Einverständnis
des Führers, und ich sage in der Zukunft nichts und mache nichts, was der
Führer nicht billigt«. (Protokoll der Nachmittagssitzung vom 3. Mai 1946.)
シャハト、戦争経済全権に任命。
Nachdem Schacht Generalbevollmächtigter für die
Kriegswirtschaft geworden war, vereinigte er in seinen Händen die
Führung der gesamten deutschen Wirtschaft, und durch seine Bemühungen wurde die
Schaffung der Kriegsmaschine Hitlers gewährleistet.
1935年5月21日の秘密の法律で、シャハトは戦争経済全権に任命され、その任務は、全経済力を戦争遂行に奉仕するように指導すること。
a) In dem geheimen Gesetz vom 21. Mai 1935, nach
dem Schacht zum Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft ernannt wurde,
hieß es: »Aufgabe des Generalbevollmächtigten für die
Kriegswirtschaft ist es, alle wirtschaftlichen Kräfte in den Dienst der
Kriegführung zu stellen.« Von ihm wird verantwortlich die Finanzierung
der Kriegführung im Bereich des Reichsministeriums und der Reichsbank geleitet.
(Dokument 2261-PS,
US-24.)
シャハトは、ドイツ軍備を、メフォ手形のシステムで金融。
メフォ手形・・・・前例のない国家的な詐欺師的冒険。
シャハトは、1942年をメフォ手形の現金化(請戻し)の期限と定める。
1938年11月29日のシャハト演説・・・・「ライヒスバンクの果敢な信用政策とヒトラー外交政策の目標との関連」を強調。
b) Schacht finanzierte die deutsche Rüstung durch das System der
»Mefo«-Wechsel, die ein beispielloses staatliches Gaunerabenteuer
darstellte, dessen günstiger Ausgang von der Verwirklichung der Angriffspläne
Hitler-Deutschlands abhing. Eben deshalb gab Schacht das Jahr
1942 als Frist zur Einlösung der »Mefo«-Wechsel an und unterstrich in
seiner Rede am 29. November 1938 die Verbindung zwischen der »wagemutigen
Kreditpolitik« der Reichsbank und den Zielen der Hitlerschen Außenpolitik
(Dokument EC- 611, US-622).
シャハトは、彼の完全な全権を利用し、広範な経済動員計画を作成。
c) Schacht nützte seine Vollmachten vollkommen aus, indem er einen
weitgehenden Plan der Mobilisierung der Wirtschaft ausarbeitete und in
die Tat umsetzte, welcher es den Hitlerschen Führern ermöglichte, zu
beliebiger, ihnen günstig erscheinender Zeit einen Angriffskrieg zu entfesseln.
シャハト代理ヴォールタートの講演・・・「戦争経済全権によって遂行される動員のための準備」
Es ist insbesondere aus einem Vortrag von Schachts
Stellvertreter, Wohltat, über die »Vorbereitung zur Mobilisierung, die von dem
Bevollmächtigten für die Kriegswirtschaft durchgeführt wird« ersichtlich, daß Schacht
bis in die geringsten Einzelheiten das System der Ausnutzung der deutschen
Wirtschaft im Kriege ausarbeitete, angefangen von der Ausnutzung der
Industriebetriebe, der Rohstoffquellen und der Arbeitskraft bis zur Verteilung
von 80 Millionen Lebensmittelkarten (Dokument EC-258, US-625).
Es ist bezeichnend, daß dieser Vortrag einen Monat nach
Hitlers Rede bei der Besprechung vom 5. November 1937 gehalten wurde, jener
Rede Hitlers, in der er seine konkreten Angriffs
[Der Nürnberger
Prozeß: Urteil. Der Nürnberger Prozess, S. 1094 (vgl. NP Bd. 1, S. 389 ff.)]
pläne auseinandersetzte. (Dokument 386-PS,
US-25).
シャハト、ドイツ経済を戦争経済動員に向けて再編成・組織化の計画。
Im Januar 1937 schrieb Schacht, indem er die
vollbrachte Arbeit zusammenfaßte: »Ich bin mit der Vorbereitung der
Kriegswirtschaft betraut nach dem Grundsatz, daß unsere
Kriegswirtschaftsorganisation in Friedenszeiten so eingeführt sein muß, daß im
Notfall die Kriegswirtschaft direkt aus dieser Friedensorganisation umgewandelt
werden kann, so daß dies nicht nach Ausbruch des Krieges zu geschehen braucht.«
Schacht bestätigte vor Gericht, daß er diese Ausführungen gemacht habe
(Protokoll der Nachmittagssitzung vom 2. Mai 1946).
Schacht bereitete Deutschland bewußt und absichtlich auf den Krieg vor.
d) Der ehemalige Kriegsminister von Blomberg sagte aus: »Schacht kannte
den Plan für die Ausgestaltung der Wehrmacht sehr wohl, da wir ihm in jedem
Jahr die Aufstellungen neuer Formationen, für die wir Geld ausgegeben hatten,
mitteilten.« (Dokument US-838).
Am 31. August 1936 teilte von Blomberg Schacht mit, daß die »Aufstellung
aller Formationen der Luftwaffe am 1. April 1937 abgeschlossen sein soll; es
müssen deshalb 1936 erhebliche Aufwendungen gemacht werden.« (Dokument 1301-PS,
US-123). Im Frühling 1937 nahm Schacht an den
wehrwirtschaftlichen Kriegsspielen in Godesberg teil (Dokument EC- 174).
e) Im Memorandum an Hitler vom 3. Mai 1935, das die
Überschrift »Finanzierung der Rüstung« trug, schrieb
Schacht: »Die nachfolgenden Ausführungen gehen davon aus, daß
die Durchführung des Rüstungsprogramms nach Tempo und Ausmaß die Aufgabe der
deutschen Politik ist, daß demnach alles andere diesem Zweck untergeordnet
werden muß, soweit nicht durch Vernachlässigung anderer Fragen das eine
Hauptziel etwa gefährdet wird...« (Dokument 1168-PS, US-37).
シャハトの信用政策で、他の国家ではできないような軍備が可能に。
しかし、この軍備は、わが政治の成果が可能にしたこと。
In seiner Rede vom 29. November 1938 erklärte
Schacht, daß »sich Deutschland mit Hilfe dieser Kreditpolitik eine Rüstung
geschaffen hat, die der keines anderen Staates nachsteht, und diese Rüstung hat
wiederum die Erfolge unserer Politik ermöglicht«.
(Dokument EC-611, US-622).
Die Annahme, daß Schacht nicht wußte, welcher Politik diese Rüstung
dienen sollte - wenn man ihr beispielloses Ausmaß und eine offensichtliche
Vorliebe für Angriffswaffen (schwere Panzer, Kampfflugzeuge usw.) in Betracht
zieht - muß als vollkommen ausgeschlossen erachtet werden.
Außerdem sah Schacht sehr gut,
daß kein Land mit Deutschland Krieg zu führen beabsichtigte und keine Gründe
dazu hatte.
[Der Nürnberger
Prozeß: Urteil. Der Nürnberger Prozess, S. 1096 (vgl. NP Bd. 1, S. 390 ff.)]